Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.vnd Widersetzung offentlich zu verüben kein abschewen getragen. Derowegen solche verbrecher in die Straff der beleidigten Mayestät / auch verlierung aller jhrer Freyheit / Leib / Haab vnd Gut gefallen / vnd Jh. May. darauff zu conservirung jhres Ertzhertzogthumbs ob der Enß / auch erhaltung jhres Hauses Oesterreich gebührender Ehren vnd Hochheit noch hievor dahin beweget worden / dem Hertzog Maximilian in Bayern ein Commission auffzutragen / durch welche solche widerwertige Erbvnderthanen wider zum schuldigen Gehorsamb gebracht würden. In massen es dann auch der Churfürst in Bayern würcklich effectuiret hette. Nun were darneben auch vnverborgen / wie daß zu berührter Rebellion vnd Widersetzlichkeit die hin vnnd wider im Land wesende Praedicanten / mit jhren lästerlichen Lermenpredigten / auffwickelung deß gemeinen Manns / vnd verbitterung der Gemüther wider jhre Obrigkeit / nicht die geringste Vrsach gewesen / von welchen bösen Thaten sie auch nachmalen nicht außsetzen / sondern gantz freventlich wider die Römische-Catholische Religion jmmerdar offentlich lästern / schreyen vnd predigen theten. Dannenhero vnd weil J. May. der gleichen Vrsächer vnd Verhändler in dero Erbland vnd Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß / vmb jhres verbrechens / auch vielleicht noch besorgenden Vnheils willen / länger nicht dulden oder leiden könte: Als hette J. M. sich auß erzehlten vrsachen zu stabilirung eines rühigen vnnd beständigen Regiments / alle Praedicanten auß dem gantzen Land ob der Enß außzuschaffen / auch deroselben Exercitium gäntzlich abzustellen vnd zu verbieten / resolvirt. Zu solchem End dann J. May. allen Innwohnern deß Lands / bey denen sich obermeldte Praedicanten / es sey in Schlößsern / Stätten / Märckten oder Flecken oder auff dem Land auffhalten theten / hiermit alles Ernsts anbefohlen / daß sie nach publicirung dieser Resolution inner den negsten 8. Tagen darauff / allen vnd jeden Praedicanten vnd Schulmeistern abdanckten / vnd sie sich darüber alsobald mit all jhrer Haab vnd Gütern auß dem Land hinweg begeben / vnd ferner darinnen / bey vermeidung im widrigen vnaußbleibender Einziehung jhrer Person / vnd darüber erfolgender vnnachläßlicher ernstlicher Bestraffung / keines wegs mehr betretten lassen solten. Da vnd zum fall aber vber berührten Termin einer vnd anderer Lands Inwohner einige Praedicanten oder Schulmeister weiters bey sich heimblich oder offentlich auffhalten würde / hette Jh. May. bereit deß wegen jhren Raht vnd Cämmerer Adam Graffen von Herbersdorff Churfürstlichen Bayerischen Obristen vnd der zeit Statthalter zu Lintz / vollkommene Gewalt gegeben / also daß er nicht allein darob seye / damit dieser Resolution in allen gehorsambst nachgelebet würde / sondern auch wider alle die jenigen / welche diesem Gebott vnd Befehl / vnd dem darin benandten Termin wie abdanckung der Praedicanten vnd Schulmeister nicht nachkämen / oder sonsten das wenigste vorzunemen vnderstehen würden / nach befindung der Sachen vnd des verbrechens beschaffenheit / an Leib / Haab vnd gut andern zum Abschew vnd exempel / vnverschont männiglichs alsbald procediren vnd verfahren solte. Auff diesen gesetzten Termin haben sich die Evangelische Prediger vnd Schuldiener mit Weid vnd Kindern in grosser Anzahl auß dem Land ob der Enß mit grossem Lamentiren auff Schiffen die Donaw hinauff ins Reich begeben. Als sie für Straubingen vorüber gefahren / haben jhnen die Einwohner zugeruffen / sie könten Gespött deren zu Straubingen vber die vertriebene Evangelische Prediger. nun wol jhrer Andacht nach singen / Ach Gott von Himmel sich darein / vnd laß dich das erbarmen rc. haben auch gefragt / wo nun jhr feste Burg sey? vnd dergleichen gespött mehr getrieben. Die Evangelische Stände vnd Inwohner haben jhnen bey jhrem Abzug nit allein ein Zehrpfenning mit gegeben / sondern auch theils auff 2. Jahr lang jre besoldung zu reichen versprochen. Lutherische Prediger werden zu Hornals ab geschafft. Hierauff ist die Reformation auch an Hornals kommen. Dann als Herr Helmhard Jörger daß er sich deß Böhmischen Wesens auch in etwas theylhafftig gemacht / beschuldiget / ist er zwar seines Lebens vnd Ehr versichert / aber seine Güter / darvnder die Herrschafft Hornals / jhme abgesprochen worden. Auff solches sind 2. Commissarien nach Hornals abgeordnet / die haben die Vnderthanen in Keyserlichen pflichten genommen / vnd den Evangelischen Praedigern befohlen / sich ohne verzug von dannen zu machen. Diese Herrschafft ist nachmals den Thumb Capitularen bey S. Stephan zu Wien / welche solche auß gebeten / eingeraumet worden. Die Evangelische Oesterreichische Stände vnder der Enß haben förters jhr Exercitium Religionis zu Entzersdorff angestellet. Wegen deß von dem Wienerischen Rath publicirten Grosser Jammer in Böhmen Mähren vnd Oesterreich wegen angestelter Reformation. Mandats / darfür kein bitten der Nider-Oesterreichischen Stände / wie zuvor angeregt / helffen wollen / haben sich nicht allein mehrerntheyls Handwercksbursch / sondern auch viel Bürger weg vnd an andere Evangelische Orth begeben / viel auch noch ferners sich zum Abzug gleichfals fertig gemacht: derowegen gedachter Rath darwider ein newe Verordnung gemacht / vnd die noch anwesende nicht allein jhres Eydts nichterlassen wollen / sondern noch jhre Güther verarrestiret vnd anbefohlen / mit Weib / Kinder vnd Gesind in die Kirchen zu gehen / sich vnderrichten vnd bekehren zu lassen / mit dem Anhang / welche den ersten Sontag außbleiben würden / die gesetzte Straff zu erlegen / den andern Sontag doppel / den dritten wider das zwifache doppel zu bezahlen. Dergleichen Zwang ist auch der Zeit in dem Königreich Böhmen vorgangen / vnd seind die Leut mit dem compelle zur Römischen Lehr jämmerlich vexieret worden. Vmb welcher Vrsachen willen viel Innwohner im Marcktflecken Liessa in der Herrschafft Brandeyß jhre Häuser selbst in Brand gesteckt / vnd sich mit Weib vnd Kindern an Wilde Oerther reterirt. vnd Widersetzung offentlich zu verüben kein abschewen getragen. Derowegen solche verbrecher in die Straff der beleidigten Mayestät / auch verlierung aller jhrer Freyheit / Leib / Haab vnd Gut gefallen / vnd Jh. May. darauff zu conservirung jhres Ertzhertzogthumbs ob der Enß / auch erhaltung jhres Hauses Oesterreich gebührender Ehren vnd Hochheit noch hievor dahin beweget worden / dem Hertzog Maximilian in Bayern ein Commission auffzutragen / durch welche solche widerwertige Erbvnderthanen wider zum schuldigen Gehorsamb gebracht würden. In massen es dann auch der Churfürst in Bayern würcklich effectuiret hette. Nun were darneben auch vnverborgen / wie daß zu berührter Rebellion vnd Widersetzlichkeit die hin vnnd wider im Land wesende Praedicanten / mit jhren lästerlichẽ Lermenpredigten / auffwickelung deß gemeinen Manns / vnd verbitterung der Gemüther wider jhre Obrigkeit / nicht die geringste Vrsach gewesen / von welchen bösen Thaten sie auch nachmalen nicht außsetzen / sondern gantz freventlich wider die Römische-Catholische Religion jmmerdar offentlich lästern / schreyen vnd predigen theten. Dannenhero vnd weil J. May. der gleichen Vrsächer vnd Verhändler in dero Erbland vnd Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß / vmb jhres verbrechens / auch vielleicht noch besorgenden Vnheils willen / länger nicht dulden oder leiden könte: Als hette J. M. sich auß erzehlten vrsachen zu stabilirung eines rühigen vnnd beständigen Regiments / alle Praedicanten auß dem gantzen Land ob der Enß außzuschaffen / auch deroselben Exercitium gäntzlich abzustellen vnd zu verbieten / resolvirt. Zu solchem End dann J. May. allen Innwohnern deß Lands / bey denẽ sich obermeldte Praedicantẽ / es sey in Schlößsern / Stätten / Märckten oder Flecken oder auff dem Land auffhalten theten / hiermit alles Ernsts anbefohlen / daß sie nach publicirung dieser Resolution inner den negsten 8. Tagen darauff / allen vnd jeden Praedicanten vnd Schulmeistern abdanckten / vnd sie sich darüber alsobald mit all jhrer Haab vnd Gütern auß dem Land hinweg begeben / vnd ferner darinnen / bey vermeidung im widrigen vnaußbleibender Einziehung jhrer Person / vnd darüber erfolgender vnnachläßlicher ernstlicher Bestraffung / keines wegs mehr betretten lassen solten. Da vnd zum fall aber vber berührten Termin einer vnd anderer Lands Inwohner einige Praedicanten oder Schulmeister weiters bey sich heimblich oder offentlich auffhalten würde / hette Jh. May. bereit deß wegen jhren Raht vnd Cämmerer Adam Graffen von Herbersdorff Churfürstlichen Bayerischen Obristen vnd der zeit Statthalter zu Lintz / vollkommene Gewalt gegeben / also daß er nicht allein darob seye / damit dieser Resolution in allẽ gehorsambst nachgelebet würde / sondern auch wider alle die jenigen / welche diesem Gebott vnd Befehl / vnd dem darin benandten Termin wie abdanckung der Praedicanten vnd Schulmeister nicht nachkämen / oder sonsten das wenigste vorzunemen vnderstehen würden / nach befindung der Sachen vnd des verbrechens beschaffenheit / an Leib / Haab vnd gut andern zum Abschew vnd exempel / vnverschont männiglichs alsbald procediren vnd verfahren solte. Auff diesen gesetzten Termin haben sich die Evangelische Prediger vnd Schuldiener mit Weid vnd Kindern in grosser Anzahl auß dem Land ob der Enß mit grossem Lamentiren auff Schiffen die Donaw hinauff ins Reich begeben. Als sie für Straubingen vorüber gefahren / haben jhnen die Einwohner zugeruffen / sie könten Gespött deren zu Straubingen vber die vertriebene Evangelische Prediger. nun wol jhrer Andacht nach singen / Ach Gott von Himmel sich darein / vnd laß dich das erbarmen rc. haben auch gefragt / wo nun jhr feste Burg sey? vnd dergleichen gespött mehr getrieben. Die Evangelische Stände vnd Inwohner haben jhnen bey jhrem Abzug nit allein ein Zehrpfenning mit gegebẽ / sondern auch theils auff 2. Jahr lang jre besoldung zu reichen versprochen. Lutherische Prediger werden zu Hornals ab geschafft. Hierauff ist die Reformation auch an Hornals kommen. Dañ als Herr Helmhard Jörger daß er sich deß Böhmischen Wesens auch in etwas theylhafftig gemacht / beschuldiget / ist er zwar seines Lebens vnd Ehr versichert / aber seine Güter / darvnder die Herrschafft Hornals / jhme abgesprochen worden. Auff solches sind 2. Commissarien nach Hornals abgeordnet / die haben die Vnderthanẽ in Keyserlichen pflichten genommen / vnd den Evangelischen Praedigern befohlen / sich ohne verzug von dannẽ zu machen. Diese Herrschafft ist nachmals den Thumb Capitularen bey S. Stephan zu Wien / welche solche auß gebeten / eingeraumet worden. Die Evangelische Oesterreichische Stände vnder der Enß haben förters jhr Exercitium Religionis zu Entzersdorff angestellet. Wegen deß von dem Wienerischen Rath publicirten Grosser Jammer in Böhmen Mähren vnd Oesterreich wegen angestelter Reformation. Mandats / darfür kein bitten der Nider-Oesterreichischen Stände / wie zuvor angeregt / helffen wollen / haben sich nicht allein mehrerntheyls Handwercksbursch / sondern auch viel Bürger weg vnd an andere Evangelische Orth begeben / viel auch noch ferners sich zum Abzug gleichfals fertig gemacht: derowegen gedachter Rath darwider ein newe Verordnung gemacht / vnd die noch anwesende nicht allein jhres Eydts nichterlassen wollen / sondern noch jhre Güther verarrestiret vnd anbefohlen / mit Weib / Kinder vnd Gesind in die Kirchen zu gehen / sich vnderrichten vnd bekehren zu lassen / mit dem Anhang / welche den ersten Sontag außbleiben würden / die gesetzte Straff zu erlegen / den andern Sontag doppel / den dritten wider das zwifache doppel zu bezahlen. Dergleichen Zwang ist auch der Zeit in dem Königreich Böhmen vorgangen / vnd seind die Leut mit dem compelle zur Römischen Lehr jämmerlich vexieret worden. Vmb welcher Vrsachẽ willen viel Innwohner im Marcktflecken Liessa in der Herrschafft Brandeyß jhre Häuser selbst in Brand gesteckt / vnd sich mit Weib vnd Kindern an Wilde Oerther reterirt. <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1038" n="929"/> vnd Widersetzung offentlich zu verüben kein abschewen getragen. Derowegen solche verbrecher in die Straff der beleidigten Mayestät / auch verlierung aller jhrer Freyheit / Leib / Haab vnd Gut gefallen / vnd Jh. May. darauff zu conservirung jhres Ertzhertzogthumbs ob der Enß / auch erhaltung jhres Hauses Oesterreich gebührender Ehren vnd Hochheit noch hievor dahin beweget worden / dem Hertzog Maximilian in Bayern ein Commission auffzutragen / durch welche solche widerwertige Erbvnderthanen wider zum schuldigen Gehorsamb gebracht würden. In massen es dann auch der Churfürst in Bayern würcklich effectuiret hette. Nun were darneben auch vnverborgen / wie daß zu berührter Rebellion vnd Widersetzlichkeit die hin vnnd wider im Land wesende Praedicanten / mit jhren lästerlichẽ Lermenpredigten / auffwickelung deß gemeinen Manns / vnd verbitterung der Gemüther wider jhre Obrigkeit / nicht die geringste Vrsach gewesen / von welchen bösen Thaten sie auch nachmalen nicht außsetzen / sondern gantz freventlich wider die Römische-Catholische Religion jmmerdar offentlich lästern / schreyen vnd predigen theten. Dannenhero vnd weil J. May. der gleichen Vrsächer vnd Verhändler in dero Erbland vnd Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß / vmb jhres verbrechens / auch vielleicht noch besorgenden Vnheils willen / länger nicht dulden oder leiden könte: Als hette J. M. sich auß erzehlten vrsachen zu stabilirung eines rühigen vnnd beständigen Regiments / alle Praedicanten auß dem gantzen Land ob der Enß außzuschaffen / auch deroselben Exercitium gäntzlich abzustellen vnd zu verbieten / resolvirt. Zu solchem End dann J. May. allen Innwohnern deß Lands / bey denẽ sich obermeldte Praedicantẽ / es sey in Schlößsern / Stätten / Märckten oder Flecken oder auff dem Land auffhalten theten / hiermit alles Ernsts anbefohlen / daß sie nach publicirung dieser Resolution inner den negsten 8. Tagen darauff / allen vnd jeden Praedicanten vnd Schulmeistern abdanckten / vnd sie sich darüber alsobald mit all jhrer Haab vnd Gütern auß dem Land hinweg begeben / vnd ferner darinnen / bey vermeidung im widrigen vnaußbleibender Einziehung jhrer Person / vnd darüber erfolgender vnnachläßlicher ernstlicher Bestraffung / keines wegs mehr betretten lassen solten. Da vnd zum fall aber vber berührten Termin einer vnd anderer Lands Inwohner einige Praedicanten oder Schulmeister weiters bey sich heimblich oder offentlich auffhalten würde / hette Jh. May. bereit deß wegen jhren Raht vnd Cämmerer Adam Graffen von Herbersdorff Churfürstlichen Bayerischen Obristen vnd der zeit Statthalter zu Lintz / vollkommene Gewalt gegeben / also daß er nicht allein darob seye / damit dieser Resolution in allẽ gehorsambst nachgelebet würde / sondern auch wider alle die jenigen / welche diesem Gebott vnd Befehl / vnd dem darin benandten Termin wie abdanckung der Praedicanten vnd Schulmeister nicht nachkämen / oder sonsten das wenigste vorzunemen vnderstehen würden / nach befindung der Sachen vnd des verbrechens beschaffenheit / an Leib / Haab vnd gut andern zum Abschew vnd exempel / vnverschont männiglichs alsbald procediren vnd verfahren solte.</p> <p>Auff diesen gesetzten Termin haben sich die Evangelische Prediger vnd Schuldiener mit Weid vnd Kindern in grosser Anzahl auß dem Land ob der Enß mit grossem Lamentiren auff Schiffen die Donaw hinauff ins Reich begeben. Als sie für Straubingen vorüber gefahren / haben jhnen die Einwohner zugeruffen / sie könten <note place="right">Gespött deren zu Straubingen vber die vertriebene Evangelische Prediger.</note> nun wol jhrer Andacht nach singen / Ach Gott von Himmel sich darein / vnd laß dich das erbarmen rc. haben auch gefragt / wo nun jhr feste Burg sey? vnd dergleichen gespött mehr getrieben. Die Evangelische Stände vnd Inwohner haben jhnen bey jhrem Abzug nit allein ein Zehrpfenning mit gegebẽ / sondern auch theils auff 2. Jahr lang jre besoldung zu reichen versprochen.</p> <p><note place="right">Lutherische Prediger werden zu Hornals ab geschafft.</note> Hierauff ist die Reformation auch an Hornals kommen. Dañ als Herr Helmhard Jörger daß er sich deß Böhmischen Wesens auch in etwas theylhafftig gemacht / beschuldiget / ist er zwar seines Lebens vnd Ehr versichert / aber seine Güter / darvnder die Herrschafft Hornals / jhme abgesprochen worden. Auff solches sind 2. Commissarien nach Hornals abgeordnet / die haben die Vnderthanẽ in Keyserlichen pflichten genommen / vnd den Evangelischen Praedigern befohlen / sich ohne verzug von dannẽ zu machen. Diese Herrschafft ist nachmals den Thumb Capitularen bey S. Stephan zu Wien / welche solche auß gebeten / eingeraumet worden. Die Evangelische Oesterreichische Stände vnder der Enß haben förters jhr Exercitium Religionis zu Entzersdorff angestellet.</p> <p>Wegen deß von dem Wienerischen Rath publicirten <note place="right">Grosser Jammer in Böhmen Mähren vnd Oesterreich wegen angestelter Reformation.</note> Mandats / darfür kein bitten der Nider-Oesterreichischen Stände / wie zuvor angeregt / helffen wollen / haben sich nicht allein mehrerntheyls Handwercksbursch / sondern auch viel Bürger weg vnd an andere Evangelische Orth begeben / viel auch noch ferners sich zum Abzug gleichfals fertig gemacht: derowegen gedachter Rath darwider ein newe Verordnung gemacht / vnd die noch anwesende nicht allein jhres Eydts nichterlassen wollen / sondern noch jhre Güther verarrestiret vnd anbefohlen / mit Weib / Kinder vnd Gesind in die Kirchen zu gehen / sich vnderrichten vnd bekehren zu lassen / mit dem Anhang / welche den ersten Sontag außbleiben würden / die gesetzte Straff zu erlegen / den andern Sontag doppel / den dritten wider das zwifache doppel zu bezahlen.</p> <p>Dergleichen Zwang ist auch der Zeit in dem Königreich Böhmen vorgangen / vnd seind die Leut mit dem compelle zur Römischen Lehr jämmerlich vexieret worden. Vmb welcher Vrsachẽ willen viel Innwohner im Marcktflecken Liessa in der Herrschafft Brandeyß jhre Häuser selbst in Brand gesteckt / vnd sich mit Weib vnd Kindern an Wilde Oerther reterirt.</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [929/1038]
vnd Widersetzung offentlich zu verüben kein abschewen getragen. Derowegen solche verbrecher in die Straff der beleidigten Mayestät / auch verlierung aller jhrer Freyheit / Leib / Haab vnd Gut gefallen / vnd Jh. May. darauff zu conservirung jhres Ertzhertzogthumbs ob der Enß / auch erhaltung jhres Hauses Oesterreich gebührender Ehren vnd Hochheit noch hievor dahin beweget worden / dem Hertzog Maximilian in Bayern ein Commission auffzutragen / durch welche solche widerwertige Erbvnderthanen wider zum schuldigen Gehorsamb gebracht würden. In massen es dann auch der Churfürst in Bayern würcklich effectuiret hette. Nun were darneben auch vnverborgen / wie daß zu berührter Rebellion vnd Widersetzlichkeit die hin vnnd wider im Land wesende Praedicanten / mit jhren lästerlichẽ Lermenpredigten / auffwickelung deß gemeinen Manns / vnd verbitterung der Gemüther wider jhre Obrigkeit / nicht die geringste Vrsach gewesen / von welchen bösen Thaten sie auch nachmalen nicht außsetzen / sondern gantz freventlich wider die Römische-Catholische Religion jmmerdar offentlich lästern / schreyen vnd predigen theten. Dannenhero vnd weil J. May. der gleichen Vrsächer vnd Verhändler in dero Erbland vnd Ertzhertzogthumb Oesterreich ob der Enß / vmb jhres verbrechens / auch vielleicht noch besorgenden Vnheils willen / länger nicht dulden oder leiden könte: Als hette J. M. sich auß erzehlten vrsachen zu stabilirung eines rühigen vnnd beständigen Regiments / alle Praedicanten auß dem gantzen Land ob der Enß außzuschaffen / auch deroselben Exercitium gäntzlich abzustellen vnd zu verbieten / resolvirt. Zu solchem End dann J. May. allen Innwohnern deß Lands / bey denẽ sich obermeldte Praedicantẽ / es sey in Schlößsern / Stätten / Märckten oder Flecken oder auff dem Land auffhalten theten / hiermit alles Ernsts anbefohlen / daß sie nach publicirung dieser Resolution inner den negsten 8. Tagen darauff / allen vnd jeden Praedicanten vnd Schulmeistern abdanckten / vnd sie sich darüber alsobald mit all jhrer Haab vnd Gütern auß dem Land hinweg begeben / vnd ferner darinnen / bey vermeidung im widrigen vnaußbleibender Einziehung jhrer Person / vnd darüber erfolgender vnnachläßlicher ernstlicher Bestraffung / keines wegs mehr betretten lassen solten. Da vnd zum fall aber vber berührten Termin einer vnd anderer Lands Inwohner einige Praedicanten oder Schulmeister weiters bey sich heimblich oder offentlich auffhalten würde / hette Jh. May. bereit deß wegen jhren Raht vnd Cämmerer Adam Graffen von Herbersdorff Churfürstlichen Bayerischen Obristen vnd der zeit Statthalter zu Lintz / vollkommene Gewalt gegeben / also daß er nicht allein darob seye / damit dieser Resolution in allẽ gehorsambst nachgelebet würde / sondern auch wider alle die jenigen / welche diesem Gebott vnd Befehl / vnd dem darin benandten Termin wie abdanckung der Praedicanten vnd Schulmeister nicht nachkämen / oder sonsten das wenigste vorzunemen vnderstehen würden / nach befindung der Sachen vnd des verbrechens beschaffenheit / an Leib / Haab vnd gut andern zum Abschew vnd exempel / vnverschont männiglichs alsbald procediren vnd verfahren solte.
Auff diesen gesetzten Termin haben sich die Evangelische Prediger vnd Schuldiener mit Weid vnd Kindern in grosser Anzahl auß dem Land ob der Enß mit grossem Lamentiren auff Schiffen die Donaw hinauff ins Reich begeben. Als sie für Straubingen vorüber gefahren / haben jhnen die Einwohner zugeruffen / sie könten nun wol jhrer Andacht nach singen / Ach Gott von Himmel sich darein / vnd laß dich das erbarmen rc. haben auch gefragt / wo nun jhr feste Burg sey? vnd dergleichen gespött mehr getrieben. Die Evangelische Stände vnd Inwohner haben jhnen bey jhrem Abzug nit allein ein Zehrpfenning mit gegebẽ / sondern auch theils auff 2. Jahr lang jre besoldung zu reichen versprochen.
Gespött deren zu Straubingen vber die vertriebene Evangelische Prediger. Hierauff ist die Reformation auch an Hornals kommen. Dañ als Herr Helmhard Jörger daß er sich deß Böhmischen Wesens auch in etwas theylhafftig gemacht / beschuldiget / ist er zwar seines Lebens vnd Ehr versichert / aber seine Güter / darvnder die Herrschafft Hornals / jhme abgesprochen worden. Auff solches sind 2. Commissarien nach Hornals abgeordnet / die haben die Vnderthanẽ in Keyserlichen pflichten genommen / vnd den Evangelischen Praedigern befohlen / sich ohne verzug von dannẽ zu machen. Diese Herrschafft ist nachmals den Thumb Capitularen bey S. Stephan zu Wien / welche solche auß gebeten / eingeraumet worden. Die Evangelische Oesterreichische Stände vnder der Enß haben förters jhr Exercitium Religionis zu Entzersdorff angestellet.
Lutherische Prediger werden zu Hornals ab geschafft. Wegen deß von dem Wienerischen Rath publicirten Mandats / darfür kein bitten der Nider-Oesterreichischen Stände / wie zuvor angeregt / helffen wollen / haben sich nicht allein mehrerntheyls Handwercksbursch / sondern auch viel Bürger weg vnd an andere Evangelische Orth begeben / viel auch noch ferners sich zum Abzug gleichfals fertig gemacht: derowegen gedachter Rath darwider ein newe Verordnung gemacht / vnd die noch anwesende nicht allein jhres Eydts nichterlassen wollen / sondern noch jhre Güther verarrestiret vnd anbefohlen / mit Weib / Kinder vnd Gesind in die Kirchen zu gehen / sich vnderrichten vnd bekehren zu lassen / mit dem Anhang / welche den ersten Sontag außbleiben würden / die gesetzte Straff zu erlegen / den andern Sontag doppel / den dritten wider das zwifache doppel zu bezahlen.
Grosser Jammer in Böhmen Mähren vnd Oesterreich wegen angestelter Reformation. Dergleichen Zwang ist auch der Zeit in dem Königreich Böhmen vorgangen / vnd seind die Leut mit dem compelle zur Römischen Lehr jämmerlich vexieret worden. Vmb welcher Vrsachẽ willen viel Innwohner im Marcktflecken Liessa in der Herrschafft Brandeyß jhre Häuser selbst in Brand gesteckt / vnd sich mit Weib vnd Kindern an Wilde Oerther reterirt.
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