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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Schweitz / eben so wol geschworen hetten / welchen hohen Eyd sie von Zürich / nicht ausser acht hetten lassen können: wolten nun die von Schweitz an der Kron Franckreich brüchig werden / stünde es jhnen zu verantworten. War were es / daß die 5. Catholische Orth jetzt etliche Jahr hero / vnersucht der Reformierten mit regierendem Orth / viel tausend Mann durch die gemeine Vogteyen geführet / vnd wider alle pacta auch der Zürichischen grentz nicht verschonet. Neme sie zu Zürich wunder / daß die von Schweitz sich erst jetzund / da es die restitution der Bündten betreffe / denen sie doch eben so wol mit Eides pflicht zu allem guten müglich verbunden / beschwehrten. Schadloßhaltung möchten sie bey den Pündten / oder aber bey dem König in Franckreich suchen.

Die Lucerner haben vmb gleicher vrsachen willen / auch ein scharpff betrohungs Schreiben an die von Zürich abgehen lassen / denen aber die Züricher also geantwortet / daß sie im zweyten Schreiben von den Träw worten auffs sollicitieren kommen / nemblich daß mandoch neben jhnen / wie die sachen in der güte möchten bey gelegt werden / bedacht seyn wolte.

Die Catholische Schweitzer hatten zwar etliche Päß verlegt / aber weil dz Landvolck vernommen / daß die Frantzosen / so nunmehr starck ankommen / solche mit Fewer vnd Schwerd zu öffnen betrohet / haben sie der Impressa auffs Veltlin jhren lauff gelassen.

Marggraf von Coeure kompt mit seinen Krigs volck im Veltlin an. Demnach die Päß gegen Tyrol wol besetzet / hat der Marggraff von Coeure sein Kriegsheer in 3. hauffen / nemblich in den Vor-Mittel-vnnd Nachzug abgetheilet / vnd also den 21. Novemb. im Veltlin ohne sonderlichen widerstand angelanget / In selbiger Landschafft sein Volck / so durch die enge Päß 3. in einem Glied hinein marchiert / in Schlachtordnung gestellet. Folgenden tag in guter ordnung vnd vollem trummenschlag / nach dem er Worms vnd das Wormser Thal nach schlechtem widerstand erobert / auff Tyran fort gerucket / eine Bruck vber den Fluß Adda geschlagen / selbige Statt vnnd Schloß gantz vmbringet / vnd mit 24. stücken grob Geschütz / welches zun theil die Venetianer mit etlich Compagnien Tyran vom Marggrafen von Coeure eingenommen. Volck / beneben stattlicher Provision / von Gelt / Kraut / Loth vnd Proviant / ins Läger gesändet / beschossen / vnd hernach den Inligenden anmelden lassen / wo sie gutwillig sich ergeben würden / jhnen gnad erzeiget / wo aber nicht / alles nider gehawen werden solte. Darauff die guarnison auß der Vestung jhre Deputierte zum Marggraffen mit jme zu parlamentiren herauß gesandt. Weil sie aber gar zu vortheilige conditionen begehrt / ist jhnen selbige nacht sich baß zu bedencken / vergünstiget worden. Folgenden morgen haben die Innwohner der Statt sich ergeben / vnd die Frantzosen eingelassen / welches als es die in der Vestung gewahr worden / haben sie hefftig / doch ohne sonderlichen Schaden in die Statt geschossen.

Darauff hat der Marggraff auß Canonen / so 40. biß in 50. pfund eysen getrieben / die Vestung ohne auffhören beschiessen lassen. Als diesen Ernst der darinn ligende Päpstische Obriste / Nicolaus Gvidi, Marggraff von Bagni gesehen / hat er zu parlamentiren begehret; da dann auff sein embsiges anhalten / der Guarnison mit Sack / Pack vnd fliegenden Fahnen / vnd jhme / Obristen / mit einem stück Geschütz der abzug bewilliget worden. Hierauff ist selbiger den 10. Decemb. vollzogen / vnd in der Vestung noch 3. grosse Stück / viel Musqueten / Kraut vnd Loth / Proviandt vnd Wein gefunden worden.

Veltliner richten mit dem Marggrafen von Coeure einen Vertrag auff. Ehe diese vbergebung geschehen / haben die Veltliner mit dem Frantzösischen General inn dem Läger sich auff nachfolgende puncten verglichen.

Es solten die Veltliner vnder deß Königs in Franckreich schirm erhalten werden / vermög der zwischen vorbemelten dreyen Ständen / Franckreich / Savoy / Venedig vnd den Grisonen auffgerichter Bündtnussen / mit dem geding / daß sie Veltliner / sich aller anderer / bey den letzten fünff Jahren dahero geworbener vnd mit andrer Fürsten eingangener Protectionen / Bündtnussen vnd Tractaten renuncierten.

Kein Vestung solte in der Grisoner Gewalt kommen / selbige auch nit in dem Zirck oder Terzero Tyran einlosieret werden / vnd darzu bey den vornembsten Geschlecht häusern / als Torelli / Lamberckhengi vnd Besta / keinen zugang haben / auch durchauß ein solche gute verordnung angestellet werden / daß niemand weder mit worten noch mit wercken / einiger beleydigung sich zu befahren hette.

Die verwaltung vn Regierung deß Veltlins solte in jetzigem zustand vnnd nach belieben der Confoederirten Fürsten verbleiben.

Die zwischen den Grisonern vnd Veltlinern sich enthaltende streittigkeiten / solten auff das fürderlichste mit allem vermögen vnd bester Sicherheit der Veltliner gerichtet werden.

Die sicherheit solte solcher gestalt / als sie von sonderbaren Geschlechten deß Veltlins begehrt / bewilligt seyn.

Weil die Deputierte der Veltliner vorgetragen / fals jhre wieder die Grisoner entstandene streittigkeiten nicht zu benügen beyder Parteyen erörtert werden köndten / vnd darüber etliche vnder jhnen sich anderswo häußlich niederlassen wolten / den wolte man vor jhrer abreiß ein vollkommene vernügung jhrer Haab vnnd Güter vermitteln: Als solten diese drey Fürstliche ständ zu erstattung solches Articuls jhren müglichsten Fleiß verwenden.

Vnd in trafft dieser vergleichung / welcher dann für den Zirck oder Tercero Tyran vnd Tell / auch die von Sonders vnd Morbin / vnd sämptlich in gemein für alle die / so sich denen von Tyran gleichförmig einzustellen begehrten / dienen / solten sie deß Königs in Franckreich vnd seiner Confoederirten Besatzungen schirmsweiß annehmen.

Als nun die Vestung Tyran in deß Marggraffen gewalt / besetzte er solche mit einer Frantzösischen Compagnie / vnd die Statt mit 200.

Schweitz / eben so wol geschworen hetten / welchẽ hohen Eyd sie von Zürich / nicht ausser acht hetten lassen können: wolten nun die von Schweitz an der Kron Franckreich brüchig werden / stünde es jhnen zu verantworten. War were es / daß die 5. Catholische Orth jetzt etliche Jahr hero / vnersucht der Reformierten mit regierendem Orth / viel tausend Mann durch die gemeine Vogteyen geführet / vnd wider alle pacta auch der Zürichischen grentz nicht verschonet. Neme sie zu Zürich wunder / daß die von Schweitz sich erst jetzund / da es die restitution der Bündten betreffe / denen sie doch eben so wol mit Eides pflicht zu allem guten müglich verbunden / beschwehrten. Schadloßhaltung möchten sie bey den Pündten / oder aber bey dem König in Franckreich suchen.

Die Lucerner haben vmb gleicher vrsachen willen / auch ein scharpff betrohungs Schreiben an die von Zürich abgehen lassen / denen aber die Züricher also geantwortet / daß sie im zweyten Schreiben von den Träw worten auffs sollicitieren kommen / nemblich daß mandoch neben jhnen / wie die sachen in der güte möchten bey gelegt werden / bedacht seyn wolte.

Die Catholische Schweitzer hatten zwar etliche Päß verlegt / aber weil dz Landvolck vernommen / daß die Frantzosen / so nunmehr starck ankommen / solche mit Fewer vnd Schwerd zu öffnẽ betrohet / haben sie der Impressa auffs Veltlin jhren lauff gelassen.

Marggraf von Coeure kompt mit seinẽ Krigs volck im Veltlin an. Demnach die Päß gegen Tyrol wol besetzet / hat der Marggraff von Coeure sein Kriegsheer in 3. hauffen / nemblich in den Vor-Mittel-vnnd Nachzug abgetheilet / vnd also den 21. Novemb. im Veltlin ohne sonderlichen widerstand angelanget / In selbiger Landschafft sein Volck / so durch die enge Päß 3. in einem Glied hinein marchiert / in Schlachtordnung gestellet. Folgenden tag in guter ordnung vnd vollem trum̃enschlag / nach dem er Worms vnd das Wormser Thal nach schlechtem widerstand erobert / auff Tyran fort gerucket / eine Bruck vber den Fluß Adda geschlagen / selbige Statt vnnd Schloß gantz vmbringet / vnd mit 24. stücken grob Geschütz / welches zũ theil die Venetianer mit etlich Compagnien Tyran vom Marggrafen von Coeure eingenommen. Volck / beneben stattlicher Provision / von Gelt / Kraut / Loth vnd Proviant / ins Läger gesändet / beschossen / vnd hernach den Inligendẽ anmelden lassen / wo sie gutwillig sich ergeben würden / jhnen gnad erzeiget / wo aber nicht / alles nider gehawen werden solte. Darauff die guarnison auß der Vestung jhre Deputierte zum Marggraffen mit jme zu parlamentiren herauß gesandt. Weil sie aber gar zu vortheilige conditionen begehrt / ist jhnen selbige nacht sich baß zu bedencken / vergünstiget worden. Folgenden morgen haben die Innwohner der Statt sich ergeben / vnd die Frantzosen eingelassen / welches als es die in der Vestung gewahr worden / haben sie hefftig / doch ohne sonderlichen Schaden in die Statt geschossen.

Darauff hat der Marggraff auß Canonen / so 40. biß in 50. pfund eysen getrieben / die Vestung ohne auffhören beschiessen lassen. Als diesen Ernst der darinn ligende Päpstische Obriste / Nicolaus Gvidi, Marggraff von Bagni gesehen / hat er zu parlamentiren begehret; da dann auff sein embsiges anhalten / der Guarnison mit Sack / Pack vnd fliegenden Fahnen / vnd jhme / Obristen / mit einem stück Geschütz der abzug bewilliget worden. Hierauff ist selbiger den 10. Decemb. vollzogen / vnd in der Vestung noch 3. grosse Stück / viel Musqueten / Kraut vnd Loth / Proviandt vnd Wein gefunden worden.

Veltliner richten mit dem Marggrafen von Coeure einẽ Vertrag auff. Ehe diese vbergebung geschehen / haben die Veltliner mit dem Frantzösischen General inn dem Läger sich auff nachfolgende puncten verglichen.

Es solten die Veltliner vnder deß Königs in Franckreich schirm erhalten werden / vermög der zwischen vorbemelten dreyen Ständen / Franckreich / Savoy / Venedig vnd den Grisonen auffgerichter Bündtnussen / mit dem geding / daß sie Veltliner / sich aller anderer / bey den letzten fünff Jahren dahero geworbener vnd mit andrer Fürsten eingangener Protectionen / Bündtnussen vnd Tractaten renuncierten.

Kein Vestung solte in der Grisoner Gewalt kommen / selbige auch nit in dem Zirck oder Terzero Tyran einlosieret werden / vnd darzu bey den vornembsten Geschlecht häusern / als Torelli / Lamberckhengi vnd Besta / keinen zugang haben / auch durchauß ein solche gute verordnung angestellet werden / daß niemand weder mit worten noch mit wercken / einiger beleydigung sich zu befahren hette.

Die verwaltung vn Regierung deß Veltlins solte in jetzigem zustand vnnd nach belieben der Confoederirten Fürsten verbleiben.

Die zwischen den Grisonern vnd Veltlinern sich enthaltende streittigkeiten / solten auff das fürderlichste mit allem vermögen vnd bester Sicherheit der Veltliner gerichtet werden.

Die sicherheit solte solcher gestalt / als sie von sonderbaren Geschlechten deß Veltlins begehrt / bewilligt seyn.

Weil die Deputierte der Veltliner vorgetragen / fals jhre wieder die Grisoner entstandene streittigkeiten nicht zu benügen beyder Parteyen erörtert werden köndten / vnd darüber etliche vnder jhnen sich anderswo häußlich niederlassen wolten / den wolte man vor jhrer abreiß ein vollkommene vernügung jhrer Haab vnnd Güter vermitteln: Als solten diese drey Fürstliche ständ zu erstattung solches Articuls jhren müglichsten Fleiß verwenden.

Vñ in trafft dieser vergleichung / welcher dañ für den Zirck oder Tercero Tyran vnd Tell / auch die von Sonders vnd Morbin / vnd sämptlich in gemein für alle die / so sich denẽ von Tyran gleichförmig einzustellen begehrten / dienen / solten sie deß Königs in Franckreich vnd seiner Confoederirten Besatzungen schirmsweiß annehmen.

Als nun die Vestung Tyran in deß Marggraffen gewalt / besetzte er solche mit einer Frantzösischen Compagnie / vnd die Statt mit 200.

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          <p>Die Lucerner haben vmb gleicher vrsachen willen / auch ein scharpff betrohungs                      Schreiben an die von Zürich abgehen lassen / denen aber die Züricher also                      geantwortet / daß sie im zweyten Schreiben von den Träw worten auffs                      sollicitieren kommen / nemblich daß mandoch neben jhnen / wie die sachen in der                      güte möchten bey gelegt werden / bedacht seyn wolte.</p>
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Die Lucerner haben vmb gleicher vrsachen willen / auch ein scharpff betrohungs Schreiben an die von Zürich abgehen lassen / denen aber die Züricher also geantwortet / daß sie im zweyten Schreiben von den Träw worten auffs sollicitieren kommen / nemblich daß mandoch neben jhnen / wie die sachen in der güte möchten bey gelegt werden / bedacht seyn wolte. Die Catholische Schweitzer hatten zwar etliche Päß verlegt / aber weil dz Landvolck vernommen / daß die Frantzosen / so nunmehr starck ankommen / solche mit Fewer vnd Schwerd zu öffnẽ betrohet / haben sie der Impressa auffs Veltlin jhren lauff gelassen. Demnach die Päß gegen Tyrol wol besetzet / hat der Marggraff von Coeure sein Kriegsheer in 3. hauffen / nemblich in den Vor-Mittel-vnnd Nachzug abgetheilet / vnd also den 21. Novemb. im Veltlin ohne sonderlichen widerstand angelanget / In selbiger Landschafft sein Volck / so durch die enge Päß 3. in einem Glied hinein marchiert / in Schlachtordnung gestellet. Folgenden tag in guter ordnung vnd vollem trum̃enschlag / nach dem er Worms vnd das Wormser Thal nach schlechtem widerstand erobert / auff Tyran fort gerucket / eine Bruck vber den Fluß Adda geschlagen / selbige Statt vnnd Schloß gantz vmbringet / vnd mit 24. stücken grob Geschütz / welches zũ theil die Venetianer mit etlich Compagnien Volck / beneben stattlicher Provision / von Gelt / Kraut / Loth vnd Proviant / ins Läger gesändet / beschossen / vnd hernach den Inligendẽ anmelden lassen / wo sie gutwillig sich ergeben würden / jhnen gnad erzeiget / wo aber nicht / alles nider gehawen werden solte. Darauff die guarnison auß der Vestung jhre Deputierte zum Marggraffen mit jme zu parlamentiren herauß gesandt. Weil sie aber gar zu vortheilige conditionen begehrt / ist jhnen selbige nacht sich baß zu bedencken / vergünstiget worden. Folgenden morgen haben die Innwohner der Statt sich ergeben / vnd die Frantzosen eingelassen / welches als es die in der Vestung gewahr worden / haben sie hefftig / doch ohne sonderlichen Schaden in die Statt geschossen. Marggraf von Coeure kompt mit seinẽ Krigs volck im Veltlin an. Tyran vom Marggrafen von Coeure eingenommen. Darauff hat der Marggraff auß Canonen / so 40. biß in 50. pfund eysen getrieben / die Vestung ohne auffhören beschiessen lassen. Als diesen Ernst der darinn ligende Päpstische Obriste / Nicolaus Gvidi, Marggraff von Bagni gesehen / hat er zu parlamentiren begehret; da dann auff sein embsiges anhalten / der Guarnison mit Sack / Pack vnd fliegenden Fahnen / vnd jhme / Obristen / mit einem stück Geschütz der abzug bewilliget worden. Hierauff ist selbiger den 10. Decemb. vollzogen / vnd in der Vestung noch 3. grosse Stück / viel Musqueten / Kraut vnd Loth / Proviandt vnd Wein gefunden worden. Ehe diese vbergebung geschehen / haben die Veltliner mit dem Frantzösischen General inn dem Läger sich auff nachfolgende puncten verglichen. Veltliner richten mit dem Marggrafen von Coeure einẽ Vertrag auff. Es solten die Veltliner vnder deß Königs in Franckreich schirm erhalten werden / vermög der zwischen vorbemelten dreyen Ständen / Franckreich / Savoy / Venedig vnd den Grisonen auffgerichter Bündtnussen / mit dem geding / daß sie Veltliner / sich aller anderer / bey den letzten fünff Jahren dahero geworbener vnd mit andrer Fürsten eingangener Protectionen / Bündtnussen vnd Tractaten renuncierten. Kein Vestung solte in der Grisoner Gewalt kommen / selbige auch nit in dem Zirck oder Terzero Tyran einlosieret werden / vnd darzu bey den vornembsten Geschlecht häusern / als Torelli / Lamberckhengi vnd Besta / keinen zugang haben / auch durchauß ein solche gute verordnung angestellet werden / daß niemand weder mit worten noch mit wercken / einiger beleydigung sich zu befahren hette. Die verwaltung vn Regierung deß Veltlins solte in jetzigem zustand vnnd nach belieben der Confoederirten Fürsten verbleiben. Die zwischen den Grisonern vnd Veltlinern sich enthaltende streittigkeiten / solten auff das fürderlichste mit allem vermögen vnd bester Sicherheit der Veltliner gerichtet werden. Die sicherheit solte solcher gestalt / als sie von sonderbaren Geschlechten deß Veltlins begehrt / bewilligt seyn. Weil die Deputierte der Veltliner vorgetragen / fals jhre wieder die Grisoner entstandene streittigkeiten nicht zu benügen beyder Parteyen erörtert werden köndten / vnd darüber etliche vnder jhnen sich anderswo häußlich niederlassen wolten / den wolte man vor jhrer abreiß ein vollkommene vernügung jhrer Haab vnnd Güter vermitteln: Als solten diese drey Fürstliche ständ zu erstattung solches Articuls jhren müglichsten Fleiß verwenden. Vñ in trafft dieser vergleichung / welcher dañ für den Zirck oder Tercero Tyran vnd Tell / auch die von Sonders vnd Morbin / vnd sämptlich in gemein für alle die / so sich denẽ von Tyran gleichförmig einzustellen begehrten / dienen / solten sie deß Königs in Franckreich vnd seiner Confoederirten Besatzungen schirmsweiß annehmen. Als nun die Vestung Tyran in deß Marggraffen gewalt / besetzte er solche mit einer Frantzösischen Compagnie / vnd die Statt mit 200.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 920. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1029>, abgerufen am 23.11.2024.