Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.wendung / nicht allein von der Religion / so in seinen Landen im Schwang gienge / sondern auch von dem Gehorsamb vnnd Trewe / so sie jhme schuldig weren: hette er für gut angesehen / solchem Vbel abzuhelffen / vnd allem bösen ins künfftig vor zu kommen / seinen Königlichen Willen hiermit männiglich zu erkennen zu gen. Befehle demnach außtrücklich hiermit allen Tesuiten / Priestern vnnd andern / so geordnet worden auß dem Gewalt deß Kömischen Stuls / vnnd sich an jetzo in seinem Königreich vnnd Herrschafft von Wallis befinden / daß sie alle vor dem 14. Tag deß Monats Junij / nach dato dieses sich verfügen solten in gewisse Meerhäfen dieses Königreichs / vnd weiters mit erster Gelegenheit vnnd gutem Wind sich vber See hinweg machen / vnd hinfüro nimmermehr wider kommen / bey Straff der eussersten Strengigkeit / so nach den Gesetzen deß wegen gemacht / vnd jhnen angethan werden könte. Ingleichem gebiete er auch / daß niemand in seinem Königreich er seye wer er wolte / nach dem obgedachten vierzehenden Junij / einigen Jesuiten / Priester / oder andern / welcher durch den Gewalt deß Kömischen Stuls bestellet worden / verbergen / vnderhalten / auffnemen vnnd Hülff leisten solte / bey Straff der eussersten Schärpffe der Gesetze / so in diesem Fall wider die Vbertrettung gemacht weren. Er befehle auch allen Ertzbischoffen / Bischoffen / Herrn / Statthaltern / rc. Daß sie gute Auffsicht hetten in Anhaltung aller obgedachter Jesuiter / Priester vnd anderer / so wider diß Mandat etwas thun vnnd handlen würden: Daß sie nemblich nach den Statuten deß Königreichs wider sie verführen / vnnd ohne alle Gnade vnnd Gunst die Straffen exequierten / so lieb jhnen sein Gnade were / etc. Spanischer Ambassador trachtet eine Vneinigkeit zwischen dem König vnnd dem Parlament in Engelläd an zu stifften. Vnder diesem verlauff hat der Spanische Ambassador zu Londen darnach getrachtet / wie er einen zweispalt zwischen dem König vnnd dem Parlament anstifften möchte / zu welchem End er sich in geheimb zu dem König verfügt / vnd vber diß ergangen Mandat vnd was sonsten bißhero dem König in Hispanien zu wider verhandelt / zum höchsten geklagt: darneben J. M. angedeutet / sie solten sich wol vorsehen / vnd dem Parlament / jhrem Sohn vnd dem Marggraffen von Bucqvingam nicht zu viel trawen / dann es were beschlossen / wann J. May. nach deß Parlaments willen nit alles thun wollen / Jhro die Cron abzunemen vnnd derselben Sohn auff zu setzen. Darvber der König / solches glaubend / sehr alterirt worden / vber dem Mittag Mahl sich sehr schwermütig erzeiget / vnnd viel Seufftzen von sich hören lassen. Solches aber hat der Printz vnd Marggraff von Bucqvingam also bald erfahren / vnd deßwegen / als der König außfahren wollen / für die kutschen sich verfüget vnd zu wissen begert / was doch der Spanische Ambassador bey J. M. außgerichtet? Darauff der König jhnen solches mit weinenden Augen vorgehalten / mit Beschluß / Mein Sohn! Mein Sohn! Auff welches diese beyde sich entschuldet / vnd der Printz sich erbotten / wer falsch / er oder der Ambassador / befunden würde / seines Kopffs verlustig sein solte. Aber es hat diese Sach damals dem König nicht allerdings wider auß geredet werden können / vnd ist Calumniare audacter, semper aliquid haeret. der König noch schwermütig fortgefahren: Der Printz vnd Bucqvingam aber haben solches dem Parlament vorgebracht / welches auß jrem Mittel etliche zum König gesandt vnd begert / solchem erdichteten falschen Anbringen nicht allein keinen Glauben zuzustellen / sondern auch darvber inquireren zu lassen. Derowegen dann gedachter Ambassador / als er hierüber verreisen wossen / in Arrest genommen worden / hat aber sich mit dem Mißverstand außwicklen wollen / vorgebende / der König hätte sein vorbringen nicht recht assequirt. Nach dem nun dieses Anbringen falsch befunden worden / hat das Parlament mit grosser Einträchtigkeit vnd Contentement deß Königs vnnd Parlament in Engelläd einträchtig geendigt. Heuraths handlung zwischen dem Printzen von Wallis vnd der Princessin Henrietta Maria König Ludwigs in Franckreich schwester. deß Printzen sich geendiget. Vnd ist vnder anderm verordnet worden / daß das in Engelland geworbene vnd versamblete Volck vnder deß Graffen von Manßfeld direction sein solte. Als nun in Engelland alle Tractation deß Hispanichen Heuraths gäntzlich cassirt vnd auff gehaben / ist dargegen ein newe zwischen dem Printzen von Wallis vnd der Princessin Henrietta Maria / König Ludwigs in Franckreich Schwester / angefangen worden. Solche nu zu vollführen vnd vollends ins werck zu richten / hat der König in Engelland den Haium mit einen Comitat von 40. Personen in Franckreich geschickt. Vnd er ist zu Calais vnd sonderlich zu Ameins auf befehl deß Königs in voller Rüstung der Bürgerschafft vnd Soldaten / mit Trommelen vnd Trompetten / auch Loßbrennung deß groben Geschützes herrlich empfangen / auch deß Nachts mit triumphirlichen Fewerwerffen / jhm grosse Ehr beweisen worden. Von dannen ist selbiger nach Pariß gereiset vnd gleichfalls daselbs stattlich empfangen vnd eingeholet worden Hierauff ward auff vorhero gepflogene Handlung alles zu einem erwünchsten End gebracht / vnd der Heurath zu S. Germain auff nach fol gende Articul beschlossen. Heuraths Articul zwischen Printz Carln von Wallis vnd der Frantzösischen Princessin Henrietta Maria. 1. Der aller Christlichste König nehme auff sich / dz er von dem Pabst innerhalb dreyer Monat / ohne einigen verzug hierüber vollkommene dispensation erhalten wolle. 2. Wann diese Articul gemelten Heuraths würden verglichen vnd von beiden Theilen vnderzeichnet sein / so solte als dann der König in Groß Britannien solche Personen darzu ordnen / welche jme gefallen würden / im Namen vnnd von wegen deß jungen Printzen sich mit der Princessin zuverloben / nach der Weiß / wie in der Römischen Kirchen gebräulich. 3. Dieser Heurath solte in Franckreich celebrirt werden nach Art vnd Weiß / wie die vom verstorbenen König vnd Königin Margretha vnd Hertzogen von Barry were gehalten worden. 4. Es solte die Princessin / so bald es nur möglich / nach Engelland geführet werden / vnnd das nach vollzogener Heurath / sie solte auch auff deß Königs in Franckreich kosten biß nach Calais begleitet werden / alda sie den jenigen / die der König auß Groß Britannien darzu verordnen würde / vberliefert werde solte / alles beiderseits wie solches wendung / nicht allein von der Religion / so in seinen Landen im Schwang gienge / sondern auch von dem Gehorsamb vnnd Trewe / so sie jhme schuldig weren: hette er für gut angesehen / solchem Vbel abzuhelffen / vnd allem bösen ins künfftig vor zu kommen / seinen Königlichen Willen hiermit männiglich zu erkennen zu gen. Befehle demnach außtrücklich hiermit allen Tesuiten / Priestern vnnd andern / so geordnet worden auß dem Gewalt deß Kömischen Stuls / vnnd sich an jetzo in seinem Königreich vnnd Herrschafft von Wallis befinden / daß sie alle vor dem 14. Tag deß Monats Junij / nach dato dieses sich verfügen solten in gewisse Meerhäfen dieses Königreichs / vnd weiters mit erster Gelegenheit vnnd gutem Wind sich vber See hinweg machen / vñ hinfüro nimmermehr wider kom̃en / bey Straff der eusserstẽ Strengigkeit / so nach den Gesetzen deß wegen gemacht / vnd jhnen angethan werden könte. Ingleichem gebiete er auch / daß niemand in seinem Königreich er seye wer er wolte / nach dem obgedachten vierzehenden Junij / einigen Jesuiten / Priester / oder andern / welcher durch den Gewalt deß Kömischen Stuls bestellet worden / verbergen / vnderhalten / auffnemen vnnd Hülff leisten solte / bey Straff der eussersten Schärpffe der Gesetze / so in diesem Fall wider die Vbertrettung gemacht weren. Er befehle auch allen Ertzbischoffen / Bischoffen / Herrn / Statthaltern / rc. Daß sie gute Auffsicht hetten in Anhaltung aller obgedachter Jesuiter / Priester vñ anderer / so wider diß Mandat etwas thun vnnd handlen würdẽ: Daß sie nemblich nach den Statuten deß Königreichs wider sie verführen / vnnd ohne alle Gnade vnnd Gunst die Straffen exequierten / so lieb jhnen sein Gnade were / etc. Spanischer Ambassador trachtet eine Vneinigkeit zwischen dem König vnnd dem Parlament in Engelläd an zu stifften. Vnder diesem verlauff hat der Spanische Ambassador zu Londen darnach getrachtet / wie er einẽ zweispalt zwischen dem König vnnd dem Parlament anstifften möchte / zu welchem End er sich in geheimb zu dem König verfügt / vnd vber diß ergangen Mandat vñ was sonsten bißhero dem König in Hispanien zu wider verhandelt / zum höchstẽ geklagt: darneben J. M. angedeutet / sie solten sich wol vorsehen / vnd dem Parlament / jhrem Sohn vnd dem Marggraffen von Bucqvingam nicht zu viel trawen / dann es were beschlossen / wann J. May. nach deß Parlaments willen nit alles thun wollen / Jhro die Cron abzunemen vnnd derselben Sohn auff zu setzen. Darvber der König / solches glaubend / sehr alterirt worden / vber dem Mittag Mahl sich sehr schwermütig erzeiget / vnnd viel Seufftzen von sich hören lassen. Solches aber hat der Printz vnd Marggraff von Bucqvingam also bald erfahren / vnd deßwegẽ / als der König außfahren wollen / für die kutschen sich verfüget vnd zu wissen begert / was doch der Spanische Ambassador bey J. M. außgerichtet? Darauff der König jhnen solches mit weinenden Augen vorgehalten / mit Beschluß / Mein Sohn! Mein Sohn! Auff welches diese beyde sich entschuldet / vnd der Printz sich erbotten / wer falsch / er oder der Ambassador / befunden würde / seines Kopffs verlustig sein solte. Aber es hat diese Sach damals dem König nicht allerdings wider auß geredet werden können / vñ ist Calumniare audacter, semper aliquid haeret. der König noch schwermütig fortgefahren: Der Printz vnd Bucqvingam aber haben solches dem Parlament vorgebracht / welches auß jrem Mittel etliche zum König gesandt vnd begert / solchem erdichteten falschen Anbringen nicht allein keinen Glauben zuzustellen / sondern auch darvber inquireren zu lassen. Derowegen dann gedachter Ambassador / als er hierüber verreisen wossen / in Arrest genommen worden / hat aber sich mit dem Mißverstand außwicklen wollen / vorgebende / der König hätte sein vorbringen nicht recht assequirt. Nach dem nun dieses Anbringen falsch befunden worden / hat das Parlament mit grosser Einträchtigkeit vnd Contentement deß Königs vnnd Parlament in Engelläd einträchtig geendigt. Heuraths handlung zwischen dem Printzen von Wallis vñ der Princessin Henrietta Maria König Ludwigs in Franckreich schwester. deß Printzen sich geendiget. Vnd ist vnder anderm verordnet worden / daß das in Engelland geworbene vnd versamblete Volck vnder deß Graffen von Manßfeld direction sein solte. Als nun in Engelland alle Tractation deß Hispanichen Heuraths gäntzlich cassirt vnd auff gehaben / ist dargegen ein newe zwischen dem Printzẽ von Wallis vñ der Princessin Henrietta Maria / König Ludwigs in Franckreich Schwester / angefangen worden. Solche nu zu vollführen vnd vollends ins werck zu richten / hat der König in Engelland den Haium mit einẽ Comitat von 40. Personen in Franckreich geschickt. Vnd er ist zu Calais vñ sonderlich zu Ameins auf befehl deß Königs in voller Rüstung der Bürgerschafft vnd Soldaten / mit Trommelen vnd Trompetten / auch Loßbrennung deß groben Geschützes herrlich empfangen / auch deß Nachts mit triumphirlichen Fewerwerffen / jhm grosse Ehr beweisen worden. Von dannen ist selbiger nach Pariß gereiset vnd gleichfalls daselbs stattlich empfangen vnd eingeholet wordẽ Hierauff ward auff vorhero gepflogene Handlung alles zu einem erwünchsten End gebracht / vnd der Heurath zu S. Germain auff nach fol gende Articul beschlossen. Heuraths Articul zwischen Printz Carln von Wallis vñ der Frantzösischen Princessin Henrietta Maria. 1. Der aller Christlichste König nehme auff sich / dz er von dem Pabst innerhalb dreyer Monat / ohne einigen verzug hierüber vollkommene dispensation erhalten wolle. 2. Wann diese Articul gemeltẽ Heuraths würden verglichen vnd von beiden Theilen vnderzeichnet sein / so solte als dann der König in Groß Britannien solche Personen darzu ordnen / welche jme gefallen würden / im Namen vnnd von wegen deß jungen Printzen sich mit der Princessin zuverloben / nach der Weiß / wie in der Römischen Kirchen gebräulich. 3. Dieser Heurath solte in Franckreich celebrirt werden nach Art vnd Weiß / wie die vom verstorbenen König vnd Königin Margretha vnd Hertzogen von Barry were gehalten worden. 4. Es solte die Princessin / so bald es nur möglich / nach Engelland geführet werden / vnnd das nach vollzogener Heurath / sie solte auch auff deß Königs in Franckreich kosten biß nach Calais begleitet werden / alda sie den jenigen / die der König auß Groß Britannien darzu verordnen würde / vberliefert werde solte / alles beiderseits wie solches <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f1023" n="914"/> wendung / nicht allein von der Religion / so in seinen Landen im Schwang gienge / sondern auch von dem Gehorsamb vnnd Trewe / so sie jhme schuldig weren: hette er für gut angesehen / solchem Vbel abzuhelffen / vnd allem bösen ins künfftig vor zu kommen / seinen Königlichen Willen hiermit männiglich zu erkennen zu gen. Befehle demnach außtrücklich hiermit allen Tesuiten / Priestern vnnd andern / so geordnet worden auß dem Gewalt deß Kömischen Stuls / vnnd sich an jetzo in seinem Königreich vnnd Herrschafft von Wallis befinden / daß sie alle vor dem 14. Tag deß Monats Junij / nach dato dieses sich verfügen solten in gewisse Meerhäfen dieses Königreichs / vnd weiters mit erster Gelegenheit vnnd gutem Wind sich vber See hinweg machen / vñ hinfüro nimmermehr wider kom̃en / bey Straff der eusserstẽ Strengigkeit / so nach den Gesetzen deß wegen gemacht / vnd jhnen angethan werden könte. Ingleichem gebiete er auch / daß niemand in seinem Königreich er seye wer er wolte / nach dem obgedachten vierzehenden Junij / einigen Jesuiten / Priester / oder andern / welcher durch den Gewalt deß Kömischen Stuls bestellet worden / verbergen / vnderhalten / auffnemen vnnd Hülff leisten solte / bey Straff der eussersten Schärpffe der Gesetze / so in diesem Fall wider die Vbertrettung gemacht weren. Er befehle auch allen Ertzbischoffen / Bischoffen / Herrn / Statthaltern / rc. Daß sie gute Auffsicht hetten in Anhaltung aller obgedachter Jesuiter / Priester vñ anderer / so wider diß Mandat etwas thun vnnd handlen würdẽ: Daß sie nemblich nach den Statuten deß Königreichs wider sie verführen / vnnd ohne alle Gnade vnnd Gunst die Straffen exequierten / so lieb jhnen sein Gnade were / etc.</p> <p><note place="left">Spanischer Ambassador trachtet eine Vneinigkeit zwischen dem König vnnd dem Parlament in Engelläd an zu stifften.</note> Vnder diesem verlauff hat der Spanische Ambassador zu Londen darnach getrachtet / wie er einẽ zweispalt zwischen dem König vnnd dem Parlament anstifften möchte / zu welchem End er sich in geheimb zu dem König verfügt / vnd vber diß ergangen Mandat vñ was sonsten bißhero dem König in Hispanien zu wider verhandelt / zum höchstẽ geklagt: darneben J. M. angedeutet / sie solten sich wol vorsehen / vnd dem Parlament / jhrem Sohn vnd dem Marggraffen von Bucqvingam nicht zu viel trawen / dann es were beschlossen / wann J. May. nach deß Parlaments willen nit alles thun wollen / Jhro die Cron abzunemen vnnd derselben Sohn auff zu setzen. Darvber der König / solches glaubend / sehr alterirt worden / vber dem Mittag Mahl sich sehr schwermütig erzeiget / vnnd viel Seufftzen von sich hören lassen. Solches aber hat der Printz vnd Marggraff von Bucqvingam also bald erfahren / vnd deßwegẽ / als der König außfahren wollen / für die kutschen sich verfüget vnd zu wissen begert / was doch der Spanische Ambassador bey J. M. außgerichtet? Darauff der König jhnen solches mit weinenden Augen vorgehalten / mit Beschluß / Mein Sohn! Mein Sohn! Auff welches diese beyde sich entschuldet / vnd der Printz sich erbotten / wer falsch / er oder der Ambassador / befunden würde / seines Kopffs verlustig sein solte. Aber es hat diese Sach damals dem König nicht allerdings wider auß geredet werden können / vñ ist <note place="right">Calumniare audacter, semper aliquid haeret.</note> der König noch schwermütig fortgefahren: Der Printz vnd Bucqvingam aber haben solches dem Parlament vorgebracht / welches auß jrem Mittel etliche zum König gesandt vnd begert / solchem erdichteten falschen Anbringen nicht allein keinen Glauben zuzustellen / sondern auch darvber inquireren zu lassen. Derowegen dann gedachter Ambassador / als er hierüber verreisen wossen / in Arrest genommen worden / hat aber sich mit dem Mißverstand außwicklen wollen / vorgebende / der König hätte sein vorbringen nicht recht assequirt.</p> <p>Nach dem nun dieses Anbringen falsch befunden worden / hat das Parlament mit grosser Einträchtigkeit vnd Contentement deß Königs vnnd <note place="right">Parlament in Engelläd einträchtig geendigt. Heuraths handlung zwischen dem Printzen von Wallis vñ der Princessin Henrietta Maria König Ludwigs in Franckreich schwester.</note> deß Printzen sich geendiget. Vnd ist vnder anderm verordnet worden / daß das in Engelland geworbene vnd versamblete Volck vnder deß Graffen von Manßfeld direction sein solte.</p> <p>Als nun in Engelland alle Tractation deß Hispanichen Heuraths gäntzlich cassirt vnd auff gehaben / ist dargegen ein newe zwischen dem Printzẽ von Wallis vñ der Princessin Henrietta Maria / König Ludwigs in Franckreich Schwester / angefangen worden. Solche nu zu vollführen vnd vollends ins werck zu richten / hat der König in Engelland den Haium mit einẽ Comitat von 40. Personen in Franckreich geschickt. Vnd er ist zu Calais vñ sonderlich zu Ameins auf befehl deß Königs in voller Rüstung der Bürgerschafft vnd Soldaten / mit Trommelen vnd Trompetten / auch Loßbrennung deß groben Geschützes herrlich empfangen / auch deß Nachts mit triumphirlichen Fewerwerffen / jhm grosse Ehr beweisen worden. Von dannen ist selbiger nach Pariß gereiset vnd gleichfalls daselbs stattlich empfangen vnd eingeholet wordẽ</p> <p>Hierauff ward auff vorhero gepflogene Handlung alles zu einem erwünchsten End gebracht / vnd der Heurath zu S. Germain auff nach fol gende Articul beschlossen.</p> <p><note place="right">Heuraths Articul zwischen Printz Carln von Wallis vñ der Frantzösischen Princessin Henrietta Maria.</note> 1. Der aller Christlichste König nehme auff sich / dz er von dem Pabst innerhalb dreyer Monat / ohne einigen verzug hierüber vollkommene dispensation erhalten wolle.</p> <p>2. Wann diese Articul gemeltẽ Heuraths würden verglichen vnd von beiden Theilen vnderzeichnet sein / so solte als dann der König in Groß Britannien solche Personen darzu ordnen / welche jme gefallen würden / im Namen vnnd von wegen deß jungen Printzen sich mit der Princessin zuverloben / nach der Weiß / wie in der Römischen Kirchen gebräulich.</p> <p>3. Dieser Heurath solte in Franckreich celebrirt werden nach Art vnd Weiß / wie die vom verstorbenen König vnd Königin Margretha vnd Hertzogen von Barry were gehalten worden.</p> <p>4. Es solte die Princessin / so bald es nur möglich / nach Engelland geführet werden / vnnd das nach vollzogener Heurath / sie solte auch auff deß Königs in Franckreich kosten biß nach Calais begleitet werden / alda sie den jenigen / die der König auß Groß Britannien darzu verordnen würde / vberliefert werde solte / alles beiderseits wie solches </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [914/1023]
wendung / nicht allein von der Religion / so in seinen Landen im Schwang gienge / sondern auch von dem Gehorsamb vnnd Trewe / so sie jhme schuldig weren: hette er für gut angesehen / solchem Vbel abzuhelffen / vnd allem bösen ins künfftig vor zu kommen / seinen Königlichen Willen hiermit männiglich zu erkennen zu gen. Befehle demnach außtrücklich hiermit allen Tesuiten / Priestern vnnd andern / so geordnet worden auß dem Gewalt deß Kömischen Stuls / vnnd sich an jetzo in seinem Königreich vnnd Herrschafft von Wallis befinden / daß sie alle vor dem 14. Tag deß Monats Junij / nach dato dieses sich verfügen solten in gewisse Meerhäfen dieses Königreichs / vnd weiters mit erster Gelegenheit vnnd gutem Wind sich vber See hinweg machen / vñ hinfüro nimmermehr wider kom̃en / bey Straff der eusserstẽ Strengigkeit / so nach den Gesetzen deß wegen gemacht / vnd jhnen angethan werden könte. Ingleichem gebiete er auch / daß niemand in seinem Königreich er seye wer er wolte / nach dem obgedachten vierzehenden Junij / einigen Jesuiten / Priester / oder andern / welcher durch den Gewalt deß Kömischen Stuls bestellet worden / verbergen / vnderhalten / auffnemen vnnd Hülff leisten solte / bey Straff der eussersten Schärpffe der Gesetze / so in diesem Fall wider die Vbertrettung gemacht weren. Er befehle auch allen Ertzbischoffen / Bischoffen / Herrn / Statthaltern / rc. Daß sie gute Auffsicht hetten in Anhaltung aller obgedachter Jesuiter / Priester vñ anderer / so wider diß Mandat etwas thun vnnd handlen würdẽ: Daß sie nemblich nach den Statuten deß Königreichs wider sie verführen / vnnd ohne alle Gnade vnnd Gunst die Straffen exequierten / so lieb jhnen sein Gnade were / etc.
Vnder diesem verlauff hat der Spanische Ambassador zu Londen darnach getrachtet / wie er einẽ zweispalt zwischen dem König vnnd dem Parlament anstifften möchte / zu welchem End er sich in geheimb zu dem König verfügt / vnd vber diß ergangen Mandat vñ was sonsten bißhero dem König in Hispanien zu wider verhandelt / zum höchstẽ geklagt: darneben J. M. angedeutet / sie solten sich wol vorsehen / vnd dem Parlament / jhrem Sohn vnd dem Marggraffen von Bucqvingam nicht zu viel trawen / dann es were beschlossen / wann J. May. nach deß Parlaments willen nit alles thun wollen / Jhro die Cron abzunemen vnnd derselben Sohn auff zu setzen. Darvber der König / solches glaubend / sehr alterirt worden / vber dem Mittag Mahl sich sehr schwermütig erzeiget / vnnd viel Seufftzen von sich hören lassen. Solches aber hat der Printz vnd Marggraff von Bucqvingam also bald erfahren / vnd deßwegẽ / als der König außfahren wollen / für die kutschen sich verfüget vnd zu wissen begert / was doch der Spanische Ambassador bey J. M. außgerichtet? Darauff der König jhnen solches mit weinenden Augen vorgehalten / mit Beschluß / Mein Sohn! Mein Sohn! Auff welches diese beyde sich entschuldet / vnd der Printz sich erbotten / wer falsch / er oder der Ambassador / befunden würde / seines Kopffs verlustig sein solte. Aber es hat diese Sach damals dem König nicht allerdings wider auß geredet werden können / vñ ist der König noch schwermütig fortgefahren: Der Printz vnd Bucqvingam aber haben solches dem Parlament vorgebracht / welches auß jrem Mittel etliche zum König gesandt vnd begert / solchem erdichteten falschen Anbringen nicht allein keinen Glauben zuzustellen / sondern auch darvber inquireren zu lassen. Derowegen dann gedachter Ambassador / als er hierüber verreisen wossen / in Arrest genommen worden / hat aber sich mit dem Mißverstand außwicklen wollen / vorgebende / der König hätte sein vorbringen nicht recht assequirt.
Spanischer Ambassador trachtet eine Vneinigkeit zwischen dem König vnnd dem Parlament in Engelläd an zu stifften.
Calumniare audacter, semper aliquid haeret. Nach dem nun dieses Anbringen falsch befunden worden / hat das Parlament mit grosser Einträchtigkeit vnd Contentement deß Königs vnnd deß Printzen sich geendiget. Vnd ist vnder anderm verordnet worden / daß das in Engelland geworbene vnd versamblete Volck vnder deß Graffen von Manßfeld direction sein solte.
Parlament in Engelläd einträchtig geendigt. Heuraths handlung zwischen dem Printzen von Wallis vñ der Princessin Henrietta Maria König Ludwigs in Franckreich schwester. Als nun in Engelland alle Tractation deß Hispanichen Heuraths gäntzlich cassirt vnd auff gehaben / ist dargegen ein newe zwischen dem Printzẽ von Wallis vñ der Princessin Henrietta Maria / König Ludwigs in Franckreich Schwester / angefangen worden. Solche nu zu vollführen vnd vollends ins werck zu richten / hat der König in Engelland den Haium mit einẽ Comitat von 40. Personen in Franckreich geschickt. Vnd er ist zu Calais vñ sonderlich zu Ameins auf befehl deß Königs in voller Rüstung der Bürgerschafft vnd Soldaten / mit Trommelen vnd Trompetten / auch Loßbrennung deß groben Geschützes herrlich empfangen / auch deß Nachts mit triumphirlichen Fewerwerffen / jhm grosse Ehr beweisen worden. Von dannen ist selbiger nach Pariß gereiset vnd gleichfalls daselbs stattlich empfangen vnd eingeholet wordẽ
Hierauff ward auff vorhero gepflogene Handlung alles zu einem erwünchsten End gebracht / vnd der Heurath zu S. Germain auff nach fol gende Articul beschlossen.
1. Der aller Christlichste König nehme auff sich / dz er von dem Pabst innerhalb dreyer Monat / ohne einigen verzug hierüber vollkommene dispensation erhalten wolle.
Heuraths Articul zwischen Printz Carln von Wallis vñ der Frantzösischen Princessin Henrietta Maria. 2. Wann diese Articul gemeltẽ Heuraths würden verglichen vnd von beiden Theilen vnderzeichnet sein / so solte als dann der König in Groß Britannien solche Personen darzu ordnen / welche jme gefallen würden / im Namen vnnd von wegen deß jungen Printzen sich mit der Princessin zuverloben / nach der Weiß / wie in der Römischen Kirchen gebräulich.
3. Dieser Heurath solte in Franckreich celebrirt werden nach Art vnd Weiß / wie die vom verstorbenen König vnd Königin Margretha vnd Hertzogen von Barry were gehalten worden.
4. Es solte die Princessin / so bald es nur möglich / nach Engelland geführet werden / vnnd das nach vollzogener Heurath / sie solte auch auff deß Königs in Franckreich kosten biß nach Calais begleitet werden / alda sie den jenigen / die der König auß Groß Britannien darzu verordnen würde / vberliefert werde solte / alles beiderseits wie solches
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |