Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.die Erlangung dieser Böhmischen Cron were / das erwiese Praxis der Römischen Succession / dann ausser eigenthumblichem anderm Einkommen / köndte sich ein Keyser von deß Reichs Einkommen schwerlich erhalten / wie Keyser Carl der Vierte zu sagen pflegte: ein Römischer Keyser müßte mit der Böhmen Vberfluß sein Tafel bedecken / vnd seine Hochheit zieren. Daß also Jhre Majestät / wann sie wolte die Cron mit Gewalt vnd Schwerdt angreiffen / jhre vnd deß gantzen Hauses Oesterreich Macht vnd Hochheit mit höchster Gefahr daran wagen müßte: welches keines Wegs zu rahten / sondern allzeit auff den sicheren Weg zu gehen / das were / daß Potentaten vnd Monarchen in allen grossen Rebellionen vnd mißlichen Handlungen der Zeit nachgeben solten: dann wann das Vnwesen gestillet / Landt vnd Leute erhalten / so were die Reputation durch weißliche Remedirung in kurtzem wider zu erholen: wo aber auch mit Gewalt Landt vnd Leute erhalten würden / da were die Reputation auch dahin / vnd nicht widerzubringen. Keyser Ludwig der Gottseelige were wegen der grossen Thaten seines Vatters vnd Anherrn der höchsten Monarchen einer gewesen: da er aber wegen seines hohen Alters sich vnd seine gewaltige Landt vnd Leute durch ein einzigen / ehrgetzigen / vermessenen / vbermütigen vnd eigennützigen Mann Bernhardum Hispanum seinen Cämmerern / deme die Keyserin selbsten Vorschub gab / regieren liesse / vnd vngeachtet man sich gleich beschwerete / der Keyser doch sich dieses Menschen nicht kondte entschlagen: seynd die Leute auffgestanden / vnd haben zuverstehen geben / daß sie diese schädliche Regierung nicht leyden köndten: da wolte der Keyser dieses Vnwesen mit Macht vnd grossem Kriegesvolck dämpffen / weil er aber gesehen / daß dardurch die Rebellion nur grösser vnd gefährlicher worden / also daß er sich gar der Entsetzung besorgen müssen / hette er den Bernhardum abgeschafft / auch die Keyserin / biß die Lande widerumb gestillet / von sich beyseits geschickt / vnd seine Regierung darauff so vernünfftig angestellt / daß männiglichen damit zu frieden gewesen / vnd were die Vnruhe damit für sich selbsten gestillet worden. Hette demnach die Keyserin wider zu sich genommen / vnd hinfüro sein Reich vnd Land in guter vnd beständiger Reputation behalten / dessen er sonsten wider seinen Willen were entsetzet worden. Der König in Böheim der Blinde genandt / vom Hauß Lützenburg / ein berühmbter dapfferer Heldt / hette stets Rheinländer vmb sich gehabt / mit denen er die Empter in Böheimb seines Gefallens besetzt / vnd sie in seinem Abwesen zu Statthaltern verordnet / die alles nach jhrem Gutdüncken angestellt hetten: darüber hetten sich die Böhmen beschweret / aber nichts erhalten können: derhalben die fürnembste Herrn auff gestanden / als Leipp / Wartenberg / Rosenstein / Landenstein vnd andere / die hetten Kriegsvolck geworben / dem König vnd der Königin deß Reichs Kleynodien genommen: vnd obwol der König auch viel Volcks gehabt / were er doch mit der Königin biß an die Grentz gewichen. Keyser Ludwig hette sich darein geschlagen / beyde Theil nach Eger erfordert / vnd zu Verhütung mehrer Weyterung die Differentz mit beyder Theilen Einwilligung dahin verglichen / daß erstlichen der König schweren müssen / die Rheinländer vnd Frembden / darunter ein Bischoff zu Mayntz / vnd ein Bischoff von Olentz / neben dem Cantzler gewesen / von sich zuthun / die Empter mit Böhmen zubesetzen / vnd in seiner Abwesenheit dieselben zu Statthaltern zu machen / auch in Gegenwart deß Keysers zu vollnziehen. Darnach hetten erst die Böhmen geschworen / dem König hinfüro allen Gehorsamb vnd Trew zu leysten: darauff sie den Cantzler / der vorhin den König / vnd fast die gantze Regierung in Händen gehabt / zu Prag in Berhafft genommen / darinnen er auch gestorben: König Johannes hette darauff glücklich / vnd mit mehrer Reputation / als zuvor nie / biß an sein Ende regieret. Dieser König were eines Römischen Keysers Sohn / Keyser Carlen deß Vierten Vatter / zweyer Römischen Keyser Anherr / einer Römischen Keyserin Branherr / einer der weisesten Potentaten vnd dapffersten Helden / so jemals regieret / vnd der von Freundschafft vnd Vermögen im gantzen Römischen Reich mächtig gewesen / doch hette er für rahtsamer gehalten / in wehrender Rebellion seiner Ständen die Reputation zu suspendiren vnd nachzugeben / als sein Recht mit dem Schwerdt gefährlich zuverfechten: dann es liesse sich mit mächtigen vnd resolvirten Ständen / wie mit kleinen Provincien nicht vmbgehen / die Erfahrenheit hette es zu allen Zeiten mit sich gebracht / daß welche Potentaten die Rebellion mit der Güte vnd Suspension der Reputation hetten hinzulegen versucht / vnd in dergleichen Gefährlichkeiten gewesen / jederzeit jhre Reputation wider erlangt / welche aber auß Respect der Repuation / mit Gewalt von dem Schwerdt solcher Anstöß sich hetten erwehren wöllen / hetten sich vmb die Reputation gebracht / vnd allzeit den kürtzern gezogen. Keyser Carl der Fünffte / ein Großmütiger vnd Siegreicher Monarch / hette den Petern von Toledo / Vice König zu Neapels / auff der Neapolitaner vielfältig beschweren vber sein Indiscretion / so er gegen den Adel gebraucht / nicht nach Raht deß Fürsten von Salerno / vnd Marggraffen von Geasto nach Spanien abfordern / in Meynung / es möchte Jhrer Majest. Reputation schmälern / wann sie den / welchen sie so hoch erhaben / von den Würden wider absetzen solte: Als er aber vermerckete / daß sich die Stände wegen jhrer Beschwerung an Franckreich wolten hencken / hette er lieber den Vice König nacher Spanien abfordern lassen / als in Gefahr vnd Verlust deß Königreichs gerahten wöllen. Dergleichen hette Keyser Carl mit Ferdinando Gonzaga / welchem der König sein gantzes Regiment in Italien vertrawet / auch gethan / als die Meyländer vnd Italiäner vber seinen grossen Geitz geklagt / hetten jhre Majestät vngeachtet Ferdinandus jhro den höchsten Dienst schon verwaltet / doch den Consalvum als die Erlangung dieser Böhmischen Cron were / das erwiese Praxis der Römischen Succession / dann ausser eigenthumblichem anderm Einkommen / köndte sich ein Keyser von deß Reichs Einkommen schwerlich erhalten / wie Keyser Carl der Vierte zu sagen pflegte: ein Römischer Keyser müßte mit der Böhmen Vberfluß sein Tafel bedecken / vnd seine Hochheit zieren. Daß also Jhre Majestät / wann sie wolte die Cron mit Gewalt vnd Schwerdt angreiffen / jhre vnd deß gantzen Hauses Oesterreich Macht vñ Hochheit mit höchster Gefahr daran wagen müßte: welches keines Wegs zu rahten / sondern allzeit auff den sicheren Weg zu gehen / das were / daß Potentaten vnd Monarchen in allen grossen Rebellionẽ vnd mißlichen Handlungẽ der Zeit nachgeben solten: dann wann das Vnwesen gestillet / Landt vnd Leute erhalten / so were die Reputation durch weißliche Remedirung in kurtzem wider zu erholen: wo aber auch mit Gewalt Landt vnd Leute erhalten würden / da were die Reputation auch dahin / vnd nicht widerzubringen. Keyser Ludwig der Gottseelige were wegen der grossen Thaten seines Vatters vnd Anherrn der höchsten Monarchen einer gewesen: da er aber wegen seines hohen Alters sich vnd seine gewaltige Landt vnd Leute durch ein einzigen / ehrgetzigen / vermessenen / vbermütigen vnd eigennützigen Mann Bernhardum Hispanum seinen Cämmerern / deme die Keyserin selbsten Vorschub gab / regieren liesse / vnd vngeachtet man sich gleich beschwerete / der Keyser doch sich dieses Menschen nicht kondte entschlagẽ: seynd die Leute auffgestanden / vnd haben zuverstehen geben / daß sie diese schädliche Regierung nicht leyden köndten: da wolte der Keyser dieses Vnwesen mit Macht vnd grossem Kriegesvolck dämpffen / weil er aber gesehen / daß dardurch die Rebellion nur grösser vnd gefährlicher worden / also daß er sich gar der Entsetzung besorgen müssen / hette er den Bernhardum abgeschafft / auch die Keyserin / biß die Lande widerumb gestillet / von sich beyseits geschickt / vnd seine Regierung darauff so vernünfftig angestellt / daß männiglichen damit zu frieden gewesen / vnd were die Vnruhe damit für sich selbsten gestillet worden. Hette demnach die Keyserin wider zu sich genommen / vnd hinfüro sein Reich vnd Land in guter vnd beständiger Reputation behalten / dessen er sonsten wider seinen Willen were entsetzet worden. Der König in Böheim der Blinde genandt / vom Hauß Lützenburg / ein berühmbter dapfferer Heldt / hette stets Rheinländer vmb sich gehabt / mit denen er die Empter in Böheimb seines Gefallens besetzt / vñ sie in seinem Abwesen zu Statthaltern verordnet / die alles nach jhrem Gutdüncken angestellt hetten: darüber hetten sich die Böhmen beschweret / aber nichts erhalten können: derhalben die fürnembste Herrn auff gestanden / als Leipp / Wartenberg / Rosenstein / Landenstein vnd andere / die hetten Kriegsvolck geworben / dem König vnd der Königin deß Reichs Kleynodien genommen: vnd obwol der König auch viel Volcks gehabt / were er doch mit der Königin biß an die Grentz gewichen. Keyser Ludwig hette sich darein geschlagen / beyde Theil nach Eger erfordert / vnd zu Verhütung mehrer Weyterung die Differentz mit beyder Theilen Einwilligung dahin verglichen / daß erstlichen der König schweren müssen / die Rheinländer vnd Frembden / darunter ein Bischoff zu Mayntz / vnd ein Bischoff von Olentz / neben dem Cantzler gewesen / von sich zuthun / die Empter mit Böhmen zubesetzen / vnd in seiner Abwesenheit dieselben zu Statthaltern zu machen / auch in Gegenwart deß Keysers zu vollnziehen. Darnach hetten erst die Böhmen geschworen / dem König hinfüro allen Gehorsamb vnd Trew zu leysten: darauff sie den Cantzler / der vorhin den König / vnd fast die gantze Regierung in Händen gehabt / zu Prag in Berhafft genommen / darinnen er auch gestorben: König Johannes hette darauff glücklich / vnd mit mehrer Reputation / als zuvor nie / biß an sein Ende regieret. Dieser König were eines Römischen Keysers Sohn / Keyser Carlen deß Vierten Vatter / zweyer Römischen Keyser Anherr / einer Römischen Keyserin Branherr / einer der weisesten Potentaten vnd dapffersten Helden / so jemals regieret / vnd der von Freundschafft vnd Vermögen im gantzen Römischen Reich mächtig gewesen / doch hette er für rahtsamer gehalten / in wehrender Rebellion seiner Ständen die Reputation zu suspendiren vnd nachzugeben / als sein Recht mit dem Schwerdt gefährlich zuverfechten: dann es liesse sich mit mächtigen vnd resolvirten Ständen / wie mit kleinen Provincien nicht vmbgehen / die Erfahrenheit hette es zu allen Zeiten mit sich gebracht / daß welche Potentaten die Rebellion mit der Güte vnd Suspension der Reputation hetten hinzulegen versucht / vnd in dergleichen Gefährlichkeiten gewesen / jederzeit jhre Reputation wider erlangt / welche aber auß Respect der Repuation / mit Gewalt von dem Schwerdt solcher Anstöß sich hetten erwehren wöllen / hetten sich vmb die Reputation gebracht / vnd allzeit den kürtzern gezogen. Keyser Carl der Fünffte / ein Großmütiger vnd Siegreicher Monarch / hette den Petern von Toledo / Vice König zu Neapels / auff der Neapolitaner vielfältig beschweren vber sein Indiscretion / so er gegen den Adel gebraucht / nicht nach Raht deß Fürsten von Salerno / vnd Marggraffen von Geasto nach Spanien abfordern / in Meynung / es möchte Jhrer Majest. Reputation schmälern / wann sie den / welchen sie so hoch erhaben / von den Würden wider absetzen solte: Als er aber vermerckete / daß sich die Stände wegen jhrer Beschwerung an Franckreich wolten hencken / hette er lieber den Vice König nacher Spanien abfordern lassen / als in Gefahr vnd Verlust deß Königreichs gerahten wöllen. Dergleichen hette Keyser Carl mit Ferdinando Gonzaga / welchem der König sein gantzes Regiment in Italien vertrawet / auch gethan / als die Meyländer vnd Italiäner vber seinen grossen Geitz geklagt / hetten jhre Majestät vngeachtet Ferdinandus jhro den höchsten Dienst schon verwaltet / doch den Consalvum als <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0101" n="64"/> die Erlangung dieser Böhmischen Cron were / das erwiese Praxis der Römischen Succession / dann ausser eigenthumblichem anderm Einkommen / köndte sich ein Keyser von deß Reichs Einkommen schwerlich erhalten / wie Keyser Carl der Vierte zu sagen pflegte: ein Römischer Keyser müßte mit der Böhmen Vberfluß sein Tafel bedecken / vnd seine Hochheit zieren. Daß also Jhre Majestät / wann sie wolte die Cron mit Gewalt vnd Schwerdt angreiffen / jhre vnd deß gantzen Hauses Oesterreich Macht vñ Hochheit mit höchster Gefahr daran wagen müßte: welches keines Wegs zu rahten / sondern allzeit auff den sicheren Weg zu gehen / das were / daß Potentaten vnd Monarchen in allen grossen Rebellionẽ vnd mißlichen Handlungẽ der Zeit nachgeben solten: dann wann das Vnwesen gestillet / Landt vnd Leute erhalten / so were die Reputation durch weißliche Remedirung in kurtzem wider zu erholen: wo aber auch mit Gewalt Landt vnd Leute erhalten würden / da were die Reputation auch dahin / vnd nicht widerzubringen. Keyser Ludwig der Gottseelige were wegen der grossen Thaten seines Vatters vnd Anherrn der höchsten Monarchen einer gewesen: da er aber wegen seines hohen Alters sich vnd seine gewaltige Landt vnd Leute durch ein einzigen / ehrgetzigen / vermessenen / vbermütigen vnd eigennützigen Mann Bernhardum Hispanum seinen Cämmerern / deme die Keyserin selbsten Vorschub gab / regieren liesse / vnd vngeachtet man sich gleich beschwerete / der Keyser doch sich dieses Menschen nicht kondte entschlagẽ: seynd die Leute auffgestanden / vnd haben zuverstehen geben / daß sie diese schädliche Regierung nicht leyden köndten: da wolte der Keyser dieses Vnwesen mit Macht vnd grossem Kriegesvolck dämpffen / weil er aber gesehen / daß dardurch die Rebellion nur grösser vnd gefährlicher worden / also daß er sich gar der Entsetzung besorgen müssen / hette er den Bernhardum abgeschafft / auch die Keyserin / biß die Lande widerumb gestillet / von sich beyseits geschickt / vnd seine Regierung darauff so vernünfftig angestellt / daß männiglichen damit zu frieden gewesen / vnd were die Vnruhe damit für sich selbsten gestillet worden. Hette demnach die Keyserin wider zu sich genommen / vnd hinfüro sein Reich vnd Land in guter vnd beständiger Reputation behalten / dessen er sonsten wider seinen Willen were entsetzet worden.</p> <p>Der König in Böheim der Blinde genandt / vom Hauß Lützenburg / ein berühmbter dapfferer Heldt / hette stets Rheinländer vmb sich gehabt / mit denen er die Empter in Böheimb seines Gefallens besetzt / vñ sie in seinem Abwesen zu Statthaltern verordnet / die alles nach jhrem Gutdüncken angestellt hetten: darüber hetten sich die Böhmen beschweret / aber nichts erhalten können: derhalben die fürnembste Herrn auff gestanden / als Leipp / Wartenberg / Rosenstein / Landenstein vnd andere / die hetten Kriegsvolck geworben / dem König vnd der Königin deß Reichs Kleynodien genommen: vnd obwol der König auch viel Volcks gehabt / were er doch mit der Königin biß an die Grentz gewichen. Keyser Ludwig hette sich darein geschlagen / beyde Theil nach Eger erfordert / vnd zu Verhütung mehrer Weyterung die Differentz mit beyder Theilen Einwilligung dahin verglichen / daß erstlichen der König schweren müssen / die Rheinländer vnd Frembden / darunter ein Bischoff zu Mayntz / vnd ein Bischoff von Olentz / neben dem Cantzler gewesen / von sich zuthun / die Empter mit Böhmen zubesetzen / vnd in seiner Abwesenheit dieselben zu Statthaltern zu machen / auch in Gegenwart deß Keysers zu vollnziehen. Darnach hetten erst die Böhmen geschworen / dem König hinfüro allen Gehorsamb vnd Trew zu leysten: darauff sie den Cantzler / der vorhin den König / vnd fast die gantze Regierung in Händen gehabt / zu Prag in Berhafft genommen / darinnen er auch gestorben: König Johannes hette darauff glücklich / vnd mit mehrer Reputation / als zuvor nie / biß an sein Ende regieret. Dieser König were eines Römischen Keysers Sohn / Keyser Carlen deß Vierten Vatter / zweyer Römischen Keyser Anherr / einer Römischen Keyserin Branherr / einer der weisesten Potentaten vnd dapffersten Helden / so jemals regieret / vnd der von Freundschafft vnd Vermögen im gantzen Römischen Reich mächtig gewesen / doch hette er für rahtsamer gehalten / in wehrender Rebellion seiner Ständen die Reputation zu suspendiren vnd nachzugeben / als sein Recht mit dem Schwerdt gefährlich zuverfechten: dann es liesse sich mit mächtigen vnd resolvirten Ständen / wie mit kleinen Provincien nicht vmbgehen / die Erfahrenheit hette es zu allen Zeiten mit sich gebracht / daß welche Potentaten die Rebellion mit der Güte vnd Suspension der Reputation hetten hinzulegen versucht / vnd in dergleichen Gefährlichkeiten gewesen / jederzeit jhre Reputation wider erlangt / welche aber auß Respect der Repuation / mit Gewalt von dem Schwerdt solcher Anstöß sich hetten erwehren wöllen / hetten sich vmb die Reputation gebracht / vnd allzeit den kürtzern gezogen.</p> <p>Keyser Carl der Fünffte / ein Großmütiger vnd Siegreicher Monarch / hette den Petern von Toledo / Vice König zu Neapels / auff der Neapolitaner vielfältig beschweren vber sein Indiscretion / so er gegen den Adel gebraucht / nicht nach Raht deß Fürsten von Salerno / vnd Marggraffen von Geasto nach Spanien abfordern / in Meynung / es möchte Jhrer Majest. Reputation schmälern / wann sie den / welchen sie so hoch erhaben / von den Würden wider absetzen solte: Als er aber vermerckete / daß sich die Stände wegen jhrer Beschwerung an Franckreich wolten hencken / hette er lieber den Vice König nacher Spanien abfordern lassen / als in Gefahr vnd Verlust deß Königreichs gerahten wöllen. Dergleichen hette Keyser Carl mit Ferdinando Gonzaga / welchem der König sein gantzes Regiment in Italien vertrawet / auch gethan / als die Meyländer vnd Italiäner vber seinen grossen Geitz geklagt / hetten jhre Majestät vngeachtet Ferdinandus jhro den höchsten Dienst schon verwaltet / doch den Consalvum als </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [64/0101]
die Erlangung dieser Böhmischen Cron were / das erwiese Praxis der Römischen Succession / dann ausser eigenthumblichem anderm Einkommen / köndte sich ein Keyser von deß Reichs Einkommen schwerlich erhalten / wie Keyser Carl der Vierte zu sagen pflegte: ein Römischer Keyser müßte mit der Böhmen Vberfluß sein Tafel bedecken / vnd seine Hochheit zieren. Daß also Jhre Majestät / wann sie wolte die Cron mit Gewalt vnd Schwerdt angreiffen / jhre vnd deß gantzen Hauses Oesterreich Macht vñ Hochheit mit höchster Gefahr daran wagen müßte: welches keines Wegs zu rahten / sondern allzeit auff den sicheren Weg zu gehen / das were / daß Potentaten vnd Monarchen in allen grossen Rebellionẽ vnd mißlichen Handlungẽ der Zeit nachgeben solten: dann wann das Vnwesen gestillet / Landt vnd Leute erhalten / so were die Reputation durch weißliche Remedirung in kurtzem wider zu erholen: wo aber auch mit Gewalt Landt vnd Leute erhalten würden / da were die Reputation auch dahin / vnd nicht widerzubringen. Keyser Ludwig der Gottseelige were wegen der grossen Thaten seines Vatters vnd Anherrn der höchsten Monarchen einer gewesen: da er aber wegen seines hohen Alters sich vnd seine gewaltige Landt vnd Leute durch ein einzigen / ehrgetzigen / vermessenen / vbermütigen vnd eigennützigen Mann Bernhardum Hispanum seinen Cämmerern / deme die Keyserin selbsten Vorschub gab / regieren liesse / vnd vngeachtet man sich gleich beschwerete / der Keyser doch sich dieses Menschen nicht kondte entschlagẽ: seynd die Leute auffgestanden / vnd haben zuverstehen geben / daß sie diese schädliche Regierung nicht leyden köndten: da wolte der Keyser dieses Vnwesen mit Macht vnd grossem Kriegesvolck dämpffen / weil er aber gesehen / daß dardurch die Rebellion nur grösser vnd gefährlicher worden / also daß er sich gar der Entsetzung besorgen müssen / hette er den Bernhardum abgeschafft / auch die Keyserin / biß die Lande widerumb gestillet / von sich beyseits geschickt / vnd seine Regierung darauff so vernünfftig angestellt / daß männiglichen damit zu frieden gewesen / vnd were die Vnruhe damit für sich selbsten gestillet worden. Hette demnach die Keyserin wider zu sich genommen / vnd hinfüro sein Reich vnd Land in guter vnd beständiger Reputation behalten / dessen er sonsten wider seinen Willen were entsetzet worden.
Der König in Böheim der Blinde genandt / vom Hauß Lützenburg / ein berühmbter dapfferer Heldt / hette stets Rheinländer vmb sich gehabt / mit denen er die Empter in Böheimb seines Gefallens besetzt / vñ sie in seinem Abwesen zu Statthaltern verordnet / die alles nach jhrem Gutdüncken angestellt hetten: darüber hetten sich die Böhmen beschweret / aber nichts erhalten können: derhalben die fürnembste Herrn auff gestanden / als Leipp / Wartenberg / Rosenstein / Landenstein vnd andere / die hetten Kriegsvolck geworben / dem König vnd der Königin deß Reichs Kleynodien genommen: vnd obwol der König auch viel Volcks gehabt / were er doch mit der Königin biß an die Grentz gewichen. Keyser Ludwig hette sich darein geschlagen / beyde Theil nach Eger erfordert / vnd zu Verhütung mehrer Weyterung die Differentz mit beyder Theilen Einwilligung dahin verglichen / daß erstlichen der König schweren müssen / die Rheinländer vnd Frembden / darunter ein Bischoff zu Mayntz / vnd ein Bischoff von Olentz / neben dem Cantzler gewesen / von sich zuthun / die Empter mit Böhmen zubesetzen / vnd in seiner Abwesenheit dieselben zu Statthaltern zu machen / auch in Gegenwart deß Keysers zu vollnziehen. Darnach hetten erst die Böhmen geschworen / dem König hinfüro allen Gehorsamb vnd Trew zu leysten: darauff sie den Cantzler / der vorhin den König / vnd fast die gantze Regierung in Händen gehabt / zu Prag in Berhafft genommen / darinnen er auch gestorben: König Johannes hette darauff glücklich / vnd mit mehrer Reputation / als zuvor nie / biß an sein Ende regieret. Dieser König were eines Römischen Keysers Sohn / Keyser Carlen deß Vierten Vatter / zweyer Römischen Keyser Anherr / einer Römischen Keyserin Branherr / einer der weisesten Potentaten vnd dapffersten Helden / so jemals regieret / vnd der von Freundschafft vnd Vermögen im gantzen Römischen Reich mächtig gewesen / doch hette er für rahtsamer gehalten / in wehrender Rebellion seiner Ständen die Reputation zu suspendiren vnd nachzugeben / als sein Recht mit dem Schwerdt gefährlich zuverfechten: dann es liesse sich mit mächtigen vnd resolvirten Ständen / wie mit kleinen Provincien nicht vmbgehen / die Erfahrenheit hette es zu allen Zeiten mit sich gebracht / daß welche Potentaten die Rebellion mit der Güte vnd Suspension der Reputation hetten hinzulegen versucht / vnd in dergleichen Gefährlichkeiten gewesen / jederzeit jhre Reputation wider erlangt / welche aber auß Respect der Repuation / mit Gewalt von dem Schwerdt solcher Anstöß sich hetten erwehren wöllen / hetten sich vmb die Reputation gebracht / vnd allzeit den kürtzern gezogen.
Keyser Carl der Fünffte / ein Großmütiger vnd Siegreicher Monarch / hette den Petern von Toledo / Vice König zu Neapels / auff der Neapolitaner vielfältig beschweren vber sein Indiscretion / so er gegen den Adel gebraucht / nicht nach Raht deß Fürsten von Salerno / vnd Marggraffen von Geasto nach Spanien abfordern / in Meynung / es möchte Jhrer Majest. Reputation schmälern / wann sie den / welchen sie so hoch erhaben / von den Würden wider absetzen solte: Als er aber vermerckete / daß sich die Stände wegen jhrer Beschwerung an Franckreich wolten hencken / hette er lieber den Vice König nacher Spanien abfordern lassen / als in Gefahr vnd Verlust deß Königreichs gerahten wöllen. Dergleichen hette Keyser Carl mit Ferdinando Gonzaga / welchem der König sein gantzes Regiment in Italien vertrawet / auch gethan / als die Meyländer vnd Italiäner vber seinen grossen Geitz geklagt / hetten jhre Majestät vngeachtet Ferdinandus jhro den höchsten Dienst schon verwaltet / doch den Consalvum als
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/101 |
Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/101>, abgerufen am 16.02.2025. |