[1369]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No. 246. Köln, Donnerstag, den 15. März. 1849.
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Nur frankirte Briefe werden angenommen.
Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.
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Deutschland.
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Edition: [Karl Marx: Der Hohenzollernsche Gesamtreformplan, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ] Köln, 14. März.
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Edition: [Karl Marx/Friedrich Engels: Zensur, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ 068 ] Köln, 14. März.
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[1370]
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[ 068 ] Elberfeld, im März.
Vor einem Jahre ungefähr sprach sich der jetzige Handelsminister v. d. Heydt über Friedrich Wilhelm IV. in einer öffentlichen Volksversammlung aus wie folgt:
„Wir dürfen dem Könige nicht mehr vertrauen, der Mensch hat uns so oft belogen, daß wir Garantieen haben müssen.“
Und erfreuen wir uns jetzt nicht der höchsten Garantie?
v. d. Heydt ist Minister! Tusch für v. d. Heydt!
Sollte v. d. Heydt seine Aeußerung in Abrede stellen, so wird sich eine Armee von Zeugen zur eidlichen Bestätigung melden.
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[ 103 ] Berlin, 12. März.
Die Sachen stehen hier sehr schlecht und werden noch schlechter [?] zu stehen kommen, wenn die Linke die Majorität bekommt, was in höchstens 14 Tagen bis 3 Wochen der Fall sein wird. Es liegt klar am Tage, man wird sobald die Linke die Majorität hat, die Kammer auflösen, Census und Stände einführen, und damit hat die Volkssouveränetät ihre Endschaft erreicht. Die 3 Gesetzes-Vorlagen beweisen zur Genüge, daß es auf nichts Anderes abgesehen ist, als die Linke zu stürzen, um dann einen Grund zur Auflösung zu haben.
Die Voruntersuchungen contra Steuerverweigerer gehen langsam vorwärts. Schornbaum, Otto u. s. w. wurden vor das Kammergericht geladen, und erklärten, daß sie weder ad generalia noch ad specialia dem Inquirenten Antwort ertheilen würden; über das was sie als Abgeordnete der National-Versammlung gethan, seien sie nur ihrem Gewissen und ihren Committenten Rechenschaft schuldig. Wie es scheint wird man, wenn man mit der Voruntersuchung fertig ist, eine Anklageschrift gegen die Steuerverweigerer erheben, die Kammer wird die Untersuchung, ja vielleicht die Verhaftung genehmigen, und damit ist man die Steuerverweigerer los.
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[ 9 ] Berlin, 11. März.
Gestern wurden die Rehberger unruhig und Militär zur Dämpfung der Unruhen beordert. Wir wissen aus einer guten Quelle, daß vor dem Ausrücken einer Garde-Kompagnie der befehlende Offizier im Kasernenhofe an die Soldaten eine rührende Standrede hielt, worin er sie aufforderte, ganz getrosten Muthes auf das Gesindel und Lumpenpack, welches die edlen Soldaten so oft in ihrer Ruhe störe, zu schießen.
Ein zweiter Krawall war gestern beim Oranienburger Thore wegen angeblicher Schmuggelei. Viele Maschinenbauer waren dabei gegenwärtig.
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[ * ] Berlin, 11. März.
In der gestrigen Parteiversammlung der Linken schlug ein Mitglied (Elsner) vor, sich bei der Adreßdebatte gar nicht zu betheiligen, sondern bei der Abstimmung einfach zu stimmen. Leider wurde der Antrag nicht angenommen.
Herr Wesendonk stellte in eben der Versammlung den Antrag auf Anerkennung der Grundrechte!!!
Die Polen wollen es mit keiner Fraktion der Linken verderben, sie haben sich in alle drei vertheilt.
Als Beitrag zur Kritik unseres Allerhöchsten und Höchsten Geschmackes dient folgendes:
„Auf Höchstes Begehren: Der Spieler von Iffland.“ (Siehe den heutigen Staats-Anzeiger und die andern hiesigen Zeitungen.)
Die Feigheit der Berliner Blätter übertrifft Alles. Der Onkel Spener und die Tante Voß verweigerten die Aufnahme des Aufrufs des Märzkomite's als zu weitgehend und auch die würdige „demokratische“ Nationalzeitung erbebte in blasser Furcht und will ihn nicht aufnehmen, obwohl sie ihn schon gesetzt hatte.
Der Gutsbesitzer Rötscher aus Sachsen, Mitglied der aufgel. Nationalversammlung und Steuerverweigerer ist vor mehreren Wochen als solcher gefänglich eingezogen und bis jetzt noch nicht einmal vor seinen Richter gestellt worden.
In Bethanien, dem modernen protestantischen Nonnenkloster, ist eins jener Geschichtchen vorgekommen, welche für italienische und spanische Dichter so häufig für pikante Lustspiele benutzt wurden. Eine der hochgestellten Krankenpflegerinnen befindet sich nämlich, wie wir mit Bestimmtheit wissen, in sehr interessanten Umständen, so daß diese durch Königl. Munificenz errichtete Anstalt sehr bald einen jungen Ankömmling bei sich erwarten dürfte.
Der März erinnert an folgende Aeußerungen des Königs. Er sprach:
Am 21. März. „Bürger, ich weiß es wohl, daß ich nicht stark bin durch die Waffen meines gewiß starken und tapfern Heeres, daß ich nicht stark bin durch meinen gefüllten Schatz, sondern nur durch die Herzen und Treue meines Volkes.“
Am 25. März in Potsdam. „Ich habe den gesunden und edlen Sinn meiner Bürger kennen gelernt, in Berlin ist bei dem Mangel an städtischen Sicherheitsbehörden die tiefste Ruhe. Ich bin niemals freier und sicherer gewesen, als unter dem Schutze meiner Bürger. Keine Macht kann und wird mich nun bewegen, das Gegebene zurückzunehmen. In Berlin herrscht ein so ausgezeichneter Geist in der Bürgerschaft, wie er in der Geschichte ohne Beispiel ist.“
Am 29. März zu Urban und Eckert. „Auch ich liebe das Volk mehr als es mich lieben kann, es hat sich so hochherzig gegen mich benommen, wie es sich vielleicht in keiner andern großen Stadt der Welt benehmen würde. Sagen Sie dies dem Volke.“
Am 19. März nahm der König die Mütze ab vor den Leichen, welche ihm das empörte Volk in den Schloßhof gebracht hatte.
Am 22. März entblößte der König wieder das Haupt vor dem Leichenzuge, der auf sein Geheiß von den Soldaten Gemordeten.
Am 1. Januar 1849 nannte der König die Revolution eine Empörung! (cf. Neujahrsgruß an mein Heer).
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[ * ] Berlin, im März.
In der Adreßkommission ist Grabow zum Vorsitzenden, Bodelschwingh zum stellvertretenden Vorsitzenden, Müller [Sieg] und Groddeck zu Schriftführern gewählt worden.
Der Vorstand der Petitions-Commission besteht aus den Abg. Martens, Reuter, Meyer und Schneeweiß.
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[ * ] Berlin, 12. März.
In der heutigen Sitzung der ersten Kammer setzte man noch drei Stunden lang die Debatte über das zu § 2 und 3 der Adresse eingereichte Amendement Sperling fort. Das Amendement lautet:
„Berufen zur Revision der Verfassung vom 5. Dezember v. J. werden wir dieselbe nach den Wünschen und Bedürfnissen des Volkes und im Geiste der ihm gegebenen Verhetzungen sorgfältig prüfen. Unsere Zuversicht bei dieser Aufgabe zur baldigen Verständigung mit der zweiten Kammer und mit Ew. Majestät Regierung zu gelangen, ist um so größer, je wichtiger es uns Allen erscheinen muß, das Land so schnell als möglich der vollen Befriedigung und Sicherheit theilhaftig zu machen, welche an die Vollendung dieser Revision geknüpft sind.“
Sperling. Fischer. Zenker. Lefevre. Bracht. Kettner. Gräff. Büttler. Raffauf. P. Spumann. Hidding. v. Forkenbeck. Dr. Buslaw. A. v. Brodowski. Pilarski. Käuffel. Maurach. Quadflieg. Alff. Lutterkorth.
Gegen dies von der Linken gestellte Amendement hatten sich bis zur heutigen Sitzung die Rechte und das linke Centrum vereinigt. Sie zogen alle von den verschiedenen Fraktionen gestellte Amendements zurück und vereinigten sich zu folgendem, von den Abgeordneten v. Jordan und v. Bonin heute eingereichten Amendement:
„Die Verfassung vom 5. Dezember v. J., auf deren Grund wir gewählt und berufen sind, erkennen wir als das zu Recht bestehende Staatsgrundgesetz an und gewahren mit Dank, daß durch die Verleihung der Verfassung das Vaterland vor drohender Zerrüttung geschützt und ein öffentlicher Rechtszustand wieder hergestellt worden ist. In der seitdem eingetretenen ruhigeren Stimmung des Landes, in der Wiederkehr des früher so tief erschütterten Vertrauens und in der beginnenden Belebung des Handels und der Gewerbe erblicken wir mit Freude eine Wirkung jener das Vaterland rettenden Maßregel und eine Gewähr der Hoffnungen, welche sich an dieselbe für die Gestaltung des öffentlichen Lebens und alle Zweige der Wohlfahrt knüpfen.“
Abg. Hulsmann erhält zuerst das Wort und spricht für die Rechtsbeständigkeit der Verfassung. Der Volkswille habe sich im Dezember auc[h] durch Adressen und andere Thatsachen für die Rechtsgultigkeit der Verfassung ausgesprochen und dergleichen Unsinn mehr.
Abg. Forkenbeck für das Amendement Sperling. Wenn man den Volkswillen aus den Dezemberadressen abmessen will, so setze ich dem entgegen, daß kurz vorher tausende von Adressen im entgegengesetzten Sinne an die National-Versammlung eingegangen waren. Welches ist nun der Volkswille? Jeder octroyirten Verfassung klebt etwas an.… Wenn man das Recht nicht hat abzulehnen, hat man auch nicht das Recht anzuerkennen. Wir haben nur zu revidiren. Unser Mandat geht nicht dahin, ohne Revision anzuerkennen. Wir sind gewählt, zu revidiren und dann anzuerkennen. Dann erst haben wir den sichern, festen Rechtsboden wieder gewonnen. Wir haben daher nur in Uebereinstimmung mit der zweiten Kammer vorwärts zu gehen. (Bravo links).
Abg. Major Vinke findet die Verfassung als rechtsbeständig durch den ausgesprochenen Willen des Volkes, welches trotz des Beschlusses der National-Versammlung die Steuern fortzahlte, und darin, daß 40,000 Landwehrmänner auf den Ruf des Königs herzueilten.
Abg. Maurach ereifert sich sehr gegen die Redner der Rechten, weil sie diejenigen, welche das Amendement Sperling unterstützen, als Beförderer der Anarchie bezeichnet hätten. Er verwahrt sich dagegen, daß er Anarchie wolle. Nur Freiheit mit Mäßigung will man in seiner Provinz. (Ostpreußen.) Aber in dem Belagerungszustand und dergleichen Ausnahmemaßregeln sehe man die versprochenen Volksrechte und Freiheiten nicht erfüllt. Uebrigens hätte die Kammer gar kein Recht, so ohne Weiteres in der Adresse die Verfassung als zu Recht bestehendes Staatsgrundgesetz anzuerkennen. Dazu gehöre ein ordnungsmäßig eingebrachter Antrag, der, wenn er angenommen wurde, der zweiten Kammer übergeben werden müßte.
Abg. Rosenkranz dotirt in Hegelschen Phrasen eine Stunde lang im konservativen Sinne und für die Rechtsgültigkeit der Verfassung.
Nachdem noch der Abg. Leue mit vielem Beifall von der Linken für das Amendement Sperling gesprochen, wird der Schluß der Debatte angenommen.
Das Amendement Sperling wird nach namentlicher Abstimmung mit 114 gegen 23 Stimmen verworfen.
Hingegen das Amendement Jordan-Bonin angenommen.
Auch das von den fünf polnischen Abgeordneten wegen der verheißenen nationalen Reorganisation des ganzen Großherzogthums Posen gestellte Amendement wird verworfen.
Sitzung der zweiten Kammer.
Der Präsident verliest die Mitglieder der Verfassungs-Kommission. Vinke, H. Simon, Rhoden, Bodelschwingh, Ellwanger, Etzdorff, Vater, Müller (Sieg), Kruse, Borries, Urlichs, Stein, Siebelt, Auerswald, Ulrich und Phillips.
Nach einigen persönlichen Bemerkungen geht man zu dem von den Berliner Abg gestellten Antrage, den Belagerungszustand betreffend, über.
Abg. Waldeck: Die gesammten Abgeordneten der Stadt Berlin erscheinen heute vor Ihnen und verlangen eine Antwort auf den Antrag, welchen die Majorität der Berliner Wahlmänner vergeblich an das Ministerium gerichtet hat. Wir finden, daß es der Resident wohl ansteht, der Vertretung des preußischen Volkes eine würdige Stellung zu geben, auf der sie frei und offen und ohne hemmende Beschränkungen berathen kann. Jetzt aber hängt es von dem Ermessen eines Polizei-Präsidenten, von dem Belieben eines militärischen Befehlshaber ab, ob die wichtigsten Grundrechte vertreten werden. Wie man die Vorversammlung der Wahlmänner verboten hat, so kann es auch den Vorversammlungen einer Partei dieses Hauses gehen. Jede Communication mit dem Lande und den Wählern durch ein Organ der Presse wird in der Geburt durch die Willkür unterdrückt. Es war ein schwerer, ein trüber Winter, den wir durchlebt haben. Endlich aber ist es an der Zeit, daß dem sittlichen Bewußtsein des Volkes wieder sein Recht wiederfahre, daß statt des Zustandes der Willkür wieder das Rechtsgefühl unsere Lebensverhältnisse durchdringe.
Von Ihnen, m. H, von dem Geiste, mit dem Sie Ihre Aufgabe erfassen, von Ihrer Stellung wird es abhängen, ob das Jahr 1848 einst zu den Todten gelegt werden wird! Wir wissen nicht, welches der Erfolg unserer Bemühungen sein wird, aber das Volk soll nicht sagen, wir hätten unsere Pflicht verkannt, es wieder emporzuheben zum Geiste der Märzrevolution. (Höhnisches Gelächter zur Rechten, man hört deutlich Schwerin und Arnim. Stürmisches Bravo zur Linken.)
Sie Alle schöpfen Ihre Kraft und Würde nur aus dem Bewußtsein, daß Sie im Volke wurzeln. Ohne dies Bewußtsein sind Sie nichts. Möge Ihr Ausspruch sein, welcher er wolle, jedenfalls muß er von einer freien und würdigen Versammlung ausgehen. Selbst das Recht, das wir jetzt noch haben, auf einem kleinen engen Raum unser Wort zu erheben, wir wissen nicht wie lange es uns unverkümmert bleiben wird.
Der Redner zeigt alsdann den Widerspruch, eine Maßregel vom 12. November durch die Verfassung vom 5. December rechtfertigen zu wollen. Er kommt zurück darauf, wie sich das Berliner Volk im November mit glorreicher Mäßigung betragen habe. Das Ministerium wolle die Verantwortung auf sich nehmen. Aber seine Denkschrift enthalte theils Lächerlichkeiten, theils gewöhnliche Verläumdungen, welche sich besser für das Feuilleton der Neuen Preußischen Zeitung paßten. Im vorigen Jahre sei keine Verletzung des Eigenthums, kein Verbrechen, keine Mordthat vorgekommen (Unterbrechung zur Rechten.) Sodann geht er über auf den Vorwurf, daß die Linke der National-Versammlung den Leichen der am 16. October gefallenen Arbeiter gefolgt sei. Er erklärt, daß dieser traurige Conflict durch ein Mißverständniß hervorgerufen sei und daß die Linke eine Versöhnung habe herbeiführen wollen. Man werde die socialen Wunden nicht heilen, wenn man das kalte Eisen darauf lege.
Waldeck beweist sodann, wie die Militärgesetze, auf welche das Ministerium sich stütze, Instructionen für Festungen etc. durchaus nicht auf unsern Zustand paßt. Er weist auf das Beispiel des Cassationshofes zu Paris, im Jahre 1831, hin. — Handel und Gewerbe seien nach dem Belagerungszustand nicht gestiegen. Der Redner geht auf die Einzelnheiten ein und kommt zu dem Schluß, daß dieser Zustand nichts sei als die von oben her organisirte Anarchie.
Das Benehmen des Ministeriums, die Art, mit der es uns entgegentritt, ist kein würdiges. Wenn die Minister einen parlamentarischen Kampf wollen, dann, meine ich, hätten sie ihn nicht wollen dürfen mit ungleichen Waffen. Hier die Tribüne, dort die Kanonen! Mit einer Hand überreicht es uns die Denkschrift, mit der andern drei Gesetzentwürfe, die eigentlich nichts sind, als die Fortsetzung des Belagerungszustandes. (Bravo links.) Das heißt mit dürren Worten, wollt Ihr die organisirte Willkür legalisiren, oder diese drei Gesetze annehmen. Das ist nicht würdig. Die Frage ist die: ist die Fortdauer des Belagerungszustandes gerechtfertigt oder nicht? und die Drohung „er könne nicht eher aufgehoben werden, bis diese Gesetze angenommen sein“, dürfen unser Urtheil nicht einschüchtern.
Ich schließe m. H. Von Ihnen wird es abhängen, wie die Geschichte künftiger Jahrhunderte über das Loos Preußens, Deutschlands richten wird. (Bravo zur Linken.)
Der Antrag wird zahlreich unterstützt.
Manteuffel ist für die Erwägung und hebt hervor, daß während des Belagerungszustandes kein Exceß vorgefallen sei. Was freilich diejenigen Herren, welche in der Nacht vom 11.-12. November beriethen, weder erwarteten, noch wünschten.
Abg. Unruh erhebt sich mit Recht für den mit Unrecht angegriffenen passigen Widerstand und nennt die Worte des Ministers eine persönliche Verdächtigung. (Bravo links.)
Nachdem Grün „mit Schmerz auf das Wort verzichten mußte“, wird der Antrag fast einstimmig zur Erwägung in die Abtheilungen geschickt.
Es folgt alsdann der Antrag von Parrisius und Genossen auf Siftirung der Gerichtsorganisation. — Parrisius dafür, Moritz dagegen. Rintelen blamirt sich und Dierschke erheitert die Versammlung, bis der Antrag ebenfalls zur Erwägung den Abtheilungen übergeben wird.
Eine kleine Veränderung der Geschäftsordnung wird noch angenommen und alsdann die Sitzung geschlossen um 12 1/2 Uhr.
Nächste Sitzung Donnerstag.
Die Linke beabsichtigt wieder lithographirte Parteicorrespondenzen herauszugeben.
Es wurde in der gestrigen Parteisitzung der erste Bericht vom Abg. D'Ester verfaßt, geprüft und wird morgen erscheinen.
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@facs1370
[ 222 ] Berlin, 12. März.
In der Armee werden fortwährend zahlreiche Pensionirungen, Beförderungen oder Versetzungen von Offizieren vorgenommen. Die neuesten Nummern des Militair-Wochenblattes liefern ganze hierher gehörige Register. Auch werden dem Vernehmen nach von den Kreis-Ersatz-Commissionen diesmal mehr Leute zum Kriegsdienst ausgehoben werden, als sonst.
Bekanntlich hat die spanische Regierung sich geweigert, schleswig-holsteinische Schiffe unter ihrer nationalen Flagge in den spanischen Häfen zuzulassen. Wir erfahren als sicher, daß sich die gemeinschaftliche Regierung der Herzogthümer über diese Nichtachtung des deutschen Namens in Spanien beschwerend an daß preußische Kabinet gewandt habe.
Bereits am Ende des vorigen Monats gedachten wir geheimer Verhandlungen, welche zwischen den Continental-Mächten über die Integrität der Friedenstractate von 1815 schwebten und knüpften hieran später die Mittheilung einer russischen Note, welche jede Veränderung der Verträge von 1815 für einen Völkerrechtsbruch erkläre. Wir können jetzt die allerbestimmteste Versicherung ertheilen, daß jene Note hier in Berlin übergeben ist, und wir fügen hinzu, daß dies Faktum unter großen Eventualitäten sehr bald ein offizielles sein wird.
Auf den Bahnhöfen ist jetzt die polizeiliche Einrichtung getroffen, daß die Reisenden, noch während sie in den Coupé's sitzen, gegen Vorzeigung ihrer Legitimation eine abgestempelte Karte erhalten, auf Vorzeigung welcher sie Einlaß in den Stadtthoren bekommen. Es hängt auch dies mit den Besorgnissen für den 18. zusammen.
Die Petitionen für Aufhebung des Belagerungszustandes, sowie die dagegen, nehmen ihren Fortgang. Erstere sind nach Anzahl der Bezirke vervielfältigt und circuliren so gleichzeitig in der ganzen Stadt. In dem Köpnickerstraßen-Bezirk allein, einer sehr demokratischen Gegend, wurden in nicht ganz 2 Tagen 1100 Unterschriften für Aufhebung gesammelt. Außerdem spricht man von einer einzuleitenden Massenpetition, um das Ministerium Brandenburg zum Abtritt zu bewegen.
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@facs1370
[ 24 ] Wien, 10. März.
Die Standrechtsblätter brechen nicht blos selbst in unbändigen Jubel aus über die gottbegnadeten Machwerke, mittelst deren der Contrerevolution die Krone aufgesetzt wird, sondern fabeln auch um die Wette von dem ungeheuern Enthusiasmus, den die neuen Gewaltstreiche der k. k. Bestialität bei der hiesigen Bevölkerung hervorgerufen haben soll. Freilich den Urheulern und allen Schwarzvergilbten ist das Octroyirungswerk eine Wonne und Herzenserquickung. Was aber die große Masse der Bevölkerung anlangt: so nöthigt sie das auf so und so viel Kanonen und viele Tausend Kroaten basirte Standrecht, einstweilen ihre Ansicht in sich zu verschließen. Sie wird aber, allen Anzeichen nach, wohl bald Gelegenheit bekommen, sie auf eine Weise zu offenbaren, daß den Octroyirern und allen ihren Spießgesellen Sehen und Hören vergehen wird. Es wird Ihnen die Verhaftung der beiden Deputirten Fischhof und Prato bereits bekannt sein. Es säßen ihrer bereits mehrere hinter Schloß und Riegel, hätten sie sich nicht direkt von Kremsier aus dem Staube gemacht. Gegen den elenden Schuselka ist die Kriminaluntersuchung eröffnet. Er ist auf flüchtigem Fuße. Es sind noch mehrere Verhaftsbefehle gegen abhanden gekommene Deputirte erlassen. Diese Leutchen werden jetzt Muße haben, um in Betreff ihrer im October bewiesenen Jämmerlichkeit und Volksverrätherei nach der Melodie: „Denk a Bissel nach, denk a Bissel nach etc.“ sich ein den Zeitumständen angemessenes Liedlein zur Zerstreuung vorzusingen. Möglich, daß sie sogar noch an dem oder jenem Orte Deutschlands, den sie auf ihrer Reichsferienreise passiren, noch gefeiert und betoastet werden. Denn bei deutschem Blödsinn ist Alles möglich, wie bei Gott.
Die „Ostd. P.“ erzählt von einer neuen Note Oestreichs, die an Hrn. Schmerling nach Frankfurt geschickt worden. Oestreich, will dieses Blättchen wissen, erkläre darin seine Bereitwilligkeit, mit dem ganzen Kaiserstaate in den deutschen Bundesstaat einzutreten und sein ganzes Zollgebiet diesem zu öffnen, seine Flotte ihm zu Gebote zu stellen, auf eine gemeinsame Vertretung nach außen einzugehen und seine ganze Armee dem Reichsheere zu annectiren. Es beansprucht aber, daß ganz Oestreich in Deutschland seinen Platz finde und will auf eine Theilung seines Zollgebiets nicht eingehen.
Jetzt, nachdem der Kremsierer Reichstag gesprengt ist und das Octroyiren in schönster Weise begonnen hat — es sind eine Masse neue Octroyirungssächelchen, wie Gemeindeordnung etc. unter der Presse: ist auch die Mission der Frankfurter Standrechtskommissarien, der Herren Heckscher und Somaruga, aufs Glücklichste beendigt. Mit Lorbeern bekränzt, gleich Welcker-Mosle, und mit freudestrahlendem Antlitz über das Gelingen der auch in Frankfurt schon im vorigen Sommer gekannten, besprochenen und eifrig unterstützten Pläne der Contrerevolution sind sie zu ihren Lieben und Getreuen im centralgewaltigen Froschteich zurückgereist. Der dritte dieser saubern Centralgewalts Jünger, Herr Hermann, nimmt seinen Weg über München eben dahin.
Wiederum machte gestern die „Wiener Zeitung“ fünf standrechtliche Verurtheilungen kund: 1) Koller, 24 J., Buchbinder, hat in einem Gasthause zu Ober-Döbling bei Wien die versammelten Militärpflichtigen aufgefordert, lieber für die Freiheit als gegen die Ungarn und Italiener zu kämpfen, ist deshalb zum Strange und hierauf dem Kriegsgericht übergeben, von diesem zu zweijähriger Schanzarbeit in Eisen verurtheilt worden, nachdem erwiesen worden, daß sich Koller bei den ihm zur Last gelegten Aeußerungen im Zustande der Trunkenheit befunden hatte. 2) Timel, 48 J., verheirathet, Schneidermeister, soll im October Lästerungen gegen den blödsinnigen Ex-Kaiser Ferdinand sich erlaubt und sogar einen Korbsäbel vom October her im Keller vergraben gehabt haben. Indeß selbst die standrechtlichen Bestien vermochten nicht, wie das Urtel eingesteht, über die Verheimlichung des Korbsäbels irgend einen genügenden Beweis aufzufinden. Deshalb wurde er blos zu sechsmonatlichem Stockhausarrest in Eisen verurtheilt! 3) Skoda, 49 J., Maurer, hat mehrere Soldaten in einem Gasthause bei Wien durch Worte gröblich beleidigt — und zwar in einem trunkenen Zustande, während die Soldaten nicht im Dienst waren. Zu achtwöchentlichem Stockhausarrest in Eisen verurtheilt. 4) Fichtl, 28 J., Hausmeister, und 5) dessen „Eheweib.“ Beide letztere haben Waffen verborgen gehalten; Jener eine Säbelklinge, Diese ein Doppelgewehr. Beide zu dreimonatlichem Stockhausarrest in Eisen verurtheilt, bei Fichtl's „Eheweib“ auf die Hälfte herabgesetzt. —
Die heutige Nr. des nämlichen Blattes enthält blos Eine Verurtheilung. Sie betraf F. Benedetti, aus Gratz in Steiermark, 38 J., bürgerl. Juwelier, wegen seiner Betheiligung an den October-Ereignissen, und lautet auf zwölfjährigen Kerker. Das Urtheil wurde mit Wollust bestätigt.
Ein Regierungs-Circular verkündet Straflosigkeit für die sich freiwillig meldenden Rekrutirungspflichtlinge. Die Zerstückelung der 1 Fl.- und 2 Fl.-Banknoten hat zu vielfältigen Fälschungen Anlaß gegeben, welchen man bisher nicht auf die Spur kam. Die Bank hat schon viele dieser falschen Noten eingelöst, um die Verwirrung nicht noch mehr zu steigern. Bekanntlich sind obige Noten unverantwortlich schlecht gemacht; auch ist ihre Einziehung zum Ersatz durch andere im Werke. Man spricht von einem sehr strengen Gesetze gegen die Presse, das auf Grund der französischen Septembergesetze abgefaßt sein soll. Es soll die Aufhebung der „Slovanska Lipa“ in Prag beschlossen sein und bei ernstlichen Anzeigen von Unruhen daselbst der Belagerungs-Zustand über diese Stadt verhängt werden.
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@facs1370
Olmütz, 8. März.
(Schluß der für Oestreich oktroyirten Verfassung.)
IX. Abschnitt.
Von den Landes-Verfassungen und den Landtagen.
§. 70. Die im §. 1 aufgeführten Kronländer werden in den [1371] Angelegenheiten, welche die Reichsverfassung oder die Reichsgesetze als Landesangelegenheiten erklären, von den Landtagen vertreten.
§. 71. Die Verfassung des Königsreichs Ungarn wird insoweit aufrecht erhalten, daß die Bestimmungen, welche mit dieser Reichsverfassung nicht im Einklange stehen, außer Wirksamkeit treten, und daß die Gleichberechtigung aller Nationalitäten und landesüblichen Sprachen in allen Verhältnissen des öffentlichen und bürgerlichen Lebens durch geeignete Institutionen gewährleistet wird. Ein besonderes Statut wird diese Verhältnisse regeln.
§. 72. Der Woiwodschaft Serbien werden solche Einrichtungen zugesichert, welche sich zur Wahrung ihrer Kirchengemeinschaft und Nationalität auf ältere Freiheitsbriefe und Kaiserliche Erklärungen der neuesten Zeit stützen. Die Vereinigung der Woiwodschaft mit einem anderen Kronlande wird, nach Einvernehmung von Abgeordneten derselben, durch eine besondere Verfügung festgestellt werden.
§. 73. In den Königreichen Croatien und Slavonien, mit Einschluß des dazu gehörigen Küstenlandes, dann der Stadt Fiume und dem dazu gehörigen Gebiete, werden deren eigenthümliche Institutionen, innerhalb des durch diese Reichsverfassung festgestellten Verbandes dieser Länder mit dem Reiche, in völliger Unabhängigkeit derselben von dem Königreiche Ungarn, aufrecht erhalten. Abgeordnete aus Dalmatien werden mit der Landes-Congregation dieser Königreiche, unter Vermittlung der vollziehenden Reichsgewalt, über den Anschluß und die Bedingungen desselben verhandeln und das Ergebniß der Sanktion des Kaisers unterziehen.
§. 74. Die innere Gestaltung und Verfassung des Großfürstenthums Siebenbürgen wird nach dem Grundsatze der völligen Unabhängigkeit von dem Königreiche Ungarn und der Gleichberechtigung aller das Land bewohnenden Nationen, im Einklange mit dieser Reichsverfassung, durch ein neues Landesstatut festgestellt werden. Die Rechte der sächsischen Nation werden innerhalb dieser Reichsverfassung aufrecht erhalten.
§. 75. Das zum Schutze der Integrität des Reiches bestehende Institut der Militärgränze wird in seiner militärischen Organisation aufrecht erhalten und bleibt als ein integrirender Bestandtheil des Reichsheeres der vollziehenden Reichsgewalt unterstellt. Ein eigenes Statut wird den Bewohnern der Militärgränze in Bezug auf ihre Besitzverhältnisse dieselben Erleichterungen gewährleisten, welche den Angehörigen der übrigen Kronländer ertheilt wurden.
§. 76. Ein besonderes Statut wird die Verfassung des lombardisch-venetianischen Königreichs und das Verhältniß dieses Kronlandes zum Reiche feststellen.
§. 77. Alle übrigen Kronländer erhalten eigene Landesverfassungen. Die ständischen Verfassungen treten außer Wirksamkeit.
§. 78. Die Zusammensetzung der Landtage hat mit Beachtung aller Landesinteressen zu geschehen. Die Abgeordneten zu denselben werden durch direkte Wahlen berufen.
§. 79. Die zum Wirkungskreise der Landesvertretung gehörigen Befugnisse werden entweder durch die Landtage selbst oder durch die von ihnen gewählten Landesausschüsse geübt.
§. 80. Jedem Landtage wird das Recht der Theilnahme an der Gesetzgebung in Landesangelegenheiten und des Gesetzvorschlages, so wie das Recht, die Ausführung der Landesgesetze zu überwachen, gewährleistet. Die Uebereinstimmung des Kaisers und des Landtags ist zu jedem Landesgesetze erforderlich.
§. 81. Abänderungen der Landesverfassungen sollen in den Landtagen, welche zuerst werden berufen werden, im gewöhnlichen Wege der Gesetzgebung beantragt werden können. In den folgenden Landtagen soll zu einem Beschlusse über solche Abänderungen die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Abgeordneten und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erforderlich sein.
§. 82. Die näheren Bestimmungen über die Bildung und den Wirkungskreis der Landtage und Landesausschüsse werden die Landesverfassungen und Wahlgesetze dieser Kronländer feststellen.
§. 83. Alle Verfassungen der einzelnen Kronländer, welche das Reich bilden, sollen im Laufe des Jahres 1849 in Wirksamkeit treten und müssen dem ersten allgemeinen östreichischen Reichstage vorgelegt werden, welcher nach deren Einführung sofort berufen wird.
X. Abschnitt.
Von der vollziehenden Gewalt.
§. 84. Die vollziehende Gewalt im ganzen Reiche und in allen Kronländern ist Eine und untheilbar. Sie steht ausschließend dem Kaiser zu, der sie durch verantwortliche Minister und die denselben untergeordneten Beamten und Bestellten ausübt.
§. 85. Wird einer Körperschaft, oder wem immer, ein Theil der vollziehenden Gewalt übertragen, so kann dieses nur widerruflich stattfinden, und die Krone ist stets berechtigt, für die Ausübung des übertragenen Theiles der vollziehenden Gewalt eine andere Vorkehrung zu treffen.
§. 81. Die Vollziehung und Handhabung der Landesgesetze, so wie die Ausführung der von den Landtagsausschüssen innerhalb ihres verfassungsmäßigen Wirkungskreises erlassenen Entscheidungen, steht der vollziehenden Gewalt zu.
§. 87. Wenn der Reichstag oder der Landtag nicht versammelt ist und dringende, in den Gesetzen nicht vorgesehene Maßregeln mit Gefahr auf dem Verzuge für das Reich oder für ein Kronland erforderlich sind, so ist der Kaiser berechtigt, die nöthigen Verfügungen, unter Verantwortlichkeit des Ministeriums, mit provisorischer Gesetzeskraft zu treffen, jedoch mit der Verpflichtung, darüber dem Reichs- oder beziehungsweise Landtage die Gründe und Erfolge darzulegen.
§. 88. Die Minister haben die Verwaltung im Reiche und in den einzelnen Kronländern zu leiten, die bezüglichen Verordnungen zu erlassen und die Handhabung der Reichs- und Landesgesetze zu überwachen.
§. 89. Den Ministern steht es zu, unter ihrer Verantwortung, in jenen Angelegenheiten, welche den Gemeinden oder den Landtagen und deren Organen zur selbstständigen Entscheidung überlassen sind, die Ausführung von Verwaltungsmaßregeln, welche den Gesetzen und dem Gesammtwohle entgegen sind, einzustellen oder zu untersagen.
§. 90. Die Minister haben das Recht, im Reichstage zu erscheinen und jederzeit das Wort zu nehmen; sie können auch für bestimmte Verhandlungen sich durch abgeordnete Kommissäre vertreten lassen. An den Abstimmungen des Reichstages nehmen sie nur Theil, wenn sie Mitglieder desselben sind.
§. 91. Ueber die Verantwortlichkeit der Minister, über das gerichtliche Verfahren gegen dieselben, dann über deren Bestrafung im Falle der Verurtheilung, wird ein besonderes Gesetz bestimmen.
§. 92. Für die einzelnen Kronländer ernennt der Kaiser Statthalter, welche als Organe der vollziehenden Gewalt die Handhabung der Reichs- und Landesgesetze zu überwachen und die Leitung der inneren Angelegenheiten in dem Umfange ihres amtlichen Gebietes zu besorgen berufen und verpflichtet sind.
§. 93. Die Statthalter haben das Recht, in den Landtagen selbst oder durch ihre abgeordneten Kommissäre zu erscheinen und jederzeit das Wort zu nehmen. An den Abstimmungen der Landtage nehmen sie nur Theil, wenn sie Mitglieder derselben sind.
§. 94. Die Statthalter sind in ihrer Geschäftsführung dafür verantwortlich, daß die Reichsgesetze und die Gesetze des betreffenden Kronlandes genau beobachtet und gehandhabt werden.
§. 95. Die vollziehende Reichsgewalt kann die Statthalter und alle Behörden der einzelnen Kronländer auch mit der Besorgung der Reichsangelegenheiten beauftragen oder solche durch andere Organe in allen Theilen des Reiches verwalten lassen.
XI. Abschnitt.
Von dem Reichsrathe.
§. 96. An die Seite der Krone und der vollziehenden Reichsgewalt wird ein Reichsrath eingesetzt, dessen Bestimmung ein berathender Einfluß auf alle jene Angelegenheiten sein soll, worüber er von der vollziehenden Reichsgewalt um sein Gutachten angegangen wird.
§. 97. Die Mitglieder des Reichsrathes werden von dem Kaiser ernannt; bei deren Ernennung ist auf die verschiedenen Theile des Reiches mögliche Rücksicht zu nehmen.
§. 98. Ein besonderes Gesetz wird die Einrichtung und den Wirkungskreis des Reichsrathes regeln.
XII. Abschnitt.
Von der richterlichen Gewalt.
§. 99. Die richterliche Gewalt wird selbstständig von den Gerichten geübt.
§. 100. Alle Gerichtsbarkeit geht vom Reiche aus. Es sollen in Zukunft keine Patrimonialgerichte bestehen.
§. 101. Kein vom Staate bestellter Richter darf nach seiner definitiven Bestellung, außer durch richterlichen Spruch, von seinem Amte zeitweilig entfernt oder entlassen, noch auch ohne sein Ansuchen an einen anderen Dienstort überwiesen oder in den Ruhestand versetzt werden. Diese letztere Bestimmung findet jedoch auf Versetzungen in den Ruhestand, welche wegen eingetretener Dienstesuntauglichkeit nach den Vorschriften des Gesetzes erfolgen, so wie auf jene Veränderungen im Richterpersonale, welche durch Aenderungen in der Einrichtung der Gerichte nothwendig werden, keine Anwendung.
§. 102. Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt und von einander unabhängig gestellt werden. Ueber Competenz-Conflikte zwischen den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden entscheidet die durch das Gesetz zu bestimmende Behörde.
§. 103. Das Gerichtsverfahren soll in der Regel öffentlich und mündlich sein. Die Ausnahmen von der Oeffentlichkeit bestimmt, im Interesse der Ordnung und Sittlichkeit, das Gesetz. In Strafsachen soll der Anklageprozeß gelten, Schwurgerichte sollen in allen schweren Verbrechen, welche das Gesetz näher bezeichnen wird, dann bei politischen und Preßvergehen erkennen.
§. 104. Die Durchführung der vorgedachten allgemeinen Grundsätze, nach welchen in Zukunft die Rechtspflege eingerichtet und das Richteramt ausgeübt werden soll, so wie deren Einführung in den einzelnen Kronländern unter Beachtung der eigenthümlichen Verhältnisse derselben, bleibt besonderen Reichs- und beziehungsweise (§. 68) Landesgesetzen vorbehalten.
§. 105. Die Bestimmungen der Hausgesetze über den Gerichtsstand der Glieder des Kaiserlichen Hauses bleiben aufrecht.
XIII. Abschnitt.
Von dem Reichsgerichte.
§. 106. Es soll ein oberstes Reichsgericht eingesetzt werden, welches von Amts wegen oder auf geführte Klage in folgenden Fällen einzuschreiten haben wird: I. Als Schiedsgericht: bei Streitfragen zwischen dem Reiche und den einzelnen Kronländern oder zwischen einzelnen Kronländern unter sich, insofern der Gegenstand nicht in den Bereich der gesetzgebenden Reichsgewalt gehört. II. Als oberste Instanz: bei Verletzungen der politischen Rechte. III. Als untersuchende und oberste richtende Behörde: a) bei Anklagen gegen die Minister und Stadthalter, dann b) bei Verschwörungen und Attentaten gegen den Monarchen oder Regenten und in Fällen von Hoch- oder Landerverrath.
§. 107. Der Sitz des Reichsgerichtes ist in Wien, und es wird durch ein besonderes Gesetz bestimmt, wie die Bestellung der Richter mit Rücksicht auf die einzelnen Kronländer stattfinden, wie groß die Zahl derselben und wie das Verfahren des Gerichtes sein soll.
XIV. Abschnitt.
Von dem Reichshaushalte.
§. 108. Alle Steuern und Abgaben für Reichs- und Landeszwecke werden durch Gesetze bestimmt.
§. 109. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reiches müssen jährlich in einem Voranschlage ersichtlich gemacht werden, welcher durch ein Gesetz festgestellt wird. Allfällige Ueberschreitungen des Voranschlages sind der nachträglichen Anerkennung von Seiten des Reichstages zu unterziehen.
§. 110. Die Staatsschuld ist vom Reiche gewährleistet.
§. 111. Die allgemeine Rechnung über den Reichshaushalt jeden Jahres wird nebst einer Uebersicht der Staatsschulden von dem obersten Rechnungshofe dem Reichstage vorgelegt.
§. 112. Ein besonderes Gesetz wird die Einrichtungen und Befugnisse des obersten Rechnungshofes feststellen.
XV. Abschnitt.
Von der bewaffneten Macht.
§. 113. Die bewaffnete Macht ist bestimmt, das Reich gegen äußere Feinde zu vertheidigen und im Innern die Aufrechthaltung der Ordnung und die Ausführung der Gesetze zu sichern.
§. 114. Im Innern kann zu diesen Zwecken die bewaffnete Macht nur über Aufforderung der Civil-Behörden und in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen einschreiten.
§. 115. Die bewaffnete Macht ist wesentlich gehorchend. Kein Theil derselben darf gemeinsam berathen.
§. 116. Das Gesetz bestimmt den Umfang und die Art der allgemeinen Wehrpflicht zum Landheere und zum Dienste auf der See.
§. 117. Das Gesetz steht unter der Militärgerichtsbarkeit und dem Militärgesetze. Die Disziplinarvorschriften für das Land- und Seeheer bleiben in voller Anwendung.
§. 118. Der Eid des Heeres auf die Reichsverfassung wird in den Fahneneid aufgenommen.
§. 119. Die Einrichtung der Bürgerwehr wird durch ein besonderes Gesetz geleitet.
XVI. Abschnitt.
Allgemeine Bestimmungen.
§. 120. Insolange die durch diese Reichsverfassung bedingten organischen Gesetze nicht im verfassungsmäßigen Wege zu Stande gekommen sind, werden die entsprechenden Verfügungen im Verordnungswege erlassen.
§. 121. Bis die neuen Gesetze und Verordnungen in Wirksamkeit treten, bleiben die bestehenden in Kraft. Die bestehenden Steuern und Abgaben werden forterhoben, bis neue Gesetze abweichend bestimmen und zur Anwendung kommen.
§. 122. Die Behörden bleiben bis zur Ausführung der sie betreffenden neuen organischen Gesetze und Verordnungen in ihrer Wirksamkeit.
§. 123. Aenderungen dieser Reichsverfassung können im ersten Reichstage im gewöhnlichen Wege der Gesetzgebung beantragt werden. In den folgenden Reichstagen ist zu einem Beschlusse über solche Abänderungen in beiden Häusern die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Mitglieder und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erforderlich.
So gegeben in Unserer Königlichen Hauptstadt Olmütz, den 4. März im Jahre des Heils Eintausend Achthundert Neun und Vierzig, Unserer Reiche im Ersten.
(L. S.) Franz Joseph.
Schwarzenberg. Stadion. Krauß. Bach. Cordon.
Bruck. Thinnfeld. Kulmer.
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@facs1371
Hullein, 8. März.
Der ungeräumige Bahnhof von Hullein ist voll von Leuten. Infanterie hält den Zugang zu demselben besetzt, und jeder Fußgänger sowie jeder Wagen, der von Kremsier kommt, wird angehalten, und ein Polizeikommissar verlangt Legitimationen. Jeden Augenblick kommen Deputirte an, die noch mit dem heutigen Nachttrain abreisen wollen, und erzählen Details über die Ereignisse des verflossenen Tages. Die Abgeordneten, da sie keine Abschiedsversammlung mehr abhalten können, stehen in den Straßen und auf dem Hauptplatze herum, Verscheuchten gleich, denen man das eigne Haus vor der Thüre zugeschlagen, und geben einander ihre Autographen zum Angedenken. Nachmittags hielt der slawische Club eine Versammlung, um zu beschließen, wie man sich der octroyirten Verfassung und den Committenten gegenüber zu benehmen habe. Man kam dahin überein, sich jedes Raisonnements zu enthalten und den Committenten eine getreue Darstellung der Ereignisse vom 6. auf den 7. März bekannt zu geben. Spät Abends wurden die Wohnungen Fischhof's und Prato's militärisch besetzt. Die Abgg. Goldmark und Füster sollen sich zu Fuß durch den erzbischöflichen Park geflüchtet haben. Auch Violand und Kudlich entkamen. Unter den Proscribirten wird auch Marcher aus Steiermark genannt. (C. Bl. v. B.)
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@facs1371
Prag, 10. März.
Der Empfang, der den gestern von Kremsier angelangten Deputirten zu Theil wurde, zeigte, daß der Reichstag in Prag noch einige Sympathien hatte. Eine große Anzahl Bewohner Prags, darunter sehr viele Studenten, deutsche und czechische, füllten den Bahnhof. Als der Zug ankam und die Deputirten die Wagen verließen, wurde der deutschen Linken am Reichstage ein donnerndes Hoch und am Schluße dem Minister Stadion ein Pereat gebracht. —
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@facs1371
Leipzig, 10. März.
Zwanzigtausend Baiern sollen einem Gerücht zufolge, im Königreich Sachsen die nach Schleswig-Holstein marschirenden k. sächsischen Truppen ersetzen. Dies veranlaßte gestern Abend eine Volksversammlung, berufen von den demokratischen und republikanischen Vereinen, in welcher eine Adresse an die Regierung beschlossen wurde, die Baiern nicht in das Land kommen zu lassen.
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@facs1371
[ * ] Gera, 9. März.
Die „Konstituante“ der Reußischen Reichs-Nation ist durch ihren trefflichen Landesvater wegen mißliebiger Beschlüsse und Unwillfährigkeit gegen die Wünsche von Adel und Ritterschaft nach Hause octroyirt, oder mit andern Worten vertagt worden.
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@facs1371
[ * ] Lübeck, 10. März.
Nach Berichten aus Kopenhagen ist dänischerseits die offizielle Anzeige gemacht worden, daß am 27. März die Blokade der schleswig-holstein'schen Küsten aufs Neue beginnt, und daß die dänischen Kriegsschiffe ihre vor dem 26. August 1848 innegehabten Stationen wieder einnehmen werden.
Ungarn.
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@facs1371
Edition: [Friedrich Engels: Vom Kriegsschauplatze, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ]
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Schweiz.
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@facs1371
[ 300 ] Bern, 10. März.
Wie Belgien der „Musterstaat“ der konstitutionellen, so ist die Schweiz bekanntlich das Ideal der republikanischen Bourgeois und Ideologen. In der Schweiz herrscht kein König, existirt kein Adel, die Steuern sind mäßig, das Land erfreut sich der größten Ruhe; — das Einzige, was man zu tadeln findet, sind abgethane Geschichten, Jesuiten und Sonderbündeleien. Hat doch noch selbst in neuester Zeit eine radikale Zeitung, die „Neue deutsche“ die Schweiz um ihre Ruhe und Zufriedenheit beneidet. Es schmerzt uns, daß wir diese idyllische Anschauung von dem Glücke und der Behaglichkeit der Schweizerbürger stören, daß wir „in dem treusten Spiegel, der die Freiheit wiederstrahlt“, häßliche Flecken nachweisen müssen. Wir wollen zuerst einige Volksversammlungen Revue passiren lassen. Am 5. März war in Schönbühl, Kantoa Bern, eine sogenannte Kommunistenversammlung, welche vom Proletariate sehr stark besucht war. Das Armenwesen und die Auswanderungsfrage waren Gegenstand der Verhandlungen. Die Schilderungen, welche die Redner von dem Zustande der arbeitenden Bevölkerung in der Schweiz machten, bewiesen die Nothwendigkeit schleuniger und durchgreifender Abhülfe; die Art und Weise aber, wie über diese diskutirt wurde, verrieth eine große Unbehülflichkeit und zeigte, daß trotz aller republikanischen Einrichtungen das Proletariat noch sehr wenig über seine eigne Stellung und die Mittel zur Rettung im Klaren ist. Es gelang den Konservativen, die soziale Bewegung für sich zu exploitiren. Die heftigsten Vorwürfe wurden gegen das radikale Gouvernement von Bern und namentlich gegen die Finanzdirektion geschleudert, und es gelang den Vertheidigern der bestehenden Regierung die Rechtfertigung nur theilweise. Als Mittel der Abhülfe wurde eine Verfassungsrevision beschlossen, doch erklärten mehrere Redner, daß man nur vorläufig und versuchsweise den gesetzlichen Weg betreten wolle. Da die Verfassungsrevision der Hebel ist, mit welchem die Konservativen und besonders die Patrizier von Bern die bestehende Regierung verdrängen wollen, so ist also der Plan derselben, das Proletariat gegen die Regierung aufzuhetzen, vorläufig gelungen. Noch deutlicher zeigte sich diese echtjesuitische Tendenz in der Sitzung des Zentralkomité's für die Auswanderungsgesellschaft des Kantons Bern, welche letzthin im Klösterli zu Bern abgehalten wurde. Deputirte von 25 Oberämtern, an der Zahl von circa 1000 waren versammelt, um auf jede Art und Weise zu suchen, wie die Auswanderungsfrage zur Rettung vieler tausend verdienstloser und hungernder Staatsbürger geregelt werden könne. Da der große Rath auf den Bericht des Regierungsrathes Schneider sich dieser Frage nicht mit der nöthigen Energie und Aufopferung angenommen hatte, so wurde auch hier eine Verfassungsrevision in Aussicht gestellt ohne zu bedenken, daß eine Verdrängung der jetzigen radikalen Regierung nur die Leute des alten Systems wieder möglich machen würde.
Für diesen Zweck soll in allen Aemtern eine Petition herumgeboten werden, und sobald die verfassungsmäßige Anzahl von 8000 Unterschriften zu Stande gekommen ist, werden die gehörigen Anstalten zur Lösung dieser Aufgabe getroffen werden. Da die Auswanderungsfrage wegen der täglich zunehmenden Erwerbs- und Nahrungslosigkeit, namentlich im Berner Oberland überall verhandelt und besprochen wird, so ist es nicht unwahrscheinlich, daß die gesuchten Unterschriften zu Stande kommen, und der jetzigen Regierung ist dann ein großer Stein in den Weg geworfen.
Auch in St. Gallen macht die Arbeiterbewegung Fortschritte. „Während der „Arbeiter,“ erzählt der „Wächter“, theoretische Versuche im Socialkommunismus macht, haben sie es im Gasterlande unter der Präsidentschaft Hofstitters praktisch angefangen; sie wollen Herabsetzung des Zinsfußes auf 2 pCt. u. s. w.“
In der That, die Radikalen mögen sich da, wo sie jetzt regieren, hüten, die Arbeiter durch Gleichgültigkeit von sich abzustoßen. Das schweizerische Proletariat ist zum großen Theile noch sogenanntes Lumpenproletariat, das sich Jedem verkauft, der ihm goldene Berge verspricht. Die Pfaffen und Aristokraten erinnern das hungernde Volk natürlich nicht an die Zeiten, wo der Bauer der Pfarrei und dem Gutsherrn zehnten mußte; sie fragen nur, was thut die bestehende Regierung für Euch? Und da können die getreusten Anhänger derselben nichts antworten. Wenn das Proletariat in der Schweiz stark und gebildet genug wäre, eine selbstständige Partei zu sein, so wäre die Opposition gegen den gegenwärtigen Radikalismus gewiß gerechtfertigt; unter den bestehenden Verhältnissen aber ist jedes Ankämpfen gegen die radikalen Politiker eine Concession, welche man den Konservativen macht.
Die Radikalen sollten überhaupt etwas rühriger und thätiger auftreten. Es ist nicht genug, reaktionäre Persönlichkeiten anzugreifen und über Religion unpassende Witze zu machen; die Auslandspartei sollte gegen die Neutralitätspolitiker dieselbe Energie anwenden, welche die Herren Ochsenbein und Comp. den Jesuiten und Sonderbündlern zeigten. Es liegt jetzt mehr Gefahr im Verzuge, wie ehedem. Die Kapitulationsfrage, welche von neun Zehnteln des Schweizervolkes gegen die doktrinär-feige Interpretation des Bundesraths entschieden wird, gibt den Radikalen eine genügende Waffe in die Hand, um der bestehenden Misere ein baldiges Ende zu machen. Der Bericht des politischen Departements (Furrer's) an den schweizerischen Bundesrath in Sachen der Kapitulationen, welcher von den meisten Zeitungen und namentlich von der „Neuen Züricher Zeitung“ als das non plus ultra politischer Weisheit gepriesen wird, läßt uns einen tiefen Blick in die Krämerwirthschaft des Bundesraths werfen, welcher die auswärtige Politik nach einigen Batzen und den Grundsätzen des Civilrechts regelt: „Woher,“ fragt Furrer, „soll das Entschädigungsgeld bezahlt werden? Es ist absolut unmöglich, diese Summe zu einem irgend erheblichen Theile aus der Bundeskasse zu beziehen. — — — Diese Summe müßte also von den Kantonen getragen werden. Wenn man aber die Verhältnisse ruhig und unbefangen würdigt, und nicht blindlings von einer Begeisterung sich hinreißen läßt, so wird man sich überzeugen, daß die Beitreibung dieser Summe ebenfalls zu den Unmöglichkeiten gehört, namentlich für die Zukunft, selbst wenn man der Gegenwart einen so begeisternden Einfluß zuerkennen sollte.“ — An einer andern Stelle: „Eine ganze große Nation, welche nicht einmal einige Regimenter bemeistern kann, wird schwerlich im Stande sein, sich auf die Dauer Unabhängigkeit und politische Freiheit zu sichern.“ Die italienischen Republiken werden gewiß der schweizerischen Nachbarrepublik für diese offizielle Erklärung des ersten Beamten derselben einst gebührenden Dank zollen. Die „Neue Züricher Zeitung“, das halboffizielle Organ des Bundespräsidenten, hatte erklärt, der Beschluß, daß die Aufhebung der bestehenden Kapitulationen in den Bereich der Kantonalsouveränetät gehört, sei vom Bundesrathe einstimmig gefaßt. Dies ist unrichtig. Der Italiener Franscini war nicht zugegen und der Mann der „permanenten Revolution“, Druey hat Vorschläge an die Bundesversammlung in der Absicht machen wollen, „die Kapitulationen aufzuheben, wenn die Lage Italiens und der Schweiz es erheische.“ Ferner beantragte er, die Werbungen für die neapolitanischen Regimenter bis nach Entscheidung der Sache einzustellen, und dies ist die Hauptsache.
Herr Ochsenbein, der Napoleon der Sonderbundskriege, will nicht nur den preußischen Lohbauer, sondern auch den preußischen Waffenrock einführen. Das löbliche Vorhaben scheitert aber am Kostenpunkt.
Das Anerbieten einiger Franzosen, in der Schweiz eine Spielbank zu errichten, hat die biedern Republikaner in große sittliche Entrüstung versetzt. Die Spielpächter in Deutschland müssen doch wohl durch den Beschluß der ehrwürdigen Nationalversammlung in Frankfurt in Angst gesetzt worden sein, sonst würden sie nicht die regierenden Herren der Sonderbundskantone in die schwierige Lage versetzen, zwischen großen Geldvortheilen und angestammter Moral wählen zu müssen. In Luzern hat der große Rath mit 79 gegen 67 Stimmen das desfallsige Anerbieten eines Herrn Bias abgewiesen; auch richtete die Volksvereinssektion daselbst eine in demselben Sinne abgefaßte Petition an die Bundesbehörden; darauf wandten sich die Unternehmer nach Schwyz (Stanz) und St. Gallen (Rapperschwyl), ohne jedoch ihre Wünsche befriedigt zu sehen. Die Herren werden sich jetzt wohl zu der Energie des Homburger Spielpächters verstehen müssen, der erklärte, seine Spielbank würde länger, als alle Frankfurter Parlamente, bestehen.
Der große Rath, welcher seit einigen Tagen wieder zusammen ist, und der sich nach, wie vor, von Herrn von Tillier präsidiren läßt, obgleich auf ihm der Verdacht des Landesverraths haftet, beschäftigt sich mit der artikelweisen Berathung des Gewerbegesetzes, aus welcher wir hier nichts zu bemerken finden, als die Bestimmung, daß politische Flüchtlinge ohne weitern Nachweis des Gegenrechts Gewerbe treiben dürfen. Auch hat das Departement des Innern beantragt, eine Summe von 8000 Franken für Wissenschaft, Künste u. s. w. auszuwerfen.
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@facs1371
[ 147 ] Luzern, 9. März.
Vor einigen Tagen wurden aargauische Bürger vom hiesigen Markte zurückgewiesen, weil sie — Israeliten waren. Die Aargauer Regierung hat sich derselben angenommen. Ein schöner Beitrag zum Bundesrecht und zur religiösen Toleranz! —
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@facs1371
[ 303 ] Waadt, 8. März.
Die Integraterneuerungswahlen für den großen Rath, welcher seinerseits wieder den Staatsrath und das Kantonsgericht ernennen muß, haben am 4. März statt gefunden und beachten einen glorreichen Sieg der Radikalen. Die Konservative-Partei, bestehend aus Methodisten, Aristokraten u. s. w. ist vollständig geschlagen. Die allerentschiedensten Radikalen sind in Ifferten, Milden, Peterlingen, Wifflisburg gewählt. In Lausanne sind von 14 Deputirten 10 Sozialdemokraten gewählt, was von Bedeutung ist, da diese Stadt das Hauptquartier der Pfaffen, Doktrinäre und Justemilianer ist.
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@facs1371
[ 148 ] Schaffhausen.
Die hiesige Zeitung meldet wieder von einem Skandal der Reichstruppen. 8-10 würtembergische Soldaten besoffen sich in Schleitheim und betrugen sich gegen die schweizerischen Republikaner, wie es ihnen gegen deutsche „Unterthanen“ befohlen ist. Zwei dieser Tapfern sind gefangen und müssen von der Reichsgewalt wieder eingelöst werden. Diese hat in der Schweiz, beiläufig gesagt, nur noch einen einzigen Vertreter, den Herrn Wülfingh, da alle andern sich von der Last der vielen Geschäfte, welche ihnen hier oblagen, zurückgezogen haben.
Italien.
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@facs1371
[ * ]
Die Times veröffentlichen zwei östreichische Depeschen, die beide das Datum des 17. Januars tragen und über die in Italien verfolgte kroatische Unterdrückungs-Politik erbauliche Aufschlüsse geben.
Die erste Depesche, nach Paris adressirt, schlägt dem Herrn Drouin de L'Huys, französischen Minister des Auswärtigen, eine Intervention in Rom vor: während östreichische Truppen von Norden, neapolitanische von Süden gegen Rom vorrücken, soll sich eine französische Flotte vor Civita-Vecchia legen. Die drei Expeditionen sollen einander unterstützen und nach den Umständen handeln, jedoch nicht länger im Ex-Kirchenstaat bleiben, als der Pabst dies für nöthig hält. Hr. Drouin de L'Huys hatte aber damals nicht den Muth, auf diesen wohlmeinenden Vorschlag einzugehen.
Die zweite Depesche ist für die Höfe von Berlin und Petersburg bestimmt und setzt auseinander, wie das englisch-französische Vermittlungsprojekt, von Lord Palmerston ausgegangen, von Oestreich nur nothgedrungen acceptirt worden sei; wie der Grundgedanke der Mediation (die Addalinie als Gränze Oestreichs) seit der Wiedereroberung der Lombardei durch die Kaiserlichen unzulässig sei; wie der vorgeschlagene Brüsseler Kongreß zur Besprechung von allerlei sonstigen italienischen Fragen benutzt werden solle, zu deren Entscheidung der Kongreß nicht kompetent sei; und wie der Kongreß höchstens den Beruf haben könne, die Verträge von 1815 in Italien zu bestätigen. Was die andern italien. Angelegenheiten angehe, so könnten sie höchstens durch einen Kongreß aller der Mächte, die die betreffenden Wiener Verträge von 1815 unterzeichnet, gelöst werden — und zu einem solchen Kongresse sei Oestreich (natürlich!) bereit.
Das sind die Pläne, die die östreichische Camarilla für die Durchführung der Contrerevolution in Italien ausgesonnen hat. Inzwischen ist die Revolution Italiens ihren Gang gegangen und schreitet täglich weiter vor.
Man vergleiche nun mit diesen kroatischen Aktenstücken eine andere diplomatische Depesche, die der Minister des Auswärtigen der römischen Republik d. d. 1. März, an den französischen, englischen, schwedischen und dänischen Gesandten in Florenz abgesandt hat:
*Mein Herr! Der gute Wille und die Würde, mit denen Sie am 8. August v. J. und im Verein mit Ihren Kollegen vom diplomatischen Korps in Florenz sich beeilt haben, Ihre wohlwollenden Bemühungen anzuwenden, um die Geißel abzuwenden, welche der unvorsichtige Marschall Welden über Bologna verhängte, veranlassen mich, Sie aufs lebhafteste anzugehen, aufs Neue uns Ihren Beistand gegen einen nicht minder verabscheuten und unloyalen Feind zu bewilligen.
„Ein gewisser Haynau, der sich, wir wissen nicht, Marschall oder General titulirt, hat, nachdem er zu Ferrara 200,000 Scudi gestohlen, noch sechs vortreffliche Bürger bei seiner Abreise mitgeschleppt, die, wie die er sagt, für die der Stadt auferlegten Bedingungen haften. Ich lasse mich nicht so tief herab, mein Herr, daß ich einen Kommentar zu dieser Thatsache gebe. Wer stiehlt, stellt sich außerhalb aller der Regeln, nach denen man die Handlungen in dieser Welt abmißt. Aber die Wegführung von sechs Bürgern aus Ferrara kann zu grausamen Repressalien Veranlassung geben, und um sie zu vermeiden, um unsere Revolution rein und unbefleckt erhalten, ersuche ich Sie diese Opfer einer unerhörten Barbarei loszukaufen.
„Italien, mein Herr, führt einen ehrlichen Krieg, den Krieg der Unterdrückten gegen die Tyrannen. Es verwüstet keine Felder, plündert keine friedlichen Bürger, ermordet keine Frauen; dergleichen Handlungen überläßt es dem Kroaten; sie sind seiner würdig und der Sache die er vertritt. Europa aber muß solche Schändlichkeiten mit dem Stempel der Infamie brandmarken …
„Daher bitte ich Sie dahin zu wirken, daß die sechs ferraresischen Geisseln ihrem Vaterlande wiedergegeben werden. Was ich von Ihnen fordere, fordere ich im Namen der Humanität. Nachher wird das Gefühl der tausend erlittnen Beleidigungen das Verhalten diktiren, das wir annehmen werden, um Italien von den unaufhörlichen Niederträchtigkeiten zu befreien mit der ein ehrloser Feind es überhäuft.“
Die französische Regierung scheint indeß allmählig die ihr von Schwarzenberg zugemuthete Courage bekommen zu haben. Während die neapolitanischen und östreichischen Truppen von zwei Seiten das römisch-toskanische Gebiet bedrohen, rüstet sich in Toulon abermals eine französische Flotte zur Aufnahme der Brigade Molliére, die bereits einmal im Interesse des Pabstes nach Civita Vecchia abgehen sollte. Täglich gehen Dampfschiffe mit Depeschen nach Gaëta. Fünf Dämpfer bereiten sich vor zur Aufnahme von Truppen und Pferden. Es ist offenbar, die Republik will denselben Verrath an Italien begehn, den Louis Philipp und seine Minister 1831 schon einmal zur Schande Frankreichs begingen.
Rom stellt indeß den Rüstungen Rüstungen entgegen. Die Constituante beschäftigt sich nur noch mit der Landesvertheidigung. In allen Städten und Flecken sind Bureaux zur Einschreibung für den Kriegsdienst eröffnet; die Jugend strömt in Masse herbei und schon ist die Armee bedeutend gewachsen. Sie zählt jetzt 41,670 Mann, von denen 2/3 schon bei Cornuda, Vicenza, Treviso, Mestre und Venedig ihren Muth im Feuer bewährt haben. Außerdem sind 54 Feldgeschütze da, nebst Zelten, Wagen und Ambulancen. Dazu bestehen in Rom 12 Bataillone (12,000 Mann) mobilisirte Nationalgarde, ein Bataillon (700 Mann) Schützen, aus Studenten gebildet, und die sich bildenden Corps der lombardischen und neapolitanischen Emigration.
In Turin ist eine doppelte Ministerveränderung vor sich gegangen. Sineo hat das Justizministerium an Cabella abgetreten und ist Generaladvokat geworden; Colli, der Gioberti im Ministerium des Auswärtigen ersetzt hatte, soll in Folge einer Differenz mit seinen Collegen über die Kriegsfrage ausgetreten sein, und seine Stelle wäre durch Deferraris übernommen. Uebrigens soll Colli vor seinem Abtreten zahlreiche diplomatische Agenten aus der absolutistischen Zeit zurückberufen haben.
Aus Neapel erfahren wir endlich den Inhalt des am 28. Februar nach Palermo abgegangenen neapolitanischen, von Frankreich und England unterstützten Ultimatums. Folgendes sind seine Hauptsätze:
„Ferdinand II., König beider Sizilien;
„Allgemeine Amneste, mit Ausnahme von 30 Chefs der Revolution, welche Pässe in's Ausland erhalten;
„Die Constitution von 1812, modifizirt;
„Eine Armee für beide Länder mit sizilischem Contingent;
„Parlament, Finanzen, Städteordnung, Richterstand in Sizilien unabhängig;
„Ein vom König ernannter Statthalter, entweder ein königlicher Prinz oder ein Sizilianer;
„Königliches Haus, Auswärtiges, Krieg und Flotte vom König abhängig;
„Bezahlung von 4 Millionen rückständiger Steuern und einer Million Kriegskosten durch die Sizilianer.“
Wir zweifeln keinen Augenblick, daß die Nachricht, Sizilien habe dies infame Ultimatum verworfen, sich vollständig bestätigen wird. Dann bricht der Krieg los, der diesmal nicht ein vereinzelter Kampf, sondern eine Episode in dem an allen Ecken Italiens gleichzeitig losbrechenden Revolutionskrieg sein und daher ganz andere Chancen haben wird. Krieg in Sizilien, Krieg in der Romagna, Krieg am Tessin; Aufstand in Calabrien, Apulien, den Abruzzen und endlich in Neapel selbst; endlich europäische Verwickelungen hervorgehend aus dem italienischen Befreiungskampf — das werden die ersten Entwickelungsphasen dieses neuen Drama's sein, dessen Ende Niemand absehen kann.
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@facs1371
Mailand, 2. März.
Abermals fanden hier zwei Hinrichtungen Statt. Joseph Zaccheo, ein Piemonteser, und Lukas Piacentini, ein Mailänder, wurden heute früh erschossen, weil sie angeblich durch Geldversprechungen zwei Soldaten zu verführen versuchten, ihre Fahnen zu verlassen und in die sardinische Armee einzutreten.
Französische Republik.
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@facs1371
Paris, 12. März.
Heute sollen der monarchischen Union zufolge zwölf Dampffregatten aus Toulon in See stechen und sich nach Marseille begeben, um dort 3000 Mann aufzunehmen, die zu einem Observations-Corps bestimmt wären, das längs den Küsten der römischen und toskanischen Republiken streiche.
Wir halten diese Nachricht für voreilig.
— Aus dem Ministerium des Innern ist der Befehl an sämmtliche Präfekten gegangen: unverzüglich eine genaue Liste aller „mobilisabeln Citoyens“ anzulegen und einzusenden. So soll denn wirklich der alte Plan von den dreihundert Bataillonen mobiler Bürgerwehr von der honnetten Republik ausgebeteutet werden?
— Man liest im „Moniteur du Soir“:
„Ein Journal zeigte gestern an, daß unser Gesandter in Neapel, Herr De Reyneval, während der Unterhandlungen zwischen Sizilien und Neapel auf heftigen Widerstand von Seiten Lord Palmerstons gestoßen sei. Diese Behauptung ist falsch. Die Mediation Englands und der französischen Republik wurde nicht durch die geringste Mißhelligkeit des Pariser und Londoner Kabinets gestört. Im Gegentheile können wir versichern, daß beide Admiräle (der englische und französische) im besten Einvernehmen am 4. März von Neapel nach Palermo abfuhren, um dem sizilianischen Volke die Uebereinkunft zu überbringen, welche zwischen den mediatisirenden Mächten zu Stande gekommen.“
Ein Brief aus Civita-Vecchia meldete bereits gestern, daß man in Palermo diese herrliche Uebereinkunft verworfen habe. Die Inhaber italienischer Blätter machen wir außerdem auf einen Artikel des Tempo, in Bezug auf diesen Gegenstand, aufmerksam, in welchem das neapolitanische Kabinet seine ganze Galle gegen die sizilianischen und römischen Demokraten ausschüttet. Das Kabinet rechnet mit Bestimmtheit auf die Unüberwindlichkeit des alttend Oestreich, und führt offenbar nur deshalb eine so kühne Sprache.
— Im großen Moniteur herrscht komplette Windstille. Er füllt seinen dicken Bauch mit dem Ferdinand Barrot'schen Bericht über die Mittel, durch welche man die Araber französisch und die Franzosen arabisch lehren könne, um sich Algeriens ganz zu vergewissern.
— Aus Brüssel erfahren wir nichts, als daß die Herren Chagrenée u. Comp. fleißig tafeln; allein von einer Eröffnung der Conferenzen hört man noch nichts. Die italienische Frage wird jedenfalls nicht in dem belgischen Gaunerlande, sondern auf dem Schlachtfelde entschieden.
— Der Telegraph, erzählt man sich eben im Saale der Pas-Perdus, hat gestern wirklich dem Dampfgeschwader in Toulon den Befehl übermacht, die Moliere'sche Brigade in Marseille für Italien einzuschiffen … Auch ist General Fabvier nach Dänemark mit Depeschen abgereist.
— Im Ministerium des Auswärtigen ist heute Vormittag eine Depesche aus London eingelaufen, in welcher Lord Palmerston erklärt: daß England zu Gunsten des Pabstes nicht intervenire, weil er sich nicht direkt an dasselbe um Hilfe gewandt habe. Hr. Barrot und Fallour werden daher allein die Ehre haben auf dem Kampfplatze zu erscheinen.
— De Tracy, Marineminister, hat den vielen Bitten der Juniangehörigen endlich nachgegeben und für die Junideportirten in den Bagnos spezielle Behandlung und spezielle Beschäftigung angeordnet.
Hierzu eine Beilage.