[1273]
2. Beilage zu Nr. 231 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Sonntag 25. Februar 1849.
Deutschland.
@xml:id#ar231b2_001
@typejArticle
@facs1273
[ * ] Köln, 24. Februar.
Welche Rolle die deutsche Industrie auf dem Weltmarkt spielt, davon liefern folgende kurze, der bekannten Burus'schen Jahresübersicht (Burn's Glance) pro 1848 entnommene Daten über die englische Industrie wenigstens einen negativen Beweis.
England exportirte an Twist 1847 ‒ 116,512,874 Pfd.
England exportirte an Twist 1848 ‒ 127,121,446 Pfd.
Hiervon gingen 1848 in den Zollverein über die Hansestädte 32,910,867 Pfd.
in den Zollverein über Holland 18,877,037 Pfd.
in den Zollverein über Belgien 3,168,678 Pfd.
54,956,582 Pfd.
in den Zollverein nach Hannover 2,468,446 Pfd.
in den Zollverein nach Ostpreußen 1,083,352 Pfd.
also zusammen nach Deutschland 58,508,400 Pfd.,
d. h. fast die Hälfte der ganzen englischen Baumwollengarn-Ausfuhr!!
Der Baumwollverkauf in England war1847 pr. Woche22,392 Ballen.
England war1848 pr. Woche28,313 Ballen.
gegenwärtig pr. Woche30,000 Ballen.
Gesponnen wurde an Twist im Jahre1847 pr. Woche386,578,359 Ballen.
1848 pr. Woche505,226,683 Ballen.
Der Totalwerth der Ausfuhr von Twisten und baumwollenen Waaren aus England betrug im Jahre 1848:
18,791,413 Pf. Sterl. oder circa 130,000,000 Thaler von denen circa 30,000,000 Thlr. für rohe Baumwolle abgehen. Der Rest von 100,000,000 Thlr. repräsentirt den durch die englische Baumwoll-Industrie produzirten Mehrwerth, der sich auf Arbeitslohn, Profit, Grundrente und Produktions- resp. Verschleißkosten der Arbeitsinstrumente vertheilt, und wie man gewöhnlich sagt, im Lande bleibt.
Wie erbärmlich nehmen sich dagegen die statistischen Aufstellungen über die Produkte der deutschen Baumwollen-Industrie aus, der das Wenige zu produziren in Gnaden gestattet ist, was Deutschland über obige 58 Mill. Pfd. gebraucht!
@xml:id#ar231b2_002
@typejArticle
@facs1273
[ * ] Köln, 23. Febr.
Wollt Ihr wissen, warum das Gerücht so geflissentlich verbreitet wird, die sechstehalb deutschen Flüchtlinge in der Schweiz beabsichtigten einen neuen Einfall nach Baden? Damit Preußen Veranlassung finde, wieder Truppen nach Baden einmarschiren zu lassen. In der That ist es sicher, daß binnen Kurzem zwischen Mannheim und Heidelberg ein Lager von sechs Regimentern Preußen zur Beförderung der deutschen Einheit aufgeschlagen wird. Die badische Regierung, durch ihre selbsterfundenen Putschgerüchte jetzt selbst ins Bockshorn gejagt, muß sich diese bewaffnete Reklame im Interesse des preußischen Kaiserthums wohl oder übel gefallen lassen.
Da man einmal à tout prix einen Putsch haben will, so haben die preußischen Polignacs sich mit den französischen Barrots dahin verständigt, daß den deutschen Flüchtlingen in Besançon die tägliche Unterstützung von 1/2 Fr. per Mann entzogen wird, um sie dadurch zu einem Putsch zu zwingen. Wir hoffen, daß die deutschen Demokraten durch freiwillige Beiträge den deutschen Arbeitern in Besançon die zehn Sous täglich ersetzen werden.
@xml:id#ar231b2_003
@typejArticle
@facs1273
[ * ] Köln, 24. Febr.
Die „N. Pr. Z.“ in ihrer Nummer vom 2. Februar schreibt:
„Verfasser des pikanten Artikels in der N. Rhein. Zeitung gegen Herrn Jung soll B. Bauer sein.“
Die „N. Pr. Z.“ wird ersucht uns mitzutheilen, in welcher Nummer wir Herrn Jung angegriffen haben.
@xml:id#ar231b2_004
@typejArticle
@facs1273
[ 134 ] Vom Rheine, 23. Febr.
Wie verlautet, hat in Folge eines Rescripts des Rhein. Provinzial-Schulkollegiums in Koblenz vom 17. dieses die Direktion des Gymnasiums in Trier an den dortigen Gymnasiallehrer Simon (Vater des Frankfurter Deputirten Ludwig Simon), der daselbst zum Mitgliede der 2ten Kammer für Berlin gewählt worden war, die amtliche Anfrage gestellt, ob er für die Zeit seiner Mission in Berlin für seine Vertretung am Gymnasium gesorgt habe, und wieviel er, da er ja für seine Person als Deputirter Diäten beziehe, von seinem Gehalte für seine Vertretung aufzuwenden gewillt sei. Da die Sache sehr eile, so werde er dringend um eine sofort abzugebende Erklärung ersucht.
Was Herr S. der Behörde geantwortet, wissen wir nicht; doch hat derselbe, wie es scheint, sich nicht abhalten lassen, die ihm gewordene Mission anzutreten und ist bereits nach Berlin abgereist.
Haben die höheren Behörden an alle wohlgesinnte Beamte, die zu Deputirten für Berlin oder Frankfurt gewählt worden sind, ähnliche Zumuthungen gerichtet, oder hat Herr Simon sich dieser besondern Aufmerksamkeit mit Rücksicht auf seine Gesinnung und die seines Sohnes, des Frankfurter Deputirten, allein zu erfreuen?
@xml:id#ar231b2_005
@typejArticle
@facs1273
[unleserlicher Text] Berlin, 23. Febr.
Der heut ausgegebene Staatsanzeiger theilt mit, daß Graf v. Arnim zum Minister des Aeußern und Geh. Ober-Finanzrath v. Rabe zum Finanzminister ernannt worden.
@xml:id#ar231b2_006
@typejArticle
@facs1273
[unleserlicher Text] Wien, 20. Febr.
Nach der heutigen offiziellen Wiener Zeitung sind wieder zwei politische Gefangene, Franz Pfeiferer aus Ungarn wegen Verheimlichung einer Flinte und Adam Kunkel von Wien, wegen Theilnahme an der Revolution etc. der Erste zu 8 monatlichem Stockhausarrest in Eisen, der Zweite zu fünfjährigem schweren Kerker verurtheilt worden.
@xml:id#ar231b2_007
@typejArticle
@facs1273
Schleswig, 21. Febr.
Auf Sundewitt haben die Dänen von Sonderburg aus einen Anfall auf eine schleswig-holsteinsche Patrouille gemacht. Sie sollen dieselbe bis Atzbüll zurückgejagt und sogar sich groben Geschützes (Kartätschenschüsse) bedient haben. Die in den Zeitungen erwähnte Deputation aus Kopenhagen, um hierorts für die Landstürmer von Bröns gnädige Strafe zu erbitten, ist hier angelangt.
‒ Die Mißhandlungen und Verletzungen unserer Postbediensteten und Postwagen in Kolding wiederholen sich so regelmäßig, daß derselben ferner nicht mehr als etwas Neues oder Außerordentliches erwähnt werden kann. Die letzte thätliche Mißhandlung eines Conducteurs hat in Anwesenheit eines Offizianten stattgefunden, welcher scheinbar mehr Freude als Anstoß daran gefunden haben soll. Von den Postkutschen sind bei hellem Tage vor dem Posthause, wie die Post aufgeladen wurde, in Gegenwart vieler Einwohner die schlesw.-holst. Wappen mit scharfen Instrumenten heruntergeschnitten worden. Den Frachtpostwagen hatte man mit einigen verreckten, gerupften Hennen behangen, außerdem den Wagen vielfach beschädigt und mit allerlei Zettelchen in Vers und Prosa beklebt, deren Inhalt immer darauf hinausläuft, daß die Schleswig-Holsteiner „nok skal faa Bank“ (wohl Schläge bekommen sollen.) ‒ Es freut uns zu vernehmen, daß die Regierung gesonnen ist, diesem Skandal ein Ende zu machen und daß wenn nicht innerhalb zwei Tagen die nöthige Sicherheit für den Postverkehr in Kolding geboten wird, die Post nur bis Hadersleben gehen und daselbst von den Dänen geholt werden muß. ‒ N. S. Wir erfahren eben ein Weiteres über den vorgestrigen Angriff der Dänen auf Sundewitt. Die angreifende Colonne soll nur klein gewesen sein und wird auf 30 Mann, begleitet von zwei Kanonen, angegeben; sie soll auch nicht weiter als bis zur Düppler Mühle vorgerückt sein und daselbst den Dannebrog aufgepflanzt haben. ‒ Der Rückzug ist sofort und noch am selbigen Tage geschehen.
[(S. H. Z.)]
@xml:id#ar231b2_008
@typejArticle
@facs1273
[ !!! ] Frankfurt, 23. Febr.
Morgen findet im Theater zu Mainz ein demokratisches Bankett zur Feier der französischen Februarrevolution statt. ‒ Es wird auch von hier aus sehr besucht sein.
@xml:id#ar231b2_009
@typejArticle
@facs1273
[ !!! ] Frankfurt, 23. Februar.
National-Versammlung.
Es ist 9 Uhr. Simson eröffnet die Sitzung. Das Haus ist leer.
Fuchs trägt wieder auf Zählung an.
Die Zählung ergiebt 134 Anwesende. Man muß mit der Lesung des Protokolls noch anstehen Als dasselbe endlich gelesen wird, reklamirt Fuchs etwas von einer Entschuldigung, welche die zu spät Kommenden einbringen müßten. (Furchtbares Gelächter).
Flottenbeiträge werden verlesen.
Tagesordnung: Wahlgesetz.
Artikel 2. § 5.
„Wählbar zum Abgeordneten des Volkshauses ist jeder selbstständige, unbescholtene (§ 2, 3) Deutsche, welcher das fünf und zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat.“
Minoritätserachten 1:
„Die Unterzeichneten beantragen, statt der Worte: „das fünf und zwanzigste Lebensjahr“ zu setzen: „das dreißigste Lebensjahr.
(G. Beseler. H. Dahlmann. Waitz. Soiron. Briegleb.
Jurgens).
Miner tätserachten 2:
„Die Unterzeichneten wünschen diesen Paragraphen in folgender Fassung: „Wählbar zum Abgeordneten des Volkshauses ist jeder Deutsche, welcher das fünf und zwanzigste Lebensjahr zurückgelegt hat, und nicht durch die Bestimmungen des § 2 und 3 ausgeschlossen ist.“
(Wigard. G. C. Schüler. H. Simon. Mittermaier).
Eine Diskussion wird beschlossen. Die eingeschriebenen Redner werden aufgerufen, Goltz, v. Rappard, Heisterberg u. s. w., keiner ist anwesend. (Gelächter). Endlich kommt der Name Moritz Mohl, dieser hüpft heiter zur Tribune, glücklich über die günstige Gelegenheit, die ihm das so oft verwehrte Wort giebt. Er spricht gegen den Ausschußantrag und bittet zu § 5 den Zusatz anzunehmen:
„Erstandene oder durch Begnadigung erlassene Strafe wegen politischer Verbrechen schließen von der Wahl in das Volkshaus nicht aus“
Hartmann aus Leitmeritz spricht für das Lebensjahr von 25 Jahren. Die Jugend müsse vertreten sein in einer Versammlung, die Leidenschaft, die Frische. Wenn die Jugend ausgeschlossen, müßten auch die nicht mehr gewählt werden, die graues Haar hätten. Und wo sei die Gränze zu finden. Es giebt Greise mit jugendlichem Herzen, und Jünglinge mit greisem kraftlosen Herzen. Auch verheirathete Volksvertreter taugten nicht viel u. s. w. (Die Damengallerie geräth in Agitation). Man solle gar kein Alter bestimmen.
Noch sprechen Gevekoth und von Linde ganz unbedeutend, ersterer für ein Alter von 25 Jahren und dreijährigen Aufenthalt in Deutschland, letzterer für ein Alter von 30 Jahren.
Der Berichterstatter Scheller meint u. a. dieser Entwurf sei freisinniger als das freisinnigste Wahlgesetz des freisinnigsten Landes.
Bei der Abstimmung wird zuerst der Antrag der Linken: „Wählbar für ganz Deutschland ist jeder Wahlberechtigte“ verworfen.
Der §. wird so angenommen: „Wählbar zum Abgeordneten des Volkshauses ist jeder wahlberechtigte Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat.“ Das Wort „selbstständig“ wurde trotz aller Bemühungen des Hrn. Präsidenten Simson auch hier nicht aufgenommen.
Ein Zusatz von Langerfeld, nach den Worten „zurückgelegt hat“ zu setzen: „und wenigstens drei Jahre einem deutschen Staat angehört hat“ (ein gutes Reservativ gegen alle politischen Flüchtlinge) wurde mit 237 Stimmen gegen 188 angenommen.
Ein Zusatz von Linde, der alle bis auf die reichen Gutsbesitzer und hohen Beamten von der Wahl ausschließt, wurde unter großem Gelächter einstimmig verworfen. Der große Linde steht also allein in dieser Versammlung.
Der Zusatz von M. Mohl (S. oben Mohl) wurde mit 217 Stimmen gegen 201 angenommen. (Links Bravo).
§. 6.
„Staatsdiener bedürfen zur Annahme der auf sie gefallenen Wahl keiner Genehmigung ihrer Vorgesetzten.“
Grävell empfiehlt die Annahme.
Tafel aus Zweibrücken amendirt, nicht blos Staatsdiener, sondern auch „Kirchen- und Gemeinde-Beamte.“
Linde spricht auch zu diesem Paragraphen, trotzdem die Gallerieen Schluß! Schluß! rufen.
Bei der Abstimmung wird ein Antrag von Günther (links) „Personen, welche ein öffentliches Amt bekleiden, bedürfen zum Eintritt in das Volkshaus keines Urlaubs,“ statt des Ausschußantrags mit 219 gegen 166 Stimmen (der Rechten) angenommen.
Folgt die Berathung über Art. 3 §. 7 bis 10. Die Diskussion ist ohne alles Interesse, und ergeht sich nur über den Artikel im Allgemeinen.
§. 7.
„In jedem Einzelstaate sind Wahlkreise von je 100,000 Seelen der nach der letzten Volkszählung vorhandenen Bevölkerung zu bilden, ohne Diskussion angenommen.
§. 8.
Ergiebt sich in einem Einzelstaate bei der Bildung der Wahlkreise ein Ueberschuß von wenigstens 50000 Seelen, so ist hierfür ein besonderer Wahlkreis zu bilden.
Ein Ueberschuß von weniger als 50000 Seelen ist unter die anderen Wahlkreise des Einzelstaates verhältnißmäßig zu vertheilen. Ebenso ohne Diskussion angenommen.
§. 9.
Kleinere Staaten mit einer Bevölkerung von wenigstens 50000 Seelen bilden einen Wahlkreis.
Diejenigen Staaten welche keine Bevölkerung von 50000 Seelen haben, werden mit andern Staaten nach Maaßgabe der Reichswahlmatrikel (Anlage A.) zur Bildung von Wahlkreisen zusammengelegt. Angenommen.
Das Minoritätserachten. Zwischen dem ersten und zweiten Satz ist einzuschalten: „Diesen soll die Stadt Lübeck gleichgestellt werden.“ (Waitz. G. Besel r. H. Dahlmann Soiron. Droysen. Riesser.) Wurde auch angenommen.
§. 10.
Die Wahlkreise werden zum Zweck des Stimmabgebens in kleinere Bezirke eingetheilt. Angenommen.
Hierauf vertagt man die Fortsetzung (Art. IV.) um 3/4 2 Uhr bis Montag.
Ungarn.
@xml:id#ar231b2_010_c
@typejArticle
@facs1273
Edition: [Friedrich Engels: Weitere Neuigkeiten von den Magyaren, vorgesehen für: MEGA2, I/8. ]
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
Italien.
@xml:id#ar231b2_011
@typejArticle
@facs1273
[ * ] Rom, 14. Febr.
(Constituante Sitzung vom 13. Febr.) Die Commission welche von der Constituante mit dem Entwurf der Organisation der Römischen Republik beauftragt ist, besteht aus Sturbini, Armelini, Saffi, Carlorusconi, Bonaparte, Galletti, Agostini, Lozzarini und Muzzarelli. Im Laufe dieser Sitzung benutzte Armellini die Gelegenheit, der Versammlung mitzutheilen, daß die Offiziere eines vor Civita Vecchia liegenden französischen Kriegsschiffes die Proklamation der Römischen Republik gefeiert hätten. Diese Anzeige wurde mit dem stürmischen Rufe: Es lebe die französische Republik! Es leben die Franzosen! begrüßt. Armellini machte der Versammlung ferner die erfreuliche Anzeige daß der englische Botschafter der Exekutivgewalt erklärt habe, mit ihr auf dem freundschaftlichsten Fuße zu bleiben. Auch diese Eröffnung wurde mit großem Beifalle aufgenommen.
@xml:id#ar231b2_012
@typejArticle
@facs1273
Florenz, 15. Febr.
Sieben und dreißig Deputirten werden nach Rom geschickt, sie erhalten die Reisegelder ersetzt und täglich zehn Lires Diäten.
Die sizilische Angelegenheit ist ihrem Schluß nahe. Der König von Neapel will sich zu folgenden Bedingungen bequemen:
1) Separat-Parlament; 2) Ein Bourbon als Vizekönig; 3) Gemischte Besatzung.
Es frägt sich jedoch, ob Sizilien diese Bedingungen jetzt noch eingehen wird?
Französische Republik.
@xml:id#ar231b2_013
@typejArticle
@facs1273
Paris, 23. Febr.
Die sämmtlichen demokratischen Journale sind heute mit folgender Erklärung erschienen.
„Eine große Zahl Bürger hatte geglaubt, es sei schicklich, zu Ehren der Februar-Revolution eine feierliche Manifestation zu veranstalten. Im Angesicht der unaufhörlichen Herausforderungen der Staatsgewalt böte aber eine Manifestation solcher Natur große, unvermeidliche Gefahren. Wir bitten das Volk, davon abzustehen. Die Repräsentanten der Montagne, die Delegirten des National-Wahl-Kongresses und des Central-Wahl-Konseils des Seinedepartements, die Direktoren der Arbeiter-Assoziationen, die Deligirten der Korporationen, die Bureauglieder des Luxemburg und die Redaktoren der demokratisch-sozialistischen Journale werden morgen eine Adresse an das Volk veröffentlichen, um dasselbe zu beschwören, ruhig zu bleiben und den großen Jahrestag zu ehren, indem es seinen Feinden Achtung für wahre Ordnung und Gesetzlichkeit beweist.“
‒ „Revolution“ zeigt an, daß die neulich auf 12 Bataillone reduzirte Mobilgarde abermals reduzirt werden soll. Dieses Mal geschieht es auf 6 Bataillone, bis die verhaßte Garde ganz von der Karte verschwindet.
‒ Die eigentliche Volksfeier zu Ehren des Februar wird übermorgen, Mittags 1 Uhr, stattfinden. Die Bergpartei hat für diese Stunde ein Monsterbanquett im Fraternitätssaale veranstaltet, an welchem (offenbar wegen Mangels an Raum und des Ernstes der Umstände) keine Frauen theilnehmen dürfen, was bei unseren [1274] Hyper-eifrigen Sozialistinnen schon eine kleine Verschwörung hervorruft.
‒ Der morgige Tag wird sehr still vorübergehen. Um 10 Uhr begibt sich die National-Versammlung in die Magdalenenkirche, wo auch der Präsident mit seinen Ministern erscheinen wird, sobald sich die Deputirten „gesetzt“ haben werden. Die Beamtenwelt folgt in der üblichen Ordnung. Beim Anfang und Schluß des Tedeums fallen Kanonenschüsse. Unter dem Portale hängt ein schwarzes Tuch, woauf mit weißen Buchstaben geschrieben:
„A la mémoire des Citoyens morts pour la République.“ Die Garnison nebst Bürgerwehr bilden Spaliere. Die eingeschriebenen Stadtarmen erhalten eine doppelte Brod- und Fleisch-Portion in Papiergeld.
Hiermit hat das Faucher'sche Februar-Programm im Moniteur ein Ende. Die ganze ministerielle Feier läuft also auf Mozartsches Requiem hinaus, zu dem die Eintrittskarten schon heute mit 10 bis 15 Franks bezahlt werden.
‒ Die „Patrie“ meldete gestern Abend:
„Das Gerücht lief am Schlusse der Nationalversammlung, daß in Turin die Republik proklamirt worden sei.
Nähere Turiner Berichte reichen nur bis zum 19. und wissen davon noch nichts.
‒ Man liest an den Straßenecken:
„Die Verwundeten, Kämpfer, Witwen und Waisen der Februar-Revolution sind eingeladen, sich morgen (24) früh 9 Uhr vor dem Centralbüreau der Februarkämpfer, Faubourg St. Martin 40, einzufinden, um gemeinschaftlich zur Julisäule (auf dem Bastillenplatze) zu ziehen.
‒ Man liest in allen demokratischen Blättern:
„Morgen, Sonnabend 24. Februar, findet Abends 8 Uhr, zur Jahresfeier der Februar-Revolution ein großes Musikfest im Fraternitätssaal, Rue Martel 9, statt. Es werden darin 200 Instrumentalisten, 100 Sänger und Solovirtuosen (meist aus dem Volke) auftreten. Eintrittskarten zu 50 Centimen am Eingange des Fraternitätssaales und in allen Büreaus der Associations-Fraternelles.“
(An den Redakteur des „Credit.“) Mein Herr. Es ist unrichtig, daß Sie nach einem andern Blatte melden; ich hätte mich jetzt erst in den Freimaurerbund aufnehmen lassen. Vor zwölf Jahren wurde ich schon in die französ. Loge zu New-York aufgenommen; außerdem habe ich die Ehre auch der Philantropen-Loge in Brüssel anzugehören. Gruß und Brüderschaft.
Paris 21. Febr. 1849.
(gez.) Pierre, Napoleon Bonaparte. Volksvertreter.
Eine indische Post, die wir mit Berichten aus Bombay bis zum 19. Jan. schon gestern Nachmittags erhielten, ist diesesmal überaus wichtig. 12000 Afghanistaner schicken sich an, unterstützt von 14 Kanonen, den Engländern die Eroberung des Scindlands von Neuem streitig zu machen. Herr Gough kann sich also trotz der Einnahme Moltan's auf eine neue Schlacht gefaßt machen.
‒ Der Moniteur erfreut uns heute abermals mit 25 neuen Unterpräfekten. Das Kabinet will, scheint es, das ganze Verwaltungspersonal wechseln. Die „Presse“ macht den Vorschlag, die Verwaltung des Staates von der Politik ganz zu trennen und eine Art preußisches Büreaukratenthum einzuführen, das ruhig fortvegetire, gleichviel, welche Stürme die politischen Schichten bewegen. Die Herren der „Presse“ haben eine vortreffliche Vorstellung von Preußen.
‒ Die Gährungen in den Departements dauern fort. Gestern meldeten die Blätter eine Insurrektion in Niort; heute erfahren wir aus Lyon, daß es auch dort auf dem Place Louis XVIII. einiges Lärmen absetzte. Veranlassung dazu gab das Gerücht, der Präfekt wolle die Statue (den Mann des Volkes darstellend) herabreißen lassen, um die des Exkönigs wieder zu Ehren zu bringen, Das Volk sammelte sich in Masse um die Statue des Volksmannes und stieß die schrecklichsten Flüche gegen die Aristo's aus. Erst als der Präfekt und der Maire ihm feierlichst versprochen, daß die Statue nicht abgenommen werden solle, kehrte es nach Hause zurück.
Herr Faucher hat unstreitig allen demokratischen Sinnbildern den Tod geschworen.
(Conservative Journalstimmen über den moralischen Sieg Pierre Lerour's in der gestrigen Nationalversammlung.)
1) Journal des Débats: „… Es scheint uns, als habe Pierre Lerour viel weniger nie betrogenen Ehemänner rächen wollen, als die Diebe. Aus Aerger, die Spitzbuben und die sonstigen saubern Gäste der Assisenhöfe vom Volksmandat ausgeschlossen zu sehen, stellte er seinen Antrag: auch die Ehebrecher in diese Categorie zu zählen. Die Volkssouveränetät müsse respektirt werden! … Das Volk hat ganz eigne Vertheidiger! Ich (Bertin) frage aber: welche Interessen kann das Volk an der Wahlfähigkeit der Diebe haben? Pierre Lerour diskutirte diesen Punkt mit einem Feuer, das wahrhaftig (?) das Volk skandalisiren muß (?). Ist es nicht das Volk selbst, das durch das Organ seiner Gerichtshöfe die Diebe verurtheilen läßt? Ernennt nicht das Volk seine Deputirten? Handelt also nicht das Volk durch seine Deputirten? Angenommen, es beliebe einem Wahlzirkel, einen Dieb zu wählen, darf es den übrigen Wahlzirkeln des Landes nicht freistehen, diesen Vertreter auszuschließen? Wer ist denn eigentlich das Volk nach Pierre Lerour'schem Begriff? Der ehrenwerthe Deputirte hat sich darüber nicht ausgesprochen, obgleich ihn Billault dazu aufforderte. Der Socialismus ist eine schöne Sache; aber der gesunde Menschenverstand ist eine noch schönere Sache. Der Mensch denkt und Gott lenkt. Indem Pierre Leroux die Diebe zu Ehren bringen wollte, gelang es ihm nur eine neue Klasse der Verstoßenen zu schaffen. Seine Moral war glücklicher als seine Logik. Seine Logik sagte: Ihr dürft Niemanden ausstoßen, mithin auch die Diebe nicht; da ihr aber die Diebe ausstoßt, so müßt Ihr auch die Ehebrecher ausstoßen. Gut. Kein Privilegium! Wir sind vollkommen einverstanden, für die ehebrecherischen Patrioten nicht mehr Achtung als für die patriotischen Diebe zu haben.“
2) Constitutionnel protestirt vorläufig gegen diese Erweiterung der Zahl von Fällen, die von der Wählbarkeit ausschließen. Seine eigentliche Strafpredigt werden wir erst morgen erhalten.
3) Presse lobt den Aufschwung, Geist und die Excentricität des Redners. Bei dieser Gelegenheit erwähnen wir eines heftigen Geschwätzes zu Gunsten der Erblichkeit der Staatsgewalt … von Alexander Weill.
4) Opinion ruft: Chose rare! Pierre Lerour hat einmal Recht gehabt! Freilich war sein Geschoß nur gegen die Reichen gerichtet u. s. w.
5) Patrie und Siècle gestehen dem Antragsteller hohe Moral zu.
6) Univers geht in seinem Jesuitismus sogar soweit, zu sagen: Zu unserem Erstaunen erhob sich ein großer Theil der Rechten gegen den Antrag [unleserlicher Text].
Der „National“ sagt: Der Geist des Art. 73 ist eigentlich, nur die entehrenden Verbrechen auszuschließen, Ehebruch gilt aber in der heutigen Gesellschaft als kein entehrendes Verbrechen. Darum wäre in einer monarchischen Kammer (selbst unter Guizot) der Pierre Leroursche Antrag schwerlich durchgegangen. In einer Republik wären die Sitten natürlich reiner.
National-Versammlung. Sitzung vom 23. Februar. Anfang 1 1/2 Uhr. Präsident Marrast. Kein einziger Minister ist anwesend. Sie sitzen im Elysee Bourbon, um unter der Leitung Bonapartes über die italienische Frage zu berathen.
Nach Verlesung des Protokolls werden mehrere Petitionen überreicht.
An der Tagesordnung ist das Wahlgesetz Wir rückten gestern bis Artikel 77 vor, aber St. Romme hatte einen Antrag zu Artikel 74 gestellt, der der Kommission wieder zugeschickt worden war und der Zulässigkeit der Beamten bei den Volkswahlen einen größern Spielraum einräumen möchte.
St. Romme entwickelt seinen Antrag. Er hält die Beamten für die Volksvertretung nützlich. Er möchte deshalb die Unzulässigkeit der unabsetzbaren Beamten gestrichen wissen.
Marrast: Ehe wir die Streichung eines Theils oder des ganzen Artikels 74 votiren, müssen wir erst die Anhängsel erledigen. Derartige Anhänge wurden von Bastiat und Kerdrel gestellt. Ebenso von Brunet.
Alle diese Anträge werden verworfen und der Artikel 74 geht in seiner ursprünglichen Form durch.
Die Versammlung geht zu Artikel 77 über, der von den militärischen und ministeriellen Unzulässigkeiten handelt und den unerläßlichen Benard auf die Bühne führt.
Benard wünscht, daß man die General- und Unterstaatssekretaire nicht ausnehme. Ihm zufolge müßte der Staatschef … (Oh! Oh!) der Präsident der Republik seine Minister außerhalb der Kammer nehmen. Das hieße die Intriguen mit der Wurzel vertilgen. (Unterbrechung).
Fres[unleserlicher Text]on bekämpft diese Wünsche. Daß hieße ins amerikanische System fallen, das für Frankreich nichts tauge. Die Administrativbeamten hätten zur Blüthe des Landes beigetragen (Gelächter).
Fr. Lasteyrie möchte die Unterstaatssekretaire keineswegs zu den Ausnahmen gezählt wissen.
Billault bekämpft den Antrag.
Die Versammlung schreitet zur Abstimmung über die Frage, ob die Unterstaatssekretäre Beamte und Deputirte zugleich sein können.
Die Entscheidung ist: Nein. (Sensation).
Eben so wird der Generalprokurator des Kassationshofes mit 403 gegen 338 Stimmen zu den Ausnahmen gezählt.
Die Versammlung stimmt über die übrigen Ausnahmen in eben so unerwarteter Weise. So läßt sie die Präfekten von Paris durchfallen.
Randoing und ein Dutzend Andere verlangen, daß auch der Gouverneur der Bank Deputirter zugleich sein könne (Oh, oh!).
Deslongrais: Der Gouverneur ist ja gar kein Staatsbesoldeter
Randoing u. Comp. ziehen ihr Verlangen zurück.
[unleserlicher Text]ent stellt den Antrag, auch den Oberkommandanten der Bürgerwehr nicht in seinem Departement wählen zu lassen. Angenommen.
Ducoux stellt zu Art. 77 den Zusatz:
„Die Minister dürfen nicht votiren.“
Dieser Zusatz ruft starken Tumult hervor und wird gar nicht in Betracht gezogen.
Art. 77 wird erledigt.
Art. 78:
„Alle Professoren, die auf dem Wege allgemeiner Bewerbung angestellt wurden, können nicht gewählt werden etc.“
Derode hängt an: „Nicht in dem Departement wo sie angestellt sind.“ Der erste Theil geht durch. Letzterer wird verworfen.
Aylier: „Die unabsetzbaren Magistratsbeamten des Rechnungshofes, Cassationshofes und Appellhofes in Paris können gewählt werden.“ (Der Cassationshof wird verworfen).
Berryer ersucht, die des Rechnungshofes auszunehmen. Die Rechnungsbeamten hätten die Minister zu kontrolliren. (Wird trotzdem verworfen).
Hier wird die Debatte abgebrochen.
Marrast: Bürger, Vertreter! Das Programm der morgigen Feier kennen Sie. Dieselbe ist auf 10 Uhr festgestellt. Um nun zahlreich bei derselben zu erscheinen, wollen sich diejenigen Glieder, die daran Theil nehmen, in dem Saale des Präsidentschaftshotels um 9 Uhr einfinden. Sie sind ersucht, die Schärpe zu tragen, damit Sie die öffentliche Gewalt nicht arretire (Gelächter).
Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen.
Großbritannien.
@xml:id#ar231b2_014
@typejArticle
@facs1274
[ * ] London, 23. Febr.
In der gestrigen Sitzung des Unterhauses suchte Hr. Wortley um Erlaubniß für eine Bill nach, die in Betreff der Ehebündnisse zwischen gewissen Verwandschaftsgraden die bisherigen Gesetze umändern und verbessern soll. Nach ziemlich langer Diskussion und starkem Widerstande einiger Mitglieder wurde die Erlaubniß ertheilt.
Hierauf beauftragte Hr. Bouverie Bildung des Hauses zum Komite wegen der Toleranzacte Wilhelm's und Maria's, um daraus gewisse Strafen gegen Geistliche der Hochkirche, die zu den Dissenters übergehen, zu entfernen. Das Haus genehmigte den Antrag. Nächstens wird eine darauf bezügliche Bill vorgelegt werden.
Dann kam wieder einmal ein irischer Gegenstand ‒ aus der irischen Grundeigenthumsfrage ‒ zur Sprache. Zuletzt beantragte Hr. Trelawny eine Spezialkommission, um die Verwaltung der Herzogthümer Cornwall und Lancaster zu untersuchen, bei welcher arge Mißbräuche vorhanden seien Die Minister widersetzten sich und die Motion wurde mit 71 gegen 27 Stimmen abgelehnt.
[Redakteur en chef: Karl Marx. ]
@typejReadersLetters
@facs1274
@xml:id#ar231b2_015
@typejArticle
@facs1274
Bedrückung der kleinen Gärtner und Anpächter.
Motto: Wer da hat, den wird noch gegeben.
An den Kölner Stadtrath!
Wir müssen öffentlich Klage gegen einen Uebelstand erheben, der anfängt, unerträglich zu werden für einen Theil unserer Mitbürger, der durch die härteste und angestrengteste Arbeit sein Leben zu verdienen sucht, nämlich die kleinen Gärtner und Anpächter.
Diesen Leuten wird die Beschaffung des für ihr Feld so nöthigen Düngers auf eine ungerechte Weise erschwert und oft unmöglich gemacht.
In früherer Zeit war das Schroffeln oder Aufnehmen des Straßenkothes, den Gärtnern, die denselben als Dünger benutzen, erlaubt und der Stadtrath hielt auf dem Rathhausplatz 4 Pferde und Karren, die den Leuten den Bauschutt und Straßenkoth gegen Bezahlung auf ihre Felder fuhren. Später wurde die Straßenreinigung verpachtet, und zur Zeit, als Herr During dieselbe gepachtet hatte, wurde das Aufnehmen des Straßenkothes den Gärtnern gegen Bezahlung von 10 Sgr. monatlich in einer oder mehreren Straßen erlaubt. ‒ Seit jedoch Herr Andreas Fleischhauer die Straßen-Reinigung gepachtet hat, ist die Sache anders geworden, obgleich man hätte hoffen dürfen, daß gerade dieser Mann, der nicht selbst schroffeln ging, nicht seine ärmeren Mitbürger würde zu unterdrücken suchen.
Derselbe will keine geringere Quantität Straßenkoth als 25 Karren verkaufen und dann denselben nicht über den Bischofsweg hinausführen, während gerade der ärmere Mann nahe am Thor, wo Herr Fleischhauer seine Niederlage hat, kein Land erhalten kann, da dasselbe hier drei Thaler per Ruthe kostet und selten weniger als 12-20 Ruthen zusammen, verkauft werden. Ferner kostet der Karren Straßenkoth, der früher 7 Sgr. kostete, bei Herrn Fleischhauer jetzt 11 Sgr. und das Faß Nachtkoth 25 Sgr, wofür man früher nur 10 Sgr. gab.
Suchen nun die ärmeren Gärtner, die nicht die Mittel besitzen, sich Dünger zu kaufen, den Koth auf der Straße zu sammeln, so werden sie von den speziell hierzu beauftragten Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer angezeigt, vor Gericht geladen und bestraft, oder es werden ihnen die Schiebkarren konfiscirt. ‒ Diese Tagelöhner beschränken sich aber nicht allein darauf die anzuzeigen, welche sie beim Sammeln des Straßenkothes betreffen, sondern sie denunciren auch solche, die mit ihren Schiebkarren auf der Straße stille halten, oder die etwas Asche etc. aus den Häusern holen.
Auf jede Denunciation dieser Leute folgt ohne Nachsicht Strafe, so daß allein im Monat März v. J. wegen unerlaubtem Einsammeln von Straßenkoth über 400 Thlr. Gefängnißstrafe gegen Gärtner erkannt wurden.
Wir fordern nun den Stadtrath auf zu bewirken:
1) Daß den Gärtnern erlaubt werde, wie zur Zeit des Herrn Duringer, sei es auch gegen eine monatliche Bezahlung von 15 Sgr., den Koth in einer oder mehreren Straßen zu sammeln.
2) Vereidete Beamte mit der Straßenaufsicht zu beauftragen und nicht länger den Tagelöhnern des Herrn Fleischhauer das Denunciren des ungesetzlich Straßenkoth Sammelnden zu überlassen, und
3) Nicht länger dem Herrn Fleischhauer die städtischen Fuhren, mit Ausschluß aller andern Fuhrleute, zu überlassen. Herr Fleischhauer verdient ohnehin durch die Pachtung der Straßenreinigung Geld genug und sollte nicht auch noch durch dieses Vorrecht den ärmeren Fuhrleuten die Existenz verkümmern.
Wir hoffen übrigens, daß die öffentliche Meinung den Stadtrath sowohl, als Herrn Fleischhauer, zwingen wird, die oben geahndeten Bedrückungen zu beseitigen.
Mehrere Gärtner.
Meteorologische Beobachtungen.
gap: insignificant
Handelsnachrichten.
gap: insignificant
Getreide und Oelpreise zu Köln.
gap: insignificant
Frucht und Oelpreise.
gap: insignificant
@typejAnnouncements
@facs1274
@typejAn
@facs1274
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 24. Febr. 1849.
In Ladung.
Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch; nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr Joh. Budberg; nach Andernach und Neuwied Pet. Gies; nach Koblenz, der Mosel, der Saar und Luxemburg Jak. Tillmann; nach der Mosel, der Saar und Trier Joh. Castor; nach Mainz J. Hirschmann; nach dem Niedermain Fr. Schulz; nach dem Mittel- und Obermain Seb. Seelig; nach Heilbronn G. C. Schmidt; nach Kannstadt und Stuttgart H. Klee; nach Worms und Mannheim S. Dunk.
Ferner: nach Rotterdam Capt. Willemsen, Köln Nr. 6.
Ferner: nach Amsterdam Capt. Scholten, Köln Nr. 8.
Rheinhöhe: 10′ 9 1/2″. Köln, Pegel.
@typejAn
@facs1274
Bekanntmachung.
Die Verordnung königl. Regierung vom 20. März 1822 (Amtsblatt pag. 79), das Abraupen der Bäume und Hecken betreffend, wird hierdurch mit der Bestimmung in Erinnerung gebracht, daß im Stadtkreise Köln das Abraupen am 5. März c. beendigt sein muß. Contravenienten sollen dem Polizei-Gerichte zur gesetzlichen Bestrafung überwiesen werden.
Köln, den 20. Februar 1849.
Der Polizei-Direktor, Geiger.
@typejAn
@facs1274
Todes-Anzeige.
Verwandten und Freunden machen wir die traurige Mittheilung, daß unser innigst geliebter Sohn und Bruder der Privater
Mathias Joseph Lüttgen,
geb. am 14. Januar 1810, heute in Folge einer langwierigen Abnehmungskrankheit, gestärkt mit den hh. Sterbe-Sakramenten sanft entschlummert ist.
Köln, den 24. Februar 1849.
Die trauernde Mutter und Schwestern.
Die Beerdigung findet statt Dienstag den 27. Februar, Nachmittags ein Viertel vor 3 Uhr, und die feierlichen Exequien am darauf folgenden Tage, Mittwoch den 28. d. M, Vormittags 10 Uhr, in der Pfarrkirche zum h. Alban.
@typejAn
@facs1274
Börse bei Halin Heute Mittags und Abends große Harmonie. Täglich frischer Maitrank.
@typejAn
@facs1274
Gefunden ein Pack Reis.
Der Eigenthümer kann solchen gegen Erstattung der Einrückungsgebühren gegen Legitimation in Empfang nehmen. Die Expedition sagt wo.
@typejAn
@facs1274
Schildergasse Nr. 75 wird alles zerbrochene Glas, Kristall, Porzellan, Marmor, Gyps etc. gekittet, wofür garantirt wird.
Adolph Winkel, Maler.
@typejAn
@facs1274
Englischer Brustsyrup.
Untrügliches Mittel gegen Husten und Brustverschleimung ist nur allein ächt bei Gebr. Fabry, Altenmarkt Nr. 10.
F. Weidenbach, Obenmarspforten Nr. 42.
J. Meist, Siegburgergasse in Deutz.
@typejAn
@facs1274
Mosel-Dampfschifffahrt.
Wir werden unsern diesjährigen Dienst am Samstag den 3. Februar eröffnen und vorläufig wöchentlich vier Mal fahren, und zwar von Trier:
Montags, Mittwochs, Freitags und Samstags, Morgens 5 Uhr:
von Koblenz:
Dienstags, Donnerstags, Samstags und Sonntags, Morgens 6 Uhr.
Taxen für Güter und Personen sind unverändert geblieben.
Trier, den 29. Januar 1949.
Die Direktion.
@typejAn
@facs1274
Ausverkauf.
Da ich wegen Alterschwäche meine Spiegel u. Möbelfabrik eingehen lasse, so verkaufe ich die vorräthigen Spiegel und Möbel, elegante als einfache, in Palisander, Mahagoni, Nuß- und Kirschbaum zu den billigsten Preisen und bitte um geneigten Zuspruch.
Joh. Gottfr. Schlömer, Hohestraße Nr. 20-24
@typeimprint
@facs1274
Der Gerant Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.