[0877]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 164. Köln, Samstag den 9. Dezember. 1848.
Keine Steuern mehr!!!
Zu Nro. 163 der „N. Rh. Zeitung.“ erschien am Freitag den 8. Dezbr., Morgens, eine zweite Beilage, welche an unsere geehrten Abonnenten versandt wurde.
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Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Die Flucht des Papstes). Barmen. (Heulerische Agitation gegen die „N. Rh. Z.“). Aus dem Wupperthale. (Zustände). Berlin. (Die Octroyirung. — Gerichtliche Verfolgung gegen viele Abgeordnete in Aussicht. — Wirksamkeit anonymer Denunciationen. — Hilfsgesuch des Fürsten zu Schaumburg-Lippe). Breslau. (Verhaftungen. — Der Abgeordnete Stein vor den Wahlmännern. — Politische Verurtheilung. — Rekrutenverweigerung in Böhmen und Mähren). Wien. (Proben aus der „guten“ Presse. — Auswärtiges. — Rückverlegung der Waffen. — Betheiligung vieler Franzosen am Oktoberkampf. — Offizielle Antwort über R. Blum's Ermordung. — Ankunft des neuen Kaisers erwartet. — General Gruber Oberbefehlshaber gegen Ungarn. — Klausenburgs Einnahme durch die k. k. Truppen).
Italien. (Neue Details über die Flucht des Papstes). Rom. (Kammersitzung). Bologna. (Vorrücken der Oesterreicher). Florenz. (Aufregung). Neapel. (Annehmlichkeiten der „konstitutionellen“ Monarchie).
Schweiz. Waadt (Nahe Freilassung des Bischofs von Freiburg). Genf. (Blum-Comite). Schaffhausen. (Abschaffung des „Junker“-Titels). Baselland. (Fruchtlose Haussuchungen). Graubündten. (Die italienischen Flüchtlinge).
Franz. Republik. Paris. (Der Papst. — Aus Harcourts Korrespondenz. — Das „Univers“ über den Cavaignac'schen Electoralwind. — Die Mollière'sche Brigade wird nach Ancona eingeschifft. — Vermischtes. — National-Versammlung).
Deutschland.
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[ 43 ] Köln, 8. Dez.
Die Flucht des Pabstes bildet einen Abschnitt in der Geschichte der Revolutionen von 1848.
Mit Pius IX. stürzt der größte Repräsentant der Politik des guten Willens. Die Politik des guten Willens ist aber die vorherrschende gewesen bei allen revolutionären Regierungen dieses Jahres. Sie hatten den besten Willen von der Welt, die französische provisorische Regierung, das Ministerium Camphausen (?), die provisorische Regierung von Mailand und wie alle die zahllosen emporgekommenen und gestürzten Regierungen dieses Jahres heißen, und eben weil sie nichts besseres hatten als ihren guten Willen, sind sie zu Grunde gegangen und haben die Revolution mit in ihren Fall verwickelt. Die Regierung des guten Willens datirt aber von den ersten Reformversuchen Pius IX., und Pius IX. war und blieb ihr Hauptrepräsentant. Wo hat der gute Wille der Regierung sich so unläugbar, so wiederholt, so unermüdlich, so langmüthig gezeigt, wie bei Pius IX.? Immer gab er nach, immer war er bei der Hand, um zwischen den Wünschen des Volks und dem, was er für das Beste des Volks hielt, zu vermitteln, immer suchte er mit der Bewegung Schritt zu halten. Schwach, schwankend, aus lauter Vorsicht bald rechts, bald links die Gränzen der Klugheit überschreitend, aber immer voll der wärmsten Liebe zu seinem Volk, war Pius das Ideal des regierenden „guten Willens“. Ohne die Februarrevolution und die folgenden europäischen Stürme wäre Pius als großer Mann gestorben. Aber die Zeit ist ihm plötzlich über den Kopf gewachsen und der beste Wille, der gemüthlichste Patriarchenfürst von Europa, in ein fremdes Element gerissen, fand es gerathen, sich an das kontrerevolutionäre Ministerium Rossi anzuklammern, und das ward sein Untergang. Ohne Rücksicht auf den guten Willen wurde er, der Iniziatore (wie die Italiener sagen) der ganzen Bewegung, ebenso von dieser Bewegung bei Seite geworfen, wie sein strikter Gegensatz Louis Philipp. Der gute Wille und der böse Wille sind gleich vor der Revolution!
Im ganzen übrigen Europa hat der „gute Wille“ die Contrerevolution hervorgerufen. Aber was an [der] römischen Revolution und der Entfernung Pius IX. gerade das Charakteristische ist, das ist, daß hier der gute Wille nicht der Contrerevolution, sondern der Revolution Platz gemacht hat, und namentlich, daß die Revolution genöthigt gewesen ist, diese von ganz Europa anerkannte, heiliggesprochene, gefeierte, unantastbare Inkarnation des guten Willens zu beseitigen. Nach Pius IX. ist keine Regierung des guten Willens mehr möglich; in Pius IX. hat sich ihr Ideal kompromittirt. Die Regierung der wohlmeinenden Impotenz, der liebevollen Vertuschung, der schlechten Mittel aus den besten Absichten, hat ein Ende erreicht; die römische Revolution ist der schlagendste Beweis, daß heutzutage keine Staatsform mehr erträglich ist, die an die Stelle des aus der gesellschaftlichen Entwicklungsstufe der Nation und den damit gegebnen Bedürfnissen entspringenden Volkswillens irgend einen Privatwillen setzt, und sei es auch der beste Wille von der Welt, der Wille eines Pius IX.!
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Barmen, 6. Dez.
Gegen Ihre Zeitung wird hier von den Männern der Contrerevolution ein förmlicher Feldzug eröffnet. Nicht nur, daß man sie aus den Gesellschaftslokalen, in welchen sie das Kommando führen, entfernt zu halten sucht, wendet man auch gegen Wirthe und Privatpersonen alle nur erdenklichen Mittel an, um das „Schandblatt“ zu unterdrücken. Es ist wirklich oft naiv, welche Mittel die Herren vom Geldsack anwenden, um ihre Zwecke zu erreichen; sie, die sonst das „Volk“ nicht ansehen, erklären den Wirthen, sie würden zuweilen bei ihnen Bier trinken, wenn man die Zeitung abschaffe. Die Wirthe kennen ihren Vortheil aber besser, sie wissen, daß die alten biertrinkenden Stammgäste wegbleiben, wenn die Herren mit den Glacéehandschuhen bei ihnen eintreten. Wir werden Ihnen nächstens eine Liste der Herren senden, die gegen Ihr Blatt agitiren. Bis jetzt sind es ein Bürgerwehrhauptmann, ein Beigeordneter und ein schwarzer Volksredner, von denen wir mit Bestimmtheit wissen, daß sie höchst persönlich gegen sie auftreten.
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[ 15 ] Aus dem Wupperthal, 7. Dez.
Bei der kolossalen Katzenmusik, welche das gesammte preußische Heulerkorps der errungenen Volksfreiheit zu bringen beschäftigt ist, ertönt am lautesten das Geschrei des gesegneten Wupperthals. Der Staats-Anzeiger nimmt seine offiziellen Pausbacken voll bis zum Zerplatzen und sprachrohrt in die Welt hinaus: „Seht! Seht! Hört! Hört! Unsere getreuen Unterthanen an der Wupper, achttausend und mehr fromme Männer, ächt christlich-germanischen Schlages, sie sind für uns — wer wagt es nun noch, wider uns zu sein?“ In der That, das Wupperthal hat es dem ganzen übrigen Lande mit den allerunterthänigsten Zustimmungs-Adressen an Zahl wie an Gewicht, d. h. nach dem Maßstabe des Geldes, welches viele der Unterzeichner besitzen, zuvorgethan. Heuchelei — das weiß Jeder, der das Wupperthal auch nur oberflächlich kennt, — Heuchelei in der höchsten Potenz, und in allen Erscheinungsweisen, ist das Grundmedium, welches alle hiesigen Verhältnisse trägt und bewegt. Man nimmt es Ihnen übel!“ das ist die Zauberformel, die überall einem freien Ausdruck vernunftgemäßer Ueberzeugung entgegentritt, in religiösen, wie in sozialen und politischen Verhältnissen: aber größere, himmelschreiendere Heuchelei, kolossalere Lügen sind nie und nimmer zu Tage geboren, als die Stimmen aus dem Wupperthale, die man zu einem Strahlenkranze des Ruhmes um die Hänpter eines von der Nation verabscheuten Ministeriums zu gestalten bemüht ist. Die ganze hiesige Bevölkerung zerfällt — wenn wir ohne allen Euphemismus reden wollen — in: Herren und Knechte. Von den „Herren“ in Beziehung auf Religion reden wir nicht, denn es ist weltbekannt, wie unsere Geistlichen und die einmal anerkannten Führer religiöser Parteien und Sekten bei ihren Anhängern eine so unfehlbare Autorität genießen, daß sogar eine Adresse an den leibhaftigen „Gott sei bei uns!“ sich mit Tausenden von Unterschriften bedecken würde, wenn irgend ein fanatischer evangelischer Pastor sie entworfen oder unterzeichnet hätte.
Schon daraus wird es klar, wie die Honigseim-Adressen an das Ministerium Brandenburg, das der Geistlichkeit die frohe Aussicht auf Restauration des christlich-germanischen Staates eröffnet, den Beifall erlangen mußten der „Kinder der Gnade“, denen die Welt ein Gräuel ist, und die darum unbedingt auch in politischen Dingen ihren Leithämmeln folgen. Die Hauptlüge dieser Kathegorie Wupperthaler besteht nun in dem Ausdruck des Vertrauens auf die Gewährung der zugesicherten sogenannten konstitutionellen Freiheiten, welcher in dem Phrasenbombast jener Zustimmungs-Adressen enthalten ist, da denen unter ihnen, welche selbst eines Urtheils fähig sind, nichts fürchterlicher erscheint, als eine Konstitution, zumal auf breiten, demokratischen Grundlagen. Die wollen nun auch freilich die Herren nicht, die wir als Ur- und Hauptlügner, als Verführer zur Lüge, zu brandmarken vorhaben, nämlich die Herren vom Geldsack, die reichen Banquiers, die großen Stoffhändler, Kaufleute und Fabrikanten, denen der größte Theil der Bevölkerung des Wupperthals und der Umgegend: die kleinern Kaufleute und Fabrikanten und die große Zahl der Arbeiter (Commis, Makler u. s. w. inbegriffen) und Handwerker als Knechte um des lieben Brodes willen unterthan sein müsseu. Unter diesen Knechten gibt es eine große Zahl, — ja, wenn sie sich frei aussprechen könnten, so gehören sie alle dazu, — die mit wahrer inniger Freude die neue Zeit begrüßt haben, weil sie den Druck des Absolutismus bis in die innersten Verhältnisse des sozialen Lebens schmerzlich empfanden, die die Emanzipation des Volkes, für die das Wahlgesetz vom 8. April ihnen einige Hoffnung machte, die das Recht sich zu versammeln und gemeinsam über gemeinsame Angelegenheiten zu berathen, die Freiheit der Presse, die Aussicht auf eine gerechte Einkommensteuer, auf freie Selbstverwaltung der Gemeinden, als erste Früchte der Revolution jubelnd willkommen hießen, die laut oder insgeheim frohlockten über den Sturz des Geldsacks!
Aber dieser Jubel, dieses Frohlocken war den „Herren“ ein Dorn im Auge; darum machten sie Anfangs öffentlich bonne mine à mauvais jeu, aber insgeheim arbeiteten sie schon gemeinschaftlich mit den Vereinen „für König und Vaterland“ an der Contrerevolution. Und als nun in dem Ministerium Brandenburg ihre Hoffnungen sich zu erfüllen schienen, benutzten sie ihre ganze Macht um ihrem Geheul durch das Einstimmen ihrer Vasallen größere Bedeutung zu verschaffen. Die Gemeinderäthe, die Wahlmänner mußten zuerst in das Horn der Geldsäcke blasen. Das gab Muth, und nun trat man mit den allgemeinen Heuleradressen hervor. Die Herren vom Geldsack trugen sie persönlich Haus bei Haus; vor der Autorität solcher Colporteurs mußte jeder Einwand des gewöhnlichen Mannes verstummen; man redete hier deu Einfältigen vor: die Nationalversammlung sey eine Rotte von Rebellen, die den König aus dem Lande jagen wollen; man log dort: es werde zu Gunsten der Arbeiter petitionirt, denen die Republikaner das Brod nehmen wollten, kurz, man argumentirte ad hominem, wie es grade nützlich schien; der Zweck mußte die schändlichsten Mittel heiligen. Es galt nur Unterschriften und Unterschriften zu erlangen, man ließ Weiber und Kinder unterzeichnen in Abwesenheit der Männer. In den Fabriken kommandirte man die Arbeiter aufs Komptoir. Einzelne Herren, deren wir eine Menge namhaft machen könnten, logen den Arbeitern die fürchterlichsten Dinge vor, die durch die Unterschriften abgewandt werden sollten, alle aber zeigten auf die eigene Unterschrift, und, wenn sie es nicht gradezu aussprachen, so war es dem dummsten Arbeiter doch ohne Erklä- [Fortsetzung]
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Wichtige Enthüllungen in Betreff der reaktionären Presse.
Erschienen bei Reuter und Stargardt.
Die „Neue Preußische Zeitung,“ sonst der possirliche Harlequin, an dessen Sprüngen wir uns ergötzten, ist durch „Verhältnisse“ zum Organ der herrschenden Partei avancirt. Es wird interessant sein, die Köche kennen zu lernen, welche diesen Hexenkessel umstehen und das Feuer des Aufruhrs und des Bürgerkrieges schüren.
Die „Neue Preußische Zeitung“ entstand aus einem wahren Bedürfnisse. Im März gingen der „Janus“ des Professor Huber und die „Berliner Bürgerzeitung“ des Dr. Hermes ein, weil sie kein Geld mehr aus dem Ministerium des Innern erhielteu. Aber wie hätten Tausende in Preußen ohne eine ergebenste Presse leben können? So trat denn zuerst als Vorläufer das „Neue Preußen“ auf, in kleinen zwanglos fliegenden Heften, erschaffen von dem Geheimen Regierungsrath Werdeck, dem Justizrath Kahle und dem Geh. Legationsrath Kahle, welche schon zur Zeit des ständischen Landtages ein ähnliches Unternehmen, damals jedoch in größerem Umfange beabsichtigt hatten. Als verantwortlicher Redakteur fungirte ein Herr Goldschmidt, Büreauschreiber des Justizraths Kahle. Dieser lose Schmetterling der Reaktion ging demnächst in die „Neue Berliner Zeitung“ des Geheimen Oberhofbuchdruckers Decker auf, welche ein Herr Balster (oder so ähnlich) aus der literarischen Anstalt des Geh. Regierungsrath Sulzer redigirte. Es ist dies dasselbe Blatt, um dessen Redaktion sich der Redakteur der Kölner Zeitung, Herr Brüggemann, bewarb. Die Unterhandlungen zerschlugen sich am Kostenpunkte. Nachdem jedoch diese Neuheit ihren Beruf der „deutschen Reform“ erkannt hatte, schied das „Neue Preußen“ des federgewandten Goldschmidt aus dieser Reform aus und mag jetzt wohl noch um das edle Haupt des tapfern Dänenbezwingers und über alle Maßen tapfern Belagerers der Anarchie zu Berlin lieblich schillernd in zierlichen Wellenlinien flattern. Nun, indeß dem Schmetterling folgte der Elephant. Man mußte etwas breit und klobig auftreten, um sich Platz zu machen. So hielt denn von Magdeburg die „Neue Preußische Zeitung“ ihren Einzug in Berlin. Die Seele des Unternehmens war der Konsistorial-Präsident Gerlach, welcher auch in den sehr gewissenhaften und ganz wahrheitssüchtigen monatlichen Rundschauen der „Neuen Preußischen Zeitung“ mit vielem Erfolg sich bethätigt hat. Zum verantwortlichen Redakteur wurde ein Oberlandesgerichtsassessor Wagner gemacht, ein sclavisch ergebenes Werkzeug des Herrn v. Gerlach.
Seine Unterbeamten wurden die Herren Dr. Hermes und Langbein, jener exministeriell bezahlte Redakteur der Berliner Bürgerzeitung, dieser exministeriell bezahlte Literat aus der Anstalt des Herrn Sulzer. Mit Herrn v. Gerlach verbanden sich die Professoren Leo und Stahl, und diese sind das leitende Triumvirat der reaktionären Presse. Als einer ihrer besten Knappen hat sich Herr Florencourt, der Vielerfahrene, bewiesen. Ihm sind jetzt auch große Ehren zu Theil geworden; er darf wirklich ministerielle Artikel für die „Spener'sche Zeitung“ schreiben. Bekannt sind die Bemühungen des Hrn. Bülow-Cummerow oder „Kummervoll“ nach der „Ewigen Lampe“ für sein Junkerparlament in der „Neuen Preußischen Zeitung“ und die Ausfälle dieses Blattes gegen den ehemaligen Finanzminister Hansemann. Ich kann in Betreff dieser Ausfälle aus guter Quelle versichern, daß sie sämmtlich von dem, vom ständischen Landtage her wohlbekannten Herrn v. Bismark-Schönhausen herrühren, der seine bezaubernden Witzfloskeln wie auf jenem Landtage, so auch in der „Neuen Preußischen Zeitung“ zur Genüge ausgestreut hat. Die sonstigen Mitarbeiter der „Neuen Preußischen Zeitung“ sind ziemlich vollständig folgende: Aus Königsberg Dr. Dietlein und Emil Lindenberg; aus Posen Hr. Regierungsrath Klee. Vom Rhein korrespondiren zum größten Theil evangelische Prediger; aus Köln Herr Regierungsrath Grashof. In Berlin ist noch der Assessor Bindewald eng mit der Zeitung verbunden. Die Berliner Artikel mit L bezeichnet, sind von Langbein, die mit H bezeichnet von Hermes. Ein Hr. Herrmann hat die Berichte aus der Nationalversammlung geliefert. Der jetzige Adjutant des Königs, von Boddien, hat aus Frankfurt mitgearbeitet. Das unübertreffliche Feuilleton besorgt Herr Herrmann Gödsche, Ex-Postsekretär. Eine Hauptstütze des Blattes, besonders in Geldangelegenheiten, sind der Prinz von Prenßen, die Prinzessin von Preußen und der Prinz Karl von Preußen. Der König hat sie immer sehr aufmerksam gelesen, voilà die Folgen. Hierbei ist es indeß eben so gewiß, daß auch die englische Tory-Presse den König zu seinen letzten Entschlüssen gebracht hat. Er hat es nicht ertragen können, daß die Morning-Post ihn, gegenüber dem heroischen Kaiser von Oestreich, als feige bezeichnet hat.
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Die letzten Stnuden Robert Blum's.
Ueber die letzten Stunden Robert Blum's giebt L. Wittig, ein Freund Blum's in der „Dresdener Zeitung“ folgende Mittheilungen. Am 1. Nov. früh, als die Stadt bereits gefallen war, gingen R. Fränzel und ich zu Blum, der mit Fröbel im Gasthause zur Stadt London wohnte. Der Reichstags-Abgeordnete Hartmann kam ebenfalls dahin mit der Warnung an Blum sich zu hüten, er glaube ihn gefährdet, wenigstens in diesen Tagen sich nicht öffentlich zu zeigen. Blum und Fröbel befolgten diesen Rath, ohne daß einer von uns an eine wirkliche Gefahr glaubte, trotz der Militair-Despotie, der Wien unter einem beadreßten Windischgrätz verfallen war. Wir blieben bis zum Abend vereint, und Blum äußerte noch scherzweise, selbst vor dem Kriegsgerichte werde er leicht beweisen können, daß er den kaiserlichen [0878] Truppen keinen Schaden gethan habe, indem er einen Befehl Messenhausers besitze, wonach er als Befehlshaber der kleinen nußdorfer Linien von seinen fünf Geschützen keinen Gebrauch machen durfte. Auch am folgenden Tage waren wir früh und Abends bei Blum und versprachen, am 3ten wieder zu kommen; an diesem Tage waren aber früh 6 Uhr beide Abgeordnete mit 30 Mann Militair gefänglich eingezogen worden. Die beiden Mit-Abgeordneten der frankfurter Linken, Hartmann und Trampusch, begaben sich sofort zum Stadt-Commandanten General Cordon, um ihn auf die Stellung der Verhafteten und ihre gesetzliche Unverletzlichkeit aufmerksam zu machen. „Ich habe nur dem Befehle gehorcht,“ antwortete dieser, „die Stellung eines Abgeordneten kommt jetzt nicht in Betracht; eigentlich sollten auch Sie verhaftet sein, ich habe es aber auf meine eigene Verantwortung nicht gethan, da sie Oesterreicher sind. Am 8. nun stand Blum vor dem Puppenspiele, das man Kriegsgericht zu taufen beliebt hatte, und welches aus einem Oberst-Lieutenant und aus je zwei Stabs-Offizieren, Hauptleuten, Lieutenannts, Feldwebeln Corporalen und Gemeinen gebildet war. — Blum protestirte zunächst gegen die Berechtigung eines solchen Gerichtshofes, erklärte sich jedoch bereit, auf die an ihn gerichteten Fragen zu antworten, und gestand zu, daß er in der Aula am 34. October eine Rede gehalten und den Truppen Windischgrätz's bewaffneten Widerstand geleistet; er habe nie gelogen und in seinen letzten Stunden wolle er nicht erst Zeugen gegen sich und seine Worte aussagen lassen. In der Frühstunde des 9. ward ihm das Todesurtheil verkündet und er sofort abgeführt. Im Wagen, umgeben von der Bedeckung, soll er die Hand vor die Augen gehalten und laut geschluchzt haben; plötzlich sich erhebend, spricht er: „Ja Robert Blum hat geweint, aber nicht der Abgeordnete Blum, der stirbt für seine Ueberzeugung, sondern der Gatte, der Vater, ich dachte an mein liebes Weib und meine Kinder!“ Die Worte sollten schmerzlich wahr werden, welche Blum aus Schiller's „Tell“ in den Aufruf des Central-Ausschusses der demokratischen Vereine Wiens an die Bewohner der Stadt aufnahm: „Wir fechten für unsere Freiheit, für unsere Ehre, für unseren Heerd, für unser Weib und unsere Kinder!“ Sie sollten wahr werden, die Worte, die er in Breslau beim Abschiede sprach: „Er komme wieder von Wien mit der Siegesbotschaft, oder er komme gar nicht wieder.“ An Ort und Stelle in der Brigittenau angelangt, fiel er nach der eigenen Aussage der Offiziere als Held, nicht mit zitternden Knieen, wie feige Schurken ihm nachsagen: nicht aufrecht erhalten durch die Hoffnung der Begnadigung, die einem Windischgrätz gegenüber ein unsinniger Gedanke gewesen wäre, auf den ein Blum wahrlich nicht fallen konnte. Er fiel, nicht im Kampfe für die Freiheit, wie er wünschte, nein, als Opfer des brutalen Sieges des Despotismus; er fiel, nicht wegen „aufrührerischer Reden,“ nicht wegen „bewaffneten Wiederstandes gegen das kaiserliche Heer,“ denn dazu hatte der Reichstag, denn dazu hatte der Ober-Commandant aufgefordert, nein, er fiel als das Opfer, das die wahnwitzige hohe Aristokratie den Manen ihrer Lychnowski, Auerswald, Latour und Lamberg unter hohnsprechenden gesetzlichen Formen schlachtete. Was sie damit gewonnen hat, lehrt schon jetzt die dumpfe Betäubung der schwarzgelben Partei Wiens und die Entrüstung aller Ehrenmänner; was sie gewinnen wird, wird die nächste Zukunft diese Unverbesserlichen lehren. Das Grab Blum's in der Brigittenau wird noch der Wallfahrtsort der Freunde der Freiheit im freien Wien sein, wenn Niemand mehr von dem Mordgeschlechte der Windischgrätz und Genossen zu sagen weiß.
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Dingelstedt und Hackländer.
Im Feuilleton der Kölnischen Zeitung vom 7. Dez., Nr. 326, ist einiges Gewäsch aus der in Stuttgart wöchentlich einmal erscheinenden „Laterne“ abgedruckt. Als Anmerkung wird hinzugefügt, daß Dingelstedt und Hackländer Pathenstelle bei dieser „Laterne“ zu vertreten scheinen.
Dingelstedt ist der wegen seiner „Verhofrätherei“ bekannte „Kosmopolitische Nachtwächter.“ Wir erinnern uns noch sehr wohl dieses Menschen. Im Jahre 1843 zog er essend und trinkend bei allen mitleidigen Leuten herum, viel bewundert wegen seines großen Bartes und wegen seiner „tüchtigen Gesinnung.“ Die Biedermänner „tüchtiger Gesinnung“ waren nie einen Schuß Pulver werth — auch Herr Dingelstedt schlug plötzlich um. Es zeigte sich dies zuerst bei seinem Aufenthalte in Wien, von wo er Artikel für die Augsb. Allg. Ztg. schrieb unter dem Zeichen: WW (Wiener Währung).
Einer seiner frühern Freunde schrieb ihm damals:
Ein stilles Herz, ein ruhiges Gemüthe,
Gesegnet ist, wem sie der Herr bescheert!
Gruß dir, o Wächter und Kosmopolite
An der Phäaken ew'gem Sonntagsheerd!
Sein friedlich Glühn im Dienste der Ernährung,
Wie dämpft' er rasch die Flamme deines Zorns!
Wie bald zerschmolz zu blanker „Wiener Währung“
Das rauhe Kupfer deines Wächterhorns!
Aber der „Kosmopolitische Nachtwächter“ hatte längst aufgehört, zu erröthen. Einmal am Sinken, sank er immer mehr; aus einem Korrespondenten der Augsburgerin wurde er würtembergischer Hofrath, schließlich Legationsrath. Er opferte seine Mission einer Legation. — Heine fragte damals unsern Renegaten:
„— O, sprich,
Reitest du wirklich auf schwäbischen Krebsen?
Aeugelst du wirklich mit fürstlichen Kebsen?“
[Deutschland]
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@facs0878
[Fortsetzung] rung deutlich; wenn er es weigern würde, durch Zusatz seiner eigenen Unterschrift die Autorität der „Herren“ zu respektiren, drohte — Kündigung der Arbeit — der Hunger! — So sind die Tausende der Unterschriften unter den Heuleradressen entstanden; so hat man das Volk, wie einen Jagdhund, gezwungen, die Peitsche zu apportiren mit der es geschlagen werden soll. Wir tragen nicht zu stark auf. Wir wissen Namen von Geldherren in Elberfeld und Barmen, die ihren abhängigen Geschäftsfreunden, Mäklern, Papierhändlern u. s. w. jeden Auftrag geweigert haben, wenn sie nicht aufhörten die „republikanischen Klubs“ — so nennt die Reaktion jeden politischen Verein, der nicht mit ihr heult — zu besuchen.
Die Wahl von der Heydt's ist eins der schönsten Kunststücke der Reaktion. Barmen erklärte feierlichst, daß es keinen Mann besitze, der fähig sei, nach Berlin zu gehen. Es opferte jeden Lokalpatriotismus, der sonst immer so vehement gegen Elberfeld focht; es vergaß alles Bittere in den Konflikten beider Städte, was mit diesem Namen in Verbindung steht: das Landgerichtsgebäude, die Eisenbahnlinie, um einen Mann zu wählen, der sich für sofortige Auflösung der Nationalversammlung, für Wrangelsche Kurmethode und wer weiß, was sonst noch, entschieden hatte. Das Geheul der Contrerevolution erhielt in Barmen einen neuen Aufschwung durch die silberne Hochzeit in Potsdam. Aufs neue wurden Adressen fabrizirt in der schändlichsten Weise und, wo in der bedrängten Zeit zu dem harmlosen Feste ein einfacher Glückwunsch dem Herzen der Unterthanen hätte genügen können, sendet man Deputationen mit kostbaren Geschenke. Barmen liefert zwei prächtige Sessel, auf denen schon früher das Herscherpaar geruht hat; die „patriotischen Frauen und Jungfrauen“ haben Kollekte gehalten und die Bürgerschaft, die gewiß lieber den hungernden Armen ein Opfer gebracht hätte, für 400 Thlr. in Kontribution genommen. Weigern [unleserlicher Text]rfte nicht, wer nicht ganz frei stand und es nicht scheuen mußte, in den Geruch eines Republikaners zu kommen. Bezahlte Elberfelder Stickerinnen haben auf die Barmer Sessel unter passenden Emblemen die inhaltschweren Worte gepflanzt: „Von Gottes Gnaden“ und „Gott mit uns!“ Gewiß wird den Barmer Jungfrauen für ihren patriotischen Kunstfleiß binnen Kurzem das gebührende Lob von Potsdam erfolgen. Jede Regung von Sympathie für die Nationalversammlung wird nun auch mit Gewalt unterdrückt. Die patriotischen Fabrikherren haben jüngst „ihre Leute“ kommandirt, um in Barmen eine Zustimmungsadresse an den Abgeordneten Bredt zu verhindern. Hunderte dieser blind gehorsamen Arbeiter, die das Lied singen müssen, deß Brod sie essen, hielten vor der Eröffnungstunde der zu jenem Zweck berufenen Versammlung das Lokal besetzt. Sie erhielten Bier und Cigarren, und als sie ihren Zweck erreicht, d. h. durch Schreien und Lärmen nach dem ihnen von ihren Herren gegebenen Signal, die Versammlung gestört und den Vorschlag, keine Adresse abzusenden, durchgebracht hatten, waren sie bereit, die wenigen Redner, denen es gelungen war, in das Lokal zu gelangen, auf das Kommando eines patriotischen Färbermeisters, der sich durch Ergebenheit für die Zwecke der Geldsäcke, aus denen er selbst sein Theil erhält, durchzuprügeln. Einige Patrioten empfanden aber ein menschliches Rühren und es gelang durch ihre Hülfe, die Redner vor dem preußischen Patriotismus in Sicherheit zu bringen.
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[ 68 ] Berlin, 6. Dezbr.
Die Vereinbarer-Versammlung ist also aufgelöst und eine Verfassung octroyirt. Ganz abgesehen von dem Inhalt dieser letztern, ist die bloße Thatsache der Octroyirung, das entscheidende des Moments. Die Verfassung octroyiren, heißt ein für allemal den Rechtsboden der Vereinbarung aufgeben, heißt ein für allemal den Rechtsboden der Vereinbarung aufgeben, heißt den Kampf zwischen Volkssouverainetät und Einzelnwille unvermeidlich machen.
Die vereinbarende Versammlung, gewählt nach dem, vom vereinigten Landtage gegebenen Wahlgesetze, war der That nach freilich eine Revolutions-Errungenschaft, aber formell konnte doch Camphausen, wenigsten mit einigem Schein von Wahrheit behaupten, sie diene dazu Preußen aus alten Zuständen legal und nicht revolutionär in neue hinnüber zu führen. Die Vereinbarung anerkannte eben principiell zwei gleichberechtigte Mächte. Sie war eine Transaction zwischen ihnen. Mit der Octroyirung dagegen wird ausgesprochen: l'etat c'est moi! und dieses moi heißt: Jo el rey, „Ich der König.“ Ich kann thun mit meiner Machtvollkommenheit und vermöge derselben was ich will. Ich kann mich eines Theils meiner absoluten Gewalt freiwillig begeben und ihn in die Hände von Volksvertretern legen. Ich kann mein Volk begnaden, weil Ich die volle Macht habe. Ich halte mein Wort aus den Märztagen, weil Ich eben will und nicht weil ich verpflichtet bin. Was folgt aber hieraus? Wer geben kann, wer schenken kann, der kann das Gegebene, das Geschenkte auch wieder an sich nehmen sobald er die Macht dazu hat. Ein Gnadengeschenk verleiht kein Recht. Wer heut gnädig ist und giebt, kann morgen zürnen und wiederwegnehmen. Jener Zustand der Sicherheit, welchen eine auf rechtliches Uebereinkommen begründete Verfassung, wenigstens für einige Zeit, einem Staate giebt, wird durch eine octroyirte Verfassung nie herbeigeführt werden. Sie ist eben nur ein schwankes Rohr, das von jedem Windhauch, von des Volkes wie von des Königs Zorn geknickt werden kann. Das Volk hat jeder Zeit ein unbestreitbares Recht diese Verfassung von sich zu weisen, eben weil sie ihm von Außen auferlegt worden und nicht eine organische Geburt aus dem Volke heraus ist.
Nach Artikel 112 der neuen Verfassung soll dieselbe „sofort nach dem ersten Zusammentritt der Kammern einer Revision auf dem Wege der Gesetzgebung unterworfen werden“. Wer in dieser Bestimmung ein Mittel sieht, die neue Verfassung wieder auf den Rechtsboden der Vereinbarung zu stellen, giebt nur einen Beweis von seinem gänzlichen Mangel an Logik, denn er begeht den Fehler, den man in dieser Wissenschaft eine petitio principii nennt, und geräth dadurch in einen fehlerhaften Kreis. Auf Grund wessen werden denn die neuen Kammern zusammentreten? Wer ruft sie in's Leben? Wer bestimmt ihren Wahlmodus? — Alles der König durch Ordonnanzen. Denn die neue Verfassung und das dazu emanirte Wahlgesetz sind eben nur Ordonanzen, keine Gesetze. Die neuen Kammern selbst also sind illegal, denn sie haben keinen legalen Boden. Wie sollen sie nun die Verfassung wieder legalisiren? Das dem Lande auferlegte, nicht mit ihm vereinbarte Wahlgesetz und die hieraus hervorgegangene Kammer, können in gesunder Logik nicht das Mittel werden, um die octroyirte Verfassung in eine rechtlich bestehende umzuwandeln.
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[ * ] Berlin, 6. Dezbr.
Tante Voß, die seit der Küssung und Umarmung durch Hrn. Wrangel mit der Kamarilla noch vertrauter geworden, theilt uns heute folgendes mit:
Nach einem vielfach in der Stadt verbreiteten und lebhaft besprochenen Gerücht soll der Staatsanwalt Hr. Sethe die Absicht haben, gegen die Abgeordneten der Nationalversammlung, welche nach dem 9. Nov. die Berathungen in Berlin fortgesetzt und dort die bekannten Beschlüsse und Proklamationen erlassen haben, eine Untersuchung zu beantragen. Bisher ist etwas Zuverlässiges hierüber noch in keiner Weise bekannt geworden und scheint ein wirklicher Beschluß in dieser Angelegenheit jedenfalls noch nicht gefaßt zu sein. Nur wegen einiger von den Abgeordneten abgefaßten Druckschriften sind bereits Schritte geschehen, doch scheinen diese mehr den betreffenden Druckern und Verlegern als den Verfassern zu gelten. Wohl aber werden die ministeriellen Behörden bereits die Frage in Erwägung gezogen haben, in wiefern sich eine gerichtliche Verfolgung gegen die betreffenden Abgeordneten durchführen läßt. Jedenfalls konnte hiervon nicht eher die Rede sein, als jetzt, wo die Versammlung aufgelöst ist, da die Versammlung während der Dauer ihrer Verhandlungen schwerlich die Genehmigung zu einer gerichtlichen Verfolgung gegen den größten Theil ihrer eigenen Mitglieder geben dürfte. Die gerichtliche Verfolgung würde sich auch wohl eher auf die Schriftstücke beziehen, welche die Abgeordneten außerhalb den Sitzungen abgefaßt und verbreitet haben, als auf die in den Sitzungen gefaßten Beschlüsse selbst, weil die Abgeordneten für die in den Sitzungen von ihnen unternommenen Schritte niemals verantwortlich gemacht werden dürfen. Eine Verfolgung wegen der in den Sitzungen selbst vorgekommenen Thatsachen würde nur dann von Erfolg sein, wenn man sich der Hoffnung hingeben könnte, daß der Gerichtshof sich dazu verstehen werde, die Sitzungen, welche nach dem 9. Novbr. gehalten worden sind, für nichtige und also nichtamtliche zu erklären. Würde eine Untersuchung dieser Art eingeleitet, so würde dieselbe vor dem Kriminalsenat des Kammergerichts und nicht vor dem Kriminalgericht verhandelt werden müssen, weil unter den betreffenden Abgeordneten an 60 Richter sind und weil der eximirte Gerichtsstand der Richter und Patrimonialgerichtsherren noch nicht aufgehoben ist. Eine sehr streitige Frage wird es dann sein, ob die unter den Abgeordneten befindlichen Rheinländer das Verlangen stellen können, vor ihre heimathlichen Geschworenengerichte gestellt zu werden!!!
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@facs0878
[ 43 ] Berlin, 6. Dez.
Es gehen gegenwärtig bei den Gerichtsbehörden täglich eine Menge von Denunciationen wegen politischer Vergehen, namentlich wegen Majestätsbeleidigungen ein, so daß uns in nicht langer Zeit eine Unzahl von Gerichtsverhandlungen dieser Art bevorsteht. Die meisten dieser Denunciationen gehen anonym ein, und man hat sich dadurch veranlaßt gefunden, von dem frühern Grundsatz [unleserlicher Text] daß anonyme Denunciationen keine Berücksichtigung verdienen — abzuweichen und auch auf Grund solcher Denunciationen Voruntersuchungen zu eröffnen. Sie sehen hieraus, wie rasch wir in der letzten Zeit rückwärts marschirt sind. Allein, täuschet Euch nicht, liebe, gnädige Herrn und Gebieter! Das Volk wird in kurzer Zeit eine solche Wendung linksum und vorwärts machen, daß Euch sein Sturmschritt gleich Würmern zerquetschen wird.
Der Fürst zu Lippe-Schaumburg hat um ein Militär-Kommando von Minden zu seinem persönlichen Schutz gebeten, wegen Aufregung, die unter den dortigen Bauern herrscht.
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@facs0878
[ 68 ] Berlin, 6. Dez.
Bei der kurzen Zeit, die seit der Emanirung der Verfassung verflossen, ist natürlich ein vollständiges Gesammturtheil über dieselbe noch nicht möglich. Nur die ersten unmittelbarsten Eindrücke, die sie auf uns machte, können wir hier wiedergeben. Offen gestanden, wir waren überrascht von dieser Verfassung. So freisinnig als sie namentlich betreffs gewisser Punkte ist, hätten wir sie nicht erwartet. Physiologisch betrachtet, d. h. wenn man gewisse individuelle Ansichten und bekannte Sympathien des Königs bedenkt, und sie mit einzelnen Artikeln der Verfassung, namentlich Artikel 11, 16, 21 u. a. m. zusammenstellt, ist diese Verfassung ein unheimliches Räthsel. Niemand kann daran glauben, daß der König, der einen Eichhorn zum Minister, einen Thile zum Vertrauten hatte, es ehrlich meine, wenn er vollständige Religionsfreiheit und Gleichheit der Religionsbekenntnisse in staatsbürgerlicher Beziehung, bürgerliche Ehe, Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre, unbeschränkteste Preßfreiheit u. dgl. m. proklamirt. Und diese Unehrlichkeit drängt sich, selbst bei oberflächlichem Lesen auch aus andern Artikeln hervor. Jesuitische Fassung und vieldeutige Wendungen fehlen in dieser Verfassung nicht, namentlich wenn man einzelne Artikel gegeneinander hält. Eines übrigens muß vor Allem hervorgehoben werden. Es ist die Linke der auseinandergejagten Nationalversammlung, der wir, was immer die neue Verfassung Freisinniges enthält, verdanken. Denn wie die ganze Verfassung nur ein Ergebniß der innern geheimen Furcht der Kamarilla ist, obgleich dieselbe scheinbar jetzt einen Triumph feiert, so hat ersichtlich der Wunsch, sich populärer zu machen als die beim Volke beliebtesten Vertreter, gewisse freisinnige Bestimmungen der Verfassung herbeigeführt. Haben doch selbst die Redakteure der octroyirten Verfassung anerkennen müssen, daß ihnen die, von den gewählten Vertretern des Volkes ausgegangenen umfassenden Vorarbeiten große Dienste geleistet haben. Schließlich noch die eine allgemeine Bemerkung, daß gar manche Bestimmungen der neuen Verfassung nur den Schein der Freisinnigkeit haben, und daß namentlich aus den beiden Anmerkungen zu Art 63 und 67 der Pferdefuß der Neuen Preußischen Zeitung etwas gar zu ungeschickt hervorguckt. Auch ist der Rückschritt gegen das Wahlgesetz vom 8. April vielen unangenehm aufgefallen, daß Artikel 67 nur „selbstständigen Preußen“ die Stimmberechtigung als Urwähler verleiht. Sind Hauslehrer, Kommis, Diener, Knechte, Soldaten u. dgl. m. selbstständig? Die große Mehrheit namentlich der Bourgeoisie ist natürlich weit über ihre Erwartungen hinaus befriedigt, aber auch sie fühlt das Unsichere, das in dem Mangel des Rechtsbodens liegt; auch sie sieht ein, daß sehr viele Bestimmungen des neuen Grundgesetzes ihren wesentlichen und wahren Charakter erst durch die versprochenen organischen Gesetze erhalten werden, für den Augenblick also nur papierne Verheißungen sind.
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@facs0878
[ 27 ] Breslau, 6. Dez.
An vielen Orten finden jetzt Verhaftungen statt; ein Zeichen, daß die Contrerevolution ihr Spiel bereits völlig gewonnen glaubt. Der Abgeordnete Stein hatte auf gestern Abend eine Versammlung der Wahlmänner berufen, um über das Verhalten der Nationalversammlung seit dem 11. Novbr. einen kurzen Bericht zu erstatten und die Ansichten der Wahlmänner in Betreff der Verlegung der Nat.-Vers. nach Brandenburg kennen zu lernen. Stein gab die Gründe an, weshalb er mit circa 30 andern Abgeordneten beschlossen gehabt, nicht nach Brandenburg zu gehen. Die Wahlmänner sprachen sich mit großer Mehrheit für das Hingehen aus, damit die Reaktion um so kräftiger bekämpft werden könne.
Der Schneidergeselle Falkenhain ist in erster Instanz wegen Majestätsbeleidigung und Anleitung zum Versuch von Hochverrath zu 6jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt worden.
Aus dem nördlichen Böhmen und aus Mähren laufen weitere Nachrichten von Verweigerung der Rekrutenstellung ein. Auch hören wir, daß der Aufstand der Häusler gegen die Hofbauern in Mähren und Schlesien weiter um sich greift.
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@facs0878
[ 102 ] Wien, 3. Dezember.
Im „Kourier“ vom 2ten steht Folgendes:
„Unter den Gefangenen, welche man gleich nach der Einnahme der Stadt eingezogen, und in Folge der gravirenden Erhebungen (quel mot!), die gegen sie vorliegen, noch nicht auf freien Fuß (als ob's schon Beispiele gäbe!) gesetzt hat, befindet sich auch der an der Spitze einer Freischaar aus Grätz hieher gekommene pensionirte Hauptmann Eisenbach. Er wurde am 8. Nov. in Wr. Neustadt aufgehalten (wie zart!), weil in seinem Passe eine Unrichtigkeit vorgesunden wurde, und in das Gefangenhaus der Stadthauptmannschaft gebracht. Verleugnet er sein gränzenlos barsches Benehmen (!! Lüge) auch seinen Richtern (!) gegenüber nicht, „so dürfte er sich eben keiner besondern Milde erfreuen“. Schon der Umstand, daß er einer der Präsidenten des Grätzer demokratischen Vereins gewesen sein soll, wird besonders erschwerend einfließen. Dazu kommt noch seine ehemalige Stellung in der Armee, welcher er seine Pension dankt, und daß er als pensionirter Offizier gegen die Truppen focht. Er mag etwa 50 Jahre alt sein. Seine Statur ist groß, in seinem Gesichte liegt ein gewisser Ausdruck der Strenge, und seine Augen verrathen ein unzufriedenes, tobendes Gemüth. Sein Gang ist gemessen, wie der eines Militärs überhaupt, und in seiner prägnanten, bald leisen, bald stürmischen Redeweise, manifestirt sich der Charakter eines Mannes, der, für Revolutionen geschaffen, kein organisirendes Talent in sich trägt.“ — Die „Wiener Neuigkeiten“ dieses Henkerblattes bringen fortwährend ähnliche Verworfenheiten, die mit der satanischsten Besonnenheit verfaßt sind. Selbst die „Geißel“ erröthet darüber. — Eisenbach's Verderben ist nun sicher.
Wie weit die Purifikation des Reichstags getrieben werden soll, das können Sie daraus abnehmen, daß selbst für Pillersdorf ein standrechtliches Mißtrauensvotum erzwungen worden ist. — Man spricht von englisch-französischen Noten, die Italiens wegen in Ollmütz eingelaufen sein und einen panischen Schrecken verursacht haben sollen. Ein Kabinetsrath soll darauf stattgefunden haben, zu welchem Jellachich und Windischgrätz herangezogen worden. Das Ministerium scheint, lächerlich genug, selbst dem Auslande gegenüber eine herausfordernde Stellung einnehmen zu wollen, und spricht in seinem Programm: „In allen äußern Beziehungen des Reiches werden wir die Interessen und die Würde Oestreichs zu wahren wissen, und keinerlei beirrenden Einfluß von Außen auf die unabhängige Gestaltung unserer innern Verhältnisse zulassen.“ Die heutige „Presse“ fährt giftig über Palmerston her. Dies Blatt Stadion's sagt: „Frankreich und England hätten
[0879]
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@facs0879
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@typejArticle
@facs0879
[Fortsetzung] Wer weiß, was aus dem ehemaligen hessischen Schulmeister geworden ist! Das letzte, was wir von seinen poetischen Ergüssen zu Gesicht bekamen, war ein Loblied auf Radetzky! — Dingelstedt freute sich über den Fall Mailands und hoffte, daß auch die Schlangenbrut am Fuße des Stephansthurmes bald vertilgt sein würde.
Man sieht, daß Herr Dingelstedt auf der untersten Stufe eines würtembergischen Lakai's angekommen ist.
Der Kollege Dingelstedt's ist Herr Hackländer, eine lustige Fliege, deren Humor leider im Sumpfe des würtembergischen Hofes untergegangen ist. Herr Hackländer ergötzte den Kronprinzen durch Nachahmung von Thierstimmen, und avancirte dadurch ebenfalls zum Hofrath.
Amüsant war es, wie einst Dingelstedt und Hackländer in Konflikt geriethen.
Als Hackländer nämlich ebenfalls Hofrath wurde, erklärte Dingelstedt, daß er unmöglich länger simpler Hofrath bleiben könne — Hackländer mache blos Thierstimmen nach; er, Dingelstedt, imitire aber als nachahmender Poet: Menschenstimmen. Wenn man Hacklander zum Hofrath mache, so müsse er, Dingelstedt, wenigstens Legationsrath werden; und also geschah es.
Mit den ekelerregenden Erzeugnissen der beiden würtembergischen Parvenü's würzt jetzt die Kölnische Zeitung ihr Feuilleton. Es ist bekannt, daß Dingelstedt Herrn Levy Schmul stets in der Augsb. Allg. Zeitung lobte, und daß Schmul sich auch jedesmal in der „Kölnischen“ revangirte. Es freut uns, daß das alte Schutz- und Trutzbündniß zwischen dem Nachtwächter und dem Schmul auch heute noch fortbesteht. Pfui, über diese literarische Jammerclique!
[Deutschland]
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@typejArticle
@facs0879
öffentlich dieselbe Sprache geführt; während die französische Republik jedoch nur Phrasen gemacht, habe Palmerston im durchaus umgekehrten Sinne gehandelt. Der geheime Gedanke des englischen Staatssekretärs,“ heißt es, „war aber ein ganz anderer. Er schickte Lord Minto nach Italien. Ueberall, wo der englische Agent durchkam, brach die Revolution aus. Ueberall war derselbe leitende Gedanke, nicht nur Freiheit der Institutionen, sondern auch Einheit der Ländergebiete und der Nation.“ Und weiter: „Oestreich wollte alles Land bis an den Mincio aufgeben, die Kabinette von Paris und London wiesen dieses Anerbieten zurück. Das Glück (!) wandte sich. Der Marschall zog in Mailand ein, die Piemontesen wurden in ihre Gränze zurückgedrängt. Jetzt wurden die Unterhandlungen von den westlichen Kabinetten anfgenommen. Man war in der Lage, die ganze Provinz zu behaupten; der Vorschlag der westlichen Kabinette war nicht mehr annehmbar. — Am unbeugsamsten in seinen Ansprüchen erschien Lord Palmerston. (Schönes Kompliment für die franz. Bourgeois!) Der Lieblingsgedanke, aus den italienischen Staaten ein Land zu machen, war ein Plan, der seinen abentheuerlichen Ehrgeiz allerdings reizen mochte.“
Auffallender Weise werden die abgelieferten Waffen, welche man alle in das Bollwerk „Neugebäude“, vor der St. Marxer Linie, gebracht hatte, seit einigen Tagen in die Stadt zurückgeführt. Man spricht davon, alles Militär aus der Stadt zu ziehen und die guten Bürger wieder zu bewaffnen. — Die Wiener Zeitung rühmt es, daß von 20,000 Proletariern jetzt nu[n] mehr 5000 da seien. Wo sind denn die 15,000 geblieben? Sie sind nach Schmerlings alten noch nicht abgeschafften Gesetzen abgeschafft worden.
An dem bewaffneten Widerstande haben hier viele Franzosen Theil genommen; Windischgrätz hat sich aber gehütet, welche festnehmen und standrechtlich verurtheilen zu lassen.
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@facs0879
[ * ] Wien, 4. Dez.
War das heilige römische Reich teutscher Nation endlich zum Kinderspott geworden, so war es das eben nur allmälig, nach Jahrhunderten der Kraft und des Ansehens geworden. Die jetzige deutsche Centralgewalt hat sich aber nach allen Seiten hin schon in ihren ersten Lebensregungen so viel Schmach auf den Hals geladen, so viel Verhöhnung erduldet, daß sie selbst unter den Kinderspott herabgesunken ist. So ist's in Oestreich. Erst die Blamage von Welcker-Mosle, und damit nicht zufrieden, sendet der mit Metternich, wie es heißt, in eifriger und regelmäßiger Korrespondenz stehende Schmerling wiederum Kommissäre. Wenn die mit ihren erhaltenen Fußtritten heimziehen, werden wir wohl das Vergnügen haben, eine dritte Sendung hier zu sehen u. s. w. Das Alles würde dem bekannten endlosen Liede „vom Nagelschmied“ nahe kommen, wenn die östreichische Contrerevolution nicht vorzöge, diese diplomatischen Spiegelfechtereien abzukürzen. Die Erklärung der amtlichen „Wiener Zeitung“ iu Betreff der Ermordung Robert Blum's ist deutlich genng. Dieses Blatt sagt:
„Es erübrigt noch zu untersuchen, ob die Eigenschaft eines Abgeordneten des deutschen Parlaments das Urtheil aufheben konnte. — Wir sagen unbedingt: Nein. — Der Richter kann nach keinen andern als den ihm offiziell bekannt gegebenen Gesetzen urtheilen. Ein Gesetz über die Unverletzlichkeit der Frankfurter Deputirten wurde bisher keiner Behörde, am wenigsten einer militärischen Central-Untersnchungskommission zur Darnachachtung bekannt gemacht. Der Richter konnte und durfte darauf keine Rücksicht nehmen, er hätte seine Befugniß überschritten und nicht mehr gerecht, das ist nach den Gesetzen, sondern willkürlich gehandelt.
Allein die Regierung war nicht einmal ermächtigt, ohne Zustimmung des östreichischen Reichstages ein solches allgemein bindendes Gesetz zu geben. Die Unverantwortlichkeit der Frankfurter Deputirten in Oestreich anerkennen, hieße Oestreich dem Frankfurter Parlament unterordnen, und das kann und darf die Regierung ohne Zustimmung des Reichstages nicht.“
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@facs0879
[ * ] Wien, 4. Dez.
Gegen Ungarn ist eine Heeresmacht von 150,000 Mann aufgeboten. — Die Hoffnungen auf eine friedliche Ausgleichung mit diesem Lande sind nach zuverlässigen Nachrichten unbegründet. Vielmehr wird der ernstlichste Angriff sogleich nach des jungen Kaisers Hierherkunft beginnen. Diese wird in einigen Tagen erfolgen, die hier konzentrirten Truppen werden den neuen Fahneneid schwören, der Kaiser dieselben in großer Revue passiren lassen und hierauf wieder nach Ollmütz zurückkehren. Fürst Windischgrätz aber wird hier verweileu und hat das Kommando bereits dem Feldmarschall-Lieutenant Gruber übertragen.
Die erste That des neuen Kaisers war die Ernennung des unter Metternich berühmten Gesandtschaftsattachés in den Niederlanden, Baron Kulmer, eiuem Erzfeinde der Ungarn, zum Minister ohne Portefeuille.
Aus Siebenbürgen ist die Nachricht eingetroffen, daß Klausenburg sich an das dort operirende kaiserl. Armeekorps ergeben hat.
Italien.
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@facs0879
[ * ]
Dem Pariser Journal des Debats vom 6. Dez. schreibt man aus Neapel vom 27. Nov. noch folgende neue Details über die Flucht des Pabstes: „Graf Spaur, Gesandter des Königs von Baiern, trug mit dem Herrn Harcourt das meiste zur Rettung des Pabstes bei. Man weiß, daß die Römer den Pabst bis in seine Zimmer bewachten. Niemand wurde ohne Zeugen zugelassen. Spaur schützte die Nothwendigkeit einer Unterredung mit Sr. Heiligkeit, wegen Ertheilung eines Heirathsdispenses für die Vermählung einer baierischen Prinzessin mit dem Grafen Trapani (!!!) vor und drang so bis zu dem Kabinet des Pabstes vor. Die Thüren standen offen und die Wachen konnten genau sehen, was im Arbeitszimmer des Pabstes vorging. Bald darauf erschien Harcourt, dessen Zulassung weniger Schwierigkeit unterworfen wurde. Offenbar der Vater des Fluchtversuchs, oder wenigstens in das Geheimniß eingeweiht, stellte er sich in die Thür und während Spaur angeblich noch mit dem Pabste arbeitete, fädelte Harcourt mit den Schildwachen ein Gespräch ein. Die Unterhandlungen dauern ihm jedoch zu lange; man tritt endlich in das Kabinet und fand dasselbe leer. Spaur und der Pabst waren durch eine Seitenthür verschwunden.“ Ueber Terracina eilten Spaur und Pius, der, nur in eine schwarze Sontane gekleidet, als Kaplan des baierischen Gesandten galt und alle Wachtposten getäuscht hatte, der neapolitanischen Gränze zu. Vor Gaeta angekommen, forderte der Offizier des Thorpostens die Pässe der Reisenden. Spaur übergab ihm den seinigen; der Kaplan hatte jedoch keinen. Spaur neigte sich gegen den Offizier und raunte ihm einige Worte ins Ohr, worauf der Offizier auf die Knie sank und die Füße des Pabstes küßte. Hierdurch erfuhren alle Anwesenden, daß jener Kaplan des baierischen Gesandten Niemand anders als Pius IX. selbst sei. Die Flucht geschah so eilig und so vorsichtig, daß der Pabst keine andere Kleider mit sich führte. Der Hof von Neapel hat es ihm jedoch an Nichts fehlen lassen u. s. w.
Als Aufenthaltsort für den Pabst und seine Kardinäle nennt man den königl. Lustsitz Caserta, eine Stunde von Neapel entfernt, indem man das Kloster Monte Casino zu einsam und unsicher fand. Auch nennt man Malta, auch Spanien und zuletzt Frankreich.
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@facs0879
[ * ] Rom, 26. Nov.
Die Deputirtenkammer hat gestern unter dem Präsidium des Advokaten Sturbinetti eine Sitzung gehalten. Dreizehn Deputirte waren anwesend. Der Kriegsminister, Hr. Campello, verlangte einen Kredit von 55,000 Scudi für Equipirungskosten und das unumgänglich nothwendige baare Geld für die tapfern römischen Soldaten, die sich für die Unabhängigkeit Venedigs geschlagen haben. Es sind deren 4779, wovon 600 krank und 600 ohne Equipirung. In Anbetracht der Dringlichkeit verlangt Prinz Canino augenblickliche Abstimmung über diesen Gegenstand; der Antrag wird einstimmig angenommen. Der Präsident verliest hierauf eine Adresse der ersten mobil gemachten Legion gegen die Zurücksendung des Garibaldischen Stabes, wie auch einen Brief des Obersten Galetti, im Namen der Legion, an den Prolegaten von Navenna, worin dieser gebeten wird, die Abreise Garibaldis zu verhindern. Wenn eine falsche antinationale Politik vielleicht schon zu einem unrichtigen Schritte in dieser Beziehung hingerissen haben möchte, so hält es die Kammer wie das Ministerium für Pflicht, eventuelle Befehle dieser Art sofort zu widerrufen.
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@facs0879
[ * ] Bologna, 26. Nov.
Die Oestreicher haben sich auf die Nachricht von den Ereignissen zu Rom in Bewegung gesetzt und koncentriren ihre Streitkräfte auf der römischen Grenze. Ein halbes Bataillon mit zwei Geschützen ist von Modena nach der Brücke von St. Ambrosio, ein anderes halbes Bataillon ist nach der Brücke Navicello detachirt worden. Von hier sind einige Schweizerkompagnien und Dragoner nach Castelfranco und S. Giovanni abgegangen. Von Forli sind alle disponiblen Truppen einberufen.
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@facs0879
[ * ] Florenz.
Ganz Toskana befindet sich in Folge der römischen Revolution in der größten Aufregung. Man sieht eine Intervention voraus und ruft zu den Waffen. „Zwischen der Flucht des Pabstes von Rom,“ sagt die Alba, „und seiner Rückkehr auf der Spitze der ausländischen Bajonette liegt ein ungeheurer Abgrund, den zu überschreiten wir für keine leichte Sache halten. Hüten wir uns vor den Schlingen der Diplomatie und bieten wir alles auf, unsere Nationalität zu vertheidigen! Zu den Waffen, zu den Waffen! Die Repräsentanten von ganz Italien müssen nach Rom eilen, um das Vaterland in Gefahr zu schützen!“
* Die englischen Blätter vom Mittwoch bringen keineswegs die Bestätigung ihrer Nachricht von gestern, der Pabst sei auf Malta angekommen.
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@facs0879
[ * ] Neapel.
Wie man hier die konstitutionelle Monarchie versteht, darüber entnehmen wir einem italienischen Blatt einige neue Data. Wir zweifeln nicht, daß Hr. Manteuffel sich beeilen wird, die reifere Erfahrung der neapolitanischen „Konstitutionellen“ zum Vorbild zu nehmen und ein ähnliches Wohlfahrtsbureau baldigst einzurichten:
Der Privatsekretär des Königs, Leopoldo Corsi, hat in der Hauptstadt ein Haus als Centralbureau eingerichtet, wohin alle Berichte der alten Spione Delcarrettos, die jetzt als wüthende „Konstitutionelle“ wieder in Dienst getreten sind, einlaufen. Hier wird berathen und beschlossen: dieser und jener soll durchgeprügelt oder mit Kolben mißhandelt und eingesteckt, dieses Haus soll geplündert werden, in diesem Ort wird man einen Krawall hervorrufen, um ihn plündern und züchtigen zu können, diese Stadt wird in Belagerungszustand versetzt u. s. w. Für die Ausführung sorgen dann in den Provinzen der Fürst Ischitella, Kriegs- und Marineminister, und in Neapel der Chef der Garde du Corps Turchierola oder der Gardenoberst Fürst Sangro. Das italienische Blatt setzt hinzu: „Und das nennt er konstitutionelle Freiheit, dieser Bourbone, der sich zum Hauptmann von Mördern gemacht hat; Gott gebe ihm nach seinem Verdienst. (Iddio gliene renda secondo il suo merito.)
Schweiz.
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@facs0879
[ ** ] Waadt.
Wie es heißt, soll der Bischof von Freiburg, Lausanne und Genf, Stephan Marilley, in dieser Woche aus seiner Haft in Chillon entlassen werden, da alle fünf Diözesankantone das Konkordat wegen seiner Suspension ratifizirt haben. Der Aufenthalt in den fünf Kantonen soll ihm jedoch untersagt werden.
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@facs0879
[ ** ] Genf.
Hier hat sich ebenfalls ein Blum-Komité zur Sammlung von Subskriptionen gebildet. J. L. Fazy steht an der Spitze. Die Subskriptionen sollen zwischen 5 und 50 Centimen sein.
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@facs0879
[ ** ] Schaffhausen.
Auf den Antrag eines „Junkers“ ist vom Großen Rath beschlossen worden, den Titel „Junker“ in öffentlichen Dokumenten hinfüro wegzulassen. Die Civilisation marschirt, wie man sieht. „Junker“ tituliren sich in den Schweizer Reichsstädten nämlich die Patrizier.
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@facs0879
[ ** ] Baselland.
Die Behörden haben sich wirklich dir Mühe gegeben unter dem Bette der Kronenwirthin zu Arlesheim nach der berühmten Kiste Flinten zu suchen. Der Regierungsstatthalter, begleitet von einem Polizeibeamten und mehreren Landjägern, hat die wichtige Operation vollzogen und natürlich nichts gefunden. Derselbe hat sich auch zu Hrn. Landrath Hammel, Löwenwirth auf dem Birsfeld begeben, um auch dort nach den denunzirten Waffen zu suchen und ebenfalls nichts gefunden. So werden unsere Beamte von den badischen Behörden zum Narren gehalten und zu Amtsverrichtungen aufgefordert, die nur den Zweck haben, sie bei ihren Verwalteten unpopulär und verhaßt zu machen. Aber dergleichen abgeschmackte Denunziationen und Requisitionen sind nun genug vorgekommen und wir sind überzeugt, daß wenn auch das ganze heilige römische Reich sich in Bewegung setzte, es doch den Arlesheimer Regierungsstatthalter nicht dahin bringen würde, noch einmal seine Nase unter das Bett einer Wirthin zu stecken. Plus souvent!
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@facs0879
[ ** ] Graubündten.
Die sämmtlichen italienischen Flüchtlinge die an der Valtelliner Insurrektion Theil genommen haben, sind ins Innere der Schweiz abgegangen. Auch ihr Chef, Francesco Dolzino, hat den Kanton verlassen. Nach manchen Anzeichen zu schließen, hatte Dolzino den Aufstand auf großartige Versprechungen von verschiedenen Seiten hin begonnen und wurde im entscheidenden Augenblick von diesen „einflußreichen“ Herrn Bourgeois und Gutsbesitzern im Stich gelassen.
Französische Republik.
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@facs0879
Paris, den 6. Decbr,
Aus Rom nichts Neues. Das Wetter ist so schlecht, dnß die Telegraphen nicht benützt werden können.
— Es liegt außer allem Zweifel, daß der Papst wenigstens vorläufig gar nicht daran dachte, nach Frankreich zu gehen. Indessen geht aus einer Stelle der Harcourt'schen Depeschen an Bastide hervor, daß der Papst und seine Kardinäle den Novembersturm in Rom längst voraussahen und sich schon vorher heimlich an Cavaignac um Unterstützung gewandt hatten; denn in No. 2. der von Harcourt an Bastide gerichteten und im Ausschusse des Aeußeren bekannt gewordenen Depeschen heißt es wörtlich:
„… Vielleicht werden wir es zu bedauern haben, daß „wir dem souverainen Pontifikus nicht zur gehörigen Zeit „(dans le temps) Hülfe leisteten.“
— Cabet ersucht in der neuesten Nummer seines „Populair“ alle Ikarier, nicht für ihn zu stimmen, sondern für Raspail oder einen andern Socialisten. Er selbst werde bald nach Texas (Ikarien) abreisen.
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@facs0879
[ * ] Paris, 6. Dezbr.
Die unter Mollière's Befehl gestellte Brigade wird sich nach Ankona begeben, um den Einmarsch der Oestreicher in den Kirchenstaat zu verhindern.
Nationalversammlung: Sitzung vom 6. Decbr. Anfang 2 Uhr. Vizepräsident Labrosse.
Die Sitzung beginnt so spät, weil die gestrigen Wahlen von sechs Vizepräsidenten und zwei Schreibern wegen Hartnäckigkeit von etwa 90 Gliedern der Rue de Poitiers annullirt werden mußten. Von zwölf bis zwei Uhr wurden die Wahlen in den Abtheilungen erneuert und man gewärtigt deren Resultat im Laufe der Sitzung.
An der Tagesordnung ist die Fortsetzung des 1848er Büdgets.
Bineau erhält dann als Berichterstatter des Finanzausschusses das Wort, um über einen Gehaltsabzug von der obersten Centralbehörde (Ministerien) zu berichten. Die Chefs dieser Behörden bezogen bisher 20,000 Fr. jährlich; sie sollen von jetzt an nur 15,000 Fr. beziehen. Ebenso sollen die Generalsekretaire Abzüge erleiden.
Die Versammlung genehmigt diese Abzüge.
Lejeard de la Dirvais findet diese Ziffern noch zu hoch und will namentlich den Gehalt des Staatssekretärs der Staatsbauten noch um 3000 Fr. verringert wissen.
Vivien, Staatsbautenminister bekämpft ihn aber und die weitere Verringerung findet keinen Beifall.
Lacrosse, der Minister des Innern, verlangt das Wort für eine Kommunikation der Regierung: (Hört! Hört!).
Alle Welt rennt auf die Plätze und hofft, neue Depeschen zu hören.
Dufaure (tiefe Stille): Ich habe die Ehre, Ihnen einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher das Dekret vom 19. Septbr. 1848 rücksichtlich der Nationalbelohnungen streicht. (Ah! Ah! Allgemeine Enttäuschung zur Linken.)
De la Larochejaquelin durch eine außergewöhnliche Agitation auf der Bühne: Ich konstatire hiermit, daß das Ministerium nur der gerechten Entrüstung der Nationalversammlung nachgegeben hat (Oh, oh! Nein, nein! Ja, ja!), als es einen Beschluß zurückzog, der allen Conspirateurs (Oh, oh!) seit 1820 Nationalbelohnungen versprach. (Fürchterliche Unterbrechung vom Berge. Es entspinnt sich ein Zank zwischen dem Redner und einigen Berggliedern.)
Larochejaquelin mit Heftigkeit: Ich verlange, daß das Ministerium die Akten vorlege, auf die es seinen heutigen Entwurf gründet. (Neuer Lärm aus der Ebene.)
Die Versammlung setzt nach diesem Incident die Büdgetdebatte ohne erhebliches Interesse fort.
Gegen 4 Uhr verlies't der Präsident folgendes Wahlresultat: Zu Vizepräsidenten werden proklamirt: Bedsau, Lacrosse, Bixio, Havin, Goudchaux, Corbon (Leon de Malleville ist glücklich beseitigt, er erhielt nur 199 Stimmen). Zu Schreibern: E. Langlois und Laussedat.
Das Ausgabenbüdget wird endlich vollendet und man geht zum Einnahmenbüdget über.
Die Versammlung geht ohne allgemeine Diskussion zur Berathung der einzelnen Kapitel über.
Leon Faucher interpellirt den Minister wegen der Salzsteuer.
Trouvé Chauvel erwidert, daß dieselben 1849 nur modifizirt, nicht abgeschafft werden solle.
Aehnliche Fragen werden an denselben Minister rücksichtlich der Einkommensteuer- und Erbschaftssteuer-Einführung gestellt.
Der Minister gibt hierüber vagen Bescheid.
Die übrigen Kapitel des Einnahme-Büdgets gehen rasch durch.
Somit wäre das Büdget bis auf die General-Addition erledigt.
Lacrosse will die Sitzung schließen.
Cremieu[x] trägt indessen darauf an, doch vorher den Tag zu bestimmen, an welchem das Gesetz diskutirt werden solle, das sich über die Verantwortlichkeit des Präsidenten der Republik ausspricht. Man könne doch unmöglich in Gegenwart des Präsidenten selbst diskutiren.
Man beschließt die Debatte schon morgen zu beginnen.
Um 5 1/2 Uhr geht die Versammlung auseinander.
Neueste Nachrichten.
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@facs0879
[ !!! ] Frankfurt, 7. Dezbr.
Gegen Ende der heutigen Sitzung in der reformirten Kirche stellt Wesendonk den dringlichen Antrag: „Die Auflösung der preußischen Nationalversammlung nnd die Octroyirung einer Verfassung für null und nichtig zu erklären.“ Es wird beschlossen, diesen Antrag dem sogen. Biedermann'schen Ausschuß zur schleunigsten Berichterstattung zu überweisen.
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@facs0879
[ * ] Berlin, 6. Dec.
Der „Pr. St.-A.“ enthält heute folgende contrerevolutionäre Schriftstücke:
1) Intermi. Wahlgesetz für die erste Kammer.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc. verordnen in Betreff der ersten Wahlen für die erste Kammer auf den Antrag unseres Staats-Ministeriums, was folgt:
Art. 1. Die erste Kammer besteht aus 180 Mitgliedern, die Wahlbezirke werden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt.
Es können weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte entbehren.
Art. 2. Für die erste Kammer ist jeder Preuße, welcher das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und einen jährlichen Klassensteuersatz von mindestens 8 Thalern zahlt, oder einen Grundbesitz im Werthe von mindestens 5000 Thalern, oder ein reines jährliches Einkommen von 500 Thalern nachweist, stimmberechtigter Urwähler in derjenigen Gemeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
Die Aufstellung der Wählerlisten liegt dem Landrathe unter Mitwirkung der Kommunalbehörden ob, in den Städten, die einem Kreisverbande nicht angehören, dem Kommunal-Vorstande. Die Entscheidung über die dagegen erhobenen Reclamationen erfolgt für die klassensteuerpflichtigen Ortschaften durch die nach der Verordnung vom 17. Januar 1830 (Gesetzsammlung Seite 19) zur Mitwirkung bei der Klassensteuer-Veranlagung bestimmte Kommission, für die nicht klassensteuerpflichtigen Orte durch eine von den Gemeinde-Behörden zu bildende Kommission.
Art. 3. Je 100 Urwähler wählen einen Wahlmann.
In jeder Gemeinde, welche 200 oder mehr Urwähler hat, erfolgt die Wahl nach Abtheilungen. Die Abtheilungen werden von den Gemeindebehörden in der Art begränzt, daß in einer Abtheilung nicht mehr als 5 Wahlmänner zu wählen sind.
Hat eine Gemeinde oder eine nicht zu einem Gemeindeverbande gehörende bewohnte Besitzung weniger als 100 Urwähler, so wird dieselbe durch den Landrath mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden zu einem Wahldistrikte verbunden.
Art. 4. Die Wahlmänner werden aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler der Gemeinde (des Distrikts, der Abtheilung) gewählt. Die etwa nöthig werdenden Ersatzwahlen werden von den ursprünglich gewählten Wahlmännern vollzogen; jedoch ist an die Stelle jedes Wahlmannes, welcher durch den Tod, durch Wohnorts-Veränderung oder auf andere Weise ausscheidet, sofort ein neuer Wahlmann zu wählen.
[0880]
Art. 5. Die Mitglieder der ersten Kammer werden durch die Wahlmänner nach absoluter Stimmenmehrheit erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer zu wählen sind.
Sollten sich in einem Wahlbezirke weniger als 1000 Urwähler befinden, so haben letztere die 2 oder 3 Mitglieder der ersten Kammer in 2, beziehungsweise 3 Abtheilungen, deren keine mehr als 500 Urwähler umfassen darf, direkt und ohne Vermittelung von Wahlmännern zu wählen
Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der ersten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierungen zu bewirken.
Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung.
Art. 8. Zum Mitgliede der ersten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das 40ste Lebensjahr vollendet und bereits 5 Jahre lang dem preußischen Staatsverbande angehört.
Art. 9. In den Städten werden die Urwahlen der Wahlmänner durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistrats-Kollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.
Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staats-Ministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen.
Die Wahlen der Mitglieder der ersten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet.
Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der ersten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller Erschienenen.
Art. 11. Die zur Ausführung dieser Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staats-Ministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Patsdam, den 6. Dezember 1848.
(L S.) Friedrich Wilhelm. Graf von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteufel. von Strotha. Rintelen. von der Heydt.
Verzeichniß der in den einzelnen Regierungs-Bezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur ersten Kammer.
Regierungs-Bezirk. Anzahl der Abgeordneten zur 1. Kam.
Königsberg 9
Gumbinnen 7
Danzig 5
Marienwerder 7
Posen 10
Bromberg 5
Stadt Berlin 5
Potsdam 9
Frankfurt 9
Stettin 6
Köslin 5
Stralsund 2
Breslau 13
Oppeln 11
Liegnitz 10
Magdeburg 8
Merseburg 8
Erfurt 4
Münster 5
Minden 5
Arnsberg 6
Köln 5
Düsseldorf 10
Koblenz 6
Trier 5
Aachen 5
180
2) Wahlgesetz für die 2te Kammer.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen in Betreff der Wahlen für die zweite Kammer auf den Antrag Unseres Staats-Ministeriums, was folgt:
Art. 1. Die zweite Kammer besteht aus 350 Mitgliedern. Die Wahlbezirke werden nach Maßgabe der Bevölkerung festgestellt.
Es können weder wählen noch gewählt werden diejenigen, welche in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses den Vollgenuß der bürgerlichen Rechte entbehren.
Art. 2. Für die zweite Kammer ist jeder selbstständige Preuße in derjenigen Gemeinde, worin er seit 6 Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, stimmberechtigter Urwähler, insofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält.
Art. 3. Die Urwähler einer jeden Gemeinde wählen auf jene Vollzahl von 250 Seelen ihrer Bevölkerung einen Wahlmann.
Erreicht die Bevölkerung einer Gemeinde nicht die Zahl von 250 Seelen, so wird die Gemeinde durch den Landrath mit einer oder mehreren zunächst angränzenden Gemeinden zu einem Wahl-Distrikte vereinigt.
In jeder Gemeinde von mehr als tausend Seelen erfolgt die Wahl nach Abtheilungen, welche die Gemeinde-Behörden in der Art zu begränzen haben, daß in einer Abtheilung nicht mehr als zehn Wahlmänner zu wählen sind.
Bewohnte Besitzungen, welche nicht zu einem Gemeinde-Verbande gehören und nicht wenigstens 250 Seelen enthalten, werden durch den Landrath behufs der Urwahlen der zunächst gelegenen Gemeinde zugewiesen.
Art. 4. Die Wahlmänner werden aus der Zahl der stimmberechtigten Urwähler der Gemeinde (des Distrikts, der Abtheilung) gewählt. Die etwa nothwendig werdenden Ersatzwahlen werden von den ursprünglich gewählten Wahlmännern vollzogen; jedoch ist an die Stelle jedes Wahlmannes, welcher durch den Tod, durch Wohnortsveränderung oder auf andere Weise ausscheidet, ein neuer Wahlmann zu wählen.
Art. 5. Die Mitglieder der zweiten Kammer werden durch die Wahlmänner (Art. 3) erwählt. Die Wahlbezirke sollen so gebildet werden, daß in jedem derselben mindestens zwei Mitglieder zu wählen sind.
Art. 6. Die Zahl der in jedem Regierungsbezirke zu wählenden Mitglieder der zweiten Kammer weist das anliegende Verzeichniß nach. Die Bildung der Wahlbezirke ist durch die Regierung zu bewirken.
Art. 7. Die Zahl der Bevölkerung bestimmt sich überall nach der im Jahre 1846 stattgehabten amtlichen Zählung.
Art. 8. Zum Mitgliede der zweiten Kammer ist jeder Preuße wählbar, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat und bereits ein Jahr lang dem preußischen Staatsverbande angehört.
Art. 9. Die Urwahlen werden in den Städten durch Beauftragte des Magistrats und da, wo kein Magistratskollegium besteht, des Bürgermeisters geleitet.
Ueber die Leitung der Urwahlen auf dem Lande wird mit Rücksicht auf die bestehende Verschiedenartigkeit der ländlichen Gemeinde-Einrichtungen Unser Staatsministerium das Erforderliche in dem über die Ausführung dieser Verordnung zu erlassenden Reglement (Art. 11) feststellen.
Die Wahlen der Mitglieder der zweiten Kammer werden durch von den Regierungen zu bestimmende Wahlkommissare geleitet.
Art. 10. Die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer erfolgt durch selbstgeschriebene Stimmzettel nach absoluter Stimmenmehrheit aller erschienenen Wahlmänner, und zwar in einem der Hauptorte des Wahlbezirks.
Art. 11. Die zur Ausführung dieses Gesetzes sonst noch erforderlichen Anordnungen hat Unser Staatsministerium in einem zu erlassenden Reglement zu treffen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem königl. Insiegel.
(L. S.) Friedrich Wilhelm. Graf v. Brandenburg. v. Ladenberg. v. Manteuffel. v. Strotha. Rintelen. von der Heydt.
Verzeichniß der in den einzelnen Regierungsbezirken zu wählenden Anzahl von Abgeordneten zur zweiten Kammer.
Regierungsbezirk. Anzahl der Abgeordneten zur 2. Kammer.
Königsberg 18
Gumbinnen 14
Danzig 9
Marienwerder 13
Posen 20
Bromberg 10
Stadt Berlin 9
Potsdam 18
Frankfurt 18
Stettin 12
Köslin 9
Stralsund 4
Breslau 25
Oppeln 21
Liegnitz 20
Magdeburg 15
Merseburg 16
Erfurt 7
Münster 9
Minden 10
Arnsberg 12
Köln 11
Düsseldorf 19
Koblenz 11
Trier 11
Aachen 9
350
@typejAnnouncements
@facs0880
@typejAn
@facs0880
KURFÜRSTLICH HESSISCHES STAATS-ANLEHEN von 6,725,000 THALER.
Auszug des Kurfürstlich Hessischen Verloosungs-Plans.
Dieses Staats-Anlehen von der Kurfüstlich-Hessischen Regierung mit Zustimmung der Landstände, bei dem Bankhaus der Herren M. A. v. Rothschild et Söhne in Frankfurt a. M. kontrahirt, besteht aus 6725 Serien, und jede Serie aus 25 Prämienscheine, mithin zusammen aus 168,125 Prämienscheine.
Der Nominal-Betrag eines Prämienscheines ist 40 Thaler Preuss: Ct., und besteht solcher in zwei Theilen, jeder à 20 Thaler.
Die Inhaber der Prämienscheine erhalten die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals resp. Zinsen, durch die, die Einlage übersteigenden Gewinne, welche in 60 Ziehungen gezogen werden, der Art, dass das aufgenommene Kapital von Sechs Millionen 725,000 Thaler mit Sechszehn Millionen 588,610 Thaler durch Verloosung nachstehend verzeichneter 168,125 Gewinne zurückbezahlt wird.
Verzeichniss der 168,125 Gewinne:
14 Gew. à Th. 40,000 betr. Th. 560,000
22 Gew. à Th. 36,000 betr. Th. 792,000
24 Gew. à Th. 32,000 betr. Th. 768,000
60 Gew. à Th. 8,000 betr. Th. 480,000
60 Gew. à Th. 4,000 betr. Th. 240,000
60 Gew. à Th. 2,000 betr. Th. 120,000
120 Gew. à Th. 1,500 betr. Th. 180,000
180 Gew. à Th. 1,000 betr. Th. 180,000
300 Gew. à Th. 400 betr. Th. 120,000
600 Gew. à Th. 200 betr. Th. 120,000
100 Gew. à Th. 150 betr. Th. 15,000
200 Gew. à Th. 140 betr. Th. 28,000
100 Gew. à Th. 135 betr. Th. 13,000
1840 Gew. betragen Thlr. 3,616,500
1,840 Gewinne betr. Thlr. 3,616,500
100 Gewinne à Th. 130 betr. 13,000
100 Gewinne à Th. 120 betr. 12,500
600 Gewinne à Th. 120 betr. 72,000
4,846 Gewinne à Th. 100 betr. 484,600
37,389 Gewinne à Th. 90 betr. 3,365,010
29,250 Gewinne à Th. 85 betr. 2,486,250
24,250 Gewinne à Th. 80 betr. 1,940,000
19,250 Gewinne à Th. 75 betr. 1,443,750
14,250 Gewinne à Th. 70 betr. 997,500
11,750 Gewinne à Th. 65 betr. 763,750
9,200 Gewinne à Th. 60 betr. 555,000
15,250 Gewinne à Th. 55 betr. 838,750
168,125 Gewinne betr. Thlr. 16,588,610
Die zwanzig ersten Ziehungen der Serien finden am 1. December und am 1. Juni, die Ziehungen der Gewinne der in den gezogenen Serien enthaltenen Nummern am 1. Januar und am 1. Juli jährlich statt. Die weiteren vierzig Gewinn-Ziehungen sind auf den 1. Juli jedes Jahr festgesetzt und endigen im Jahr 1895, bis zu welchem Zeitpunkte sämmtliche 168,125 Prämienscheine mit den obenstehend verzeichneten Gewinnen gezogen sind.
Die Gewinne werden bei der Kurfürstlich Hessischen Haupt-Staats-Kasse in Cassel, so wie bei dem Banquier-Hause der Herren M. A. v. Rothschild & Söhne in Frankfurt a. M. ausbezahlt.
Nach jeder Ziehung erscheint die amtliche Ziehungsliste.
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@facs0880
Am 1. December 1848 findet in Cassel die siebente Verloosung des obigen Anleihens statt, bei welcher zwanzig Serien (das sind 500 Loose) gezogen werden, die in der am nächsten 2. Januar 1848 darauf folgenden Gewinn-Ziehung nachstehende 500 Gewinne erhalten müssen, als:
1 Gewinn von Thlr. 36,000 Thlr. 36,000
1 Gewinn von Thlr. 8,000 Thlr. 8,000
1 Gewinn von Thlr. 4,000 Thlr. 4,000
1 Gewinn von Thlr. 2,000 Thlr. 2,000
2 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000
3 Gewinn von Thlr. 1,000 Thlr. 3,000
5 Gewinn von Thlr. 400 Thlr. 2,000
10 Gewinn von Thlr. 200 Thlr. 2,000
20 Gewinn von Thlr. 120 Thlr. 2,400
31 Gewinn von Thlr. 100 Thlr. 3,100
425 Gewinn von Thlr. 55 Thlr. 23,375
500 Loose betragen Thlr. 88,875
Für diese Ziehung sind Aktien à fl. 3. 30. kr. oder Thlr. 2 preuß. Court. halbe à fl 1. 45. kr. oder Thlr. 1 preuß. Court. zu erhalten bei Moriz J. Sticbel, Banquier in Frankfurt a. M.
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@facs0880
Civilstand der Stadt Köln.
Den 4. Dezember 1848.
Geburten.
(2.) Jos., S. v. Peter Schaefer, Stellmacher, Huhnsgasse.
Karl, S. v. Jacob Wilh. Brunhuber, Küster, Antonitern. — Joh., S. v. Math. Rosenbaum, Tagl., Entenpfuhl. — Joh. Heinr. Hub., S. v. Balthas. Menne, Fuhrwerk-Unternehmer, Severinstr. — Peter Tilm. Gerh, S. v. Tilm. Gerh. Haus, Goldarb., Peterstr. — Peter Jos. Heinr., S. v. Jacob Hönig, Wollenarb., gr. Spizzengasse. — Anna Gertr. Barb., T. v. Christ. Kaesmacher, Kupferschl., Marzellenstr. — Barb., T. v. Leon., Champiomont, Theatersänger, Ullrichsg. — Joh. Hub., S. v. Christ. Jos. Zimmermann, Schneider, Blaubach. — Joh. Anton Herm. Rud., S. v. Friedr. Folrichs, Lieutenant, Klingelp.
Sterbefälle.
Rud. Scholl, 2 J. 4 M. alt, Glockenring. — Regina Morel, 3 W. alt, Steinweg. — Sib. Averdunk, Wittwe Boury, 78 J. alt, Weichserhofstr. — Peter Düring, 4 M. alt, Löhrg.
Anzeigen.
@typejAn
@facs0880
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 8. Dezember 1848.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich Wwe. Wb. Jac. Schaaff. Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr C. Königsfeld. Nach Andernach und Neuwied B. Schilowski und M. Wiebel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar G. Weidner. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar P. Kohlbecher. Nach Bingen H. Harling. Nach Mainz Ant. Bender. Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach Nach Worms und Mannheim Joh. König. Nach Heilbronn Jac. Schmidt.
Nach Rotterdam Kapt. Breynks Köln Nr. 21.
Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4.
Rheinhöhe am 8. Dez. 11′ 9″.
@typejAn
@facs0880
Bekanntmachung.
Bei der heute planmäßig vorgenommenen zweiundzwanzigsten öffentlichen Verloosung der für das Jahr 1849 zur Einlösung kommenden städtischen Obligationen sind die Nummern: 46. 55. 66. 96. 110. 124. 140. 148. 174. 179. 181. 184. 194. 241. 248. 262. 274. 284. 299. 304. 305. 322. 380. 406. 433. 451. 486. 488. 492. 495. 524. 542. 551. 562. 565. 580. 591. 599. 605. 620. 626. 647. 651. 659. 688. 701. 732. 757. 772. 777. 833. 857. 863. 873. 903. 905. 918. 970. 1003. 1089. 1092. 1110. 1112. 1124. 1216. 1222. 1250. 1256. 1264. 1273. 1290. 1294. 1349. 1379. 1385. 1417. 1424. 4130. 1448. 1457. 1465. 1487. 1495. 1504. 1532. 1543. 1556. 1561. 1564. 1575. 1589. 1620. 1648. 1705. 1722. 1728. 1755. 1784. 1830. 1905. 1906. 1907. 1925. 1941. 1956. 1984. 1989. 2025. 2034. 2038. und 2042 herausgekommen, deren Betrag vom 3. Januar ab, an jedem Tage, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, von Morgens halb 10 Uhr bis Nachmittags halb 1 Uhr bei der Stadt-Kasse gegen Aushändigung der Obligationen und der noch nicht verfallenen Zins-Coupons in Empfang genommen werden kann. — Vom 1. Januar 1849 ab findet keine fernere Zinsenzahlung für die vorgenannten Nummern mehr Statt.
Köln, 5. Dez. 1848.
Der kommiss. Ober-Bürgermeister, Graeff.
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@facs0880
Verlobungs-Anzeige.
Theilnehmenden Freunden und Verwandten zeigen wir die am heutigen Tage stattgefundene Verlobung des Michel Vertrauensboden mit Jungfer Josephina-Carolina-Vettelina hiermit an.
Köln, 8. Dezember 1848.
K. Brüggemann, Stiefvater.
J. Dümont, Vormund.
Als Verlobte empfehlen sich: Köln, den 8. Dezember.
Michel Vertrauensboden.
Josephina-Carolina-Vettelina.
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Das Haus Pützgasse Nr. 8 — steht zu vermiethen. Näheres Glockengasse Nr. 17.
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Todes-Anzeige.
Unser innigstgeliebter Gatte und Sohn Louisdorus von Rechtsboden, den der Herr der Heerschaaren nach seinem unbeschreiblichen Rathschlusse in frühester Jugend am plötzlichen, wenigstens von uns niemals erwarteten, Schlage zu sich genommen, soll nächsten Sonntag, in seiner irdischen Hülle an einem ruhigen Plätzchen, Breitestraße Nro. 76 und 78, hinten heraus, zur Erde bestattet werden.
Ach! unser theurer Rechtsboden ist nicht mehr!
Theilnehmende Verwandte und Freunde werden unsern unsäglichen Schmerz zu ermessen wissen.
Wir bitten um stille Theilnahme.
Köln, 7. Dezember 1848.
Die traurenden Hinterbliebenen: Die „Kölnische“ als Witwe, geborne Jos. Dümont.
Brüggemann, als tiefgebeugter Vater.
  • Levi Schmul,
  • Schwanen-Schwung,
  • Belga.
  • als Leidtragende.
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Bekanntmachung.
Da der Dünger von den Pferden der 3 und 4. Escadron (circa 358) Königl. 7. Ulanen-Regiments vom 1. Januar 1849 zu verpachten ist, so werden Pachtlustige hiermit bis zum 10. d. Mts. eingeladen, sich beim Wachtmeister Vogt oder Quartiermeister Niehüser in der Kaserne Nro. 8 zu Deutz zu melden, wo sie das Nähere darüber erfahren können.
Deutz, den 5. Dezember 1848.
v. d. Laucken, Rittmeister und Escadrons-Chef.
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Cavaignac!
Gedicht nach Delphine Gay de Girardin von Ferdinand Freiligrath.
Zu haben in der Expedition dee Neuen Rh. Ztg. Preis 6 Pf.
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Casino-Ball-Gesellschaft.
Die Herren Mieglieder werden zu einer, auf heute Samstag den 9. Dezember, Abends 7 Uhr anberaumten General-Versammlung ergebenst eingeladen.
Köln, den 9. Dezember 1848.
Die Direktion.
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Ein schöner Hühnerhund, von vorzüglicher Race, noch nicht ganz zwei Jahre alt. wird billig abgegeben. Die Expedition dieser Zeitung sagt wo.
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@facs0880
Eine große Auswahl in gesteppten Decken und wollenen Bettdecken empfiehlt bestens D. Kothes, Altenmarkt 69.
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Theater-Anzeige.
Sonntag den 10. Dezember.
Neu einstudiert: Der Antheil des Teufels.
Komische Oper in 3 Akten von Auber.
Gil Vargas, Rafaels Hofmeister, Hr. Seebach als Gast.
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Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher 17.