[0339]
2. Beilage zu Nr. 67 der Neuen Rh. Zeitg. Sonntag 6. August 1848.
[Spaltenumbruch]
@typejReadersLetters
@facs0339
@xml:id#ar067b2_001
@typejArticle
@facs0339
[Fortsetzung] zwar im Osten noch fest dazustehen; innerlich aber ist sie auch dort schon morsch. Sie wird auch dort zusammenbrechen, und ihr Material der Demokratie überlassen. Die Welt wird demokratisch-republikanisch, weil ihr nichts anderes als das mehr übrig bleibt.
Und was ist die konstitutionelle Monarchie, zu der sich jetzt die Furchtsamen, Halben und Selbstsüchtigen drängen, ‒ was ist sie anderes, als der Uebergang vom Staate der Autorität zum Staate der Freiheit, ‒ vom Absolutismus zur Republik? Der nächste Parteigegensatz liegt also eigentnur in der Frage, ob wir diese Uebergangsform durchmachen sollen und müssen, oder nicht. Die Republikaner sagen nein, die Monarchisten sagen ja! ‒ Wer von Beiden hat Recht?
Es ist wahr, daß die Geschichte durch Uebergangsformen die Brücke baut von der Herrschaft eines sittlichen Prinzips zu der des andern. Aber die Nothwendigkeit, diese Formen zu durchleben, besteht nur, bis das neue Prinzip für die Welt gewonnen ist. Sie besteht also nicht für jedes einzelne Volk in einer Gesellschaft von Völkern, sie besteht am wenigsten als leerer äußerlicher Vorgang für ein Volk, welches in seinem Bewußtsein längst bis zur Reinheit des neuen Prinzips durchgedrungen ist. Was ein Volk durchlebt hat, das hat es für die Menschheit durchlebt, und der gleiche Prozeß soll sich nicht in einem zweiten und dritten wiederholen. Darum halten die Republikaner es für einen beklagenswerthen Zeit- und Kraftverlust, wenn das deutsche Volk sich noch Jahre lang mit Staatseinrichtungen quälen soll, von welchen kein Urtheilsfähiger im Ernste sagen kann, daß sie für die Dauer gemacht sind, und die, wenn es wahr ist, daß sie jetzt eine Revolution abkürzen helfen, dies nur dadurch zu thun vermögen, daß sie uns eine zweite in Aussicht stellen, bei der wir von vorn anfangen müssen. Die deutschen Republikaner wünschen, daß unser Volk sich an den Franzosen ein Beispiel nehme. Haben unsere Nachbarn im Westen durch ihre wiederholten Revolutionen mehr erreicht, als sie mit der ersten erreichen wollten? Haben sie sich abschrecken lassen, indem sie es das erste Mal nicht erreicht? Haben die Zwischenformen der Restauration und der Periode Louis Philipps ihnen Kämpfe erspart? ‒ Nein! ‒ Wenn in Zeiten der Revolution etwas die Kämpfe abkürzen kann, so ist es das rasche und sichere Erfassen des Prinzips, in welchem die treibende Kraft der Bewegung und die Hoffnung der endlichen Beruhigung liegt, denn darüber möge sich kein Mensch täuschen: die Revolutionen werden in der nächsten Zeit unter den Völkern fortdauern, und werden sich wiederholen und immer neu wiederholen, und für jede mißlungene wird eine um so gewaltigere, furchtbarere ausbrechen, bis die Republik die einzige Staatsform der gebildeten Völker ist! ‒ Diese Worte werden von Vielen ungern gehört werden. Wir haben keine Freude daran, das Mißbehagen der Gesellschaft zu vermehren. Aber wir fühlen uns berufen, die Thörichten aufzuklären, die den Anker ihrer Hoffnungen in den Triebsand der Halbheiten werfen. Nur wer hohe See zu halten weiß, kann sich im Sturme erretten und endlich eine glückliche Küste gewinnen.
Aber, ‒ sagt man uns, ‒ Ihr bekennt, daß es gute und schlechte Republiken giebt, Ihr empfehlt uns darum die demokratische, und Ihr erklärt uns diese so, daß sie eine Verfassung sein soll, in welcher die Gesammtheit die Verantwortlichkeit übernimmt für die Freiheit und Wohlfahrt des Einzelnen. Wie soll es die Gesammtheit machen, dieser Verantwortlichkeit zu genügen? Versprecht Ihr nicht Dinge, die Ihr nicht halten könnt? Erregt Ihr nicht Hoffnungen, die Ihr nicht erfüllen könnt? Ihr berührt die große soziale Frage in ihrem Mittelpunkte. Deutet uns an, wie Ihr sie zu lösen gedenkt!
Mitbürger! Wir wüßten vielleicht zu antworten, wenn die Beantwortung Eurer Frage hier unser Zweck wäre. Aber wenn wir auch nicht zu antworten wüßten, ‒ sollten wir eine Pflicht verläugnen, weil unsere Kräfte in ihrer Erfüllung vielleicht noch nicht gewachsen sind? Ist es recht, eine Schuld abzustreiten, weil man im Augenblicke sie nicht zu tilgen vermag? Und eine Schuld ist es, die wir in unserm politischen Glaubensbekenntniß eingestehen, ‒ eine Schuld so alt, wie die menschliche Gesellschaft, und jede Zeit muß an ihr tilgen, was sie zu tilgen vermag? Das Bewußtsein dieser Schuld ist der große Fortschritt der Rechts- und Freiheitsidee, welchen unsere Zeit gemacht hat. Das Recht ist für uns das System der sittlich gültigen Zwecke, und dieses System ist nichts anderes, als die Organisation und Sicherstellung der sittlich gültigen Zwecke aller Einzelnen. Sichergestellt werden aber die Zwecke der Menschen durch den Besitz der Mittel, und der Besitz der Mittel zum Zweck ist die Freiheit im praktischen Sinne. Diese sittliche Weltansicht macht aus dem Wohlergehen des Einzelnen eine gemeinsame Angelegenheit der Gesellschaft. Der Entwicklung der nächsten Zeit wird es überlassen bleiben, die dieser Weltansicht entsprechenden gesellschaftlichen Formen zu finden und bis zu dem höchsten Grade ihrer möglichen Vollkommenheit auszubilden. Einstweilen wird jede Periode für ihre sozialen Uebelstände die Mittel der Abhülfe suchen, die in ihr möglich sind. Der politische Denker sieht vielleicht die letzten Bedingungen einer neuen glücklicheren Gesellschaft; er hat aber die Bescheidenheit einzusehen, daß der Gedanke der Wirklichkeit vorauseilt und daß er nicht unmittelbar machen kann, was er gedacht hat. Einstweilen darf er jedoch auf die Anerkennung des Principes dringen, und auf den ernsten und reinen Willen, ihm zu genügen, soweit irgend die Kräfte und Mittel der Periode reichen. Und dazu ist vor allen Dingen eine freie demokratische Staatsform erforderlich, weil diese allein in dem allgemeinen Antheil Aller an der souveränen Gesetzgebung des Staates die Bedingungen und Mittel des sozialen Fortschritts enthält. Nicht wir, sondern das ganze Volk soll die Bedingungen seines Glückes feststellen. Es will sich eben so wenig eine innere soziale Ordnung, wie eine äußere Form des Staates schenken lassen.
So bleibt uns nichts zu sagen übrig, als wie wir unser Verhältniß zu den übrigen Staaten ansehen. Die Frage ist sehr einfach Wollen wir für uns die Freiheit, so müssen wir sie auch für die andern Völker wollen. Die Demokratie kennt nur ein Prinzip des Völkerrechts, das der freien Selbstkonstituirung aller Völker. Die Eifersucht und das Mißtrauen unter den Nationen ist ein Erbtheil der dynastisch-monarchischen Politik. Aber die Interessen fürstlicher Häuser sind nicht die Interessen der Völker. Uns, die deutschen Demokraten, kümmert es nicht, wer in Schleswig-Holstein den Thron erbt, und ob die Herrschaft Oberitaliens das Eigenthum des Kaisers von Oestreich bleibt, oder eine Beute Karl Alberts wird. Aber daß Völker gar nicht mehr vererbt werden, daß ihre Herrschaft gar nicht mehr als ein Eigenthum betrachtet werden könne, das ist uns von der höchsten Wichtigkeit; und soweit einmal in Zukunft unsere Macht reicht, so weit wird auch unsere Unterstützung aller wahren Freiheitsbestrebungen reichen, in welchem Volke sie auch auftreten mögen. Deutschland hat gegen einige Nachbarvölker vieles wieder gut zu machen. Die deutschen Demokraten sehnen sich nach dem Augenblicke, in welchem es in ihrer Macht steht, es zu thun, und sehen in dem allgemeinen Bunde und der gemeinschaftlichen Organisation der freien Völker Europas, durch welche auch allein eine Lösung des sozialen Problems möglich werden kann, das große Ergebniß der Kämpfe, die unserem Welttheile bevorstehen.
Deutsches Volk! Die Aussicht auf diese Kämpfe soll dich nicht schrecken! Was dich jetzt ängstet und bedrückt, ist nicht der Vorgeschmack der Zukunft, sondern das unselige Erbtheil einer kläglichen Vergangenheit. Täusche dich nicht über den Werth dieser letzteren, weil du in deinem Schlafe die Größe deines Elends nicht ganz gefühlt hast. Blicke nicht sehnsüchtig zurück, damit dich nicht das Schicksal jenes Weibes der alten Sage treffe, das die Augen zurückwandte nach der dem Untergange geweiheten Stadt! ‒ Deutsches Volk! blicke vorwärts! ‒ Nicht rückwärts, sondern vorwärts liege bessere Tage!
Berlin im Juli 1848.
Fröbel. Rau. Kriege. Meyen. Hexamer.
@typejReadersLetters
@facs0339
@xml:id#ar067b2_002
@typejArticle
@facs0339
An den Kreis-Bürger-Ausschuß von Inowroclaw.
(Vergl. Vossische Zeitung vom 30. Juli).
Verehrte Herren!
Mit innigem Bedauern sehe ich, daß meine Schrift Euch nicht so ganz zufriedengestellt hat. Anstatt meine Schrift anzugreifen, greift Ihr meine Person, und dies noch auf eine ächt netzbrüderliche Weise an.
Ihr glaubtet vielleicht, verehrte Herren, daß ich den Handschuh nicht aufheben werde, und Ihr habt Recht; den mir hingeworfenen Handschuh hebe ich nicht auf, er ist zu schmutzig und riecht meilenweit. Ich könnte Euch feige Verläumder und ehrlose Lügner nennen, aber das würde erst recht feig von mir sein, da ich mir in dem ganzen Kreis-Bürger-Ausschuß keinen einzigen Mann denken kann, der geneigt wäre, diese Angelegenheit mit mir persönlich näher zu erörtern. Irre ich mich, so soll es mich freuen.
Auf die Lügen, die Ihr über mein Vaterland und meine Nation ausgießt, muß ich aber allerdings eingehn, so sehr mich dies auch anekelt.
Vorerst zweifelt Ihr, verehrte Herren, daß ich der Verfasser jener Schrift bin, weil, wie Ihr meint, mir die Befähigung dazu gänzlich abgeht. Die Schrift muß also gut sein. Ich danke für das indirekte Lob, denn ich muß trotz Eurer spießbürgerlichen Empfindlichkeit, dennoch wahrheitsgemäß aussagen, daß ich wirklich derjenige bin, welcher die Schrift verfaßt hat. Es wundert mich nur, daß Ihr nicht gesagt habt, ich hätte dieselbe an meine Landsleute verkauft, so wie einige s. g. deutsche Volksvertreter sich Euch und Euren Genossen verkauft haben mögen.
Ihr wundert Euch, verehrte Herren, daß meine Schrift, trotzdem daß ich 3 Monate in Berlin war, so spät herausgekommen ist. Sie vergessen daß meine Schrift nur eine Widerlegung ist, und daß Niemand Verläumdungen widerlegen kann, ehe sie gemacht sind. Wenn Ihr aber glaubt, daß wir vom Frankfurter Parlament je Gerechtigkeit erwarteten, so täuscht Ihr Euch sehr. Wir wußten wohl, was wir von diesen Herren zu erwarten hatten. Aber nicht ganz ohne Grund ist Eine Ansicht. Nachdem wir von den Fürsten betrogen und verrathen worden, konnten wir allerdings mit vollem Rechte hoffen, daß die freien Völker sich an uns durch ein Gleiches nicht versündigen werden. Es kommt aber nur darauf an, wie die Völker frei und wie sie repräsentirt werden; und sie sind es jämmerlich! …
Ihr sagt ferner, meine Herren, ich wäre nicht Inowroclaw in preußischer Uniform mit polnischer Kokarde an Brust und Mütze gekommen ‒ um die Insurrektion gegen Preußen zu leiten. Aber meine Herren, wie könnt Ihr nur so albern sein zu behaupten, daß ich mich in preußischer Uniform gegen Preußen schlagen würde. Ich habe ‒ sagt ihr ‒ die polnische Kokarde ‒ darauf gehabt. Großes Verbrechen! Haben diese doch auch einige Offiziere ‒ ja ‒ ich glaube der General v. Colomb selbst am 20. Mai in Posen getragen. Aber daraus müßtet Ihr eben ersehen, wie wenig ich damals an die Möglichkeit eines Krieges mit Preußen denken konnte. Uebrigens ist diese Uniform keinesweges eine preußische zu nennen. Sie ist die der Provinz der ich angehöre ‒ und diese ist eine polnische. ‒ Ja ‒ sie ist es ‒ trotz allen Versprechungen des hochweisen Parlaments, auch trotz allem Geschrei und Geheul Aller Netzbrüder der Welt. Wenn ich diese Uniform aber gegen Preußen nie getragen hätte ‒ so liegt der Grund einzig und allein darin, daß sie auch von den Pommern getragen wird. Wenn Ihr mich aber verehrte Herren fragt, weßhalb ich in Uniform kam ‒ so will ich Euch kurz sagen ‒ daß einer von Euren Stadtverordneten ‒ und ich glaube sogar ‒ früherer Landtagsdeputirter, den Vikar Parnowsk, öffentlich auf der Straße an die Brust faßte und mit der größten Rohheit insultirte, so daß er nur dem Landrath verdanken kann, aus den Händen die- [Spaltenumbruch] ses Wütherichs entkommen zu sein. Als ich dies erfuhr kam ich am andern Morgen in meiner Landwehr-Offiziersuniform und bewaffnet in die Stadt, um mich gegen dergleichen räuberische Anfälle wo möglich zu sichern.
Ihr behauptet, meine Herren, daß ich die Inowroclawer Bürgerwehr aufgefordert, mir die Kaserne zu übergeben ‒ und sogar gedroht habe, mit 6000 Mann einzurücken. Werthe Herren, dies ist die schamloseste Lüge, die während dieser verhängnißvollen Zeit, von Eurer Partei aufgebracht wurde. Als Ihr durch eine ‒ ich glaube im Grunde inoffensive und gewiß ganz persönliche Aeußerung des Hrn. v. M. in Allarm gesetzt wurdet ‒ und es Euch gefiel, Soldaten zu spielen ‒ und Ihr Euch mit Schwert und Lanze bewaffnetet, und sogar einige Evolutionen im Kasernenhof machtet, war ich eben derjenige, der zu Euch kam und Euch flehentlich bat, dieses Ritterthum und diese kriegerischen Gelüste fahren zu lassen, da sie in dem damals noch ganz ruhigen Kreise als eine Provokation gelten und deshals die größte Aufregung in der polnischen Bevölkerung hervorrufen mußten. Ich erklärte Euch, daß wir uns Alle mit unsrer Ehre im Kampfe für die Ruhe und Ordnung verbürgen wollten, und daß, wenn wir Euch hätten angreifen wollen, wir es längst hätten thun können ‒ und wenn wir es jetzt noch thun wollten, uns ein Paar tausend Mann zu Gebote stehen würden, gegen welche Ihr Euch doch unmöglich behaupten könntet. Ihr habt es dennoch damals nicht thun wollen und konntet recht bald darauf sehen, welche Aufregung von nun an im Kreise herrschte. Daß ich nur dieses gesagt habe, müssen der Herr Bürgermeister und der Oekonomie-Kommissarius, Herr Rieze ‒ mit denen ich darüber unterhandelt habe ‒ selbst bezeugen. Ihr wißt nicht, meine Herren, was Ihr nicht Alles dem Kreiskomité zu Inowraclaw zu verdanken habt; denn Ihr wißt nicht, welche unermeßliche Gefahr Euch tagtäglich bedrohte. Ich gebe zu, daß das Bromberger Militär Alles unterdrückt hätte ‒ aber was vorher geschehen wäre ‒ wäre geschehen.
Nicht der Juden-Bengel, der bei seiner Picke ruhig einschlief, wohl aber andere Männer haben über Euch gewacht, und für Eure Sicherheit Sorge getragen. Eure gehässigen Verläumdungen ‒ das ist der Dank dafür!
Ihr citirt, meine Herren, einen Privat-Brief, den ich an den Herrn Kühne aus Posen geschrieben habe, und sagt, es steht darin, die Posener Behörden hätten Alles aufgehoben und den Polen Alles erlaubt. Das ist wahr ‒ im ganzen Sinne des Wortes wahr. So fand ich Posen, als ich dort ankam. Ferner, daß 30,000 Russen gegen das Großherzogthum marschiren. Auch davon war allgemein die Rede, daß sich deßhalb Alles von Kopf bis zu Fuß rüstete. ‒ Auch dieses ist wahr ‒ buchstäblich wahr. Was beweist es aber? Daß wir uns nicht gegen Preußen ‒ aber gegen die anstürmenden Russen rüsteten ‒ und daß die Behörden Alles geschehen ließen.
Ferner, sagt Ihr, ich wäre nach Trzemeszno mit Insurgenten gezogen und wäre der erste in den Reihen der Fliehenden gewesen. Ist in dem namenlosen Kreis-Bürgerausschuß irgend Jemand, der diese läppische Behauptung zu vertreten wagt? Ich möchte seine Bekanntschaft machen.
Nach der Konvention von Jaroslawiez habe ich meine sämmtlichen Leute nach Hause geschickt, und dann selbst die Cadres (und nicht den Kampfplatz) verlassen, wie Sie, meine Herren, besser gethan hätten, nicht zu sagen, denn sonst müßtet Ihr auch zugeben, daß Ihr genau gewußt habt, daß man im Augenblick, wo man mit uns die Konvention abschloß, fest entschlossen war, uns unmittelbar darauf zu verrathen. Nein, ich für meinen Theil habe es nie geglaubt, bin vielmehr der Ueberzeugung gewesen, daß eine Konvention, durch ein Ministerium ratifizirte Konvention, eine Wahrheit sein und daß es dem ersten besten General nicht zustehen würde, diese willkührlich zu brechen. Nachher habe ich allerdings die Ehre gehabt, den General von Willisen nach Berlin als Privatmann zu begleiten.
Wenn ich in meiner Schrift gesagt habe, unsere Geistlichen haben Ruhe und Verbrüderung geprdigt, so bleibe ich auf das Entschiedenste bei meiner Behauptung. Die Geistlichen konnten und mußten aber die Ruhe und Verbrüderung nur so lange predigen, so lange diese mit Euch möglich war. Den Hirtenbrief des Erzbischofs kenne ich sehr genau und erkenne ihn sogar im ganzen Sinne des Wortes an. Aber meine Herren, seht doch auf das Datum dieses Erlasses. Sollte der Erzbischof etwa ruhig zusehen, wie preußische Beamte durch alle möglichen Mittel und auf allen möglichen Wegen unseren Bauern Unterschriften für die Theilung der Provinz und Lostrennung von seiner Diözese erpreßten? Oder sollte er denn Leute, die unsere Kirchen und Heiligthümer auf das Empörendste entweiht, geschändet und geplündert und unsere Geistlichen auf das Gräßlichste gemißhandelt haben, etwa Freunde dieser Kirche nennen?
Schließlich wollt Ihr, verehrte Herren, mich in den polnischen Sprichwörtern belehren. Nun gestattet doch wenigstens, daß ich diese besser kenne, als Ihr. In der That heißt es: „So lange die Welt aufrecht steht, wird der Deutsche keines Polen Bruder“ nicht aber, wie Sie sagen: „Der Pole keines Deutschen Bruder“. Und dieses Sprichwort hat sich in der Zeit wieder ganz merkwürdig bewährt, mit dem Unterschiede nur, daß dieses nicht der ganzen Nation, sondern nur einer Fraktion derselben gelten kann ‒ nämlich der servilsten und kriechendsten, die eben so sehr ihr eigenes Vaterland betrogen und verrathen hat, wie uns. Mit diesen haben wir nie und werden auch nie uns in ein Bündniß einlassen; denn dieses würde sowohl für uns, als auch für die heilige und edle Sache, die wir vertreten, eine unvertilgbare Schmach werden.
Dies zur Notiz für Euch wohllöbliche Herren des spießbürgerlichen Ausschusses und Netz-Brüder!
Köln, den 1. August 1848.
Wladyslaw Koscielski.
@xml:id#ar067b2_003
@typejArticle
@facs0339
Verhandlungen des Gemeinderaths zu Köln.
Sitzung vom 4. August 1848, Abends 6 Uhr.
Der Gemeinderath bewilligte einen Kredit zur Bestreitung der Kosten der bei der bevorstehenden Säkularfeier der Gründung des Domes, von der Stadt zu veranstaltenden Festlichkeiten, welcher unter der speziellen Controle einer gemeinderäthlichen Kommission verwendet werden soll.
Ferner ward beschlossen, das Defizit der Kosten der am 20. März c. aufgepflanzten deutschen Fahne, auf die Stadtkasse zu übernehmen.
Auf den Antrag des Comite's der Handwerke und technischen Gewerbe ward ein Beitrag von 300 Thlrn. zur Deckung der Kosten für die Entsendung von Abgeordneten zu dem großen Handwerker-Kongresse in Frankfurt a. M. bewilligt.
Ein Antrag der Direktion der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft um Modifikation der Bedingungen, unter welchen die Anlage der Anfuhr der Dampffähre vor dem Trankgassenthor gestattet worden, ward abgelehnt, und an dem frühern Beschlusse festgehalten.
Die Autorisation zur event. gerichtlichen Klage, wegen Erneuerung einer gemeinschaftlichen Mauer ward ertheilt.
Eine Kommission wurde ernannt, um mit der Verwaltung die Lokalitäten zur Einrichtung eines Wachtlokals für die Bürgerwehr auf dem Rathhause in Augenschein zu nehmen.
Die Kommission für die Untersuchung des Eschenbusches ward um zwei Mitglieder ergänzt.
Gegen die Vorrückung des Hauses Hochstraße Nr. 158 soll bei der kgl. Regierung Verwahrung eingelegt und zugleich beim kgl. Ministerio Beschwerde geführt werden.
Endlich wurde beschlossen, ein Gesuch der betreffenden Anwohner, um Regulirung des Allignements am nördlichen Ende der Berlichstraße bei der Militärbehörde (der Grundeigenthümerin) zu befürworten,
Nachtrag,
@xml:id#ar067b2_004
@typejArticle
@facs0339
[ * ] Köln, 5. August, 10 Uhr Abends.
Briefe aus Frankfurt, die wir so eben erhalten, bestätigen uns die heute Nachmittag gegebene Reichsministerliste als offiziell. Sie wird noch ergänzt durch die folgenden Unterstaatssekretäre: Im Auswärtigen außer Mevissen noch Max v. Gagern; im Innern außer Bassermann noch Würth; im Kriegsministerium: Brand; im Justizministerium: Briegleb; im Handel: Kampß.
Je mehr sich die Kombination vervollständigt, desto erbaulicher wird sie.
Handels-Nachrichten.
gap: insignificant
[0340] [Spaltenumbruch]
Fruchtpreise.
gap: insignificant
[Gerichtsprotokoll]
@xml:id#ar067b2_005
@typejArticle
@facs0340
Kriminal-Prozedur gegen Ferdinand Lassalle wegen Verleitung zum Diebstahl.
Sitzung vom 5. August 1848.
Präsident: Appellationsgerichtsrath von Ammon; öffentliches Ministerium: Staatsprokurator von Ammon; Vertheidiger: Advokat Schneider II.
Verweisungserkenntniß und Anklageschrift.
Wir Friedrich Wilhelm u. s. f. thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß der Rheinische Appellationsgerichtshof zu Köln folgende Entscheidung erlassen hat.
In Untersuchungssachen
wider
Ferdinand Lassalle, 23 Jahre alt, Privatmann, geboren zu Breslau, zuletzt in Berlin wohnhaft, beschuldigt:
den Dr. Arnold Mendelsohn durch Anschläge und sträfliche Kunstgriffe zur Begehung des von demselben am 12. August 1846 in dem Gasthofe zum Mainzer-Hofe, woselbst er damals als Gast aufgenommen war, verübten Diebstahls einer Kassette mit Inhalt, welche der in demselben Gasthofe sich aufhaltenden Frau von Meyendorf gehörte, verleitet, und Anweisungen, wie auch Geld, zum Zweck der Ausführung dieses Diebstahls gegeben zu haben.
Nach Anhörung des Vortrags des königl. Prokurators Herrn Eversmann, nach Vorlesung der betreffenden Aktenstücke, nach Einsicht des Kriminal-Arrestbefehls der Rathskammer des k. Landgerichts zu Köln vom 27. April dieses Jahres des Inhaltes:
Befiehlt, daß der Ferdinand Lassalle, 23 Jahre alt, Privatmann, geboren zu Breslau, zuletzt wohnhaft zu Berlin, 5 Fuß 6 Zoll groß, mit braunen krausen Haaren, freier Stirn, braunen Augenbraunen, dunkelblauen Augen, proportionirter Nase und Munde, rundem Kinn, länglichem Gesicht und schlanker Statur, in enge Haft genommen und in dasjenige Kriminal-Gefängniß abgeführt werden soll, welches vom Anklagesenat näher bestimmt werden wird.
Nach Vernehmung des Antrags des Herrn Prokurators, welcher schriftlich zu den Akten gegeben wurde, und dahin geht: der königliche App. G. H. wolle den Beschuldigten außer Verfolgung setzen und seine Freilassung verordnen.
In Erwägung, daß Ferdinand Lassalle genügend beschwert ist, den Dr. Arnold Mendelssohn zur Begehung des von demselben am 1. August 1846 im Gasthof zum Mainzerhofe, woselbst er damals als Gast aufgenommen war, verübten Diebstahls einer Cassette nebst Inhalt, welche der in demselben Gasthof sich aufhaltenden Frau von Meyendorff gehörte, durch Geschenke verleitet, und demselben Anweisungen sowie auch Mittel zum Zwecke der Ausführung dieses Diebstahls gegeben zu haben.
Verbrechen gegen Art. 386 Nr. 4 u. Art. 60 des St. G. B. Erkennt der A. G. H. die Anklage wider Ferdinand Lassalle, verweiset denselben an den Assisenhof zu Köln, verordnet, daß ein Anklageakt gegen ihn von dem öffentlichen Ministerium gefertigt und er in Vollzug des Kriminal-Arrestbefehls in das Justiz Arresthaus daselbst abgeführt werden soll.
Abgeurtheilt zu Köln den 12. Mai 1848 von dem Anklagesenat, wo anwesend waren die Herren: Geheimer Justizrath Schmitz, Senatspräsident, Krey, v. Gerolt, Hermes, Leue, Appellations-Gerichtsräthe, Hermanns, Sekretär, welche unterzeichnet haben, (unterzeichnet) Schmitz, Krey, v. Gerolt, Leue, Hermes, Hermanns.
Befehlen und verordnen zugleich allen ersuchten Gerichtsvollziehern diese Entscheidung zu vollstrecken, Unserm General-Prokurator und Unsern Prokuratoren bei dem Landgericht hierauf zu halten, allen Beamten der öffentlichen Macht auf Ersuchen starke Hand dazu zu leisten.
Zur Urkunde dessen ist diese Entscheidung auf der Urschrift unterschrieben worden.
Für gleichlautende Ausfertigung, welche dem königlichen Hrn. General-Prokurator mitgetheilt wird.
[(L. S.)]Der Sekretär gez. Hermanns.
@xml:id#ar067b2_006
@typejArticle
@facs0340
Anklageschrift
gegen
F. Lassalle, 23 Jahre alt, Privatmann, in Breslau geboren und zuletzt in Berlin wohnhaft.
Zum dritten Mal ist der berüchtigte Kassettendiebstahl Gegenstand einer öffentlichen Kriminalverhandlung. Die aus den frühern Prozeduren bekannten und feststehenden Thatsachen bedürfen nur einer kurzen Wiederholung. Der Graf und die Gräfin von Hatzfeld leben seit längerer Zeit getrennt und im Unfrieden. Gerichtliche Klagen sind zwischen ihnen anhängig, und sie haben sich mit Leuten umgeben, die theils aus Freundschaft, theils aus Eigennutz das Interesse des einen Theils gegen den andern fördern. So waren zum Dienste der Gräfin verbunden der Jurist Oppenheim, der Mediciner Mendelssohn und der Licenziat der Philosophie Lassalle. Im Juli 1846 reisen sie von Berlin an den Rhein, um im Interesse ihrer Herrin thätig zu sein, und im Aug. sind sie zusammen mit der Gräfin in Aachen, wo um dieselbe Zeit der Graf sich aufhielt und eine Baronin v. Meyendorff, von der es hieß, daß sie in vertrauten Verhältnissen zu dem Grafen stehe. Das Augenmerk der Verbundenen war darauf gerichtet, sich Briefe des Grafen zur Begründung einer Klage zu verschaffen, und als Episoda kommt ein gelungener Versuch der Art vor, wo der Student K…, ein untergeordnetes Werkzeug der Gräfin, an der Post zu Aachen einen Brief des Grafen an die Baronin abnahm und in die Hände des Lassalle und der Gräfin lieferte.
Ein weiters Bestreben der Gräfin und ihrer Freunde ging dahin, in Besitz eines Leibrentenvertrags zu gelangen, wodurch angeblich der Graf der Baronin v. Meyendorff eine jährliche Rente von 25,000 Fr. ohne Gegenleistung ausgesetzt haben sollte.Am 20. August (1846) erfuhren die Verbundenen durch den erwähnten K…, dem die besondere Rolle zugetheilt war, die Baronin zu beobachten, daß dieselbe auf dem Punkte sei, nach Köln zu reisen. Sofort beschlossen sie ihr nachzureisen. Mendelssohn fuhr zuerst mit einem Nachmittagszuge ab, und begegnete unterwegs dem von Köln zurückkehrenden K…, der mit demselben Zuge, auf dem die Baronin gefahren war, hatte vorausreisen müssen, und ihm nun zurief: „im Mainzer Hof.“ Dann folgt mit dem letzten Zuge Oppenheim und K… Lassalle blieb in Aachen zurück. Mendelssohn, Oppenheim und Kurz kehrten in dem Mainzerhofe ein, wo die Baronin Meyendorff abgetreten war. Sie schrieben sich unter falschen Namen ins Fremdenbuch ein: Kronecker, Ullmann und Hubrig. Am folgenden Morgen wollte die Baronin weiterreisen, ihre Leute waren beschäftigt, ihre Effekten herbeizuschaffen; diese standen zum Theil auf dem Gange vor dem Zimmer der Baronin, darunter ihre verschlossene Kassette.
Oppenheim nimmt die Gelegenheit wahr, unbemerkt die Kassette fortzunehmen, und bringt sie in das nebenanliegende Zimmer seines Freundes Mendelssohn, der sie in seinem Koffer birgt, und Beide eilen dann in einer Droschke davon.
Der Kutscher hatte die Weisung, nach dem Rheine zu fahren, unterwegs aber erhielt er seine andere Bestimmung: Oppenheim stieg aus, und Mendelssohn fuhr mit den Sachen nach dem Bonner Bahnhofe, wo eben der erste Morgenzug 6 3/4 Uhr im Begriff war abzugehen. Im Mainzer Hofe war indessen die Kassette gleich vermißt worden, und der Verdacht auf die beiden so eben abgereisten Fremden gefallen. Zufällig erhielt der Lohndiener Jacob Esser Nachricht von ihnen durch den Kutscher, der sie gefahren hatte, und den er am Bonner Bahnhofe traf. Er fand den angeblichen Kronecker schon im Wagen sitzen, fragte ihn, ob er vielleicht irrthümlich fremde Effekten mitgenommen habe und entschloß sich, da ihm dies verneint wurde, sammt der Kammerjungfer der Baronin mit demselben Zuge mitzufahren. Auf der Station Brühl stieg Kronecker-Mendelssohn aus und kam nicht wieder. Die Kammerjungfer fuhr weiter bis Bonn, wo mit dem folgenden Zuge auch der Gastwirth Welter ankam. Sie wandten sich an die Polizei und es wurden die von dem Entflohenen zurückgelassenen Effekten in Beschlag genommen. Hier fand sich denn die vermißte Kassette in dem Koffer des Mendelssohn vor. Sie enthielt nach der hierüber von dem Untersuchungsrichter zu Köln aufgenommenen Verhandlung außer verschiedenen Gegenständen des Schmuckes und der Toilette eine Summe von 3000 Frcs. in französischem Golde und eine Mappe mit Familienpapieren und Correspondenzen, wovon der Untersuchungsrichter bekundet, daß darunter keine vom Grafen Hatzfeld unterzeichneten oder auf ein Verhältniß zwischen ihm und der Baronin Meyendorf bezügliche Scripturen sich befunden haben. Der sämmtliche Inhalt wurde der Baronin zurückgegeben.
Oppenheim war schon um Mittag am 21. August wieder in Aachen und brachte die Nachricht, daß Mendelssohn die Kassette habe. Am Abend kam dieser selbst und berichtete den übeln Ausgang des Unternehmens. Am folgenden Tage flüchtete er über die Gränze, Oppenheim aber reiste mit Lassalle nach Köln und meldete sich am 24. August dem Königlichen Ober-Prokurator an, in der Hoffnung, durch seine Darstellung der Sache sich von allem Verdachte zu reinigen, und wieder zum Besitze seines mit dem Mendelssohn'schen Koffer sequestrirten Reisesackes zu gelangen. Er ward jedoch zur gerichtlichen Untersuchung gezogen, welche sich mit seiner Freisprechung endete. Während der Dauer dieser Untersuchung und bis zum Herbst des folgenden Jahres hielt sich Lassalle mit der Gräfin Hatzfeld zumeist im Gasthofe Belle vue zu Deutz auf, von wo aus er in der ersten Zeit auch für seinen verhafteten Freund Oppenheim zu wirken sich bemühte. Da es ihm dabei auf die Mittel nicht ankam, so ergriff er eins, was ihm späterhin, als die Sache entdeckt wurde, eine Criminal-Untersuchung und Haft vom 26. März bis 8. Mai 1847 zuzog, wegen der Beschuldigung, Briefe, welche zu den Akten der Kriminal-Prozedur gegen Oppenheim gehörten, deren Einsicht er sich durch List und Bestechung zu verschaffen gewußt hatte, freiwillig zerstört zu haben. Als diese Untersuchung gegen ihn begann, welche aus juristischen Gründen von dem Anklage-Senate des App. G. H. niedergeschlagen ist, hatten einige untergeordnete Agenten die Gräfin verlassen und waren zur Gegenparthei übergetreten, nämlich der mehrerwähnte Paul Kurz und sein Vater Johann Kurz Kammerdiener der Gräfin und Friedrich Wilhelm Hoppe aus Berlin, Bedienter des Lassalle, den derselbe Franz nannte. Dieser Hoppe war es hauptsächlich, der durch seine Aussagen die Verhaftung des Lassalle im März 1847 veranlaßte.
Nachdem Mendelssohn im Vertrauen auf den günstigen Ausgang der Oppenheim'schen Prozedur sich zur Untersuchung gestellt hatte, wurde Hoppe, der indessen ein Viktualiengeschäft in Berlin begonnen hatte, auch über den Kassettendiebstahl vernommen, und deponirte in Berlin am 3. und 5. August 1847 wie folgt:
Ehe Mendelssohn am 20. August 1846 der Baronin Meyendorff nachreis'te sei derselbe bei Lassalle gewesen, und hier habe er (Zeuge) den Letztern zu dem Ersten sagen hören, er sollte soweit reisen, als nöthig, und solle er suchen, die Kassette der Baronin an sich zu bringen, oder auch deren Papiere. Oefters habe er gesehen, daß Lassalle, (welcher immer der Anstifter der Pläne gewesen) Mendelssohn's Rechnungen bezahlte, und ihm auch baares Geld gab, und namentlch sei dies auch geschehen bei seiner Abreise nach Köln Diese Aussage bestätigte H … vor dem Assisenhofe an 10. Febr. d. J. mit den Worten:
„Als der Angeklagte Mendelssohn am 20. August 1841 von Lassalle den bestimmten Auftrag erhielt, der Baronin nachzureisen, so weit es ginge, um von ihr den vermutheten Vertrag sich auf jede Weise zu verschaffen, erhielt er, wie ich gesehen habe, von Lassalle ebenfalls Geld zu dieser Reise, wie er solches auch schon früher mehrere Male erhalten hatte.“
In Folge dieser Aussagen, und anderer bei den Verhandlungen vorgekommenen, den Lassalle beschwerenden Umständen nahm am 11. Fbr. d. J. der k. Oberprokurator Antrag gegen ihn als den intellektuellen Urheber bei dem Kassettendiebstahl. Er wurde auf erlassenen Vorführungsbefehl am 20. Fbr. zu Potsdam verhaftet und nach Köln geführt. Seine Erklärung ist folgende: Er sei, wie auch Oppenheim, General-Bevollmächtigter der Gräfin Hatzfeldt in ihren Angelegenheiten mit dem Grafen, und habe sich besonders bemüht, über dessen Verhältniß mit der Baronin Meyendorff, sowie über die Existenz des vorerwähnten Leibrentenvertrags Gewißheit zu verschaffen, habe daher den K … von Düsseldorf nach Aachen kommen lassen, um den Grafen und die Baronin zu beobachten. Eines Morgens, den zwanzigsten August, sei dieser K … plötzlich mit der Meldung gekommen, daß die Baronin mit ihren Effekten eben nach der Eisenbahn gefahren sei, worauf er zu Oppenheim und Mendelssohn gesagt habe, daß sie ihr auf der Stelle folgen müßten, um sie zu beobachten und sich auf jede Weise Gewißheit zu verschaffen, wie es mit dem Leibrentenvertrage stände. Er habe bei diesem Auftrage oder Rath, denn er habe keine Autorität über Oppenheim und Mendelssohn gehabt, keine Mittel angegeben, wodurch sie den Zweck erreichen sollten, am wenigsten habe es ihm einfallen können, ihnen strafbare Mittel an die Hand zu geben, namentlich von Wegnahme einer Kassette zu sprechen, da er weder gewußt, noch habe wissen können, daß die Meyendorff ihre Papiere in einer Kassette verwahre. Im Gegentheil habe er dem Oppenheim, als derselbe bei seiner Rückkehr die Entwendung der Kassette berichtet, Vorwürfe über diese Handlung gemacht. Der Angeklagte leugnet sodann, dem Mendelssohn vor seiner Abreise nach Köln Geld gegeben zu haben, und bemerkt im Allgemeinen: Mendelssohn sei hinreichend mit Geld versehen gewesen, da er noch kurz zuvor sein mütterliches Erbtheil mit 1500 Thalern erhoben habe. Zuweilen habe Mendelssohn ihm Geld in Verwahrung gegeben, was er demselben dann und wann zurückgegeben, aber auch das, wie er sich bestimmt erinnert, sei damals nicht der Fall gewesen.
Die Aussage des H .... erklärt der Angeklagte für eine Lüge, und behauptet, daß derselbe die von ihm bezeugten Umstände gar nicht habe wahrnehmen können. Er sei nämlich mit Oppenheim und Mendelssohn in dem Zimmer der Gräfin gewesen, als K… die Nachricht von der Abreise der Baronin gebracht habe; dies Zimmer habe er bis zur wirklichen Abreise des Mendelssohns nicht verlassen, und andrerseits sei H .... gar nicht in dies Zimmer gekommen. Er beruft sich hierüber auf Mendelssohn, und auf den Grafen Paul, Sohn der Gräfin Hatzfeldt. Graf Paul hat bei seiner Vernehmung die Angabe des Lassalle bestätigt. Er wohnte mit seiner Mutter im Gasthofe „zu den vier Jahreszeiten“ bei Kostelletzki, ebendaselbst Lasalle, und Oppenheim und Mendelssohn in einem andern Gasthofe (bei Nuellens). Sie waren alle beisammen, sagt der Zeuge, im Zimmer der Mutter, als K… gegen Mittag mit der Nachricht hereinkam. Sie waren alle sehr bestürzt darüber, und Oppenheim sprach zuerst die Ansicht aus, man dürfe die Meyendorff nicht aus den Augen verlieren, und er wolle ihr nachreisen, um zu sehen, mit wem sie zusammentreffe, und was sie vorhabe. Lassalle billigte diese Ansicht, worauf Oppenheim den Mendelssohn ersuchte, ihn zu begleiten. Mendelssohn erklärt sich bereit, und beide verabschiedeten sich sofort. Kurze Zeit nachher kehrten sie noch einmal zurück, um mitzutheilen, daß sie nicht so rasch hätten fertig werden können, daher den K… vorausgeschickt hätten, und mit dem nächsten Zuge folgen würden, demnach entfernten sie sich wieder und kamen erst am folgenden Tage zurück. Während aller jener Zeit habe Lassalle das Zimmer nicht verlassen, und sei H ...., der mit der übrigen Dienerschaft einen andern Flügel bewohnte, nicht in dem Zimmer gewesen. Auch gibt der Zeuge an, daß Lassalle dem Mendelssohn kein Geld gegeben, und am andern Tage dem Oppenheim seine unüberlegte Handlung vorgeworfen habe.
Im Widerspruch mit diesem Zeugniß erklärt der im Laufe der Untersuchung wiederholt vernommene Hoppe: es sei in dem Zimmer des Lassalle Salon Nr. 7 gewesen, wo Mendelssohn sich bei dem Lassalle eingefunden habe. Er selbst habe sich in der anstoßenden Schlafstube, deren Thür halb geöffnet, befunden, und von hier aus die Worte des Lassalle gehört, die er nun so referirt: „Du mußt ihr, (der Meyendorf nämlich), nachreisen, selbst auch in's Ausland, wohin sie gehen wird, und richtest dein Augenmerk auf die Kassette, worin die Papiere sind, und nimmst sie weg, wo du die erste Gelegeheit dazu findest.
„Hierbei,“ fährt der Zeuge fort, „gab Lassalle dem Mendelssohn einige Goldstücke in die Hand, welche dieser in seine Börse steckte. Bei der Gräfin sei die Gesellschaft erst später zusammengekommen. Hoppe so wenig, wie der gleichfalls vernommene Paul Kurz erwähnen der vorgegangenen Meldung des Letzteren von der Abreise der Baronin. Kurz sagt, er habe schon zwei oder drei Tage zuvor, von Lasalle den Auftrag erhalten, der Frau von Meyendorff, welche vermuthlich bald abreisen, und dann zu Köln im Mainzerhofe logiren würde, im Fall der Abreise nachzufolgen und zu berichten, wohin sie ginge. Als sie daher am 20. August wirklich abgereist, sei er ohne nochmaligen speziellen Auftrag ein paar Stationen weit mit ihr gefahren, und dann wieder umgekehrt, bloß um den Schein des Diensteifers zu bewahren, da er voraussetzte, daß er selbst von Lasalle beobachtet werde. Daß er dem begegnenden Mendelssohhn zugerufen: „im Mainzerhofe“ habe keinen andern Grund gehabt, als die frühere Mittheilung des Lasalle. Der Angeklagte beschränkt sich nicht darauf, den direkten Gegenbeweis gegen das Zeugniß des H .... zu führen, und dessen innere Unglaubwürdigkeit darzuthun, sondern hat auch eine Menge Thatsachen artikulirt, woraus hervorgehen soll, daß H.... von der Parthei des Grafen, namentlich durch dessen Hauptagenten, den Kaufmann von Stockum zu Düsseldorf zu falschen Zeugnissen gegen ihn und die Gräfin bestochen worden sei. H.... verließ den Dienst des Lassalle kurz vor dessen Verhaftung, die gerade durch seine Aussage veranlaßt worden, im März, 1847. Um diese Zeit, wie von mehrern Zeugen angegeben wird, die sich damals um die Gräfin in Deutz befanden, kam der Referendar Meyer aus Ehrenbreitstein (auch ein Anhänger der Gräfin) zu ihr herein und warnte sie vor H...., weil er so eben auf der Brücke zugegen gewesen sei, als der Arnold Goedsche, hastig auf den von Stockum zustürzend, demselben zugerufen habe: „Triumph! wir haben den H.... er thut und sagt alles, war wir wollen, wenn wir ihm eine Bierwirthschaft in Belin einrichten.“ ‒ Andre Zeugen sprechen von 250 Thlrn., die er dazu erhalten habe, und der Barbier Ludwig Schafhausen zu Bilk will dies aus des H.... eigenem Munde gehört haben. Ob aber H.... durch dergleichen Vortheile nicht bloß zur Aufdeckung der wahren, sondern auch zur Aussage falscher Thatsachen veranlaßt worden, ist eine andere Frage. Die Behörde in Berlin giebt wenigstens seiner Moralität und dortigen Führung ein gutes Zeugniß.
Diesemnach wird Ferdinand Lassalle angeklagt:
Den Dr. Mendelssohn zur Begehung des von demselben am 21. August 1846 in dem Gasthof zum Mainzerhofe, woselbst er damals als Gast aufgenommen war, verübten Diebstahls einer Kassette nebst Inhalt, welche der in demselben Gasthofe sich aufhaltenden Frau von Meyendorff gehörte, durch Geschenke verleitet und demselben Anweisungen, so wie auch Mittel zum Zweck der Ausführung dieses Diebstahls gegeben zu haben.
Verbrechen gegen Art. 386 Nr. 4 und Art. 60 des Strafgesetzbuches.
Köln, den 19. Mai 1848.
Der General-Prokurator beim königl. rhein. Appellationsgerichtshofe.
(gez.) Nicolovius.
Nach Verlesung des Anklageaktes und nachdem das öffentliche Ministerium den Gegenstand der Anklage und die Beweismittel auseinandergesetzt hatte, die zur Begründung der Anklage vorgebracht werden sollen, wurden die Belastungs- und Schutzzeugen aufgerufen; es ergab, daß es im Ganzen 116, zur Belastung 45 zur Vertheidigung 71 sind. Gegen einige Zeugen wurden auf den Antrag des Vertheidigers, der behauptete, sie seien bei Seite geschafft worden, um bei der Prozedur nicht erscheinen zu müssen, von dem Präsidenten Vorführungsbefehle erlassen. An die anwesenden Zeugen richtete alsdann der Präsident energische Worte. Wenn je es ihm zur Pflicht gemacht sei, die Zeugen zum Bekenntniß der Wahrheit aufzufordern, so sei das ganz besonders im heutigen Prozesse der Fall, wo zwei Partheien mit den widersprechendsten Zeugnissen sich entgegenständen und wenn die Vorwürfe gegen einander wahr seien ‒ Vorwürfe, die in einen Abgrund von Bosheit, Verdorbenheit und Schlechtigkeit blicken ließen ‒ so müßten heute statt einer, zwanzig Personen auf der Bank der Angeklagten sitzen. Er werde daher mit der größten Strenge die Zeugenaussagen prüfen und unnachsichtlich verfahren, wo es sich herausstellen sollte, daß die Unwahrheit gesagt, oder die Wahrheit verschwiegen werde.
Die Zeugen treten hierauf ab, und der Präsident schritt zum Verhör des Angeklagten.
(Forts. folgt.)