[0287]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie
No 58. Köln, Freitag 28. Juli 1848.
@typejExpedition
@facs0287
Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Bestellungen für dies Quartal, Juli bis September, wolle man baldigst machen. Alle Postämter Deutschlands nehmen Bestellungen an. Für Frankreich übernehmen Abonnements Herr G. A. Alexander, Nr. 28, Brandgasse in Straßburg, und 23, rue Notre Dame de Nazareth in Paris; so wie das königliche Ober-Post-Amt in Aachen. Für England die HH. J. J. Ewer & Comp. 72, Newgate Street in London. Für Belgien und Holland die respekt. königlichen Briefpost-Ämter und das Postbüreau zu Lüttich.
Abonnementspreis in Köln vierteljährlich 1 Thlr. 15 Sgr., in allen übrigen Orten Preußens 2 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf. Inserate: die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf. Anzeigen aller Art erlangen durch die großen Verbindungen der Zeitung die weiteste Verbreitung.
Deutschland.
@xml:id#ar058_001
@typejArticle
@facs0287
Edition: [Friedrich Engels: Waffenstillstandsunterhandlungen mit Dänemark abgebrochen. In: MEGA2 I/7. S. 428.]
[ * ] Köln, 27. Juli.
Wir erhalten soeben Briefe aus Kopenhagen, nach denen die Waffenstillstands-Unterhandlungen nun also wirklich abgebrochen sind. Am 21. Juli sind der schwedische und großbritannische Gesandte, so wie die übrigen in's Hauptquartier abgegangnen Diplomaten, unverrichteter Sache nach Kopenhagen zurückgekommen. Obgleich General Naumann dem General Wrangel den bestimmten Befehl des Königs von Preußen überbracht hatte, den Waffenstillstand zu unterzeichnen, obgleich der Waffenstillstand von preußischer und dänischer Seite schon ratificirt war, so weigerte sich Wrangel doch ebenso bestimmt, und stellte statt dessen neue Bedingungen auf, die von dänischer Seite entschieden zurückgewiesen wurden. Er soll nicht einmal den fremden Diplomaten eine Audienz bewilligt haben. Den Dänen war besonders die Bedingung Wrangel's zuwider, daß er die schließliche Genehmigung dem Reichsverweser vorbehielt.
Wir verdanken es also der Festigkeit des General Wrangel allein, wenn Deutschland diesmal vor einem der schmählichsten Verträge bewahrt wird, die die Geschichte kennt.
@xml:id#ar058_001_c
@typejArticle
@facs0287
Edition: [Friedrich Engels: Waffenstillstandsunterhandlungen mit Dänemark abgebrochen. In: MEGA2 I/7. S. 428.]
[ * ] Köln, 27. Juli.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
@xml:id#ar058_002_c
@typejArticle
@facs0287
Edition: [Friedrich Engels: Die Auflösung der demokratischen Vereine in Baden. In: MEGA2 I/7. S. 426.]
[ ** ] Köln, 27. Juli.
Die reaktionären Polizeimaßregeln gegen das Associationsrecht folgen sich Schlag auf Schlag.
Der Inhalt dieses Artikels kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht angezeigt werden.
@xml:id#ar058_003
@typejArticle
@facs0287
[ 19 ] Köln, 27. Juli.
Wir hatten seit einiger Zeit die Frankfurter Nationalversammlung aus den Augen verloren. Die Berichte des Herrn Heckscher über die verschiedenen Hoffeste, über die Umarmung weißgekleideter Jungfrauen und das „Schalet und Gekröse“; die vergebenen Versuche der Linken, durch die Appellation an ihre Wähler einen Bettelpfennig Popularität für ihre liebenswürdige Lahmheit zu erlangen; die „kühnen Griffe“ des edlen Gagern und die unbegriffene Kühnheit des stellvertretenden Soiron in dem großen Nationalfrühlingskonzert: ‒ Alles dies war ohne Zweifel sehr anmuthig und belehrend, doch nicht so sehr, daß wir nicht die Verhandlungen über das erste „große Ergebniß“, die „Grundrechte des deutschen Volks“, hätten abwarten sollen.
Die Nationalversammlung hat das deutsche Volk vorspielsweise mit dem Reichsverweser, dem „vicaire de l'empire“, beschenkt. Warum sollte die Ruhe und Großmuth des Volkes nach seiner Revolution nicht diesen Lohn verdienen?

„Den Frommen schenkt's der Herr im Traum,
Weißt nicht, wie dir geschah!
Du kriegst ein Kind und merkst es kaum,
Jungfrau Germania.“
Zugleich war dieser Akt die „Erledigung eines tiefgefühlten Bedürfnisses.“ Die Versammlung sollte Beschlüsse fassen, und sah, daß sie achtunddreißigmal die Macht nicht hatte, sie auszuführen. Sie schuf daher die Macht, um ihr die Ausführung der Beschlüsse gerade nicht zu übertragen. Einfache Lösung der Schwierigkeiten! Die Versammlung denkt, und der Verweser lenkt. Ihre Beschlüsse haben weniger Verantwortlichkeit als das Dasein des Reichsverwesers, denn sie werden nur ausgeführt, wenn es dem Verweser gefällt, und dem Verweser wird es zugeschrieben, wenn ein schlechter Beschluß zur Ausführung kömmt. Die Nationalversammlung selbst hat ihren Beschlüssen die Bedeutung jeder Petition und Adresse gegeben. Die Berliner Vereinbarungsversammlung steht gerade so hoch über der Nationalversammlung, wie der Wiener Reichstag über den Berliner Vereinbarern.
Der Berathung über die Grundrechte liegen zwei Entwürfe vor, von dem Verfassungs- und dem Volkswirtschaftlichen Ausschuß. „Erst durch Feststellung der Grundrechte“, erklärt der Berichterstatter des letzteren, „ kann der Boden gewonnen werden, auf welchem sich ein dauernder Wohlstand des deutschen Volkes aufbauen läßt, und eine vernünftige Lösung der großen sozialen Probleme der Gegenwart möglich ist.“ Die Polizei-Ordnung über Heimaths- und Abzugs-Recht ist daher nichts Geringeres als die nationalökonomische Grundlage, auf welchem die Weisen der Frankfurter Versammlung die „soziale Bewegung“ in „Angriff nehmen“.
Es ist natürlich, daß die Versammlung hier, wo sie zum ersten Mal ein positives Gesetz berathen, vollständig im Unklaren darüber ist, wie sie den „Angriff“ in „Angriff nehmen“ soll. Die dreißigste Sitzung, in welcher die Entwürfe nebst einigen fünfzig Sonderanträgen und Amendements verlesen werden, geht lediglich mit der Berathung hin, wie die Berathung selbst anzufassen sei. Diese Sitzung bietet heiteres Interesse, um die Kräfte der souveränen Versammlung zu betrachten.
Zuerst belehrt uns Hr. Beseler als Berichterstatter des Verfassungsausschusses über die Anstrengungen, aus denen diese Lebensfrucht des deutschen Volks hervorgegangen ist.
„Meine Herren, das große Werk, mit dessen Ausführung wir durch das deutsche Volk betraut sind, die Errichtung einer Gesammtverfassung für Deutschland ist bisher von uns nicht unmittelbar in Angriff genommen worden. Nur vorbereitend haben wir dafür thätig sein können. Der Ausschuß hat seine Arbeiten zu Anfang der Sitzungen begonnen, zu einer Zeit also, wo die Mitglieder der Nationalversammlung sich noch nicht haben kennen lernen, gewissermaßen also das große Werk noch am Anfang seiner Bildung war.“ ‒ Der Mangel der Bekanntschaften war die erste Schwierigkeit.
Folgt dann das Bekenntniß, daß diese Grundrechte, welche bei dem anfangs mangelnden gemüthlichen Zusammenleben der Abgeordneten, den Ausschuß zwei Monate lang beschäftigten, das Geringste enthalten, was dem deutschen Volk gewährleistet werden kann, und daß es „bei dieser Auswahl allerdings nicht möglich gewesen, nach streng abgemessenen Prinzipien dasjenige festzustellen, was gerade zu diesen Rechten gehört und was nicht.“ Der Ausschuß hat das Verfassungswerk überhaupt nur deshalb mit den „Grundrechten“ begonnen, weil ihm dies ein „neutrales Gebiet“ schien, „wo die Abweichung der Ansichten noch keine bestimmte Ausbildung erhalten hatte.“
Und aus diesem Grunde, weil der Entwurf das Geringste enthält, was man anständiger Weise dem harrenden Volk hinwerfen muß, schlägt der Ausschuß vor, die Sache nicht zu übereilen, sondern eine zweimalige Berathung und Abstimmung eintreten zu lassen. Eine solche Wiederholung gewähre den Vortheil, daß der Entwurf selbst erst „in die Schichten des Volks dringe“, bevor die definitive Entscheidung erfolge.
Anmuthige Vorsicht des Ausschusses, der als Vorspiel zu dem einheitlichen Verfassungswerk für die deutschen Staaten erst die einheitliche Bekanntschaft (Schmollis) der Abgeordneten unter einander erwarten will! Bewunderungswürdige Thätigkeit, welche sich zuerst ein „neutrales Gebiet“ sucht, um hier „ohne strenge Prinzipien und ohne Feststellung dessen, was gerade dazu gehört“, die geringsten Gemeinplätze für die Mandatgeber auszuwählen!
Der Präsident setzt die Frage der doppelten Abstimmung zur Berathung aus, und Herr Löwe von Kalbe schwingt sich auf die Tribüne.
Herr Löwe von Kalbe theilt die Ansicht des Ausschusses nicht, daß „viele von diesen Fragen der Nation neu seien und erst in diese hineindringen müssen“; im Gegentheil soll „die Versammlung die Arbeit des allgemeinen Geistes, die seit 33 Jahren geschehen ist, legalisiren“. Sodann aber hält es Hr. Löwe von Kalbe für „gefährlich“, die öffentliche Meinung mit dem Inhalt der hier zu diskutirenden Fragen bekannt zu machen. „Mit vielen dieser Fragen hat sich das Volk schon mit den Waffen in der Hand beschäftigt, sie sind nicht friedlich diskutirt worden. ‒ Wollen Sie, daß diese Fragen sich erneuern?“
Herr Löwe von Kalbe hat Recht; das Eindringen des Entwurfs in die „Volksschichten“ könnte zur Revolution führen: das Volk hat seine „Grundrechte“ schon in Berlin und Wien auf den Barrikaden diskutirt: suchen wir also schnell darüber hinwegzukommen!
Herr Tellkampf von Breslau kann dies nicht einsehen: die moralische Kraft der Versammlung flößt ihm das größte Zutrauen ein. Uebrigens versteht er die doppelte Berathung dahin, daß zuerst Paragraph für Paragraph durchgenommen und erst bei der zweiten Berathung „größere Reden“ gehalten werden. Mit der allgemeinen Berathung zu beginnen, hat seine Unannehmlichkeiten, wie die Berathung über die Centralgewalt gezeigt hat: dort hat man „eine allgemeine Berathung gehalten, ist aber nicht zur Berathung über die einzelnen Punkte gekommen; darum wurde dann auch so summarisch mit dem Gegenstande verfahren, so daß bei der Abstimmung viele Mitglieder unserer Versammlung sich im Zweifel befanden, ob sie über die oft zu weit und oft zu eng gefaßten Fragen mit Ja oder Nein stimmen sollten.“
Welches Bekenntniß haben wir hier! Bei der Abstimmung über die Centralgewalt haben „viele Mitglieder“ gegen ihre „strikte Ueberzeugung“ stimmen müssen! Die Geschichte der Centralgewalt ist um einen neuen Zwischenfall reicher, zumal da weder von dem Bureau noch von der Rechten eine Reklamation gegen dies merkwürdige Geständniß erfolgt.
Hr. Rösler aus Oels, der sich für Beschleunigung ausspricht, erklärt, daß derjenige, welcher sich nicht reif und gründlich mit den vorliegenden Fragen beschäftigt habe, ehe er Abgeordneter geworden, die Wahl nicht hätte annehmen sollen; die erste Berathung und Abstimmung durch eine zweite umzustoßen, sei ein geistiges Armuthszeugniß für die Versammlung.
Diese Behauptung schwört den Zorn Biedermann Bassermanns herauf.
„Wenn hier gesagt worden ist: wer nicht weiß, wie er hier zu stimmen hat, der hätte die Wahl nicht annehmen sollen, so meine ich, diejenigen hätten die Wahl nicht annehmen sollen, die die Aufstellung eines Verfassungswerkes für ein so zersplittertes Land für eine so leichte Sache halten.“
Hr. Rösler meint, daß Hr. Bassermann nicht in die Versammlung gehöre, und der Patriot Bassermann erklärt Hrn. Rösler für unreif. Hoffentlich werden beide „parlamentarisch gebildete“ Männer an ihre Wähler appelliren.
Nachdem mehrere andere Redner wiederholt und ausgeführt haben, was schon gesagt worden ist, wird nach Schluß der Debatte gerufen.
Der Präsident: „M. H., Sie werden doch wohl Herrn Behr noch anhören wollen.“
Hr. Behr kömmt auf die Tribüne, um zu erklären, daß sich die Versammlung auf „bekanntem Boden“ befinde. Die Versammlung ruft wiederholt nach Schluß, und der Präsident entschließt sich zur Fragestellung.
Neue Unruhe. Hr. Neuwall aus Brünn verlangt, daß sein Antrag zuerst zur Abstimmung komme, weil er den Kommissionsantrag ausschließe; der Präsident findet, daß der Kommissionsantrag zuerst zur Berathung kommen müsse, weil er den Antrag des Hrn. Neuwall ausschließe. Es entsteht abermaliger Lärm. Hr. Reden aus Berlin verlangt zu wissen, ob bei der zweiten Berathung die Beschlüsse der ersten zu Grunde gelegt werden sollen; die Versicherung, daß sich dies von selbst verstehe, beruhigt sein Gewissen nicht, da es nicht in der „Redaktion des Antrages“ liege. Endlich kömmt man zur Abstimmung, durch welche zweimalige Berathung und Abstimmung beschlossen wird; aber die Frage, ob bei der ersten Abstimmung der Namensaufruf unterbleiben soll, erregt von Neuem Verwirrung. Es fällt einer „Stimme von der Linken“ ein, daß die Abstimmung über diese Frage gegen die Geschäftsordnung sei, da 50 Mitglieder stets namentliche Abstimmung verlangen können. Nach immer größerem Lärm und Widerspruch erklärt der Jurist Reichensperger, daß die Geschäftsordnung schon früher gebrochen worden sei, und daß man sich also auch diesmal nicht daran zu binden brauche. Der Präsident bittet, daß man die ganze Frage einstweilen beruhen lasse; (Widerspruch und Lärm). „Nun, so werde ich die Frage stellen.“ (Lärm von der andern Seite.) Zuletzt wird die Frage gestellt, ‒ nicht über die Abstimmung bei der ersten Berathung, sondern ob man nach der Geschäftsordnung über diese Abstimmung abstimmen könne. Der Knäuel wird glücklich entwirrt, indem die Versammlung die Abstimmung über namentliche Abstimmung für unzulässig erklärt, und nach dieser glücklichen Vorbereitung wird die Berathung des Entwurfs vertagt.
Wir werden ihrem ersten Verlauf in einem besondern Artikel weiter folgen.
@xml:id#ar058_004
@typejArticle
@facs0287
[ * ] Köln, 27. Juli.
Wir erhalten so eben den Entwurf der neuen Gemeindeordnung, aus der wir die wichtigsten Artikel im Folgenden mittheilen. Der Entwurf stammt aus dem Ministerium des Innern, soll aber erst noch einmal durch eine Kommission, zu welcher mehrere Deputirte zugezogen sind, berathen werden, bevor er der Vereinbarungsversammlung übergeben wird.
Entwurf der Gemeindeordnung (im Schooß der Regierung ausgearbeitet).
§ 3. Jede Bürgermeisterei hat eine Bürgermeistereiversammlung und einen Bürgermeister. Die Bürgermeistereiversammlung wird von den Gemeindewählern, der Bürgermeister von der Bürgermeistereiversammlung gewählt.
§ 4. Jeder preußische Staatsbürger welcher seit einem Jahre in einer Gemeinde gewohnt, das 24. Jahr vollendet hat und nicht in Folge rechtskräftigen richterlichen Urtheils der bürgerlichen Rechte ganz oder theilweise entbehrt, kann zum Mitglied gewählt werden.
§ 5. Alle in der Gemeinde wohnenden Personen sind zur Theilnahme an den Gemeindelasten verpflichtet.
§ 6. Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderaths mit Einschluß des Gemeindevorstands beträgt in Gemeinden von weniger als 500 Einw. 7, bei 500 bis 1000 Einw. 9, bis zu 2500 Einw. 11, bis zu 5000 Einw. 13, bis zu 100,000 Einw. steigt die Zahl für jede 2500 um 1 Mitglied, und weiter um 1 Mitglied für je 100,000 Einwohner.
§ 10. (Census.) Gemeindewähler sind alle Männer, welche die in § 4 bezeichneten Eigenschaften und entweder Grundbesitz in der Gemeinde oder ein bestimmtes jährliches Einkommen haben, nämlich:
in Gemeinden von weniger als 2500 Einw. Grundbesitz an Werth von mindestens 200 Thlr. oder Einkommen von 150 Thlrn.; in Gemeinden bis 5000 Einw. Grundbesitz von 300 Thlrn. oder Einkommen von 175 Thlrn.; in Gemeinden über 5000 Einw. Grundbesitz von mindestens 5000 Thlrn. oder Einkommen von 200 Thlrn.
§ 11. Eine Liste der Gemeindewähler wird von dem Gemeindevorstand geführt und alljährlich im April berichtigt. Neue Aufnahmen in die Listen sind zu keiner andern Zeit zulässig.
§ 12. Ueber Einwendungen gegen die Richtigkeit der Liste entscheidet der Gemeinderath. Innerhalb 10 Tagen nach Mittheilung der Entscheidung ist Berufung an den Bezirksausschuß gültig, der binnen 4 Wochen entscheidet.
§ 13. Die Mitglieder des Gemeinderaths werden auf 6 Jahre gewählt. Alle 2 Jahre scheidet ein Drittheil aus.
§ 17. Zu den Wahlversammlungen haben nur die Wähler Zutritt.
§ 23. Der Bezirksausschuß kann die Wahl auf erfolgte Beschwerde oder von Amtswegen für ungültig erklären.
§ 25. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes werden von dem Gemeinderath aus seiner Mitte durch absolute Stimmenmehrheit, mittelst verdeckter Stimmzettel auf 6 Jahre gewählt.
§ 27. Die gewählten Gemeindevorsteher und Beigeordneten bedürfen der Bestätigung der Regierung. Die Bestätigung steht zu:
in Gemeinden von weniger als 2500 Einw. dem Kreishauptmann, in Gemeinden bis 10,000 Einw. dem Landeshauptmann, in größeren dem König.
Die Bestätigung kann nur mit Zustimmung des Bezirksausschusses versagt werden. Tritt dieser Fall ein, so steht der Staatsregierung die unbeschränkte Ernennung aus den Gemeindewählern zu.
In Gemeinden, in welchen die Polizeiverwaltung nicht der Gemeindebehörde überlassen, sondern einer Königlichen Behörde übertragen ist, werden von dem Gemeinderath 3 Candidaten vorgeschlagen, aus welchen der König den Gemeindevorsteher ernennt.
§ 28. Die Mitglieder des Gemeindevorstandes leisten vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung des Gemeinderathes den nachfolgenden Eid:
[0288] [Spaltenumbruch]
„Ich schwöre Treue dem Könige, Gehorsam der Verfassung und den Gesetzen des Preußischen Staates.
§ 41. Die Sitzungen des Gemeinderaths sind öffentlich, wenn derselbe nicht aus besondern Gründen eine Ausnahme beschließt. Persönliche Angelegenheiten dürfen nicht öffentlich verhandelt werden.
§ 45. Der Gemeinderath kann die Gemeinde zur Leistung von Diensten (Hand- und Spanndiensten) verpflichten, die Dienste werden in Geld abgeschätzt, die Vertheilung geschieht nach dem Maßstabe der direkten Staatssteuern. Abweichungen von dieser Vertheilungsart bedürfen der Genehmigung des Bezirksausschusses. Die Dienste können mit Ausnahme von Nothfällen, durch taugliche Stellvertreter abgeleistet oder nach der Abschätzung an die Gemeindekasse bezahlt werden.
§ 49. In Bezug auf die Behandlung der Gemeindewandlungen verbleibt es bei den für die einzelnen Landestheile erlassenen Gesetzen und Bestimmungen.
§ 69. Der Bürgermeister wird von der Bürgermeisterei-Versammlung auf mindestens 6 Jahre gewählt. Diese Wahl ist nicht auf Einwohner der Bürgermeisterei beschränkt.
Die Bürgermeisterei-Versammlung wählt ferner einen oder mehrere Beigeordnete aus den Gemeindewählern der Bürgermeisterei auf 6 Jahre.
Die Zahl der Beigeordneten wird von dem Bezirks-Ausschuß festgesetzt. Die gewählten Bürgermeister und Beigeordneten bedürfen in Bürgermeistereien von weniger als 1000 Einw. der Bestätigung des Landeshauptmanns, in Bürgermeistereien von mehr als 10,000 Einw. der Bestätigung des Königs.
§ 79. Die Oberaufsicht über die Gemeinden und Bürgermeistereien wird von dem Minister des Innern, dem Landeshauptmann und dem Kreishauptmann, als Organe der Staatsregierung geführt.
Die Polizeiverwaltung steht unter der Leitung dieser Behörden.
Die nichtpolizeilichen Angelegenheiten sind der Aufsicht des Bezirksausschusses überwiesen, welcher dem Kreishauptmann Aufträge ertheilen und denselben zur Erledigung einzelner Geschäfte oder Geschäftszweige ermächtigen kann.
§ 80. Beschwerden über Entscheidungen in Gemeinde-Angelegenheiten sind nur innerhalb 4 Wochen nach der Zustellung oder Bekanntmachung zulässig, sofern sie nicht überhaupt durch die Bestimmungen dieses Gesetzes ausgeschlossen oder an andere Fristen geknüpft sind.
§ 81. Wenn der Gemeinderath oder die Bürgermeistereiversammlung einen Beschluß gefaßt hat, welcher deren Befugnisse überschreitet, die Gesetze oder das allgemeine Interesse verletzt, so hat der Gemeindevorsteher, beziehungsweise der Bürgermeister, die Ausführung zu versagen. Derselbe ist sodann verpflichtet, sofort die Entscheidung des Bezirksausschusses einzuholen und den Gemeinderath, beziehungsweise die Bürgermeistereiversammlung davon zu benachrichtigen. Der Bezirksausschuß muß innerhalb 6 Wochen entscheiden, ob der Beschluß dessen Ausführung versagt ist, ausgeführt werden soll oder nicht.
Gegen die Entscheidung des Bezirksausschusses steht sowohl dem Landeshauptmann als dem Gemeinderathe oder der Bürgermeisterei-Versammlung innerhalb 10 Tagen die Berufung an den Minister des Innern zu.
§. 83. Der König kann einen Gemeinderath oder eine Bürgermeisterei-Versammlung vorläufig ihrer Verrichtungen entheben und dieselben besonderen Kommissarien übertragen. Die schließliche Bestimmung erfolgt alsdann durch ein Gesetz.
§. 84. In Betreff der Suspension, Entsetzung und unfreiwilligen Entlassung der Bürgermeister, Vorsteher und sonstigen Gemeindebeamten kommen die darauf bezüglichen besonderen Gesetze zur Anwendung.
Wir werden auf diesen Entwurf, welcher Wahl nach Census, Bestätigung der Regierung, Eidesleistung zur „Treue für den König“, Beschränkung der Oeffentlichkeit, und ein Recht des Königs zur Suspension der Versammlungen enthält, später ausführlich zurückkommen.
@xml:id#ar058_005
@typejArticle
@facs0288
[ !!! ]Frankfurt, 25. Juli.
‒ 47.Sitzung der Nationalversammlung. ‒ Tagesordnung: Fortsetzung der Debatte über die Posener Frage. ‒ Präsident v. Gagern. ‒ Verlesung des Protokolls.
v. Radowitz: Sieht mit Bedauern, daß Konfekkionsstreit sich in diese politische Frage mische. Wenn es hierin um Vertheidigung der katholischen Kirche handle, so würden in dieser Versammlung alle Rücksichten schwinden. Dies ist nicht so ! ‒ Daß ein katholisches Land durch Aufnahme in den deutschen Bund an seinem Glauben gefährdet werde, weise ich entschieden zurück.(Dieser Pfiff des Herrn v. Radowitz soll ihm 200 katholische Stimmen in der Versammlung retten; gestern als Jordan die Proklamation des katholischen Klerus an die polnischen Bauern verlas, sagte Hr. v. Radowitz: das ist ein ungeschickter Mensch, das hätte er ja nicht lesen sollen.) Der Redner macht mit Wehmuth aufmerksam auf die 10 Millionen preußischer Thaler, die Posens Befestigung kostet, und die man zu verlieren riskirt. Wer den Ausschußantrag verwerfen will, muß entweder wollen, daß die ganze Provinz Posen polnisch oder ganz deutsch werde. Das erste sei unmöglich, und wer das zweite will, will 1 1/2 Millionen Deutsche einem künftigen Polenreiche opfern. Dies wäre eine Theilung Deutschlands. (rechts sehr brav, links oh!) Gott bewahre uns davor! (Bravo!) Frankreichs Kriegsdrohung, wenn Polen nicht freigegeben würde, sei kein Recht, und weißt Hr. v. R. muthig zurück. (Bravo und Zischen.) Eine solche Zumuthung wie die von der Linken betreffs Polens stellen, wäre in jeder Kammer eines andern Landes unmöglich. Daß sie hier möglich, lobe er nicht und tadle er nicht. Das liegt im deutschen Charakter. Er nennt die Polen ein providentielles Volk.
Schufelka: Nach dem ausgezeichneten Redner vor mir muß ich fürchten, poetisch sentimental zu erscheinen. Diese Frage muß vom Standpunkt des Herzens und Gefühls, nicht blos des kalten Verstandes betrachtet werden. Er weist die grausame Beurtheilung des Polencharakters zurück, diese nehme man nur vor, um sein Gewissen zu beschwichtigen. Miser res sacra! Die Worte, die hier gesprochen worden, seien Dolchstiche in verblutende Herzen. Hr. Jordan hat vergessen, die uns zu gut kommenden Stellen der Polengeschichte hervorzuheben, z. B. die Verbindung der Polen mit den Deutschen gegen die Türken (Johann Sobiesky). Was Jordan von einem Polenrausch gesagt, sei nicht mehr anwendbar, nüchterne Sympathien, gegründet auf Rechtsprinzipien, seien an dessen Stelle getreten Betreffs des polnischen Adels, wenn er auch die Verderbniß desselben zugebe, könne kein Demokrat soweit gehen, ihn ganz auszurotten à la Galizien. (Zischen rechts.) Den polnischen Bauer betreffend und dessen Roheit etc., bei uns sei dies nicht viel anders. Alle Geschichtsmänner, die auf höherm Standpunkt, haben Polens Theilung verdammt; jetzt das Gegentheil behaupten wollen, und den Grund der Humanisirung vorzuschieben, sei eine Floskel. Jordan habe das unpassende, das schauerliche Wort ausgesprochen, Polen war nach der ersten Theilung schon eine Leiche, dann seien die Könige, die es noch einmal getheilt, Leichenzerreißer, Hyänen, und die Nationalversammlung sei der Todtengräber (Moritz Arndt und die Rechte lärmen.) Der Redner; ich werde wohl hier und jetzt Redefreiheit haben, nachdem sie mir so lange von der Polizei untersagt war. Wäre Polen todt, wir müßten es auferwecken. Den Hrn. Radowitz blamirt der Redner wegen seiner Theilungsansichten. (man lacht Hrn. v. R. aus.) Schuselka fährt fort: Das ist nicht zum Lachen. Sogar der König von Preußen, Friedrich Wilhelm III, hat eine nöthige Organisirung, der Polen anerkannt, sie gewollt aber nicht gekonnt. Das Vorparlament und der Fünfziger-Ausschuß haben sich dieser Ansicht geneigt gezeigt. Wenn der Nationalversammlung die Endentscheidung in dieser neuen Theilung gegeben sei, so sei dies gegen alles Staatsrecht, denn die ersten Theilungen waren einseitig beschlossen.‒ Wenn wir dies thun, kommen wir in Widerspruch mit drei andern von unsern Beschlüssen (betreffs Tyrols, Böhmens und Schleswigs). Ferner kommen wir im Konflikt mit Frankreich und Rußland. Die Franzosen sind sehr aufmerksam auf diese Versammlung.
Rußland wird das Stückchen Polen, was Preußen freigiebt, nehmen.
Er begreift gar nicht den Zarsinn der Versammlung Rußland gegenüber. In Deutschland spricht man davon, daß diese Posener Angelegenheit zum absichtlichen Kriegsgrund hingeworfen ward, um die Demokratie durch Krieg zu unterdrücken.‒AntragDie Nationalversammlung wolle die einseitige Theilung Polens weder vom staatsrechtlichen Punkte, noch vom nationalen billigen, sondern möge die preußische Regierung auffordern, die selbstständige Verwaltung Posens mit Wahrung beider Nationalitäten auszusprechen und die Theilung der Provinz bis auf weiteres zu verschieben. Nur ja möge man nicht die Ausschußanträge annehmen.
(Bravo.)
Folgt der Grafv Wartensleben: Sein Herz schlägt für Polen. Wenn erein Pole wäre, würde er aus dem kleinen ihm zugestandenen Theil einen Stamm bilden für die Zukunft. Der Wille der preußischen Nation sei (unterstützend ihren König) in dieser Sache maßgebend, die Versammlung habe nur formell diesen Willen zu ratifiziren. (Beim Schluß ein sehr dünnes Bravo.)
Janizewski(Pole): Beschuldigungen sind von dieser Tribüne gegen die Polen geschleudert, Mängel und Fehler von Jahrhunderten auf einen Haufen geworfen. Er hat eine höhere Pflicht zu erfüllen als auf diese Erbärmlichkeiten zu erwidern. Aber das müsse er sagen, so wie von hier aus seien die Polen selbst von den Russennicht verhöhnt worden. Zwei Vorwürfe will er widerlegen: bei dem Polenthum vorgeworfenen Kampf gegen den Germanismus. Er könne sagen, wer diesen Kampf angeregt. (Die Rechte schreit: er solle es sagen. Gagern weist die Rechte zurecht.) Die preuß. Untersuchungskommission werde diese Vorwürfe zu recht bringen. Dies Urtheil solle man erwarten. Er könne nicht einzelne Bilder, eine ganze Bildergallerievon Niederträchtigkeiten der Deutschen geben. Er hasse aber diese Art Gründe. Er hat andre als Recriminationen. Der zweite Vorwurf als haben die Deutschenden Wohlstand Posens gegründet, sei gleichfalls falsch. ‒ Der Redner verliest hierbei eine Kabinetsordre vom 13. März 1833, welche den Nachweis liefert, daß von preußischer Regierung offiziell die subhastirten polnischen Grundstücke nur an Deutsche verkauft werden sollen. ‒ Zur Sache! soll das Großherzogthum zum deutschen Bunde gehören, so müsse es deutsches Bundesgebiet sein. Nur dann auch könne eine deutsche National-Versammlung in dieser Sache entscheiden, dies sei aber unwahr. (Beim geschichtlichen Nachweis dieser Unwahrheit unterhalten sich Hr. v. Radowitz und der edle Fürst Lychnowsky lächelnd von Allotriis). Man hat die Einverleibung Posens in den deutschen Bund mit solcher Eile betrieben, als ob man befürchte, daß bei verändertem Beamtenpersonal sich der Volkswille aus dem Lande flüchten werde. Seine Committenten hätten gegen jede Wahl zum Parlament protestirt; als sie dazu gesetzlich gezwungen haben sie ihn, vom polnischen Comite gewählt, überzeugt, daß bei seiner Kenntniß der Sachlage er nie zugeben werde, daß Posen eine deutsche Provinz werde. (Schallendes langes Bravo und Händeklatschen links und Gallerie). Diese Wahl habe er angenommen im Vertrauen auf die Gerechtigkeit der deutschen Nation.
Ueberall in Posen, so weist er numerisch nach, sei die polnische Bevölkerung überwiegend. Soll also der Volkswille entscheiden, so müsse man warten bis das Statistische festgestellt sei. Ueber eine Demarkationslinie könnte man nur mit einem Staate Polen verhandeln, es sei aber kein Polen da. Man übe also einen Akt der Gewalt. Jene Fürsten in Wien haben zwar den polnischen Staat getheilt, aber die Nation haben sie immer, obschon unter drei fremden Sceptern, noch anerkannt. ‒ Von diesen Dreien dürfe jetzt nicht der eine (d. preußische) eigenmächtig verfügen, deshalb dürfe Preußen nicht eine polnische Provinz dem Bundestag anbieten, noch dieser sie annehmen. ‒ Dieses Grundes bediene er sich mit Schmerz, nur um zu zeigen, daß das heutige Unrecht noch größer ist als die Theilungen. Heute vernichtet man die Nation,damals den Staat. Soll zu diesem Unrecht die Versammlung die Hand bieten.(Schallendes Bravo!) Ferner ist etwa die deutsche Nation gefährdet durch eine sogenannte Reorganisation Posens? ‒ hat man in dieser Reorganisation nicht bloß Billiges verlangt? Hierüber hat eine Kommission berathen, die überwiegend Deutsch war. Wer bedarf da Schutz, die Deutschen gegen die Polen, oder umgekehrt. Und wäre ein Schutz nöthig, hat Deutschland keinen andern Schutz als eine Theilung? Schützt etwa Deutschland seine Brüder in England, Frankreich etc. in dieser Weise? (Hohngelächterrechts übertönendes Bravo der Linken und Gallerien). Der Redner giebt jetzt noch eine Beurtheilung der konkreten Wahlen in Polen. Konnte man damals in Polen frei wählen wo schon das Martialgesetz galt? (Links sehr gut, ausgezeichnet, rechts Zischen). Zur Zeit der Wahlen durfte kein Pole auf der Straße sich zeigen; man war quasi vogelfrei.
Der Redner ruft die deutschen Sympathien nicht an, er ist nicht gekommen als Bettler, er fordert Recht! (Langanhaltendes Bravo). Man solle nur das unangetastet lassen was sogar die Gerechtigkeit der Fürsten verschonte! Was gewinnt Deutschland in dieser Sache? 500,000 erbitterte Feinde! Was für Staatsbürger! Man hat die Polen verschluckt, aber verdauen wird man sie schwerlich! (Donnerndes Bravo). Sie, meine Herren, selbst Deutsche, wollen zu Gericht sitzen in ihrer eigenen Sache? Seien Sie gerecht. Ich will nur Gerechtigkeit, nur Gerechtigkeit! (Begeisterter, langer Beifall).
Kerst aus Polen verlangt aufmerksames Gehör für seine lange Entgegnung auf Janiczewski's Rede und seine lange Vertheidigung des deutschen Anrechts. Erfolg dieses Verlangens. Rechts und links Leeren der Bänke, Frühstückengehn, Theilnamlosigkeit an der Debatte. Im ganzen Saale kaum 200 Abgeordnete. Kerst's Rede hat zuletzt nur noch einen andächtigen Zuhörer.‒ Hrn. Christ. Clemens aus Bonn bekämpft die Anträge des Ausschusses. Zwei Punkte stehen fest für mich 1) es muß die Polen'sche Frage hier in einer für immer Deutschland Ehre bringenden Art entschieden werden. 2) Die Zustände in Polen können nicht fortbestehen wie sie gegenwärtig.
Der Posener Landtag war mit 26 Stimmen gegen 17 für die Nichteinverleibung in den deutschen Bund.
Konfessionelles habe wohl influirt. (Rechts wird man unruhig, Linke schreit Redefreiheit. Präsident verweist die Rechte). Der Redner stellt Anträge die den Ausschußanträgen widersprechen und meint bei Annahme seiner Anträge würde sich die Versammlung wenigstens nicht viel vergeben (man schreit Schluß).
Ostendorf aus Westphalen wirft dem vorigen Redner Ungründlichkeit vor und ist so gründlich, Jordan's Rede nicht nachzusprechen, sondern sogar abzulesen. Warum nicht die Polenlieder desselben Berliner Literaten, der in der vorigen Versammlung davor gewarnt hat, „poetische Sentimentalitäten“ (Jordan's Polenlieder) ernst zu nehmen. So ist aber der Berliner Literat).
(So eben erfahre ich, daß im Ganzen nur 72 Redner eingeschrieben sind).
Schmidt(Löwenberg) macht den vorigen Redner lächerlich, der gesagt habe, mit Jordan's Rede sei das Thema erschöpft. (Heiterkeit.) Nicht 20 seien in der Versammlung, die einen klaren Blick in die Posener Ereignisse hätten. Selbst er könne es nicht (Gelächter rechts), trotzdem er sein subjektives Urtheil darüber, da er lange in Posen gewesen, gebildet habe. Bekämpft v. Radowitz Ansicht, als würden durch gänzliche Hingebung Posens an Polen 11/2 Mill. deutsche Brüder geopfert. Man habe nur Rücksicht auf die Petitionen um Einverleibung Posens genommen, nicht auf die Protestationen dagegen. (Mißbilligung der Rechten.) Er macht diese Mißbilligung lächerlich. (Die ganze Versammlung lacht.) Wie man jetzt auf einmal dazu käme, die Posener Juden Brüder zu nennen? (Großes Lachen und Bravo.) Auch bei der thatsächlichen gezogenen Demarkationslinie habe der Ausschuß die Versammlung mit statistischer Begründung im Stich gelassen. Das ist zu bedauern. (Rechts: Schluß! Links: Ruhe!) Auch die zweite Demarkationslinie ist eine die polnische Nation tief verletzende. Der Redner kennt die Statistik genau, er zeigt, daß der Ausschuß falsch berichtet hat. Jeder andere Weg sei besser, nur nicht auf die Ausschußanträge eingehen. Wenn Sie dies thun gegen das verpfändete Wort des Fünfziger-Ausschusses, so haben sie das Pfand der deutschen Ehre nicht eingelöst. Die Konsequenz ist: daß sie das Vorparlament desavouiren.(Rechts einige Stimmen: Ja!) Sie werden damit sagen, daß sie sich selbst der Idee der Wiederherstellung Polens entfremden. (Bravo!) Er verliest einige Stellen aus des Abgeordneten v. Flottwells, früheren Posener Ober-Präsidenten, Buche über Posen, worin dieser sagt: daß den Polen eine Reorganisation und Bewahrung der Nationalität versprochen, und trotz dieses Versprechens auf die schon damals stattgehabten Germanisirungsversuche Posens hingewiesen wird. (Rechts: Nicht weiter lesen. Links höhnisches Gelächter).Antrag des Redners: Vorarbeiten zu liefern zu endlicher Entscheidung in dieser Sache.
Der Einwand, diese Verzögerung werde Gefahr bringen, sei falsch. ‒ Man würde sich in Polen freuen, wenn der Beschluß aufgehoben werde. Zuletzt weist er auf den Verdacht hin, die Presse habe durch die in den letzten Zeitungsblättern angekündigten neuen Schilderhebungen in Posen auf den Beschluß der Versammlung einwirken wollen. Am Tage der Einreichung des Ausschußberichtes über diese Sache sei eine Deputation bei v. Gagern gewesen, die einen neuen bevorstehenden Aufruhr in Polen denuncirt hätte. (Geschrei in der Versammlung: Ist das wahr?) Gagern erklärt sich für die Unwahrheit dieses Ausspruches. (Zischen rechts; lautes Bravo links und Gallerien).
Lychnowsky(der ritterliche Deklamator) will sich so kurz wie möglich fassen. Seine Rede besteht fast nur aus Angriffen auf die Redner von der Linken und Ausfällen gegen einzelne Punkte, die er nach Gutdünken planlos aus ihren Reden herausreißt. Janiczewski habe gesagt: „er berufe sich nicht auf die Sympathien für die Polen;“ doch hätte er es sehr stark gethan; aber die Polen besäßen jene Sympathien nur noch in einzelnen Fraktionen. Warum? Weil bei allen Rebellionen aller Länder die Polen an der Spitze.
Unter andern fängt der Redner eine Periode seiner Rede also an: Für das historische Recht meine Herren, gibt es kein Datum nicht. (Gelächter). Der Redner weiß nicht, weshalb man lacht und wiederholt den Satz mit erhöhter Stimme (stärkeres Gelächter); er wiederholt ihn zum dritten Male mit höchster Stimmlage (ungeheures Gelächter); endlich verbessert er sich: für das historische Recht gibt es kein Datum (Bravo); er entrüstet sich über diese Verläugnung des historischen Rechts. Die Polen würden sich nicht begnügen mit Posen, er müßte einen schlechten Begriff von ihnen haben, wenn sie dieses thäten. Sie würden einen Hafen haben wollen, sie würden Danzig nehmen wollen. Dies würde Blut geben, viel Blut! Wehe! Wehe! Er interpellirt den Ministerpräsidenten, welcher nicht da ist. (Die Linke schreit: abgekartete Sache). Da interpellirt er auch den Kriegsminister: ob der Besitz des Ostens sicher sei, möglich sei, ohne die Festung Posen.
So fährt er mit Komödiantenstreichen fort und ersetzt durch Forciren der Stimme, was ihm an Gründen abgeht. Er schließt mit dem Arndt'schen Verse: „So weit die deutsche Zunge klingt, und Gott im Himmel Lieder singt,“ soll das deutsche Reich gehen. Moritz Arndt, der zunächst der Tribüne sitzt, weint vor tiefster Rührung, rechts und Centren eklatiren in schallendem Applaus, links Zischen. Auf den Gallerien Schweigen.
Nach ihm wird abgestimmt, die Riesendebatte aufs neue bis morgen 9 Uhr zu vertagen. Schluß der Sitzung 1/24 Uhr. Von den 72 Rednern haben kaum ein Dutzend gesprochen.
@xml:id#ar058_006
@typejArticle
@facs0288
[ * ]Frankfurt, 26. Juli.
Die um 9 1/4 Uhr begonnene Sitzung, in welcher Ruge, Wiesner, Thinnes (bairischer Domkapitular) für Löwe, Sänger, Giskra gegen die Polen, Venedey als Mann des Justemilieu, auftraten, endigt damit, daß der Schluß der Debatte ausgesprochen, die Abstimmung aber auf morgen 9 Uhr vertagt wird. Es ist auf namentliche Abstimmung angetragen.
@xml:id#ar058_007
@typejArticle
@facs0288
[ 31 ]Düsseldorf, 24. Juli.
Ich bin in den Stand gesetzt, über die Verhaftung des Bürgers Julius Wulff in Düsseldorf und über die ihm nach dem Code pénal zur Last gelegten „Verbrechen“ Näheres mitzutheilen. Ihre Leser mögen daraus ersehen, inwieweit die Behauptung, daß die alten Gesetze nicht auf die Rede-, Preß-und Versammlungsfreiheit angewendet werden können, ohne diese illusorisch zu machen, gegründet ist.
Der Bürger Julius Wulff in Düsseldorf ist am 8. Juli in aller Frühe durch den Oberprokurator Schnaase, Instruktionsrichter Merrem und Polizeidirektor Huthsteiner in Begleitung einiger Gensdarmen verhaftet und in das hiesige Arresthaus abgeführt worden. Derselbe ist der Uebertretung der Art. 102 und 293 des Strafgesetzbuches angeklagt worden, oder, wie es in dem Verhaftsbefehle heißt, beschuldigt, aufreizende Reden gehalten und Schriften verbreitet zu haben.
Die Art. 291‒ 294 des Code pénal handeln von unerlaubten Gesellschaften oder Versammlungen. Der Art. 293 bestimmt, daß, wenn in einer „unerlaubten“ Versammlung durch Reden, durch Vorlesung oder Vertheilung von Schriften und dergl. irgend eine Anreizung zu Verbrechen oder Vergehen stattgefunden, der Chef dieser Versammlung mit einer Geldbuße von 100 bis 300 Fr. und Gefängniß von 3 Monaten bis zu 2 Jahren bestraft werde. Man braucht kein Jurist zu sein, um zu wissen, daß es gegenwärtig, wo sämmtliche Staatsbürger, mit alleiniger Ausnahme des Militärs, das freie Versammlungsrecht haben, keine unerlaubten Gesellschaften und Vereinigungen mehr geben kann. Es ist also hinsichtlich der Anwendung des Art. 293 eine unbegreifliche Uebereilung, ein Mißgriff seitens der Staatsbehörde geschehen.
Aber wenn es mit dem Art. 293 nicht geht, so geht es vielleicht mit dem Art. 102. In den Art. 86 bis 90 Code pénal ist die Rede von Majestätsbeleidigung. Der Code kennt keine Majestätsbeleidigung im Sinne des Allgem. preuß. Landrechts, wonach eine einfache Injurie gegen den König zu einem Verbrechen gestempelt wird, der Code versteht unter Majestätsbeleidigung ein Attentat oder Komplott d. h. einen bereits vollzogenen resp. begonnenen, oder einen unter Verschworenen beschlossenen Angriff gegen das Leben oder die Person des Kaisers resp. Königs. Eine solche Majestätsbeleidigung wird gleich dem Elternmorde bestraft, also mit Abhauen der rechten Hand und darnach des Kopfes. Die Art. 91 bis 101 Code pénal reden von Verbrechen, die dahin zielen, die Ruhe des Staates durch Bürgerkrieg, durch gesetzwidrigen Gebrauch der bewaffneten Macht, durch öffentliche Verheerung und Plünderung zu stören. Es wird hier ebenfalls zwischen Attentat und Komplot unterschieden. Es muß entweder schon zur That geschritten oder verabredet sein, dazu schreiten zu wollen. Ein Hauptmerkmal bei diesen Verbrechen, welche ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, ist, daß sie nur mitHülfe vonWaffen ausgeführt werden können.
In dem Art. 102 wird nun endlich bestimmt, daß als der in den Art. 86 bis 101 erwähnten Verbrechen schuldig bestraft werden Alle diejenigen, welche durch Reden in öffentlichen Versammlungen oder durch Anschlagzettel oder Druckschriften die Bürger unmittelbar (directement) anreizen, sie zu begehen. Sind diese Anfforderungen von keinem Erfolge gewesen, so wird die Todesstrafe in die Strafe der Deportation verwandelt.
Der Volksklub hat stets öffentliche Versammlungen gehalten. Es stand Jedem, also auch der Staatsbehörde, frei, sich über das Thun und Treiben daselbst zu unterrichten. Es ist fast in jeder Versammlung von dem einen oder dem andern Mitgliede, so auch von dem Angeklagten, vor allen thörichten, „ungesetzlichen“ Handlungen, ja einmal ausdrücklich vor Uebertretung des Art. 102 gewarn worden. Kann bei solchen Umständen,deren Richtigkeit durch Hunderte von Zeugen bewiesen werden kann, die Staatsbehörde durch den Art. 102 die ect. Wulff rechtfertigen? Klagt vielleicht das allgemeine Gerücht denselben obiger Verbrechen an? Im Gegentheil, es wird Niemand ihn im Ernste der genannten Verbrechen zu beschuldigen wagen. In seinen Pa- [0289] pieren ist nichts Verfängliches gefunden. Weit entfernt, daß man ihn der Uebertretung des Art 102 überführen kann, liegt nicht einmal ein gegründeter Verdacht gegen ihn vor; es steht daher zu erwarten, daß er bald aus der Haft entlassen werden wird, wenn die Behörde ihm nicht aus der Verbreitung des „republikanischen Katechismus“ ein Verbrechen machen will.
@xml:id#ar058_008
@typejArticle
@facs0289
[ 38 ] Bernkastel, 23. Juli.
Gestern wurde hierselbst in Folge eines Preßvergehens die Verhaftung eines ansäßigen allgemein beliebten Bürgers, mit imponirendem Kraftaufwand vorgenommen. Der „Gefahndete“ hatte einige mißliebige Artikel in einem hiesigen Provinzialblatt veröffentlicht.
Am Morgen unmittelbar nach der Ankunft des Staatsprokurators John und des Untersuchungsrichters Mathieu schritt die ganze exekutive Gewalt von Bernkastel, bestehend aus einem berittenen und einem Fuß-Gensdarmen, unter der persönlichen Leitung des genannten Staatsprokurators zu der Arrestation, die in einem fremden Hause statt fand, wo sich eben der Arrestant aufhielt.
Bald nach dem Verhör wurde der Verhaftete auf einem andern Wege, als die zusammengelaufene Volksmenge erwartete, „nach Trier abgeführt.“
Die Frauen drängten die Männer zur gewaltsamen Befreiung des Gefangenen. Die Männer widerstanden der lockenden „Verführung „auf das Anrathen Ihres Korrespondenten, beschlossen vielmehr eine Volksversammlung abzuhalten, welche heute statt fand und sehr zahlreich besucht war.“
Man faßte den einstimmigen Beschluß, daß sofort für den unbemittelten Mitbürger die Kaution in Geld gestellt und seine provisorische Freilassung gefordert werden sollte, sowie, daß zur Beseitigung der zwei angeblich in den incriminirten Zeitungsartikeln verläumdeten Beamten (Friedensrichter Voll und Bürgermeister Schwan) die geeigneten Schritte gethan werden müßten.
@xml:id#ar058_009
@typejArticle
@facs0289
[ 14 ] Herford, 26. Juli.
Herr Dallmann, Colonus aus Elverdissen, dessen Einsicht bis dato über die bäuerlichen und pietistischen Angelegenheiten von Elverdissen nicht hinausging und der erst von der Reaktionspartei in Berlin erfuhr, er sei ein Mann von exceptionellen Geistesgaben und könne zum Winkelried an den Destruktiven werden. Herr Dallmann hat nachfolgende offene Erklärung an die Wähler des Kreises erlassen. Diese „offene“ Erklärung ist mit der größten Heimlichkeit an konservative Wähler vertheilt worden. Den Argusaugen des landräthlichen Bureaus sogar scheint sie entzogen worden zu sein.
Offene Erklärung an die Wähler des Kreises.
Die Deputirten der Provinz Westphalen haben ihren Sitz in der preußischen Nationalversammlung eingenommen, in der Ueberzeugung, daß das Wahlgesetz vom 8. April d. J. der Rechtsboden sei, auf dem sie stehen und daß ihre Vollmacht vorab dahin laute: eine Verfassung mit der Krone zu vereinbaren.
Indem sie eine große geistige Bewegung Europas und des Vaterlandes anerkennen, verwerfen sie die sogenannte Berliner Revolution mit ihren gefährlichen Consequenzen der Volkssouveränetät und Infragestellung aller Rechtszustände.
Westphalen will keine Reaktion, sondern das volle Maaß gesetzlicher Freiheit auf den Grundlagen der Intelligenz und gesichert vor roher Gewalt. Die Provinz will nicht den Eid verletzen, welchen sie dem Könige geschworen hat, nicht von der Vergangenheit scheiden, wie der verlorene Sohn vom Hause seines Vaters; sie will das alte Kleinod der Treue bewahren auf dem freien Erbe ihrer Väter.
Die Vertreter Westphalens haben das Ministerium Camphausen unterstützt wie ein Mann, im Interesse der Ordnung und Gesetzlichkeit, unter deren Schutz allein die Nahrungsquellen sich ergießen; sie haben es um so freudiger gethan, weil dieses Ministerium ihrer Ueberzeugung entsprach.
Camphausen, der Mann von großer politischer Fähigkeit und trefflicher Gesinnung ist vom Schauplatz abgetreten als schlichter Bürger, begleitet von der Hochachtung aller Parteien, welche ihm als Votum des Vertrauens den Präsidentenstuhl in der Kammer angeboten. Darin liegt die Rechtfertigung unseres politischen Handelns dem Lande gegenüber.
Das neue Ministerium Auerswald hat in seinem Programm eine Anerkennung der Märzrevolution in unbestimmten Ausdrücken ausgesprochen, welcher wir nicht beitreten können.
Es ist auf rother Erde nicht Sitte, die Ueberzeugung des Mannes zu wechseln wie ein Kleid.
Die hier erschienenen zahlreichen Deputationen aus Rheinland und Westphalen geben die feste Zusicherung, daß unsere Grundsätze die der entschiedenen Mehrzahl unserer Machtgeber sind, und ermahnen uns, gesinnungstreu auf dem bisherigen Rechtsboden zu verharren.
Demgemäß erklären wir hiermit öffentlich, daß uns das Programm des Ministeriums Auerswald nicht genügt, in dem seine unklare Fassung unser politisches Glaubensbekenntniß nicht enthält.
Insofern das Ministerium wirklich ein Ministerium der That sein wird, werden wir jede Maaßregel zur Herstellung der Ruhe und Ordnung und den Fortschritten der Zeit angemessenen Gesetzesvorschläge, ohne Parteirücksichten unterstützen.
Auf welcher Seite des Hauses wir künftig auch sitzen mögen, wir werden folgerecht die ausgesprochene Gesinnung unseres Landes mit Ehren zu vertreten streben.
Um in schwierigen Zeitenkein Aufsehen durch Kollektivunterschriften zu erregen, ist beschlossen worden, diese Erklärung von jedem einzelnen Deputirten an seine Wähler abgehen zu lassen.
Berlin, 17. Juli 1848.
gez. Dallmann.
@xml:id#ar058_010
@typejArticle
@facs0289
[ 15 ] Berlin, 24. Juli.
Kuhr aus Preußen (zur Linken gehörend) ist beschuldigt worden, bei Gelegenheit des Zeughaussturmes am 14. Juni, Waffen aus dem Zeughause entnommen zu haben. Der bisherige Staatsanwalt beim Kammergericht, Herr v. Kirchmann hat, da nach dem neuen Gesetze die gerichtliche Verfolgung eines Deputirten ohne Genehmigung der Nationalversammlung nicht stattfinden darf, bei derselben einen Antrag eingereicht, welcher die Bewilligung, den erwähnten Abgeordneten in Anklagezustand versetzen zu dürfen, betrifft. Der Antrag wurde den Abtheilungen zur Vorberathung überwiesen; dieselben entschieden sich zum größten Theil dafür, und ebenso die aus den einzelnen Abtheilungen gebildete Central-Abtheilung. Wir werden also nächstens das interessante Schauspiel haben, wenn, wie zu erwarten, die Majorität der Nationalversammlung sich ebenfalls für gerichtliche Verfolgung ausspricht, einen des gemeinen Diebstahls beschuldigten Deputirten vor den Schranken des Gerichts gestellt und zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt zu sehen.
Wie unsere Regierung die nationale Reorganisation des Großherzogthums Posen auffaßt, können Sie daraus ersehen, daß das polnische Gymnasium in Posen trotz aller Vorstellungen des Erzbischofs Przyluski und anderer Polen, noch immer geschlossen ist. Der frühere Kultusminister, Graf Schwerin, hatte die Eröffnung des Gymnasiums bereits befohlen, da protestirte der General Pfuel und der Oberpräsident Beurmann, ebenso die Posener Stadtbehörden. Schwerin trat ab und Rodbertus an seine Stelle. Dieser war dem Gymnasium günstiger, allein er fand bei den übrigen Ministern Widerspruch. Und so ist die Sache, nachdem Rodbertus abgetreten, noch immer unentschieden. Eine Bevölkerung von 18,000 Polen, die, selbst nach Angabe der Deutschen, in der Stadt Posen lebt, wird so verhindert, ihre Jugend unterrichten zu lassen. Und das nennt man Achtung der Nationalität! Freilich, die preußische Regierung erklärt, daß der ganze Kreis zum deutschen Bunde gehört; also sind mit einem Mal alle Polen daraus verschwunden, oder haben wenigstens plötzlich ihre Muttersprache verloren!
@xml:id#ar058_011
@typejArticle
@facs0289
[ 14 ] Berlin, 25. Juli.
Ueber den alten Polizeistaat ist jetzt mit Bestimmtheit entschieden, er ist gefallen, an seine Stelle der Konstablerstaat getreten. Seit gestern sind nämlich die früher militärisch gekleideten Polizeidiener verschwunden und die Straßen dicht mit bürgerlich gekleideten Konstablern besetzt. Die militärische Polizei hat der bürgerlichen Platz machen müssen, das wahre Zeichen des Umschwunges in Preußen, der die Bourgeoisie scheinbar zur Herrschaft gebracht. Diese bürgerliche Einrichtung kostet den Staat jährlich allein für die Stadt Berlin 300,000 Thlr. Doch was liegt den großen Kapitalisten daran, der Mittelstand und die Arbeiterklasse zahlen ja diese neue Sicherheit des Bourgeoisthums. Uebrigens eignet sich die Einrichtung ganz besonders zum Spioniren. Unter Boltshaufen und besonders am Abend sind diese Leute kaum zu erkennen. Gestern Abend war bei Gelegenheit der Einführung der Konstabler seit langer Zeit wieder einmal Lindenklub, d. h. jene zufällige Versammlung, die sich sonst Abends immer unter den Linden an der Ecke von Kranzler einfand. Ich drängte mich in die Masse hinein, die heftig über die Konstabler diskutirte, bemerkte aber bald, daß ein Theil dieses Klubs aus Konstablern selbst bestand, die mit dem ruhigsten Anschein der Diskussion zuhörten. Da die Konstabler den Straßenklub nachgerade auseinander sprengen wollten, kam es zu einigen Handgreiflichkeiten, denen sie weichen mußten. Begierig ist man nun, was die Regierung aus den frühern Polizeimannschaften und der Gendarmerie machen will. Einstweilen bestehen sie noch neben den Konstablern, vielleicht sollen die Provinzen damit beglückt werden?
@xml:id#ar058_012
@typejArticle
@facs0289
[ 103 ] Berlin, 25. Juli.
Nach Eröffnung der heutigen Sitzung der Vereinbarer-Versammlung wurde zuerst ein dringender Antrag des Abgeordneten von Unruh, über Bildung der Spezialkommission für die Verhältnisse des Handwerkerstandes und deren Verhältniß zu der Fachkommission für Handel, Gewerbe und Arbeit, wie sie sich vorkommenden Falls gegenseitig zu ergänzen haben, angenommen.
Hierauf folgt eine dringliche Interpellation des Abgeordneten v. Pokrzywincki an das Staats-Ministerium, „ob das Ministerium geneigt sei über den Bau und die Richtung der Ostbahn der Versammlung die nöthigen Mittheilungen zu machen? und weßhalb das Ministerium den Bau der Ostbahn bei Driesen anfangen ließ, ohne vorher die Genehmigung wegen Richtung dieser Bahn von der Versammlung einzuholen?“
Die Interpellation wurde dadurch motivirt, daß diese Bahn für die davon berührten Provinzen sehr wichtig sei. Bereits dem ersten vereinigten Landtage waren Vorlagen zum Baue dieser Bahn gemacht, ihre Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit, sowie die Nothwendigkeit der Bahn für die Provinz Preußen wurde anerkannt, nur im Betreff der Geldbewilligung konnte man sich nicht einigen. Daß der Bau der Ostbahn bald zur Ausführung komme ist um so mehr nothwendig, da es in der Provinz Preußen mitunter noch an den nöthigen Kommunikationswegen fehlt und die Nothwendigkeit der schnellen Verbindung mit dieser Provinz anerkannt ist. Die Richtung, welche die Bahn nehmen soll, ist für die betreffenden Bezirke sehr wichtig. Die Regierung hat sich aber berufen gefühlt, die Arbeiten der Bahn an Punkten beginnen zu lassen, in einer Richtung, die vom vereinigten Landtage sogar sehr stark angegriffen war.
Der Finanzminister Hansemann antwortete: Ich werde mich bemühen kurz zu sein. Die Regierung hat schon früher erklärt, sowie die Verhältnisse günstiger würden, sowie das Vertrauen zurückkehre, würde sie großartige Arbeiten im ganzen Lande beginnen lassen, wo auch die Ostbahn berücksichtigt werden sollte. Die Verhältnisse haben sich gebessert, das Vertrauen hat sich wieder eingestellt. Die Regierung ist nun gegenwärtig beschäftigt einen Gesetzentwurf vorzubereiten und der Versammlung vorzulegen. Bei dieser Gelegenheit und nicht bei gegenwärtiger Interpellation wird das Ministerium in eine nähere Debatte über diese Frage eingehen.
Bauer aus Krotoschin: Die Unternehmungen des Staates und die Unternehmungen der Privatgesellschaften sind sehr verschiedener Natur. Der Staat muß nur das Wohl der Gesammtheit im Auge haben, dagegen eine Privatgesellschaft den pecuniären Vortheil berücksichtigen muß. Die Richtung, welche die Regierung beim Bau der Ostbahn einschlagen läßt, nimmt aber keine Rücksicht auf das Gesammtwohl. Wir müssen darauf bestehen die Richtung der Bahn selbst festzustellen. Das Ministerium will uns zwar Vorlagen machen, hat aber die Richtung schon bestimmt und in Angriff genommen, demnach hätten wir nur noch über die Geldbewilligung zu bestimmen.
Finanzminister Hansemann: Ich muß dabei bleiben, daß bei Vorlage des Gesetzes die Versammlung auch über die Richtung der Ostbahn bestimmen kann, da es ihr freisteht, das Geld für die Richtung zu bewilligen, die sie beliebt.
Abg. Gladbach: Der Herr Finanzminister sagte uns, daß das Vertrauen zurückgekehrt sei, das will ich glauben, aber ich möchte den Punkt, wann das geschehen ist, kennen, da, wie ich glaube, die Arbeiten an der Ostbahn schon früher angefangen haben.
Finanzm. Hansemann: Das Ministerium hat seine Pflicht immer erkannt und auf seine eigene Verantwortlichkeit die Arbeiten an der Ostbahn beschlossen, um brodlosen Arbeitern Beschäftigung zu geben.
Hiermit ist diese Interpellation geschlossen. Der Abgeordnete Borchardt will einen dringenden Antrag, um Aufhebung der Gesetzesstellen über den frechen Tadel der Gesetze, und Suspendirung der auf Grund dieser Gesetzesstelle eingeleiteten Untersuchungen und Verhaftungen bis zur Revision der Strafgesetze. Dieser Antrag wird aber für nicht dringend gehalten und auf die Tagesordnung gesetzt.
Der Vorsitzende der Verfassungs-Kommission, Abg. Waldeck, macht noch mehrere Mittheilungen über die bisherigen Arbeiten dieser Kommission. Außer vielen Mittheilungen, die wir schon in der letzten Zeit mitgetheilt haben, ist nur noch zu bemerken: Die Erblichkeit der königlichen Gewalt in der männlichen Linie, nach dem Rechte der Erstgeburt. Mündigkeit des Königs im achtzehnten Jahre. Die Regentschaft wird bei der Unmündigkeit des Königs durch ein Gesetz bestimmt. Die Regentschaft darf nur aus einer Person bestehen, welche auch denselben Eid auf die Verfassung leisten muß wie der König. Dem König steht die Verleihung von Orden und andern Auszeichnungen zu. Die Kammern werden regelmäßig im September jeden Jahres einberufen. Werden sie nicht berufen, so versammeln sich die Kammern am letzten Tage des Monats September von selbst. Ebenso zehn Tage nach dem Tode eines Königs. Die Verf.-Kommission fand es ferner nicht für angemessen, das Großherzogthum Posen von der Verfassung auszuschließen.‒ Schließlich ist noch zu bemerken, daß die Verfassungs-Kommission nur noch einige Sitzungen mit der Redaktion des Entwurfs und der Feststellung der Motive zu halten haben wird.
Hierauf entwickelt sich eine sehr lange Verhandlung über den Kommissionsbericht die zur Geschäftsordnung eingegangenen Abänderungsvorschläge betreffend. Sie sind ohne alles Interesse, bis auf diejenigen die Einbringung und Behandlung der Interpellationen betreffend. Es waren mehrere Anträge eingegangen, wonach jede Interpellation von der Majorität oder von 50 bis 100 Mitgliedern unterstützt werden sollte, ehe sie gestellt werden könne. Besonders sprach der Abg. Baumstark sich stark gegen die Zulassung von Interpellationen aus, die nur wie bisher die Zustimmung von 25 Mitgliedern nöthig hätten. Er ist dagegen, weil, wie Andere sagen, die Interpellationen uns von der Berathung des Verfassungsentwurfs abhalten, und das Land mit Sehnsucht auf unsere eigentliche Thätigkeit harre. Dem kann ich nicht beistimmen. Wir haben sehr viel gethan. Wenn das Land und die Presse in unsere Abtheilungsarbeiten hineinsehen könnte, würden sie anders urtheilen. Es ist mir sogar sehr lieb, daß wir nicht gleich in den ersten Wochen die Verfassung berathen haben, denn die Versammlung mußte sich erst näher kennen lernen und sich in verschiedene Parteien theilen. Aber die Interpellationen haben uns bisher nichts genützt; aus den Antworten ist größtentheils nichts geworden, weil die Fragen nichts taugten.
Abgeordneter Stein widerlegt alle Angriffe auf das unumschränkte Interpellationsrecht auf's Glänzendste. Man will die Interpellationen beschränken, weil einiger, Mißbrauch dabei vorkommen soll. Da dies nun geschehen, will man große Beschränkungen einführen, wie es die frühern Regierungen thaten, welche die Presse durch Einführung der Censur einschränkten, um den möglichen Mißbräuchen vorzubeugen. Sehen wir nach England, nach Frankreich und nach allen freien Staaten, sie haben das Recht der Interpellationen noch in viel ausgedehnterm Maße, sie knüpfen eine längere Debatte daran, bis die Frage vollständig erledigt scheint. Auch können wir keinen Unterschied machen, ob die Interpellationen inländische oder ausländische Gegenstände betreffen, wie das von einem geehrten Mitgliede beantragt ist. Der Präsident würde wohl manchmal in Verlegenheit kommen, wie er die Frage zu nehmen habe, und wie die inländische von der ausländischen zu scheiden sei. ‒ Ich bin für die Beibehaltung der bisherigen Ordnung und für den Zusatz, daß sich eine Debatte an die Interpellation knüpfen könne.
Die Abstimmung entscheidet im Sinne der Linken, obgleich die Rechte bei der Fragstellung nochmals alles Mögliche versuchte, damit der Beschluß in ihrem Sinne ausfalle. Das unumschränkte Recht der Interpellation bleibt gewahrt.
Nachdem noch mehrere andere vorgeschlagene Aenderungen der Geschäftsordnung verworfen worden sind, wird auch der Antrag auf Erbauung eines interimistischen Sitzungslokals für die Versammlung, da das jetzige, hinsichtlich des Zuhörerraumes, zu beschränkt sei, und noch andere Nachtheile mit sich führe, verworfen, dagegen der Antrag auf Erbauung eines Lokals für die Preußischen Kammern, in der Art angenommen, daß die Versammlung beschloß: „das hohe Staatsministerium zu ersuchen, die Herstellung eines hinlänglich geräumigen und angemessen eingerichteten Gebäudes für die Versammlungen der Preußischen Nationalvertretung baldigst vorzubereiten.“
Nachdem der Abgeordnete Dierschke an den Ministerpräsidenten noch die Bitte gerichtet hatte, den Kriegsminister zu ersuchen, in den nächsten Sitzungen anwesend zu sein, da er einige Interpellationen an denselben gestellt habe, die wahrscheinlich alsdann auf der Tagesordnung sein würden, der Kriegsminister aber seit einigen Wochen die Sitzungen mit seiner Gegenwart nicht beehrt habe, wurde die Sitzung geschlossen.
Das Ministerium hat auch in der heutigen Sitzung noch keine Erklärung in Betreff seines Verhaltens zur deutschen Centralgewalt in Frankfurt, abgegeben. Die verschiedensten Gerüchte sind darüber im Umlauf, welche durch die eilige Berufung des Hrn. Camphausen und v. Beckerath noch vermehrt wurden. Die Ankunft des Herrn Staatsminister Camphausen veröffentlichte der Staatsanzeiger in seinem amtlichen Theile, und Hr. v. Beckerath wurde heute in der Singakademie ‒ dem Sitzungslokale der Vereinbarungsversammlung ‒ bemerkt. Die Angelegenheiten, für welche man den Rath solcher Männer einholt, müssen sehr dringender Natur sein. Der Aufenthalt dieser Männer in Frankfurt, hat ihnen natürlich den vollen Einblick in die dortige Lage der Dinge gestattet. Man behauptet hier sogar, daß es vorzüglich auf den Rath Camphausens geschehe, daß Preußen sich nicht der Souveränetät der Frankfurter Versammlung unterwirft. Nach den Ansichten des Herrn Camphausen hat die deutsche Nationalversammlung keine klare Vorstellung über den Begriff der Volkssouveränetät.
Das Ministerium soll sich nun nach Berathung mit den Herren Camphausen und v. Beckerath dahin entschlossen haben, sich keinesfalls unter den rücksichtslosen Befehl der deutschen Reichsgewalt zu stellen. Um nun die Vermittlung zwischen Frankfurt und Preußen zu regeln, wird Herr Camphausen dorthin abgehn, und als preußischer Gesandter daselbst auftreten, in der Weise, daß er förmlich bei dem deutschen Reichsverweser akkreditirt wird. In der gestern Abend stattgefundenen Volksversammlung des demokratischen Klubs machte dessen Präsident Schramm die Anzeige, daß beschlossen worden sei, die Erlaubniß des Polizeipräsidenten zu den Volksversammlungen nicht einzuholen, da dieses nicht gesetzlich begründet sei, und man wollte es auf ein Erkenntniß des Polizeirichters ankommen lassen. Dieser Beschluß wurde mit großem Beifall von der versammelten Volksmenge aufgenommen, und man ist nun begierig, wie sich der Polizeipräsident in dieser Sache verhalten wird. Bekanntlich hat er eine Strafe von 5-50 Thlr. für jeden Redner festgesetzt, welche Verordnung auch vom Minister Kühlwetter bestätigt worden ist.
Die Central-Abtheilung für das Heerwesen hat sich, ungeachtet sehr entschiedener und eifriger Gegenvorstellungen des Herrn v. Griesheim, als Stellvertreter des Kriegsministers für Aufhebung der Kadettenhäusererklärt.
Es ist hier von einer Allianz zwischen Preußen, Baiern, Hannover und Braunschweig die Rede, welche den Zweck haben soll, die Selbstständigkeit der Einzelstaaten Deutschlands der Centralgewalt gegenüber zu wahren. Ein schöner Anfang zur Einheit Deutschlands!
Vorgestern fand sich an den Straßenecken ein „Aufruf an das Volk“, vom hiesigen Preußenverein. Es wird das Aufgehen Preußens in Deutschland beklagt und zur offenen Widersetzlichkeit gegen die deutsche Nationalversammlung provocirt. Auf Antrag des Dr. Bracht aus Elberfeld hat der kostitutionelle Kongreß in seiner heutigen Sitzung folgenden Protest beschlossen und bereits veröffentlicht:
„Der konstitutionelle Kongreß in Veranlassung eines „an das Volk“ erlassenenen Aufrufs unterzeichnet der„Preußenverein für konstitutionelles Königthum“ erklärt hiermit seine tiefste Entrüstung über diesen Versuch, die so herrlich angebahnte Einheit des deutschen Volkes, diese einzige Grundlage unserer Zukunft, zu stören; er erblickt darin eine Auflehnung gegen den gesetzlich ausgesprochenen Willen der Nation, die eben so gefährlich ist und eben so leicht zum Bürgerkriege führen würde, wie die selbstsüchtigen Bestrebungen der Anarchisten.“
Außer diesem Aufruf des Preußenvereins treten noch manche, bis jetzt allerdings nur vereinzelte Erscheinungen auf, welche eine Reaktion des specifischen Preußenthums gegen die Frankfurter Beschlüsse erwarten lassen. Die „Deutsche Wehrzeitung“, herausgegeben von einer Gesellschaft deutscher Offiziere und Militärbeamten, eine neue Zeitschrift, welche der militärischen Fraktion der Reaktionspartei in Potsdam, als Organ zu dienen bestimmt ist, spricht sich in gleicher Weise Namens der Armee unumwunden aus.„Die Armee werde zeigen, daß sie außer ihrer Treue und Anhänglichkeit auch einen Willen hat, einen Willen, dem sie nöthigenfalls auch Nachdruck zu geben entschlossen ist.“
@xml:id#ar058_012a
@typejArticle
@facs0289
Berlin, 25. Juli.
Die Angaben über die Summen der bereits für die freiwillig-gezwungene Anleihe geschehenen Einzahlungen sind sehr übertrieben worden. Die B. Z. bemerkt: „Es sind noch nicht drei Millionen eingegangen. Wenige bedenken, wie schwer es nur mechanisch ist, Zahlungen von Millionen in kurzer Zeit zu leisten. Wenn täglich fünfzigtausend Thaler eingezahlt werden, würde es doch (nach Abzug der Sonntage) eines vollen Jahres bedürfen, um fünfzehn Millionen einzuzahlen. Die großen Zeichnungen von zehn, zwanzig, dreißigtausend Thaler sind aber nicht so häufig, um in der schnellen Abwickelung des Geschäfts, die vielen kleinen zu übertragen.‒ Möge man daher noch immer eifrig beisteuern und nicht glauben, daß dieses bedeutende Geschäft
(Siehe den Verfolg in der Beilage).
[0290] [Spaltenumbruch]
Großbritannien.
@xml:id#ar058_013
@typejArticle
@facs0290
[ * ] London, 25. Juli.
Die Bill wegen Suspendirung der Habeas-Corpus-Akte in Irland wurde gestern ins Oberhaus gebracht und binnen einigen Stunden war die 3malige Lesung geschehen. Sie wurde, wie sich wohl denken läßt, einstimmig annommen. Heute Morgen hat sie die königliche Genehmigung erhalten. Dies ist sofort mittelst elektrischen Telegraphs nach Liverpool gemeldet und von dort mit einem bereit gehaltenen Dämpfer nach Dublin befördert worden mit dem Befehl, die Akte sofort in Wirksamkeit treten zu lassen. Die Verhandlungen im Unterhause sind unter den jetzigen Verhältnissen eher alles Andere, als interessant. Blos die Diskussion, durch Keogh's Antrag auf Untersuchung über die Zusammensetzung der Jury, welche Mitchell für „schuldig“ erklärte, machte eine Ausnahme. Wir können aber dies um so mehr übergehen, als der Gegenstand bereits hinlänglich bekannt ist und Jedermann weiß, daß die Regierung mit allen Kräften eine Jury verfälscht hatte, von der man im voraus überzeugt sein konnte, daß sie ihr „schuldig“ über den Angeklagten aussprechen würde.
@xml:id#ar058_014
@typejArticle
@facs0290
[ * ] London, 25. Juli.
Nach dem „Liverpool Albin“ sind in Liverpool 50 Klubs, jeder aus 100 Mitgliedern bestehend, gebildet worden. Sie sollen förmlich organisirt und bewaffnet sein. Aus Dublin wird gemeldet, daß John O'Connell ans irische Volk eine Adresse erlassen, worin er es beschwört, sich in keinen Kampf einzulassen. Geschähe es dennoch, so wolle er nach Amerika auswandern und die Gebeine seines Vaters mit sich nehmen. In Dublin wird im Phönix-Park ein Lager errichtet, in welchem von nun an mehrere Regimenter von allen Waffen untergebracht werden sollen.
‒ Die Verhältnisse in Irland, die Berichte über die Ausbreitung der Kartoffelkrankheit und die Nichtbestätigung des Waffenstillstandes zwischen Deutschland und Dänemark wirken auf die Kurse sehr ungünstig.
Die Konsols schließen heute zu 857/8 à 86.
@xml:id#ar058_015
@typejArticle
@facs0290
[ 27 ] London, 23. Juli.
Das Mustergefängniß in Pentonville hat den Direktoren und verschiedenen Beamten dieser aus der Bourgeois-Natur hervorgegangenen Rache-Anstalt gegen die Versündiger an dem regierenden Bewußtsein des Geldsackes und seinem Inhalt zu einem 6. Bericht Anlaß und Stoff geliefert. Der Bericht ist dem Parlament vorgelegt. Am 1. Jan. 1847 war Gefangenen-Bestand 341, im Laufe des Jahres kamen hinzu 360. Die tägliche Durchschnittszahl betrug 457. Fast die Hälfte der Gefangenen befand sich im Alter von 20 bis 25 J. und zwei drittel waren unverheirathet. Ebenso waren zwei drittel zu 7jähriger, beinahe das übrige drittel zu 14jähriger Diportation verurtheilt. Der Bericht spricht sich über das Betragen der Gefangenen sehr günstig aus. Hr. Summers jedoch, der sie an Bord des Transportschiffes beobachtete, urtheilt weniger günstig. Die Berichte widersprechen sich auch auf andern Seiten. Denn ein Bericht aus Port Philipp besagt wieder, daß gerade die Pentonville-Gefangenen die besten Arbeiter waren. „Während,“ heißt es darin, „die Disziplin und der Unterricht in Pentonville die Verbannten nicht immer vom Rückfall zu Verbrechen verhindert haben, sobald sie starken Versuchungen und demoralisirender Gesellschaft ausgesetzt waren: so sind doch aus dem größeren Theil derselben nützliche und schätzbare Arbeiter geworden.“
Das Leben im Pentonville-Gefängniß, wie überhaupt die einsame Einsperrung und das Schweigsystem, hatten bisher zur Folge, daß sich bei den Gefangenen eine erschreckliche Reizbarkeit der Nerven entwickelte, sodaß die Unglücklichen beim Verlassen der Anstalt in Ohnmacht fielen. Andere, selbst die wenig Empfindlichen, wurden von jedem Geräusch so ergriffen, daß sie Baumwolle verlangten, zum Verstopfen der Ohren. Der Bericht meint man habe dies einigermaßen vermieden, indem man die Gefangenen kurz vor der Abführung nach den Deportationsschiffen mit den Uebrigen zusammen kommen, reden und sich wenigstens an die menschliche Stimme gewöhnen ließ … Für jeden Menschen mit einigem gesunden Verstande und einem noch etwas gesunden Herzen geht daraus schon die ganze Scheußlichkeit der von der philanthropischen Bourgeoisie ausersonnenen und raffinirte Menschentortur im sogenannten Schweig - und Zellensystem zur Genüge hervor. Selbst der „Economist“ kann sich einiger tadelnden Bemerkungen nicht enthalten. Er meint, in den Berichten der Kommissäre und Beamten zeige sich eine Sprache, die der Masse von Leiden und Dulden, die sie täglich vor Augen haben und als Werkzeuge selbst veranlassen müssen, wenig angemessen sei. Er fügt hinzu: Wir sehen nicht ein, warum nicht die nämliche Sorgfalt, die (angeblich!) so viel Gutes bei den Verbrechern bewirkt, nicht auch auf die blos Armen und noch nicht zu Verbrechern Gewordenen ausgedehnt, warum sie nicht von Meistern in Handwerken unterrichtet und von Regierungsbeamten in den Kolonien als freie Männer gegen gutes Lohn untergebracht werden könnten. Die blos Armen verdienten doch eine solch zärtliche Sorgfalt eher, als die Verbrecher. Mit den Ausgaben für Gefängnisse und Verbrecher könnte man jeden Armen im ganzen Lande nach den ungeheuren Landflächen im stillen Ozean bringen und in komfortabler Weise placiren. Allein die Sache hat ihren Grund. Die Verbrecher sind für andere Leute eine Störung, machen ihnen eine gewisse Unruhe. Sie lassen die Herren der Gesellschaft nicht zum ruhigen Leben kommen; drum widmet ihnen die Regierung eine Aufmerksamkeit, die sie den gegen eine feindliche Welt ehrlich, gehorsam und still Ankämpfenden weder schenken kann noch will. Hätte man guten Grund zu dem Glauben, daß diese Lieblingssysteme und Steckenpferde sentimentaler Gentlemen die Summe der Verbrechen im ganzen Reiche verminderte, so würden wir diese genaue Sorgfalt, durch die ein Paar Leute durch Verbrechen zum Lebenscomfort hingeführt werden, höchlich lobpreisen. Allein während die Disziplin im Pentonville-Gefängniß so wirksam gewesen: haben die Kriminalprozesse in England um mehr als 14%, und was Irland betrifft, in noch ärgerem Verhältniß zugenommen. Wird also nicht jene genaue Sorgfalt auf jeden Theil der Gesellschaft zur Abwehr der Armuth wie des Verbrechens ausgedehnt; so können wir aus diesem einzelnen Kabinetsstück (in Pentonville) keinen Gesammtbau aufführen. Die so kostspielige Sorgfalt für einige Wenige scheint sogar eine Ungerechtigkeit gegen die Vielen und dem Lauf und Einfluß der Natur entgegen. Der „Economist“ begreift, daß das physische Wohlbefinden und die materielle Lage des Volkes auf die Zahl der Verbrechen vom hauptsächlichsten Einfluß sind. Als „Freihandelsmann“ erblickt er aber auch kein anderes und besseres Gegenmittel als die vollständig durchgeführte „freie Konkurrenz“, die unbeschränkte Entwickelung des „Freihandelssystems.“ Dies allein ist die Panacee, die uns Alle heilen, die Leiter, welche uns über die Mauern in das (Bourgeois-) Paradis hinein verhelfen soll.
@xml:id#ar058_016
@typejArticle
@facs0290
[ * ] London, 24. Juli.
Die Berichte aus Irland über den Stand der Kartoffeln lauten nichts weniger als erfreulich. Besonders im Süden und Westen soll die Kartoffelkrankheit schon wieder in höchst bedrohlicher Weise auftreten. Die daher zu befürchtende Gefahr tritt für den Augenblick vor der weit nähern eines allgemeinen Aufstandes und Bürgerkrieges in den Hintergrund. Außer den vor Kurzem unter die Bestimmungen der Zwangsbill gestellten Grafschaften und Distrikten ist dasselbe am Sonnabende in Betreff einer Masse anderer Orte und ganzer Grafschaften erfolgt. Unter letzteren befinden sich Meath und der übrige Theil von Cork und Waterford. Der römisch-katholische Bischof von Derry (Dr. Maginn) ist mit 90 Geistlichen seines Sprengels der „irischen League“ beigetreten. Dies ist für die Repealer ein ungemeiner Gewinn; denn Maginn's Name hat in Irland einen guten Klang. Irische Blätter zählen ihn für ein ganzes Armeekorps. Der leitende Artikel in der Sonnabend-Nr. der „Nation“, aus dem Gefängniß in Newgate datirt, ist überschrieben: „Der Casus belli,“ und beginnt folgender Maaßen: „Der lang aufgeschobene Krieg mit England hat nun wirklich angefangen. Wir sind förmlich zur Ergebung auf Gnade und Ungnade aufgefordert worden. Der Hauptstadt und den bedeutendsten Bollwerken der Nationalität auf dieser Insel gebietet man frech, alle Waffen an England auszuliefern. Die in Repealklubs formirte Nationalmacht soll sich ohne ein Wort des Wiederspruchs und ohne Verzug aufzulösen. Beinahe 40 Gefangene aus allen Ständen und Lebenslagen erwarten als Geißeln in den Händen des Feindes eine summarische Schuldigerklärung und ein hartes Urtheil. Die nationale Presse in Dublin ist faktisch unterdrückt. Ein Theil derselben wagt nicht länger von Wiederstand zu sprechen; der andere wird zum offenen und absichtlichen Trotz der englischen Behörden dem Publikum übergeben. So weit ist es endlich gekommen und auf diesem Punkte kann der Kampf nicht aufhören; die Endentscheidung ist nahe. Der Herbst, von dem wir nebst den gereiften Früchten auch das Heranreifen unserer Hoffnungen erwarteten, wird sie entweder erfüllt, oder gleich Spreu nach allen Winden auseinandergestreut erblicken… Wir trugen das Unrecht stillschweigend, bis Stillschweigen zur Sünde und bitteren Vorwurf für uns selbst wurde. Mit klarer Ueberlegung und voller Kenntniß aller Gefahren und der ganzen Verantwortlichkeit, aber mit sicherm Vertrauen auf die Vorsehung und die Gerechtigkeit unserer Sache hießen wir England sich rasch entscheiden zwischen Nachgiebigkeit oder Krieg. Wir erklärten förmlich den Krieg der Unabhängigkeit. Und jetzt ist die Zeit da, wo wir unsern Schwur rasch lösen, oder mit Schande bedeckt werden müssen. Wir können uns nicht mit Ueberraschung entschuldigen. Als Mitchell nach den Bermuda's verurtheilt wurde, erhielten wir damit die Anzeige, daß England unsere Herausforderung angenommen. An den Sympathien des Volkes können wir nicht zweifeln. Ein kühnerer Geist als 1843 ist überall erwacht; da, wo die englische Regierung Männer ins Gefängniß sperren wollte, bereitete sich das Volk zum Widerstande … Gott verleihe dem Volk und seinen Führern jene Weisheit, welche ihr festes Vertrauen auf den unbesieglichen Muth einer für ihre Freiheit kämpfenden Nation zu setzen versteht.“
Der ebenfalls im Gefängniß befindliche John Martin sagt in einer eben erschienenen Adresse an seine irischen Brüder: „ ..... Mein Rath ist kurz der, daß Ihr bei Euern Waffen ausharrt. Steht fest und unerschütterlich und weicht vor den Drohungen und der Wuth unserer beunruhigten Tyrannen keinen Zoll breit zurück. Laßt sie drohen mit Deportation oder Galgen wegen Eurer Liebe zu Irland. Laßt sie drohen, Euch mit Kartätschen niederzumähen, wie Eure Angehörigen durch Hunger und Pest hingerafft worden. Stoßt ihre brutalen „Parlamentsbeschlüsse“ verachtend zurück tretet ihre lügnerischen Proklamationen mit den Füßen; habt keine Furcht vor ihnen. Das Werk, welches Ihr übernommen, ist: Umsturz und gänzliche Vernichtung der englischen Herrschaft. Dies Werk muß vollführt werden, vollführt auf jede Gefahr hin, um jeden Preis, um jedes Opfer. Und wenn Hunderte von uns ihren Familien entrissen, der Freiheit beraubt, in Kerker geworfen oder in Ketten nach den Verbrecherinseln deportirt; wenn Tausende von uns durch Kanonen und Bajonette hingeschlachtet, unsere Straßen und Fluren mit unserm Blut geröthet werden: der Kampf für Irlands Freiheit darf nur mit Vernichtung jenes monstruosen Systems einer gemeinen meuchelmörderischen Tyrannei oder mit der gänzlichen Vertilgung des irischen Volkes enden. O! Landsleute, Brüder! Verzaget nicht beim Anblick der Vorbereitungen des Feindes ‒ vor 40,000 menschlichen Maschinen, die man mit Todeswaffen versehen, um Euch auf Euerm eigenen Boden für das Verbrechen abzuschlachten, daß Ihr Euer Vaterland liebt. Besser ein hunderttausendfacher Tod, denn daß Irland noch ein Jahr entwaffnet, eingeschüchtert und vertheidigungslos der Gnade jenes höllischen Despotismus Preis gegeben sei.“
Ein anderer Gefangener, J. F. Lalor, läßt folgenden Aufruf drucken: „Wir haben es in Irland jetzt mit Einer Thatsache, und mit Einer Frage zu thun. Die Thatsache ist, daß gegenwärtig 40,000Mann in der Livree und dem Dienste Englands unser Land im Besitz haben, und die Frage, wie wir jene 40,000 Mann am besten und schnellsten tödten und gefangen nehmen. Soll ich meine persönliche Meinung sagen und könnte ich selbst die Zeit wählen, so würde ich sicher den Herbst vorschlagen, wenn die Ernte sicher in den Scheuern ist. Doch häufig sendet der Himmel seine eigne Zeit und Gelegenheit und oft sieht auch ein Feind die Nothwendigkeit voraus, zu fechten oder zu fallen. In dem einen wie im andern Falle können wir nicht unsere Herbstzeit abwarten. Die Gelegenheit müssen wir schnell beim Schopf erfassen; wenn bis an die Mauer gedrängt, müssen wir uns zur Vertheidigung umwenden. Kämpfen wir also im September wenn wir können; früher, wenn wir müssen. Inzwischen bedenkt dies: irgendwo und irgendwie und durch irgendwen muß ein Anfang gemacht werden. Wer führt den ersten Schlag für Irland? Wer vergießt für es das erste Blut? Wer gewinnt sich einen Kranz, der nie verwelken wird?“
Seinerseits spricht J. Brenan wie folgt: „Eine Revolution ist unvermeidlich. Die Verkündung der Zwangsakte ist nur die Vorläuferin von der Unterdrückung der Klubs. Läßt sie das Volk unterdrücken, so verdient es das Loos, dem es dann sicher verfallen wird. Der Fluch der Feigheit wird sich an des Volkes Nacken heften und es nicht verlassen weder am Tage noch zur Nachtzeit. Es wird die Geschichte seiner Schuld und seines Elends den Nationen erzählen, aber heimathslos auf der Erde bleiben. Mit dem Finger wird man verachtend aus jedem Winkel der Erde auf uns weisen. Das Loos des Sklaven wird das Eurige sein. Laßt den Sargmacher sich in seinem Herz erfreuen, denn sein Geschäft wird gut gehen. Wird nicht das Land fruchtbar sein und reiche Ernten bringen, wenn erst die Gebeine seiner Söhne es gedüngt haben?…. Drum also, jetzt oder nie! „Wir sind aber nicht vorbereitet!“ Aber mein Lieber, werden wir es je besser sein? Etwa in der Ernte? Ist's doch als sollte jede Aehre sich in eine Pieke verwandeln und den Arm des Iren bewaffnen, da man der „Erntezeit“ solche Wichtigkeit beilegt! Dazu ist meine Einbildungskraft nicht stark genug. Ich denke, unter Zwangsbills werden Klubs schlecht gedeihen und eine „Waffenakte“ erhöht eben nicht den Muth des Volkes. Drum denke ich, wir thäten besser, unserm Schicksal sofort kühn entgegenzutreten und Freiheiheit zu gewinnen im Tod, wenn uns die Freiheit im Leben verloren geht.“
@xml:id#ar058_017
@typejArticle
@facs0290
[ X ] Bradford, Yorkshire, 22. Juli.
Das Geschäft in unserer Gegend ist bedeutend günstiger. Die Arbeiter, namentlich die Weber, sind mehr beschäftigt, und da die Nachfrage für das Inland mit jedem Tage steigt, so werden sie auch für die Zukunft noch zu thun haben. Das Garngeschäft geht ebenfalls bessern Tagen entgegen, da sich die Bestellungen für den Export häufiger als sonst einstellen. Außerdem sind alle Motive zum Wohlstand vorhanden. Geld ist reichlich da. Die Lebensmittel billig. Die Roh-Artiket niedrig im Preise und Fabrikate daher begünstigt. Trotzdem daß die Arbeiter durch diese Besserung des Handels mehr Beschäftigung erhalten, fallen doch noch häufig Ruhestörungen vor. So wieder in den letzten Tagen.
@xml:id#ar058_018
@typejArticle
@facs0290
[ * ] Dublin, 23. Juli.
Gegen das Parlamentsmitglied W. S. O'Brien ist ein Verhaftsbefehl wegen Hochverraths erlassen worden. O'Brien ist aber nicht aufzufinden; er scheint die Sache gemerkt zu haben. Waterford scheint nach wie vor der Mittelpunkt der revolutionären Bewegung zu sein; dorthin richtet auch die Regierung die größte Aufmerksamkeit. Die hiesigen Klubs sollen einstimmig entschieden haben, ihr Waffen nicht herauszugeben, sondern zu widerstehen. Die Kartoffelkrankheit greift in vielen Theilen Irlands furchtbar um sich. Man ist hier allgemein der Ansicht, daß der Kampf nicht in Dublin, sondern im Süden beginnen wird, in einer Linie, die sich von Cork bis Tipperary und von da bis Waterford erstreckt. Die „irische League“ will Mittwochs in Kilkenny eine Zusammenkunft halten, die Regierung scheint dies aber verhindern oder zur Verhaftung von Meagher u. A. benutzen zu wollen. In welcher bangen Erwartung übrigens hier Alles lebt, kann sich wohl Jedermann denken.
@typejAnnouncements
@facs0290
@typejAn
@facs0290
Schiffahrts-Anzeige. Köln, 27. Juli 1848.
Angekommen: Peter Schoen von Würzburg.
Abgefahren: Wwe. C. Müller nach Mannheim.
In Ladung: Nach Düsseldorf bis Mühlheim an der Ruhr L. Ducoffre; D. Wiebel; Jos. Krämer; nach Koblenz und der Mosel und Saar L. Tillmann; nach der Mosel, nach Trier und der Saar J. Bayer; nach Mainz Joh. Acker; nach dem Niedermain Fr. Gerling; nach dem Mittel - und Obermain C. Hegewein; nach Heilbronn G. A. Klee; nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermanns; nach Worms und Mannheim And. Rauth; nach Ruhrort bis Emmerich J. A. Orts.
Ferner: Nach Rotterdam Kapt. Willms Köln Nr. 20 Ferner:
Nach Amsterdam Kapt. Berns Köln Nr. 4
@typejAn
@facs0290
Wasserstand.
Köln, am 27. Juli. Rheinhöhe 8′ 6″.
@typejAn
@facs0290
Civilstand der Stadt Köln.
Geburten.
24. Juli. Peter, S. v. Anton Marcou, Steinhauer, Weiherstraße. ‒ Friedr. Albert, S. v. Albert Oberrecht, Lithograph, St. Agatha. ‒ Maria Katharina, T. v. Lambert Hohe, Schuster, im Laach. ‒ Ludwig Bernhard, S. v. Heinrich Bern. Günter, Privatsekretair, Blankenheimerhof-Kaserne. ‒ Anna Maria, T. v. Franz Steinbüchel, Schiffknecht, Mühlenbach. ‒ Math. Hub. Herm. Rich., S. v. Pet. Jos. Arn. Michels, Kfm., Rechtschule. ‒ Michael Karl, S. v. Stephan Hospelt, Rentner, Marienplatz. ‒ Joh., S. v. Joh. Christian Clemens, Steinhauer, Kostgasse. ‒ Christine, T. v. Pet. Drolshegen, Postillon, Steitzeuggasse. ‒ Joh., S. v. Julius Seeger, Kfm., Ankerstraße. ‒ Anna Jakobine Josepha, T. v. Joh. Hilg. Hub. Ringelhoven, Konditor, Schildergasse. ‒ Martin Hubert, S. v. Joh. Abrah. Jos. Theod. Schiesser, Zinngießer, Buttermarkt. ‒ Jak. Rik., S. v. Pet. Heinr. Greiß, Goldarbeiter, Hochstraße. ‒ Anna Maria, T. v. Christ. Dünn, ohne Geschäft, Plankgasse. 2 uneheliche Knaben.
Sterbefälle.
24. Juli. Anna Tüppreth, geb. Malzmüller, 39 J. [Spaltenumbruch] alt, Entenpfuhl. ‒ Maria Sibilla Franc. Hub. Schiesser, 3 Wochen alt, Breitstraße. ‒ Gert. Meurer, geb. Richartz, 34 J. alt, Kämmergasse. ‒ Franc. Klara Anna Kath. Waldhauser, Wwe. Biergans, 65 J. alt, Josephstraße. ‒ Gottfr. Ignatz Engels, 5 W. alt, Pützgasse. ‒ Agnes Drexelius, bald 3 W. alt, Löhrgasse. ‒ Pet. Heinr. Unkelbach, bald 3 M. alt, Glockengasse. ‒ Maria Lippert, 38 J. alt, unverh., Säzilienspital.
@typejAn
@facs0290
Unterstützungs-Verein der Handlungsgehülfen.
Die Mitglieder des Vereins werden hiermit zur gewöhnlichen halbjährigen General-Versammlung auf Freitag, den 28. Juli, Abends 8 Uhr, bei Herrn Dümesnil, große Budengasse, worin Bericht über die Wirksamkeit des Vereins im ersten Semester d. J. erstattett werden wird, eingeladen.
Köln. den 21, Juli 1848. Der Vorstand.
@typejAn
@facs0290
Während der Dauer der Assisen täglich table d'hòte zu 12 Sgr. per Couvert incl. 1/2 Flasche guten Wein, und zu jeder Stunde alle der Saison angemessene kalte und warme Speisen à la carte, und billige reine Weine bei
Friedrich Knipperim Pfälzerhof, Appellhofs-Platz 17.
@typejAn
@facs0290
Die Erwiederung des Bevollmächtigten der Massa Bechem ? in Nro. 56 der „Neuen Rheinischen Zeitung“ beweist hinreichend, daß derselbe nur bezweckt, den Syndik der Massa F. W. Bomnùter & Komp. zu verdächtigen; die Beurtheilung seiner nicht zusammenhangenden Behauptungen bleibt jedem Unbefangenen überlassen; und wird blos bemerkt, daß die Antwort in Nro 55 dieses Blattes von 40 Kreditoren der Massa Bomnùter ausgegangen ist.
H. Z.
[Spaltenumbruch]
@typejAn
@facs0290
Volksblätter redigirt von J. Schanemann und Heinrich Benary
erscheinen in Berlin, Montag, Mittwoch und Freitag, Abends 6 Uhr.
Man abonnirt bei Reuter und Stargard, Charlottenstraße 54, und in der Expedition, Kommandantenstraße 42.
Auswärts bei allen preußischen Postämtern für 21 Sgr. das Vierteljahr.
Der Zweck dieser Zeitschrift ist über das Wesen und die Bestrebungen der Demokratie unter alle Volksklassen Licht zu zu verbreiten. Sie bespricht die hiesigen Klubbverhandlungen, deren Organ sie ist, und ist daher vor allen hier erscheinenden Zeitungen am meisten geeignet, über das Wirken der Berliner Demokratie Nachricht zu geben.
@typejAn
@facs0290
Demokratische Gesellschaft.
Freitag den 28. Juli, Abends 8 Uhr,
Versammlung im Eiser'schen Saale, Komödienstraße.
(Ausnahmsweise wegen Reparatur des gewöhnlichen Lokals.)
Der Vorstand.
NB. Die eingeschriebenen Mitglieder, welche noch nicht im Besitze ihrer Karten sind, empfangen solche beim Eingange zwischen 7 und 8 Uhr, auch werden daselbst neue Einzeichnungen entgegengenommen.
@typejAn
@facs0290
Ein Uhrmacher-Lehrling gesucht bei J. Koch, Breitstraße 96.
@typejAn
@facs0290
Frische Rheinische sind zu den billigsten Preisen zu haben bei Joh. Lülsdorff, Lindgasse 21.
@typejAn
@facs0290
Futter gegen Mäuse, Ratten, Wanzen und Schwaben. Thurnmarkt Nro. 39.
@typeimprint
@facs0290
Der Gerant, Korff.
Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.