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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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gleichheit der Geschlechter, die Unterordnung der Frau unter den Mann
sogar auf zivilrechtlichem Gebiete usw.

Jedoch ehe diese neue Gesellschaft der Freiheit und Brüderlichkeit
errichtet wird, fordert die Partei der russischen revolutionären Sozia-
listen, in Gemeinschaft mit allen wahren sozialistischen Parteien, die
sofortige Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen. Sie fürchtet
nicht, was die frauenrechtsfeindlichen bürgerlichen Demokraten die
konservative Gesinnung der Frau zu nennen belieben. Sie glaubt
vielmehr, daß die Konservativen, die auf diese Gesinnung speku-
lieren, grausam in ihren reaktionären Hoffnungen enttäuscht werden.
Dank des von Tag zu Tag wachsenden Fortschritts der sozia-
listischen Agitation werden die Frauen -- nach einigem Hin und
Her, das immerhin möglich ist -- in der Politik für die kühnsten
Forderungen, für die revolutionärsten Jdeen eintreten. Die Partei
der russischen revolutionären Sozialisten ist des berühmten Ver-
gleiches eingedenk, den Lassalle zwischen dem allgemeinen Wahlrecht und
der Lanze des Achilles zog, der die Gabe eignete, die Wunden zu heilen,
die sie schlug. Sie ist daher fest davon überzeugt, daß die Frau, welche
volles Bürgerrecht zuerkannt erhält, dem Emanzipationskampf unserer
Zeit revolutionäre und sozialistische Kräfte zuführen wird.

Man könnte sogar behaupten, daß in dieser Beziehung die Partei
der revolutionären Sozialisten Rußlands sich in einer bevorzugten Lage
befindet. Bei uns hat die Frau der gebildeten Klassen oft neben dem
Manne eine politische Rolle gespielt, die in den anderen Ländern un-
bekannt ist. Bei uns ist die bürgerliche Frauenbewegung weit weniger
bedeutend als die sozialistische Frauenbewegung oder richtiger die
sozialistische Bewegung überhaupt, denn der Sozialismus, welcher auf
seine Fahne die Freiheit alles dessen geschrieben hat, was Menschen-
antlitz trägt ohne Unterschied der Rasse, der Religion und des Geschlechts,
fordert die vollständige Emanzipation der Frau.

Bei uns in Rußland ist in der letzten Zeit unter der bäuerlichen
Bevölkerung eine starke Bewegung für die zivilrechtliche und politische
Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts aufgetreten. Jn einigen
Gouvernements, wie Twer, Woronesch, hat die ganze weibliche Be-
völkerung mancher Dörfer Petitionen an die Duma gerichtet, in welchen
sie die Ausarbeitung eines Gesetzes forderte, das das Wahlrecht auf
das weibliche Geschlecht ausdehnt. Und das ist nicht erstaunlich. Jm
Haushalt wie als Mitglied der bäuerlichen Dorfgemeinde ist die rus-
sische Bäuerin in betreff ihrer Rechte und Pflichten dem Gefährten ihrer
Arbeit und ihres Elends gleichgestellt. Jn einem Haushalt, der das
Familienoberhaupt verliert, tritt die Frau an seine Stelle, und in ihrer
Eigenschaft als Vorsteherin des Haushalts hat sie Recht auf einen
Fetzen Gemeindeland und auf eine Stimme in allen den gemeinsamen
Angelegenheiten, über welche die bäuerlichen Gemeindeverwaltungen
beschließen. Gewiß: die halb byzantinische, halb tartarische Unter-
ordnung der Frau unter den Mann, verstärkt durch die allgemeine
Versklavung des russischen Volkes durch die Selbstherrschaft, hat wohl
die alte Auffassung von der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter
inmitten der bäuerlichen Dorfgemeinde zu trüben und zu entstellen
vermocht; sie hat sogar hier und dort zu barbarischen Mißhandlungen
der Frau seitens des Mannes geführt. Allein trotz alledem ist die alte
Gleichheitsidee des urwüchsigen Kommunismus im Volke lebendig ge-
blieben. Und kaum, daß die revolutionäre Bewegung begonnen hat, die
Grundlagen des politischen Despotismus zu erschüttern, so zeigt sich,

gleichheit der Geschlechter, die Unterordnung der Frau unter den Mann
sogar auf zivilrechtlichem Gebiete usw.

Jedoch ehe diese neue Gesellschaft der Freiheit und Brüderlichkeit
errichtet wird, fordert die Partei der russischen revolutionären Sozia-
listen, in Gemeinschaft mit allen wahren sozialistischen Parteien, die
sofortige Ausdehnung des Wahlrechts auf die Frauen. Sie fürchtet
nicht, was die frauenrechtsfeindlichen bürgerlichen Demokraten die
konservative Gesinnung der Frau zu nennen belieben. Sie glaubt
vielmehr, daß die Konservativen, die auf diese Gesinnung speku-
lieren, grausam in ihren reaktionären Hoffnungen enttäuscht werden.
Dank des von Tag zu Tag wachsenden Fortschritts der sozia-
listischen Agitation werden die Frauen — nach einigem Hin und
Her, das immerhin möglich ist — in der Politik für die kühnsten
Forderungen, für die revolutionärsten Jdeen eintreten. Die Partei
der russischen revolutionären Sozialisten ist des berühmten Ver-
gleiches eingedenk, den Lassalle zwischen dem allgemeinen Wahlrecht und
der Lanze des Achilles zog, der die Gabe eignete, die Wunden zu heilen,
die sie schlug. Sie ist daher fest davon überzeugt, daß die Frau, welche
volles Bürgerrecht zuerkannt erhält, dem Emanzipationskampf unserer
Zeit revolutionäre und sozialistische Kräfte zuführen wird.

Man könnte sogar behaupten, daß in dieser Beziehung die Partei
der revolutionären Sozialisten Rußlands sich in einer bevorzugten Lage
befindet. Bei uns hat die Frau der gebildeten Klassen oft neben dem
Manne eine politische Rolle gespielt, die in den anderen Ländern un-
bekannt ist. Bei uns ist die bürgerliche Frauenbewegung weit weniger
bedeutend als die sozialistische Frauenbewegung oder richtiger die
sozialistische Bewegung überhaupt, denn der Sozialismus, welcher auf
seine Fahne die Freiheit alles dessen geschrieben hat, was Menschen-
antlitz trägt ohne Unterschied der Rasse, der Religion und des Geschlechts,
fordert die vollständige Emanzipation der Frau.

Bei uns in Rußland ist in der letzten Zeit unter der bäuerlichen
Bevölkerung eine starke Bewegung für die zivilrechtliche und politische
Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts aufgetreten. Jn einigen
Gouvernements, wie Twer, Woronesch, hat die ganze weibliche Be-
völkerung mancher Dörfer Petitionen an die Duma gerichtet, in welchen
sie die Ausarbeitung eines Gesetzes forderte, das das Wahlrecht auf
das weibliche Geschlecht ausdehnt. Und das ist nicht erstaunlich. Jm
Haushalt wie als Mitglied der bäuerlichen Dorfgemeinde ist die rus-
sische Bäuerin in betreff ihrer Rechte und Pflichten dem Gefährten ihrer
Arbeit und ihres Elends gleichgestellt. Jn einem Haushalt, der das
Familienoberhaupt verliert, tritt die Frau an seine Stelle, und in ihrer
Eigenschaft als Vorsteherin des Haushalts hat sie Recht auf einen
Fetzen Gemeindeland und auf eine Stimme in allen den gemeinsamen
Angelegenheiten, über welche die bäuerlichen Gemeindeverwaltungen
beschließen. Gewiß: die halb byzantinische, halb tartarische Unter-
ordnung der Frau unter den Mann, verstärkt durch die allgemeine
Versklavung des russischen Volkes durch die Selbstherrschaft, hat wohl
die alte Auffassung von der Gleichberechtigung der beiden Geschlechter
inmitten der bäuerlichen Dorfgemeinde zu trüben und zu entstellen
vermocht; sie hat sogar hier und dort zu barbarischen Mißhandlungen
der Frau seitens des Mannes geführt. Allein trotz alledem ist die alte
Gleichheitsidee des urwüchsigen Kommunismus im Volke lebendig ge-
blieben. Und kaum, daß die revolutionäre Bewegung begonnen hat, die
Grundlagen des politischen Despotismus zu erschüttern, so zeigt sich,

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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/90>, abgerufen am 29.03.2024.