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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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abzielenden Bestrebungen haben in den Territorien -- das sind Teile
der Union, die noch nicht als Staat anerkannt, sondern in der Heraus-
bildung zu solchen begriffen sind -- und neuen Staaten verhältnis-
mäßig rasch Siege errungen, während in den älteren Staaten die konser-
vativen Mächte sich erfolgreich dem Frauenstimmrecht widersetzten und
höchstens auf dem Gebiet der Schulverwaltung sich zu Konzessionen
herbeiließen. Die volle politische Emanzipation der Frauen ist bisher
nur in vier Staaten durchgeführt, wo die Frauen das aktive und passive
Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften besitzen: in Wyoming,
Utah, Colorado und Jdaho. Wyoming hatte als Territorium bereits
1869 allen großjährigen Frauen volle politische Rechte zuerkannt. Es
zählte damals ganze 500 Einwohner, und die Reform wurde unter
Umständen beschlossen, die einen starken Stich ins Possenhafte hatten.
Aber das Frauenwahlrecht selbst hat sich bewährt; ein Versuch, es ab-
zuschaffen, scheiterte, und als das Territorium 1890 zum Staat erhoben
wurde, erhob der Kongreß der Union keinen Einwand gegen das Frauen-
wahlrecht und anerkannte damit, daß seine Ausübung nicht im Wider-
spruch zu der allgemeinen Verfassung stehe. Eine merkwürdige Ge-
schichte weist das Frauenwahlrecht in Utah auf, dem bekannten Mor-
monenreich. 1870 wurde das politische Frauenwahlrecht in dem da-
maligen Territorium von den "Heiligen" (Mormonen) eingeführt, die
mit Hülfe der Stimmen der polygamen Frauen den Einfluß der ein-
wandernden "Heiden" niederhalten wollten. Daher kam es, daß das
Frauenwahlrecht im Kampfe, den die Bundesregierung gegen das
Mormonentum führte, hart umstritten wurde. Kraft seiner Oberhoheit
über das Territorium aberkannte der Kongreß 1882 zuerst allen in Viel-
oder Zweiehe lebenden Männern und Frauen das Wahlrecht wie die
Wählbarkeit, 1887 entzog er allen Frauen ohne Ausnahme die politischen
Rechte. Als jedoch das Territorium in einen Staat verwandelt werden
sollte, wurde die politische Gleichberechtigung der Geschlechter in die
Verfassung aufgenommen, die 1895 durch Volksabstimmung ihre Be-
stätigung erhielt. Die Bundesregierung hat Utah als Staat auf-
genommen, ohne Einspruch gegen die betreffende Bestimmung zu er-
heben. 1895 wurde das politische Frauenstimmrecht in Colorado, 1896
in Jdaho eingeführt. Das Territorium Washington verlieh den Frauen
1883 volle politische Rechte und erhielt sie trotz Widerstandes durch
die Gesetze von 1886 und 1888 aufrecht; als es jedoch 1889 zum Staat
aufrückte, gab es sie wieder preis, indem es darauf verzichtete, sie in
seiner Verfassung festzulegen. Seither ist die Einführung des Frauen-
stimmrechtes von den Gesetzgebern wieder beschlossen, aber 1898 durch
Volksabstimmung verworfen worden. Jn einer Reihe Staaten haben
die Parlamente die Einführung des Frauenwahlrechtes beschlossen, die
Volksabstimmung hat jedoch die Beschlüsse annulliert. So in Kansas,
Süd-Dakota, Oregon, Nebraska, Jndiania und Oklahoma; in Kansas,
Oklahoma und Süd-Dakota hat sich der Vorgang bereits zweimal, in
Oregon gar dreimal wiederholt, und zwar sind die Majoritäten gegen
die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechtes immer kleiner
geworden.

Aeußerst buntscheckig ist, was die Frauen an Recht auf kommu-
nalem Gebiet erreicht haben; alles in allem sind diese ihre Errungen-
schaften aber nicht sehr bedeutend. Selbstverständlich besitzen die Frauen
volles kommunales Bürgerrecht in den vier Staaten, in denen ihnen
das politische Wahlrecht eignet. Davon abgesehen, ist ihnen aber nur
in einem einzigen Staate, in Kansas, das aktive und passive Gemeinde-

abzielenden Bestrebungen haben in den Territorien — das sind Teile
der Union, die noch nicht als Staat anerkannt, sondern in der Heraus-
bildung zu solchen begriffen sind — und neuen Staaten verhältnis-
mäßig rasch Siege errungen, während in den älteren Staaten die konser-
vativen Mächte sich erfolgreich dem Frauenstimmrecht widersetzten und
höchstens auf dem Gebiet der Schulverwaltung sich zu Konzessionen
herbeiließen. Die volle politische Emanzipation der Frauen ist bisher
nur in vier Staaten durchgeführt, wo die Frauen das aktive und passive
Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften besitzen: in Wyoming,
Utah, Colorado und Jdaho. Wyoming hatte als Territorium bereits
1869 allen großjährigen Frauen volle politische Rechte zuerkannt. Es
zählte damals ganze 500 Einwohner, und die Reform wurde unter
Umständen beschlossen, die einen starken Stich ins Possenhafte hatten.
Aber das Frauenwahlrecht selbst hat sich bewährt; ein Versuch, es ab-
zuschaffen, scheiterte, und als das Territorium 1890 zum Staat erhoben
wurde, erhob der Kongreß der Union keinen Einwand gegen das Frauen-
wahlrecht und anerkannte damit, daß seine Ausübung nicht im Wider-
spruch zu der allgemeinen Verfassung stehe. Eine merkwürdige Ge-
schichte weist das Frauenwahlrecht in Utah auf, dem bekannten Mor-
monenreich. 1870 wurde das politische Frauenwahlrecht in dem da-
maligen Territorium von den „Heiligen‟ (Mormonen) eingeführt, die
mit Hülfe der Stimmen der polygamen Frauen den Einfluß der ein-
wandernden „Heiden‟ niederhalten wollten. Daher kam es, daß das
Frauenwahlrecht im Kampfe, den die Bundesregierung gegen das
Mormonentum führte, hart umstritten wurde. Kraft seiner Oberhoheit
über das Territorium aberkannte der Kongreß 1882 zuerst allen in Viel-
oder Zweiehe lebenden Männern und Frauen das Wahlrecht wie die
Wählbarkeit, 1887 entzog er allen Frauen ohne Ausnahme die politischen
Rechte. Als jedoch das Territorium in einen Staat verwandelt werden
sollte, wurde die politische Gleichberechtigung der Geschlechter in die
Verfassung aufgenommen, die 1895 durch Volksabstimmung ihre Be-
stätigung erhielt. Die Bundesregierung hat Utah als Staat auf-
genommen, ohne Einspruch gegen die betreffende Bestimmung zu er-
heben. 1895 wurde das politische Frauenstimmrecht in Colorado, 1896
in Jdaho eingeführt. Das Territorium Washington verlieh den Frauen
1883 volle politische Rechte und erhielt sie trotz Widerstandes durch
die Gesetze von 1886 und 1888 aufrecht; als es jedoch 1889 zum Staat
aufrückte, gab es sie wieder preis, indem es darauf verzichtete, sie in
seiner Verfassung festzulegen. Seither ist die Einführung des Frauen-
stimmrechtes von den Gesetzgebern wieder beschlossen, aber 1898 durch
Volksabstimmung verworfen worden. Jn einer Reihe Staaten haben
die Parlamente die Einführung des Frauenwahlrechtes beschlossen, die
Volksabstimmung hat jedoch die Beschlüsse annulliert. So in Kansas,
Süd-Dakota, Oregon, Nebraska, Jndiania und Oklahoma; in Kansas,
Oklahoma und Süd-Dakota hat sich der Vorgang bereits zweimal, in
Oregon gar dreimal wiederholt, und zwar sind die Majoritäten gegen
die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechtes immer kleiner
geworden.

Aeußerst buntscheckig ist, was die Frauen an Recht auf kommu-
nalem Gebiet erreicht haben; alles in allem sind diese ihre Errungen-
schaften aber nicht sehr bedeutend. Selbstverständlich besitzen die Frauen
volles kommunales Bürgerrecht in den vier Staaten, in denen ihnen
das politische Wahlrecht eignet. Davon abgesehen, ist ihnen aber nur
in einem einzigen Staate, in Kansas, das aktive und passive Gemeinde-

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[64/0074] abzielenden Bestrebungen haben in den Territorien — das sind Teile der Union, die noch nicht als Staat anerkannt, sondern in der Heraus- bildung zu solchen begriffen sind — und neuen Staaten verhältnis- mäßig rasch Siege errungen, während in den älteren Staaten die konser- vativen Mächte sich erfolgreich dem Frauenstimmrecht widersetzten und höchstens auf dem Gebiet der Schulverwaltung sich zu Konzessionen herbeiließen. Die volle politische Emanzipation der Frauen ist bisher nur in vier Staaten durchgeführt, wo die Frauen das aktive und passive Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften besitzen: in Wyoming, Utah, Colorado und Jdaho. Wyoming hatte als Territorium bereits 1869 allen großjährigen Frauen volle politische Rechte zuerkannt. Es zählte damals ganze 500 Einwohner, und die Reform wurde unter Umständen beschlossen, die einen starken Stich ins Possenhafte hatten. Aber das Frauenwahlrecht selbst hat sich bewährt; ein Versuch, es ab- zuschaffen, scheiterte, und als das Territorium 1890 zum Staat erhoben wurde, erhob der Kongreß der Union keinen Einwand gegen das Frauen- wahlrecht und anerkannte damit, daß seine Ausübung nicht im Wider- spruch zu der allgemeinen Verfassung stehe. Eine merkwürdige Ge- schichte weist das Frauenwahlrecht in Utah auf, dem bekannten Mor- monenreich. 1870 wurde das politische Frauenwahlrecht in dem da- maligen Territorium von den „Heiligen‟ (Mormonen) eingeführt, die mit Hülfe der Stimmen der polygamen Frauen den Einfluß der ein- wandernden „Heiden‟ niederhalten wollten. Daher kam es, daß das Frauenwahlrecht im Kampfe, den die Bundesregierung gegen das Mormonentum führte, hart umstritten wurde. Kraft seiner Oberhoheit über das Territorium aberkannte der Kongreß 1882 zuerst allen in Viel- oder Zweiehe lebenden Männern und Frauen das Wahlrecht wie die Wählbarkeit, 1887 entzog er allen Frauen ohne Ausnahme die politischen Rechte. Als jedoch das Territorium in einen Staat verwandelt werden sollte, wurde die politische Gleichberechtigung der Geschlechter in die Verfassung aufgenommen, die 1895 durch Volksabstimmung ihre Be- stätigung erhielt. Die Bundesregierung hat Utah als Staat auf- genommen, ohne Einspruch gegen die betreffende Bestimmung zu er- heben. 1895 wurde das politische Frauenstimmrecht in Colorado, 1896 in Jdaho eingeführt. Das Territorium Washington verlieh den Frauen 1883 volle politische Rechte und erhielt sie trotz Widerstandes durch die Gesetze von 1886 und 1888 aufrecht; als es jedoch 1889 zum Staat aufrückte, gab es sie wieder preis, indem es darauf verzichtete, sie in seiner Verfassung festzulegen. Seither ist die Einführung des Frauen- stimmrechtes von den Gesetzgebern wieder beschlossen, aber 1898 durch Volksabstimmung verworfen worden. Jn einer Reihe Staaten haben die Parlamente die Einführung des Frauenwahlrechtes beschlossen, die Volksabstimmung hat jedoch die Beschlüsse annulliert. So in Kansas, Süd-Dakota, Oregon, Nebraska, Jndiania und Oklahoma; in Kansas, Oklahoma und Süd-Dakota hat sich der Vorgang bereits zweimal, in Oregon gar dreimal wiederholt, und zwar sind die Majoritäten gegen die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechtes immer kleiner geworden. Aeußerst buntscheckig ist, was die Frauen an Recht auf kommu- nalem Gebiet erreicht haben; alles in allem sind diese ihre Errungen- schaften aber nicht sehr bedeutend. Selbstverständlich besitzen die Frauen volles kommunales Bürgerrecht in den vier Staaten, in denen ihnen das politische Wahlrecht eignet. Davon abgesehen, ist ihnen aber nur in einem einzigen Staate, in Kansas, das aktive und passive Gemeinde-

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 64. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/74>, abgerufen am 28.03.2024.