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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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um die Macht zwischen den besitzenden und nichtbesitzenden Klassen.
Das Proletariat müsse daher an alle Mittel des Kampfes denken. Ein
Kampf aber, der in seiner Bedeutung und seinen Opfern so weittragend
sei wie er, könne nicht bestimmt werden durch kleinliche Opportunitäts-
rücksichten, er müsse prinzipiell durchgefochten werden. Der nächste
Wahlrechtskampf der schwedischen Sozialisten werde daher ein Kampf
sein für das allgemeine und gleiche Wahlrecht der Männer wie der
Frauen.

Noch in einem dritten Lande hat sich betreffs der Haltung der
Sozialdemokratie zum Frauenwahlrecht ähnliches begeben: in Oester-
reich. Dort war es dem Proletariat nach jahrelangem zähem, tapfersten
Kampfe gelungen, die Regierung zu zwingen, endlich an eine einiger-
maßen durchgreifende Wahlrechtsreform zu gehen. Sie mußte einen
Entwurf einbringen, der das allgemeine, gleiche, direkte und geheime
Wahlrecht zu dem Reichsrat einführte und mit dem Kuriensystem auf-
räumte, dank dessen die politische Macht des Proletariats im Parlament
völlig erdrückt wurde. Die Wahlrechtsreform, zu der die Regierung
sich verstanden, war bedeutsam genug, sie entsprach jedoch in den ver-
schiedensten wichtigen Punkten durchaus nicht den grundsätzlichen Forde-
rungen der Sozialdemokratie, das Wahlrecht betreffend. Unter anderen
"Schönheitsfehlern", die ihr anhafteten -- wie einjährige Seßhaftigkeit,
schreiend ungerechte Wahlkreisgeometrie usw. -- war auch der, daß sie
die Frauen rechtlos ausgehen ließ. Jn der gegebenen Situation waren
die österreichischen Genossen und Genossinnen der Ansicht, daß es zunächst
gelten müsse, den Männern das allgemeine Wahlrecht unbedingt und so
rasch als möglich zu erobern. Und da ihnen seine Eroberung gefährdet
erschien, wenn der Wahlrechtskampf auch für das Frauenwahlrecht
geführt werde, beschloß der Parteitag -- wie die Genossinnen selbst be-
fürworteten -- diese Forderung vorläufig zurückzustellen. Die öster-
reichische Sozialdemokratie beschränkte sich darauf, ihre volle Macht
für den Reformentwurf der Regierung einzusetzen und nicht für ihre
eigenen grundsätzlichen Wahlrechtsforderungen. Daß sie sich bemüht hat,
den Entwurf durch ihre parlamentarische Arbeit in Einzelheiten so
viel als möglich zu verbessern, sei ausdrücklich hervorgehoben.

Bei Würdigung der Verhältnisse, unter denen unsere Bruderpartei
in den Wahlrechtskampf zog, ist die Auffassung verständlich, die Er-
oberung des allgemeinen Wahlrechts wenigstens für die Männer nicht
gefährden zu dürfen. Es galt endlich eine Wahlrechtsreform zustande
zu bringen, welche Oesterreich in einen modernen Staat umwandelte,
und damit die Vorbedingung dafür schuf, daß das Proletariat im
Parlament, im politischen Kampfe seine ganze Macht entfalten kann.
Aber wäre die Eroberung des allgemeinen Wahlrechts tatsächlich dadurch
bedroht, ja unmöglich gemacht worden, daß die Sozialdemokratie für
ihr grundsätzliches Wahlrechtsprogramm den Kampf aufgenommen und
auch die Forderung des Frauenwahlrechts aufrechterhalten und in der
Agitation wie im Parlament mit allem Nachdruck verfochten hätte?
Das ist die Frage. Wir stehen nicht an, die Notwendigkeit der von
Anfang an geübten Entsagung zu verneinen.

Zunächst sei das eine klargestellt. Angesichts der gegebenen
Situation konnte niemand der österreichischen Sozialdemokratie an-
sinnen, das Frauenwahlrecht zu einer ausschlaggebenden Forderung des
Wahlrechtskampfes zu machen, zu einem Grund- und Eckstein, mit dem
die Wahlrechtsreform stand und fiel. Dieses Ansinnen wäre im Hinblick

um die Macht zwischen den besitzenden und nichtbesitzenden Klassen.
Das Proletariat müsse daher an alle Mittel des Kampfes denken. Ein
Kampf aber, der in seiner Bedeutung und seinen Opfern so weittragend
sei wie er, könne nicht bestimmt werden durch kleinliche Opportunitäts-
rücksichten, er müsse prinzipiell durchgefochten werden. Der nächste
Wahlrechtskampf der schwedischen Sozialisten werde daher ein Kampf
sein für das allgemeine und gleiche Wahlrecht der Männer wie der
Frauen.

Noch in einem dritten Lande hat sich betreffs der Haltung der
Sozialdemokratie zum Frauenwahlrecht ähnliches begeben: in Oester-
reich. Dort war es dem Proletariat nach jahrelangem zähem, tapfersten
Kampfe gelungen, die Regierung zu zwingen, endlich an eine einiger-
maßen durchgreifende Wahlrechtsreform zu gehen. Sie mußte einen
Entwurf einbringen, der das allgemeine, gleiche, direkte und geheime
Wahlrecht zu dem Reichsrat einführte und mit dem Kuriensystem auf-
räumte, dank dessen die politische Macht des Proletariats im Parlament
völlig erdrückt wurde. Die Wahlrechtsreform, zu der die Regierung
sich verstanden, war bedeutsam genug, sie entsprach jedoch in den ver-
schiedensten wichtigen Punkten durchaus nicht den grundsätzlichen Forde-
rungen der Sozialdemokratie, das Wahlrecht betreffend. Unter anderen
„Schönheitsfehlern‟, die ihr anhafteten — wie einjährige Seßhaftigkeit,
schreiend ungerechte Wahlkreisgeometrie usw. — war auch der, daß sie
die Frauen rechtlos ausgehen ließ. Jn der gegebenen Situation waren
die österreichischen Genossen und Genossinnen der Ansicht, daß es zunächst
gelten müsse, den Männern das allgemeine Wahlrecht unbedingt und so
rasch als möglich zu erobern. Und da ihnen seine Eroberung gefährdet
erschien, wenn der Wahlrechtskampf auch für das Frauenwahlrecht
geführt werde, beschloß der Parteitag — wie die Genossinnen selbst be-
fürworteten — diese Forderung vorläufig zurückzustellen. Die öster-
reichische Sozialdemokratie beschränkte sich darauf, ihre volle Macht
für den Reformentwurf der Regierung einzusetzen und nicht für ihre
eigenen grundsätzlichen Wahlrechtsforderungen. Daß sie sich bemüht hat,
den Entwurf durch ihre parlamentarische Arbeit in Einzelheiten so
viel als möglich zu verbessern, sei ausdrücklich hervorgehoben.

Bei Würdigung der Verhältnisse, unter denen unsere Bruderpartei
in den Wahlrechtskampf zog, ist die Auffassung verständlich, die Er-
oberung des allgemeinen Wahlrechts wenigstens für die Männer nicht
gefährden zu dürfen. Es galt endlich eine Wahlrechtsreform zustande
zu bringen, welche Oesterreich in einen modernen Staat umwandelte,
und damit die Vorbedingung dafür schuf, daß das Proletariat im
Parlament, im politischen Kampfe seine ganze Macht entfalten kann.
Aber wäre die Eroberung des allgemeinen Wahlrechts tatsächlich dadurch
bedroht, ja unmöglich gemacht worden, daß die Sozialdemokratie für
ihr grundsätzliches Wahlrechtsprogramm den Kampf aufgenommen und
auch die Forderung des Frauenwahlrechts aufrechterhalten und in der
Agitation wie im Parlament mit allem Nachdruck verfochten hätte?
Das ist die Frage. Wir stehen nicht an, die Notwendigkeit der von
Anfang an geübten Entsagung zu verneinen.

Zunächst sei das eine klargestellt. Angesichts der gegebenen
Situation konnte niemand der österreichischen Sozialdemokratie an-
sinnen, das Frauenwahlrecht zu einer ausschlaggebenden Forderung des
Wahlrechtskampfes zu machen, zu einem Grund- und Eckstein, mit dem
die Wahlrechtsreform stand und fiel. Dieses Ansinnen wäre im Hinblick

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[47/0057] um die Macht zwischen den besitzenden und nichtbesitzenden Klassen. Das Proletariat müsse daher an alle Mittel des Kampfes denken. Ein Kampf aber, der in seiner Bedeutung und seinen Opfern so weittragend sei wie er, könne nicht bestimmt werden durch kleinliche Opportunitäts- rücksichten, er müsse prinzipiell durchgefochten werden. Der nächste Wahlrechtskampf der schwedischen Sozialisten werde daher ein Kampf sein für das allgemeine und gleiche Wahlrecht der Männer wie der Frauen. Noch in einem dritten Lande hat sich betreffs der Haltung der Sozialdemokratie zum Frauenwahlrecht ähnliches begeben: in Oester- reich. Dort war es dem Proletariat nach jahrelangem zähem, tapfersten Kampfe gelungen, die Regierung zu zwingen, endlich an eine einiger- maßen durchgreifende Wahlrechtsreform zu gehen. Sie mußte einen Entwurf einbringen, der das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht zu dem Reichsrat einführte und mit dem Kuriensystem auf- räumte, dank dessen die politische Macht des Proletariats im Parlament völlig erdrückt wurde. Die Wahlrechtsreform, zu der die Regierung sich verstanden, war bedeutsam genug, sie entsprach jedoch in den ver- schiedensten wichtigen Punkten durchaus nicht den grundsätzlichen Forde- rungen der Sozialdemokratie, das Wahlrecht betreffend. Unter anderen „Schönheitsfehlern‟, die ihr anhafteten — wie einjährige Seßhaftigkeit, schreiend ungerechte Wahlkreisgeometrie usw. — war auch der, daß sie die Frauen rechtlos ausgehen ließ. Jn der gegebenen Situation waren die österreichischen Genossen und Genossinnen der Ansicht, daß es zunächst gelten müsse, den Männern das allgemeine Wahlrecht unbedingt und so rasch als möglich zu erobern. Und da ihnen seine Eroberung gefährdet erschien, wenn der Wahlrechtskampf auch für das Frauenwahlrecht geführt werde, beschloß der Parteitag — wie die Genossinnen selbst be- fürworteten — diese Forderung vorläufig zurückzustellen. Die öster- reichische Sozialdemokratie beschränkte sich darauf, ihre volle Macht für den Reformentwurf der Regierung einzusetzen und nicht für ihre eigenen grundsätzlichen Wahlrechtsforderungen. Daß sie sich bemüht hat, den Entwurf durch ihre parlamentarische Arbeit in Einzelheiten so viel als möglich zu verbessern, sei ausdrücklich hervorgehoben. Bei Würdigung der Verhältnisse, unter denen unsere Bruderpartei in den Wahlrechtskampf zog, ist die Auffassung verständlich, die Er- oberung des allgemeinen Wahlrechts wenigstens für die Männer nicht gefährden zu dürfen. Es galt endlich eine Wahlrechtsreform zustande zu bringen, welche Oesterreich in einen modernen Staat umwandelte, und damit die Vorbedingung dafür schuf, daß das Proletariat im Parlament, im politischen Kampfe seine ganze Macht entfalten kann. Aber wäre die Eroberung des allgemeinen Wahlrechts tatsächlich dadurch bedroht, ja unmöglich gemacht worden, daß die Sozialdemokratie für ihr grundsätzliches Wahlrechtsprogramm den Kampf aufgenommen und auch die Forderung des Frauenwahlrechts aufrechterhalten und in der Agitation wie im Parlament mit allem Nachdruck verfochten hätte? Das ist die Frage. Wir stehen nicht an, die Notwendigkeit der von Anfang an geübten Entsagung zu verneinen. Zunächst sei das eine klargestellt. Angesichts der gegebenen Situation konnte niemand der österreichischen Sozialdemokratie an- sinnen, das Frauenwahlrecht zu einer ausschlaggebenden Forderung des Wahlrechtskampfes zu machen, zu einem Grund- und Eckstein, mit dem die Wahlrechtsreform stand und fiel. Dieses Ansinnen wäre im Hinblick

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/57>, abgerufen am 28.03.2024.