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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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bürgerlichen Parteien und Gruppen vorangehen muß. Allerdings nicht
in der Weise, daß sie ihrer geschichtlichen Auffassung, ihrem demo-
kratischen Prinzip ins Gesicht schlägt und sich zur Vorkämpferin eines
beschränkten Frauenwahlrechts macht. Es hieße dies an Stelle der
Prinzipientreue bloße Prinzipienreiterei setzen. Wohl aber dadurch,
daß sie mit aller Energie den Kampf aufnimmt für das ungeschmälerte
politische Recht aller Frauen, aller politisch Entrechteten überhaupt.

Die Schlacht für die politische Gleichberechtigung des gesamten
weiblichen Geschlechts wird im Kampfe des Proletariats geschlagen. Das
zeigt uns Finnland, wo dank der Sozialdemokratie das allgemeine Wahl-
recht für Männer und Frauen erobert worden ist. Jndem das
allgemeine Wahlrecht das Stimmrecht aus einem Sachrecht in
ein Personenrecht verwandelt, nur großjährige gleichberechtigte
Bürger anerkennt: erhebt es auch die politische Gleichberechti-
gung aller Frauen, ohne Unterschied der Klasse, aus einer pa-
piernen Formel zur lebendigen Wirklichkeit. Wer den Kampf um das
Frauenstimmrecht nicht um des Vorteils einer Klasse willen führt; wer
aus ernster, innerster Ueberzeugung für die politische Gleichberechtigung
des weiblichen Geschlechts kämpft, der kann, der muß sich von der bürger-
lichen Bewegung für das beschränkte Frauenstimmrecht abkehren und
mit Begeisterung für das allgemeine Wahlrecht aller Großjährigen ohne
Unterschied des Geschlechts kämpfen. Der Kampf für das wirkliche Recht
der Frau hat dabei nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen.
Er erhält ein höheres, weiterspannendes Ziel, einen tieferen Gehalt, eine
breitere Basis, Scharen neuer aufopfernder Streiter und Streiterinnen.

Ganz unbegründet ist die von frauenrechtlerischer Seite geäußerte
Befürchtung, daß in England die Bewegung für das allgemeine Wahlrecht
nur das allgemeine Männerwahlrecht erringen werde. Wir weisen an
anderer Stelle nach, daß die sozialistische, die Arbeiterbewegung nicht
bloß durch ihre Prinzipien und ihr Programm, sondern durch zwingende
Klasseninteressen des Proletariats verpflichtet ist, für die volle Demo-
kratisierung des Wahlrechts zu kämpfen, das Frauenstimmrecht in-
begriffen. Auf der anderen Seite ist in England eine große Zahl
bürgerlicher Politiker und Parlamentsmitglieder durch formelle Ver-
sprechungen gebunden, für das Frauenwahlrecht einzutreten und zu
stimmen. Dagegen würde der Sieg des beschränkten Frauenstimmrechts
allein eine Schwächung und Gefahr für den Kampf um das Wahlrecht
aller Großjährigen bedeuten. Zunächst dadurch, daß er der Bewegung
für die volle Demokratisierung des Wahlrechts zahlreiche energische
Kräfte entzöge. Wären für die besitzenden Damen die Kastanien aus
dem Feuer geholt, um mit Genossin Montefiore zu sprechen, so würden
als Befriedigte viele beiseite treten, die heute noch als Rechtlose kämpfen
müssen und dadurch -- sie mögen wollen oder nicht -- die Wucht des
proletarischen Kampfes für die volle Demokratisierung des Wahlrechts
stärken und den Widerstand der Gegner schwächen. Davon abgesehen
ist eins klar. Kräftigt das beschränkte Frauenstimmrecht die Macht der
besitzenden Klassen, so steigert es auch die Widerstandskraft, die diese
der weiteren Demokratisierung des Wahlrechts, ja allen Reform-
forderungen zugunsten der Ausgebeuteten entgegenzusetzen vermögen.
Des weiteren dürfen wir vor allem nicht vergessen, daß es nicht
die Aufgabe der revolutionären Sozialdemokratie sein kann, die
aus der bürgerlichen Ordnung resultierenden politischen Konflikte
zwischen den Männern und Frauen der besitzenden Klasse auf-
zuheben. Umgekehrt: das Jnteresse des Proletariats gebietet ihr,

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bürgerlichen Parteien und Gruppen vorangehen muß. Allerdings nicht
in der Weise, daß sie ihrer geschichtlichen Auffassung, ihrem demo-
kratischen Prinzip ins Gesicht schlägt und sich zur Vorkämpferin eines
beschränkten Frauenwahlrechts macht. Es hieße dies an Stelle der
Prinzipientreue bloße Prinzipienreiterei setzen. Wohl aber dadurch,
daß sie mit aller Energie den Kampf aufnimmt für das ungeschmälerte
politische Recht aller Frauen, aller politisch Entrechteten überhaupt.

Die Schlacht für die politische Gleichberechtigung des gesamten
weiblichen Geschlechts wird im Kampfe des Proletariats geschlagen. Das
zeigt uns Finnland, wo dank der Sozialdemokratie das allgemeine Wahl-
recht für Männer und Frauen erobert worden ist. Jndem das
allgemeine Wahlrecht das Stimmrecht aus einem Sachrecht in
ein Personenrecht verwandelt, nur großjährige gleichberechtigte
Bürger anerkennt: erhebt es auch die politische Gleichberechti-
gung aller Frauen, ohne Unterschied der Klasse, aus einer pa-
piernen Formel zur lebendigen Wirklichkeit. Wer den Kampf um das
Frauenstimmrecht nicht um des Vorteils einer Klasse willen führt; wer
aus ernster, innerster Ueberzeugung für die politische Gleichberechtigung
des weiblichen Geschlechts kämpft, der kann, der muß sich von der bürger-
lichen Bewegung für das beschränkte Frauenstimmrecht abkehren und
mit Begeisterung für das allgemeine Wahlrecht aller Großjährigen ohne
Unterschied des Geschlechts kämpfen. Der Kampf für das wirkliche Recht
der Frau hat dabei nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen.
Er erhält ein höheres, weiterspannendes Ziel, einen tieferen Gehalt, eine
breitere Basis, Scharen neuer aufopfernder Streiter und Streiterinnen.

Ganz unbegründet ist die von frauenrechtlerischer Seite geäußerte
Befürchtung, daß in England die Bewegung für das allgemeine Wahlrecht
nur das allgemeine Männerwahlrecht erringen werde. Wir weisen an
anderer Stelle nach, daß die sozialistische, die Arbeiterbewegung nicht
bloß durch ihre Prinzipien und ihr Programm, sondern durch zwingende
Klasseninteressen des Proletariats verpflichtet ist, für die volle Demo-
kratisierung des Wahlrechts zu kämpfen, das Frauenstimmrecht in-
begriffen. Auf der anderen Seite ist in England eine große Zahl
bürgerlicher Politiker und Parlamentsmitglieder durch formelle Ver-
sprechungen gebunden, für das Frauenwahlrecht einzutreten und zu
stimmen. Dagegen würde der Sieg des beschränkten Frauenstimmrechts
allein eine Schwächung und Gefahr für den Kampf um das Wahlrecht
aller Großjährigen bedeuten. Zunächst dadurch, daß er der Bewegung
für die volle Demokratisierung des Wahlrechts zahlreiche energische
Kräfte entzöge. Wären für die besitzenden Damen die Kastanien aus
dem Feuer geholt, um mit Genossin Montefiore zu sprechen, so würden
als Befriedigte viele beiseite treten, die heute noch als Rechtlose kämpfen
müssen und dadurch — sie mögen wollen oder nicht — die Wucht des
proletarischen Kampfes für die volle Demokratisierung des Wahlrechts
stärken und den Widerstand der Gegner schwächen. Davon abgesehen
ist eins klar. Kräftigt das beschränkte Frauenstimmrecht die Macht der
besitzenden Klassen, so steigert es auch die Widerstandskraft, die diese
der weiteren Demokratisierung des Wahlrechts, ja allen Reform-
forderungen zugunsten der Ausgebeuteten entgegenzusetzen vermögen.
Des weiteren dürfen wir vor allem nicht vergessen, daß es nicht
die Aufgabe der revolutionären Sozialdemokratie sein kann, die
aus der bürgerlichen Ordnung resultierenden politischen Konflikte
zwischen den Männern und Frauen der besitzenden Klasse auf-
zuheben. Umgekehrt: das Jnteresse des Proletariats gebietet ihr,

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[35/0045] bürgerlichen Parteien und Gruppen vorangehen muß. Allerdings nicht in der Weise, daß sie ihrer geschichtlichen Auffassung, ihrem demo- kratischen Prinzip ins Gesicht schlägt und sich zur Vorkämpferin eines beschränkten Frauenwahlrechts macht. Es hieße dies an Stelle der Prinzipientreue bloße Prinzipienreiterei setzen. Wohl aber dadurch, daß sie mit aller Energie den Kampf aufnimmt für das ungeschmälerte politische Recht aller Frauen, aller politisch Entrechteten überhaupt. Die Schlacht für die politische Gleichberechtigung des gesamten weiblichen Geschlechts wird im Kampfe des Proletariats geschlagen. Das zeigt uns Finnland, wo dank der Sozialdemokratie das allgemeine Wahl- recht für Männer und Frauen erobert worden ist. Jndem das allgemeine Wahlrecht das Stimmrecht aus einem Sachrecht in ein Personenrecht verwandelt, nur großjährige gleichberechtigte Bürger anerkennt: erhebt es auch die politische Gleichberechti- gung aller Frauen, ohne Unterschied der Klasse, aus einer pa- piernen Formel zur lebendigen Wirklichkeit. Wer den Kampf um das Frauenstimmrecht nicht um des Vorteils einer Klasse willen führt; wer aus ernster, innerster Ueberzeugung für die politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts kämpft, der kann, der muß sich von der bürger- lichen Bewegung für das beschränkte Frauenstimmrecht abkehren und mit Begeisterung für das allgemeine Wahlrecht aller Großjährigen ohne Unterschied des Geschlechts kämpfen. Der Kampf für das wirkliche Recht der Frau hat dabei nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen. Er erhält ein höheres, weiterspannendes Ziel, einen tieferen Gehalt, eine breitere Basis, Scharen neuer aufopfernder Streiter und Streiterinnen. Ganz unbegründet ist die von frauenrechtlerischer Seite geäußerte Befürchtung, daß in England die Bewegung für das allgemeine Wahlrecht nur das allgemeine Männerwahlrecht erringen werde. Wir weisen an anderer Stelle nach, daß die sozialistische, die Arbeiterbewegung nicht bloß durch ihre Prinzipien und ihr Programm, sondern durch zwingende Klasseninteressen des Proletariats verpflichtet ist, für die volle Demo- kratisierung des Wahlrechts zu kämpfen, das Frauenstimmrecht in- begriffen. Auf der anderen Seite ist in England eine große Zahl bürgerlicher Politiker und Parlamentsmitglieder durch formelle Ver- sprechungen gebunden, für das Frauenwahlrecht einzutreten und zu stimmen. Dagegen würde der Sieg des beschränkten Frauenstimmrechts allein eine Schwächung und Gefahr für den Kampf um das Wahlrecht aller Großjährigen bedeuten. Zunächst dadurch, daß er der Bewegung für die volle Demokratisierung des Wahlrechts zahlreiche energische Kräfte entzöge. Wären für die besitzenden Damen die Kastanien aus dem Feuer geholt, um mit Genossin Montefiore zu sprechen, so würden als Befriedigte viele beiseite treten, die heute noch als Rechtlose kämpfen müssen und dadurch — sie mögen wollen oder nicht — die Wucht des proletarischen Kampfes für die volle Demokratisierung des Wahlrechts stärken und den Widerstand der Gegner schwächen. Davon abgesehen ist eins klar. Kräftigt das beschränkte Frauenstimmrecht die Macht der besitzenden Klassen, so steigert es auch die Widerstandskraft, die diese der weiteren Demokratisierung des Wahlrechts, ja allen Reform- forderungen zugunsten der Ausgebeuteten entgegenzusetzen vermögen. Des weiteren dürfen wir vor allem nicht vergessen, daß es nicht die Aufgabe der revolutionären Sozialdemokratie sein kann, die aus der bürgerlichen Ordnung resultierenden politischen Konflikte zwischen den Männern und Frauen der besitzenden Klasse auf- zuheben. Umgekehrt: das Jnteresse des Proletariats gebietet ihr, 3*

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/45>, abgerufen am 18.04.2024.