Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

Bild:
<< vorherige Seite

ist eine Waffe, die ihre Jnteressen gegen das ausbeutende Kapital
schützt. Und zu diesen Millionen gesellen sich viele Hunderttausende
von Proletarierinnen der Kopfarbeit, von bürgerlich berufstätigen
Frauen, die entweder direkt durch die kapitalistische Ausbeutung leiden
oder indirekt infolge der Zusammenhänge und Begleiterscheinungen,
welche die kapitalistische Ordnung schafft. Große Scharen von ihnen
müssen "hungernd mit dem Hirn pflügen", wie die Arbeiterinnen mit
der Hand. Durch die charakterisierte Umwälzung ihres wirtschaftlichen
Seins sind die Frauen auch in ihrem Bewußtsein, in ihrem Empfinden
und Denken revolutioniert worden. Sie sind zur politischen Groß-
jährigkeit herangewachsen. Und nun fordern sie das allgemeine Wahl-
recht als eine soziale Lebensnotwendigkeit. Sie müssen den politischen
Machtanteil, den ihnen der Stimmzettel verleiht, zur Verteidigung und
Wahrung ihrer ökonomischen und kulturellen Jnteressen in die Wag-
schale werfen können.

Aber wenn wir das Frauenstimmrecht auch in erster Linie als eine
soziale Lebensnotwendigkeit würdigen, so begehren wir seine Zuerken-
nung doch nicht minder als einen Akt selbstverständlicher Gerechtigkeit.
Die Frau ist nicht nur wirtschaftlich von der Familie und dem Haus-
halt unabhängig geworden; sie wertet nicht nur ihre produktive Tätigkeit
auf den verschiedensten Gebieten der Hand- und Kopfarbeit in ihrer
Bedeutung für die materielle und kulturelle Entwickelung der Gesell-
schaft. Nein, sie ist auch des großen sozialen Wertes ihres hausmütter-
lichen und erzieherischen Waltens bewußt geworden. Der helle Schein,
den die Feuer der großen Fabrikbetriebe auf das mütterliche Wirken
im Heim geworfen haben, hat ihre Augen für die Bedeutung dessen
geöffnet, was sie als Gattin und Mutter für die Allgemeinheit leistet.
Jn dem Maße, wie die Zahl der erwerbstätigen Proletarierinnen steigt,
wie auch die Trägerin, Gebärerin und Erzieherin des proletarischen
Nachwuchses dem Kapital zinsen und fronden muß, unbekümmert um
die Verpflichtungen gegen das keimende Leben in ihrem Schoß, ohne
Rücksicht auf die Pflege, deren das neugeborene Kind, auf die Sorgfalt
und Führung, welches die heranwachsende Jugend bedarf: trat es
scharf in Erscheinung, daß das Schalten und Walten der Frau als
Hausmutter mehr ist als ein Privatdienst, den sie dem Manne leistet,
nämlich eine Tätigkeit von höchster sozialer Bedeutung. Nicht durch
Leichtsinn, nicht durch das Verstummen der Schläge des Mutterherzens,
nein durch den eisernen Druck der kapitalistischen Ausbeutung sind
Millionen Frauen gezwungen worden, werden sie weiter gezwungen, sich
wider das körperliche, geistige und sittliche Wohl ihres eigenen Fleisches
und Blutes zu vergehen. Die steigenden Zahlen über die Säuglings-
sterblichkeit, über die sittlich verwahrlosenden Kleinen, über die jugend-
lichen Fürsorgebedürftigen und Verbrecher: illustrieren den hohen Wert
dessen, was die Frau innerhalb ihrer vier Pfähle für die Pflege
und Erziehung des Nachwuchses wirkt. Die Forderung des Frauenstimm-
rechts ist die Forderung nach sozialer Anerkennung ihrer hochbedeut-
samen sozialen Tätigkeit als Mutter.

Die Frauen fordern das Wahlrecht jedoch auch auf Grund des
demokratischen Prinzips in seiner weitesten Bedeutung. Nicht nur in
dem Sinne, daß gleichen Pflichten gleiche Rechte entsprechen sollen,
daß der Frau zum Zahlrecht auch das Wahlrecht gebührt: wir
glauben es vielmehr der Gesellschaft schuldig zu sein, alle geistigen
und sittlichen Kräfte unserer Eigenart entsprechend in dem Dienst
der Allgemeinheit zu betätigen. Wir teilen nicht die Ansicht

ist eine Waffe, die ihre Jnteressen gegen das ausbeutende Kapital
schützt. Und zu diesen Millionen gesellen sich viele Hunderttausende
von Proletarierinnen der Kopfarbeit, von bürgerlich berufstätigen
Frauen, die entweder direkt durch die kapitalistische Ausbeutung leiden
oder indirekt infolge der Zusammenhänge und Begleiterscheinungen,
welche die kapitalistische Ordnung schafft. Große Scharen von ihnen
müssen „hungernd mit dem Hirn pflügen‟, wie die Arbeiterinnen mit
der Hand. Durch die charakterisierte Umwälzung ihres wirtschaftlichen
Seins sind die Frauen auch in ihrem Bewußtsein, in ihrem Empfinden
und Denken revolutioniert worden. Sie sind zur politischen Groß-
jährigkeit herangewachsen. Und nun fordern sie das allgemeine Wahl-
recht als eine soziale Lebensnotwendigkeit. Sie müssen den politischen
Machtanteil, den ihnen der Stimmzettel verleiht, zur Verteidigung und
Wahrung ihrer ökonomischen und kulturellen Jnteressen in die Wag-
schale werfen können.

Aber wenn wir das Frauenstimmrecht auch in erster Linie als eine
soziale Lebensnotwendigkeit würdigen, so begehren wir seine Zuerken-
nung doch nicht minder als einen Akt selbstverständlicher Gerechtigkeit.
Die Frau ist nicht nur wirtschaftlich von der Familie und dem Haus-
halt unabhängig geworden; sie wertet nicht nur ihre produktive Tätigkeit
auf den verschiedensten Gebieten der Hand- und Kopfarbeit in ihrer
Bedeutung für die materielle und kulturelle Entwickelung der Gesell-
schaft. Nein, sie ist auch des großen sozialen Wertes ihres hausmütter-
lichen und erzieherischen Waltens bewußt geworden. Der helle Schein,
den die Feuer der großen Fabrikbetriebe auf das mütterliche Wirken
im Heim geworfen haben, hat ihre Augen für die Bedeutung dessen
geöffnet, was sie als Gattin und Mutter für die Allgemeinheit leistet.
Jn dem Maße, wie die Zahl der erwerbstätigen Proletarierinnen steigt,
wie auch die Trägerin, Gebärerin und Erzieherin des proletarischen
Nachwuchses dem Kapital zinsen und fronden muß, unbekümmert um
die Verpflichtungen gegen das keimende Leben in ihrem Schoß, ohne
Rücksicht auf die Pflege, deren das neugeborene Kind, auf die Sorgfalt
und Führung, welches die heranwachsende Jugend bedarf: trat es
scharf in Erscheinung, daß das Schalten und Walten der Frau als
Hausmutter mehr ist als ein Privatdienst, den sie dem Manne leistet,
nämlich eine Tätigkeit von höchster sozialer Bedeutung. Nicht durch
Leichtsinn, nicht durch das Verstummen der Schläge des Mutterherzens,
nein durch den eisernen Druck der kapitalistischen Ausbeutung sind
Millionen Frauen gezwungen worden, werden sie weiter gezwungen, sich
wider das körperliche, geistige und sittliche Wohl ihres eigenen Fleisches
und Blutes zu vergehen. Die steigenden Zahlen über die Säuglings-
sterblichkeit, über die sittlich verwahrlosenden Kleinen, über die jugend-
lichen Fürsorgebedürftigen und Verbrecher: illustrieren den hohen Wert
dessen, was die Frau innerhalb ihrer vier Pfähle für die Pflege
und Erziehung des Nachwuchses wirkt. Die Forderung des Frauenstimm-
rechts ist die Forderung nach sozialer Anerkennung ihrer hochbedeut-
samen sozialen Tätigkeit als Mutter.

Die Frauen fordern das Wahlrecht jedoch auch auf Grund des
demokratischen Prinzips in seiner weitesten Bedeutung. Nicht nur in
dem Sinne, daß gleichen Pflichten gleiche Rechte entsprechen sollen,
daß der Frau zum Zahlrecht auch das Wahlrecht gebührt: wir
glauben es vielmehr der Gesellschaft schuldig zu sein, alle geistigen
und sittlichen Kräfte unserer Eigenart entsprechend in dem Dienst
der Allgemeinheit zu betätigen. Wir teilen nicht die Ansicht

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <p><pb facs="#f0020" n="10"/>
ist eine Waffe, die ihre Jnteressen gegen das ausbeutende Kapital<lb/>
schützt. Und zu diesen Millionen gesellen sich viele Hunderttausende<lb/>
von Proletarierinnen der Kopfarbeit, von bürgerlich berufstätigen<lb/>
Frauen, die entweder direkt durch die kapitalistische Ausbeutung leiden<lb/>
oder indirekt infolge der Zusammenhänge und Begleiterscheinungen,<lb/>
welche die kapitalistische Ordnung schafft. Große Scharen von ihnen<lb/>
müssen &#x201E;hungernd mit dem Hirn pflügen&#x201F;, wie die Arbeiterinnen mit<lb/>
der Hand. Durch die charakterisierte Umwälzung ihres wirtschaftlichen<lb/>
Seins sind die Frauen auch in ihrem Bewußtsein, in ihrem Empfinden<lb/>
und Denken revolutioniert worden. Sie sind zur politischen Groß-<lb/>
jährigkeit herangewachsen. Und nun fordern sie das allgemeine Wahl-<lb/>
recht als eine soziale Lebensnotwendigkeit. Sie müssen den politischen<lb/>
Machtanteil, den ihnen der Stimmzettel verleiht, zur Verteidigung und<lb/>
Wahrung ihrer ökonomischen und kulturellen Jnteressen in die Wag-<lb/>
schale werfen können.</p><lb/>
          <p>Aber wenn wir das Frauenstimmrecht auch in erster Linie als eine<lb/>
soziale Lebensnotwendigkeit würdigen, so begehren wir seine Zuerken-<lb/>
nung doch nicht minder als einen Akt selbstverständlicher Gerechtigkeit.<lb/>
Die Frau ist nicht nur wirtschaftlich von der Familie und dem Haus-<lb/>
halt unabhängig geworden; sie wertet nicht nur ihre produktive Tätigkeit<lb/>
auf den verschiedensten Gebieten der Hand- und Kopfarbeit in ihrer<lb/>
Bedeutung für die materielle und kulturelle Entwickelung der Gesell-<lb/>
schaft. Nein, sie ist auch des großen sozialen Wertes ihres hausmütter-<lb/>
lichen und erzieherischen Waltens bewußt geworden. Der helle Schein,<lb/>
den die Feuer der großen Fabrikbetriebe auf das mütterliche Wirken<lb/>
im Heim geworfen haben, hat ihre Augen für die Bedeutung dessen<lb/>
geöffnet, was sie als Gattin und Mutter für die Allgemeinheit leistet.<lb/>
Jn dem Maße, wie die Zahl der erwerbstätigen Proletarierinnen steigt,<lb/>
wie auch die Trägerin, Gebärerin und Erzieherin des proletarischen<lb/>
Nachwuchses dem Kapital zinsen und fronden muß, unbekümmert um<lb/>
die Verpflichtungen gegen das keimende Leben in ihrem Schoß, ohne<lb/>
Rücksicht auf die Pflege, deren das neugeborene Kind, auf die Sorgfalt<lb/>
und Führung, welches die heranwachsende Jugend bedarf: trat es<lb/>
scharf in Erscheinung, daß das Schalten und Walten der Frau als<lb/>
Hausmutter mehr ist als ein Privatdienst, den sie dem Manne leistet,<lb/>
nämlich eine Tätigkeit von höchster sozialer Bedeutung. Nicht durch<lb/>
Leichtsinn, nicht durch das Verstummen der Schläge des Mutterherzens,<lb/>
nein durch den eisernen Druck der kapitalistischen Ausbeutung sind<lb/>
Millionen Frauen gezwungen worden, werden sie weiter gezwungen, sich<lb/>
wider das körperliche, geistige und sittliche Wohl ihres eigenen Fleisches<lb/>
und Blutes zu vergehen. Die steigenden Zahlen über die Säuglings-<lb/>
sterblichkeit, über die sittlich verwahrlosenden Kleinen, über die jugend-<lb/>
lichen Fürsorgebedürftigen und Verbrecher: illustrieren den hohen Wert<lb/>
dessen, was die Frau innerhalb ihrer vier Pfähle für die Pflege<lb/>
und Erziehung des Nachwuchses wirkt. Die Forderung des Frauenstimm-<lb/>
rechts ist die Forderung nach sozialer Anerkennung ihrer hochbedeut-<lb/>
samen sozialen Tätigkeit als Mutter.</p><lb/>
          <p>Die Frauen fordern das Wahlrecht jedoch auch auf Grund des<lb/>
demokratischen Prinzips in seiner weitesten Bedeutung. Nicht nur in<lb/>
dem Sinne, daß gleichen Pflichten gleiche Rechte entsprechen sollen,<lb/>
daß der Frau zum Zahlrecht auch das Wahlrecht gebührt: wir<lb/>
glauben es vielmehr der Gesellschaft schuldig zu sein, alle geistigen<lb/>
und sittlichen Kräfte unserer Eigenart entsprechend in dem Dienst<lb/>
der Allgemeinheit zu betätigen. Wir teilen nicht die Ansicht<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[10/0020] ist eine Waffe, die ihre Jnteressen gegen das ausbeutende Kapital schützt. Und zu diesen Millionen gesellen sich viele Hunderttausende von Proletarierinnen der Kopfarbeit, von bürgerlich berufstätigen Frauen, die entweder direkt durch die kapitalistische Ausbeutung leiden oder indirekt infolge der Zusammenhänge und Begleiterscheinungen, welche die kapitalistische Ordnung schafft. Große Scharen von ihnen müssen „hungernd mit dem Hirn pflügen‟, wie die Arbeiterinnen mit der Hand. Durch die charakterisierte Umwälzung ihres wirtschaftlichen Seins sind die Frauen auch in ihrem Bewußtsein, in ihrem Empfinden und Denken revolutioniert worden. Sie sind zur politischen Groß- jährigkeit herangewachsen. Und nun fordern sie das allgemeine Wahl- recht als eine soziale Lebensnotwendigkeit. Sie müssen den politischen Machtanteil, den ihnen der Stimmzettel verleiht, zur Verteidigung und Wahrung ihrer ökonomischen und kulturellen Jnteressen in die Wag- schale werfen können. Aber wenn wir das Frauenstimmrecht auch in erster Linie als eine soziale Lebensnotwendigkeit würdigen, so begehren wir seine Zuerken- nung doch nicht minder als einen Akt selbstverständlicher Gerechtigkeit. Die Frau ist nicht nur wirtschaftlich von der Familie und dem Haus- halt unabhängig geworden; sie wertet nicht nur ihre produktive Tätigkeit auf den verschiedensten Gebieten der Hand- und Kopfarbeit in ihrer Bedeutung für die materielle und kulturelle Entwickelung der Gesell- schaft. Nein, sie ist auch des großen sozialen Wertes ihres hausmütter- lichen und erzieherischen Waltens bewußt geworden. Der helle Schein, den die Feuer der großen Fabrikbetriebe auf das mütterliche Wirken im Heim geworfen haben, hat ihre Augen für die Bedeutung dessen geöffnet, was sie als Gattin und Mutter für die Allgemeinheit leistet. Jn dem Maße, wie die Zahl der erwerbstätigen Proletarierinnen steigt, wie auch die Trägerin, Gebärerin und Erzieherin des proletarischen Nachwuchses dem Kapital zinsen und fronden muß, unbekümmert um die Verpflichtungen gegen das keimende Leben in ihrem Schoß, ohne Rücksicht auf die Pflege, deren das neugeborene Kind, auf die Sorgfalt und Führung, welches die heranwachsende Jugend bedarf: trat es scharf in Erscheinung, daß das Schalten und Walten der Frau als Hausmutter mehr ist als ein Privatdienst, den sie dem Manne leistet, nämlich eine Tätigkeit von höchster sozialer Bedeutung. Nicht durch Leichtsinn, nicht durch das Verstummen der Schläge des Mutterherzens, nein durch den eisernen Druck der kapitalistischen Ausbeutung sind Millionen Frauen gezwungen worden, werden sie weiter gezwungen, sich wider das körperliche, geistige und sittliche Wohl ihres eigenen Fleisches und Blutes zu vergehen. Die steigenden Zahlen über die Säuglings- sterblichkeit, über die sittlich verwahrlosenden Kleinen, über die jugend- lichen Fürsorgebedürftigen und Verbrecher: illustrieren den hohen Wert dessen, was die Frau innerhalb ihrer vier Pfähle für die Pflege und Erziehung des Nachwuchses wirkt. Die Forderung des Frauenstimm- rechts ist die Forderung nach sozialer Anerkennung ihrer hochbedeut- samen sozialen Tätigkeit als Mutter. Die Frauen fordern das Wahlrecht jedoch auch auf Grund des demokratischen Prinzips in seiner weitesten Bedeutung. Nicht nur in dem Sinne, daß gleichen Pflichten gleiche Rechte entsprechen sollen, daß der Frau zum Zahlrecht auch das Wahlrecht gebührt: wir glauben es vielmehr der Gesellschaft schuldig zu sein, alle geistigen und sittlichen Kräfte unserer Eigenart entsprechend in dem Dienst der Allgemeinheit zu betätigen. Wir teilen nicht die Ansicht

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: wie Vorlage; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/20
Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/20>, abgerufen am 20.04.2024.