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Wundt, Wilhelm: Handbuch der medicinischen Physik. Erlangen, 1867.

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Von der Schwere.

70
Specifisches
Gewicht fester
und flüssiger
Körper.

Das Archimedische Princip dient zur Bestimmung der relati-
ven Masse
der festen Körper. Die Masse eines Körpers wird,
wie wir in §. 52 gesehen haben, durch die Grösse der Anzie-
hung, welche er durch die Schwere erfährt, also durch sein Gewicht,
gemessen. Die relativen Massen zweier Körper sind nun dieje-
nigen Schweranziehungen, die gleiche Volumina derselben erfahren,
und wir haben demnach die relativen Massen aller Körper ermittelt,
wenn wir die Gewichte gleicher Volumina derselben kennen. Zu die-
sem Zweck muss man aber die Masse eines bestimmten Körpers zur
Einheit wählen, und man hat hierfür das Wasser im Zustand seiner
grössten Dichte, die es bei 4°C. besitzt, angenommen. Das Verhältniss
des Gewichts eines Körpers zum Gewicht einer ihm an Volum gleichen
Wassermenge von 4°C. nennt man das specifische Gewicht
des Körpers. Die specifischen Gewichte aller Körper sind demnach
zu finden, wenn man zuerst das absolute Gewicht P eines jeden Kör-
pers und hierauf das Gewicht V einer ihm an Volum gleichen Wasser-
masse ermittelt. Das specifische Gewicht S ist dann offenbar gleich
dem Quotienten [Formel 1] . Ausserdem erfährt man auf diesem Wege zu-
gleich das Volum des betreffenden Körpers. Denn da, nach dem in
der Wissenschaft gebräuchlichen franz. Maasssystem die Volumeinheit
Wasser gleich der Gewichtseinheit, 1 Cubikcentimeter = 1 Gramm
ist, so ist die Grösse V oder P. S gleich dem Volum des Körpers.

Es ist nun leicht ersichtlich, wie das Archimedische Princip un-
mittelbar zur Bestimmung des Quotienten [Formel 2] führt. Man wägt den
Körper zuerst in der Luft und wägt ihn dann zum zweiten Mal,
während er sich unter Wasser befindet. Die erste Wägung giebt
sein eigenes Gewicht P, die zweite Wägung giebt das Gewicht
V der von ihm verdrängten, ihm also an Volum gleichen Wassermasse.
Man benützt zu diesen Bestimmungen gewöhnlich die sogenannte hy-
drostatische Waage, die sich von einer andern Waage nur dadurch
unterscheidet, dass die eine Waagschale etwas höher hängt und an
ihrer untern Fläche ein Häkchen besitzt, an welches der zu untersu-
chende feste Körper mittelst eines feinen Drahts befestigt werden
kann, um ihn, während er in ein Wassergefäss taucht, abzuwägen.
Statt dessen kann man auch eine gewöhnliche Waage benützen und
so verfahren, dass der Körper in ein mit Wasser gefülltes Gläschen
gebracht und mit diesem gewogen wird; bei dieser Methode, welche
das Archimedische Princip nicht zur Anwendung bringt, sind aber dann
drei Wägungen erforderlich: erstens die Wägung des Körpers für
sich, zweitens diejenige des Gläschens, während es ganz mit Wasser
gefüllt ist, und drittens diejenige des Gläschens, während durch den
hineingebrachten Körper ein ihm gleiches Volum Wasser ersetzt ist.


Von der Schwere.

70
Specifisches
Gewicht fester
und flüssiger
Körper.

Das Archimedische Princip dient zur Bestimmung der relati-
ven Masse
der festen Körper. Die Masse eines Körpers wird,
wie wir in §. 52 gesehen haben, durch die Grösse der Anzie-
hung, welche er durch die Schwere erfährt, also durch sein Gewicht,
gemessen. Die relativen Massen zweier Körper sind nun dieje-
nigen Schweranziehungen, die gleiche Volumina derselben erfahren,
und wir haben demnach die relativen Massen aller Körper ermittelt,
wenn wir die Gewichte gleicher Volumina derselben kennen. Zu die-
sem Zweck muss man aber die Masse eines bestimmten Körpers zur
Einheit wählen, und man hat hierfür das Wasser im Zustand seiner
grössten Dichte, die es bei 4°C. besitzt, angenommen. Das Verhältniss
des Gewichts eines Körpers zum Gewicht einer ihm an Volum gleichen
Wassermenge von 4°C. nennt man das specifische Gewicht
des Körpers. Die specifischen Gewichte aller Körper sind demnach
zu finden, wenn man zuerst das absolute Gewicht P eines jeden Kör-
pers und hierauf das Gewicht V einer ihm an Volum gleichen Wasser-
masse ermittelt. Das specifische Gewicht S ist dann offenbar gleich
dem Quotienten [Formel 1] . Ausserdem erfährt man auf diesem Wege zu-
gleich das Volum des betreffenden Körpers. Denn da, nach dem in
der Wissenschaft gebräuchlichen franz. Maasssystem die Volumeinheit
Wasser gleich der Gewichtseinheit, 1 Cubikcentimeter = 1 Gramm
ist, so ist die Grösse V oder P. S gleich dem Volum des Körpers.

Es ist nun leicht ersichtlich, wie das Archimedische Princip un-
mittelbar zur Bestimmung des Quotienten [Formel 2] führt. Man wägt den
Körper zuerst in der Luft und wägt ihn dann zum zweiten Mal,
während er sich unter Wasser befindet. Die erste Wägung giebt
sein eigenes Gewicht P, die zweite Wägung giebt das Gewicht
V der von ihm verdrängten, ihm also an Volum gleichen Wassermasse.
Man benützt zu diesen Bestimmungen gewöhnlich die sogenannte hy-
drostatische Waage, die sich von einer andern Waage nur dadurch
unterscheidet, dass die eine Waagschale etwas höher hängt und an
ihrer untern Fläche ein Häkchen besitzt, an welches der zu untersu-
chende feste Körper mittelst eines feinen Drahts befestigt werden
kann, um ihn, während er in ein Wassergefäss taucht, abzuwägen.
Statt dessen kann man auch eine gewöhnliche Waage benützen und
so verfahren, dass der Körper in ein mit Wasser gefülltes Gläschen
gebracht und mit diesem gewogen wird; bei dieser Methode, welche
das Archimedische Princip nicht zur Anwendung bringt, sind aber dann
drei Wägungen erforderlich: erstens die Wägung des Körpers für
sich, zweitens diejenige des Gläschens, während es ganz mit Wasser
gefüllt ist, und drittens diejenige des Gläschens, während durch den
hineingebrachten Körper ein ihm gleiches Volum Wasser ersetzt ist.


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[98/0120] Von der Schwere. Das Archimedische Princip dient zur Bestimmung der relati- ven Masse der festen Körper. Die Masse eines Körpers wird, wie wir in §. 52 gesehen haben, durch die Grösse der Anzie- hung, welche er durch die Schwere erfährt, also durch sein Gewicht, gemessen. Die relativen Massen zweier Körper sind nun dieje- nigen Schweranziehungen, die gleiche Volumina derselben erfahren, und wir haben demnach die relativen Massen aller Körper ermittelt, wenn wir die Gewichte gleicher Volumina derselben kennen. Zu die- sem Zweck muss man aber die Masse eines bestimmten Körpers zur Einheit wählen, und man hat hierfür das Wasser im Zustand seiner grössten Dichte, die es bei 4°C. besitzt, angenommen. Das Verhältniss des Gewichts eines Körpers zum Gewicht einer ihm an Volum gleichen Wassermenge von 4°C. nennt man das specifische Gewicht des Körpers. Die specifischen Gewichte aller Körper sind demnach zu finden, wenn man zuerst das absolute Gewicht P eines jeden Kör- pers und hierauf das Gewicht V einer ihm an Volum gleichen Wasser- masse ermittelt. Das specifische Gewicht S ist dann offenbar gleich dem Quotienten [FORMEL]. Ausserdem erfährt man auf diesem Wege zu- gleich das Volum des betreffenden Körpers. Denn da, nach dem in der Wissenschaft gebräuchlichen franz. Maasssystem die Volumeinheit Wasser gleich der Gewichtseinheit, 1 Cubikcentimeter = 1 Gramm ist, so ist die Grösse V oder P. S gleich dem Volum des Körpers. Es ist nun leicht ersichtlich, wie das Archimedische Princip un- mittelbar zur Bestimmung des Quotienten [FORMEL] führt. Man wägt den Körper zuerst in der Luft und wägt ihn dann zum zweiten Mal, während er sich unter Wasser befindet. Die erste Wägung giebt sein eigenes Gewicht P, die zweite Wägung giebt das Gewicht V der von ihm verdrängten, ihm also an Volum gleichen Wassermasse. Man benützt zu diesen Bestimmungen gewöhnlich die sogenannte hy- drostatische Waage, die sich von einer andern Waage nur dadurch unterscheidet, dass die eine Waagschale etwas höher hängt und an ihrer untern Fläche ein Häkchen besitzt, an welches der zu untersu- chende feste Körper mittelst eines feinen Drahts befestigt werden kann, um ihn, während er in ein Wassergefäss taucht, abzuwägen. Statt dessen kann man auch eine gewöhnliche Waage benützen und so verfahren, dass der Körper in ein mit Wasser gefülltes Gläschen gebracht und mit diesem gewogen wird; bei dieser Methode, welche das Archimedische Princip nicht zur Anwendung bringt, sind aber dann drei Wägungen erforderlich: erstens die Wägung des Körpers für sich, zweitens diejenige des Gläschens, während es ganz mit Wasser gefüllt ist, und drittens diejenige des Gläschens, während durch den hineingebrachten Körper ein ihm gleiches Volum Wasser ersetzt ist.

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Zitationshilfe: Wundt, Wilhelm: Handbuch der medicinischen Physik. Erlangen, 1867, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wundt_medizinische_1867/120>, abgerufen am 19.04.2024.