unveränderlich ist, nie aber jemand hinter das Licht führet, verdienet ei- ne Mutter der Beständigkeit und des immerwährenden genennet zu werden. Dieses hat mich bewogen, das keusche und heilige Recht, welches die Natur selbst unter eintzelnen Menschen und Völckern gestiftet hat, daß es der Grund, den man nie erschüttern kann, von der Glückseligkeit des gantzen menschlichen Geschlechts seyn sollte, aus der eignen Natur des Menschen in einem ununterbrochenen Zusam- menhange, wiewol in einer abgepas- seten Kürtze, damit ich mehreren
nützlich
unveraͤnderlich iſt, nie aber jemand hinter das Licht fuͤhret, verdienet ei- ne Mutter der Beſtaͤndigkeit und des immerwaͤhrenden genennet zu werden. Dieſes hat mich bewogen, das keuſche und heilige Recht, welches die Natur ſelbſt unter eintzelnen Menſchen und Voͤlckern geſtiftet hat, daß es der Grund, den man nie erſchuͤttern kann, von der Gluͤckſeligkeit des gantzen menſchlichen Geſchlechts ſeyn ſollte, aus der eignen Natur des Menſchen in einem ununterbrochenen Zuſam- menhange, wiewol in einer abgepaſ- ſeten Kuͤrtze, damit ich mehreren
nuͤtzlich
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[0012]
unveraͤnderlich iſt, nie aber jemand
hinter das Licht fuͤhret, verdienet ei-
ne Mutter der Beſtaͤndigkeit und des
immerwaͤhrenden genennet zu werden.
Dieſes hat mich bewogen, das keuſche
und heilige Recht, welches die Natur
ſelbſt unter eintzelnen Menſchen und
Voͤlckern geſtiftet hat, daß es der
Grund, den man nie erſchuͤttern kann,
von der Gluͤckſeligkeit des gantzen
menſchlichen Geſchlechts ſeyn ſollte,
aus der eignen Natur des Menſchen
in einem ununterbrochenen Zuſam-
menhange, wiewol in einer abgepaſ-
ſeten Kuͤrtze, damit ich mehreren
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/12>, abgerufen am 19.04.2024.
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