sich aus anderen Absichten, z. e. ihres Haus- wesens halber, znsammen in eine Gesell- schafft begeben; so ist solches eigentlich kein Ehestand zu nennen, sondern eine andere Gesellschafft, die wohl nach diesem im ge- meinen Wesen in einigen Stücken dem E- hestande gleich geachtet werden kan: wie sich solches nach diesem weiter zeigen wird. Weil nun ferner verschnittene zu Erzeugung der Kinder untüchtig gemacht worden; so können sie nicht heyrathen. Gleichergestalt ist klar, daß eine Person nicht heyrathen soll, die v. Natur unfruchtbar ist, so lange die Un- fruchtbarkeit nicht gehoben worden. Allein da man dieses zur Zeit noch nicht vorher er- kennen kan, auch die Unfruchtbarkeit sich öfters mit der Zeit wendet; so kan man auch dieses nicht beobachten, wie man wohl sol- te. Hingegen von Kindern weiß man ge- wiß, daß sie noch nicht andere zeugen kön- nen, nnd also ist ihnen zu heyrathen nicht erlaubet.
Bey- schlaff der blos- sen Lust halber ist unzu- läßig.
§. 23.
Weil der Beyschlaff das Mittel ist, wodurch die Kinder erzeuget werden, die Mittel aber dasjenige sind, wodurch man seine Absicht erreichet (§. 910 Met.); so ist klar, daß man wieder die Natur handelt, wenn man den Beyschlaff bloß zu seiner Lust brauchet. Derowegen kan man auch die Büssung der fleischlichen Lust nicht unter die Absicht des Ehestandes rechnen: sondern es
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Cap. 2. Von dem Eheſtande.
ſich aus anderen Abſichten, z. e. ihres Haus- weſens halber, znſammen in eine Geſell- ſchafft begeben; ſo iſt ſolches eigentlich kein Eheſtand zu nennen, ſondern eine andere Geſellſchafft, die wohl nach dieſem im ge- meinen Weſen in einigen Stuͤcken dem E- heſtande gleich geachtet werden kan: wie ſich ſolches nach dieſem weiter zeigen wird. Weil nun ferner verſchnittene zu Erzeugung der Kinder untuͤchtig gemacht worden; ſo koͤnnen ſie nicht heyrathen. Gleichergeſtalt iſt klar, daß eine Perſon nicht heyrathen ſoll, die v. Natur unfruchtbar iſt, ſo lange die Un- fruchtbarkeit nicht gehoben worden. Allein da man dieſes zur Zeit noch nicht vorher er- kennen kan, auch die Unfruchtbarkeit ſich oͤfters mit der Zeit wendet; ſo kan man auch dieſes nicht beobachten, wie man wohl ſol- te. Hingegen von Kindern weiß man ge- wiß, daß ſie noch nicht andere zeugen koͤn- nen, nnd alſo iſt ihnen zu heyrathen nicht erlaubet.
Bey- ſchlaff der bloſ- ſen Luſt halber iſt unzu- laͤßig.
§. 23.
Weil der Beyſchlaff das Mittel iſt, wodurch die Kinder erzeuget werden, die Mittel aber dasjenige ſind, wodurch man ſeine Abſicht erreichet (§. 910 Met.); ſo iſt klar, daß man wieder die Natur handelt, wenn man den Beyſchlaff bloß zu ſeiner Luſt brauchet. Derowegen kan man auch die Buͤſſung der fleiſchlichen Luſt nicht unter die Abſicht des Eheſtandes rechnen: ſondern es
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Cap. 2. Von dem Eheſtande.
ſich aus anderen Abſichten, z. e. ihres Haus-
weſens halber, znſammen in eine Geſell-
ſchafft begeben; ſo iſt ſolches eigentlich kein
Eheſtand zu nennen, ſondern eine andere
Geſellſchafft, die wohl nach dieſem im ge-
meinen Weſen in einigen Stuͤcken dem E-
heſtande gleich geachtet werden kan: wie
ſich ſolches nach dieſem weiter zeigen wird.
Weil nun ferner verſchnittene zu Erzeugung
der Kinder untuͤchtig gemacht worden; ſo
koͤnnen ſie nicht heyrathen. Gleichergeſtalt iſt
klar, daß eine Perſon nicht heyrathen ſoll,
die v. Natur unfruchtbar iſt, ſo lange die Un-
fruchtbarkeit nicht gehoben worden. Allein
da man dieſes zur Zeit noch nicht vorher er-
kennen kan, auch die Unfruchtbarkeit ſich
oͤfters mit der Zeit wendet; ſo kan man auch
dieſes nicht beobachten, wie man wohl ſol-
te. Hingegen von Kindern weiß man ge-
wiß, daß ſie noch nicht andere zeugen koͤn-
nen, nnd alſo iſt ihnen zu heyrathen nicht
erlaubet.
§. 23.Weil der Beyſchlaff das Mittel
iſt, wodurch die Kinder erzeuget werden, die
Mittel aber dasjenige ſind, wodurch man
ſeine Abſicht erreichet (§. 910 Met.); ſo iſt
klar, daß man wieder die Natur handelt,
wenn man den Beyſchlaff bloß zu ſeiner Luſt
brauchet. Derowegen kan man auch die
Buͤſſung der fleiſchlichen Luſt nicht unter die
Abſicht des Eheſtandes rechnen: ſondern es
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/32>, abgerufen am 28.03.2024.
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