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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.

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trächtliche Anzahl dieser unreinen Thiere zu
halten. Der Bauer hingegen muß die Schwei-
nezucht nicht weiter ausdehnen, als es die
überbliebenen Brocken von seiner Tafel und die
Abgänge aus dem Garten erlauben, und sich
anfänglich lieber der Sparsamkeit im Fleisch-
essen befleißigen. Bald, bald wird ihn die
Abschaffung der Gemeinheiten reich genung
machen, eine so genaue Diät nicht mehr hal-
ten zu dürfen. Nun sind wir endlich fertig
und unsere Braache ist von allem Vieh öde und
leer. Zur Viehweide bedürfen wir ihrer also
gar nicht mehr. Die Braache darf also um
dieser Ursach willen nicht mehr da sein. Sie
kann abgeschaffet werden.

§. 28.

Zweitens. Muß die Brache wegen der
Bestellung der Winterfrüchte statt finden? Jch
antworte keinesweges; und frage hinwiederum:
Zu welcher Zeit wird der Acker zum Winter-
Getreide bestellet? Zu Ende des Junius
pflügt man ihn zum ersten mahl. Jm August
wird der Acker gewendet, und Ausgang des
Septembers oder auch noch später hin zur
Saat gepflüget. Mit dieser dreimaligen Zu-
bereitung muß der Rocken als das meiste Win-
tergetreide in der Marck zufrieden sein. Zum
Weitzen allein wird in dieser Zwischenzeit noch
einmahl gepflüget, oder er erhält in der Sprache

der

traͤchtliche Anzahl dieſer unreinen Thiere zu
halten. Der Bauer hingegen muß die Schwei-
nezucht nicht weiter ausdehnen, als es die
uͤberbliebenen Brocken von ſeiner Tafel und die
Abgaͤnge aus dem Garten erlauben, und ſich
anfaͤnglich lieber der Sparſamkeit im Fleiſch-
eſſen befleißigen. Bald, bald wird ihn die
Abſchaffung der Gemeinheiten reich genung
machen, eine ſo genaue Diaͤt nicht mehr hal-
ten zu duͤrfen. Nun ſind wir endlich fertig
und unſere Braache iſt von allem Vieh oͤde und
leer. Zur Viehweide beduͤrfen wir ihrer alſo
gar nicht mehr. Die Braache darf alſo um
dieſer Urſach willen nicht mehr da ſein. Sie
kann abgeſchaffet werden.

§. 28.

Zweitens. Muß die Brache wegen der
Beſtellung der Winterfruͤchte ſtatt finden? Jch
antworte keinesweges; und frage hinwiederum:
Zu welcher Zeit wird der Acker zum Winter-
Getreide beſtellet? Zu Ende des Junius
pfluͤgt man ihn zum erſten mahl. Jm Auguſt
wird der Acker gewendet, und Ausgang des
Septembers oder auch noch ſpaͤter hin zur
Saat gepfluͤget. Mit dieſer dreimaligen Zu-
bereitung muß der Rocken als das meiſte Win-
tergetreide in der Marck zufrieden ſein. Zum
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einmahl gepfluͤget, oder er erhaͤlt in der Sprache

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[48/0066] traͤchtliche Anzahl dieſer unreinen Thiere zu halten. Der Bauer hingegen muß die Schwei- nezucht nicht weiter ausdehnen, als es die uͤberbliebenen Brocken von ſeiner Tafel und die Abgaͤnge aus dem Garten erlauben, und ſich anfaͤnglich lieber der Sparſamkeit im Fleiſch- eſſen befleißigen. Bald, bald wird ihn die Abſchaffung der Gemeinheiten reich genung machen, eine ſo genaue Diaͤt nicht mehr hal- ten zu duͤrfen. Nun ſind wir endlich fertig und unſere Braache iſt von allem Vieh oͤde und leer. Zur Viehweide beduͤrfen wir ihrer alſo gar nicht mehr. Die Braache darf alſo um dieſer Urſach willen nicht mehr da ſein. Sie kann abgeſchaffet werden. §. 28. Zweitens. Muß die Brache wegen der Beſtellung der Winterfruͤchte ſtatt finden? Jch antworte keinesweges; und frage hinwiederum: Zu welcher Zeit wird der Acker zum Winter- Getreide beſtellet? Zu Ende des Junius pfluͤgt man ihn zum erſten mahl. Jm Auguſt wird der Acker gewendet, und Ausgang des Septembers oder auch noch ſpaͤter hin zur Saat gepfluͤget. Mit dieſer dreimaligen Zu- bereitung muß der Rocken als das meiſte Win- tergetreide in der Marck zufrieden ſein. Zum Weitzen allein wird in dieſer Zwiſchenzeit noch einmahl gepfluͤget, oder er erhaͤlt in der Sprache der

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Zitationshilfe: Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/66>, abgerufen am 20.04.2024.