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Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766.

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schliessung statt, nemlich die so genannten Wäl-
lerwände. Diese werden mit wenig Mühe
und Kunst von dem aus den Gräben ausge-
worfenen Lehm also verfertiget, daß man ihn
mit Wasser verdünnt, etwas Stroh hinein
knetet, und oben von in die Querre gelegten
geraden Stroh oder Rohr eine Art von Dach
darauf machet. Nach einigen Jahren kan man
ein so grosses Stück von dieser Wällerwand
wieder einreissen, als man mit Bequemlichkeit
wieder aufzubauen vermeinet, und wegen des
alsdenn daran befindlichen reichen Vorraths
von Salpeter als eine trefliche Düngung auf
den Acker ausbreiten. Hierauf wird ein neuer
Vorrath Lehm zu einer neuen Wand aus dem
Graben herauf geholet, und dieser dadurch zu
gleicher Zeit aufgeräumet und vertiefet.

§. 55.
Achter Einwurf.

Wenn jedermann seinen Acker einschlies-
sen soll, so sind eine Menge Wege in und
ausserhalb dieses eingeschlossenen Ackers nö-
thig, um mit Wagen und Zugvieh dahin
zu gelangen, folglich gehet abermahls da-
durch viel tragbarer Boden verloren.

Antwort.

1. Man muß bei der Vermessung und Aus-
theilung der Aecker dahin sehen, daß man die

Ein-

ſchlieſſung ſtatt, nemlich die ſo genannten Waͤl-
lerwaͤnde. Dieſe werden mit wenig Muͤhe
und Kunſt von dem aus den Graͤben ausge-
worfenen Lehm alſo verfertiget, daß man ihn
mit Waſſer verduͤnnt, etwas Stroh hinein
knetet, und oben von in die Querre gelegten
geraden Stroh oder Rohr eine Art von Dach
darauf machet. Nach einigen Jahren kan man
ein ſo groſſes Stuͤck von dieſer Waͤllerwand
wieder einreiſſen, als man mit Bequemlichkeit
wieder aufzubauen vermeinet, und wegen des
alsdenn daran befindlichen reichen Vorraths
von Salpeter als eine trefliche Duͤngung auf
den Acker ausbreiten. Hierauf wird ein neuer
Vorrath Lehm zu einer neuen Wand aus dem
Graben herauf geholet, und dieſer dadurch zu
gleicher Zeit aufgeraͤumet und vertiefet.

§. 55.
Achter Einwurf.

Wenn jedermann ſeinen Acker einſchlieſ-
ſen ſoll, ſo ſind eine Menge Wege in und
auſſerhalb dieſes eingeſchloſſenen Ackers noͤ-
thig, um mit Wagen und Zugvieh dahin
zu gelangen, folglich gehet abermahls da-
durch viel tragbarer Boden verloren.

Antwort.

1. Man muß bei der Vermeſſung und Aus-
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Ein-
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[104/0122] ſchlieſſung ſtatt, nemlich die ſo genannten Waͤl- lerwaͤnde. Dieſe werden mit wenig Muͤhe und Kunſt von dem aus den Graͤben ausge- worfenen Lehm alſo verfertiget, daß man ihn mit Waſſer verduͤnnt, etwas Stroh hinein knetet, und oben von in die Querre gelegten geraden Stroh oder Rohr eine Art von Dach darauf machet. Nach einigen Jahren kan man ein ſo groſſes Stuͤck von dieſer Waͤllerwand wieder einreiſſen, als man mit Bequemlichkeit wieder aufzubauen vermeinet, und wegen des alsdenn daran befindlichen reichen Vorraths von Salpeter als eine trefliche Duͤngung auf den Acker ausbreiten. Hierauf wird ein neuer Vorrath Lehm zu einer neuen Wand aus dem Graben herauf geholet, und dieſer dadurch zu gleicher Zeit aufgeraͤumet und vertiefet. §. 55. Achter Einwurf. Wenn jedermann ſeinen Acker einſchlieſ- ſen ſoll, ſo ſind eine Menge Wege in und auſſerhalb dieſes eingeſchloſſenen Ackers noͤ- thig, um mit Wagen und Zugvieh dahin zu gelangen, folglich gehet abermahls da- durch viel tragbarer Boden verloren. Antwort. 1. Man muß bei der Vermeſſung und Aus- theilung der Aecker dahin ſehen, daß man die Ein-

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Zitationshilfe: Wöllner, Johann Christoph von: Die Aufhebung der Gemeinheiten in der Marck Brandenburg. Berlin, 1766, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/woellner_aufhebung_1766/122>, abgerufen am 25.04.2024.