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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893.

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Macht des rates der 500. abschluss.
demokratische recht der intercessio und provocatio ad iudicium, und das
volk änderte die gesetze. die geschichte hat offenbar jemand aufge-
zeichnet, dem sie noch ganz frisch im gedächtnisse war; Androtion,
dem Demosthenes seine grausamen polizeimassregeln so schwer zum
verbrechen macht, kannte das landrecht besser als der advocat. Ari-
stoteles aber erzählt das ganze nach, weil es ein guter beleg für seinen
allgemeinen satz ist, dass das volk sich zu ungunsten des rates immer
mehr der verwaltung bemächtigt hat. hier geht uns die folgerung an,
dass dieses recht des rates der 500 notwendigerweise auch dem Areo-
page gehört hat, so lange er mit der verwaltung zu tun hatte.

Es ist aber gut das capitel 45 überhaupt zu betrachten, in dem die
rechte des rates aufgezählt werden, die er nur noch verkümmert besass.
das ist erstens das eben besprochene, an geld freiheit und leben zu
strafen, zweitens die controlle und aburteilung der beamten, vornehm-
lich der finanzbeamten, drittens die annahme und erledigung von be-
schwerden privater über die beamten, viertens die dokimasie der rats-
herrn und archonten.

Übertragen wir das auf den Areopag, so kam ihm bis auf Ephialtes
1--3 ganz zu, 4 für alle übrigen losbeamten. was der rat der 500 im
vierten jahrhundert verloren hat, hatte er im fünften zum guten teile
dem Areopage abgewonnen.

Wir finden in der zeit des Aristoteles selbst den rat der 500 schonAbschluss.
beschränkt, allein dessen machtfülle tritt uns doch noch in so vielen
lebendigen betätigungen entgegen, und die überlieferung gibt auch an-

Lusitheos) Aristeides (in wahrheit arist-eides) beschwichtigt. vgl. ausser den scho-
lien zum d und Eustathius Et. M. p. 166, wo die wichtige notiz Epaphroditos en upo-
mnesei eis kephalaion x Odusseias bei Gaisford unten steht. auch an Philomeleus haben
sie gedacht. es gibt eine anzahl schwieriger formen der art, sowol auf -eus, trotz
zwei stämmen im namen, wie auf -eides, selbst mit -ides wechselnd, wie Kedides
Kedeides Ekephulidas und Ekephulleides, um bei solchen zu bleiben, die die alten
nennen. der art ist der aus der sage unbekannte Philomeleides: denn was Hella-
nikos in den scholien angibt, wird lesbische erzählung seiner zeit schon gewesen
sein, aber es ist auf grund der Homerstellen erfunden. ob die überlieferung zuver-
lässig ist, ob der dichter sich etwa erlaubt hat, ein unbequemes Philomelides me-
trisch zu vergewaltigen, das bleibt zweifelhaft: den Athener Eumelides und den
Aristoteles geht es nichts an -- es sei denn, dieser hätte auch sprachfehler gemacht,
damit seine versfüsse stimmten. aber amusant ist, dass ein Philomelides aus Kyda-
thenaion, der 95/94 v. Chr. herold für Delos war, mit jener ungrammatischen sucht
vornehm zu scheinen, die eigennamen so oft schädlich wird, um des homerischen
namensvetters willen sich Philomeleidas geschrieben hat (CIA II 985 E), noch mit
einer dorischen endung dazu: wie heroisch sah das aus!

Macht des rates der 500. abschluſs.
demokratische recht der intercessio und provocatio ad iudicium, und das
volk änderte die gesetze. die geschichte hat offenbar jemand aufge-
zeichnet, dem sie noch ganz frisch im gedächtnisse war; Androtion,
dem Demosthenes seine grausamen polizeimaſsregeln so schwer zum
verbrechen macht, kannte das landrecht besser als der advocat. Ari-
stoteles aber erzählt das ganze nach, weil es ein guter beleg für seinen
allgemeinen satz ist, daſs das volk sich zu ungunsten des rates immer
mehr der verwaltung bemächtigt hat. hier geht uns die folgerung an,
daſs dieses recht des rates der 500 notwendigerweise auch dem Areo-
page gehört hat, so lange er mit der verwaltung zu tun hatte.

Es ist aber gut das capitel 45 überhaupt zu betrachten, in dem die
rechte des rates aufgezählt werden, die er nur noch verkümmert besaſs.
das ist erstens das eben besprochene, an geld freiheit und leben zu
strafen, zweitens die controlle und aburteilung der beamten, vornehm-
lich der finanzbeamten, drittens die annahme und erledigung von be-
schwerden privater über die beamten, viertens die dokimasie der rats-
herrn und archonten.

Übertragen wir das auf den Areopag, so kam ihm bis auf Ephialtes
1—3 ganz zu, 4 für alle übrigen losbeamten. was der rat der 500 im
vierten jahrhundert verloren hat, hatte er im fünften zum guten teile
dem Areopage abgewonnen.

Wir finden in der zeit des Aristoteles selbst den rat der 500 schonAbschluſs.
beschränkt, allein dessen machtfülle tritt uns doch noch in so vielen
lebendigen betätigungen entgegen, und die überlieferung gibt auch an-

Λυσίϑεος) Ἀϱιστείδης (in wahrheit ἀϱιστ-ειδής) beschwichtigt. vgl. auſser den scho-
lien zum δ und Eustathius Et. M. p. 166, wo die wichtige notiz Ἐπαφϱόδιτος ἐν ὑπο-
μνήσει εἰς κεφάλαιον ξ Ὀδυσσείας bei Gaisford unten steht. auch an Φιλομηλεύς haben
sie gedacht. es gibt eine anzahl schwieriger formen der art, sowol auf -ευς, trotz
zwei stämmen im namen, wie auf -ειδης, selbst mit -ιδης wechselnd, wie Κηδίδης
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nennen. der art ist der aus der sage unbekannte Φιλομηλείδης: denn was Hella-
nikos in den scholien angibt, wird lesbische erzählung seiner zeit schon gewesen
sein, aber es ist auf grund der Homerstellen erfunden. ob die überlieferung zuver-
lässig ist, ob der dichter sich etwa erlaubt hat, ein unbequemes Φιλομηλίδης me-
trisch zu vergewaltigen, das bleibt zweifelhaft: den Athener Eumelides und den
Aristoteles geht es nichts an — es sei denn, dieser hätte auch sprachfehler gemacht,
damit seine versfüſse stimmten. aber amusant ist, daſs ein Φιλομηλίδης aus Kyda-
thenaion, der 95/94 v. Chr. herold für Delos war, mit jener ungrammatischen sucht
vornehm zu scheinen, die eigennamen so oft schädlich wird, um des homerischen
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[197/0207] Macht des rates der 500. abschluſs. demokratische recht der intercessio und provocatio ad iudicium, und das volk änderte die gesetze. die geschichte hat offenbar jemand aufge- zeichnet, dem sie noch ganz frisch im gedächtnisse war; Androtion, dem Demosthenes seine grausamen polizeimaſsregeln so schwer zum verbrechen macht, kannte das landrecht besser als der advocat. Ari- stoteles aber erzählt das ganze nach, weil es ein guter beleg für seinen allgemeinen satz ist, daſs das volk sich zu ungunsten des rates immer mehr der verwaltung bemächtigt hat. hier geht uns die folgerung an, daſs dieses recht des rates der 500 notwendigerweise auch dem Areo- page gehört hat, so lange er mit der verwaltung zu tun hatte. Es ist aber gut das capitel 45 überhaupt zu betrachten, in dem die rechte des rates aufgezählt werden, die er nur noch verkümmert besaſs. das ist erstens das eben besprochene, an geld freiheit und leben zu strafen, zweitens die controlle und aburteilung der beamten, vornehm- lich der finanzbeamten, drittens die annahme und erledigung von be- schwerden privater über die beamten, viertens die dokimasie der rats- herrn und archonten. Übertragen wir das auf den Areopag, so kam ihm bis auf Ephialtes 1—3 ganz zu, 4 für alle übrigen losbeamten. was der rat der 500 im vierten jahrhundert verloren hat, hatte er im fünften zum guten teile dem Areopage abgewonnen. Wir finden in der zeit des Aristoteles selbst den rat der 500 schon beschränkt, allein dessen machtfülle tritt uns doch noch in so vielen lebendigen betätigungen entgegen, und die überlieferung gibt auch an- 11) Abschluſs. 11) Λυσίϑεος) Ἀϱιστείδης (in wahrheit ἀϱιστ-ειδής) beschwichtigt. vgl. auſser den scho- lien zum δ und Eustathius Et. M. p. 166, wo die wichtige notiz Ἐπαφϱόδιτος ἐν ὑπο- μνήσει εἰς κεφάλαιον ξ Ὀδυσσείας bei Gaisford unten steht. auch an Φιλομηλεύς haben sie gedacht. es gibt eine anzahl schwieriger formen der art, sowol auf -ευς, trotz zwei stämmen im namen, wie auf -ειδης, selbst mit -ιδης wechselnd, wie Κηδίδης Κηδείδης Ἐκεφυλίδας und Ἐκεφυλλείδης, um bei solchen zu bleiben, die die alten nennen. der art ist der aus der sage unbekannte Φιλομηλείδης: denn was Hella- nikos in den scholien angibt, wird lesbische erzählung seiner zeit schon gewesen sein, aber es ist auf grund der Homerstellen erfunden. ob die überlieferung zuver- lässig ist, ob der dichter sich etwa erlaubt hat, ein unbequemes Φιλομηλίδης me- trisch zu vergewaltigen, das bleibt zweifelhaft: den Athener Eumelides und den Aristoteles geht es nichts an — es sei denn, dieser hätte auch sprachfehler gemacht, damit seine versfüſse stimmten. aber amusant ist, daſs ein Φιλομηλίδης aus Kyda- thenaion, der 95/94 v. Chr. herold für Delos war, mit jener ungrammatischen sucht vornehm zu scheinen, die eigennamen so oft schädlich wird, um des homerischen namensvetters willen sich Φιλομηλείδας geschrieben hat (CIA II 985 Ε), noch mit einer dorischen endung dazu: wie heroisch sah das aus!

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 2. Berlin, 1893, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles02_1893/207>, abgerufen am 28.03.2024.