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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Die verfassung.

Geradezu kümmerlich ist, was Aristoteles vom rate der 400 sagt. das
ist doch wirklich ein grundpfeiler der demokratie, und wenn der rat
auch zunächst vielleicht sehr viel weniger zu sagen gehabt hat, insofern
die controlle der beamten bei den Areopagiten blieb, und auch die ge-
setze nur den vermerk edoxen to demo20) führten, so hat er doch schon
508 gegen Isagoras die demokratie behauptet. bei Plutarch 19 steht
denn auch, während die competenz des Areopages ganz ähnlich wie bei
Aristoteles bezeichnet wird, wenigstens das gesetz meden aprobou-
leuton eis ten ekklesian eispheresthai als solonisch21). das ist nicht
viel, und doch mag man daran nicht leicht zweifeln. aber Aristoteles hat
selbst das verschmäht. seine intention ist auch verständlich. was der
rat jetzt ist und zumal was er früher war, steht später ausführlich bei
ihm, und im allgemeinen ist seinen lesern die bedeutung des rates ge-
läufig. da wiegt die nennung des namens schwerer als eine notwendig un-
vollkommene und nicht anders als aus rückschlüssen gewonnene definition
der amtsgewalt. aber es contrastirt doch stark mit dieser kürze, dass
unmittelbar darauf eine einzelbestimmung, das gericht des Areopages
über perduellion, herausgehoben wird22). ihm entspricht die einlage

20) Dass die kürze des praescripts in den ältesten psephismen nur eine stili-
stische bedeutung hätte, ist schwer glaublich. die bitte um eine leibwache hat
Peisistratos schwerlich im rate eingebracht, sondern auf dem wege der iketeria:
aber ein beschluss auf grund derselben wäre später nicht anders möglich gewesen,
als dass das volk den rat beauftragte, in der nächsten sitzung einen entsprechenden
antrag zu stellen.
21) Es folgt bei Plutarch die debatte darüber, ob Solon den rat auf dem Ares-
hügel eingesetzt oder vorgefunden habe, und dabei wird als beleg das berühmte ge-
setz, axon 13, 8, angeführt. das ist dieselbe art zu schliessen, wie sie uns eben
begegnet ist; dieselbe quelle wie bei Plutarch tritt bei Pollux 8, 125 hervor. diese
debatte wird also nicht nur älter als Aristoteles sein, sondern ihm auch vorgelegen
haben. aber mit recht hielt er sich ohne weiteres an die, welche den rat auf dem
Areshügel auch als verwaltungsbehörde für uralt hielten. der irrtum des mannes,
der selbst den blutgerichtshof bei Drakon vermisste, ist durch CIA I 61 aufgeklärt:
da stand in der tat in Drakons nomos peri tou phonou nichts vom Areopag, weil
das gesetz mit phonos akousios beginnt. die entsprechende stele, die auf dem
Areopage stand, hat jener mann nicht eingesehn; vielleicht trug sie auch nicht die
bezeichnung drakontischen ursprungs.
22) Die stelle selbst, 8, 3, halte ich für immer noch ungelesen. denn was
Wessely gesehn zu haben glaubt, und Kenyon und Blass billigen, Solonos
thentos nomon eisaggelias peri auton ist viel zu unsicher, als dass man es für
griechisch halten müsste. schon die wortstellung, subject praedicat object u. s. w.
klingt nach untersecunda. aber man sagt auch nicht eisaggelia peri tinos, sondern
eisaggelletai tis, und nicht nomon eisaggelias thentos, sondern eisaggellesthai
nomothetesantos oder keleuontos.
Die verfassung.

Geradezu kümmerlich ist, was Aristoteles vom rate der 400 sagt. das
ist doch wirklich ein grundpfeiler der demokratie, und wenn der rat
auch zunächst vielleicht sehr viel weniger zu sagen gehabt hat, insofern
die controlle der beamten bei den Areopagiten blieb, und auch die ge-
setze nur den vermerk ἔδοξεν τῷ δήμῳ20) führten, so hat er doch schon
508 gegen Isagoras die demokratie behauptet. bei Plutarch 19 steht
denn auch, während die competenz des Areopages ganz ähnlich wie bei
Aristoteles bezeichnet wird, wenigstens das gesetz μηδὲν ἀπϱοβού-
λευτον εἰς τὴν ἐκκλησίαν εἰσφέϱεσϑαι als solonisch21). das ist nicht
viel, und doch mag man daran nicht leicht zweifeln. aber Aristoteles hat
selbst das verschmäht. seine intention ist auch verständlich. was der
rat jetzt ist und zumal was er früher war, steht später ausführlich bei
ihm, und im allgemeinen ist seinen lesern die bedeutung des rates ge-
läufig. da wiegt die nennung des namens schwerer als eine notwendig un-
vollkommene und nicht anders als aus rückschlüssen gewonnene definition
der amtsgewalt. aber es contrastirt doch stark mit dieser kürze, daſs
unmittelbar darauf eine einzelbestimmung, das gericht des Areopages
über perduellion, herausgehoben wird22). ihm entspricht die einlage

20) Daſs die kürze des praescripts in den ältesten psephismen nur eine stili-
stische bedeutung hätte, ist schwer glaublich. die bitte um eine leibwache hat
Peisistratos schwerlich im rate eingebracht, sondern auf dem wege der ἱκετηϱία:
aber ein beschluſs auf grund derselben wäre später nicht anders möglich gewesen,
als daſs das volk den rat beauftragte, in der nächsten sitzung einen entsprechenden
antrag zu stellen.
21) Es folgt bei Plutarch die debatte darüber, ob Solon den rat auf dem Ares-
hügel eingesetzt oder vorgefunden habe, und dabei wird als beleg das berühmte ge-
setz, axon 13, 8, angeführt. das ist dieselbe art zu schlieſsen, wie sie uns eben
begegnet ist; dieselbe quelle wie bei Plutarch tritt bei Pollux 8, 125 hervor. diese
debatte wird also nicht nur älter als Aristoteles sein, sondern ihm auch vorgelegen
haben. aber mit recht hielt er sich ohne weiteres an die, welche den rat auf dem
Areshügel auch als verwaltungsbehörde für uralt hielten. der irrtum des mannes,
der selbst den blutgerichtshof bei Drakon vermiſste, ist durch CIA I 61 aufgeklärt:
da stand in der tat in Drakons νόμος πεϱὶ τοῦ φόνου nichts vom Areopag, weil
das gesetz mit φόνος ἀκούσιος beginnt. die entsprechende stele, die auf dem
Areopage stand, hat jener mann nicht eingesehn; vielleicht trug sie auch nicht die
bezeichnung drakontischen ursprungs.
22) Die stelle selbst, 8, 3, halte ich für immer noch ungelesen. denn was
Wessely gesehn zu haben glaubt, und Kenyon und Blass billigen, Σόλωνος
ϑέντος νόμον εἰσαγγελίας πεϱὶ αὐτῶν ist viel zu unsicher, als daſs man es für
griechisch halten müſste. schon die wortstellung, subject praedicat object u. s. w.
klingt nach untersecunda. aber man sagt auch nicht εἰσαγγελία πεϱί τινος, sondern
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[53/0067] Die verfassung. Geradezu kümmerlich ist, was Aristoteles vom rate der 400 sagt. das ist doch wirklich ein grundpfeiler der demokratie, und wenn der rat auch zunächst vielleicht sehr viel weniger zu sagen gehabt hat, insofern die controlle der beamten bei den Areopagiten blieb, und auch die ge- setze nur den vermerk ἔδοξεν τῷ δήμῳ 20) führten, so hat er doch schon 508 gegen Isagoras die demokratie behauptet. bei Plutarch 19 steht denn auch, während die competenz des Areopages ganz ähnlich wie bei Aristoteles bezeichnet wird, wenigstens das gesetz μηδὲν ἀπϱοβού- λευτον εἰς τὴν ἐκκλησίαν εἰσφέϱεσϑαι als solonisch 21). das ist nicht viel, und doch mag man daran nicht leicht zweifeln. aber Aristoteles hat selbst das verschmäht. seine intention ist auch verständlich. was der rat jetzt ist und zumal was er früher war, steht später ausführlich bei ihm, und im allgemeinen ist seinen lesern die bedeutung des rates ge- läufig. da wiegt die nennung des namens schwerer als eine notwendig un- vollkommene und nicht anders als aus rückschlüssen gewonnene definition der amtsgewalt. aber es contrastirt doch stark mit dieser kürze, daſs unmittelbar darauf eine einzelbestimmung, das gericht des Areopages über perduellion, herausgehoben wird 22). ihm entspricht die einlage 20) Daſs die kürze des praescripts in den ältesten psephismen nur eine stili- stische bedeutung hätte, ist schwer glaublich. die bitte um eine leibwache hat Peisistratos schwerlich im rate eingebracht, sondern auf dem wege der ἱκετηϱία: aber ein beschluſs auf grund derselben wäre später nicht anders möglich gewesen, als daſs das volk den rat beauftragte, in der nächsten sitzung einen entsprechenden antrag zu stellen. 21) Es folgt bei Plutarch die debatte darüber, ob Solon den rat auf dem Ares- hügel eingesetzt oder vorgefunden habe, und dabei wird als beleg das berühmte ge- setz, axon 13, 8, angeführt. das ist dieselbe art zu schlieſsen, wie sie uns eben begegnet ist; dieselbe quelle wie bei Plutarch tritt bei Pollux 8, 125 hervor. diese debatte wird also nicht nur älter als Aristoteles sein, sondern ihm auch vorgelegen haben. aber mit recht hielt er sich ohne weiteres an die, welche den rat auf dem Areshügel auch als verwaltungsbehörde für uralt hielten. der irrtum des mannes, der selbst den blutgerichtshof bei Drakon vermiſste, ist durch CIA I 61 aufgeklärt: da stand in der tat in Drakons νόμος πεϱὶ τοῦ φόνου nichts vom Areopag, weil das gesetz mit φόνος ἀκούσιος beginnt. die entsprechende stele, die auf dem Areopage stand, hat jener mann nicht eingesehn; vielleicht trug sie auch nicht die bezeichnung drakontischen ursprungs. 22) Die stelle selbst, 8, 3, halte ich für immer noch ungelesen. denn was Wessely gesehn zu haben glaubt, und Kenyon und Blass billigen, Σόλωνος ϑέντος νόμον εἰσαγγελίας πεϱὶ αὐτῶν ist viel zu unsicher, als daſs man es für griechisch halten müſste. schon die wortstellung, subject praedicat object u. s. w. klingt nach untersecunda. aber man sagt auch nicht εἰσαγγελία πεϱί τινος, sondern εἰσαγγέλλεταί τις, und nicht νόμον εἰσαγγελίας ϑέντος, sondern εἰσαγγέλλεσϑαι νομοϑετήσαντος oder κελεύοντος.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/67>, abgerufen am 28.03.2024.