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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Zweite reihe der losbeamten.
aber wol steht hier wieder ein polemischer satz, die logisten wären
es allein, die die rechenschaftspflichtigen vor gericht führten. wohin
diese spitze zielt, lässt sich noch erkennen, denn bei Harpokration wird
die prüfung den euthynen beigelegt, und der gelehrte, von dem er
abhängt, hat sogar gefühlt, dass Aristoteles eine verschiedene lehre gäbe.82)
aber ich weiss nicht, wen Aristoteles meint.

Dann kommen die schreiber, die uns eine überraschung bereiten,
obwol der grössere teil des artikels aus der grammatikerüberlieferung
richtig gewonnen war, wenn auch nicht für die 'herrschende' meinung
der handbücher, und obwol für jeden, der die zeugnisse der inschriften ver-
folgt hatte, seit einigen jahren klar sein musste, dass es so einfach nicht
gienge, wie wir geglaubt hatten, und Aristoteles sich längst nicht mit
allen urkunden vertrug. ich habe die specialuntersuchung nicht gemacht,
die erforderlich ist, obwol das material schwerlich ganz feste ergebnisse
gestatten wird. so viel aber steht fest, dass Aristoteles keinen antigrapheus
als beamten kennt, also diese kategorie damals nichts mehr bedeutete
als andere subalternbeamte (uperetai), was die antigrapheis meistens
auch auf den steinen sind83), dass er zweitens abgesehen von dem vorleser,
dessen bedeutung nicht mehr gross war, zwar einen grammateus kata
prutaneian aber keinen grammateus tes boules oder tes boules kai
tou demou kennt, während die steine diese beiden titel neben dem des
grammateus kata prutaneian kennen, und dafür nichts von dem epi
tous nomous des Aristoteles wissen.84) fest steht weiter, dass der schreiber,

82) euthunai (l. euthunoi, richtig BA 257) onoma arkhes par Athenaiois ; i
ton arithmon esan andres par ois edidosan oi presbeusantes e arxantes e
dioikesantes ti ton demosion tas euthinas, dann wird Aristoteles citirt. die auf
dieselbe darstellung zurückgehenden glossen bei Photius und im fünften Bekkerschen
lexicon parallelisiren sie mit den logisten. Harpokration logistai sagt auch von
diesen, wieder nicht nach Aristoteles, dass sie tas euthunas ton diokemenon
eklogizontai und fügt bei, den unterschied zwischen logisten und euthynen lehre
Aristoteles. misverständlich hatte jener mann freilich geredet, der vor Aristoteles
aus den 10 ratsherrn, die die beschwerden gegen die upeuthunoi entgegennehmen,
um sie erforderlichen falls weiter zu geben, eine arkhe machte. aber zu der zeit,
wo die institution bestand, kann er nicht wol so direct falsches gesagt haben, wie
Harpokration scharf interpretirt ergibt. doch gelingt es mir nicht, etwas plausibles
zu erschliessen. die scharfe unterscheidung der ämter, der gesandtschaften (wie im
richtereid) und der extraordinären commissionen zeigt, dass es kein in Athen ganz
unerfahrener mann war.
83) Es ist nicht glaublich, dass der wahlmodus gerade da geändert ist, als man
dem amte grössere bedeutung verlieh, indem man es jährig machte. das los dürfte
früher eingeführt sein, bald nach 403.
84) CIA II 114 kann ja mit seinem epi ta psephismata den beamten meinen,
15*

Zweite reihe der losbeamten.
aber wol steht hier wieder ein polemischer satz, die logisten wären
es allein, die die rechenschaftspflichtigen vor gericht führten. wohin
diese spitze zielt, läſst sich noch erkennen, denn bei Harpokration wird
die prüfung den euthynen beigelegt, und der gelehrte, von dem er
abhängt, hat sogar gefühlt, daſs Aristoteles eine verschiedene lehre gäbe.82)
aber ich weiſs nicht, wen Aristoteles meint.

Dann kommen die schreiber, die uns eine überraschung bereiten,
obwol der gröſsere teil des artikels aus der grammatikerüberlieferung
richtig gewonnen war, wenn auch nicht für die ‘herrschende’ meinung
der handbücher, und obwol für jeden, der die zeugnisse der inschriften ver-
folgt hatte, seit einigen jahren klar sein muſste, daſs es so einfach nicht
gienge, wie wir geglaubt hatten, und Aristoteles sich längst nicht mit
allen urkunden vertrug. ich habe die specialuntersuchung nicht gemacht,
die erforderlich ist, obwol das material schwerlich ganz feste ergebnisse
gestatten wird. so viel aber steht fest, daſs Aristoteles keinen ἀντιγϱαφεύς
als beamten kennt, also diese kategorie damals nichts mehr bedeutete
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auch auf den steinen sind83), daſs er zweitens abgesehen von dem vorleser,
dessen bedeutung nicht mehr groſs war, zwar einen γϱαμματεὺς κατὰ
πϱυτανείαν aber keinen γϱαμματεὺς τῆς βουλῆς oder τῆς βουλῆς καὶ
τοῦ δήμου kennt, während die steine diese beiden titel neben dem des
γϱαμματεὺς κατὰ πϱυτανείαν kennen, und dafür nichts von dem ἐπὶ
τοὺς νόμους des Aristoteles wissen.84) fest steht weiter, daſs der schreiber,

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τὸν ἀϱιϑμὸν ἦσαν ἄνδϱες παϱ̕ οἷς ἐδίδοσαν οἱ πϱεσβεύσαντες ἢ ἄϱξαντες ἢ
διοικήσαντές τι τῶν δημοσίων τὰς εὐϑίνας, dann wird Aristoteles citirt. die auf
dieselbe darstellung zurückgehenden glossen bei Photius und im fünften Bekkerschen
lexicon parallelisiren sie mit den logisten. Harpokration λογισταί sagt auch von
diesen, wieder nicht nach Aristoteles, daſs sie τὰς εὐϑύνας τῶν διῳκημένων
ἐκλογίζονται und fügt bei, den unterschied zwischen logisten und euthynen lehre
Aristoteles. misverständlich hatte jener mann freilich geredet, der vor Aristoteles
aus den 10 ratsherrn, die die beschwerden gegen die ὑπεύϑυνοι entgegennehmen,
um sie erforderlichen falls weiter zu geben, eine ἀϱχή machte. aber zu der zeit,
wo die institution bestand, kann er nicht wol so direct falsches gesagt haben, wie
Harpokration scharf interpretirt ergibt. doch gelingt es mir nicht, etwas plausibles
zu erschlieſsen. die scharfe unterscheidung der ämter, der gesandtschaften (wie im
richtereid) und der extraordinären commissionen zeigt, daſs es kein in Athen ganz
unerfahrener mann war.
83) Es ist nicht glaublich, daſs der wahlmodus gerade da geändert ist, als man
dem amte gröſsere bedeutung verlieh, indem man es jährig machte. das los dürfte
früher eingeführt sein, bald nach 403.
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[227/0241] Zweite reihe der losbeamten. aber wol steht hier wieder ein polemischer satz, die logisten wären es allein, die die rechenschaftspflichtigen vor gericht führten. wohin diese spitze zielt, läſst sich noch erkennen, denn bei Harpokration wird die prüfung den euthynen beigelegt, und der gelehrte, von dem er abhängt, hat sogar gefühlt, daſs Aristoteles eine verschiedene lehre gäbe. 82) aber ich weiſs nicht, wen Aristoteles meint. Dann kommen die schreiber, die uns eine überraschung bereiten, obwol der gröſsere teil des artikels aus der grammatikerüberlieferung richtig gewonnen war, wenn auch nicht für die ‘herrschende’ meinung der handbücher, und obwol für jeden, der die zeugnisse der inschriften ver- folgt hatte, seit einigen jahren klar sein muſste, daſs es so einfach nicht gienge, wie wir geglaubt hatten, und Aristoteles sich längst nicht mit allen urkunden vertrug. ich habe die specialuntersuchung nicht gemacht, die erforderlich ist, obwol das material schwerlich ganz feste ergebnisse gestatten wird. so viel aber steht fest, daſs Aristoteles keinen ἀντιγϱαφεύς als beamten kennt, also diese kategorie damals nichts mehr bedeutete als andere subalternbeamte (ὑπηϱέται), was die ἀντιγϱαφεῖς meistens auch auf den steinen sind 83), daſs er zweitens abgesehen von dem vorleser, dessen bedeutung nicht mehr groſs war, zwar einen γϱαμματεὺς κατὰ πϱυτανείαν aber keinen γϱαμματεὺς τῆς βουλῆς oder τῆς βουλῆς καὶ τοῦ δήμου kennt, während die steine diese beiden titel neben dem des γϱαμματεὺς κατὰ πϱυτανείαν kennen, und dafür nichts von dem ἐπὶ τοὺς νόμους des Aristoteles wissen. 84) fest steht weiter, daſs der schreiber, 82) εὐϑῦναι (l. εὔϑυνοι, richtig BA 257) ὄνομα ἀϱχῆς παϱ̕ Ἀϑηναίοις · ί τὸν ἀϱιϑμὸν ἦσαν ἄνδϱες παϱ̕ οἷς ἐδίδοσαν οἱ πϱεσβεύσαντες ἢ ἄϱξαντες ἢ διοικήσαντές τι τῶν δημοσίων τὰς εὐϑίνας, dann wird Aristoteles citirt. die auf dieselbe darstellung zurückgehenden glossen bei Photius und im fünften Bekkerschen lexicon parallelisiren sie mit den logisten. Harpokration λογισταί sagt auch von diesen, wieder nicht nach Aristoteles, daſs sie τὰς εὐϑύνας τῶν διῳκημένων ἐκλογίζονται und fügt bei, den unterschied zwischen logisten und euthynen lehre Aristoteles. misverständlich hatte jener mann freilich geredet, der vor Aristoteles aus den 10 ratsherrn, die die beschwerden gegen die ὑπεύϑυνοι entgegennehmen, um sie erforderlichen falls weiter zu geben, eine ἀϱχή machte. aber zu der zeit, wo die institution bestand, kann er nicht wol so direct falsches gesagt haben, wie Harpokration scharf interpretirt ergibt. doch gelingt es mir nicht, etwas plausibles zu erschlieſsen. die scharfe unterscheidung der ämter, der gesandtschaften (wie im richtereid) und der extraordinären commissionen zeigt, daſs es kein in Athen ganz unerfahrener mann war. 83) Es ist nicht glaublich, daſs der wahlmodus gerade da geändert ist, als man dem amte gröſsere bedeutung verlieh, indem man es jährig machte. das los dürfte früher eingeführt sein, bald nach 403. 84) CIA II 114 kann ja mit seinem ἐπὶ τὰ ψηφίσματα den beamten meinen, 15*

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/241>, abgerufen am 29.03.2024.