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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Erste reihe der losbeamten.
sorgen dafür, dass die attische rhederei und das in ihr angelegte capital
dem attischen getreidehandel zu gute kommt, natürlich auch für das was
ohne zeugnis der name lehrt, Aristoteles deshalb weglässt, für die eukosmia
im emporium und die erhebung der zölle. man kann nicht anders an-
nehmen, als dass die von Lysias erwähnte bestimmung, dass niemand
mehr als 50 körbe getreide auf einmal kaufen durfte, ihnen zufallen
musste, da doch das getreide im emporium lagerte. mit andern
worten, diese behörde scheint später eingeführt zu sein und einen teil der
phulake tou sitou übernommen zu haben. die sitophulakes bestanden
386 schon lange zeit; wie lange, ist unbekannt. die emporiou epime-
letai sind nur aus demosthenischer zeit belegt, seit der rede gegen
Lakritos. vielleicht sind sie unter Eubulos errichtet, als der staat die
politik verwirklichte, für die Xenophon seine Poroi geschrieben hatte.69)

und hat dem zufolge für die verschiedenen waaren verschiedene abteilungen. astikon
ist allerdings eine sehr alte variante (BA. 208. 255. 288), von der attikon (Harp.)
eine wertlose corruptel ist: denn über die schiffe auf dem meere hatten die beamten
keine gewalt, sie nach Athen statt nach Rhodos zu zwingen. aber die erklärung des
grammatikers, auf den BA 208 zurückgeht, dass die Athener ein emporium für die
bürger und eins für die fremden gehabt hätten, ist verkehrt: die zwischenhändler
waren ganz überwiegend metöken, und wie liess sich die controlle durchführen,
gesetzt es hätte einen zweck gehabt, 2/3 der ladung für die bürger zu reserviren?
und gieng das dritte drittel etwa an die fremden? das gesetz wollte doch nur die
importeure zwingen, 2/3 der waare in Athen abzusetzen. xenikon emporion wird
der grammatiker sich ausgedacht haben. die glossen 284. 208 sind aus der erklärung
von 255 entwickelt: sehr viel hängt in diesem lexicon so zusammen.
69) Er empfiehlt, durch besondere preise die emporiou arkhe zur schleunigen er-
ledigung der handelsprocesse zu bestimmen (3, 3). diese processe haben die emporiou
epimeletai nie etwas angegangen, also ist es nicht wahrscheinlich, dass Xenophon
einen ausdruck gewählt hätte, den man speciell auf sie beziehen musste, wenn es
sie gab. somit sind sie wahrscheinlich später eingesetzt, ganz ebenso wie man
mit recht gefolgert hat, dass für die emporikai dikai vor den thesmotheten erledigung
binnen monatsfrist während der monate Boedromion bis Munichion (rede gg. Apa-
turios 23) erst nach 355 vorgeschrieben ist (Lipsius Att. Pr. 100). es war nicht
unpraktisch, den thesmotheten diese schleunigen klagen zuzuweisen, da sie auf ein
halbes jahr beschränkt waren, und diese behörde zwar sehr viele, aber sonst keine
im monat zu erledigenden klagen einzubringen hatte. die eisagogeis waren mit den
emmena die sie von alters her zu erledigen hatten gerade genug belastet, und sie waren
nur fünf, die thesmotheten sechs, so dass diese sechs gerichtshöfen an einem tage
vorsitzen konnten. dennoch ist nicht unmöglich, dass die analogie später auch die
emporikai als emmenoi den eisagogeis zugeführt hat, falls diese überhaupt noch
bestanden, oder aber Pollux 8, 101 nicht eben durch diese analogie getäuscht ist.
gerade weil wir die gerichtsverhältnisse der demosthenischen zeit gut kennen und sehr
viel wechsel antreffen, müssen wir uns mit manchem zweifelhaften für die folgende

Erste reihe der losbeamten.
sorgen dafür, daſs die attische rhederei und das in ihr angelegte capital
dem attischen getreidehandel zu gute kommt, natürlich auch für das was
ohne zeugnis der name lehrt, Aristoteles deshalb wegläſst, für die εὐκοσμία
im emporium und die erhebung der zölle. man kann nicht anders an-
nehmen, als daſs die von Lysias erwähnte bestimmung, daſs niemand
mehr als 50 körbe getreide auf einmal kaufen durfte, ihnen zufallen
muſste, da doch das getreide im emporium lagerte. mit andern
worten, diese behörde scheint später eingeführt zu sein und einen teil der
φυλακὴ τοῦ σίτου übernommen zu haben. die σιτοφύλακες bestanden
386 schon lange zeit; wie lange, ist unbekannt. die ἐμποϱίου ἐπιμε-
ληταί sind nur aus demosthenischer zeit belegt, seit der rede gegen
Lakritos. vielleicht sind sie unter Eubulos errichtet, als der staat die
politik verwirklichte, für die Xenophon seine Πόϱοι geschrieben hatte.69)

und hat dem zufolge für die verschiedenen waaren verschiedene abteilungen. ἀστικόν
ist allerdings eine sehr alte variante (BA. 208. 255. 288), von der ἀττικόν (Harp.)
eine wertlose corruptel ist: denn über die schiffe auf dem meere hatten die beamten
keine gewalt, sie nach Athen statt nach Rhodos zu zwingen. aber die erklärung des
grammatikers, auf den BA 208 zurückgeht, daſs die Athener ein emporium für die
bürger und eins für die fremden gehabt hätten, ist verkehrt: die zwischenhändler
waren ganz überwiegend metöken, und wie lieſs sich die controlle durchführen,
gesetzt es hätte einen zweck gehabt, ⅔ der ladung für die bürger zu reserviren?
und gieng das dritte drittel etwa an die fremden? das gesetz wollte doch nur die
importeure zwingen, ⅔ der waare in Athen abzusetzen. ξενικὸν ἐμπόϱιον wird
der grammatiker sich ausgedacht haben. die glossen 284. 208 sind aus der erklärung
von 255 entwickelt: sehr viel hängt in diesem lexicon so zusammen.
69) Er empfiehlt, durch besondere preise die ἐμποϱίου ἀϱχή zur schleunigen er-
ledigung der handelsprocesse zu bestimmen (3, 3). diese processe haben die ἐμποϱίου
ἐπιμεληταί nie etwas angegangen, also ist es nicht wahrscheinlich, daſs Xenophon
einen ausdruck gewählt hätte, den man speciell auf sie beziehen muſste, wenn es
sie gab. somit sind sie wahrscheinlich später eingesetzt, ganz ebenso wie man
mit recht gefolgert hat, daſs für die ἐμποϱικαὶ δίκαι vor den thesmotheten erledigung
binnen monatsfrist während der monate Boedromion bis Munichion (rede gg. Apa-
turios 23) erst nach 355 vorgeschrieben ist (Lipsius Att. Pr. 100). es war nicht
unpraktisch, den thesmotheten diese schleunigen klagen zuzuweisen, da sie auf ein
halbes jahr beschränkt waren, und diese behörde zwar sehr viele, aber sonst keine
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nur fünf, die thesmotheten sechs, so daſs diese sechs gerichtshöfen an einem tage
vorsitzen konnten. dennoch ist nicht unmöglich, daſs die analogie später auch die
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bestanden, oder aber Pollux 8, 101 nicht eben durch diese analogie getäuscht ist.
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[221/0235] Erste reihe der losbeamten. sorgen dafür, daſs die attische rhederei und das in ihr angelegte capital dem attischen getreidehandel zu gute kommt, natürlich auch für das was ohne zeugnis der name lehrt, Aristoteles deshalb wegläſst, für die εὐκοσμία im emporium und die erhebung der zölle. man kann nicht anders an- nehmen, als daſs die von Lysias erwähnte bestimmung, daſs niemand mehr als 50 körbe getreide auf einmal kaufen durfte, ihnen zufallen muſste, da doch das getreide im emporium lagerte. mit andern worten, diese behörde scheint später eingeführt zu sein und einen teil der φυλακὴ τοῦ σίτου übernommen zu haben. die σιτοφύλακες bestanden 386 schon lange zeit; wie lange, ist unbekannt. die ἐμποϱίου ἐπιμε- ληταί sind nur aus demosthenischer zeit belegt, seit der rede gegen Lakritos. vielleicht sind sie unter Eubulos errichtet, als der staat die politik verwirklichte, für die Xenophon seine Πόϱοι geschrieben hatte. 69) 68) 69) Er empfiehlt, durch besondere preise die ἐμποϱίου ἀϱχή zur schleunigen er- ledigung der handelsprocesse zu bestimmen (3, 3). diese processe haben die ἐμποϱίου ἐπιμεληταί nie etwas angegangen, also ist es nicht wahrscheinlich, daſs Xenophon einen ausdruck gewählt hätte, den man speciell auf sie beziehen muſste, wenn es sie gab. somit sind sie wahrscheinlich später eingesetzt, ganz ebenso wie man mit recht gefolgert hat, daſs für die ἐμποϱικαὶ δίκαι vor den thesmotheten erledigung binnen monatsfrist während der monate Boedromion bis Munichion (rede gg. Apa- turios 23) erst nach 355 vorgeschrieben ist (Lipsius Att. Pr. 100). es war nicht unpraktisch, den thesmotheten diese schleunigen klagen zuzuweisen, da sie auf ein halbes jahr beschränkt waren, und diese behörde zwar sehr viele, aber sonst keine im monat zu erledigenden klagen einzubringen hatte. die εἰσαγωγεῖς waren mit den ἔμμηνα die sie von alters her zu erledigen hatten gerade genug belastet, und sie waren nur fünf, die thesmotheten sechs, so daſs diese sechs gerichtshöfen an einem tage vorsitzen konnten. dennoch ist nicht unmöglich, daſs die analogie später auch die ἐμποϱικαί als ἔμμηνοι den εἰσαγωγεῖς zugeführt hat, falls diese überhaupt noch bestanden, oder aber Pollux 8, 101 nicht eben durch diese analogie getäuscht ist. gerade weil wir die gerichtsverhältnisse der demosthenischen zeit gut kennen und sehr viel wechsel antreffen, müssen wir uns mit manchem zweifelhaften für die folgende 68) und hat dem zufolge für die verschiedenen waaren verschiedene abteilungen. ἀστικόν ist allerdings eine sehr alte variante (BA. 208. 255. 288), von der ἀττικόν (Harp.) eine wertlose corruptel ist: denn über die schiffe auf dem meere hatten die beamten keine gewalt, sie nach Athen statt nach Rhodos zu zwingen. aber die erklärung des grammatikers, auf den BA 208 zurückgeht, daſs die Athener ein emporium für die bürger und eins für die fremden gehabt hätten, ist verkehrt: die zwischenhändler waren ganz überwiegend metöken, und wie lieſs sich die controlle durchführen, gesetzt es hätte einen zweck gehabt, ⅔ der ladung für die bürger zu reserviren? und gieng das dritte drittel etwa an die fremden? das gesetz wollte doch nur die importeure zwingen, ⅔ der waare in Athen abzusetzen. ξενικὸν ἐμπόϱιον wird der grammatiker sich ausgedacht haben. die glossen 284. 208 sind aus der erklärung von 255 entwickelt: sehr viel hängt in diesem lexicon so zusammen.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/235>, abgerufen am 18.04.2024.