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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Besoldungen. iteration der ämter.
kostgängern des reiches contrastirte, die in der geschichtlichen übersicht
zusammengezählt sind, ist dem schriftsteller nicht zum bewusstsein ge-
kommen.

Die abhandlung über die beamten schliesst mit dem grundsatze, dassIteration der
ämter.

die iteration nur für die ratsherrn, für alle andern civilbeamten nicht
einmal sie gestattet war. Aristoteles hatte dies prinzip schon früher als
charakteristisch für die demokratie erfasst (anm. 3), darum stellt er es
an diesen bedeutsamen platz, aus seiner kenntnis, nicht aus einem gesetze.
denn schwerlich formulirten die gesetze diese allgemeinen grundsätze, deren
es noch andere gab, die hier füglich auch stehn sollten, das verbot der
cumulirung 21) und die forderung des zurückgelegten dreissigsten lebens-
jahres. 22) diese bestimmungen müssen allerdings in den verordnungen
über jedes einzelne amt gestanden haben 23), aber dass die redner sie

ton arkhonta ist auch hübsch; zumal von den demagogen gilt es (schon in der zeit
des Reiches Thuk. 3, 11): eine proxenie hat auch das mit dem orden gemein, dass
sie zu zeiten geld in eine hohle hand verlangt. die reden vom kranze enthüllen
da, unbeschadet der unglaubwürdigkeit in jedem einzelnen falle, eine höchst eigen-
tümliche orientalische moral. höchst naiv redet auch prooemium 55 der demosthe-
nischen sammlung, vgl. die beilage darüber. natürlich gab es seltsame käuze, wie
Ephialtes Lamachos Phokion, die andere begriffe hatten; aber dann ist die be-
wunderung mistrauisch: wenn Timotheos statt sein väterliches erbe zuzusetzen, mit
vollen beuteln heimgekehrt wäre, hätten die heliasten eher ein einsehen gehabt, und
Aristophanes hat für die schulden des wackern Lamachos nur spott übrig. den
oligarchen war der sold ein willkommener gegenstand des angriffs auf die demo-
kratie, und sie haben ihn 411 abgeschafft. das hiess das kind mit dem bade aus-
schütten, und es ist eine schnöde bosheit, wenn der ältere verfasser der Politeia
Athenaion gar sagt, die ämter wären bloss um der emolumente willen da (man
soll ihm die bosheit nicht wegschneiden 1, 3 oposai d eisin arkhai misthophorias
eneka kai ophelias eis ton oikon): in wahrheit ist ihre ganze sittliche entrüstung
unangebracht; sie wollen nur die staatlichen ämter den wolhabenden reserviren,
die dabei mit nichten zuzusetzen beabsichtigten.
21) Einen fall der cumulirung muss die verfassung gestattet haben, nämlich
eines jahramtes und des sitzes im rate auf dem Areshügel. sonst hätte die be-
kleidung jeder archontenstelle der politischen carriere ein ende gemacht. Themi-
stokles und Aristeides wenigstens sind als Areopagiten noch zum feldherrnamt ge-
kommen und haben viele ausserordentliche commissionen bekleidet.
22) So weit diese gegolten hat, was vielleicht nur von den aus richtern ge-
wählten oder richtern vorsitzenden beamten der fall war. für diese ist sie eine
zwingende folgerung.
23) So erwähnt Aristoteles die analogen bestimmungen für den vorsitzenden
der prytanen (44, 1) und die proedren mit ihren vorsitzenden (44, 3). das verbot
der iteration wird bezeugt von den upogrammates (sehr seltsam, da das ein stand
ist: ich kann die erforderliche distinction nicht finden) Lys. 30, 29, von den sune-

Besoldungen. iteration der ämter.
kostgängern des reiches contrastirte, die in der geschichtlichen übersicht
zusammengezählt sind, ist dem schriftsteller nicht zum bewuſstsein ge-
kommen.

Die abhandlung über die beamten schlieſst mit dem grundsatze, daſsIteration der
ämter.

die iteration nur für die ratsherrn, für alle andern civilbeamten nicht
einmal sie gestattet war. Aristoteles hatte dies prinzip schon früher als
charakteristisch für die demokratie erfaſst (anm. 3), darum stellt er es
an diesen bedeutsamen platz, aus seiner kenntnis, nicht aus einem gesetze.
denn schwerlich formulirten die gesetze diese allgemeinen grundsätze, deren
es noch andere gab, die hier füglich auch stehn sollten, das verbot der
cumulirung 21) und die forderung des zurückgelegten dreiſsigsten lebens-
jahres. 22) diese bestimmungen müssen allerdings in den verordnungen
über jedes einzelne amt gestanden haben 23), aber daſs die redner sie

τὸν ἄϱχοντα ist auch hübsch; zumal von den demagogen gilt es (schon in der zeit
des Reiches Thuk. 3, 11): eine proxenie hat auch das mit dem orden gemein, daſs
sie zu zeiten geld in eine hohle hand verlangt. die reden vom kranze enthüllen
da, unbeschadet der unglaubwürdigkeit in jedem einzelnen falle, eine höchst eigen-
tümliche orientalische moral. höchst naiv redet auch prooemium 55 der demosthe-
nischen sammlung, vgl. die beilage darüber. natürlich gab es seltsame käuze, wie
Ephialtes Lamachos Phokion, die andere begriffe hatten; aber dann ist die be-
wunderung mistrauisch: wenn Timotheos statt sein väterliches erbe zuzusetzen, mit
vollen beuteln heimgekehrt wäre, hätten die heliasten eher ein einsehen gehabt, und
Aristophanes hat für die schulden des wackern Lamachos nur spott übrig. den
oligarchen war der sold ein willkommener gegenstand des angriffs auf die demo-
kratie, und sie haben ihn 411 abgeschafft. das hieſs das kind mit dem bade aus-
schütten, und es ist eine schnöde bosheit, wenn der ältere verfasser der Πολιτεία
Ἀϑηναίων gar sagt, die ämter wären bloſs um der emolumente willen da (man
soll ihm die bosheit nicht wegschneiden 1, 3 ὁπόσαι δ̕ εἰσὶν ἀϱχαὶ μισϑοφοϱίας
ἕνεκα καὶ ὠφελίας εἰς τὸν οἶκον): in wahrheit ist ihre ganze sittliche entrüstung
unangebracht; sie wollen nur die staatlichen ämter den wolhabenden reserviren,
die dabei mit nichten zuzusetzen beabsichtigten.
21) Einen fall der cumulirung muſs die verfassung gestattet haben, nämlich
eines jahramtes und des sitzes im rate auf dem Areshügel. sonst hätte die be-
kleidung jeder archontenstelle der politischen carriere ein ende gemacht. Themi-
stokles und Aristeides wenigstens sind als Areopagiten noch zum feldherrnamt ge-
kommen und haben viele auſserordentliche commissionen bekleidet.
22) So weit diese gegolten hat, was vielleicht nur von den aus richtern ge-
wählten oder richtern vorsitzenden beamten der fall war. für diese ist sie eine
zwingende folgerung.
23) So erwähnt Aristoteles die analogen bestimmungen für den vorsitzenden
der prytanen (44, 1) und die proedren mit ihren vorsitzenden (44, 3). das verbot
der iteration wird bezeugt von den ὑπογϱαμματῆς (sehr seltsam, da das ein stand
ist: ich kann die erforderliche distinction nicht finden) Lys. 30, 29, von den συνή-
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[197/0211] Besoldungen. iteration der ämter. kostgängern des reiches contrastirte, die in der geschichtlichen übersicht zusammengezählt sind, ist dem schriftsteller nicht zum bewuſstsein ge- kommen. Die abhandlung über die beamten schlieſst mit dem grundsatze, daſs die iteration nur für die ratsherrn, für alle andern civilbeamten nicht einmal sie gestattet war. Aristoteles hatte dies prinzip schon früher als charakteristisch für die demokratie erfaſst (anm. 3), darum stellt er es an diesen bedeutsamen platz, aus seiner kenntnis, nicht aus einem gesetze. denn schwerlich formulirten die gesetze diese allgemeinen grundsätze, deren es noch andere gab, die hier füglich auch stehn sollten, das verbot der cumulirung 21) und die forderung des zurückgelegten dreiſsigsten lebens- jahres. 22) diese bestimmungen müssen allerdings in den verordnungen über jedes einzelne amt gestanden haben 23), aber daſs die redner sie 20) Iteration der ämter. 21) Einen fall der cumulirung muſs die verfassung gestattet haben, nämlich eines jahramtes und des sitzes im rate auf dem Areshügel. sonst hätte die be- kleidung jeder archontenstelle der politischen carriere ein ende gemacht. Themi- stokles und Aristeides wenigstens sind als Areopagiten noch zum feldherrnamt ge- kommen und haben viele auſserordentliche commissionen bekleidet. 22) So weit diese gegolten hat, was vielleicht nur von den aus richtern ge- wählten oder richtern vorsitzenden beamten der fall war. für diese ist sie eine zwingende folgerung. 23) So erwähnt Aristoteles die analogen bestimmungen für den vorsitzenden der prytanen (44, 1) und die proedren mit ihren vorsitzenden (44, 3). das verbot der iteration wird bezeugt von den ὑπογϱαμματῆς (sehr seltsam, da das ein stand ist: ich kann die erforderliche distinction nicht finden) Lys. 30, 29, von den συνή- 20) τὸν ἄϱχοντα ist auch hübsch; zumal von den demagogen gilt es (schon in der zeit des Reiches Thuk. 3, 11): eine proxenie hat auch das mit dem orden gemein, daſs sie zu zeiten geld in eine hohle hand verlangt. die reden vom kranze enthüllen da, unbeschadet der unglaubwürdigkeit in jedem einzelnen falle, eine höchst eigen- tümliche orientalische moral. höchst naiv redet auch prooemium 55 der demosthe- nischen sammlung, vgl. die beilage darüber. natürlich gab es seltsame käuze, wie Ephialtes Lamachos Phokion, die andere begriffe hatten; aber dann ist die be- wunderung mistrauisch: wenn Timotheos statt sein väterliches erbe zuzusetzen, mit vollen beuteln heimgekehrt wäre, hätten die heliasten eher ein einsehen gehabt, und Aristophanes hat für die schulden des wackern Lamachos nur spott übrig. den oligarchen war der sold ein willkommener gegenstand des angriffs auf die demo- kratie, und sie haben ihn 411 abgeschafft. das hieſs das kind mit dem bade aus- schütten, und es ist eine schnöde bosheit, wenn der ältere verfasser der Πολιτεία Ἀϑηναίων gar sagt, die ämter wären bloſs um der emolumente willen da (man soll ihm die bosheit nicht wegschneiden 1, 3 ὁπόσαι δ̕ εἰσὶν ἀϱχαὶ μισϑοφοϱίας ἕνεκα καὶ ὠφελίας εἰς τὸν οἶκον): in wahrheit ist ihre ganze sittliche entrüstung unangebracht; sie wollen nur die staatlichen ämter den wolhabenden reserviren, die dabei mit nichten zuzusetzen beabsichtigten.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/211>, abgerufen am 25.04.2024.