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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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Die geschichte der dreissig. stücke der chronik.
teles in der lage, einem bestimmten erzähler unbedingt zu folgen, oder
auch nur latent gegen ihn zu polemisiren wie gegen die beiden grossen
historiker. so ist es gekommen, dass er das eine jahr 404/3 aus sich
erzählt hat, und zwar ohne jede erwähnung abweichender berichte. für
diese kurze spanne zeit mag er denn wirklich ein historiker sein 2); die
geschichtliche verarbeitung seines berichtes ist für die analyse seines
werkes nicht notwendig.

Den stempel der chronik trägt offener als irgend ein anderer teilStücke der
chronik.

die erzählung von Kleisthenes bis zu den Perserkriegen (22), die aus der
anreihung einzelner unverbundener genau datirter facta besteht. und
zwar sieht man, dass er eine reichere darstellung auszieht. denn er gibt
an, dass während dreier jahre die tyrannenfreunde ausgewiesen wurden,
gibt aber nur zwei namen an: der dritte, nach dem der leser fragen
muss, ist offenbar fortgelassen, weil seine person nach dem urteile des
Aristoteles ohne interesse war. 3) es liegt hier die Atthis unvermischt
vor: vorsichtshalber sei jedoch zunächst noch das schlaue manöver, durch

sucht Dexippos zu ersetzen, auch mit wenig erfolg: so ist die lücke in unserer
tradition zwischen Arrian und Polybios entstanden. kurz vor Aristides schreiben
Plutarchos und Dion; beide kennen den Xenophon sehr gut, den Dion als Sokratiker
stark nachahmt, aber beiden liegt es noch ganz fern, die Hellenika Xenophons als
massgebende historische quelle anzusehn. übrigens können wir uns gratuliren, dass
man Xenophon gewählt hat, nicht Theopompos, wenn es denn nur ein buch sein
sollte. denn so haben wir doch wenigstens eine primärquelle. zu lesen würde
freilich Theopompos ungleich erfreulicher sein.
2) Immerhin ist gut zu notiren, dass Androtion diese zeit im detail erzählt
hatte. bei ihm kamen die zehn in der stadt, die nach den dreissig gewählt wurden,
und die zehn im Peiraieus, vor, diese, wie es scheint, namentlich aufgeführt, Harp.
deka und Molpis.
3) Was bei Aristoteles über den ostrakismos des Hipparchos steht, citirt Har-
pokration s. v. unter dem titel Androtion en b. aber es ist darin mit nichten die
von Aristoteles einfach abgeschriebene vorlage gegeben. denn wenn es heisst
exostrakisthe tou peri ton ostrakismon nomou tote proton tethentos, so würde
danach das gesetz 488 gegeben sein. Aristoteles bezeugt, dass dies gesetz schon
von Kleisthenes gegeben war, aber tote proton ekhresanto to nomo to peri ton
ostrakismon, os etethe dia ten upopsian ton en tais dunamesin. also steht bei
Harpokration ein ungenauer auszug, wie denn auch tatsächlich bisher die verbannung
des Hipparchos 507 angesetzt worden war. also darf man die worte des Aristoteles
nicht aus Harpokration ändern und darf sie nicht mehr dem Androtion beilegen.
aber allerdings wird Androtion neben Aristoteles ursprünglich als zeuge genannt
sein, und auf diesem umwege erreichen wir wieder das verhältnis, dass Aristoteles
von ihm abhängt. ich bezweifele es durchaus nicht; aber es beruht lediglich auf
unseren rückschlüssen.

Die geschichte der dreiſsig. stücke der chronik.
teles in der lage, einem bestimmten erzähler unbedingt zu folgen, oder
auch nur latent gegen ihn zu polemisiren wie gegen die beiden groſsen
historiker. so ist es gekommen, daſs er das eine jahr 404/3 aus sich
erzählt hat, und zwar ohne jede erwähnung abweichender berichte. für
diese kurze spanne zeit mag er denn wirklich ein historiker sein 2); die
geschichtliche verarbeitung seines berichtes ist für die analyse seines
werkes nicht notwendig.

Den stempel der chronik trägt offener als irgend ein anderer teilStücke der
chronik.

die erzählung von Kleisthenes bis zu den Perserkriegen (22), die aus der
anreihung einzelner unverbundener genau datirter facta besteht. und
zwar sieht man, daſs er eine reichere darstellung auszieht. denn er gibt
an, daſs während dreier jahre die tyrannenfreunde ausgewiesen wurden,
gibt aber nur zwei namen an: der dritte, nach dem der leser fragen
muſs, ist offenbar fortgelassen, weil seine person nach dem urteile des
Aristoteles ohne interesse war. 3) es liegt hier die Atthis unvermischt
vor: vorsichtshalber sei jedoch zunächst noch das schlaue manöver, durch

sucht Dexippos zu ersetzen, auch mit wenig erfolg: so ist die lücke in unserer
tradition zwischen Arrian und Polybios entstanden. kurz vor Aristides schreiben
Plutarchos und Dion; beide kennen den Xenophon sehr gut, den Dion als Sokratiker
stark nachahmt, aber beiden liegt es noch ganz fern, die Hellenika Xenophons als
maſsgebende historische quelle anzusehn. übrigens können wir uns gratuliren, daſs
man Xenophon gewählt hat, nicht Theopompos, wenn es denn nur ein buch sein
sollte. denn so haben wir doch wenigstens eine primärquelle. zu lesen würde
freilich Theopompos ungleich erfreulicher sein.
2) Immerhin ist gut zu notiren, daſs Androtion diese zeit im detail erzählt
hatte. bei ihm kamen die zehn in der stadt, die nach den dreiſsig gewählt wurden,
und die zehn im Peiraieus, vor, diese, wie es scheint, namentlich aufgeführt, Harp.
δέκα und Μόλπις.
3) Was bei Aristoteles über den ostrakismos des Hipparchos steht, citirt Har-
pokration s. v. unter dem titel Ἀνδϱοτίων ἐν β̕. aber es ist darin mit nichten die
von Aristoteles einfach abgeschriebene vorlage gegeben. denn wenn es heiſst
ἐξωστϱακίσϑη τοῦ πεϱὶ τὸν ὀστϱακισμὸν νόμου τότε πϱῶτον τεϑέντος, so würde
danach das gesetz 488 gegeben sein. Aristoteles bezeugt, daſs dies gesetz schon
von Kleisthenes gegeben war, aber τότε πϱῶτον ἐχϱήσαντο τῷ νόμῳ τῷ πεϱὶ τὸν
ὀστϱακισμόν, ὃς ἐτέϑη διὰ τὴν ὑποψίαν τῶν ἐν ταῖς δυνάμεσιν. also steht bei
Harpokration ein ungenauer auszug, wie denn auch tatsächlich bisher die verbannung
des Hipparchos 507 angesetzt worden war. also darf man die worte des Aristoteles
nicht aus Harpokration ändern und darf sie nicht mehr dem Androtion beilegen.
aber allerdings wird Androtion neben Aristoteles ursprünglich als zeuge genannt
sein, und auf diesem umwege erreichen wir wieder das verhältnis, daſs Aristoteles
von ihm abhängt. ich bezweifele es durchaus nicht; aber es beruht lediglich auf
unseren rückschlüssen.
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[123/0137] Die geschichte der dreiſsig. stücke der chronik. teles in der lage, einem bestimmten erzähler unbedingt zu folgen, oder auch nur latent gegen ihn zu polemisiren wie gegen die beiden groſsen historiker. so ist es gekommen, daſs er das eine jahr 404/3 aus sich erzählt hat, und zwar ohne jede erwähnung abweichender berichte. für diese kurze spanne zeit mag er denn wirklich ein historiker sein 2); die geschichtliche verarbeitung seines berichtes ist für die analyse seines werkes nicht notwendig. Den stempel der chronik trägt offener als irgend ein anderer teil die erzählung von Kleisthenes bis zu den Perserkriegen (22), die aus der anreihung einzelner unverbundener genau datirter facta besteht. und zwar sieht man, daſs er eine reichere darstellung auszieht. denn er gibt an, daſs während dreier jahre die tyrannenfreunde ausgewiesen wurden, gibt aber nur zwei namen an: der dritte, nach dem der leser fragen muſs, ist offenbar fortgelassen, weil seine person nach dem urteile des Aristoteles ohne interesse war. 3) es liegt hier die Atthis unvermischt vor: vorsichtshalber sei jedoch zunächst noch das schlaue manöver, durch 1) Stücke der chronik. 2) Immerhin ist gut zu notiren, daſs Androtion diese zeit im detail erzählt hatte. bei ihm kamen die zehn in der stadt, die nach den dreiſsig gewählt wurden, und die zehn im Peiraieus, vor, diese, wie es scheint, namentlich aufgeführt, Harp. δέκα und Μόλπις. 3) Was bei Aristoteles über den ostrakismos des Hipparchos steht, citirt Har- pokration s. v. unter dem titel Ἀνδϱοτίων ἐν β̕. aber es ist darin mit nichten die von Aristoteles einfach abgeschriebene vorlage gegeben. denn wenn es heiſst ἐξωστϱακίσϑη τοῦ πεϱὶ τὸν ὀστϱακισμὸν νόμου τότε πϱῶτον τεϑέντος, so würde danach das gesetz 488 gegeben sein. Aristoteles bezeugt, daſs dies gesetz schon von Kleisthenes gegeben war, aber τότε πϱῶτον ἐχϱήσαντο τῷ νόμῳ τῷ πεϱὶ τὸν ὀστϱακισμόν, ὃς ἐτέϑη διὰ τὴν ὑποψίαν τῶν ἐν ταῖς δυνάμεσιν. also steht bei Harpokration ein ungenauer auszug, wie denn auch tatsächlich bisher die verbannung des Hipparchos 507 angesetzt worden war. also darf man die worte des Aristoteles nicht aus Harpokration ändern und darf sie nicht mehr dem Androtion beilegen. aber allerdings wird Androtion neben Aristoteles ursprünglich als zeuge genannt sein, und auf diesem umwege erreichen wir wieder das verhältnis, daſs Aristoteles von ihm abhängt. ich bezweifele es durchaus nicht; aber es beruht lediglich auf unseren rückschlüssen. 1) sucht Dexippos zu ersetzen, auch mit wenig erfolg: so ist die lücke in unserer tradition zwischen Arrian und Polybios entstanden. kurz vor Aristides schreiben Plutarchos und Dion; beide kennen den Xenophon sehr gut, den Dion als Sokratiker stark nachahmt, aber beiden liegt es noch ganz fern, die Hellenika Xenophons als maſsgebende historische quelle anzusehn. übrigens können wir uns gratuliren, daſs man Xenophon gewählt hat, nicht Theopompos, wenn es denn nur ein buch sein sollte. denn so haben wir doch wenigstens eine primärquelle. zu lesen würde freilich Theopompos ungleich erfreulicher sein.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/137>, abgerufen am 19.04.2024.