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Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.

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I. 4. Drakons verfassung.
verlangt Drakon den nachweis eines ehelichen mindestens zehnjährigen
sohnes. singulär ist die forderung nicht, da formell auch später
noch eheliche nachkommenschaft von dem beamten gefordert worden
ist.18) und erwachsen ist sie im geschlechterstaate, der für die erhaltung
der familien, der oikoi, sorge trug. der colonist von Naupaktos darf
nur unbeschränkt verziehen, wenn er einen sohn (oder bruder) auf seinem
landlose zurücklässt.19) vollends ein zehnjähriger sohn setzt einen vater
voraus, der über die jahre hinaus ist, in denen Kylon, der wegen seiner
schönheit berufene mann, epi turannidi ekomese20), und später Alki-
biades mit der tyrannis drohte. ein sohn war auch für das wolverhalten
des vaters eine gute geisel, und die forderung ehelicher abkunft liess
sich gegen nachkommen wie die der argolischen frau des Peisistratos
auch wol verwenden. diese bestimmung passt also, wenn eine, in die
kylonische zeit.

Die
prytanen.
Die folgenden worte des Aristoteles sind dank den neuen lesungen,
die eine schöne vermutung von F. Schultess bestätigt haben, so weit es
die überlieferung angeht gesichert. aber sie sind schwer, und die gram-
matische erklärung hat, wie immer, den vortritt. toutous de diegguan21)
tous prutaneis kai tous strategous kai tous ipparkhous tous enous
mekhri euthunon, egguetas dd ek tou autou telous dekhomenous ouper
oi strategoi kai oi ipparkhoi. darin ist toutous das subject; das
ist für jeden, der griechisch kann, das nächstliegende.22) es geht auf
die strategen und hipparchen, die zuletzt vorher genannt sind; das ist
selbstverständlich. es bestätigt sich dadurch, dass Aristoteles vorher
die classen in der reihenfolge 1, 3, 2 genannt hat, weil er an 2
etwas weiteres anknüpfen wollte. also "die strategen und hipparchen
sind haftbar23) für die prytanen und strategen und hipparchen des vor-
jahrs bis zur rechenschaftsablegung, erhalten aber (von denen natürlich,

18) gnesios paidopoieisthai Deinarch 1, 71.
19) I G A. 321, 7.
20) Herodot. V 71. Pausan. I. 28, 1.
21) Oder d edei diegguan, wenn man mit Blass die übergeschriebenen buch-
staben dei als ergänzung fasst, aber dei ist wol durch conjectur ergänzt, weil die frei
schwebende indirecte rede anstoss erregte. die neue nicht zum vorigen comple-
mentäre bestimmung würde nicht gut mit einem verbum des müssens angeschlossen.
ich lese auf dem facsimile auch jetzt nur sicher de di ..... n, also das activ sicher.
22) Zu welchem widersinne die umgekehrte deutung führt, verschmähe ich
auszuführen.
23) diegguan ist gesetzt, weil sie ja nicht bürgschaft leisten, sondern die
vermittelnde fürsorge üben, dass die bürgschaft wirksam geleistet wird.

I. 4. Drakons verfassung.
verlangt Drakon den nachweis eines ehelichen mindestens zehnjährigen
sohnes. singulär ist die forderung nicht, da formell auch später
noch eheliche nachkommenschaft von dem beamten gefordert worden
ist.18) und erwachsen ist sie im geschlechterstaate, der für die erhaltung
der familien, der οἶκοι, sorge trug. der colonist von Naupaktos darf
nur unbeschränkt verziehen, wenn er einen sohn (oder bruder) auf seinem
landlose zurückläſst.19) vollends ein zehnjähriger sohn setzt einen vater
voraus, der über die jahre hinaus ist, in denen Kylon, der wegen seiner
schönheit berufene mann, ἐπὶ τυϱαννίδι ἐκόμησε20), und später Alki-
biades mit der tyrannis drohte. ein sohn war auch für das wolverhalten
des vaters eine gute geisel, und die forderung ehelicher abkunft lieſs
sich gegen nachkommen wie die der argolischen frau des Peisistratos
auch wol verwenden. diese bestimmung paſst also, wenn eine, in die
kylonische zeit.

Die
prytanen.
Die folgenden worte des Aristoteles sind dank den neuen lesungen,
die eine schöne vermutung von F. Schulteſs bestätigt haben, so weit es
die überlieferung angeht gesichert. aber sie sind schwer, und die gram-
matische erklärung hat, wie immer, den vortritt. τούτους δὲ διεγγυᾶν21)
τοὺς πϱυτάνεις καὶ τοὺς στϱατηγοὺς καὶ τοὺς ἱππάϱχους τοὺς ἕνους
μέχϱι εὐϑυνῶν, ἐγγυητὰς δδ ἐκ τοῦ αὐτοῦ τέλους δεχομένους οὗπεϱ
οἱ στϱατηγοὶ καὶ οἱ ἵππαϱχοι. darin ist τούτους das subject; das
ist für jeden, der griechisch kann, das nächstliegende.22) es geht auf
die strategen und hipparchen, die zuletzt vorher genannt sind; das ist
selbstverständlich. es bestätigt sich dadurch, daſs Aristoteles vorher
die classen in der reihenfolge 1, 3, 2 genannt hat, weil er an 2
etwas weiteres anknüpfen wollte. also “die strategen und hipparchen
sind haftbar23) für die prytanen und strategen und hipparchen des vor-
jahrs bis zur rechenschaftsablegung, erhalten aber (von denen natürlich,

18) γνησίως παιδοποιεῖσϑαι Deinarch 1, 71.
19) I G A. 321, 7.
20) Herodot. V 71. Pausan. I. 28, 1.
21) Oder δ̕ ἔδει διεγγυᾶν, wenn man mit Blaſs die übergeschriebenen buch-
staben δει als ergänzung faſst, aber δεῖ ist wol durch conjectur ergänzt, weil die frei
schwebende indirecte rede anstoſs erregte. die neue nicht zum vorigen comple-
mentäre bestimmung würde nicht gut mit einem verbum des müssens angeschlossen.
ich lese auf dem facsimile auch jetzt nur sicher δε δι ..... ν, also das activ sicher.
22) Zu welchem widersinne die umgekehrte deutung führt, verschmähe ich
auszuführen.
23) διεγγυᾶν ist gesetzt, weil sie ja nicht bürgschaft leisten, sondern die
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[86/0100] I. 4. Drakons verfassung. verlangt Drakon den nachweis eines ehelichen mindestens zehnjährigen sohnes. singulär ist die forderung nicht, da formell auch später noch eheliche nachkommenschaft von dem beamten gefordert worden ist. 18) und erwachsen ist sie im geschlechterstaate, der für die erhaltung der familien, der οἶκοι, sorge trug. der colonist von Naupaktos darf nur unbeschränkt verziehen, wenn er einen sohn (oder bruder) auf seinem landlose zurückläſst. 19) vollends ein zehnjähriger sohn setzt einen vater voraus, der über die jahre hinaus ist, in denen Kylon, der wegen seiner schönheit berufene mann, ἐπὶ τυϱαννίδι ἐκόμησε 20), und später Alki- biades mit der tyrannis drohte. ein sohn war auch für das wolverhalten des vaters eine gute geisel, und die forderung ehelicher abkunft lieſs sich gegen nachkommen wie die der argolischen frau des Peisistratos auch wol verwenden. diese bestimmung paſst also, wenn eine, in die kylonische zeit. Die folgenden worte des Aristoteles sind dank den neuen lesungen, die eine schöne vermutung von F. Schulteſs bestätigt haben, so weit es die überlieferung angeht gesichert. aber sie sind schwer, und die gram- matische erklärung hat, wie immer, den vortritt. τούτους δὲ διεγγυᾶν 21) τοὺς πϱυτάνεις καὶ τοὺς στϱατηγοὺς καὶ τοὺς ἱππάϱχους τοὺς ἕνους μέχϱι εὐϑυνῶν, ἐγγυητὰς δδ ἐκ τοῦ αὐτοῦ τέλους δεχομένους οὗπεϱ οἱ στϱατηγοὶ καὶ οἱ ἵππαϱχοι. darin ist τούτους das subject; das ist für jeden, der griechisch kann, das nächstliegende. 22) es geht auf die strategen und hipparchen, die zuletzt vorher genannt sind; das ist selbstverständlich. es bestätigt sich dadurch, daſs Aristoteles vorher die classen in der reihenfolge 1, 3, 2 genannt hat, weil er an 2 etwas weiteres anknüpfen wollte. also “die strategen und hipparchen sind haftbar 23) für die prytanen und strategen und hipparchen des vor- jahrs bis zur rechenschaftsablegung, erhalten aber (von denen natürlich, Die prytanen. 18) γνησίως παιδοποιεῖσϑαι Deinarch 1, 71. 19) I G A. 321, 7. 20) Herodot. V 71. Pausan. I. 28, 1. 21) Oder δ̕ ἔδει διεγγυᾶν, wenn man mit Blaſs die übergeschriebenen buch- staben δει als ergänzung faſst, aber δεῖ ist wol durch conjectur ergänzt, weil die frei schwebende indirecte rede anstoſs erregte. die neue nicht zum vorigen comple- mentäre bestimmung würde nicht gut mit einem verbum des müssens angeschlossen. ich lese auf dem facsimile auch jetzt nur sicher δε δι ..... ν, also das activ sicher. 22) Zu welchem widersinne die umgekehrte deutung führt, verschmähe ich auszuführen. 23) διεγγυᾶν ist gesetzt, weil sie ja nicht bürgschaft leisten, sondern die vermittelnde fürsorge üben, daſs die bürgschaft wirksam geleistet wird.

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Zitationshilfe: Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wilamowitz_aristoteles01_1893/100>, abgerufen am 20.04.2024.