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Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135).

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Stimmrechtsbewegung hatten. Größer als es die Tatkraft einzelner ver-
mocht hätte, gestaltete sich der Einfluß der politischen Ereignisse auf
die Frauenstimmrechtsbewegung, so daß bei der dritten Konferenz des
Weltbundes, die vom 7.-11. August 1906 in Kopenhagen stattfand,
wesentliche Fortschritte zu verzeichnen waren. Außer Kanada und
Dänemark, welche sich inzwischen schon dem Weltbunde angeschlossen
hatten, traten in Kopenhagen Rußland, Ungarn und Italien bei. So
waren im ganzen 12 Nationen durch Delegierte vertreten:

Vereinigte Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Dänemark,
Deutschland (vertreten durch die beiden Vorsitzenden Dr. jur. Anita
Augspurg und Lida-Gustava Heymann und die Schriftführerin Adelheid
von Welczeck.) England, Italien, Holland, Norwegen, Schweden, Ruß-
land, Ungarn (inzwischen ist auch Finnland dem Weltbunde beigetreten).

In Rußland trat inmitten der blutigen Wirren der Revolution eine
Bewegung für die Befreiung der Frau zu Tage, welche sich schon lange
im Geheimen vorbereitet hatte. Im Frühjahr 1905 wurde in Moskau ein
Frauenverband für Frauenstimmrecht gegründet. Die Berichte der
russischen Führerinnen, welche unter außerordentlichen Schwierigkeiten
und Gefahren ihre Organisation ins Leben gerufen hatten, erregten in
Kopenhagen lebhafte Teilnahme. Die große allgemeine Wahl-
rechtsbewegung pflanzte sich von Rußland nach Oesterreich und Ungarn
fort; hier galt es Rechte zu erkämpfen für beide Geschlechter, so gingen
die Frauen gemeinsam mit den Männern vor.

In Wien, Prag und Brünn fanden große Frauenversammlungen statt,
eine Eingabe wurde an das Ministerium und das Abgeordnetenhaus ge-
richtet. Allein die Engigkeit des österreichischen Vereinsgesetzes, wel-
ches wie in Preußen, den Frauen die Zugehörigkeit zu politischen Vereinen
verbietet, hemmte den weiteren Fortschritt der Bewegung; während die
Männer das allgemeine Wahlrecht erhielten, blieben die Frauen unbe-
rücksichtigt.

Mit besonderer Tatkraft gingen die ungarischen Frauen vor; der
Verein für Fraueninteressen trat energisch für die Forderung des Frauen-
stimmrechts ein, gewann viele Anhänger und wußte einflußreiche Poli-
tiker für die Frage des Frauenstimmrechts zu interessieren.

Einen vollen Erfolg errangen die Frauen in Finnland; dort waren
sie infolge der jahrhundertelangen Zugehörigkeit zu Schweden, bereits
lange im Besitze des kommunalen Stimmrechts, außerdem war durch die
gemeinsame Erziehung der Geschlechter Verständnis und Teilnahme
für die Fragen des öffentlichen Lebens unter den finnischen Frauen in
reichem Maß vorhanden; sie gingen Schulter an Schulter mit den Männern
in den Befreiungskampf von dem russischen Joch. So wurde den Frauen
Finnlands zugleich mit den Männern im Juni 1906 das allgemeine Wahl-
recht verliehen. Die Freude darüber, daß zum ersten Male Frauen in
Europa in den Vollbesitz ihrer staatsbürgerlichen Rechte gelangten, gab
dem Kongreß in Kopenhagen eine besondere Weihe. Leider war es der
treuen Vorkämpferin Susan Anthony nicht mehr vergönnt diesen Sieg
der Gerechtigkeit mit zu erleben; wenige Monate vorher war sie aus die-
sem Leben geschieden, ihr letzter Gedanke galt der heiligen Sache, für
die sie alles eingesetzt; Reverend Anna Shaw, der es vergönnt gewesen
die letzten Worte der Sterbenden zu vernehmen, überbrachte Segnungen
und Grüße der Dahingeschiedenen bei der einfachen aber ergreifenden
Gedenkfeier.

Es würde zu weit führen hier auf die schier unerschöpfliche Fülle
der Berichte einzugehen, welche den Fortschritt der Stimmrechtsbe-
wegung in allen Ländern schilderten. Von den geschäftlichen Ver-
handlungen der Konferenz sei nur erwähnt, daß die Gründung eines be-
sonderen internationalen Organs für den Weltbund im Mittelpunkt
stand; ein solches erscheint nunmehr in englischer Sprache (Jus Suffragii
published by the International SuffrageAlliance Editor Martina Kramers

Stimmrechtsbewegung hatten. Größer als es die Tatkraft einzelner ver-
mocht hätte, gestaltete sich der Einfluß der politischen Ereignisse auf
die Frauenstimmrechtsbewegung, so daß bei der dritten Konferenz des
Weltbundes, die vom 7.-11. August 1906 in Kopenhagen stattfand,
wesentliche Fortschritte zu verzeichnen waren. Außer Kanada und
Dänemark, welche sich inzwischen schon dem Weltbunde angeschlossen
hatten, traten in Kopenhagen Rußland, Ungarn und Italien bei. So
waren im ganzen 12 Nationen durch Delegierte vertreten:

Vereinigte Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Dänemark,
Deutschland (vertreten durch die beiden Vorsitzenden Dr. jur. Anita
Augspurg und Lida-Gustava Heymann und die Schriftführerin Adelheid
von Welczeck.) England, Italien, Holland, Norwegen, Schweden, Ruß-
land, Ungarn (inzwischen ist auch Finnland dem Weltbunde beigetreten).

In Rußland trat inmitten der blutigen Wirren der Revolution eine
Bewegung für die Befreiung der Frau zu Tage, welche sich schon lange
im Geheimen vorbereitet hatte. Im Frühjahr 1905 wurde in Moskau ein
Frauenverband für Frauenstimmrecht gegründet. Die Berichte der
russischen Führerinnen, welche unter außerordentlichen Schwierigkeiten
und Gefahren ihre Organisation ins Leben gerufen hatten, erregten in
Kopenhagen lebhafte Teilnahme. Die große allgemeine Wahl-
rechtsbewegung pflanzte sich von Rußland nach Oesterreich und Ungarn
fort; hier galt es Rechte zu erkämpfen für beide Geschlechter, so gingen
die Frauen gemeinsam mit den Männern vor.

In Wien, Prag und Brünn fanden große Frauenversammlungen statt,
eine Eingabe wurde an das Ministerium und das Abgeordnetenhaus ge-
richtet. Allein die Engigkeit des österreichischen Vereinsgesetzes, wel-
ches wie in Preußen, den Frauen die Zugehörigkeit zu politischen Vereinen
verbietet, hemmte den weiteren Fortschritt der Bewegung; während die
Männer das allgemeine Wahlrecht erhielten, blieben die Frauen unbe-
rücksichtigt.

Mit besonderer Tatkraft gingen die ungarischen Frauen vor; der
Verein für Fraueninteressen trat energisch für die Forderung des Frauen-
stimmrechts ein, gewann viele Anhänger und wußte einflußreiche Poli-
tiker für die Frage des Frauenstimmrechts zu interessieren.

Einen vollen Erfolg errangen die Frauen in Finnland; dort waren
sie infolge der jahrhundertelangen Zugehörigkeit zu Schweden, bereits
lange im Besitze des kommunalen Stimmrechts, außerdem war durch die
gemeinsame Erziehung der Geschlechter Verständnis und Teilnahme
für die Fragen des öffentlichen Lebens unter den finnischen Frauen in
reichem Maß vorhanden; sie gingen Schulter an Schulter mit den Männern
in den Befreiungskampf von dem russischen Joch. So wurde den Frauen
Finnlands zugleich mit den Männern im Juni 1906 das allgemeine Wahl-
recht verliehen. Die Freude darüber, daß zum ersten Male Frauen in
Europa in den Vollbesitz ihrer staatsbürgerlichen Rechte gelangten, gab
dem Kongreß in Kopenhagen eine besondere Weihe. Leider war es der
treuen Vorkämpferin Susan Anthony nicht mehr vergönnt diesen Sieg
der Gerechtigkeit mit zu erleben; wenige Monate vorher war sie aus die-
sem Leben geschieden, ihr letzter Gedanke galt der heiligen Sache, für
die sie alles eingesetzt; Reverend Anna Shaw, der es vergönnt gewesen
die letzten Worte der Sterbenden zu vernehmen, überbrachte Segnungen
und Grüße der Dahingeschiedenen bei der einfachen aber ergreifenden
Gedenkfeier.

Es würde zu weit führen hier auf die schier unerschöpfliche Fülle
der Berichte einzugehen, welche den Fortschritt der Stimmrechtsbe-
wegung in allen Ländern schilderten. Von den geschäftlichen Ver-
handlungen der Konferenz sei nur erwähnt, daß die Gründung eines be-
sonderen internationalen Organs für den Weltbund im Mittelpunkt
stand; ein solches erscheint nunmehr in englischer Sprache (Jus Suffragii
published by the International SuffrageAlliance Editor Martina Kramers

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[12/0013] Stimmrechtsbewegung hatten. Größer als es die Tatkraft einzelner ver- mocht hätte, gestaltete sich der Einfluß der politischen Ereignisse auf die Frauenstimmrechtsbewegung, so daß bei der dritten Konferenz des Weltbundes, die vom 7.-11. August 1906 in Kopenhagen stattfand, wesentliche Fortschritte zu verzeichnen waren. Außer Kanada und Dänemark, welche sich inzwischen schon dem Weltbunde angeschlossen hatten, traten in Kopenhagen Rußland, Ungarn und Italien bei. So waren im ganzen 12 Nationen durch Delegierte vertreten: Vereinigte Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Dänemark, Deutschland (vertreten durch die beiden Vorsitzenden Dr. jur. Anita Augspurg und Lida-Gustava Heymann und die Schriftführerin Adelheid von Welczeck.) England, Italien, Holland, Norwegen, Schweden, Ruß- land, Ungarn (inzwischen ist auch Finnland dem Weltbunde beigetreten). In Rußland trat inmitten der blutigen Wirren der Revolution eine Bewegung für die Befreiung der Frau zu Tage, welche sich schon lange im Geheimen vorbereitet hatte. Im Frühjahr 1905 wurde in Moskau ein Frauenverband für Frauenstimmrecht gegründet. Die Berichte der russischen Führerinnen, welche unter außerordentlichen Schwierigkeiten und Gefahren ihre Organisation ins Leben gerufen hatten, erregten in Kopenhagen lebhafte Teilnahme. Die große allgemeine Wahl- rechtsbewegung pflanzte sich von Rußland nach Oesterreich und Ungarn fort; hier galt es Rechte zu erkämpfen für beide Geschlechter, so gingen die Frauen gemeinsam mit den Männern vor. In Wien, Prag und Brünn fanden große Frauenversammlungen statt, eine Eingabe wurde an das Ministerium und das Abgeordnetenhaus ge- richtet. Allein die Engigkeit des österreichischen Vereinsgesetzes, wel- ches wie in Preußen, den Frauen die Zugehörigkeit zu politischen Vereinen verbietet, hemmte den weiteren Fortschritt der Bewegung; während die Männer das allgemeine Wahlrecht erhielten, blieben die Frauen unbe- rücksichtigt. Mit besonderer Tatkraft gingen die ungarischen Frauen vor; der Verein für Fraueninteressen trat energisch für die Forderung des Frauen- stimmrechts ein, gewann viele Anhänger und wußte einflußreiche Poli- tiker für die Frage des Frauenstimmrechts zu interessieren. Einen vollen Erfolg errangen die Frauen in Finnland; dort waren sie infolge der jahrhundertelangen Zugehörigkeit zu Schweden, bereits lange im Besitze des kommunalen Stimmrechts, außerdem war durch die gemeinsame Erziehung der Geschlechter Verständnis und Teilnahme für die Fragen des öffentlichen Lebens unter den finnischen Frauen in reichem Maß vorhanden; sie gingen Schulter an Schulter mit den Männern in den Befreiungskampf von dem russischen Joch. So wurde den Frauen Finnlands zugleich mit den Männern im Juni 1906 das allgemeine Wahl- recht verliehen. Die Freude darüber, daß zum ersten Male Frauen in Europa in den Vollbesitz ihrer staatsbürgerlichen Rechte gelangten, gab dem Kongreß in Kopenhagen eine besondere Weihe. Leider war es der treuen Vorkämpferin Susan Anthony nicht mehr vergönnt diesen Sieg der Gerechtigkeit mit zu erleben; wenige Monate vorher war sie aus die- sem Leben geschieden, ihr letzter Gedanke galt der heiligen Sache, für die sie alles eingesetzt; Reverend Anna Shaw, der es vergönnt gewesen die letzten Worte der Sterbenden zu vernehmen, überbrachte Segnungen und Grüße der Dahingeschiedenen bei der einfachen aber ergreifenden Gedenkfeier. Es würde zu weit führen hier auf die schier unerschöpfliche Fülle der Berichte einzugehen, welche den Fortschritt der Stimmrechtsbe- wegung in allen Ländern schilderten. Von den geschäftlichen Ver- handlungen der Konferenz sei nur erwähnt, daß die Gründung eines be- sonderen internationalen Organs für den Weltbund im Mittelpunkt stand; ein solches erscheint nunmehr in englischer Sprache (Jus Suffragii published by the International SuffrageAlliance Editor Martina Kramers

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen : Bereitstellung der Texttranskription. (2018-04-10T14:02:09Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-04-10T14:02:09Z)

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Zitationshilfe: Welczeck, Adelheid von: Das Frauenstimmrecht in den verschiedenen Ländern. Gautzsch b. Leipzig, 1908 (= Kultur und Fortschritt, Bd. 135), S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/welczeck_frauenstimmrecht_1908/13>, abgerufen am 28.03.2024.