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Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878.

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Erstes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk.
beim Kreuzverband, F oben Block- und unten Kreuzverband; E Strecker-
verband u. s. w.; Fig. 14 den Netzverband.

II. Das Mauerende.

Die gegenseitigen Verschiebungen der einzelnen Schichten machen sich
ganz besonders an dem Ende der Mauer geltend, indem hier für
jede Verbandart eine ganz bestimmte Lage der Steine erforderlich ist.
Wir wissen bereits, daß das abgebrochene Ende einer Mauer eine
Verzahnung (in Oesterreich "Schmatzen" genannt) bildet, welche im
Schornsteinverband nach Fig. 15 A mit 1/2 Steinen-, im Block-, go-

[Abbildung] Fig. 15 A--C.
thischen und holländischen Ver-
band nach Fig. 15 B mit 1/4 und
im Kreuzverbande nach Fig. 15 C
mit etwa 1/4 und 1/2 Steinen
breiten Absätzen entsteht. Beim
Abschluß des Mauerendes ist
man daher darauf bedacht, diese
Verzahnung mittelst Theilsteinen
so zu schließen, daß dennoch ein
regelrechter Verband, sowohl an
den Außenflächen, als auch innerhalb der Mauer, verbleibt und die
Stoßfugen zweier aufeinander liegender Schaaren niemals zusammen-
treffen. Zu diesem Behufe bedient man sich der in Fig. 2 dargestellten
Theilsteine, und je nachdem vorwiegend Dreiquartiere (Fig. 2 D)
oder Kopfstücke (Fig. 2 A) Verwendung finden, unterscheidet man:
Verband mit Dreiquartieren und
" mit Kopfstücken oder Riemchen.

Die hierfür allgemein giltigen Regeln lauten:

erstens: an dem Ende müssen möglichst große Steine liegen,
zweitens: die Dreiquartiere ordnet man stets in der Läuferschaar an,
drittens: die Kopfstücke befinden sich stets in der Streckenschicht,
viertens: die Kopfstücke dürfen niemals am äußersten Ende sein.
1) Volles Mauerende beim Blockverbande.

Die Regeln heißen:

a) bei Benutzung der Dreiquartiere:
erstens: in die Laufschicht lege man an das äußerste Ende soviele
Dreiquartiere hintereinander, als die Mauer das Vielfache
einer Steinbreite dick ist (siehe d d in Fig. 16 A);

Erſtes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk.
beim Kreuzverband, F oben Block- und unten Kreuzverband; E Strecker-
verband u. ſ. w.; Fig. 14 den Netzverband.

II. Das Mauerende.

Die gegenſeitigen Verſchiebungen der einzelnen Schichten machen ſich
ganz beſonders an dem Ende der Mauer geltend, indem hier für
jede Verbandart eine ganz beſtimmte Lage der Steine erforderlich iſt.
Wir wiſſen bereits, daß das abgebrochene Ende einer Mauer eine
Verzahnung (in Oeſterreich „Schmatzen“ genannt) bildet, welche im
Schornſteinverband nach Fig. 15 A mit ½ Steinen-, im Block-, go-

[Abbildung] Fig. 15 A—C.
thiſchen und holländiſchen Ver-
band nach Fig. 15 B mit ¼ und
im Kreuzverbande nach Fig. 15 C
mit etwa ¼ und ½ Steinen
breiten Abſätzen entſteht. Beim
Abſchluß des Mauerendes iſt
man daher darauf bedacht, dieſe
Verzahnung mittelſt Theilſteinen
ſo zu ſchließen, daß dennoch ein
regelrechter Verband, ſowohl an
den Außenflächen, als auch innerhalb der Mauer, verbleibt und die
Stoßfugen zweier aufeinander liegender Schaaren niemals zuſammen-
treffen. Zu dieſem Behufe bedient man ſich der in Fig. 2 dargeſtellten
Theilſteine, und je nachdem vorwiegend Dreiquartiere (Fig. 2 D)
oder Kopfſtücke (Fig. 2 A) Verwendung finden, unterſcheidet man:
Verband mit Dreiquartieren und
„ mit Kopfſtücken oder Riemchen.

Die hierfür allgemein giltigen Regeln lauten:

erſtens: an dem Ende müſſen möglichſt große Steine liegen,
zweitens: die Dreiquartiere ordnet man ſtets in der Läuferſchaar an,
drittens: die Kopfſtücke befinden ſich ſtets in der Streckenſchicht,
viertens: die Kopfſtücke dürfen niemals am äußerſten Ende ſein.
1) Volles Mauerende beim Blockverbande.

Die Regeln heißen:

α) bei Benutzung der Dreiquartiere:
erſtens: in die Laufſchicht lege man an das äußerſte Ende ſoviele
Dreiquartiere hintereinander, als die Mauer das Vielfache
einer Steinbreite dick iſt (ſiehe d d in Fig. 16 A);
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[14/0030] Erſtes Kapitel. Das Ziegelmauerwerk. beim Kreuzverband, F oben Block- und unten Kreuzverband; E Strecker- verband u. ſ. w.; Fig. 14 den Netzverband. II. Das Mauerende. Die gegenſeitigen Verſchiebungen der einzelnen Schichten machen ſich ganz beſonders an dem Ende der Mauer geltend, indem hier für jede Verbandart eine ganz beſtimmte Lage der Steine erforderlich iſt. Wir wiſſen bereits, daß das abgebrochene Ende einer Mauer eine Verzahnung (in Oeſterreich „Schmatzen“ genannt) bildet, welche im Schornſteinverband nach Fig. 15 A mit ½ Steinen-, im Block-, go- [Abbildung Fig. 15 A—C.] thiſchen und holländiſchen Ver- band nach Fig. 15 B mit ¼ und im Kreuzverbande nach Fig. 15 C mit etwa ¼ und ½ Steinen breiten Abſätzen entſteht. Beim Abſchluß des Mauerendes iſt man daher darauf bedacht, dieſe Verzahnung mittelſt Theilſteinen ſo zu ſchließen, daß dennoch ein regelrechter Verband, ſowohl an den Außenflächen, als auch innerhalb der Mauer, verbleibt und die Stoßfugen zweier aufeinander liegender Schaaren niemals zuſammen- treffen. Zu dieſem Behufe bedient man ſich der in Fig. 2 dargeſtellten Theilſteine, und je nachdem vorwiegend Dreiquartiere (Fig. 2 D) oder Kopfſtücke (Fig. 2 A) Verwendung finden, unterſcheidet man: Verband mit Dreiquartieren und „ mit Kopfſtücken oder Riemchen. Die hierfür allgemein giltigen Regeln lauten: erſtens: an dem Ende müſſen möglichſt große Steine liegen, zweitens: die Dreiquartiere ordnet man ſtets in der Läuferſchaar an, drittens: die Kopfſtücke befinden ſich ſtets in der Streckenſchicht, viertens: die Kopfſtücke dürfen niemals am äußerſten Ende ſein. 1) Volles Mauerende beim Blockverbande. Die Regeln heißen: α) bei Benutzung der Dreiquartiere: erſtens: in die Laufſchicht lege man an das äußerſte Ende ſoviele Dreiquartiere hintereinander, als die Mauer das Vielfache einer Steinbreite dick iſt (ſiehe d d in Fig. 16 A);

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Zitationshilfe: Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 2. Die Constructionen in Stein. Leipzig, 1878, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre02_1878/30>, abgerufen am 28.03.2024.