Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913.

Bild:
<< vorherige Seite
letzte Seite
einer bürgerlichen Frauenorganisation widerspricht jedoch den Jn-
teressen und den Satzungen der Partei. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, mit ganzer Kraft für die Stärkung der sozialdemo-
kratischen Frauenbewegung einzutreten.
7. Der Parteitag in Neuenburg erklärt daher, in Ueberein-
stimmung mit den Beschlüssen des Jnternationalen Sozialisten-
kongresses in Stuttgart 1907, als Pflicht der Partei, ihrer Ver-
bände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden, jede Ge-
legenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauenstimmrecht,
wie zu seiner Einführung in die Behörden, wo es zunächst erreich-
bar ist.
8. Das Frauenstimmrecht ist mehr als eine Forderung der
Gerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Mittel im Klassenkampf des
Proletariats gegen die Ausbeutung und Unterdrückung durch die
herrschende kapitalistische Klasse. Erst mit dem Eintritt der Pro-
letarierin in die vollen Bürgerrechte erreicht der Klassenkampf den
Ernst und die Wucht, die ihn zum Siege führen: Zur Abschaffung
der Klassenherrschaft und zum Aufbau einer Gesellschaft, welche
die Menschwerdung beider Geschlechter verbürgt.



einer bürgerlichen Frauenorganisation widerspricht jedoch den Jn-
teressen und den Satzungen der Partei. Hieraus ergibt sich die
Notwendigkeit, mit ganzer Kraft für die Stärkung der sozialdemo-
kratischen Frauenbewegung einzutreten.
7. Der Parteitag in Neuenburg erklärt daher, in Ueberein-
stimmung mit den Beschlüssen des Jnternationalen Sozialisten-
kongresses in Stuttgart 1907, als Pflicht der Partei, ihrer Ver-
bände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden, jede Ge-
legenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauenstimmrecht,
wie zu seiner Einführung in die Behörden, wo es zunächst erreich-
bar ist.
8. Das Frauenstimmrecht ist mehr als eine Forderung der
Gerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Mittel im Klassenkampf des
Proletariats gegen die Ausbeutung und Unterdrückung durch die
herrschende kapitalistische Klasse. Erst mit dem Eintritt der Pro-
letarierin in die vollen Bürgerrechte erreicht der Klassenkampf den
Ernst und die Wucht, die ihn zum Siege führen: Zur Abschaffung
der Klassenherrschaft und zum Aufbau einer Gesellschaft, welche
die Menschwerdung beider Geschlechter verbürgt.



<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <list>
          <item><pb facs="#f0024" n="24"/>
einer bürgerlichen Frauenorganisation widerspricht jedoch den Jn-<lb/>
teressen und den Satzungen der Partei. Hieraus ergibt sich die<lb/>
Notwendigkeit, mit ganzer Kraft für die Stärkung der sozialdemo-<lb/>
kratischen Frauenbewegung einzutreten.</item><lb/>
          <item>7. Der Parteitag in Neuenburg erklärt daher, in Ueberein-<lb/>
stimmung mit den Beschlüssen des Jnternationalen Sozialisten-<lb/>
kongresses in Stuttgart 1907, als Pflicht der Partei, ihrer Ver-<lb/>
bände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden, jede Ge-<lb/>
legenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauenstimmrecht,<lb/>
wie zu seiner Einführung in die Behörden, wo es zunächst erreich-<lb/>
bar ist.</item><lb/>
          <item>8. Das Frauenstimmrecht ist mehr als eine Forderung der<lb/>
Gerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Mittel im Klassenkampf des<lb/>
Proletariats gegen die Ausbeutung und Unterdrückung durch die<lb/>
herrschende kapitalistische Klasse. Erst mit dem Eintritt der Pro-<lb/>
letarierin in die vollen Bürgerrechte erreicht der Klassenkampf den<lb/>
Ernst und die Wucht, die ihn zum Siege führen: Zur Abschaffung<lb/>
der Klassenherrschaft und zum Aufbau einer Gesellschaft, welche<lb/>
die Menschwerdung beider Geschlechter verbürgt.</item><lb/>
        </list>
      </div>
      <space dim="vertical"/>
      <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
    </body>
  </text>
</TEI>
[24/0024] einer bürgerlichen Frauenorganisation widerspricht jedoch den Jn- teressen und den Satzungen der Partei. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, mit ganzer Kraft für die Stärkung der sozialdemo- kratischen Frauenbewegung einzutreten. 7. Der Parteitag in Neuenburg erklärt daher, in Ueberein- stimmung mit den Beschlüssen des Jnternationalen Sozialisten- kongresses in Stuttgart 1907, als Pflicht der Partei, ihrer Ver- bände und Organe wie ihrer Vertreter in den Behörden, jede Ge- legenheit zu ergreifen zur Agitation für das Frauenstimmrecht, wie zu seiner Einführung in die Behörden, wo es zunächst erreich- bar ist. 8. Das Frauenstimmrecht ist mehr als eine Forderung der Gerechtigkeit. Es ist ein wichtiges Mittel im Klassenkampf des Proletariats gegen die Ausbeutung und Unterdrückung durch die herrschende kapitalistische Klasse. Erst mit dem Eintritt der Pro- letarierin in die vollen Bürgerrechte erreicht der Klassenkampf den Ernst und die Wucht, die ihn zum Siege führen: Zur Abschaffung der Klassenherrschaft und zum Aufbau einer Gesellschaft, welche die Menschwerdung beider Geschlechter verbürgt.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-04-10T14:18:39Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-04-10T14:18:39Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: gekennzeichnet; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/walter_frauenstimmrecht_1913
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/walter_frauenstimmrecht_1913/24
Zitationshilfe: Walter, Marie: Das Frauenstimmrecht. Zürich, 1913, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/walter_frauenstimmrecht_1913/24>, abgerufen am 20.04.2024.