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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,3. Stuttgart, 1854.

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in das Gebiet der Plastik, Malerei, selbst in das Gebiet der musikalischen
und dichterischen Wirkungen hinüberschwanken. Die Plastik hat schon
eine Kunst hinter sich: sie kann durch zu strenge Herrschaft der Messung
in die Baukunst zurückgreifen, sie kann aber auch unberechtigter Weise in
die Mittel und den Styl der Malerei, ja in die Bewegtheit der Musik und
Poesie vorgreifen. Was nun die Malerei betrifft, so erhellt aus allem Bis-
herigen sowohl die Möglichkeit, als die Rechtlosigkeit eines Rückgriffs auf
den Boden des plastischen Gesetzes. Nun kann aber der Maler das spezifi-
sche Gesetz seiner Kunst richtig erkannt haben, aber im Gefühle seiner Freiheit
die Segel zu hoch schwellen und nicht nur über die Schranken der Plastik,
sondern auch über die seiner eigenen Kunst wegsetzend in Musik und Poesie
sich verlieren, indem er vergißt, daß ihn noch strenge das Gesetz der räum-
lichen Darstellung bindet. Diese Vorgriffe werden in der Erörterung
der Stylgesetze näher beleuchtet und die einzelnen Schranken, die jene Be-
grenzung in sich schließt, aufgezeigt werden.

§. 659.

Dennoch steht die Malerei an der Grenze der bildenden Kunst. In
die Objectivität, welche allerdings noch die bestimmende Grundlage bleibt
(§. 650), ist die subjective Bewegtheit in dem Maaße eingedrungen,
daß zum Durchbruch ihres Uebergewichts nur noch ein Schritt fehlt: im Künstler
macht sie sich als tiefere geistige Lockerung und Durcharbeitung, sowie als frei-
gelassene Vielseitigkeit und wechselnde Verschiedenheit in der Auffassung dessel-
ben Gegenstands geltend; im Kunstwerke durch sämmtliche §. 649--658 ent-
wickelte Grundeigenschaften desselben; im Zuschauer durch unmittelbare und in-
nigere Betheiligung seiner eigenen Subjectivität im Genusse.

Jetzt, nachdem alle wesentlichen Grundzüge dargestellt sind, ergänzt
sich der Satz des §. 650, daß die Malerei noch an das Gesetz der Ob-
jectivität wie alle bildende Kunst gebunden ist, durch den andern, daß
sie als die subjectivste unter den bildenden Künsten an der Grenze dieser
Gruppe steht. Dieß ist schon in §. 538 ausgesprochen, nun aber an den
Eigenschaften des malerischen Kunstwerks, insbesondere durch das, was
in und zu §. 652 über die Wärme der Farbengebung gesagt ist, nachge-
wiesen und nur nach zwei Seiten hin noch weiter zu verfolgen, der
des Künstlers und des Zuschauers. Der Maler nimmt die Welt zu einem
tiefer verarbeitenden Durchdringungsprozesse in sein Inneres herein, löst
ihre Objectivität in der subjectiven Stimmung verzehrender auf, um sie
als eine geistig durchbildete, durchkochte wieder zu objectiviren; die Inner-
nerlichkeit seiner Kunst wird in ihm selbst das Geistige, das Empfindungs-

in das Gebiet der Plaſtik, Malerei, ſelbſt in das Gebiet der muſikaliſchen
und dichteriſchen Wirkungen hinüberſchwanken. Die Plaſtik hat ſchon
eine Kunſt hinter ſich: ſie kann durch zu ſtrenge Herrſchaft der Meſſung
in die Baukunſt zurückgreifen, ſie kann aber auch unberechtigter Weiſe in
die Mittel und den Styl der Malerei, ja in die Bewegtheit der Muſik und
Poeſie vorgreifen. Was nun die Malerei betrifft, ſo erhellt aus allem Bis-
herigen ſowohl die Möglichkeit, als die Rechtloſigkeit eines Rückgriffs auf
den Boden des plaſtiſchen Geſetzes. Nun kann aber der Maler das ſpezifi-
ſche Geſetz ſeiner Kunſt richtig erkannt haben, aber im Gefühle ſeiner Freiheit
die Segel zu hoch ſchwellen und nicht nur über die Schranken der Plaſtik,
ſondern auch über die ſeiner eigenen Kunſt wegſetzend in Muſik und Poeſie
ſich verlieren, indem er vergißt, daß ihn noch ſtrenge das Geſetz der räum-
lichen Darſtellung bindet. Dieſe Vorgriffe werden in der Erörterung
der Stylgeſetze näher beleuchtet und die einzelnen Schranken, die jene Be-
grenzung in ſich ſchließt, aufgezeigt werden.

§. 659.

Dennoch ſteht die Malerei an der Grenze der bildenden Kunſt. In
die Objectivität, welche allerdings noch die beſtimmende Grundlage bleibt
(§. 650), iſt die ſubjective Bewegtheit in dem Maaße eingedrungen,
daß zum Durchbruch ihres Uebergewichts nur noch ein Schritt fehlt: im Künſtler
macht ſie ſich als tiefere geiſtige Lockerung und Durcharbeitung, ſowie als frei-
gelaſſene Vielſeitigkeit und wechſelnde Verſchiedenheit in der Auffaſſung deſſel-
ben Gegenſtands geltend; im Kunſtwerke durch ſämmtliche §. 649—658 ent-
wickelte Grundeigenſchaften deſſelben; im Zuſchauer durch unmittelbare und in-
nigere Betheiligung ſeiner eigenen Subjectivität im Genuſſe.

Jetzt, nachdem alle weſentlichen Grundzüge dargeſtellt ſind, ergänzt
ſich der Satz des §. 650, daß die Malerei noch an das Geſetz der Ob-
jectivität wie alle bildende Kunſt gebunden iſt, durch den andern, daß
ſie als die ſubjectivſte unter den bildenden Künſten an der Grenze dieſer
Gruppe ſteht. Dieß iſt ſchon in §. 538 ausgeſprochen, nun aber an den
Eigenſchaften des maleriſchen Kunſtwerks, insbeſondere durch das, was
in und zu §. 652 über die Wärme der Farbengebung geſagt iſt, nachge-
wieſen und nur nach zwei Seiten hin noch weiter zu verfolgen, der
des Künſtlers und des Zuſchauers. Der Maler nimmt die Welt zu einem
tiefer verarbeitenden Durchdringungsprozeſſe in ſein Inneres herein, löst
ihre Objectivität in der ſubjectiven Stimmung verzehrender auf, um ſie
als eine geiſtig durchbildete, durchkochte wieder zu objectiviren; die Inner-
nerlichkeit ſeiner Kunſt wird in ihm ſelbſt das Geiſtige, das Empfindungs-

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[535/0043] in das Gebiet der Plaſtik, Malerei, ſelbſt in das Gebiet der muſikaliſchen und dichteriſchen Wirkungen hinüberſchwanken. Die Plaſtik hat ſchon eine Kunſt hinter ſich: ſie kann durch zu ſtrenge Herrſchaft der Meſſung in die Baukunſt zurückgreifen, ſie kann aber auch unberechtigter Weiſe in die Mittel und den Styl der Malerei, ja in die Bewegtheit der Muſik und Poeſie vorgreifen. Was nun die Malerei betrifft, ſo erhellt aus allem Bis- herigen ſowohl die Möglichkeit, als die Rechtloſigkeit eines Rückgriffs auf den Boden des plaſtiſchen Geſetzes. Nun kann aber der Maler das ſpezifi- ſche Geſetz ſeiner Kunſt richtig erkannt haben, aber im Gefühle ſeiner Freiheit die Segel zu hoch ſchwellen und nicht nur über die Schranken der Plaſtik, ſondern auch über die ſeiner eigenen Kunſt wegſetzend in Muſik und Poeſie ſich verlieren, indem er vergißt, daß ihn noch ſtrenge das Geſetz der räum- lichen Darſtellung bindet. Dieſe Vorgriffe werden in der Erörterung der Stylgeſetze näher beleuchtet und die einzelnen Schranken, die jene Be- grenzung in ſich ſchließt, aufgezeigt werden. §. 659. Dennoch ſteht die Malerei an der Grenze der bildenden Kunſt. In die Objectivität, welche allerdings noch die beſtimmende Grundlage bleibt (§. 650), iſt die ſubjective Bewegtheit in dem Maaße eingedrungen, daß zum Durchbruch ihres Uebergewichts nur noch ein Schritt fehlt: im Künſtler macht ſie ſich als tiefere geiſtige Lockerung und Durcharbeitung, ſowie als frei- gelaſſene Vielſeitigkeit und wechſelnde Verſchiedenheit in der Auffaſſung deſſel- ben Gegenſtands geltend; im Kunſtwerke durch ſämmtliche §. 649—658 ent- wickelte Grundeigenſchaften deſſelben; im Zuſchauer durch unmittelbare und in- nigere Betheiligung ſeiner eigenen Subjectivität im Genuſſe. Jetzt, nachdem alle weſentlichen Grundzüge dargeſtellt ſind, ergänzt ſich der Satz des §. 650, daß die Malerei noch an das Geſetz der Ob- jectivität wie alle bildende Kunſt gebunden iſt, durch den andern, daß ſie als die ſubjectivſte unter den bildenden Künſten an der Grenze dieſer Gruppe ſteht. Dieß iſt ſchon in §. 538 ausgeſprochen, nun aber an den Eigenſchaften des maleriſchen Kunſtwerks, insbeſondere durch das, was in und zu §. 652 über die Wärme der Farbengebung geſagt iſt, nachge- wieſen und nur nach zwei Seiten hin noch weiter zu verfolgen, der des Künſtlers und des Zuſchauers. Der Maler nimmt die Welt zu einem tiefer verarbeitenden Durchdringungsprozeſſe in ſein Inneres herein, löst ihre Objectivität in der ſubjectiven Stimmung verzehrender auf, um ſie als eine geiſtig durchbildete, durchkochte wieder zu objectiviren; die Inner- nerlichkeit ſeiner Kunſt wird in ihm ſelbſt das Geiſtige, das Empfindungs-

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Zitationshilfe: Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,2,3. Stuttgart, 1854, S. 535. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik030203_1854/43>, abgerufen am 29.03.2024.