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Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,1. Reutlingen u. a., 1851.

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daß gegenüber der subjectiven Einseitigkeit der Phantasie die unmittelbar
objective Existenz des Schönen in der Natur das Recht ihrer einseitigen
Existenz behaupte, und ebenhieher gehört die Bemerkung zu §. 391
(B. II. S. 334): "der wache Geist behält außer dem innern Bilde zu-
gleich den Gegenstand, um jenes mit diesem zu vergleichen, und so ist
freilich mit der vollen innern auch eine, das Bild an der Sache messende,
äußere Objectivität vorhanden; wir haben die Natur im Rücken, dürfen
sie aber nicht verlieren." Eine Art von Rache, die das Naturschöne an
der siegreichen Phantasie noch nimmt, in die es einsinken mußte, um in
ihr aufzuerstehen, einen nachgeholten Rechtsanspruch haben wir in §. 488
schon die Nothwendigkeit genannt, daß die Phantasie objectiv bilde, wie
die Natur; nur eine Fortsetzung davon ist es, daß die eigentliche Phan-
tasie nun noch diese Prüfung aushalten muß, ob sie sich aus der Will-
kühr und dem Taumel der bloßen Einbildungskraft wirklich erhoben habe
zu ihrem Idealbildenden Acte, wozu den Prüfungsstein der Gegenstand
in seiner realen Strenge abgibt: er zügelt die Phantasie, sie verstößt sich
an ihm den Kopf, solange sie noch ungezogen ist. Was diese Strenge
heißen will, davon wissen die Künstler zu sagen: nicht eine Blättergruppe,
nicht eine Faltenmasse ist aus der Erinnerung allein zu geben, der
Gegenstand will in seiner strengen Bestimmtheit noch einmal angesehen
und verglichen seyn; vollends ein Ganzes, eine Handlung, menschliche
Verhältnisse und Sitten: da wollen Studien jeder Art gemacht sein.
Der Widerspruch, daß nunmehr die Phantasie an dem, was sie prinzipiell
zu ihrem Object herabgesetzt hat, einen Widerhalt findet, der gegen sie
drückt und ihr seine Strenge entgegenhält, daß sie über alles Einzelne
hinausgehen muß, um aus der Trübung die wahre Form zu entbinden,
und daß sie diese doch nicht finden kann ohne die Gegenwart und scharfe
Anschauung dieses Einzelnen: dieser Widerspruch des gegenseitigen Cor-
rectivs ist ein vorhandener und getilgt wird er nur im fertigen Kunstwerk.

2. Daß die Streitfrage über Naturnachahmung im Prinzip gelöst
sei durch die Lehre von der Phantasie §. 379 -- 399 (die Zusammen-
stellung des Wesentlichen s. §. 398 zu 2 S. 360 im II. B.) ist schon
zu §. 488 ausgesprochen aber ebendaselbst bemerkt, daß zu ihrer völligen Ab-
wicklung noch etwas fehle, und dieß Fehlende ist jetzt völlig ergänzt. Sie
weiter verfolgen hieße Veraltetes aufwärmen. Daß die Griechen, und
namentlich Aristoteles, mit dem Ausdruck mimesis einen ganz unbefangenen
Sinn verbanden, ist eine längst bewiesene Sache. Besonders schlagend
ist die Stelle in Aristoteles Poetik C. 25, wo er die Nachahmung geradezu
im Sinne von objectiver Darstellung versteht, indem er aufstellt, der
Dichter dürfe in seinem Namen am wenigsten sagen, denn nicht in die-
sem Sinne sei er Nachahmer; Homer sei es, der am besten wisse, was er

daß gegenüber der ſubjectiven Einſeitigkeit der Phantaſie die unmittelbar
objective Exiſtenz des Schönen in der Natur das Recht ihrer einſeitigen
Exiſtenz behaupte, und ebenhieher gehört die Bemerkung zu §. 391
(B. II. S. 334): „der wache Geiſt behält außer dem innern Bilde zu-
gleich den Gegenſtand, um jenes mit dieſem zu vergleichen, und ſo iſt
freilich mit der vollen innern auch eine, das Bild an der Sache meſſende,
äußere Objectivität vorhanden; wir haben die Natur im Rücken, dürfen
ſie aber nicht verlieren.“ Eine Art von Rache, die das Naturſchöne an
der ſiegreichen Phantaſie noch nimmt, in die es einſinken mußte, um in
ihr aufzuerſtehen, einen nachgeholten Rechtsanſpruch haben wir in §. 488
ſchon die Nothwendigkeit genannt, daß die Phantaſie objectiv bilde, wie
die Natur; nur eine Fortſetzung davon iſt es, daß die eigentliche Phan-
taſie nun noch dieſe Prüfung aushalten muß, ob ſie ſich aus der Will-
kühr und dem Taumel der bloßen Einbildungskraft wirklich erhoben habe
zu ihrem Idealbildenden Acte, wozu den Prüfungsſtein der Gegenſtand
in ſeiner realen Strenge abgibt: er zügelt die Phantaſie, ſie verſtößt ſich
an ihm den Kopf, ſolange ſie noch ungezogen iſt. Was dieſe Strenge
heißen will, davon wiſſen die Künſtler zu ſagen: nicht eine Blättergruppe,
nicht eine Faltenmaſſe iſt aus der Erinnerung allein zu geben, der
Gegenſtand will in ſeiner ſtrengen Beſtimmtheit noch einmal angeſehen
und verglichen ſeyn; vollends ein Ganzes, eine Handlung, menſchliche
Verhältniſſe und Sitten: da wollen Studien jeder Art gemacht ſein.
Der Widerſpruch, daß nunmehr die Phantaſie an dem, was ſie prinzipiell
zu ihrem Object herabgeſetzt hat, einen Widerhalt findet, der gegen ſie
drückt und ihr ſeine Strenge entgegenhält, daß ſie über alles Einzelne
hinausgehen muß, um aus der Trübung die wahre Form zu entbinden,
und daß ſie dieſe doch nicht finden kann ohne die Gegenwart und ſcharfe
Anſchauung dieſes Einzelnen: dieſer Widerſpruch des gegenſeitigen Cor-
rectivs iſt ein vorhandener und getilgt wird er nur im fertigen Kunſtwerk.

2. Daß die Streitfrage über Naturnachahmung im Prinzip gelöst
ſei durch die Lehre von der Phantaſie §. 379 — 399 (die Zuſammen-
ſtellung des Weſentlichen ſ. §. 398 zu 2 S. 360 im II. B.) iſt ſchon
zu §. 488 ausgeſprochen aber ebendaſelbſt bemerkt, daß zu ihrer völligen Ab-
wicklung noch etwas fehle, und dieß Fehlende iſt jetzt völlig ergänzt. Sie
weiter verfolgen hieße Veraltetes aufwärmen. Daß die Griechen, und
namentlich Ariſtoteles, mit dem Ausdruck μίμησις einen ganz unbefangenen
Sinn verbanden, iſt eine längſt bewieſene Sache. Beſonders ſchlagend
iſt die Stelle in Ariſtoteles Poetik C. 25, wo er die Nachahmung geradezu
im Sinne von objectiver Darſtellung verſteht, indem er aufſtellt, der
Dichter dürfe in ſeinem Namen am wenigſten ſagen, denn nicht in die-
ſem Sinne ſei er Nachahmer; Homer ſei es, der am beſten wiſſe, was er

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[85/0097] daß gegenüber der ſubjectiven Einſeitigkeit der Phantaſie die unmittelbar objective Exiſtenz des Schönen in der Natur das Recht ihrer einſeitigen Exiſtenz behaupte, und ebenhieher gehört die Bemerkung zu §. 391 (B. II. S. 334): „der wache Geiſt behält außer dem innern Bilde zu- gleich den Gegenſtand, um jenes mit dieſem zu vergleichen, und ſo iſt freilich mit der vollen innern auch eine, das Bild an der Sache meſſende, äußere Objectivität vorhanden; wir haben die Natur im Rücken, dürfen ſie aber nicht verlieren.“ Eine Art von Rache, die das Naturſchöne an der ſiegreichen Phantaſie noch nimmt, in die es einſinken mußte, um in ihr aufzuerſtehen, einen nachgeholten Rechtsanſpruch haben wir in §. 488 ſchon die Nothwendigkeit genannt, daß die Phantaſie objectiv bilde, wie die Natur; nur eine Fortſetzung davon iſt es, daß die eigentliche Phan- taſie nun noch dieſe Prüfung aushalten muß, ob ſie ſich aus der Will- kühr und dem Taumel der bloßen Einbildungskraft wirklich erhoben habe zu ihrem Idealbildenden Acte, wozu den Prüfungsſtein der Gegenſtand in ſeiner realen Strenge abgibt: er zügelt die Phantaſie, ſie verſtößt ſich an ihm den Kopf, ſolange ſie noch ungezogen iſt. Was dieſe Strenge heißen will, davon wiſſen die Künſtler zu ſagen: nicht eine Blättergruppe, nicht eine Faltenmaſſe iſt aus der Erinnerung allein zu geben, der Gegenſtand will in ſeiner ſtrengen Beſtimmtheit noch einmal angeſehen und verglichen ſeyn; vollends ein Ganzes, eine Handlung, menſchliche Verhältniſſe und Sitten: da wollen Studien jeder Art gemacht ſein. Der Widerſpruch, daß nunmehr die Phantaſie an dem, was ſie prinzipiell zu ihrem Object herabgeſetzt hat, einen Widerhalt findet, der gegen ſie drückt und ihr ſeine Strenge entgegenhält, daß ſie über alles Einzelne hinausgehen muß, um aus der Trübung die wahre Form zu entbinden, und daß ſie dieſe doch nicht finden kann ohne die Gegenwart und ſcharfe Anſchauung dieſes Einzelnen: dieſer Widerſpruch des gegenſeitigen Cor- rectivs iſt ein vorhandener und getilgt wird er nur im fertigen Kunſtwerk. 2. Daß die Streitfrage über Naturnachahmung im Prinzip gelöst ſei durch die Lehre von der Phantaſie §. 379 — 399 (die Zuſammen- ſtellung des Weſentlichen ſ. §. 398 zu 2 S. 360 im II. B.) iſt ſchon zu §. 488 ausgeſprochen aber ebendaſelbſt bemerkt, daß zu ihrer völligen Ab- wicklung noch etwas fehle, und dieß Fehlende iſt jetzt völlig ergänzt. Sie weiter verfolgen hieße Veraltetes aufwärmen. Daß die Griechen, und namentlich Ariſtoteles, mit dem Ausdruck μίμησις einen ganz unbefangenen Sinn verbanden, iſt eine längſt bewieſene Sache. Beſonders ſchlagend iſt die Stelle in Ariſtoteles Poetik C. 25, wo er die Nachahmung geradezu im Sinne von objectiver Darſtellung verſteht, indem er aufſtellt, der Dichter dürfe in ſeinem Namen am wenigſten ſagen, denn nicht in die- ſem Sinne ſei er Nachahmer; Homer ſei es, der am beſten wiſſe, was er

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Zitationshilfe: Vischer, Friedrich Theodor von: Ästhetik oder Wissenschaft des Schönen. Bd. 3,1. Reutlingen u. a., 1851, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vischer_aesthetik0301_1851/97>, abgerufen am 18.04.2024.