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Virchow, Rudolf: Die Cellularpathologie in ihrer Begründung auf physiologische und pathologische Gewebelehre. Berlin, 1858.

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Das Gesetz der continuirlichen Entwicklung.
die allerletzten Jahre gebracht haben, am ausgesprochensten
gewesen. Auch in der Pathologie können wir gegenwärtig
so weit gehen, dass wir es als allgmeines Princip hinstellen,
dass überhaupt keine Entwicklung de novo beginnt,
dass wir also auch in der Entwicklungsgeschichte
der einzelnen Theile, gerade wie in der Entwicklung
ganzer Organismen, die Generatio aequivoca zurück-
weisen
. So wenig wir noch annehmen, dass aus saburralem
Schleim ein Spulwurm entsteht, dass aus den Resten einer
thierischen oder pflanzlichen Zersetzung ein Infusorium oder
ein Pilz oder eine Alge sich bilde, so wenig lassen wir in
der physiologischen oder pathologischen Gewebelehre es zu, dass
sich aus irgend einer unzelligen Substanz eine neue Zelle auf-
bauen könne. Wo eine Zelle entsteht, da muss eine Zelle
vorausgegangen sein, ebenso wie das Thier nur aus dem
Thiere, die Pflanze nur aus der Pflanze entstehen kann. Auf
diese Weise ist, wenngleich es einzelne Punkte im Kör-
per gibt, wo der strenge Nachweis noch nicht geliefert ist,
doch das Princip gesichert, dass in der ganzen Reihe alles
Lebendigen, dies mögen nun ganze Pflanzen oder thierische Or-
ganismen oder integrirende Theile derselben sein, ein ewiges
Gesetz der continuirlichen Entwicklung besteht. Es
gibt keine Discontinuität der Entwicklung in der Art, dass
eine neue Generation von sich aus eine neue Reihe von
Entwicklungen begründete. Alle entwickelten Gewebe kön-
nen weder auf ein kleines, noch auf ein grosses einfaches
Element zurückgeführt werden, es sei denn auf die Zelle
selbst. In welcher Weise diese continuirliche Zellenwuche-
rung
, denn so kann man den Vorgang bezeichnen, vor sich
gehe, das werden wir später betrachten; für heute lag mir
nur daran, zunächst das zurückzuweisen, dass man als Grund-
lage für irgend eine Auffassung über die Zusammensetzung der
Gewebe jene Theorien von einfachen Fasern oder einfachen Kü
gelchen (Elementarfibern oder Elementarkörnchen) annehmen
dürfe. --

Will man die normalen Gewebe classificiren, so ergibt
sich im Grossen ein sehr einfacher Gesichtspunkt, auf Grund
dessen man die Gewebe in drei Kategorien eintheilt.


Das Gesetz der continuirlichen Entwicklung.
die allerletzten Jahre gebracht haben, am ausgesprochensten
gewesen. Auch in der Pathologie können wir gegenwärtig
so weit gehen, dass wir es als allgmeines Princip hinstellen,
dass überhaupt keine Entwicklung de novo beginnt,
dass wir also auch in der Entwicklungsgeschichte
der einzelnen Theile, gerade wie in der Entwicklung
ganzer Organismen, die Generatio aequivoca zurück-
weisen
. So wenig wir noch annehmen, dass aus saburralem
Schleim ein Spulwurm entsteht, dass aus den Resten einer
thierischen oder pflanzlichen Zersetzung ein Infusorium oder
ein Pilz oder eine Alge sich bilde, so wenig lassen wir in
der physiologischen oder pathologischen Gewebelehre es zu, dass
sich aus irgend einer unzelligen Substanz eine neue Zelle auf-
bauen könne. Wo eine Zelle entsteht, da muss eine Zelle
vorausgegangen sein, ebenso wie das Thier nur aus dem
Thiere, die Pflanze nur aus der Pflanze entstehen kann. Auf
diese Weise ist, wenngleich es einzelne Punkte im Kör-
per gibt, wo der strenge Nachweis noch nicht geliefert ist,
doch das Princip gesichert, dass in der ganzen Reihe alles
Lebendigen, dies mögen nun ganze Pflanzen oder thierische Or-
ganismen oder integrirende Theile derselben sein, ein ewiges
Gesetz der continuirlichen Entwicklung besteht. Es
gibt keine Discontinuität der Entwicklung in der Art, dass
eine neue Generation von sich aus eine neue Reihe von
Entwicklungen begründete. Alle entwickelten Gewebe kön-
nen weder auf ein kleines, noch auf ein grosses einfaches
Element zurückgeführt werden, es sei denn auf die Zelle
selbst. In welcher Weise diese continuirliche Zellenwuche-
rung
, denn so kann man den Vorgang bezeichnen, vor sich
gehe, das werden wir später betrachten; für heute lag mir
nur daran, zunächst das zurückzuweisen, dass man als Grund-
lage für irgend eine Auffassung über die Zusammensetzung der
Gewebe jene Theorien von einfachen Fasern oder einfachen Kü
gelchen (Elementarfibern oder Elementarkörnchen) annehmen
dürfe. —

Will man die normalen Gewebe classificiren, so ergibt
sich im Grossen ein sehr einfacher Gesichtspunkt, auf Grund
dessen man die Gewebe in drei Kategorien eintheilt.


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[25/0047] Das Gesetz der continuirlichen Entwicklung. die allerletzten Jahre gebracht haben, am ausgesprochensten gewesen. Auch in der Pathologie können wir gegenwärtig so weit gehen, dass wir es als allgmeines Princip hinstellen, dass überhaupt keine Entwicklung de novo beginnt, dass wir also auch in der Entwicklungsgeschichte der einzelnen Theile, gerade wie in der Entwicklung ganzer Organismen, die Generatio aequivoca zurück- weisen. So wenig wir noch annehmen, dass aus saburralem Schleim ein Spulwurm entsteht, dass aus den Resten einer thierischen oder pflanzlichen Zersetzung ein Infusorium oder ein Pilz oder eine Alge sich bilde, so wenig lassen wir in der physiologischen oder pathologischen Gewebelehre es zu, dass sich aus irgend einer unzelligen Substanz eine neue Zelle auf- bauen könne. Wo eine Zelle entsteht, da muss eine Zelle vorausgegangen sein, ebenso wie das Thier nur aus dem Thiere, die Pflanze nur aus der Pflanze entstehen kann. Auf diese Weise ist, wenngleich es einzelne Punkte im Kör- per gibt, wo der strenge Nachweis noch nicht geliefert ist, doch das Princip gesichert, dass in der ganzen Reihe alles Lebendigen, dies mögen nun ganze Pflanzen oder thierische Or- ganismen oder integrirende Theile derselben sein, ein ewiges Gesetz der continuirlichen Entwicklung besteht. Es gibt keine Discontinuität der Entwicklung in der Art, dass eine neue Generation von sich aus eine neue Reihe von Entwicklungen begründete. Alle entwickelten Gewebe kön- nen weder auf ein kleines, noch auf ein grosses einfaches Element zurückgeführt werden, es sei denn auf die Zelle selbst. In welcher Weise diese continuirliche Zellenwuche- rung, denn so kann man den Vorgang bezeichnen, vor sich gehe, das werden wir später betrachten; für heute lag mir nur daran, zunächst das zurückzuweisen, dass man als Grund- lage für irgend eine Auffassung über die Zusammensetzung der Gewebe jene Theorien von einfachen Fasern oder einfachen Kü gelchen (Elementarfibern oder Elementarkörnchen) annehmen dürfe. — Will man die normalen Gewebe classificiren, so ergibt sich im Grossen ein sehr einfacher Gesichtspunkt, auf Grund dessen man die Gewebe in drei Kategorien eintheilt.

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Zitationshilfe: Virchow, Rudolf: Die Cellularpathologie in ihrer Begründung auf physiologische und pathologische Gewebelehre. Berlin, 1858, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/virchow_cellularpathologie_1858/47>, abgerufen am 29.03.2024.