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Virchow, Rudolf: Die Cellularpathologie in ihrer Begründung auf physiologische und pathologische Gewebelehre. Berlin, 1858.

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Bedeutung des Zellenkerns und des Zelleninhalts.
haftigkeit der innereren Zusammensetzung bedürfen, als deren
Bürgen wir den Kern betrachten müssen.

Dagegen kennen wir, so vielfach auch gegenwärtig die
Gewebe untersucht sind, keinen Theil, der wächst, der sich
vermehrt, sei es physiologisch oder pathologisch, wo nicht mit
Nothwendigkeit kernhaltige Elemente als die Ausgangspunkte
der Veränderung nachweisbar wären, und wo nicht die ersten
entschiedenen Veränderungen, welche auftreten, den Kern selbst
betreffen, so dass wir aus seinem Verhalten oft bestimmen können,
was möglicher Weise aus den Elementen geworden sein würde.

Sie sehen nach dieser Darstellung, dass wenigstens zweier-
lei für die Zusammensetzung eines zelligen Elementes als
nothwendiges Desiderat verlangt werden muss, nämlich die
Membran, mag sie nun rund oder zackig oder sternförmig
sein, und der Kern, welcher von vorn herein eine andere
chemische Beschaffenheit besitzt als die Membran. Es ist in-
dess damit lange nicht alles Wesentliche erschöpft, denn die
Zelle ist ausser dem Kern gefüllt mit einer verhältnissmässig
grösseren oder kleineren Menge von Inhaltsmasse, und ebenso
in der Regel, wie es scheint, der Kern seinerseits, in der Art,

[Abbildung] Fig. 5.
dass der Inhalt des Kerns wieder verschieden
zu sein pflegt von dem Inhalte der Zelle. In-
nerhalb der Zelle z. B. sehen wir Pigment,
ohne dass der Kern etwas davon enthielte.
Innerhalb einer glatten Muskelzelle wird die
contractile Substanz abgelagert, welche als
Trägerin der contractilen Kraft der Muskeln
erscheint; der Kern aber bleibt Kern. Das
zellige Element kann sich zu einer Nervenfa-
ser entwickeln, aber der Kern bleibt ausser-
halb des Markes als constantes Gebilde liegen.
Daraus geht hervor, dass die besonderen Eigen-
thümlichkeiten, welche die einzelnen Zellen an be-
sonderen Orten unter besonderen Bedingungen er-
reichen, im Allgemeinen gebunden sind an wech-

Fig. 5. a. Pigmentzelle aus der Choroides oculi. b. Glatte Mus-
kelzelle aus dem Darm. c. Stück einer doppeltcontouirten Nervenfaser
mit Axencylinder, Markscheide und wandständigem, nucleolirtem Kern.

Bedeutung des Zellenkerns und des Zelleninhalts.
haftigkeit der innereren Zusammensetzung bedürfen, als deren
Bürgen wir den Kern betrachten müssen.

Dagegen kennen wir, so vielfach auch gegenwärtig die
Gewebe untersucht sind, keinen Theil, der wächst, der sich
vermehrt, sei es physiologisch oder pathologisch, wo nicht mit
Nothwendigkeit kernhaltige Elemente als die Ausgangspunkte
der Veränderung nachweisbar wären, und wo nicht die ersten
entschiedenen Veränderungen, welche auftreten, den Kern selbst
betreffen, so dass wir aus seinem Verhalten oft bestimmen können,
was möglicher Weise aus den Elementen geworden sein würde.

Sie sehen nach dieser Darstellung, dass wenigstens zweier-
lei für die Zusammensetzung eines zelligen Elementes als
nothwendiges Desiderat verlangt werden muss, nämlich die
Membran, mag sie nun rund oder zackig oder sternförmig
sein, und der Kern, welcher von vorn herein eine andere
chemische Beschaffenheit besitzt als die Membran. Es ist in-
dess damit lange nicht alles Wesentliche erschöpft, denn die
Zelle ist ausser dem Kern gefüllt mit einer verhältnissmässig
grösseren oder kleineren Menge von Inhaltsmasse, und ebenso
in der Regel, wie es scheint, der Kern seinerseits, in der Art,

[Abbildung] Fig. 5.
dass der Inhalt des Kerns wieder verschieden
zu sein pflegt von dem Inhalte der Zelle. In-
nerhalb der Zelle z. B. sehen wir Pigment,
ohne dass der Kern etwas davon enthielte.
Innerhalb einer glatten Muskelzelle wird die
contractile Substanz abgelagert, welche als
Trägerin der contractilen Kraft der Muskeln
erscheint; der Kern aber bleibt Kern. Das
zellige Element kann sich zu einer Nervenfa-
ser entwickeln, aber der Kern bleibt ausser-
halb des Markes als constantes Gebilde liegen.
Daraus geht hervor, dass die besonderen Eigen-
thümlichkeiten, welche die einzelnen Zellen an be-
sonderen Orten unter besonderen Bedingungen er-
reichen, im Allgemeinen gebunden sind an wech-

Fig. 5. a. Pigmentzelle aus der Choroides oculi. b. Glatte Mus-
kelzelle aus dem Darm. c. Stück einer doppeltcontouirten Nervenfaser
mit Axencylinder, Markscheide und wandständigem, nucleolirtem Kern.
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[11/0033] Bedeutung des Zellenkerns und des Zelleninhalts. haftigkeit der innereren Zusammensetzung bedürfen, als deren Bürgen wir den Kern betrachten müssen. Dagegen kennen wir, so vielfach auch gegenwärtig die Gewebe untersucht sind, keinen Theil, der wächst, der sich vermehrt, sei es physiologisch oder pathologisch, wo nicht mit Nothwendigkeit kernhaltige Elemente als die Ausgangspunkte der Veränderung nachweisbar wären, und wo nicht die ersten entschiedenen Veränderungen, welche auftreten, den Kern selbst betreffen, so dass wir aus seinem Verhalten oft bestimmen können, was möglicher Weise aus den Elementen geworden sein würde. Sie sehen nach dieser Darstellung, dass wenigstens zweier- lei für die Zusammensetzung eines zelligen Elementes als nothwendiges Desiderat verlangt werden muss, nämlich die Membran, mag sie nun rund oder zackig oder sternförmig sein, und der Kern, welcher von vorn herein eine andere chemische Beschaffenheit besitzt als die Membran. Es ist in- dess damit lange nicht alles Wesentliche erschöpft, denn die Zelle ist ausser dem Kern gefüllt mit einer verhältnissmässig grösseren oder kleineren Menge von Inhaltsmasse, und ebenso in der Regel, wie es scheint, der Kern seinerseits, in der Art, [Abbildung Fig. 5. ] dass der Inhalt des Kerns wieder verschieden zu sein pflegt von dem Inhalte der Zelle. In- nerhalb der Zelle z. B. sehen wir Pigment, ohne dass der Kern etwas davon enthielte. Innerhalb einer glatten Muskelzelle wird die contractile Substanz abgelagert, welche als Trägerin der contractilen Kraft der Muskeln erscheint; der Kern aber bleibt Kern. Das zellige Element kann sich zu einer Nervenfa- ser entwickeln, aber der Kern bleibt ausser- halb des Markes als constantes Gebilde liegen. Daraus geht hervor, dass die besonderen Eigen- thümlichkeiten, welche die einzelnen Zellen an be- sonderen Orten unter besonderen Bedingungen er- reichen, im Allgemeinen gebunden sind an wech- Fig. 5. a. Pigmentzelle aus der Choroides oculi. b. Glatte Mus- kelzelle aus dem Darm. c. Stück einer doppeltcontouirten Nervenfaser mit Axencylinder, Markscheide und wandständigem, nucleolirtem Kern.

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Zitationshilfe: Virchow, Rudolf: Die Cellularpathologie in ihrer Begründung auf physiologische und pathologische Gewebelehre. Berlin, 1858, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/virchow_cellularpathologie_1858/33>, abgerufen am 20.04.2024.