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Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649.

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nachdrucket / also auch nachgedruckter distrahiret, feyl habet / vmbtraget / oder verkauffet / noch solches andern zu thun gestattet / als lieb einem jeden sey / Vnsere vnd deß Reichs schwere Vngnad vnd Straff / auch obbestimbte Pöen / vnd Verlierung desselben ewers Trucks / den vielgedachter Supplicant / wo Er oder seine Erben dergleichen bey ewer jeden finden würden / also gleich auß eigener Gewalt / ohne verhinderung / männiglichs / zu sich nehmen / vnd damit nach ihrem Gefallen handeln vnd thun mögen / daran sie auch nicht gefrevelt haben sollen / doch solle offtbesagter Philips Jacob Fischer auff seinen eigenen Vnkosten / von besagtem Opere vier Exemplaria zu vnserer Kayserl. ReichsHofCantzley vnfehlbarlich zu vbersenden / vnd ehender keine Exemplar zu verkauffen / noch zu vergeben / biß solang solches beschehen / schuldig vnd verbunden seyn. Mit Urkundts Brieffs besiegelt mit vnserm Kayserlichen auffgedrucktem Secret Jnsiegel. Geben auff vnserm Königl. Schloß zu Prag / den dritten Martij / Anno Sechzehundert / Achtvndviertzig / vnserer Reiche / deß Römischen im Zwölfften / deß Hungarischen im dreyvnd zwantzigsten / vnd deß Böhaimischen im einvndzwantzigsten.

Ferdinand.
(LS.)
Ferdinand Graff Kurtz.
Ad Mandatum Sacae. Caesae.
Majestatis proprium.

Johann Söldner D.
Confir-

nachdrucket / also auch nachgedruckter distrahiret, feyl habet / vmbtraget / oder verkauffet / noch solches andern zu thun gestattet / als lieb einem jeden sey / Vnsere vnd deß Reichs schwere Vngnad vnd Straff / auch obbestimbte Pöen / vnd Verlierung desselben ewers Trucks / den vielgedachter Supplicant / wo Er oder seine Erben dergleichen bey ewer jeden finden würden / also gleich auß eigener Gewalt / ohne verhinderung / männiglichs / zu sich nehmen / vnd damit nach ihrem Gefallen handeln vnd thun mögen / daran sie auch nicht gefrevelt haben sollen / doch solle offtbesagter Philips Jacob Fischer auff seinen eigenen Vnkosten / von besagtem Opere vier Exemplaria zu vnserer Kayserl. ReichsHofCantzley vnfehlbarlich zu vbersenden / vnd ehender keine Exemplar zu verkauffen / noch zu vergeben / biß solang solches beschehen / schuldig vnd verbunden seyn. Mit Urkundts Brieffs besiegelt mit vnserm Kayserlichen auffgedrucktem Secret Jnsiegel. Geben auff vnserm Königl. Schloß zu Prag / den dritten Martij / Anno Sechzehundert / Achtvndviertzig / vnserer Reiche / deß Römischen im Zwölfften / deß Hungarischen im dreyvnd zwantzigsten / vnd deß Böhaimischen im einvndzwantzigsten.

Ferdinand.
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Ferdinand Graff Kurtz.
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[8/0007] nachdrucket / also auch nachgedruckter distrahiret, feyl habet / vmbtraget / oder verkauffet / noch solches andern zu thun gestattet / als lieb einem jeden sey / Vnsere vnd deß Reichs schwere Vngnad vnd Straff / auch obbestimbte Pöen / vnd Verlierung desselben ewers Trucks / den vielgedachter Supplicant / wo Er oder seine Erben dergleichen bey ewer jeden finden würden / also gleich auß eigener Gewalt / ohne verhinderung / männiglichs / zu sich nehmen / vnd damit nach ihrem Gefallen handeln vnd thun mögen / daran sie auch nicht gefrevelt haben sollen / doch solle offtbesagter Philips Jacob Fischer auff seinen eigenen Vnkosten / von besagtem Opere vier Exemplaria zu vnserer Kayserl. ReichsHofCantzley vnfehlbarlich zu vbersenden / vnd ehender keine Exemplar zu verkauffen / noch zu vergeben / biß solang solches beschehen / schuldig vnd verbunden seyn. Mit Urkundts Brieffs besiegelt mit vnserm Kayserlichen auffgedrucktem Secret Jnsiegel. Geben auff vnserm Königl. Schloß zu Prag / den dritten Martij / Anno Sechzehundert / Achtvndviertzig / vnserer Reiche / deß Römischen im Zwölfften / deß Hungarischen im dreyvnd zwantzigsten / vnd deß Böhaimischen im einvndzwantzigsten. Ferdinand. (LS.) Ferdinand Graff Kurtz. Ad Mandatum Sacae. Caesae. Majestatis proprium. Johann Söldner D. Confir-

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Zitationshilfe: Friedens-Schluß / So von der Römischen Käyserlichen / Vnd Aller-Christl. Königl. Mayst. [...] in Westphalen / am 24/14. Octobris Im Jahr 1648. in offentlicher Versamblung vnderschrieben vnd bekräfftiget. Franckfurt [Frankfurt], 1649, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vertrag_westfaelischer_1648/7>, abgerufen am 25.04.2024.