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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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mittlere Directions-Linie zurückgewiesen, ihm aber sodann überlassen von dieser mittlern Directions-Linie wiederum abzuweichen. Es wird aber der Strom wenn er durch einen Durchschnitt in die mittlere Directions-Linie gewiesen würde, sich nach und nach wieder von der Linie entfernen, und später den Ufern wieder nachtheilig werden, folglich die Wiederholung der Zurückweisung in die mittlere Directions-Linie nothwendig machen.

Bey einer vollkommenen Rectification hingegen wird der Rhein nach und nach in ein ungetheiltes gerades oder sanft gekrümmtes Bett gezwungen, und in diesem Bett für immer erhalten.



mittlere Directions-Linie zurückgewiesen, ihm aber sodann überlassen von dieser mittlern Directions-Linie wiederum abzuweichen. Es wird aber der Strom wenn er durch einen Durchschnitt in die mittlere Directions-Linie gewiesen würde, sich nach und nach wieder von der Linie entfernen, und später den Ufern wieder nachtheilig werden, folglich die Wiederholung der Zurückweisung in die mittlere Directions-Linie nothwendig machen.

Bey einer vollkommenen Rectification hingegen wird der Rhein nach und nach in ein ungetheiltes gerades oder sanft gekrümmtes Bett gezwungen, und in diesem Bett für immer erhalten.



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[49/0050] mittlere Directions-Linie zurückgewiesen, ihm aber sodann überlassen von dieser mittlern Directions-Linie wiederum abzuweichen. Es wird aber der Strom wenn er durch einen Durchschnitt in die mittlere Directions-Linie gewiesen würde, sich nach und nach wieder von der Linie entfernen, und später den Ufern wieder nachtheilig werden, folglich die Wiederholung der Zurückweisung in die mittlere Directions-Linie nothwendig machen. Bey einer vollkommenen Rectification hingegen wird der Rhein nach und nach in ein ungetheiltes gerades oder sanft gekrümmtes Bett gezwungen, und in diesem Bett für immer erhalten.

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/50>, abgerufen am 19.04.2024.