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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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Eben so wenig ist zu widersprechen daß bei Unterlassung alles Uferbaues und aller Zukribbungen (Verschließungen der Arme) die Versetzung der in den Rheinniederungen liegenden Orte von Zeit zu Zeit nothwendig werde und der Rhein auch die auf den Hochgestaden liegenden Orte nach und nach verdrängen würde; daß früher, durch angelegte Uferdeckungen und Zukribbungen und durch Aushebung von Durchschnitte, Orte geschützt und fruchtbare Gelände erhalten und gewonnen wurden; daß der Rhein wegen seiner Zertheilungen und seiner großen Krümmungen in einer Höhe erhalten würde, durch welche der Abfluß der sich einmündenden Flüsse und die Ableitung des Wassers aus nassen und sumpfigen Gegenden gehemmt, und Dammbrüche und Quellwasser vermehrt werden würden; daß durch Uferabbrüche, durch Entstehung neuer Kiesbänke, Sandbänke und Inseln, der Rhein nicht allein für die Schifffahrt beschwerlicher und gefährlicher werden, sondern auch eine bedeutend größere Oberfläche einnehmen und der Cultur entziehen würde; und endlich, daß früher viele Verwendungen dadurch weniger günstige Resultate lieferten, weil die Grenzstaaten nicht über einen gemeinschaftlichen Operations-Plan übereingekommen oder auch, weil die Mittel zu sparsam zugemessen waren. Es entsteht daher die wichtige Frage:

Eben so wenig ist zu widersprechen daß bei Unterlassung alles Uferbaues und aller Zukribbungen (Verschließungen der Arme) die Versetzung der in den Rheinniederungen liegenden Orte von Zeit zu Zeit nothwendig werde und der Rhein auch die auf den Hochgestaden liegenden Orte nach und nach verdrängen würde; daß früher, durch angelegte Uferdeckungen und Zukribbungen und durch Aushebung von Durchschnitte, Orte geschützt und fruchtbare Gelände erhalten und gewonnen wurden; daß der Rhein wegen seiner Zertheilungen und seiner großen Krümmungen in einer Höhe erhalten würde, durch welche der Abfluß der sich einmündenden Flüsse und die Ableitung des Wassers aus nassen und sumpfigen Gegenden gehemmt, und Dammbrüche und Quellwasser vermehrt werden würden; daß durch Uferabbrüche, durch Entstehung neuer Kiesbänke, Sandbänke und Inseln, der Rhein nicht allein für die Schifffahrt beschwerlicher und gefährlicher werden, sondern auch eine bedeutend größere Oberfläche einnehmen und der Cultur entziehen würde; und endlich, daß früher viele Verwendungen dadurch weniger günstige Resultate lieferten, weil die Grenzstaaten nicht über einen gemeinschaftlichen Operations-Plan übereingekommen oder auch, weil die Mittel zu sparsam zugemessen waren. Es entsteht daher die wichtige Frage:

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[47/0048] Eben so wenig ist zu widersprechen daß bei Unterlassung alles Uferbaues und aller Zukribbungen (Verschließungen der Arme) die Versetzung der in den Rheinniederungen liegenden Orte von Zeit zu Zeit nothwendig werde und der Rhein auch die auf den Hochgestaden liegenden Orte nach und nach verdrängen würde; daß früher, durch angelegte Uferdeckungen und Zukribbungen und durch Aushebung von Durchschnitte, Orte geschützt und fruchtbare Gelände erhalten und gewonnen wurden; daß der Rhein wegen seiner Zertheilungen und seiner großen Krümmungen in einer Höhe erhalten würde, durch welche der Abfluß der sich einmündenden Flüsse und die Ableitung des Wassers aus nassen und sumpfigen Gegenden gehemmt, und Dammbrüche und Quellwasser vermehrt werden würden; daß durch Uferabbrüche, durch Entstehung neuer Kiesbänke, Sandbänke und Inseln, der Rhein nicht allein für die Schifffahrt beschwerlicher und gefährlicher werden, sondern auch eine bedeutend größere Oberfläche einnehmen und der Cultur entziehen würde; und endlich, daß früher viele Verwendungen dadurch weniger günstige Resultate lieferten, weil die Grenzstaaten nicht über einen gemeinschaftlichen Operations-Plan übereingekommen oder auch, weil die Mittel zu sparsam zugemessen waren. Es entsteht daher die wichtige Frage:

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 47. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/48>, abgerufen am 19.03.2024.