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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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durch Ueberschwemmungen aufgefüllt und nach und nach so hoch mit Erde bedeckt, daß die üppigste Vegetation auf ihnen erfolgt.

Die Erhöhung der Flußbette und die der Ufergelände, sind die wichtigsten Wirkungen, welche beim Fluß- und Strombau zu berücksichtigen sind, und es fällt in die Augen, daß das letztere in dem Maß nothwendiger wird, in welchem ersteres erfolgt, wenn nicht nach und nach ein Zustand erfolgen soll, bei welchem die Ufergelände äußerst gefährdet, oder für die Cultur verlohren werden.

Die Verlandung der Flußarme und die Erhöhung des Geländes in den Flußniederungen, werden in demjenigen Verhältniß befördert, in welchem sie der Ueberschwemmung oder einer Bewässerung ausgesetzt sind, und in dem Grad verhindert, in welchem die Ueberschwemmungen abgehalten werden. Es haben daher die Dämme oder Deiche eine nützliche und eine schädliche Wirkung. Nützlich sind sie dadurch, daß sie die im Ueberschwemmungs-Gebiet liegenden Orte und die Erzeugnisse cultivirter Gelände, gegen Zerstörung durch Ueberschwemmungen, schützen, und schädlich werden sie dadurch, daß sie die Erhöhung der Flußniederungen und die Verlandung der Flußarme, welche durch sie eingeschlossen werden, verhindern.

durch Ueberschwemmungen aufgefüllt und nach und nach so hoch mit Erde bedeckt, daß die üppigste Vegetation auf ihnen erfolgt.

Die Erhöhung der Flußbette und die der Ufergelände, sind die wichtigsten Wirkungen, welche beim Fluß- und Strombau zu berücksichtigen sind, und es fällt in die Augen, daß das letztere in dem Maß nothwendiger wird, in welchem ersteres erfolgt, wenn nicht nach und nach ein Zustand erfolgen soll, bei welchem die Ufergelände äußerst gefährdet, oder für die Cultur verlohren werden.

Die Verlandung der Flußarme und die Erhöhung des Geländes in den Flußniederungen, werden in demjenigen Verhältniß befördert, in welchem sie der Ueberschwemmung oder einer Bewässerung ausgesetzt sind, und in dem Grad verhindert, in welchem die Ueberschwemmungen abgehalten werden. Es haben daher die Dämme oder Deiche eine nützliche und eine schädliche Wirkung. Nützlich sind sie dadurch, daß sie die im Ueberschwemmungs-Gebiet liegenden Orte und die Erzeugnisse cultivirter Gelände, gegen Zerstörung durch Ueberschwemmungen, schützen, und schädlich werden sie dadurch, daß sie die Erhöhung der Flußniederungen und die Verlandung der Flußarme, welche durch sie eingeschlossen werden, verhindern.

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[37/0038] durch Ueberschwemmungen aufgefüllt und nach und nach so hoch mit Erde bedeckt, daß die üppigste Vegetation auf ihnen erfolgt. Die Erhöhung der Flußbette und die der Ufergelände, sind die wichtigsten Wirkungen, welche beim Fluß- und Strombau zu berücksichtigen sind, und es fällt in die Augen, daß das letztere in dem Maß nothwendiger wird, in welchem ersteres erfolgt, wenn nicht nach und nach ein Zustand erfolgen soll, bei welchem die Ufergelände äußerst gefährdet, oder für die Cultur verlohren werden. Die Verlandung der Flußarme und die Erhöhung des Geländes in den Flußniederungen, werden in demjenigen Verhältniß befördert, in welchem sie der Ueberschwemmung oder einer Bewässerung ausgesetzt sind, und in dem Grad verhindert, in welchem die Ueberschwemmungen abgehalten werden. Es haben daher die Dämme oder Deiche eine nützliche und eine schädliche Wirkung. Nützlich sind sie dadurch, daß sie die im Ueberschwemmungs-Gebiet liegenden Orte und die Erzeugnisse cultivirter Gelände, gegen Zerstörung durch Ueberschwemmungen, schützen, und schädlich werden sie dadurch, daß sie die Erhöhung der Flußniederungen und die Verlandung der Flußarme, welche durch sie eingeschlossen werden, verhindern.

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 37. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/38>, abgerufen am 19.03.2024.