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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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dieses Districts sind die Hochgestade kaum zu erkennen.

Von der Gegend von Bischoffsheim bis zur Darmstädter Grenze sind die Hochgestade wieder höher. Dieser Unterschied ist eine Folge theils der kleinen Ungleichheiten des ehemaligen Seebettes, andern Theils aber auch der geringern oder größern Auffüllung des Rheinbettes und der Rheinniederungen. Daß das Rheinbett sich zwischen dem Kaiserstuhl und der Darmstädter Grenze, und vielleicht von da abwärts bis zu einer unbekannten Entfernung von Bingen, im Ganzen, jedoch nicht in gleichem Verhältniß, erhöht, beweist der Umstand, daß die alten Rheindämme, vorzüglich in den untern Gegenden, immer erhöht und die neuen immer höher als die alten aufgeführt werden müssen.

Auch ohne diese Erfahrungen würde sich eine solche Erhöhung, aus der Abnahme des Gefälles und der Größe der Geschiebe, welche dem Rhein in den obern Gegenden aus der Schweiz und dem Schwarzwald zugeführt werden, schließen lassen.

Beim freien Spiel der Flüsse folgt die Verlandung der Nebenarme und die Erhöhung des Geländes im Ueberschwemmungs-Gebiet, der Erhöhung der Flußbette. Die Kiesbänke und Kiesgründe, die Sümpfe, Brücher und Torfmoose, welch letztere an freien Flüssen seltner als an beschränkten sind, werden

dieses Districts sind die Hochgestade kaum zu erkennen.

Von der Gegend von Bischoffsheim bis zur Darmstädter Grenze sind die Hochgestade wieder höher. Dieser Unterschied ist eine Folge theils der kleinen Ungleichheiten des ehemaligen Seebettes, andern Theils aber auch der geringern oder größern Auffüllung des Rheinbettes und der Rheinniederungen. Daß das Rheinbett sich zwischen dem Kaiserstuhl und der Darmstädter Grenze, und vielleicht von da abwärts bis zu einer unbekannten Entfernung von Bingen, im Ganzen, jedoch nicht in gleichem Verhältniß, erhöht, beweist der Umstand, daß die alten Rheindämme, vorzüglich in den untern Gegenden, immer erhöht und die neuen immer höher als die alten aufgeführt werden müssen.

Auch ohne diese Erfahrungen würde sich eine solche Erhöhung, aus der Abnahme des Gefälles und der Größe der Geschiebe, welche dem Rhein in den obern Gegenden aus der Schweiz und dem Schwarzwald zugeführt werden, schließen lassen.

Beim freien Spiel der Flüsse folgt die Verlandung der Nebenarme und die Erhöhung des Geländes im Ueberschwemmungs-Gebiet, der Erhöhung der Flußbette. Die Kiesbänke und Kiesgründe, die Sümpfe, Brücher und Torfmoose, welch letztere an freien Flüssen seltner als an beschränkten sind, werden

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[36/0037] dieses Districts sind die Hochgestade kaum zu erkennen. Von der Gegend von Bischoffsheim bis zur Darmstädter Grenze sind die Hochgestade wieder höher. Dieser Unterschied ist eine Folge theils der kleinen Ungleichheiten des ehemaligen Seebettes, andern Theils aber auch der geringern oder größern Auffüllung des Rheinbettes und der Rheinniederungen. Daß das Rheinbett sich zwischen dem Kaiserstuhl und der Darmstädter Grenze, und vielleicht von da abwärts bis zu einer unbekannten Entfernung von Bingen, im Ganzen, jedoch nicht in gleichem Verhältniß, erhöht, beweist der Umstand, daß die alten Rheindämme, vorzüglich in den untern Gegenden, immer erhöht und die neuen immer höher als die alten aufgeführt werden müssen. Auch ohne diese Erfahrungen würde sich eine solche Erhöhung, aus der Abnahme des Gefälles und der Größe der Geschiebe, welche dem Rhein in den obern Gegenden aus der Schweiz und dem Schwarzwald zugeführt werden, schließen lassen. Beim freien Spiel der Flüsse folgt die Verlandung der Nebenarme und die Erhöhung des Geländes im Ueberschwemmungs-Gebiet, der Erhöhung der Flußbette. Die Kiesbänke und Kiesgründe, die Sümpfe, Brücher und Torfmoose, welch letztere an freien Flüssen seltner als an beschränkten sind, werden

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/37>, abgerufen am 29.03.2024.