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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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Gelände oder die jetzigen Rheinniederungen in manchen Gegenden 24 bis 30 Fuß niederer, als das ehemalige Seebett sind, wie aus der Höhe der Hochgestade sichtbar ist.

Aus dem vorgedachten Zustand folgt, daß das Rheinbett ehemals höher war, welches auch gleich nach dem Zurückzug oder Abfluß des zwischen den Vogesen und dem Schwarzwald bestandenen See's und dem Anfang der Bildung des Rheinbettes, nicht anderst seyn konnte. Aus der ehemals höhern Lage des Rheinbettes kann indessen nicht geschlossen werden, daß dieses auch jetzt noch sich aller Orten tiefer einschneide.

Sehr ungleich ist der Unterschied der Höhe des Seebettes über den Rheinniederungen, oder der Unterschied der Höhe der Hochgestade, die beiläufig um das dreifache höhere Hochgestade zwischen Selz und Münchhausen und bei Lingenfeld nicht mit in Betrachtung gezogen, welche, wie noch einige ältere Hochgestade, aus dem Grund eine Ausnahme machen, weil dort der Rhein das aufgeschwemmte Gebirg angreift oder angegriffen hat.

Von Basel bis zum Kaiserstuhl ist die Höhe der Hochgestade, und wenn mehrere übereinander liegen, die Summe dieser, bedeutend. Vom Kaiserstuhl bis unterhalb Kehl, wenigstens auf dem rechten Rheinufer, ist sie merklich geringer, und in manchen Gegenden

Gelände oder die jetzigen Rheinniederungen in manchen Gegenden 24 bis 30 Fuß niederer, als das ehemalige Seebett sind, wie aus der Höhe der Hochgestade sichtbar ist.

Aus dem vorgedachten Zustand folgt, daß das Rheinbett ehemals höher war, welches auch gleich nach dem Zurückzug oder Abfluß des zwischen den Vogesen und dem Schwarzwald bestandenen See’s und dem Anfang der Bildung des Rheinbettes, nicht anderst seyn konnte. Aus der ehemals höhern Lage des Rheinbettes kann indessen nicht geschlossen werden, daß dieses auch jetzt noch sich aller Orten tiefer einschneide.

Sehr ungleich ist der Unterschied der Höhe des Seebettes über den Rheinniederungen, oder der Unterschied der Höhe der Hochgestade, die beiläufig um das dreifache höhere Hochgestade zwischen Selz und Münchhausen und bei Lingenfeld nicht mit in Betrachtung gezogen, welche, wie noch einige ältere Hochgestade, aus dem Grund eine Ausnahme machen, weil dort der Rhein das aufgeschwemmte Gebirg angreift oder angegriffen hat.

Von Basel bis zum Kaiserstuhl ist die Höhe der Hochgestade, und wenn mehrere übereinander liegen, die Summe dieser, bedeutend. Vom Kaiserstuhl bis unterhalb Kehl, wenigstens auf dem rechten Rheinufer, ist sie merklich geringer, und in manchen Gegenden

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[35/0036] Gelände oder die jetzigen Rheinniederungen in manchen Gegenden 24 bis 30 Fuß niederer, als das ehemalige Seebett sind, wie aus der Höhe der Hochgestade sichtbar ist. Aus dem vorgedachten Zustand folgt, daß das Rheinbett ehemals höher war, welches auch gleich nach dem Zurückzug oder Abfluß des zwischen den Vogesen und dem Schwarzwald bestandenen See’s und dem Anfang der Bildung des Rheinbettes, nicht anderst seyn konnte. Aus der ehemals höhern Lage des Rheinbettes kann indessen nicht geschlossen werden, daß dieses auch jetzt noch sich aller Orten tiefer einschneide. Sehr ungleich ist der Unterschied der Höhe des Seebettes über den Rheinniederungen, oder der Unterschied der Höhe der Hochgestade, die beiläufig um das dreifache höhere Hochgestade zwischen Selz und Münchhausen und bei Lingenfeld nicht mit in Betrachtung gezogen, welche, wie noch einige ältere Hochgestade, aus dem Grund eine Ausnahme machen, weil dort der Rhein das aufgeschwemmte Gebirg angreift oder angegriffen hat. Von Basel bis zum Kaiserstuhl ist die Höhe der Hochgestade, und wenn mehrere übereinander liegen, die Summe dieser, bedeutend. Vom Kaiserstuhl bis unterhalb Kehl, wenigstens auf dem rechten Rheinufer, ist sie merklich geringer, und in manchen Gegenden

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/36>, abgerufen am 19.03.2024.