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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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getroffen, durch welche der Churfürst Karl Ludwig den Durchschnitt gegen Entschädigung des neuen Flußbettes durch Abtretung von Landes-Parzellen bewilligt. Merkwürdig ist folgende Stelle in der Urkunde:

"Mit diesem fernern anhang, daß, wann über kurz oder lang des Rheins-Lauff an diesem Orth, alwo iezo der Durchschnitt von bemeltem schwartzen stock an beschihet, sich wieder zu legen, vnd durch die fritschenlach, oder anderswo gegen Dachßlanden wenden, dannenhero vonnöthen sein würde, einen abermahligen Durchschnitt zu thun, alßdann vnd vff solchen Fall die Fürstl. Marggräfl. Underthanen Fug vnd Macht haben sollen, solchen Durchschnitt ohne weitere Neue Recognition iedoch allein an dem bereits verwilligten Orth, vndt weiter nit, vorzunehmen. Deßgleichen wofern ein oder andern Orths sich künftiger Zeit einiges Altwasser legen würde, daß solcher der Jenigen Herrschaft, Rheinsgebrauch nach Verpleiben solle, in dero bottmässigkeit vnd Marckung es sich begiebet."

Der Durchschnitt wurde wirklich ausgeführt, das damalige Rheinbett ist größtentheils verlandet, und ein kleiner Theil desselben dient nun nur noch zum Abfluß des Federbachs; die Schlute im Auhügel ist noch ein Ueberrest des damaligen Rheins.

getroffen, durch welche der Churfürst Karl Ludwig den Durchschnitt gegen Entschädigung des neuen Flußbettes durch Abtretung von Landes-Parzellen bewilligt. Merkwürdig ist folgende Stelle in der Urkunde:

„Mit diesem fernern anhang, daß, wann über kurz oder lang des Rheins-Lauff an diesem Orth, alwo iezo der Durchschnitt von bemeltem schwartzen stock an beschihet, sich wieder zu legen, vnd durch die fritschenlach, oder anderswo gegen Dachßlanden wenden, dannenhero vonnöthen sein würde, einen abermahligen Durchschnitt zu thun, alßdann vnd vff solchen Fall die Fürstl. Marggräfl. Underthanen Fug vnd Macht haben sollen, solchen Durchschnitt ohne weitere Neue Recognition iedoch allein an dem bereits verwilligten Orth, vndt weiter nit, vorzunehmen. Deßgleichen wofern ein oder andern Orths sich künftiger Zeit einiges Altwasser legen würde, daß solcher der Jenigen Herrschaft, Rheinsgebrauch nach Verpleiben solle, in dero bottmässigkeit vnd Marckung es sich begiebet.“

Der Durchschnitt wurde wirklich ausgeführt, das damalige Rheinbett ist größtentheils verlandet, und ein kleiner Theil desselben dient nun nur noch zum Abfluß des Federbachs; die Schlute im Auhügel ist noch ein Ueberrest des damaligen Rheins.

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[28/0029] getroffen, durch welche der Churfürst Karl Ludwig den Durchschnitt gegen Entschädigung des neuen Flußbettes durch Abtretung von Landes-Parzellen bewilligt. Merkwürdig ist folgende Stelle in der Urkunde: „Mit diesem fernern anhang, daß, wann über kurz oder lang des Rheins-Lauff an diesem Orth, alwo iezo der Durchschnitt von bemeltem schwartzen stock an beschihet, sich wieder zu legen, vnd durch die fritschenlach, oder anderswo gegen Dachßlanden wenden, dannenhero vonnöthen sein würde, einen abermahligen Durchschnitt zu thun, alßdann vnd vff solchen Fall die Fürstl. Marggräfl. Underthanen Fug vnd Macht haben sollen, solchen Durchschnitt ohne weitere Neue Recognition iedoch allein an dem bereits verwilligten Orth, vndt weiter nit, vorzunehmen. Deßgleichen wofern ein oder andern Orths sich künftiger Zeit einiges Altwasser legen würde, daß solcher der Jenigen Herrschaft, Rheinsgebrauch nach Verpleiben solle, in dero bottmässigkeit vnd Marckung es sich begiebet.“ Der Durchschnitt wurde wirklich ausgeführt, das damalige Rheinbett ist größtentheils verlandet, und ein kleiner Theil desselben dient nun nur noch zum Abfluß des Federbachs; die Schlute im Auhügel ist noch ein Ueberrest des damaligen Rheins.

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/29>, abgerufen am 19.03.2024.