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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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hierüber in Sachsens badischer Geschichte 2ter Theil Seite 204. folgendes:

"§. XVIII. a. 1396 gibt M. Bernhard dem Churfürsten von der Pfalz Ruprecht II. seine nachbarliche Feundschaft besonders zu erkennen. Der Rhein droht durch seinen ungestümmen Lauf der Stadt Germersheim den Untergang. Dieser ist nicht anderst abzuwenden, als wann der von Schmalstein, als Besitzer des Fleckens Liedolsheim und M. Bernhard als des ersteren Lehen- und Landesherr erlaubten, daß man den Rhein durch den Bann des Dorfes Liedolsheim, und mittelst eines neuen Canals leitet und den alten gänzlich verschließt. Der Markgraf gestattet es seinem Nachbarn zum Besten mit Vergnügen. Germersheim wird also erhalten und ein Theil der Liedolsheimer Markung, welcher den Namen Wildich führt, kommt durch diese neue Einrichtung des Rheinlaufs jenseit den Rhein. Der Churfürst ertheilet dabey die schriftliche Versicherung, daß die Gestade dieß- und jenseits Rheins dem Markgrafen verbleiben sollen."

Im Jahr 1651 und 1652 wurde der Ort Daxland sehr angegriffen, und zwar so, wie sich eine alte Nachricht ausdrückt:

hierüber in Sachsens badischer Geschichte 2ter Theil Seite 204. folgendes:

„§. XVIII. a. 1396 gibt M. Bernhard dem Churfürsten von der Pfalz Ruprecht II. seine nachbarliche Feundschaft besonders zu erkennen. Der Rhein droht durch seinen ungestümmen Lauf der Stadt Germersheim den Untergang. Dieser ist nicht anderst abzuwenden, als wann der von Schmalstein, als Besitzer des Fleckens Liedolsheim und M. Bernhard als des ersteren Lehen- und Landesherr erlaubten, daß man den Rhein durch den Bann des Dorfes Liedolsheim, und mittelst eines neuen Canals leitet und den alten gänzlich verschließt. Der Markgraf gestattet es seinem Nachbarn zum Besten mit Vergnügen. Germersheim wird also erhalten und ein Theil der Liedolsheimer Markung, welcher den Namen Wildich führt, kommt durch diese neue Einrichtung des Rheinlaufs jenseit den Rhein. Der Churfürst ertheilet dabey die schriftliche Versicherung, daß die Gestade dieß- und jenseits Rheins dem Markgrafen verbleiben sollen.“

Im Jahr 1651 und 1652 wurde der Ort Daxland sehr angegriffen, und zwar so, wie sich eine alte Nachricht ausdrückt:

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[26/0027] hierüber in Sachsens badischer Geschichte 2ter Theil Seite 204. folgendes: „§. XVIII. a. 1396 gibt M. Bernhard dem Churfürsten von der Pfalz Ruprecht II. seine nachbarliche Feundschaft besonders zu erkennen. Der Rhein droht durch seinen ungestümmen Lauf der Stadt Germersheim den Untergang. Dieser ist nicht anderst abzuwenden, als wann der von Schmalstein, als Besitzer des Fleckens Liedolsheim und M. Bernhard als des ersteren Lehen- und Landesherr erlaubten, daß man den Rhein durch den Bann des Dorfes Liedolsheim, und mittelst eines neuen Canals leitet und den alten gänzlich verschließt. Der Markgraf gestattet es seinem Nachbarn zum Besten mit Vergnügen. Germersheim wird also erhalten und ein Theil der Liedolsheimer Markung, welcher den Namen Wildich führt, kommt durch diese neue Einrichtung des Rheinlaufs jenseit den Rhein. Der Churfürst ertheilet dabey die schriftliche Versicherung, daß die Gestade dieß- und jenseits Rheins dem Markgrafen verbleiben sollen.“ Im Jahr 1651 und 1652 wurde der Ort Daxland sehr angegriffen, und zwar so, wie sich eine alte Nachricht ausdrückt:

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/27>, abgerufen am 19.03.2024.