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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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XXXV. Kühne an Bodelschwingh.
daß die Krone sich in meiner Linie vererben soll! Da ist es denn meine heilige Pflicht,
darüber zu wachen, daß der Nachfolger auf dem Throne die Krone mit ungeschmälerten
Rechten und mit der Würde und mit der Macht überkomme, wie ich sie heute vor mir
sehe." Endlich bittet er den Bruder, die volljährigen Prinzen zu einer Berathung zu
berufen, wie sie durch das Testament des Vaters vorgeschrieben und vom Könige selbst
im Jahre 1840 beabsichtigt worden sei. Sollten die Agnaten seine Bedenken nicht theilen,
so behalte er sich weitere Ueberlegung vor. So schließt er "mit tiefbewegtem Herzen,
Gottes gnädigen Beistand wünschend."

Am 4. Januar 1847 fügte er eine Nachschrift hinzu, da die Entwürfe mittlerweile
noch einige Aenderungen erlitten hatten. Auf Befehl des Königs hatte die Commission
den Zusatz angenommen, daß auch die königlichen Prinzen in den Vereinigten Landtag
eintreten sollten. Der Thronfolger fand dies nur dann unbedenklich, wenn man den
Herrenstand selbständig, für sich allein tagen ließe; den Stürmen einer großen Ver-
sammlung, wo "alle Wirren der politischen Leidenschaften sich zügellos Luft machen"
würden, dürfe man die Prinzen nicht aussetzen. Auch die inzwischen beschlossene Ver-
stärkung der Herren-Curie genügte ihm nicht: Man muß die Aristokratie ganz gewinnen,
indem man sie ehrt; "denn nur wenn bei ständischen Institutionen, wie sie jetzt ge-
schaffen werden sollen, das Zweikammersystem angenommen wird, ist Heil und Segen
noch für die Zukunft des Vaterlandes zu erwarten." --

Als der Vereinigte Landtag versammelt war, stand der Prinz nicht an, sich selber
jenem Sturme politischer Leidenschaften, wovor er kürzlich noch gewarnt, auszusetzen und
vertheidigte ritterlich die Regierung seines königlichen Bruders. Mit der gleichen Selbst-
verleugnung fügte er sich ein Jahr nachher in die constitutionelle Staatsform; und die
Welt weiß, wie er dann als Herrscher verstanden hat, das neue Preußen noch höher zu
erheben, als das alte, Geist und Macht des alten preußischen Königthums auch unter
der neuen Verfassung lebendig zu erhalten. --



XXXV. Kühne an Bodelschwingh.

Zu Bd. V. S. 614.

Verehrteste Excellenz.

Ich möchte gar zu gern Sie in diesen wichtigen Tagen nur auf eine viertel Stunde
-- denn die wird's wohl kosten -- sprechen dürfen, wahrhaftig nicht meinetwegen, sondern
Ihretwegen und der Sache wegen. --

Ich bin keiner der bange machen will oder leicht bange wird, das müssen Sie mir
zutrauen, sonst zerreißen Sie diesen Brief, dann werde ich zu Hause bleiben d. h. nicht
zu Ihnen kommen, aber doch mitfahren, wo es befohlen wird; aber mit welcher Hoffnung
auf Erfolg? Das hängt viel von der Unterredung ab, die ich mir erbitte.

Ob der König das Recht hat zu sagen "so hab ich's befohlen und so soll's sein
oder nicht sein", darüber streite ich niemals, das sind Ideologien, um die ich mich
nicht kümmere. Aber was ist gut, was zweckmäßig, was gegenüber einer von Grund
auf durchwühlten und unterwaschenen Masse durchzuführen?

Da bin ich denn so frei, den Unterschied zwischen der Periodicität des vereinigten
Landtags und der vereinigten Ausschüsse auch für kaum etwas mehr als für eine Ideo-
logie zu halten. Sie sind gut und edel und wollen Ihre Zwecke nur mit entsprechenden
Mitteln (entsprechend dieser Ihrer Gesinnung) durchführen. -- Wie aber sind Ihre Gegner?
Sie sind im Vertrauen auf die gute Sache, der Sie sich geweiht haben, tapfer und un-
erschrocken in der Vertheidigung der Stellung die Sie einmal eingenommen haben (oder
haben einnehmen müssen) und in den Angriffen gegen die, die Sie daraus vertreiben wollen.


XXXV. Kühne an Bodelſchwingh.
daß die Krone ſich in meiner Linie vererben ſoll! Da iſt es denn meine heilige Pflicht,
darüber zu wachen, daß der Nachfolger auf dem Throne die Krone mit ungeſchmälerten
Rechten und mit der Würde und mit der Macht überkomme, wie ich ſie heute vor mir
ſehe.“ Endlich bittet er den Bruder, die volljährigen Prinzen zu einer Berathung zu
berufen, wie ſie durch das Teſtament des Vaters vorgeſchrieben und vom Könige ſelbſt
im Jahre 1840 beabſichtigt worden ſei. Sollten die Agnaten ſeine Bedenken nicht theilen,
ſo behalte er ſich weitere Ueberlegung vor. So ſchließt er „mit tiefbewegtem Herzen,
Gottes gnädigen Beiſtand wünſchend.“

Am 4. Januar 1847 fügte er eine Nachſchrift hinzu, da die Entwürfe mittlerweile
noch einige Aenderungen erlitten hatten. Auf Befehl des Königs hatte die Commiſſion
den Zuſatz angenommen, daß auch die königlichen Prinzen in den Vereinigten Landtag
eintreten ſollten. Der Thronfolger fand dies nur dann unbedenklich, wenn man den
Herrenſtand ſelbſtändig, für ſich allein tagen ließe; den Stürmen einer großen Ver-
ſammlung, wo „alle Wirren der politiſchen Leidenſchaften ſich zügellos Luft machen“
würden, dürfe man die Prinzen nicht ausſetzen. Auch die inzwiſchen beſchloſſene Ver-
ſtärkung der Herren-Curie genügte ihm nicht: Man muß die Ariſtokratie ganz gewinnen,
indem man ſie ehrt; „denn nur wenn bei ſtändiſchen Inſtitutionen, wie ſie jetzt ge-
ſchaffen werden ſollen, das Zweikammerſyſtem angenommen wird, iſt Heil und Segen
noch für die Zukunft des Vaterlandes zu erwarten.“ —

Als der Vereinigte Landtag verſammelt war, ſtand der Prinz nicht an, ſich ſelber
jenem Sturme politiſcher Leidenſchaften, wovor er kürzlich noch gewarnt, auszuſetzen und
vertheidigte ritterlich die Regierung ſeines königlichen Bruders. Mit der gleichen Selbſt-
verleugnung fügte er ſich ein Jahr nachher in die conſtitutionelle Staatsform; und die
Welt weiß, wie er dann als Herrſcher verſtanden hat, das neue Preußen noch höher zu
erheben, als das alte, Geiſt und Macht des alten preußiſchen Königthums auch unter
der neuen Verfaſſung lebendig zu erhalten. —



XXXV. Kühne an Bodelſchwingh.

Zu Bd. V. S. 614.

Verehrteſte Excellenz.

Ich möchte gar zu gern Sie in dieſen wichtigen Tagen nur auf eine viertel Stunde
— denn die wird’s wohl koſten — ſprechen dürfen, wahrhaftig nicht meinetwegen, ſondern
Ihretwegen und der Sache wegen. —

Ich bin keiner der bange machen will oder leicht bange wird, das müſſen Sie mir
zutrauen, ſonſt zerreißen Sie dieſen Brief, dann werde ich zu Hauſe bleiben d. h. nicht
zu Ihnen kommen, aber doch mitfahren, wo es befohlen wird; aber mit welcher Hoffnung
auf Erfolg? Das hängt viel von der Unterredung ab, die ich mir erbitte.

Ob der König das Recht hat zu ſagen „ſo hab ich’s befohlen und ſo ſoll’s ſein
oder nicht ſein“, darüber ſtreite ich niemals, das ſind Ideologien, um die ich mich
nicht kümmere. Aber was iſt gut, was zweckmäßig, was gegenüber einer von Grund
auf durchwühlten und unterwaſchenen Maſſe durchzuführen?

Da bin ich denn ſo frei, den Unterſchied zwiſchen der Periodicität des vereinigten
Landtags und der vereinigten Ausſchüſſe auch für kaum etwas mehr als für eine Ideo-
logie zu halten. Sie ſind gut und edel und wollen Ihre Zwecke nur mit entſprechenden
Mitteln (entſprechend dieſer Ihrer Geſinnung) durchführen. — Wie aber ſind Ihre Gegner?
Sie ſind im Vertrauen auf die gute Sache, der Sie ſich geweiht haben, tapfer und un-
erſchrocken in der Vertheidigung der Stellung die Sie einmal eingenommen haben (oder
haben einnehmen müſſen) und in den Angriffen gegen die, die Sie daraus vertreiben wollen.


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[773/0787] XXXV. Kühne an Bodelſchwingh. daß die Krone ſich in meiner Linie vererben ſoll! Da iſt es denn meine heilige Pflicht, darüber zu wachen, daß der Nachfolger auf dem Throne die Krone mit ungeſchmälerten Rechten und mit der Würde und mit der Macht überkomme, wie ich ſie heute vor mir ſehe.“ Endlich bittet er den Bruder, die volljährigen Prinzen zu einer Berathung zu berufen, wie ſie durch das Teſtament des Vaters vorgeſchrieben und vom Könige ſelbſt im Jahre 1840 beabſichtigt worden ſei. Sollten die Agnaten ſeine Bedenken nicht theilen, ſo behalte er ſich weitere Ueberlegung vor. So ſchließt er „mit tiefbewegtem Herzen, Gottes gnädigen Beiſtand wünſchend.“ Am 4. Januar 1847 fügte er eine Nachſchrift hinzu, da die Entwürfe mittlerweile noch einige Aenderungen erlitten hatten. Auf Befehl des Königs hatte die Commiſſion den Zuſatz angenommen, daß auch die königlichen Prinzen in den Vereinigten Landtag eintreten ſollten. Der Thronfolger fand dies nur dann unbedenklich, wenn man den Herrenſtand ſelbſtändig, für ſich allein tagen ließe; den Stürmen einer großen Ver- ſammlung, wo „alle Wirren der politiſchen Leidenſchaften ſich zügellos Luft machen“ würden, dürfe man die Prinzen nicht ausſetzen. Auch die inzwiſchen beſchloſſene Ver- ſtärkung der Herren-Curie genügte ihm nicht: Man muß die Ariſtokratie ganz gewinnen, indem man ſie ehrt; „denn nur wenn bei ſtändiſchen Inſtitutionen, wie ſie jetzt ge- ſchaffen werden ſollen, das Zweikammerſyſtem angenommen wird, iſt Heil und Segen noch für die Zukunft des Vaterlandes zu erwarten.“ — Als der Vereinigte Landtag verſammelt war, ſtand der Prinz nicht an, ſich ſelber jenem Sturme politiſcher Leidenſchaften, wovor er kürzlich noch gewarnt, auszuſetzen und vertheidigte ritterlich die Regierung ſeines königlichen Bruders. Mit der gleichen Selbſt- verleugnung fügte er ſich ein Jahr nachher in die conſtitutionelle Staatsform; und die Welt weiß, wie er dann als Herrſcher verſtanden hat, das neue Preußen noch höher zu erheben, als das alte, Geiſt und Macht des alten preußiſchen Königthums auch unter der neuen Verfaſſung lebendig zu erhalten. — XXXV. Kühne an Bodelſchwingh. Zu Bd. V. S. 614. Verehrteſte Excellenz. Ich möchte gar zu gern Sie in dieſen wichtigen Tagen nur auf eine viertel Stunde — denn die wird’s wohl koſten — ſprechen dürfen, wahrhaftig nicht meinetwegen, ſondern Ihretwegen und der Sache wegen. — Ich bin keiner der bange machen will oder leicht bange wird, das müſſen Sie mir zutrauen, ſonſt zerreißen Sie dieſen Brief, dann werde ich zu Hauſe bleiben d. h. nicht zu Ihnen kommen, aber doch mitfahren, wo es befohlen wird; aber mit welcher Hoffnung auf Erfolg? Das hängt viel von der Unterredung ab, die ich mir erbitte. Ob der König das Recht hat zu ſagen „ſo hab ich’s befohlen und ſo ſoll’s ſein oder nicht ſein“, darüber ſtreite ich niemals, das ſind Ideologien, um die ich mich nicht kümmere. Aber was iſt gut, was zweckmäßig, was gegenüber einer von Grund auf durchwühlten und unterwaſchenen Maſſe durchzuführen? Da bin ich denn ſo frei, den Unterſchied zwiſchen der Periodicität des vereinigten Landtags und der vereinigten Ausſchüſſe auch für kaum etwas mehr als für eine Ideo- logie zu halten. Sie ſind gut und edel und wollen Ihre Zwecke nur mit entſprechenden Mitteln (entſprechend dieſer Ihrer Geſinnung) durchführen. — Wie aber ſind Ihre Gegner? Sie ſind im Vertrauen auf die gute Sache, der Sie ſich geweiht haben, tapfer und un- erſchrocken in der Vertheidigung der Stellung die Sie einmal eingenommen haben (oder haben einnehmen müſſen) und in den Angriffen gegen die, die Sie daraus vertreiben wollen.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 773. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/787>, abgerufen am 28.03.2024.