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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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XXXIII. Graf Christian Bernstorff und Schleswigholstein.
die stationären und retrograden Tendenzen altersschwacher Mächte dem Vaterlande die
Convulsionen einer Revolution oder die Schmach einer abermaligen Unterjochung zu
ersparen -- giebt es in Deutschland Patrioten, die der festen Meinung sind, nur durch
Preußen könne das Vaterland zur Wiedergeburt gelangen, so gehöre gewiß auch ich in
diese Classe. Opponiren aber Männer solcher Art gegen Preußen, so kann es nur ge-
schehen, weil sie der Meinung sind, daß der preußischen Bureaukratie nicht immer jenes
hohe Ziel vor Augen schwebe, und daß der Geist des erleuchteten Herrschers von Preußen
nicht auch immer der Geist der preußischen Bureaukratie sei.

Ich weiß sehr wohl, daß meine weit mehr auf Erfahrung und Selbstdenken, als
auf blinden Glauben an fremde Theorien gegründeten nationalökonomischen Ideen nicht
minder als meine amtlose Persönlichkeit gelehrten Pedanten und eingebildeten Bureau-
kraten von jeher ein Gegenstand des vornehmen Absprechens und der metaphysischen
Verdammung gewesen sind. Ich weiß aber auch, daß Ew. Majestät vermöge der Ihnen
angeborenen Genialität von jeher Sich von allen jenen, einer solchen Aburtheilung zu
Grunde liegenden Vorurtheilen Ihrer Diener frei zu halten gewußt haben, und bestehe
deßhalb getrost das Wagniß, in einer Sache, die das höchste Wohl des deutschen Vater-
landes in Frage stellt, von einer befangenen Bureaukratie an die glückliche Geistesfreiheit
und Geistesstärke Ew. Majestät zu appelliren.

Ich überlasse mich somit der schmeichelhaften Hoffnung, Ew. Majestät werde die
Tendenz in Gnaden beurtheilen, die meinem Streben zu Grunde liegt, Allerhöchstdieselbe
werde die Erklärung in Gnaden aufnehmen, daß ich bereit sei, mit Freuden jede Bürde
zu tragen, die Ew. Königl. Majestät in Ihrer Weisheit und zum Besten des Vater-
landes meinen Schultern aufzulasten für gut finden sollte.

Indem ich mich Ew. Königl. Majestät zu Gnaden empfehle, beharre ich in tiefster
Ehrfurcht und Unterthänigkeit

Ew. Königl. Majestät
allerunterthänigster
F. List.

London, 31. Juli 1846.



XXXIII. Graf Christian Bernstorff und Schleswigholstein.

Zu Bd. V. S. 573.

Durch das bekannte Werk von Droysen und Samwer über die Herzogthümer
Schleswigholstein ist zuerst die Erzählung verbreitet worden, daß Graf Christian Bern-
storff nach dem Untergange des heiligen Reichs beabsichtigt hätte, Holstein gänzlich in
Dänemark einzuverleiben, auch das Erbfolgerecht des Königsgesetzes dort einzuführen,
und nur der Herzog von Augustenburg diesen Plänen siegreich entgegengetreten sei.
Dem gegenüber habe ich schon im 3. Bande (S. 592 d. 3. Aufl.) kurz nachgewiesen,
daß Christian Bernstorff sich in dieser Krisis durchaus ehrenhaft, als ein Vertreter des
guten deutschen Rechts gehalten hat. Da jene patriotisch gemeinte Legende aber noch
immer, selbst in gediegenen historischen Werken wiederholt wird, so halte ich mich ver-
pflichtet, hier an einige authentische Actenstücke zu erinnern, welche E. F. Wegener in
seinem längst verschollenen Buche "Beiträge zur Geschichte Dänemarks im 19. Jhdt."
(Kopenhagen 1851. I. 332 ff.) mitgetheilt hat. Nachdem Holstein aufgehört hatte ein
deutsches Reichslehen zu sein, mußte das staatsrechtliche Verhältniß des Landes durch
ein königliches Patent neu geordnet werden; und die national-dänische Partei am
Kopenhagener Hofe wollte die Gelegenheit benutzen, um unter der Hand die Erbfolge
des Königsgesetzes in Holstein einzuführen. Christian Bernstorff aber, der Minister des
Auswärtigen, schrieb seinem Bruder Joachim (Kiel, 26. Aug. 1806):


XXXIII. Graf Chriſtian Bernſtorff und Schleswigholſtein.
die ſtationären und retrograden Tendenzen altersſchwacher Mächte dem Vaterlande die
Convulſionen einer Revolution oder die Schmach einer abermaligen Unterjochung zu
erſparen — giebt es in Deutſchland Patrioten, die der feſten Meinung ſind, nur durch
Preußen könne das Vaterland zur Wiedergeburt gelangen, ſo gehöre gewiß auch ich in
dieſe Claſſe. Opponiren aber Männer ſolcher Art gegen Preußen, ſo kann es nur ge-
ſchehen, weil ſie der Meinung ſind, daß der preußiſchen Bureaukratie nicht immer jenes
hohe Ziel vor Augen ſchwebe, und daß der Geiſt des erleuchteten Herrſchers von Preußen
nicht auch immer der Geiſt der preußiſchen Bureaukratie ſei.

Ich weiß ſehr wohl, daß meine weit mehr auf Erfahrung und Selbſtdenken, als
auf blinden Glauben an fremde Theorien gegründeten nationalökonomiſchen Ideen nicht
minder als meine amtloſe Perſönlichkeit gelehrten Pedanten und eingebildeten Bureau-
kraten von jeher ein Gegenſtand des vornehmen Abſprechens und der metaphyſiſchen
Verdammung geweſen ſind. Ich weiß aber auch, daß Ew. Majeſtät vermöge der Ihnen
angeborenen Genialität von jeher Sich von allen jenen, einer ſolchen Aburtheilung zu
Grunde liegenden Vorurtheilen Ihrer Diener frei zu halten gewußt haben, und beſtehe
deßhalb getroſt das Wagniß, in einer Sache, die das höchſte Wohl des deutſchen Vater-
landes in Frage ſtellt, von einer befangenen Bureaukratie an die glückliche Geiſtesfreiheit
und Geiſtesſtärke Ew. Majeſtät zu appelliren.

Ich überlaſſe mich ſomit der ſchmeichelhaften Hoffnung, Ew. Majeſtät werde die
Tendenz in Gnaden beurtheilen, die meinem Streben zu Grunde liegt, Allerhöchſtdieſelbe
werde die Erklärung in Gnaden aufnehmen, daß ich bereit ſei, mit Freuden jede Bürde
zu tragen, die Ew. Königl. Majeſtät in Ihrer Weisheit und zum Beſten des Vater-
landes meinen Schultern aufzulaſten für gut finden ſollte.

Indem ich mich Ew. Königl. Majeſtät zu Gnaden empfehle, beharre ich in tiefſter
Ehrfurcht und Unterthänigkeit

Ew. Königl. Majeſtät
allerunterthänigſter
F. Liſt.

London, 31. Juli 1846.



XXXIII. Graf Chriſtian Bernſtorff und Schleswigholſtein.

Zu Bd. V. S. 573.

Durch das bekannte Werk von Droyſen und Samwer über die Herzogthümer
Schleswigholſtein iſt zuerſt die Erzählung verbreitet worden, daß Graf Chriſtian Bern-
ſtorff nach dem Untergange des heiligen Reichs beabſichtigt hätte, Holſtein gänzlich in
Dänemark einzuverleiben, auch das Erbfolgerecht des Königsgeſetzes dort einzuführen,
und nur der Herzog von Auguſtenburg dieſen Plänen ſiegreich entgegengetreten ſei.
Dem gegenüber habe ich ſchon im 3. Bande (S. 592 d. 3. Aufl.) kurz nachgewieſen,
daß Chriſtian Bernſtorff ſich in dieſer Kriſis durchaus ehrenhaft, als ein Vertreter des
guten deutſchen Rechts gehalten hat. Da jene patriotiſch gemeinte Legende aber noch
immer, ſelbſt in gediegenen hiſtoriſchen Werken wiederholt wird, ſo halte ich mich ver-
pflichtet, hier an einige authentiſche Actenſtücke zu erinnern, welche E. F. Wegener in
ſeinem längſt verſchollenen Buche „Beiträge zur Geſchichte Dänemarks im 19. Jhdt.“
(Kopenhagen 1851. I. 332 ff.) mitgetheilt hat. Nachdem Holſtein aufgehört hatte ein
deutſches Reichslehen zu ſein, mußte das ſtaatsrechtliche Verhältniß des Landes durch
ein königliches Patent neu geordnet werden; und die national-däniſche Partei am
Kopenhagener Hofe wollte die Gelegenheit benutzen, um unter der Hand die Erbfolge
des Königsgeſetzes in Holſtein einzuführen. Chriſtian Bernſtorff aber, der Miniſter des
Auswärtigen, ſchrieb ſeinem Bruder Joachim (Kiel, 26. Aug. 1806):


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[767/0781] XXXIII. Graf Chriſtian Bernſtorff und Schleswigholſtein. die ſtationären und retrograden Tendenzen altersſchwacher Mächte dem Vaterlande die Convulſionen einer Revolution oder die Schmach einer abermaligen Unterjochung zu erſparen — giebt es in Deutſchland Patrioten, die der feſten Meinung ſind, nur durch Preußen könne das Vaterland zur Wiedergeburt gelangen, ſo gehöre gewiß auch ich in dieſe Claſſe. Opponiren aber Männer ſolcher Art gegen Preußen, ſo kann es nur ge- ſchehen, weil ſie der Meinung ſind, daß der preußiſchen Bureaukratie nicht immer jenes hohe Ziel vor Augen ſchwebe, und daß der Geiſt des erleuchteten Herrſchers von Preußen nicht auch immer der Geiſt der preußiſchen Bureaukratie ſei. Ich weiß ſehr wohl, daß meine weit mehr auf Erfahrung und Selbſtdenken, als auf blinden Glauben an fremde Theorien gegründeten nationalökonomiſchen Ideen nicht minder als meine amtloſe Perſönlichkeit gelehrten Pedanten und eingebildeten Bureau- kraten von jeher ein Gegenſtand des vornehmen Abſprechens und der metaphyſiſchen Verdammung geweſen ſind. Ich weiß aber auch, daß Ew. Majeſtät vermöge der Ihnen angeborenen Genialität von jeher Sich von allen jenen, einer ſolchen Aburtheilung zu Grunde liegenden Vorurtheilen Ihrer Diener frei zu halten gewußt haben, und beſtehe deßhalb getroſt das Wagniß, in einer Sache, die das höchſte Wohl des deutſchen Vater- landes in Frage ſtellt, von einer befangenen Bureaukratie an die glückliche Geiſtesfreiheit und Geiſtesſtärke Ew. Majeſtät zu appelliren. Ich überlaſſe mich ſomit der ſchmeichelhaften Hoffnung, Ew. Majeſtät werde die Tendenz in Gnaden beurtheilen, die meinem Streben zu Grunde liegt, Allerhöchſtdieſelbe werde die Erklärung in Gnaden aufnehmen, daß ich bereit ſei, mit Freuden jede Bürde zu tragen, die Ew. Königl. Majeſtät in Ihrer Weisheit und zum Beſten des Vater- landes meinen Schultern aufzulaſten für gut finden ſollte. Indem ich mich Ew. Königl. Majeſtät zu Gnaden empfehle, beharre ich in tiefſter Ehrfurcht und Unterthänigkeit Ew. Königl. Majeſtät allerunterthänigſter F. Liſt. London, 31. Juli 1846. XXXIII. Graf Chriſtian Bernſtorff und Schleswigholſtein. Zu Bd. V. S. 573. Durch das bekannte Werk von Droyſen und Samwer über die Herzogthümer Schleswigholſtein iſt zuerſt die Erzählung verbreitet worden, daß Graf Chriſtian Bern- ſtorff nach dem Untergange des heiligen Reichs beabſichtigt hätte, Holſtein gänzlich in Dänemark einzuverleiben, auch das Erbfolgerecht des Königsgeſetzes dort einzuführen, und nur der Herzog von Auguſtenburg dieſen Plänen ſiegreich entgegengetreten ſei. Dem gegenüber habe ich ſchon im 3. Bande (S. 592 d. 3. Aufl.) kurz nachgewieſen, daß Chriſtian Bernſtorff ſich in dieſer Kriſis durchaus ehrenhaft, als ein Vertreter des guten deutſchen Rechts gehalten hat. Da jene patriotiſch gemeinte Legende aber noch immer, ſelbſt in gediegenen hiſtoriſchen Werken wiederholt wird, ſo halte ich mich ver- pflichtet, hier an einige authentiſche Actenſtücke zu erinnern, welche E. F. Wegener in ſeinem längſt verſchollenen Buche „Beiträge zur Geſchichte Dänemarks im 19. Jhdt.“ (Kopenhagen 1851. I. 332 ff.) mitgetheilt hat. Nachdem Holſtein aufgehört hatte ein deutſches Reichslehen zu ſein, mußte das ſtaatsrechtliche Verhältniß des Landes durch ein königliches Patent neu geordnet werden; und die national-däniſche Partei am Kopenhagener Hofe wollte die Gelegenheit benutzen, um unter der Hand die Erbfolge des Königsgeſetzes in Holſtein einzuführen. Chriſtian Bernſtorff aber, der Miniſter des Auswärtigen, ſchrieb ſeinem Bruder Joachim (Kiel, 26. Aug. 1806):

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 767. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/781>, abgerufen am 28.03.2024.