Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

Bild:
<< vorherige Seite
XXVI. Zur Geschichte der Burschenschaft.

Grundsätze vom 18. October.

Die Gelegenheit ist flüchtig, das Leben voll Schwierigkeit; der Geist verduftet; darum
laßet in guter Stunde gute Entschlüße gefaßt und als gemeinschaftliche Beschlüße bekannt
gemacht werden.

Wir an der Wartburg versammelten Jünglinge aus vielfachen Gegenden Deutsch-
lands, (hier werden die hauptsächlichsten Flüße und Berge benannt, aber keine politischen
Bezeichnungen,) haben wohl überlegt, sind überzeugt, stimmen überein, und haben be-
schloßen, wie folgt:

1. Ein Deutschland ist; soll seyn und bleiben. Wir können nicht glauben, daß
Deutschland aus 38 Inseln bestehe. Wir Deutsche sind Brüder, wir wollen Freunde
seyn. Wenn auf dem Schlachtfelde Deutsche gegen Deutsche kämpfen, so ist's Bruder-
mord. Wer deutsche Krieger gegen deutsche Krieger führt, der ist des Brudermords
schuldig.

Wir versprechen uns gegenseitig, daß wir nie uns mit den Waffen im Felde gegen-
überstellen wollen; wir versprechen, daß wir nie gegen unsere deutschen Brüder im Felde
fechten wollen; und machen uns anheischig, allenthalben, so weit wir vermögen, die Lehre
zu verbreiten und zu verstärken, daß Kampf deutscher Krieger gegen deutsche Krieger fluch-
würdiger Brudermord sey.

2. Wir vergeßen der für deutsche Freiheit gefallenen Kämpfer nicht. Wir sind
überzeugt, daß, wenn je in Deutschland die Dankbarkeit gegen diejenigen, durch welche
Gott uns errettete vom Joch des fremden Tyrannen, erlöschen würde, die Deutschen
wiederum reif seyn würden, in fremde Knechtschaft zu sinken. Die Pflicht, den 18. Oc-
tober zu feiern, ist Pflicht jedes ehrlichen und frommen deutschen Mannes, jedes ehrlichen
und frommen deutschen Fürsten.

3. Die Lehre von der Spaltung Deutschlands in Norddeutschland und Süddeutsch-
land ist irrig und falsch, ist Lehre aus dem Munde eines bösen Feindes. Wir versprechen
uns gegenseitig, diese Lehre zu bekämpfen, und das unsrige zu thun, um diese falsche
Lehre und alles was künstlicherweise die Theilung Deutschlands noch mehr befördern
könnte, zu bekämpfen und zu unterdrücken.

4. Wir, des heiligen ungeschriebenen und des geschriebenen deutschen Bundes, welchen
die hohen Fürsten und die freien Städte Deutschlands abgeschloßen haben, theilhaftige
Jünglinge bekennen, von der Wahrheit dieses Satzes und dieser Schlußfolge überzeugt
zu seyn: Wird ein Theil des deutschen Landes angegriffen, von West oder Ost, von Süd
oder Nord, so wird Deutschland angegriffen, so müße der Krieg ein Krieg aller Deutschen
seyn. Wir sehn ein, daß wenn Oder und Rhein nicht sicher sind, keine Sicherheit um
Elbe und Donau seyn kann.

5. So viel uns Gelegenheit gegeben wird, wollen wir, jeder in seinem Kreise, dahin
wirken, daß Landwehr und Landsturm in Ehren gehalten, ihrer Pflicht immer lebhafter
bewußt, und in den Waffenübungen tüchtig werden.

6. Wir wollen, so viel an uns liegt, ehren die Könige und Fürsten und Ober-
häupter der monarchischen Staaten, als dem Ehre gebührt, als welche das Beste ihres
Landes wollen und nichts anderes wollen können, als von welchen kein Unrecht kommen
kann. Wir bekennen uns zu der Lehre, daß wenn nichts destoweniger Unrecht im Namen
des Fürsten geschieht, die Schuld davon auf die obersten Beamten fällt, welchen Haft und
Strafe, dem Unrecht angemeßen, gebührt.

7. Dem gerechten, dem edlen Großherzog von Weimar bringen wir unsere Hul-
digung dar. Möge das Lob der Jugend, welche noch nicht verlernt hat, das Gute und
Schöne zu lieben, das Haßenswerte zu haßen, ihm eine Vorbedeutung seyn für das Lob,
welches die aller Furcht vor den jetzt lebenden Feinden des Guten entbundene Nachwelt
ihm geben wird. Er zuerst hat aus tiefer Erkenntniß und Werthschätzung des deutschen
Volkes, ohne Zwang, ohne Widerwillen, ohne unedle Rücksichten und Aengstlichkeiten das
in Wien, zur Zeit der Gefahr, gegebene Wort der deutschen Fürsten gelößt, und in seinem

XXVI. Zur Geſchichte der Burſchenſchaft.

Grundſätze vom 18. October.

Die Gelegenheit iſt flüchtig, das Leben voll Schwierigkeit; der Geiſt verduftet; darum
laßet in guter Stunde gute Entſchlüße gefaßt und als gemeinſchaftliche Beſchlüße bekannt
gemacht werden.

Wir an der Wartburg verſammelten Jünglinge aus vielfachen Gegenden Deutſch-
lands, (hier werden die hauptſächlichſten Flüße und Berge benannt, aber keine politiſchen
Bezeichnungen,) haben wohl überlegt, ſind überzeugt, ſtimmen überein, und haben be-
ſchloßen, wie folgt:

1. Ein Deutſchland iſt; ſoll ſeyn und bleiben. Wir können nicht glauben, daß
Deutſchland aus 38 Inſeln beſtehe. Wir Deutſche ſind Brüder, wir wollen Freunde
ſeyn. Wenn auf dem Schlachtfelde Deutſche gegen Deutſche kämpfen, ſo iſt’s Bruder-
mord. Wer deutſche Krieger gegen deutſche Krieger führt, der iſt des Brudermords
ſchuldig.

Wir verſprechen uns gegenſeitig, daß wir nie uns mit den Waffen im Felde gegen-
überſtellen wollen; wir verſprechen, daß wir nie gegen unſere deutſchen Brüder im Felde
fechten wollen; und machen uns anheiſchig, allenthalben, ſo weit wir vermögen, die Lehre
zu verbreiten und zu verſtärken, daß Kampf deutſcher Krieger gegen deutſche Krieger fluch-
würdiger Brudermord ſey.

2. Wir vergeßen der für deutſche Freiheit gefallenen Kämpfer nicht. Wir ſind
überzeugt, daß, wenn je in Deutſchland die Dankbarkeit gegen diejenigen, durch welche
Gott uns errettete vom Joch des fremden Tyrannen, erlöſchen würde, die Deutſchen
wiederum reif ſeyn würden, in fremde Knechtſchaft zu ſinken. Die Pflicht, den 18. Oc-
tober zu feiern, iſt Pflicht jedes ehrlichen und frommen deutſchen Mannes, jedes ehrlichen
und frommen deutſchen Fürſten.

3. Die Lehre von der Spaltung Deutſchlands in Norddeutſchland und Süddeutſch-
land iſt irrig und falſch, iſt Lehre aus dem Munde eines böſen Feindes. Wir verſprechen
uns gegenſeitig, dieſe Lehre zu bekämpfen, und das unſrige zu thun, um dieſe falſche
Lehre und alles was künſtlicherweiſe die Theilung Deutſchlands noch mehr befördern
könnte, zu bekämpfen und zu unterdrücken.

4. Wir, des heiligen ungeſchriebenen und des geſchriebenen deutſchen Bundes, welchen
die hohen Fürſten und die freien Städte Deutſchlands abgeſchloßen haben, theilhaftige
Jünglinge bekennen, von der Wahrheit dieſes Satzes und dieſer Schlußfolge überzeugt
zu ſeyn: Wird ein Theil des deutſchen Landes angegriffen, von Weſt oder Oſt, von Süd
oder Nord, ſo wird Deutſchland angegriffen, ſo müße der Krieg ein Krieg aller Deutſchen
ſeyn. Wir ſehn ein, daß wenn Oder und Rhein nicht ſicher ſind, keine Sicherheit um
Elbe und Donau ſeyn kann.

5. So viel uns Gelegenheit gegeben wird, wollen wir, jeder in ſeinem Kreiſe, dahin
wirken, daß Landwehr und Landſturm in Ehren gehalten, ihrer Pflicht immer lebhafter
bewußt, und in den Waffenübungen tüchtig werden.

6. Wir wollen, ſo viel an uns liegt, ehren die Könige und Fürſten und Ober-
häupter der monarchiſchen Staaten, als dem Ehre gebührt, als welche das Beſte ihres
Landes wollen und nichts anderes wollen können, als von welchen kein Unrecht kommen
kann. Wir bekennen uns zu der Lehre, daß wenn nichts deſtoweniger Unrecht im Namen
des Fürſten geſchieht, die Schuld davon auf die oberſten Beamten fällt, welchen Haft und
Strafe, dem Unrecht angemeßen, gebührt.

7. Dem gerechten, dem edlen Großherzog von Weimar bringen wir unſere Hul-
digung dar. Möge das Lob der Jugend, welche noch nicht verlernt hat, das Gute und
Schöne zu lieben, das Haßenswerte zu haßen, ihm eine Vorbedeutung ſeyn für das Lob,
welches die aller Furcht vor den jetzt lebenden Feinden des Guten entbundene Nachwelt
ihm geben wird. Er zuerſt hat aus tiefer Erkenntniß und Werthſchätzung des deutſchen
Volkes, ohne Zwang, ohne Widerwillen, ohne unedle Rückſichten und Aengſtlichkeiten das
in Wien, zur Zeit der Gefahr, gegebene Wort der deutſchen Fürſten gelößt, und in ſeinem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <pb facs="#f0764" n="750"/>
          <fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">XXVI.</hi> Zur Ge&#x017F;chichte der Bur&#x017F;chen&#x017F;chaft.</fw><lb/>
          <p> <hi rendition="#c">Grund&#x017F;ätze vom 18. October.</hi> </p><lb/>
          <p>Die Gelegenheit i&#x017F;t flüchtig, das Leben voll Schwierigkeit; der Gei&#x017F;t verduftet; darum<lb/>
laßet in guter Stunde gute Ent&#x017F;chlüße gefaßt und als gemein&#x017F;chaftliche Be&#x017F;chlüße bekannt<lb/>
gemacht werden.</p><lb/>
          <p>Wir an der Wartburg ver&#x017F;ammelten Jünglinge aus vielfachen Gegenden Deut&#x017F;ch-<lb/>
lands, (hier werden die haupt&#x017F;ächlich&#x017F;ten Flüße und Berge benannt, aber keine politi&#x017F;chen<lb/>
Bezeichnungen,) haben wohl überlegt, &#x017F;ind überzeugt, &#x017F;timmen überein, und haben be-<lb/>
&#x017F;chloßen, wie folgt:</p><lb/>
          <p>1. <hi rendition="#g">Ein</hi> Deut&#x017F;chland i&#x017F;t; &#x017F;oll &#x017F;eyn und bleiben. Wir können nicht glauben, daß<lb/>
Deut&#x017F;chland aus 38 In&#x017F;eln be&#x017F;tehe. Wir Deut&#x017F;che &#x017F;ind Brüder, wir wollen Freunde<lb/>
&#x017F;eyn. Wenn auf dem Schlachtfelde Deut&#x017F;che gegen Deut&#x017F;che kämpfen, &#x017F;o i&#x017F;t&#x2019;s Bruder-<lb/>
mord. Wer deut&#x017F;che Krieger gegen deut&#x017F;che Krieger führt, der i&#x017F;t des Brudermords<lb/>
&#x017F;chuldig.</p><lb/>
          <p>Wir ver&#x017F;prechen uns gegen&#x017F;eitig, daß wir nie uns mit den Waffen im Felde gegen-<lb/>
über&#x017F;tellen wollen; wir ver&#x017F;prechen, daß wir nie gegen un&#x017F;ere deut&#x017F;chen Brüder im Felde<lb/>
fechten wollen; und machen uns anhei&#x017F;chig, allenthalben, &#x017F;o weit wir vermögen, die Lehre<lb/>
zu verbreiten und zu ver&#x017F;tärken, daß Kampf deut&#x017F;cher Krieger gegen deut&#x017F;che Krieger fluch-<lb/>
würdiger Brudermord &#x017F;ey.</p><lb/>
          <p>2. Wir vergeßen der für deut&#x017F;che Freiheit gefallenen Kämpfer nicht. Wir &#x017F;ind<lb/>
überzeugt, daß, wenn je in Deut&#x017F;chland die Dankbarkeit gegen diejenigen, durch welche<lb/>
Gott uns errettete vom Joch des fremden Tyrannen, erlö&#x017F;chen würde, die Deut&#x017F;chen<lb/>
wiederum reif &#x017F;eyn würden, in fremde Knecht&#x017F;chaft zu &#x017F;inken. Die Pflicht, den 18. Oc-<lb/>
tober zu feiern, i&#x017F;t Pflicht jedes ehrlichen und frommen deut&#x017F;chen Mannes, jedes ehrlichen<lb/>
und frommen deut&#x017F;chen Für&#x017F;ten.</p><lb/>
          <p>3. Die Lehre von der Spaltung Deut&#x017F;chlands in Norddeut&#x017F;chland und Süddeut&#x017F;ch-<lb/>
land i&#x017F;t irrig und fal&#x017F;ch, i&#x017F;t Lehre aus dem Munde eines bö&#x017F;en Feindes. Wir ver&#x017F;prechen<lb/>
uns gegen&#x017F;eitig, die&#x017F;e Lehre zu bekämpfen, und das un&#x017F;rige zu thun, um die&#x017F;e fal&#x017F;che<lb/>
Lehre und alles was kün&#x017F;tlicherwei&#x017F;e die Theilung Deut&#x017F;chlands noch mehr befördern<lb/>
könnte, zu bekämpfen und zu unterdrücken.</p><lb/>
          <p>4. Wir, des heiligen unge&#x017F;chriebenen und des ge&#x017F;chriebenen deut&#x017F;chen Bundes, welchen<lb/>
die hohen Für&#x017F;ten und die freien Städte Deut&#x017F;chlands abge&#x017F;chloßen haben, theilhaftige<lb/>
Jünglinge bekennen, von der Wahrheit die&#x017F;es Satzes und die&#x017F;er Schlußfolge überzeugt<lb/>
zu &#x017F;eyn: Wird ein Theil des deut&#x017F;chen Landes angegriffen, von We&#x017F;t oder O&#x017F;t, von Süd<lb/>
oder Nord, &#x017F;o wird Deut&#x017F;chland angegriffen, &#x017F;o müße der Krieg ein Krieg aller Deut&#x017F;chen<lb/>
&#x017F;eyn. Wir &#x017F;ehn ein, daß wenn Oder und Rhein nicht &#x017F;icher &#x017F;ind, keine Sicherheit um<lb/>
Elbe und Donau &#x017F;eyn kann.</p><lb/>
          <p>5. So viel uns Gelegenheit gegeben wird, wollen wir, jeder in &#x017F;einem Krei&#x017F;e, dahin<lb/>
wirken, daß Landwehr und Land&#x017F;turm in Ehren gehalten, ihrer Pflicht immer lebhafter<lb/>
bewußt, und in den Waffenübungen tüchtig werden.</p><lb/>
          <p>6. Wir wollen, &#x017F;o viel an uns liegt, ehren die Könige und Für&#x017F;ten und Ober-<lb/>
häupter der monarchi&#x017F;chen Staaten, als dem Ehre gebührt, als welche das Be&#x017F;te ihres<lb/>
Landes wollen und nichts anderes wollen können, als von welchen kein Unrecht kommen<lb/>
kann. Wir bekennen uns zu der Lehre, daß wenn nichts de&#x017F;toweniger Unrecht im Namen<lb/>
des Für&#x017F;ten ge&#x017F;chieht, die Schuld davon auf die ober&#x017F;ten Beamten fällt, welchen Haft und<lb/>
Strafe, dem Unrecht angemeßen, gebührt.</p><lb/>
          <p>7. Dem gerechten, dem edlen Großherzog von Weimar bringen wir un&#x017F;ere Hul-<lb/>
digung dar. Möge das Lob der Jugend, welche noch nicht verlernt hat, das Gute und<lb/>
Schöne zu lieben, das Haßenswerte zu haßen, ihm eine Vorbedeutung &#x017F;eyn für das Lob,<lb/>
welches die aller Furcht vor den jetzt lebenden Feinden des Guten entbundene Nachwelt<lb/>
ihm geben wird. Er zuer&#x017F;t hat aus tiefer Erkenntniß und Werth&#x017F;chätzung des deut&#x017F;chen<lb/>
Volkes, ohne Zwang, ohne Widerwillen, ohne unedle Rück&#x017F;ichten und Aeng&#x017F;tlichkeiten das<lb/>
in Wien, zur Zeit der Gefahr, gegebene Wort der deut&#x017F;chen Für&#x017F;ten gelößt, und in &#x017F;einem<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[750/0764] XXVI. Zur Geſchichte der Burſchenſchaft. Grundſätze vom 18. October. Die Gelegenheit iſt flüchtig, das Leben voll Schwierigkeit; der Geiſt verduftet; darum laßet in guter Stunde gute Entſchlüße gefaßt und als gemeinſchaftliche Beſchlüße bekannt gemacht werden. Wir an der Wartburg verſammelten Jünglinge aus vielfachen Gegenden Deutſch- lands, (hier werden die hauptſächlichſten Flüße und Berge benannt, aber keine politiſchen Bezeichnungen,) haben wohl überlegt, ſind überzeugt, ſtimmen überein, und haben be- ſchloßen, wie folgt: 1. Ein Deutſchland iſt; ſoll ſeyn und bleiben. Wir können nicht glauben, daß Deutſchland aus 38 Inſeln beſtehe. Wir Deutſche ſind Brüder, wir wollen Freunde ſeyn. Wenn auf dem Schlachtfelde Deutſche gegen Deutſche kämpfen, ſo iſt’s Bruder- mord. Wer deutſche Krieger gegen deutſche Krieger führt, der iſt des Brudermords ſchuldig. Wir verſprechen uns gegenſeitig, daß wir nie uns mit den Waffen im Felde gegen- überſtellen wollen; wir verſprechen, daß wir nie gegen unſere deutſchen Brüder im Felde fechten wollen; und machen uns anheiſchig, allenthalben, ſo weit wir vermögen, die Lehre zu verbreiten und zu verſtärken, daß Kampf deutſcher Krieger gegen deutſche Krieger fluch- würdiger Brudermord ſey. 2. Wir vergeßen der für deutſche Freiheit gefallenen Kämpfer nicht. Wir ſind überzeugt, daß, wenn je in Deutſchland die Dankbarkeit gegen diejenigen, durch welche Gott uns errettete vom Joch des fremden Tyrannen, erlöſchen würde, die Deutſchen wiederum reif ſeyn würden, in fremde Knechtſchaft zu ſinken. Die Pflicht, den 18. Oc- tober zu feiern, iſt Pflicht jedes ehrlichen und frommen deutſchen Mannes, jedes ehrlichen und frommen deutſchen Fürſten. 3. Die Lehre von der Spaltung Deutſchlands in Norddeutſchland und Süddeutſch- land iſt irrig und falſch, iſt Lehre aus dem Munde eines böſen Feindes. Wir verſprechen uns gegenſeitig, dieſe Lehre zu bekämpfen, und das unſrige zu thun, um dieſe falſche Lehre und alles was künſtlicherweiſe die Theilung Deutſchlands noch mehr befördern könnte, zu bekämpfen und zu unterdrücken. 4. Wir, des heiligen ungeſchriebenen und des geſchriebenen deutſchen Bundes, welchen die hohen Fürſten und die freien Städte Deutſchlands abgeſchloßen haben, theilhaftige Jünglinge bekennen, von der Wahrheit dieſes Satzes und dieſer Schlußfolge überzeugt zu ſeyn: Wird ein Theil des deutſchen Landes angegriffen, von Weſt oder Oſt, von Süd oder Nord, ſo wird Deutſchland angegriffen, ſo müße der Krieg ein Krieg aller Deutſchen ſeyn. Wir ſehn ein, daß wenn Oder und Rhein nicht ſicher ſind, keine Sicherheit um Elbe und Donau ſeyn kann. 5. So viel uns Gelegenheit gegeben wird, wollen wir, jeder in ſeinem Kreiſe, dahin wirken, daß Landwehr und Landſturm in Ehren gehalten, ihrer Pflicht immer lebhafter bewußt, und in den Waffenübungen tüchtig werden. 6. Wir wollen, ſo viel an uns liegt, ehren die Könige und Fürſten und Ober- häupter der monarchiſchen Staaten, als dem Ehre gebührt, als welche das Beſte ihres Landes wollen und nichts anderes wollen können, als von welchen kein Unrecht kommen kann. Wir bekennen uns zu der Lehre, daß wenn nichts deſtoweniger Unrecht im Namen des Fürſten geſchieht, die Schuld davon auf die oberſten Beamten fällt, welchen Haft und Strafe, dem Unrecht angemeßen, gebührt. 7. Dem gerechten, dem edlen Großherzog von Weimar bringen wir unſere Hul- digung dar. Möge das Lob der Jugend, welche noch nicht verlernt hat, das Gute und Schöne zu lieben, das Haßenswerte zu haßen, ihm eine Vorbedeutung ſeyn für das Lob, welches die aller Furcht vor den jetzt lebenden Feinden des Guten entbundene Nachwelt ihm geben wird. Er zuerſt hat aus tiefer Erkenntniß und Werthſchätzung des deutſchen Volkes, ohne Zwang, ohne Widerwillen, ohne unedle Rückſichten und Aengſtlichkeiten das in Wien, zur Zeit der Gefahr, gegebene Wort der deutſchen Fürſten gelößt, und in ſeinem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/764
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 750. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/764>, abgerufen am 19.04.2024.