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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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Sonntagsfeier. Rheinische Autonomen.
testen lärmten die jüdischen Journalisten, weil ihre Leute zwar den jüdischen
Sabbath streng einhielten, den christlichen Sonntag aber für ihre Geld-
geschäfte mit den Bauern zu benutzen pflegten. Bald erzählte man allent-
halben, der König und sein unheimlicher Helfershelfer Eichhorn wollten
die harte, dem deutschen Gemüthe unerträgliche englische Sonntagsfeier
einführen. Für diese finstere Sitte hegte Friedrich Wilhelm allerdings,
weil er alles Englische überschätzte, eine theoretische Vorliebe; doch war
er keineswegs gesonnen sie seinem Volke aufzuzwingen. Ganz leise, ohne
Verletzung alter Gewohnheiten, wollte er die Zügel etwas fester anziehen;
er verlangte nur, "daß die vorhandenen Bestimmungen in Kraft bleiben
und das Dawiderhandeln endlich einmal bestraft werden solle".*) Selbst
diese wahrlich bescheidene Absicht konnte er, bei dem allgemeinen stillen
Widerstreben, nicht durchsetzen. Ebenso gründlich ward er mißverstanden,
als er einigen der strengeren Geistlichen Berlins auf ihren Wunsch er-
laubte, ihre verwilderten Gemeindemitglieder im Hause zu besuchen, und
dann den Plan faßte, eigene Hilfsgeistliche für diese ganz verabsäumten
Pflichten der Seelsorge anzustellen. Da hieß es sofort, eine Sittenpolizei
mit geheimen Angebern solle eingeführt werden, und diese Gerüchte wirkten
so aufregend, daß der Prinz von Preußen selbst das Ministerium auf-
forderte ihnen öffentlich zu widersprechen.**)

Wie konnte bei solcher Stimmung des Volks das neue Adelsgesetz
gelingen, an dem der König sieben Jahre hindurch in der Stille beständig
arbeiten ließ? Der Adel war der einzige der alten Geburtsstände, der
sich in einer demokratisirten Gesellschaft unter lauter Berufsständen noch
erhalten hatte, und gehörte doch zugleich selbst diesen neuen Berufsklassen,
den höchsten wie den niedersten an; darum erschien er den neuen besitzen-
den Klassen wie eine fremdartige, feindselige Macht oder auch wie eine
Lächerlichkeit, und nichts konnte die öffentliche Meinung stärker beleidigen
als eine Begünstigung adlicher Standesrechte. Das mußte noch der alte
König erfahren, als er (16. Jan. 1836) den Häuptern der alten rhei-
nischen Reichsritterschaft, nachher auch noch den Häuptern einiger west-
phälischen Geschlechter, das Recht ertheilte, nach dem Brauche früherer
Zeit wieder durch autonomische Bestimmungen über ihren Nachlaß zu
verfügen. Diese Cabinetsordre, die man nicht einmal in der Gesetzsamm-
lung abzudrucken wagte, war durch wiederholte Bitten der rheinischen Ritter-
schaft veranlaßt***) und bezweckte nur die alten Geschlechter im Besitze
ihrer Stammgüter zu erhalten; sie kränkte keinen anderen Stand in
seinen Rechten, da sie ja nur den jüngeren Söhnen des Adels selbst ihre
Erbansprüche verkümmerte. Doch sie widersprach dem gemeinen Rechte,
und wider jede sociale Ungleichheit, wider jede Gebundenheit des Grund-

*) König Friedrich Wilhelm an Thile, 27. Nov. 1844.
**) Prinz von Preußen an Thile 29. April, Antwort 1. Mai 1843.
***) Eingaben rheinischer Ritter (Frhr. v. Mirbach u. Gen.) 1833 ff.

Sonntagsfeier. Rheiniſche Autonomen.
teſten lärmten die jüdiſchen Journaliſten, weil ihre Leute zwar den jüdiſchen
Sabbath ſtreng einhielten, den chriſtlichen Sonntag aber für ihre Geld-
geſchäfte mit den Bauern zu benutzen pflegten. Bald erzählte man allent-
halben, der König und ſein unheimlicher Helfershelfer Eichhorn wollten
die harte, dem deutſchen Gemüthe unerträgliche engliſche Sonntagsfeier
einführen. Für dieſe finſtere Sitte hegte Friedrich Wilhelm allerdings,
weil er alles Engliſche überſchätzte, eine theoretiſche Vorliebe; doch war
er keineswegs geſonnen ſie ſeinem Volke aufzuzwingen. Ganz leiſe, ohne
Verletzung alter Gewohnheiten, wollte er die Zügel etwas feſter anziehen;
er verlangte nur, „daß die vorhandenen Beſtimmungen in Kraft bleiben
und das Dawiderhandeln endlich einmal beſtraft werden ſolle“.*) Selbſt
dieſe wahrlich beſcheidene Abſicht konnte er, bei dem allgemeinen ſtillen
Widerſtreben, nicht durchſetzen. Ebenſo gründlich ward er mißverſtanden,
als er einigen der ſtrengeren Geiſtlichen Berlins auf ihren Wunſch er-
laubte, ihre verwilderten Gemeindemitglieder im Hauſe zu beſuchen, und
dann den Plan faßte, eigene Hilfsgeiſtliche für dieſe ganz verabſäumten
Pflichten der Seelſorge anzuſtellen. Da hieß es ſofort, eine Sittenpolizei
mit geheimen Angebern ſolle eingeführt werden, und dieſe Gerüchte wirkten
ſo aufregend, daß der Prinz von Preußen ſelbſt das Miniſterium auf-
forderte ihnen öffentlich zu widerſprechen.**)

Wie konnte bei ſolcher Stimmung des Volks das neue Adelsgeſetz
gelingen, an dem der König ſieben Jahre hindurch in der Stille beſtändig
arbeiten ließ? Der Adel war der einzige der alten Geburtsſtände, der
ſich in einer demokratiſirten Geſellſchaft unter lauter Berufsſtänden noch
erhalten hatte, und gehörte doch zugleich ſelbſt dieſen neuen Berufsklaſſen,
den höchſten wie den niederſten an; darum erſchien er den neuen beſitzen-
den Klaſſen wie eine fremdartige, feindſelige Macht oder auch wie eine
Lächerlichkeit, und nichts konnte die öffentliche Meinung ſtärker beleidigen
als eine Begünſtigung adlicher Standesrechte. Das mußte noch der alte
König erfahren, als er (16. Jan. 1836) den Häuptern der alten rhei-
niſchen Reichsritterſchaft, nachher auch noch den Häuptern einiger weſt-
phäliſchen Geſchlechter, das Recht ertheilte, nach dem Brauche früherer
Zeit wieder durch autonomiſche Beſtimmungen über ihren Nachlaß zu
verfügen. Dieſe Cabinetsordre, die man nicht einmal in der Geſetzſamm-
lung abzudrucken wagte, war durch wiederholte Bitten der rheiniſchen Ritter-
ſchaft veranlaßt***) und bezweckte nur die alten Geſchlechter im Beſitze
ihrer Stammgüter zu erhalten; ſie kränkte keinen anderen Stand in
ſeinen Rechten, da ſie ja nur den jüngeren Söhnen des Adels ſelbſt ihre
Erbanſprüche verkümmerte. Doch ſie widerſprach dem gemeinen Rechte,
und wider jede ſociale Ungleichheit, wider jede Gebundenheit des Grund-

*) König Friedrich Wilhelm an Thile, 27. Nov. 1844.
**) Prinz von Preußen an Thile 29. April, Antwort 1. Mai 1843.
***) Eingaben rheiniſcher Ritter (Frhr. v. Mirbach u. Gen.) 1833 ff.
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[255/0269] Sonntagsfeier. Rheiniſche Autonomen. teſten lärmten die jüdiſchen Journaliſten, weil ihre Leute zwar den jüdiſchen Sabbath ſtreng einhielten, den chriſtlichen Sonntag aber für ihre Geld- geſchäfte mit den Bauern zu benutzen pflegten. Bald erzählte man allent- halben, der König und ſein unheimlicher Helfershelfer Eichhorn wollten die harte, dem deutſchen Gemüthe unerträgliche engliſche Sonntagsfeier einführen. Für dieſe finſtere Sitte hegte Friedrich Wilhelm allerdings, weil er alles Engliſche überſchätzte, eine theoretiſche Vorliebe; doch war er keineswegs geſonnen ſie ſeinem Volke aufzuzwingen. Ganz leiſe, ohne Verletzung alter Gewohnheiten, wollte er die Zügel etwas feſter anziehen; er verlangte nur, „daß die vorhandenen Beſtimmungen in Kraft bleiben und das Dawiderhandeln endlich einmal beſtraft werden ſolle“. *) Selbſt dieſe wahrlich beſcheidene Abſicht konnte er, bei dem allgemeinen ſtillen Widerſtreben, nicht durchſetzen. Ebenſo gründlich ward er mißverſtanden, als er einigen der ſtrengeren Geiſtlichen Berlins auf ihren Wunſch er- laubte, ihre verwilderten Gemeindemitglieder im Hauſe zu beſuchen, und dann den Plan faßte, eigene Hilfsgeiſtliche für dieſe ganz verabſäumten Pflichten der Seelſorge anzuſtellen. Da hieß es ſofort, eine Sittenpolizei mit geheimen Angebern ſolle eingeführt werden, und dieſe Gerüchte wirkten ſo aufregend, daß der Prinz von Preußen ſelbſt das Miniſterium auf- forderte ihnen öffentlich zu widerſprechen. **) Wie konnte bei ſolcher Stimmung des Volks das neue Adelsgeſetz gelingen, an dem der König ſieben Jahre hindurch in der Stille beſtändig arbeiten ließ? Der Adel war der einzige der alten Geburtsſtände, der ſich in einer demokratiſirten Geſellſchaft unter lauter Berufsſtänden noch erhalten hatte, und gehörte doch zugleich ſelbſt dieſen neuen Berufsklaſſen, den höchſten wie den niederſten an; darum erſchien er den neuen beſitzen- den Klaſſen wie eine fremdartige, feindſelige Macht oder auch wie eine Lächerlichkeit, und nichts konnte die öffentliche Meinung ſtärker beleidigen als eine Begünſtigung adlicher Standesrechte. Das mußte noch der alte König erfahren, als er (16. Jan. 1836) den Häuptern der alten rhei- niſchen Reichsritterſchaft, nachher auch noch den Häuptern einiger weſt- phäliſchen Geſchlechter, das Recht ertheilte, nach dem Brauche früherer Zeit wieder durch autonomiſche Beſtimmungen über ihren Nachlaß zu verfügen. Dieſe Cabinetsordre, die man nicht einmal in der Geſetzſamm- lung abzudrucken wagte, war durch wiederholte Bitten der rheiniſchen Ritter- ſchaft veranlaßt ***) und bezweckte nur die alten Geſchlechter im Beſitze ihrer Stammgüter zu erhalten; ſie kränkte keinen anderen Stand in ſeinen Rechten, da ſie ja nur den jüngeren Söhnen des Adels ſelbſt ihre Erbanſprüche verkümmerte. Doch ſie widerſprach dem gemeinen Rechte, und wider jede ſociale Ungleichheit, wider jede Gebundenheit des Grund- *) König Friedrich Wilhelm an Thile, 27. Nov. 1844. **) Prinz von Preußen an Thile 29. April, Antwort 1. Mai 1843. ***) Eingaben rheiniſcher Ritter (Frhr. v. Mirbach u. Gen.) 1833 ff.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/269>, abgerufen am 28.03.2024.