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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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Berufung der Vereinigten Ausschüsse.
Ausschüsse ist eine Entwicklung der ständischen Institutionen, indem sie den
ständischen Beirath der einzelnen Provinzen durch ein Element der Ein-
heit ergänzt. Kein Wunder also, daß die Regierung ihrem Loose, über-
all mißverstanden zu werden, auch diesmal verfiel. Fürst Solms-Lich, der
begeisterte Verherrlicher der ständischen Monarchie, war zum Marschall
der Vereinigten Ausschüsse ausersehen und erschien während der rhei-
nischen Festtage auf dem Stolzenfels um sich nähere Weisungen zu er-
bitten. Wie erschrak der König, als dieser Getreue, der doch "gewiß kein
Liberaler" war, ihm in aller Unschuld gestand: man glaube allgemein,
die Krone beabsichtige vorsichtig zum constitutionellen Systeme überzugehen;
da scheine es doch rathsamer den Ausschüssen sogleich erweiterte Befugnisse
zu gewähren: Petitionsrecht, Einsicht in den Staatshaushalt, Einberufung
aller drei Jahre, berathende Mitwirkung bei den Landesgesetzen -- und
zugleich ausdrücklich zu erklären, die ständische Verfassung habe nunmehr
ihren Schlußstein erhalten; sonst würden sich widerwärtige Adreßdebatten
in den Ausschüssen kaum vermeiden lassen.*) Auch Metternich, der auf
dem rheinischen Schlosse ebenfalls befragt wurde, meinte bedenklich, man
habe sich auf eine schiefe Ebene gewagt. Der König aber erwiderte, die
Ausschüsse sollten weder selbst Reichsstände sein noch den Keim eines
künftigen Reichstags bilden. Um alle Mißverständnisse abzuschneiden be-
auftragte er noch unterwegs den General Radowitz mit der Ausarbei-
tung eines Manifestes, das den Ausschüssen bei ihrer Eröffnung vorge-
lesen werden sollte.

Gleich nach seiner Heimkehr, in den ersten Tagen des Octobers,
ließ er die Minister zusammentreten um über diese Bekanntmachung zu
berathen. Radowitz's Entwurf war sehr doktrinär gehalten. Er sagte
über die Verfassungspläne des Königs nichts Bestimmtes, sondern bekun-
dete lediglich, daß die Theoretiker der ständischen Monarchie nur wußten
was sie nicht wollten. "Wir werden", hieß es da, "die deutsche fürstliche
Herrschaft in diesem Reiche nicht in eine constitutionelle Souveränität
verwandeln, die königliche Herrschaft nicht der Herrschaft der Majoritäten
unterwerfen." Der Ton klang so feindselig gegen alles constitutionelle
Leben, daß selbst General Thile meinte: wenn man also rede, dann könne
man mit den süddeutschen Staaten nicht mehr im Frieden leben, selbst
den Zollverein kaum noch aufrecht halten.**) Auch die anderen Minister
fanden das Manifest bedenklich. Nur der Prinz von Preußen verlangte,
obwohl auch ihn der Radowitz'sche Entwurf nicht befriedigte, in lebhafter
Rede, daß der Monarch jetzt zu den Preußen reden und deutlich angeben
solle, ob die ständische Gesetzgebung endlich abgeschlossen sei, oder ob noch
weitere Schritte bevorstünden. Im Volke, rief er aus, bestehen zwei Par-

*) Bodelschwingh, P. M. zu der befohlenen Berathung über die Vereinigten Aus-
schüsse, 28. Sept. 1842.
**) Radowitz, Entwurf zu einem Manifest an den Ausschußtag. Septbr. 1842.

Berufung der Vereinigten Ausſchüſſe.
Ausſchüſſe iſt eine Entwicklung der ſtändiſchen Inſtitutionen, indem ſie den
ſtändiſchen Beirath der einzelnen Provinzen durch ein Element der Ein-
heit ergänzt. Kein Wunder alſo, daß die Regierung ihrem Looſe, über-
all mißverſtanden zu werden, auch diesmal verfiel. Fürſt Solms-Lich, der
begeiſterte Verherrlicher der ſtändiſchen Monarchie, war zum Marſchall
der Vereinigten Ausſchüſſe auserſehen und erſchien während der rhei-
niſchen Feſttage auf dem Stolzenfels um ſich nähere Weiſungen zu er-
bitten. Wie erſchrak der König, als dieſer Getreue, der doch „gewiß kein
Liberaler“ war, ihm in aller Unſchuld geſtand: man glaube allgemein,
die Krone beabſichtige vorſichtig zum conſtitutionellen Syſteme überzugehen;
da ſcheine es doch rathſamer den Ausſchüſſen ſogleich erweiterte Befugniſſe
zu gewähren: Petitionsrecht, Einſicht in den Staatshaushalt, Einberufung
aller drei Jahre, berathende Mitwirkung bei den Landesgeſetzen — und
zugleich ausdrücklich zu erklären, die ſtändiſche Verfaſſung habe nunmehr
ihren Schlußſtein erhalten; ſonſt würden ſich widerwärtige Adreßdebatten
in den Ausſchüſſen kaum vermeiden laſſen.*) Auch Metternich, der auf
dem rheiniſchen Schloſſe ebenfalls befragt wurde, meinte bedenklich, man
habe ſich auf eine ſchiefe Ebene gewagt. Der König aber erwiderte, die
Ausſchüſſe ſollten weder ſelbſt Reichsſtände ſein noch den Keim eines
künftigen Reichstags bilden. Um alle Mißverſtändniſſe abzuſchneiden be-
auftragte er noch unterwegs den General Radowitz mit der Ausarbei-
tung eines Manifeſtes, das den Ausſchüſſen bei ihrer Eröffnung vorge-
leſen werden ſollte.

Gleich nach ſeiner Heimkehr, in den erſten Tagen des Octobers,
ließ er die Miniſter zuſammentreten um über dieſe Bekanntmachung zu
berathen. Radowitz’s Entwurf war ſehr doktrinär gehalten. Er ſagte
über die Verfaſſungspläne des Königs nichts Beſtimmtes, ſondern bekun-
dete lediglich, daß die Theoretiker der ſtändiſchen Monarchie nur wußten
was ſie nicht wollten. „Wir werden“, hieß es da, „die deutſche fürſtliche
Herrſchaft in dieſem Reiche nicht in eine conſtitutionelle Souveränität
verwandeln, die königliche Herrſchaft nicht der Herrſchaft der Majoritäten
unterwerfen.“ Der Ton klang ſo feindſelig gegen alles conſtitutionelle
Leben, daß ſelbſt General Thile meinte: wenn man alſo rede, dann könne
man mit den ſüddeutſchen Staaten nicht mehr im Frieden leben, ſelbſt
den Zollverein kaum noch aufrecht halten.**) Auch die anderen Miniſter
fanden das Manifeſt bedenklich. Nur der Prinz von Preußen verlangte,
obwohl auch ihn der Radowitz’ſche Entwurf nicht befriedigte, in lebhafter
Rede, daß der Monarch jetzt zu den Preußen reden und deutlich angeben
ſolle, ob die ſtändiſche Geſetzgebung endlich abgeſchloſſen ſei, oder ob noch
weitere Schritte bevorſtünden. Im Volke, rief er aus, beſtehen zwei Par-

*) Bodelſchwingh, P. M. zu der befohlenen Berathung über die Vereinigten Aus-
ſchüſſe, 28. Sept. 1842.
**) Radowitz, Entwurf zu einem Manifeſt an den Ausſchußtag. Septbr. 1842.
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[183/0197] Berufung der Vereinigten Ausſchüſſe. Ausſchüſſe iſt eine Entwicklung der ſtändiſchen Inſtitutionen, indem ſie den ſtändiſchen Beirath der einzelnen Provinzen durch ein Element der Ein- heit ergänzt. Kein Wunder alſo, daß die Regierung ihrem Looſe, über- all mißverſtanden zu werden, auch diesmal verfiel. Fürſt Solms-Lich, der begeiſterte Verherrlicher der ſtändiſchen Monarchie, war zum Marſchall der Vereinigten Ausſchüſſe auserſehen und erſchien während der rhei- niſchen Feſttage auf dem Stolzenfels um ſich nähere Weiſungen zu er- bitten. Wie erſchrak der König, als dieſer Getreue, der doch „gewiß kein Liberaler“ war, ihm in aller Unſchuld geſtand: man glaube allgemein, die Krone beabſichtige vorſichtig zum conſtitutionellen Syſteme überzugehen; da ſcheine es doch rathſamer den Ausſchüſſen ſogleich erweiterte Befugniſſe zu gewähren: Petitionsrecht, Einſicht in den Staatshaushalt, Einberufung aller drei Jahre, berathende Mitwirkung bei den Landesgeſetzen — und zugleich ausdrücklich zu erklären, die ſtändiſche Verfaſſung habe nunmehr ihren Schlußſtein erhalten; ſonſt würden ſich widerwärtige Adreßdebatten in den Ausſchüſſen kaum vermeiden laſſen. *) Auch Metternich, der auf dem rheiniſchen Schloſſe ebenfalls befragt wurde, meinte bedenklich, man habe ſich auf eine ſchiefe Ebene gewagt. Der König aber erwiderte, die Ausſchüſſe ſollten weder ſelbſt Reichsſtände ſein noch den Keim eines künftigen Reichstags bilden. Um alle Mißverſtändniſſe abzuſchneiden be- auftragte er noch unterwegs den General Radowitz mit der Ausarbei- tung eines Manifeſtes, das den Ausſchüſſen bei ihrer Eröffnung vorge- leſen werden ſollte. Gleich nach ſeiner Heimkehr, in den erſten Tagen des Octobers, ließ er die Miniſter zuſammentreten um über dieſe Bekanntmachung zu berathen. Radowitz’s Entwurf war ſehr doktrinär gehalten. Er ſagte über die Verfaſſungspläne des Königs nichts Beſtimmtes, ſondern bekun- dete lediglich, daß die Theoretiker der ſtändiſchen Monarchie nur wußten was ſie nicht wollten. „Wir werden“, hieß es da, „die deutſche fürſtliche Herrſchaft in dieſem Reiche nicht in eine conſtitutionelle Souveränität verwandeln, die königliche Herrſchaft nicht der Herrſchaft der Majoritäten unterwerfen.“ Der Ton klang ſo feindſelig gegen alles conſtitutionelle Leben, daß ſelbſt General Thile meinte: wenn man alſo rede, dann könne man mit den ſüddeutſchen Staaten nicht mehr im Frieden leben, ſelbſt den Zollverein kaum noch aufrecht halten. **) Auch die anderen Miniſter fanden das Manifeſt bedenklich. Nur der Prinz von Preußen verlangte, obwohl auch ihn der Radowitz’ſche Entwurf nicht befriedigte, in lebhafter Rede, daß der Monarch jetzt zu den Preußen reden und deutlich angeben ſolle, ob die ſtändiſche Geſetzgebung endlich abgeſchloſſen ſei, oder ob noch weitere Schritte bevorſtünden. Im Volke, rief er aus, beſtehen zwei Par- *) Bodelſchwingh, P. M. zu der befohlenen Berathung über die Vereinigten Aus- ſchüſſe, 28. Sept. 1842. **) Radowitz, Entwurf zu einem Manifeſt an den Ausſchußtag. Septbr. 1842.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 183. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/197>, abgerufen am 29.03.2024.