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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Rußland und Polen.

Auch Polen erlebte seine große Woche. Nach wenigen Tagen war
der letzte Russe aus den Landen des weißen Adlers vertrieben, und der
Czar durch einen furchtbaren Feind vom Westen abgetrennt. Wieder
wie in den Niederlanden brach eine der willkürlichen Staatsbildungen
der Wiener Verträge plötzlich zusammen; hier lag die Schuld jedoch mehr
an den Menschen als an den künstlichen Institutionen. Der wohlge-
meinte Versuch Kaiser Alexander's, die Unabhängigkeit Polens unter
russischem Schutze theilweise wiederherzustellen, scheiterte an der unheil-
baren Zuchtlosigkeit des polnischen Adels. Seit fünfzehn Jahren besaß
das Königreich sein eigenes, durch die napoleonischen Veteranen wohl ge-
schultes Heer und eine nationale Verwaltung, die fast ebenso wohlthätig
wirkte wie einst die preußische: sie brachte den Staatshaushalt in treff-
liche Ordnung, gründete eine Universität, eine Bank, eine Pfandbriefs-
Anstalt, ein gutes Postwesen, einige Kunststraßen und Kanäle. Das
schwerste Leiden des Landes, die Rechtlosigkeit der mißhandelten Bauern,
erschien dem Adel, der hier allein das Wort führte, keineswegs als ein
Uebel. Wohl unterlag die Presse einer harten Censur, doch erst seit sie
ihre Freiheit maßlos mißbraucht hatte; auch die Oeffentlichkeit der Reichs-
tagsverhandlungen wurde beseitigt, doch erst seit das Geschrei der radicalen
Jugend auf den Gallerien die Berathungen fast unmöglich machte. Im
Uebrigen bestand die Verfassung unangetastet; unter den rohen Wuth-
ausbrüchen des Statthalters Großfürsten Constantin litten nur Einzelne,
meist Offiziere, da der Statthalter lediglich militärische Befugnisse besaß.

Wie ungern immerhin der herrische Nikolaus die Erbschaft seines
völkerbeglückenden Bruders antreten mochte: er beschwor die Verfassung,
und den Buchstaben des Rechts zu verletzen war seine Weise nicht. Zwar
verschob er anfangs die Berufung des Reichstags über die gesetzliche Frist
hinaus -- was sich durch die Kriege und die inneren Wirren seiner ersten
Regierungsjahre zur Noth entschuldigen ließ -- aber im Frühjahr 1830
kam er selbst nach Warschau, um den Reichstag zu eröffnen. "Es
hängt von Euch selber ab," rief er der Versammlung zu, "das Werk
des Wiederherstellers Eures Vaterlandes zu befestigen, indem Ihr die
Befugnisse und Vorrechte, welche er Euch auferlegt hat, mit Weisheit
und Mäßigung gebraucht." Mit schauspielerischem Geschick zeigte er sich
in Warschau nur als König von Polen und versäumte keine Gelegenheit
den nationalen Erinnerungen seine Huldigung zu erweisen; er errichtete
ein Denkmal für den Volkshelden Sobiesky, als seinen Vorgänger auf
dem Throne, vertheilte reiche Geschenke, gab glänzende Feste, denen auch
einige der jungen preußischen Prinzen beiwohnten, und mit der Geduld
eines constitutionellen Fürsten ertrug er schweigend die Ausfälle der ra-
dicalen Mehrheit der Landboten. Als der Reichstag nach stürmischer
Tagung wieder nur ein einziges, unerhebliches Gesetz zu Stande brachte,
sprach Nikolaus kalt und hochmüthig sein Bedauern aus: "auch in der

Rußland und Polen.

Auch Polen erlebte ſeine große Woche. Nach wenigen Tagen war
der letzte Ruſſe aus den Landen des weißen Adlers vertrieben, und der
Czar durch einen furchtbaren Feind vom Weſten abgetrennt. Wieder
wie in den Niederlanden brach eine der willkürlichen Staatsbildungen
der Wiener Verträge plötzlich zuſammen; hier lag die Schuld jedoch mehr
an den Menſchen als an den künſtlichen Inſtitutionen. Der wohlge-
meinte Verſuch Kaiſer Alexander’s, die Unabhängigkeit Polens unter
ruſſiſchem Schutze theilweiſe wiederherzuſtellen, ſcheiterte an der unheil-
baren Zuchtloſigkeit des polniſchen Adels. Seit fünfzehn Jahren beſaß
das Königreich ſein eigenes, durch die napoleoniſchen Veteranen wohl ge-
ſchultes Heer und eine nationale Verwaltung, die faſt ebenſo wohlthätig
wirkte wie einſt die preußiſche: ſie brachte den Staatshaushalt in treff-
liche Ordnung, gründete eine Univerſität, eine Bank, eine Pfandbriefs-
Anſtalt, ein gutes Poſtweſen, einige Kunſtſtraßen und Kanäle. Das
ſchwerſte Leiden des Landes, die Rechtloſigkeit der mißhandelten Bauern,
erſchien dem Adel, der hier allein das Wort führte, keineswegs als ein
Uebel. Wohl unterlag die Preſſe einer harten Cenſur, doch erſt ſeit ſie
ihre Freiheit maßlos mißbraucht hatte; auch die Oeffentlichkeit der Reichs-
tagsverhandlungen wurde beſeitigt, doch erſt ſeit das Geſchrei der radicalen
Jugend auf den Gallerien die Berathungen faſt unmöglich machte. Im
Uebrigen beſtand die Verfaſſung unangetaſtet; unter den rohen Wuth-
ausbrüchen des Statthalters Großfürſten Conſtantin litten nur Einzelne,
meiſt Offiziere, da der Statthalter lediglich militäriſche Befugniſſe beſaß.

Wie ungern immerhin der herriſche Nikolaus die Erbſchaft ſeines
völkerbeglückenden Bruders antreten mochte: er beſchwor die Verfaſſung,
und den Buchſtaben des Rechts zu verletzen war ſeine Weiſe nicht. Zwar
verſchob er anfangs die Berufung des Reichstags über die geſetzliche Friſt
hinaus — was ſich durch die Kriege und die inneren Wirren ſeiner erſten
Regierungsjahre zur Noth entſchuldigen ließ — aber im Frühjahr 1830
kam er ſelbſt nach Warſchau, um den Reichstag zu eröffnen. „Es
hängt von Euch ſelber ab,“ rief er der Verſammlung zu, „das Werk
des Wiederherſtellers Eures Vaterlandes zu befeſtigen, indem Ihr die
Befugniſſe und Vorrechte, welche er Euch auferlegt hat, mit Weisheit
und Mäßigung gebraucht.“ Mit ſchauſpieleriſchem Geſchick zeigte er ſich
in Warſchau nur als König von Polen und verſäumte keine Gelegenheit
den nationalen Erinnerungen ſeine Huldigung zu erweiſen; er errichtete
ein Denkmal für den Volkshelden Sobiesky, als ſeinen Vorgänger auf
dem Throne, vertheilte reiche Geſchenke, gab glänzende Feſte, denen auch
einige der jungen preußiſchen Prinzen beiwohnten, und mit der Geduld
eines conſtitutionellen Fürſten ertrug er ſchweigend die Ausfälle der ra-
dicalen Mehrheit der Landboten. Als der Reichstag nach ſtürmiſcher
Tagung wieder nur ein einziges, unerhebliches Geſetz zu Stande brachte,
ſprach Nikolaus kalt und hochmüthig ſein Bedauern aus: „auch in der

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[57/0071] Rußland und Polen. Auch Polen erlebte ſeine große Woche. Nach wenigen Tagen war der letzte Ruſſe aus den Landen des weißen Adlers vertrieben, und der Czar durch einen furchtbaren Feind vom Weſten abgetrennt. Wieder wie in den Niederlanden brach eine der willkürlichen Staatsbildungen der Wiener Verträge plötzlich zuſammen; hier lag die Schuld jedoch mehr an den Menſchen als an den künſtlichen Inſtitutionen. Der wohlge- meinte Verſuch Kaiſer Alexander’s, die Unabhängigkeit Polens unter ruſſiſchem Schutze theilweiſe wiederherzuſtellen, ſcheiterte an der unheil- baren Zuchtloſigkeit des polniſchen Adels. Seit fünfzehn Jahren beſaß das Königreich ſein eigenes, durch die napoleoniſchen Veteranen wohl ge- ſchultes Heer und eine nationale Verwaltung, die faſt ebenſo wohlthätig wirkte wie einſt die preußiſche: ſie brachte den Staatshaushalt in treff- liche Ordnung, gründete eine Univerſität, eine Bank, eine Pfandbriefs- Anſtalt, ein gutes Poſtweſen, einige Kunſtſtraßen und Kanäle. Das ſchwerſte Leiden des Landes, die Rechtloſigkeit der mißhandelten Bauern, erſchien dem Adel, der hier allein das Wort führte, keineswegs als ein Uebel. Wohl unterlag die Preſſe einer harten Cenſur, doch erſt ſeit ſie ihre Freiheit maßlos mißbraucht hatte; auch die Oeffentlichkeit der Reichs- tagsverhandlungen wurde beſeitigt, doch erſt ſeit das Geſchrei der radicalen Jugend auf den Gallerien die Berathungen faſt unmöglich machte. Im Uebrigen beſtand die Verfaſſung unangetaſtet; unter den rohen Wuth- ausbrüchen des Statthalters Großfürſten Conſtantin litten nur Einzelne, meiſt Offiziere, da der Statthalter lediglich militäriſche Befugniſſe beſaß. Wie ungern immerhin der herriſche Nikolaus die Erbſchaft ſeines völkerbeglückenden Bruders antreten mochte: er beſchwor die Verfaſſung, und den Buchſtaben des Rechts zu verletzen war ſeine Weiſe nicht. Zwar verſchob er anfangs die Berufung des Reichstags über die geſetzliche Friſt hinaus — was ſich durch die Kriege und die inneren Wirren ſeiner erſten Regierungsjahre zur Noth entſchuldigen ließ — aber im Frühjahr 1830 kam er ſelbſt nach Warſchau, um den Reichstag zu eröffnen. „Es hängt von Euch ſelber ab,“ rief er der Verſammlung zu, „das Werk des Wiederherſtellers Eures Vaterlandes zu befeſtigen, indem Ihr die Befugniſſe und Vorrechte, welche er Euch auferlegt hat, mit Weisheit und Mäßigung gebraucht.“ Mit ſchauſpieleriſchem Geſchick zeigte er ſich in Warſchau nur als König von Polen und verſäumte keine Gelegenheit den nationalen Erinnerungen ſeine Huldigung zu erweiſen; er errichtete ein Denkmal für den Volkshelden Sobiesky, als ſeinen Vorgänger auf dem Throne, vertheilte reiche Geſchenke, gab glänzende Feſte, denen auch einige der jungen preußiſchen Prinzen beiwohnten, und mit der Geduld eines conſtitutionellen Fürſten ertrug er ſchweigend die Ausfälle der ra- dicalen Mehrheit der Landboten. Als der Reichstag nach ſtürmiſcher Tagung wieder nur ein einziges, unerhebliches Geſetz zu Stande brachte, ſprach Nikolaus kalt und hochmüthig ſein Bedauern aus: „auch in der

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/71>, abgerufen am 28.03.2024.