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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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Hannovers Antrag auf Bundeszölle.
Recht ist durch den Bundestag zu schützen. Elbe und Weser, diese beiden
einzigen rein-deutschen Welthandelswege, werden nur dann wahrhaft frei
im Sinne der Wiener Congreßacte, wenn auch die Landstraßen in ihrem
Stromgebiete aller Durchfuhrzölle entlastet sind. Deßhalb müssen die
Transitzölle auf den Stand von 1815 zurückgeführt werden. -- Und diese
leeren Redensarten dreister Kaufmannslist, die offenbar nur den Zweck
hatten, den Durchzug der englischen Waaren zwischen Hamburg und
Frankfurt sicherzustellen und das deutsche Binnenland einem großartigen
Schmuggel preiszugeben -- sie wurden noch fünfzehn Jahre später von
einem unserer geistvollsten Publicisten, dem Schwaben C. F. Wurm (in
seinem bekannten Commissionsbericht über die Aufgabe der Hansestädte 1847)
alles Ernstes vertheidigt!

Fest und sicher, wie einst Bernstorff in Wien, trat jetzt Nagler in
Frankfurt der bundespatriotischen Heuchelei entgegen; er zeigte abermals,
daß der Bund diese Sache nicht fördern könne, denn am Bundestage
seien auch solche Staaten vertreten, welche an einer wirklichen Zolleinigung
nicht theilnehmen wollten.*) Das Berliner Cabinet verwies stolz auf seine
Erfolge: alle anderen Versuche sind fehlgeschlagen, und nur diesem Fehl-
schlagen ist es zuzuschreiben, daß Hannover sich jetzt wieder an den Bun-
destag wendet. Was wäre denn erreicht durch die Ermäßigung der Durch-
fuhrzölle? Keine einzige deutsche Zollschranke fiele hinweg; in unserem
Zollvereine aber sind die Durchfuhrzölle für die Verbündeten nicht blos
ermäßigt, sondern beseitigt. -- Auch Kurhessen verwahrte sich gegen un-
fruchtbare halbe Maßregeln: nur die Verschmelzung der Zollsysteme kann
helfen, "dann wird kein Demagog das biedere deutsche Volk zu verführen
im Stande sein." Eine neue preußische Denkschrift widerlegte alsdann
die Behauptungen des Hamburger Senats. Sie erwies, wie untrennbar
Durchfuhr- und Einfuhrzölle zusammenhingen: und sage man doch nicht,
daß Hamburgs Vorschläge nicht dem Auslande zu Gute kommen sollen!
Von den "hanseatischen" Waaren, die Hamburg zollfrei ins Binnenland
zu führen denkt, würden neun Zehntel ausländischen Ursprungs sein.

Fast alle Bundesgesandten, so versichern Blittersdorff's Berichte, ver-
nahmen diese "bundesfeindlichen" Erklärungen mit höchster Entrüstung.
Münch klagte: "Preußen vertheidigt heute dieselben Grundsätze der Revo-
lution, die es in der höheren Politik gemeinsam mit Oesterreich bekämpft.
Die Bundesgesetze werden nicht mehr nach dem Rechte und dem Geiste
des Bundessystems, sondern nach administrativen und finanziellen Rück-
sichten ausgelegt." Metternich verdammte in einem Briefe an Münch
mit scharfen Worten "die an Narrheit grenzende Erklärung des Herrn
v. Nagler".**) Doch die preußische Narrheit behauptete das Feld. Die

*) Eichhorn, Denkschrift über den Art. 19 der Bundesakte, 25. Oct. 1832.
**) Blittersdorff's Bericht, 11. Febr. 1833.

Hannovers Antrag auf Bundeszölle.
Recht iſt durch den Bundestag zu ſchützen. Elbe und Weſer, dieſe beiden
einzigen rein-deutſchen Welthandelswege, werden nur dann wahrhaft frei
im Sinne der Wiener Congreßacte, wenn auch die Landſtraßen in ihrem
Stromgebiete aller Durchfuhrzölle entlaſtet ſind. Deßhalb müſſen die
Tranſitzölle auf den Stand von 1815 zurückgeführt werden. — Und dieſe
leeren Redensarten dreiſter Kaufmannsliſt, die offenbar nur den Zweck
hatten, den Durchzug der engliſchen Waaren zwiſchen Hamburg und
Frankfurt ſicherzuſtellen und das deutſche Binnenland einem großartigen
Schmuggel preiszugeben — ſie wurden noch fünfzehn Jahre ſpäter von
einem unſerer geiſtvollſten Publiciſten, dem Schwaben C. F. Wurm (in
ſeinem bekannten Commiſſionsbericht über die Aufgabe der Hanſeſtädte 1847)
alles Ernſtes vertheidigt!

Feſt und ſicher, wie einſt Bernſtorff in Wien, trat jetzt Nagler in
Frankfurt der bundespatriotiſchen Heuchelei entgegen; er zeigte abermals,
daß der Bund dieſe Sache nicht fördern könne, denn am Bundestage
ſeien auch ſolche Staaten vertreten, welche an einer wirklichen Zolleinigung
nicht theilnehmen wollten.*) Das Berliner Cabinet verwies ſtolz auf ſeine
Erfolge: alle anderen Verſuche ſind fehlgeſchlagen, und nur dieſem Fehl-
ſchlagen iſt es zuzuſchreiben, daß Hannover ſich jetzt wieder an den Bun-
destag wendet. Was wäre denn erreicht durch die Ermäßigung der Durch-
fuhrzölle? Keine einzige deutſche Zollſchranke fiele hinweg; in unſerem
Zollvereine aber ſind die Durchfuhrzölle für die Verbündeten nicht blos
ermäßigt, ſondern beſeitigt. — Auch Kurheſſen verwahrte ſich gegen un-
fruchtbare halbe Maßregeln: nur die Verſchmelzung der Zollſyſteme kann
helfen, „dann wird kein Demagog das biedere deutſche Volk zu verführen
im Stande ſein.“ Eine neue preußiſche Denkſchrift widerlegte alsdann
die Behauptungen des Hamburger Senats. Sie erwies, wie untrennbar
Durchfuhr- und Einfuhrzölle zuſammenhingen: und ſage man doch nicht,
daß Hamburgs Vorſchläge nicht dem Auslande zu Gute kommen ſollen!
Von den „hanſeatiſchen“ Waaren, die Hamburg zollfrei ins Binnenland
zu führen denkt, würden neun Zehntel ausländiſchen Urſprungs ſein.

Faſt alle Bundesgeſandten, ſo verſichern Blittersdorff’s Berichte, ver-
nahmen dieſe „bundesfeindlichen“ Erklärungen mit höchſter Entrüſtung.
Münch klagte: „Preußen vertheidigt heute dieſelben Grundſätze der Revo-
lution, die es in der höheren Politik gemeinſam mit Oeſterreich bekämpft.
Die Bundesgeſetze werden nicht mehr nach dem Rechte und dem Geiſte
des Bundesſyſtems, ſondern nach adminiſtrativen und finanziellen Rück-
ſichten ausgelegt.“ Metternich verdammte in einem Briefe an Münch
mit ſcharfen Worten „die an Narrheit grenzende Erklärung des Herrn
v. Nagler“.**) Doch die preußiſche Narrheit behauptete das Feld. Die

*) Eichhorn, Denkſchrift über den Art. 19 der Bundesakte, 25. Oct. 1832.
**) Blittersdorff’s Bericht, 11. Febr. 1833.
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[391/0405] Hannovers Antrag auf Bundeszölle. Recht iſt durch den Bundestag zu ſchützen. Elbe und Weſer, dieſe beiden einzigen rein-deutſchen Welthandelswege, werden nur dann wahrhaft frei im Sinne der Wiener Congreßacte, wenn auch die Landſtraßen in ihrem Stromgebiete aller Durchfuhrzölle entlaſtet ſind. Deßhalb müſſen die Tranſitzölle auf den Stand von 1815 zurückgeführt werden. — Und dieſe leeren Redensarten dreiſter Kaufmannsliſt, die offenbar nur den Zweck hatten, den Durchzug der engliſchen Waaren zwiſchen Hamburg und Frankfurt ſicherzuſtellen und das deutſche Binnenland einem großartigen Schmuggel preiszugeben — ſie wurden noch fünfzehn Jahre ſpäter von einem unſerer geiſtvollſten Publiciſten, dem Schwaben C. F. Wurm (in ſeinem bekannten Commiſſionsbericht über die Aufgabe der Hanſeſtädte 1847) alles Ernſtes vertheidigt! Feſt und ſicher, wie einſt Bernſtorff in Wien, trat jetzt Nagler in Frankfurt der bundespatriotiſchen Heuchelei entgegen; er zeigte abermals, daß der Bund dieſe Sache nicht fördern könne, denn am Bundestage ſeien auch ſolche Staaten vertreten, welche an einer wirklichen Zolleinigung nicht theilnehmen wollten. *) Das Berliner Cabinet verwies ſtolz auf ſeine Erfolge: alle anderen Verſuche ſind fehlgeſchlagen, und nur dieſem Fehl- ſchlagen iſt es zuzuſchreiben, daß Hannover ſich jetzt wieder an den Bun- destag wendet. Was wäre denn erreicht durch die Ermäßigung der Durch- fuhrzölle? Keine einzige deutſche Zollſchranke fiele hinweg; in unſerem Zollvereine aber ſind die Durchfuhrzölle für die Verbündeten nicht blos ermäßigt, ſondern beſeitigt. — Auch Kurheſſen verwahrte ſich gegen un- fruchtbare halbe Maßregeln: nur die Verſchmelzung der Zollſyſteme kann helfen, „dann wird kein Demagog das biedere deutſche Volk zu verführen im Stande ſein.“ Eine neue preußiſche Denkſchrift widerlegte alsdann die Behauptungen des Hamburger Senats. Sie erwies, wie untrennbar Durchfuhr- und Einfuhrzölle zuſammenhingen: und ſage man doch nicht, daß Hamburgs Vorſchläge nicht dem Auslande zu Gute kommen ſollen! Von den „hanſeatiſchen“ Waaren, die Hamburg zollfrei ins Binnenland zu führen denkt, würden neun Zehntel ausländiſchen Urſprungs ſein. Faſt alle Bundesgeſandten, ſo verſichern Blittersdorff’s Berichte, ver- nahmen dieſe „bundesfeindlichen“ Erklärungen mit höchſter Entrüſtung. Münch klagte: „Preußen vertheidigt heute dieſelben Grundſätze der Revo- lution, die es in der höheren Politik gemeinſam mit Oeſterreich bekämpft. Die Bundesgeſetze werden nicht mehr nach dem Rechte und dem Geiſte des Bundesſyſtems, ſondern nach adminiſtrativen und finanziellen Rück- ſichten ausgelegt.“ Metternich verdammte in einem Briefe an Münch mit ſcharfen Worten „die an Narrheit grenzende Erklärung des Herrn v. Nagler“. **) Doch die preußiſche Narrheit behauptete das Feld. Die *) Eichhorn, Denkſchrift über den Art. 19 der Bundesakte, 25. Oct. 1832. **) Blittersdorff’s Bericht, 11. Febr. 1833.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 391. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/405>, abgerufen am 29.03.2024.