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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

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IV. 2. Die constitutionelle Bewegung in Norddeutschland.

Diesen Ausgang der Wirren hatte Niemand erwartet, Niemand ge-
wünscht. Kurprinz Friedrich Wilhelm hieß im Volke längst der böse Junge.
Der Eintagsruhm, den er sich durch seine feige Nachgiebigkeit gegen die
Hanauer Mauthstürmer erworben, war rasch wieder verflogen; man wußte,
wie dringend er dem Vater von der Verfassung abgerathen, wie frech und
lieblos er sich soeben erst in Fulda mit seiner Frau Lehmann gegen seine
Mutter betragen hatte. Wie unheilvoll hatte doch Alles zusammengewirkt
um diesen letzten Fürsten eines ruhmreichen Hauses einem schmählichen
Falle entgegenzuführen. Freudlos und freundlos war er aufgewachsen,
in ewigem Hader erst mit dem Vater, dann mit beiden Eltern, schlecht
erzogen, von Ränken umringt, vom Morde bedroht, ohne Kenntnisse,
kleinlich, gewöhnlich in allen seinen Neigungen. So ward er zum bos-
haften Menschenverächter; der seltsame halb scheue halb stiere Blick seiner
wasserblauen Augen verrieth schon, daß er Alle fürchtete, Keinen ehrte,
Jedem die schlechtesten Beweggründe unterschob. Ein höheres sittliches
Ideal als die formale Gesetzlichkeit blieb ihm unfaßbar. Schüchtern und
linkisch im Verkehre, kaum fähig einen längeren Satz zu Ende zu sprechen,
konnte er zuweilen in rasendem Jähzorn auffahren und dann verschlug
es ihm wenig, den Beamten Fußtritte zu versetzen, den Ministern selbst
brutale Schimpfworte, nach Umständen auch ein Tintenfaß an den Kopf
zu werfen. Seine Staatsweisheit lief auf das einfache: Ordre pariren
und nicht räsonniren! hinaus; als Absolutist ohne Phrase liebte er weder
die Salbung der theologischen, noch die Romantik der feudalen Reactions-
lehren.

Die Verfassung durfte er nicht brechen, schon weil er ihr allein die
Regentschaft verdankte und weil sein Vater jederzeit zurückkehren konnte; doch
er haßte sie wie einen persönlichen Feind, denn sie verkümmerte ihm sein
Familienleben, das einzige Glück, dessen er fähig war. Gertrud Lehmann
war jetzt seine rechtmäßige Gemahlin; er hatte sie vor Kurzem, nachdem
ihre Ehe getrennt worden, insgeheim geheirathet und erhob sie -- es war
die erste That seiner Regierung -- zur Gräfin von Schaumburg. Wie
verschwenderisch hatten doch einst seine Vorfahren ihre Dirnen und Ba-
starde ausgestattet. Er aber konnte für seine Gattin und seine ehelichen
Kinder, die er auf seine Weise liebte, nur wenig thun; sein Einkommen
genügte, trotz der äußersten Sparsamkeit und trotz der Beihilfe Amschel
Rothschild's, kaum für die Kosten des Hofhalts, da sein Vater den Haus-
schatz für sich behielt, und an den Staatsgeldern durfte der constitutionelle
Fürst sich nicht mehr vergreifen. Leider ward die Lage des Prinz-Regenten
auch durch die Schuld der Mutter verschlimmert. Wenn die Kurfürstin
sich entschloß über das Vergangene hochherzig einen Schleier zu werfen,
wenn sie die Gemahlin ihres Sohnes, die nunmehr ein untadelhaftes Leben
führte und allen Staatsgeschäften fern blieb, als ihre rechtmäßige Schwieger-
tochter behandelte, so konnte vielleicht wieder ein geordnetes häusliches Leben

IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland.

Dieſen Ausgang der Wirren hatte Niemand erwartet, Niemand ge-
wünſcht. Kurprinz Friedrich Wilhelm hieß im Volke längſt der böſe Junge.
Der Eintagsruhm, den er ſich durch ſeine feige Nachgiebigkeit gegen die
Hanauer Mauthſtürmer erworben, war raſch wieder verflogen; man wußte,
wie dringend er dem Vater von der Verfaſſung abgerathen, wie frech und
lieblos er ſich ſoeben erſt in Fulda mit ſeiner Frau Lehmann gegen ſeine
Mutter betragen hatte. Wie unheilvoll hatte doch Alles zuſammengewirkt
um dieſen letzten Fürſten eines ruhmreichen Hauſes einem ſchmählichen
Falle entgegenzuführen. Freudlos und freundlos war er aufgewachſen,
in ewigem Hader erſt mit dem Vater, dann mit beiden Eltern, ſchlecht
erzogen, von Ränken umringt, vom Morde bedroht, ohne Kenntniſſe,
kleinlich, gewöhnlich in allen ſeinen Neigungen. So ward er zum bos-
haften Menſchenverächter; der ſeltſame halb ſcheue halb ſtiere Blick ſeiner
waſſerblauen Augen verrieth ſchon, daß er Alle fürchtete, Keinen ehrte,
Jedem die ſchlechteſten Beweggründe unterſchob. Ein höheres ſittliches
Ideal als die formale Geſetzlichkeit blieb ihm unfaßbar. Schüchtern und
linkiſch im Verkehre, kaum fähig einen längeren Satz zu Ende zu ſprechen,
konnte er zuweilen in raſendem Jähzorn auffahren und dann verſchlug
es ihm wenig, den Beamten Fußtritte zu verſetzen, den Miniſtern ſelbſt
brutale Schimpfworte, nach Umſtänden auch ein Tintenfaß an den Kopf
zu werfen. Seine Staatsweisheit lief auf das einfache: Ordre pariren
und nicht räſonniren! hinaus; als Abſolutiſt ohne Phraſe liebte er weder
die Salbung der theologiſchen, noch die Romantik der feudalen Reactions-
lehren.

Die Verfaſſung durfte er nicht brechen, ſchon weil er ihr allein die
Regentſchaft verdankte und weil ſein Vater jederzeit zurückkehren konnte; doch
er haßte ſie wie einen perſönlichen Feind, denn ſie verkümmerte ihm ſein
Familienleben, das einzige Glück, deſſen er fähig war. Gertrud Lehmann
war jetzt ſeine rechtmäßige Gemahlin; er hatte ſie vor Kurzem, nachdem
ihre Ehe getrennt worden, insgeheim geheirathet und erhob ſie — es war
die erſte That ſeiner Regierung — zur Gräfin von Schaumburg. Wie
verſchwenderiſch hatten doch einſt ſeine Vorfahren ihre Dirnen und Ba-
ſtarde ausgeſtattet. Er aber konnte für ſeine Gattin und ſeine ehelichen
Kinder, die er auf ſeine Weiſe liebte, nur wenig thun; ſein Einkommen
genügte, trotz der äußerſten Sparſamkeit und trotz der Beihilfe Amſchel
Rothſchild’s, kaum für die Koſten des Hofhalts, da ſein Vater den Haus-
ſchatz für ſich behielt, und an den Staatsgeldern durfte der conſtitutionelle
Fürſt ſich nicht mehr vergreifen. Leider ward die Lage des Prinz-Regenten
auch durch die Schuld der Mutter verſchlimmert. Wenn die Kurfürſtin
ſich entſchloß über das Vergangene hochherzig einen Schleier zu werfen,
wenn ſie die Gemahlin ihres Sohnes, die nunmehr ein untadelhaftes Leben
führte und allen Staatsgeſchäften fern blieb, als ihre rechtmäßige Schwieger-
tochter behandelte, ſo konnte vielleicht wieder ein geordnetes häusliches Leben

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[140/0154] IV. 2. Die conſtitutionelle Bewegung in Norddeutſchland. Dieſen Ausgang der Wirren hatte Niemand erwartet, Niemand ge- wünſcht. Kurprinz Friedrich Wilhelm hieß im Volke längſt der böſe Junge. Der Eintagsruhm, den er ſich durch ſeine feige Nachgiebigkeit gegen die Hanauer Mauthſtürmer erworben, war raſch wieder verflogen; man wußte, wie dringend er dem Vater von der Verfaſſung abgerathen, wie frech und lieblos er ſich ſoeben erſt in Fulda mit ſeiner Frau Lehmann gegen ſeine Mutter betragen hatte. Wie unheilvoll hatte doch Alles zuſammengewirkt um dieſen letzten Fürſten eines ruhmreichen Hauſes einem ſchmählichen Falle entgegenzuführen. Freudlos und freundlos war er aufgewachſen, in ewigem Hader erſt mit dem Vater, dann mit beiden Eltern, ſchlecht erzogen, von Ränken umringt, vom Morde bedroht, ohne Kenntniſſe, kleinlich, gewöhnlich in allen ſeinen Neigungen. So ward er zum bos- haften Menſchenverächter; der ſeltſame halb ſcheue halb ſtiere Blick ſeiner waſſerblauen Augen verrieth ſchon, daß er Alle fürchtete, Keinen ehrte, Jedem die ſchlechteſten Beweggründe unterſchob. Ein höheres ſittliches Ideal als die formale Geſetzlichkeit blieb ihm unfaßbar. Schüchtern und linkiſch im Verkehre, kaum fähig einen längeren Satz zu Ende zu ſprechen, konnte er zuweilen in raſendem Jähzorn auffahren und dann verſchlug es ihm wenig, den Beamten Fußtritte zu verſetzen, den Miniſtern ſelbſt brutale Schimpfworte, nach Umſtänden auch ein Tintenfaß an den Kopf zu werfen. Seine Staatsweisheit lief auf das einfache: Ordre pariren und nicht räſonniren! hinaus; als Abſolutiſt ohne Phraſe liebte er weder die Salbung der theologiſchen, noch die Romantik der feudalen Reactions- lehren. Die Verfaſſung durfte er nicht brechen, ſchon weil er ihr allein die Regentſchaft verdankte und weil ſein Vater jederzeit zurückkehren konnte; doch er haßte ſie wie einen perſönlichen Feind, denn ſie verkümmerte ihm ſein Familienleben, das einzige Glück, deſſen er fähig war. Gertrud Lehmann war jetzt ſeine rechtmäßige Gemahlin; er hatte ſie vor Kurzem, nachdem ihre Ehe getrennt worden, insgeheim geheirathet und erhob ſie — es war die erſte That ſeiner Regierung — zur Gräfin von Schaumburg. Wie verſchwenderiſch hatten doch einſt ſeine Vorfahren ihre Dirnen und Ba- ſtarde ausgeſtattet. Er aber konnte für ſeine Gattin und ſeine ehelichen Kinder, die er auf ſeine Weiſe liebte, nur wenig thun; ſein Einkommen genügte, trotz der äußerſten Sparſamkeit und trotz der Beihilfe Amſchel Rothſchild’s, kaum für die Koſten des Hofhalts, da ſein Vater den Haus- ſchatz für ſich behielt, und an den Staatsgeldern durfte der conſtitutionelle Fürſt ſich nicht mehr vergreifen. Leider ward die Lage des Prinz-Regenten auch durch die Schuld der Mutter verſchlimmert. Wenn die Kurfürſtin ſich entſchloß über das Vergangene hochherzig einen Schleier zu werfen, wenn ſie die Gemahlin ihres Sohnes, die nunmehr ein untadelhaftes Leben führte und allen Staatsgeſchäften fern blieb, als ihre rechtmäßige Schwieger- tochter behandelte, ſo konnte vielleicht wieder ein geordnetes häusliches Leben

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/154>, abgerufen am 29.03.2024.