Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889.

Bild:
<< vorherige Seite

Die welfische Erbfolgefrage.
den Uebergang der Herzogskrone an den jüngeren Bruder. Und nun
faßte sich auch der junge Welfe selbst ein Herz und erklärte dem hanno-
verschen Minister Stralenheim in hellem Zorne: im Namen Karl's könne
er nicht regieren; er wolle auch nicht in die Lage kommen, etwa für einen
minderjährigen Sohn seines Bruders die Vormundschaft zu führen, um
dann vielleicht den gleichen Undank zu erleben wie einst König Georg IV.
und sein Alter in Elend und Sorge zu verbringen.*) Diese Sprache
verfehlte in London ihre Wirkung nicht ganz. Legte der junge Welfe die
Regentschaft nieder, so mußte der König von Hannover als nächster Agnat
sie übernehmen, und solche Aussichten erschienen seinen Räthen, nach den
bitteren Erfahrungen früherer Jahre, sehr unheimlich. Daher sprach sich
Graf Münster jetzt für Herzog Wilhelm's Ansicht aus: der junge Herr
habe auch eine Stimme und könne zur Fortführung der Regentschaft
nicht gezwungen werden.**) Nur König Wilhelm IV. wollte seine Rechts-
bedenken nicht aufgeben; das ungestüme Drängen der Braunschweiger
verletzte seinen Welfenstolz, und er schrieb dem Neffen: "Die Form, ob
Sie in eigenem oder in Ihres Herrn Bruders Namen regieren würden,
schien mir von weniger Wichtigkeit zu sein, und ich gestehe Euer Liebden
unverhohlen, daß die dasigen Unterthanen sich zu viel herausnehmen
würden, wenn sie sich dem Gebrauche von Formen sich zu widersetzen das
Ansehen geben würden, welche das Völker- und Fürsten-Recht geheiligt
hat."***)

Hinter allen diesen Bedenken stand als schwerstes die Frage der Erb-
folge, die bei freiwilligem Verzichte des Herzogs Karl sich leicht lösen ließ,
jetzt aber ganz unentwirrbar schien. Wurde dem jüngeren Bruder die
Herzogskrone übertragen und dennoch den Nachkommen des älteren, nach
der ursprünglichen Absicht aller Agnaten, das Erbfolgerecht vorbehalten,
so war mit Sicherheit vorauszusehen, daß Karl, wie vormals Anton
Ulrich von Meiningen, aus Bosheit sofort heirathete und eine furchtbare
Schaar rechtmäßiger Erben erzeugte; eine ebenbürtige Gemahlin aus einem
kleinen mediatisirten Hause hätte sich leicht gefunden. Sollte dann Herzog
Wilhelm gehalten sein, die Krone zu Gunsten eines Neffen niederzulegen?
Fast noch gefährlicher schien es, den Mannsstamm des jüngeren Bruders
kurzweg zur Thronfolge zu berufen. Die Reichsacht alter Zeiten hatte
zwar regelmäßig der ungeborenen Nachkommenschaft des Aechters ihre
Erbansprüche genommen; aber wie durften die Agnaten eines souveränen
Bundesfürsten sich eine solche Strafgewalt anmaßen? Bedenken also und
Zweifel überall. Das Bundesrecht gab keine Antwort; ohne die Majestät

*) Stralenheim an Münster, Braunschweig 5. December. Reden an Bernstorff,
28. December 1830.
**) Münster an Stralenheim 7. Dec., an Reden 17. Dec., an die Gesandtschaften
in Wien, Berlin, Frankfurt, 17. Dec. 1830.
***) König Wilhelm IV. an Herzog Wilhelm, 23. Dec. 1830.
Treitschke, Deutsche Geschichte. IV. 8

Die welfiſche Erbfolgefrage.
den Uebergang der Herzogskrone an den jüngeren Bruder. Und nun
faßte ſich auch der junge Welfe ſelbſt ein Herz und erklärte dem hanno-
verſchen Miniſter Stralenheim in hellem Zorne: im Namen Karl’s könne
er nicht regieren; er wolle auch nicht in die Lage kommen, etwa für einen
minderjährigen Sohn ſeines Bruders die Vormundſchaft zu führen, um
dann vielleicht den gleichen Undank zu erleben wie einſt König Georg IV.
und ſein Alter in Elend und Sorge zu verbringen.*) Dieſe Sprache
verfehlte in London ihre Wirkung nicht ganz. Legte der junge Welfe die
Regentſchaft nieder, ſo mußte der König von Hannover als nächſter Agnat
ſie übernehmen, und ſolche Ausſichten erſchienen ſeinen Räthen, nach den
bitteren Erfahrungen früherer Jahre, ſehr unheimlich. Daher ſprach ſich
Graf Münſter jetzt für Herzog Wilhelm’s Anſicht aus: der junge Herr
habe auch eine Stimme und könne zur Fortführung der Regentſchaft
nicht gezwungen werden.**) Nur König Wilhelm IV. wollte ſeine Rechts-
bedenken nicht aufgeben; das ungeſtüme Drängen der Braunſchweiger
verletzte ſeinen Welfenſtolz, und er ſchrieb dem Neffen: „Die Form, ob
Sie in eigenem oder in Ihres Herrn Bruders Namen regieren würden,
ſchien mir von weniger Wichtigkeit zu ſein, und ich geſtehe Euer Liebden
unverhohlen, daß die daſigen Unterthanen ſich zu viel herausnehmen
würden, wenn ſie ſich dem Gebrauche von Formen ſich zu widerſetzen das
Anſehen geben würden, welche das Völker- und Fürſten-Recht geheiligt
hat.“***)

Hinter allen dieſen Bedenken ſtand als ſchwerſtes die Frage der Erb-
folge, die bei freiwilligem Verzichte des Herzogs Karl ſich leicht löſen ließ,
jetzt aber ganz unentwirrbar ſchien. Wurde dem jüngeren Bruder die
Herzogskrone übertragen und dennoch den Nachkommen des älteren, nach
der urſprünglichen Abſicht aller Agnaten, das Erbfolgerecht vorbehalten,
ſo war mit Sicherheit vorauszuſehen, daß Karl, wie vormals Anton
Ulrich von Meiningen, aus Bosheit ſofort heirathete und eine furchtbare
Schaar rechtmäßiger Erben erzeugte; eine ebenbürtige Gemahlin aus einem
kleinen mediatiſirten Hauſe hätte ſich leicht gefunden. Sollte dann Herzog
Wilhelm gehalten ſein, die Krone zu Gunſten eines Neffen niederzulegen?
Faſt noch gefährlicher ſchien es, den Mannsſtamm des jüngeren Bruders
kurzweg zur Thronfolge zu berufen. Die Reichsacht alter Zeiten hatte
zwar regelmäßig der ungeborenen Nachkommenſchaft des Aechters ihre
Erbanſprüche genommen; aber wie durften die Agnaten eines ſouveränen
Bundesfürſten ſich eine ſolche Strafgewalt anmaßen? Bedenken alſo und
Zweifel überall. Das Bundesrecht gab keine Antwort; ohne die Majeſtät

*) Stralenheim an Münſter, Braunſchweig 5. December. Reden an Bernſtorff,
28. December 1830.
**) Münſter an Stralenheim 7. Dec., an Reden 17. Dec., an die Geſandtſchaften
in Wien, Berlin, Frankfurt, 17. Dec. 1830.
***) König Wilhelm IV. an Herzog Wilhelm, 23. Dec. 1830.
Treitſchke, Deutſche Geſchichte. IV. 8
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0127" n="113"/><fw place="top" type="header">Die welfi&#x017F;che Erbfolgefrage.</fw><lb/>
den Uebergang der Herzogskrone an den jüngeren Bruder. Und nun<lb/>
faßte &#x017F;ich auch der junge Welfe &#x017F;elb&#x017F;t ein Herz und erklärte dem hanno-<lb/>
ver&#x017F;chen Mini&#x017F;ter Stralenheim in hellem Zorne: im Namen Karl&#x2019;s könne<lb/>
er nicht regieren; er wolle auch nicht in die Lage kommen, etwa für einen<lb/>
minderjährigen Sohn &#x017F;eines Bruders die Vormund&#x017F;chaft zu führen, um<lb/>
dann vielleicht den gleichen Undank zu erleben wie ein&#x017F;t König Georg <hi rendition="#aq">IV.</hi><lb/>
und &#x017F;ein Alter in Elend und Sorge zu verbringen.<note place="foot" n="*)">Stralenheim an Mün&#x017F;ter, Braun&#x017F;chweig 5. December. Reden an Bern&#x017F;torff,<lb/>
28. December 1830.</note> Die&#x017F;e Sprache<lb/>
verfehlte in London ihre Wirkung nicht ganz. Legte der junge Welfe die<lb/>
Regent&#x017F;chaft nieder, &#x017F;o mußte der König von Hannover als näch&#x017F;ter Agnat<lb/>
&#x017F;ie übernehmen, und &#x017F;olche Aus&#x017F;ichten er&#x017F;chienen &#x017F;einen Räthen, nach den<lb/>
bitteren Erfahrungen früherer Jahre, &#x017F;ehr unheimlich. Daher &#x017F;prach &#x017F;ich<lb/>
Graf Mün&#x017F;ter jetzt für Herzog Wilhelm&#x2019;s An&#x017F;icht aus: der junge Herr<lb/>
habe auch eine Stimme und könne zur Fortführung der Regent&#x017F;chaft<lb/>
nicht gezwungen werden.<note place="foot" n="**)">Mün&#x017F;ter an Stralenheim 7. Dec., an Reden 17. Dec., an die Ge&#x017F;andt&#x017F;chaften<lb/>
in Wien, Berlin, Frankfurt, 17. Dec. 1830.</note> Nur König Wilhelm <hi rendition="#aq">IV.</hi> wollte &#x017F;eine Rechts-<lb/>
bedenken nicht aufgeben; das unge&#x017F;tüme Drängen der Braun&#x017F;chweiger<lb/>
verletzte &#x017F;einen Welfen&#x017F;tolz, und er &#x017F;chrieb dem Neffen: &#x201E;Die Form, ob<lb/>
Sie in eigenem oder in Ihres Herrn Bruders Namen regieren würden,<lb/>
&#x017F;chien mir von weniger Wichtigkeit zu &#x017F;ein, und ich ge&#x017F;tehe Euer Liebden<lb/>
unverhohlen, daß die da&#x017F;igen Unterthanen &#x017F;ich zu viel herausnehmen<lb/>
würden, wenn &#x017F;ie &#x017F;ich dem Gebrauche von Formen &#x017F;ich zu wider&#x017F;etzen das<lb/>
An&#x017F;ehen geben würden, welche das Völker- und Für&#x017F;ten-Recht geheiligt<lb/>
hat.&#x201C;<note place="foot" n="***)">König Wilhelm <hi rendition="#aq">IV.</hi> an Herzog Wilhelm, 23. Dec. 1830.</note></p><lb/>
          <p>Hinter allen die&#x017F;en Bedenken &#x017F;tand als &#x017F;chwer&#x017F;tes die Frage der Erb-<lb/>
folge, die bei freiwilligem Verzichte des Herzogs Karl &#x017F;ich leicht lö&#x017F;en ließ,<lb/>
jetzt aber ganz unentwirrbar &#x017F;chien. Wurde dem jüngeren Bruder die<lb/>
Herzogskrone übertragen und dennoch den Nachkommen des älteren, nach<lb/>
der ur&#x017F;prünglichen Ab&#x017F;icht aller Agnaten, das Erbfolgerecht vorbehalten,<lb/>
&#x017F;o war mit Sicherheit vorauszu&#x017F;ehen, daß Karl, wie vormals Anton<lb/>
Ulrich von Meiningen, aus Bosheit &#x017F;ofort heirathete und eine furchtbare<lb/>
Schaar rechtmäßiger Erben erzeugte; eine ebenbürtige Gemahlin aus einem<lb/>
kleinen mediati&#x017F;irten Hau&#x017F;e hätte &#x017F;ich leicht gefunden. Sollte dann Herzog<lb/>
Wilhelm gehalten &#x017F;ein, die Krone zu Gun&#x017F;ten eines Neffen niederzulegen?<lb/>
Fa&#x017F;t noch gefährlicher &#x017F;chien es, den Manns&#x017F;tamm des jüngeren Bruders<lb/>
kurzweg zur Thronfolge zu berufen. Die Reichsacht alter Zeiten hatte<lb/>
zwar regelmäßig der ungeborenen Nachkommen&#x017F;chaft des Aechters ihre<lb/>
Erban&#x017F;prüche genommen; aber wie durften die Agnaten eines &#x017F;ouveränen<lb/>
Bundesfür&#x017F;ten &#x017F;ich eine &#x017F;olche Strafgewalt anmaßen? Bedenken al&#x017F;o und<lb/>
Zweifel überall. Das Bundesrecht gab keine Antwort; ohne die Maje&#x017F;tät<lb/>
<fw place="bottom" type="sig"><hi rendition="#g">Treit&#x017F;chke</hi>, Deut&#x017F;che Ge&#x017F;chichte. <hi rendition="#aq">IV.</hi> 8</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[113/0127] Die welfiſche Erbfolgefrage. den Uebergang der Herzogskrone an den jüngeren Bruder. Und nun faßte ſich auch der junge Welfe ſelbſt ein Herz und erklärte dem hanno- verſchen Miniſter Stralenheim in hellem Zorne: im Namen Karl’s könne er nicht regieren; er wolle auch nicht in die Lage kommen, etwa für einen minderjährigen Sohn ſeines Bruders die Vormundſchaft zu führen, um dann vielleicht den gleichen Undank zu erleben wie einſt König Georg IV. und ſein Alter in Elend und Sorge zu verbringen. *) Dieſe Sprache verfehlte in London ihre Wirkung nicht ganz. Legte der junge Welfe die Regentſchaft nieder, ſo mußte der König von Hannover als nächſter Agnat ſie übernehmen, und ſolche Ausſichten erſchienen ſeinen Räthen, nach den bitteren Erfahrungen früherer Jahre, ſehr unheimlich. Daher ſprach ſich Graf Münſter jetzt für Herzog Wilhelm’s Anſicht aus: der junge Herr habe auch eine Stimme und könne zur Fortführung der Regentſchaft nicht gezwungen werden. **) Nur König Wilhelm IV. wollte ſeine Rechts- bedenken nicht aufgeben; das ungeſtüme Drängen der Braunſchweiger verletzte ſeinen Welfenſtolz, und er ſchrieb dem Neffen: „Die Form, ob Sie in eigenem oder in Ihres Herrn Bruders Namen regieren würden, ſchien mir von weniger Wichtigkeit zu ſein, und ich geſtehe Euer Liebden unverhohlen, daß die daſigen Unterthanen ſich zu viel herausnehmen würden, wenn ſie ſich dem Gebrauche von Formen ſich zu widerſetzen das Anſehen geben würden, welche das Völker- und Fürſten-Recht geheiligt hat.“ ***) Hinter allen dieſen Bedenken ſtand als ſchwerſtes die Frage der Erb- folge, die bei freiwilligem Verzichte des Herzogs Karl ſich leicht löſen ließ, jetzt aber ganz unentwirrbar ſchien. Wurde dem jüngeren Bruder die Herzogskrone übertragen und dennoch den Nachkommen des älteren, nach der urſprünglichen Abſicht aller Agnaten, das Erbfolgerecht vorbehalten, ſo war mit Sicherheit vorauszuſehen, daß Karl, wie vormals Anton Ulrich von Meiningen, aus Bosheit ſofort heirathete und eine furchtbare Schaar rechtmäßiger Erben erzeugte; eine ebenbürtige Gemahlin aus einem kleinen mediatiſirten Hauſe hätte ſich leicht gefunden. Sollte dann Herzog Wilhelm gehalten ſein, die Krone zu Gunſten eines Neffen niederzulegen? Faſt noch gefährlicher ſchien es, den Mannsſtamm des jüngeren Bruders kurzweg zur Thronfolge zu berufen. Die Reichsacht alter Zeiten hatte zwar regelmäßig der ungeborenen Nachkommenſchaft des Aechters ihre Erbanſprüche genommen; aber wie durften die Agnaten eines ſouveränen Bundesfürſten ſich eine ſolche Strafgewalt anmaßen? Bedenken alſo und Zweifel überall. Das Bundesrecht gab keine Antwort; ohne die Majeſtät *) Stralenheim an Münſter, Braunſchweig 5. December. Reden an Bernſtorff, 28. December 1830. **) Münſter an Stralenheim 7. Dec., an Reden 17. Dec., an die Geſandtſchaften in Wien, Berlin, Frankfurt, 17. Dec. 1830. ***) König Wilhelm IV. an Herzog Wilhelm, 23. Dec. 1830. Treitſchke, Deutſche Geſchichte. IV. 8

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/127
Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 4: Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. Leipzig, 1889, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte04_1889/127>, abgerufen am 19.04.2024.